Die Wirkung der Schuldrechtsreform auf den deutschen Kfz-Handel


Studienarbeit, 2002

107 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Verwendete Abkürzungen

1 Einleitung
1.1 Die Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Grundlagen zur Informationsasymmetrie und Qualitätsunkenntnis
2.1 Informationsdefizite der Marktteilnehmer
2.2 Ausprägungen und mögliche Folgen asymmetrischer Information
2.2.1 Adverse Selektion
2.2.2 Moral Hazard
2.3 Die Zunahme der Informationsasymmetrie aufgrund der Qualitätsunkenntnis
2.3.1 Neoklassisch-homogene Güter
2.3.2 Such- bzw. Inspektionsgüter
2.3.3 Erfahrungsgüter
2.3.4 Vertrauens- bzw. Glaubensgüter
2.4 Thorethische Lösungsmöglichkeiten
2.4.1 Marktinterne qualitätssichernde Institutionen
2.4.1.1 Signaling
2.4.1.2 Screening
2.4.2 Wirtschaftspolitische Maßnahmen
2.4.2.1 Die Einführung von Informationspflichten
2.4.2.2 Qualitäts- und Sicherheitsstandards
2.4.2.3 Staatliche Zulassungsbefähigungen
2.4.2.4 Die Verpflichtung zu Gewährleistungs- bzw. Haftungsregelungen
2.4.2.5 Die Produzentenhaftung

3 Status quo der Kfz-Branche vor Umsetzung der Schuldrechtsreform
3.1 Zuordnung des Gutes "Kfz" in bezug auf die Qualitätsunkenntnis
3.2 Die Beziehungsstruktur in der Kfz-Branche
3.2.1 Der Aufbau und die Entwicklung der Beziehungsstruktur in der Wertschöpfungskette vom Teilelieferanten zum Automobilhersteller
3.2.2 Der Aufbau und die Entwicklung der Beziehungsstruktur vom Automobilhersteller zum Kunden
3.2.3 Unsicherheiten und Möglichkeiten der Akteure bei der Kfz-Wartung und -Reparatur
3.3 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Informationsasymmetrie
3.3.1 Marktinterne "freiwillige" Aktionen und Institutionen
3.3.2 Staatliche Maßnahmen
3.4 Fazit zum Status quo der Kfz-Branche

4 Die Bedeutung von Gewährleistungs- bzw. Haftungsregelungen zur Lösung von Informationsasymmetrien in der Kfz-Branche
4.1 Die Rechtsfragen beim Neuwagen- und Ersatzteilekauf und deren Wirkung bezüglich der Qualitätsunkenntnis nach alter Rechtslage
4.2 Die Rechtsfragen bei der Kfz-Wartung und -Reparatur und deren Wirkung bezüglich der Qualitätsunkenntnis nach alter Rechtslage
4.3 Erläuterung der relevanten Änderungen und Ergänzungen durch die Schuldrechtsreform
4.3.1 Der Neuwagen- und Ersatzteilekauf nach neuer Rechtslage
4.3.2 Wartung und Reparatur nach neuer Rechtslage

5 Denkbare Konsequenzen der Schuldrechtsreform für die deutsche Kfz-Branche
5.1 Konsequenzen für die System- und Teilelieferanten
5.1.1 Lieferung von Einzelteilen oder Systemkomponenten an die Automobilhersteller
5.1.2 Der Vertrieb von Ersatzteilen der Teilelieferanten über den freien Teilehandel an Werkstätten und Do-it-yourself-Kunden
5.2 Anpassungsmaßnahmen der Automobilhersteller
5.3 Folgen für die Vertragshändler
5.4 Anpassungsmaßnahmen und Probleme im Sektor der Reparatur und Wartung

6 Stellungnahmen der Vertragswerkstätten zu den Anpassungsmaßnahmen an die Schuldrechtsreform
6.1 Vorgehensweise bei der Untersuchung
6.2 Ergebnisse der Stellungnahmen der Vertragswerkstätten

7 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Erklärung

Hiermit versichere ich, die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel angefertigt zu haben. Die verwendete Literatur und die sonstigen Hilfsmittel sind vollständig angegeben.

Zornheim, 30. August 2002

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2.1: Abstufung der Güterarten entsprechend der Qualifikationsunkenntnis (eigene Darstellung)

Abbildung 3.1: Die Instrumente des Signalings (eigene Darstellung)

Abbildung 3.1: Ebenen und Lieferbeziehungen der Fertigung eines Automobils (eigene Darstellung)

Abbildung 3.2: Informationsverhalten von Neuwagen-Käufern 2000/2001 (entnommen aus: DAT-Veedol-Report 2002 S. 17)

Abbildung 3.3: Prozentuale Aufteilung der Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten (In Anlehnung an: DAT-Veedol-Report 2002 S. 31)

Abbildung 3.4: Ort und Durchführung von Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten nach PKW-Alter (entnommen aus: DAT-Veedol-Report 2002 S. 32)

Abbildung 3.5: Die Beziehungsstruktur im Bereich Reparatur und Wartung (eigene Darstellung)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 3.1: Kriterien beim Neuwagenkauf 2001 (entnommen aus: DAT-Veedol-Report 2002 S. 15)

Verwendete Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Die Problemstellung

Zum 01.01.2002 trat die umfangreichste Reform des BGB, die Schuldrechtsreform, in Kraft. Induziert wurde sie durch die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments vom 25.05.1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter. Es handelt sich also um eine suprastaatliche Maßnahme zum Schutz der Verbraucher im Rahmen der Harmonisierung der Rechtsvorschriften aller EU-Mitgliedsstaaten.

In der Idealwelt einer Ökonomie mit vollkommener Konkurrenz existiert aber keine Notwendigkeit für verbraucherpolitische Maßnahmen, und unter der Voraussetzung vollständiger Konkurrenz behindern sie den Markt unnötig.[1] Diese Annahme kann aufrecht erhalten werden, solange die Wirtschaftssubjekte vollkommene Informationen über alle für ihre jeweilige Entscheidung relevanten Marktdaten haben. Bei dieser symmetrischen Information zwischen Anbietern und Nachfragern sorgt allein der Preismechanismus für eine optimale Bereitstellung der Güter.[2]

In der Realität des heutigen Wirtschaftslebens kann ein derartiges, auf vollkommener Information basierendes Verhalten der Wirtschaftssubjekte nicht erwartet werden. Die Konsumenten und Intermediäre können sich unmöglich im Sinne der traditionellen Preistheorie rational verhalten und sich eine Übersicht über sämtliche Güter, deren Anbieter, Preise und Qualitäten verschaffen. Verursacht wird dieses Informationsdefizit durch die Komplexität der Produkte und die große Zahl von Anbietern, Produkten und Produktvarianten mit denen sie konfrontiert werden.[3]

Wenn die Konsumenten oder Intermediäre die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung aber nicht leicht verifizieren können, dann tendieren einige Anbieter dazu, Güter schlechter Qualität anzubieten oder nur mit geringer Sorgfalt eine Dienstleistung auszuführen, ohne den Preis anzupassen.[4] Dieses Verhalten aufgrund asymmetrischer Information und die damit verbundenen Transaktionskosten können zu Fehlallokationen führen und das effiziente Funktionieren eines Marktes erheblich beeinträchtigen.

Mit der vorliegenden Arbeit soll das Ziel verfolgt werden, die aus der asymmetrischen Information resultierenden Organisationsprobleme und die daraus generierten Lösungsmöglichkeiten in der deutschen Kfz-Branche zunächst zu beschreiben.

Die Wirkung der Schuldrechtsreform, als staatlicher Maßnahme zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Informationsasymmetrien, soll untersucht und anhand einer Befragung verifiziert werden. Ausgehend von praktizierten Maßnahmen zur Verringerung der Qualitätsunkenntnis und der alten Gesetzeslage werden die vom Gesetzgeber neu eingebrachten Rechtsvorschriften mit den für die Akteure positiven und negativen Änderungen im Rahmen der Institutionsökonomie diskutiert. Basierend auf der Käufer/Verkäufer-Beziehung zwischen dem Kunden und dem Vertragshändler sowie der Werkstatt, soll weiterhin geprüft werden, welche Wirkung die Schuldrechtsreform auf die Rollenverteilung der betroffenen Akteure in der Kfz-Branche hat. Insbesondere sollen dabei potentielle Marktreaktionen in der Kfz-Branche aufgezeigt werden.

1.2 Gang der Untersuchung

Die in der Einleitung vorgestellte Problemstellung soll im zweiten Kapitel anhand theoretischer Grundlagen zunächst allgemein erläutert und um die in der Literatur genannten theoretischen Lösungsmöglichkeiten ergänzt werden. Insbesondere wird dabei eine Differenzierung der Qualitätsunkenntnis der Intermediären und Konsumenten bezüglich der Gütereigenschaften veranschaulicht.

Im dritten Kapitel erfolgt nach einer Einordnung des Gutes "Kfz" bezüglich der Qualitätsunkenntnis, die Vorstellung der Beziehungsstruktur in der Wertschöpfungskette der Kfz-Branche unter Einbeziehung des Wartungs- und Reparatursektors. Die Einflüsse von Abhängigkeiten, Macht- und Informationsasymmetrien sowie Interessenkonflikten der beteiligten Akteure bilden den Mittelpunkt dieser Darstellung. Die hier angewandten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung der Informationsasymmetrie der Intermediäre und Kunden werden anschließend erörtert.

Das vierte Kapitel dient einer Gegenüberstellung der alten Rechtslage vor der Schuldrechtsreform und der neuen Rechtslage danach. Die Darstellung der Rechtsfragen wird dabei verdichtet auf den Neuwagen- und Ersatzteilekauf sowie die Wartung und Reparatur. Verdeutlicht werden insbesondere die für die Kfz-Branche relevanten Veränderungen und Neuerungen.

Die durch die Schuldrechtsreform induzierten Konsequenzen und Maßnahmen der Akteure in der Kfz-Wertschöpfungskette und im Bereich der Wartung und Reparatur werden in Kapitel fünf diskutiert. Ausgehend von den potenziellen Risiken und Chancen wird untersucht, inwiefern die Schuldrechtsreform eine Verbesserung der Qualitätsunkenntnis und eine Ex-post-Kompensation der Intermediäre und der Kunden ermöglicht und Anreize für marktinterne Lösungsmöglichkeiten schafft.

Eine stichprobenartige Befragung von Vertragshändlern in Kapitel sechs dient einer Verifizierung der Chancen und Risiken der Schuldrechtsreform. Die durchgeführten Maßnahmen und Aktionspotentiale werden mit den in Kapitel fünf dargestellten denkbaren Konsequenzen verglichen.

Die Schlussbetrachtung in Kapitel sieben dient einem kurzen Resümee der Arbeit.

2 Grundlagen zur Informationsasymmetrie und Qualitätsunkenntnis

Dieses Kapitel dient einer allgemeinen Einführung in die Thematik der Informationsasymmetrie. Die Merkmale und Ausprägungen von Informationsasymmetrien unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätsunkenntnis werden hier erläutert, um sie in den späteren Kapiteln, bezogen auf die Kfz-Branche, zu untersuchen.

2.1 Informationsdefizite der Marktteilnehmer

Zur zentralen Prämisse der neoklassischen Theorie mit vollkommener Konkurrenz gehört die Annahme, die Wirtschaftssubjekte besäßen alle für ihre Entscheidung relevanten Informationen. Informationsdefizite in Form von Informationsunvollkommenheit, Unsicherheit, asymmetrischer Informationsverteilung und die Kosten der Informationsbeschaffung werden per se ausgeschlossen. Die Untersuchung der Realität offenbart aber ein Bild, das ohne Informationsmängel der Marktteilnehmer nur schwer zu erklären ist. Häufig ist beispielsweise ein Informationsgefälle zwischen den Produzenten und den Konsumenten festzustellen, das gemäß dem klassischen Paradigma nicht existieren dürfte. Die Konsumenten treffen ihre Kaufentscheidung in der Realität, in den meisten Fällen, ohne sich zuvor vollständige Informationen über die Preise und Qualitäten der angebotenen Güter zu beschaffen.[5] Allerdings sind nicht nur die Nachfrager von dem Informationsdefizit betroffen, sondern auch die Anbieter wie beispielsweise Versicherungen und Banken. Dort besteht eine Informationsasymmetrie zu Lasten der Anbieter, da diese die Qualität ihrer Kunden vor Vertragsabschluß nur schwer abschätzen können. Asymmetrische Information kann aber auch auf beiden Marktseiten gleichzeitig bestehen und wird in der Literatur zumeist anhand der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dargestellt.[6] Weder kennt der Arbeitgeber die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, noch kennt der Arbeitnehmer die spezifischen Anforderungen oder das effektive Arbeitsklima vor Vertragsabschluß. Gerade in der Automobilindustrie entsteht, aufgrund umfangreicher, freiwilliger Garantien seitens der Hersteller und der Händler häufig diese zweiseitige asymmetrische Information. Die Kunden können die tatsächliche Qualität des Kfz nur schwer beobachten, so dass die Hersteller einen Anreiz besitzen, ein suboptimales Qualitätsniveau anzubieten. Auf der Seite der Kunden wirken Garantien aber folgendermaßen: Je besser eine Garantie den Kunden vor schlechter Qualität schützt, desto geringer ist sein Anreiz mit dem Gut vorsichtig und sorgfältig umzugehen. Garantiebedingungen schreiben zwar oft die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten des Kunden vor, doch diese Aktivitäten sind für die Anbieter in vielen Fällen kaum überprüfbar.

Information ist daher ein wesentlicher Faktor für die Allokationsfunktion der Märkte. Meyer stellt dazu fest: „Die Information wird zum ökonomischen Gut, welches nicht – wie ein freies Gut[7] – kostenlos verfügbar ist, sondern das unter Einsatz von Ressourcen produziert werden muss.“[8] Zu differenzieren sind dabei zwei Typen von Informationsmängeln, und zwar die Unkenntnis und die Unsicherheit.

Unkenntnis liegt vor, wenn Marktakteure unzureichend informiert sind, aber über Möglichkeiten verfügen, mit entsprechendem Aufwand, Informationen zu beschaffen. Unsicherheit oder Risiko hingegen bezieht sich auf zukünftige Entwicklungen und stellt einen Informationsmangel dar, der auch mit großem Aufwand nicht beseitigt werden kann.[9]

Im Folgenden wird die Trennung zwischen Unkenntnis und Unsicherheit aber nicht weiter praktiziert, da staatliche Eingriffe wie die Schuldrechtsreform auf beide Problembereiche gerichtet sind. Zweckmäßiger ist vielmehr eine Differenzierung des Grades der Qualitätsunkenntnis[10] bei verschiedenen Gütern. Die Qualitätsunkenntnis besteht darin, dass eine Marktseite die Qualität eines Gutes bzw. einer Leistung ex ante (vor Vertragsabschluß) besser als die jeweils andere einschätzen kann, oder über die Möglichkeit verfügt, wesentliche transaktionsrelevante Sachverhalte ex post (nach Vertragsabschluß) unbemerkt von und zu Lasten der anderen Marktseite zu verändern.[11] Inwiefern es zu einem Marktversagen aufgrund von Qualitätsunkenntnis kommt, hängt daher wesentlich von den subjektiven Eigenschaften[12] der Güter ab.

2.2 Ausprägungen und mögliche Folgen asymmetrischer Information

Asymmetrische Information zwischen den Wirtschaftssubjekten ist ein wesentlicher Bestandteil von realen Märkten und daher ein grundlegender Ausgangspunkt für die Interpretation der Aktionen von Marktteilnehmern. Eine zentrale These der informationsökonomischen Theorie besagt, dass das Vorhandensein asymmetrischer Informationsstrukturen zu ineffizienten Marktergebnissen führt.[13] Meyer erklärt dieses ökonomische Problem durch asymmetrische Information damit, dass sie opportunistisches Verhalten ermöglicht und externe Effekte das Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung verursachen.[14]

Zwei Ausprägungen stehen hierbei im Vordergrund: Marktversagen durch "Adverse Selektion" und "Moral Hazard".

2.2.1 Adverse Selektion

Die grundlegende Darstellung für das Phänomen der Adversen Selektion stellt die Arbeit von George Akerlof zum Thema The Market for „Lemons": Quality Uncertainity and the Market Mechanism dar.[15] Anhand des Gebrauchtwagenmarktes zeigt er, wie Erzeugnisse niedriger Qualität jene von hoher Qualität verdrängen.

Akerlof unterstellt eine asymmetrische Informationsverteilung der folgenden Art: Die Verkäufer kennen die Qualität ihres Gebrauchtwagens genau, denn sie haben ihn schließlich einige Zeit gefahren. Die Käufer hingegen besitzen keine Möglichkeit die Qualität vor dem Kauf zu beurteilen. Ihnen erscheinen alle Fahrzeuge des betrachteten Typs als weitgehend gleich. Ihre Informationen sind lediglich auf die durchschnittliche Qualität des jeweiligen Typs beschränkt, die sie beispielsweise der Fachpresse entnehmen. Da die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager sich an der durchschnittlichen Qualität der Fahrzeuge orientiert, ziehen die Besitzer von Fahrzeugen mit überdurchschnittlicher Qualität ihr Angebot zurück, so dass die Qualität der Fahrzeuge sinkt. Diese Verringerung der durchschnittlichen Qualität senkt die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager, wodurch wiederum die höchsten Qualitäten ausscheiden. Dieser Mechanismus kann sich so lange fortsetzen, bis es zu einem Zusammenbrechen des Marktes kommt, wenn nur noch qualitativ schlechte Autos angeboten werden.

Der Akerlof´sche Lemon-Market ist ein extremes Beispiel für die Ineffizienz eines Handels unter asymmetrischer Informationsverteilung. Dennoch gehört er zu einem der meist zitierten Aufsätze der Informationsökonomie, da sich die qualitätsverdrängende Wirkung durch einen scharfen Wettbewerb weiter verstärkt: Geringe Gewinnmargen der Anbieter hoher Qualität forcieren den Selektionsprozess zusätzlich.[16]

Charakteristisch für den Prozess der Adversen Selektion ist die durch Informationsasymmetrie bedingte mangelnde Fähigkeit der Nachfrager, zwischen Anbietern verschiedener Qualitäten vor dem Kauf diskriminieren zu können. Varian bezeichnet dieses Problem daher auch als "Hidden Information", da eine Marktseite die Qualität der Güter der anderen Marktseite nicht beobachten kann.[17] Allerdings kann eine Adverse Selektion nur auftreten, wenn es für Anbieter höherer Qualitäten keinen Anreiz oder keine Möglichkeit gibt, sich glaubhaft von den Anbietern geringerer Qualität abzusetzen.[18]

Die Konsequenz aus diesem durch asymmetrische Information und opportunistischem Verhalten der Anbieter induziertem Selektionsprozess ist die Tatsache, dass Verträge nicht zustande kommen, obwohl der Tausch unter der Annahme von vollkommener Konkurrenz für beide Vertragsseiten vorteilhaft wäre.

2.2.2 Moral Hazard

Moral Hazard bedeutet im Gegensatz zur Adversen Selektion, dass opportunistisches Verhalten nach Vertragsabschluß zu Marktproblemen führt. Dabei kann eine Marktseite die transaktionsrelevanten Fakten verändern, ohne dass dies für die andere Marktseite erkennbar ist.[19] Varian bezeichnet diese bewusste Manipulation daher als "Hidden Action".[20] Die Anbieter können die Qualität ihrer Produkte, anders als im Akerlof´schen Gebrauchtwagenmarkt, selbst bestimmen. Unter der Annahme vollständiger Information würde die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager auf jede Qualitätsänderung reagieren. Das Vorliegen einer asymmetrischen Informationsstruktur bedeutet dann, dass die Nachfrager die Qualitätsentscheidung der Anbieter nicht beobachten und die wahre Qualität erst nach dem Kauf feststellen können.[21] Opportunistisches Verhalten der Anbieter kann, unter der Voraussetzung, dass sich die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager wiederum nur an der durchschnittlich erwarteten Qualität orientiert, zu einer verdeckten Qualitätsverschlechterung führen. Unter der Annahme, dass die Käufer die Qualität der Güter oder Leistungen, die sie nachfragen, nicht ohne großen Aufwand verifizieren können, besteht ein tendenzieller Anreiz der Anbieter eine gute Qualität vorzutäuschen und gleichzeitig durch die Wahl einer geringeren Qualität ihren Gewinn zu erhöhen. Sie substituieren also gute Qualität gegen schlechte Qualität oder praktizieren eine zu geringe Sorgfalt bei der Ausführung einer Leistung.[22]

Milgrom und Roberts folgern daraus, dass in einer Situation in der die Träger von kritischen Informationen andere Interessen verfolgen als die Entscheidungsträger und die ersten nicht alle Informationen bereitstellen, die für eine richtige Entscheidung wichtig sind, es zu Effizienzverlusten kommen kann.[23] Das in der Literatur[24] genannte klassische Beispiel dazu ist der Markt für Versicherungen. Die Informationsasymmetrie ist hier zu Lasten des Verpflichteten (der Versicherung) geben, da diese de facto keine Möglichkeit hat die Sorgfalt des Versicherungsnehmers hinreichend zu überprüfen. Im Fall einer Versicherung gegen Fahrraddiebstahl kann der Versicherungsnehmer die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe durch sein Handeln selbst bestimmen. Zudem hat er im Rahmen einer perfekten Versicherung, die den Schaden vollständig ersetzt, keinen Anreiz das Fahrrad abzuschließen oder ein hochwertiges Schloss zu verwenden.

Die Konsequenzen eines solchen Verhaltens hängen davon ab, in welchem Ausmaß die schlechter informierte Marktseite Qualitätsverschlechterungen antizipiert oder auf mangelhafte Produkte reagiert. Im extremsten Fall sinkt die Zahlungsbereitschaft auf das mit der niedrigstmöglichen Qualität verbundene Niveau, so dass es wiederum zu einer negativen Auslese kommen kann oder sogar kein Markt mehr existiert.[25]

2.3 Die Zunahme der Informationsasymmetrie aufgrund der Qualitätsunkenntnis

Das Phänomen der in Kapitel 2.1 beschriebenen Qualitätsunkenntnis ist wesentliche Grundlage für die Adverse Selektion als auch für das Moral-Hazard-Verhalten. Charakteristisch für die Qualitätsunkenntnis ist die unzureichende Wahrnehmung und Bewertung der Eigenschaften eines Gutes durch die Marktteilnehmer. Der daraus resultierende Informationsmangel beschränkt sich nicht nur auf die Nachfrager oder die Anbieter, sondern kann auch bei sachverständigen Dritten auftreten oder durch diese verursacht werden.[26]

Bevor diese Frage vertieft wird, muss eine Abgrenzung der subjektiven Eigenschaften der Güter erfolgen, um nach dem Grad der Qualitätsunkenntnis das Ausmaß der Informationsasymmetrie grob zu differenzieren. In der Literatur werden dazu vier verschiedene Gütertypen mit abnehmender Qualitätskenntnis respektive zunehmender Informationsasymmetrie genannt.[27] Zunächst kennt man die neoklassisch-homogenen Güter der neoklassischen Wohlfahrtstheorie, bei der beide Marktpartner über vollständige symmetrische Information verfügen. Anschließend folgen die Such- bzw. Inspektionsgüter, deren Qualität noch vor Vertragsabschluß durch relativ geringen Kostenaufwand (hinreichend) überprüfbar ist. Weiterhin definiert man die Erfahrungsgüter, deren Qualität vor Vertragsabschluß nur durch (prohibitiv) hohen Aufwand zu ermitteln ist. Der Letzte mit der größten Unkenntnis behaftete Typ sind die Vertrauens- bzw. Glaubensgüter. Hier sind die Marktakteure prinzipiell mit dem selben Problem wie bei den Erfahrungsgütern konfrontiert. Darüber hinaus ist aber kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Leistung und Erfolg mehr feststellbar. Diese Differenzierung der Güter ist in Abbildung 2.1 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.1: Abstufung der Güterarten entsprechend der Qualifikationsunkenntnis (eigene Darstellung)

2.3.1 Neoklassisch-homogene Güter

Dieser Gütertyp entspricht, wie bereits erläutert, dem Modell der neoklassischen Theorie mit vollkommenen Märkten und entsprechend vollständiger Information über die Eigenschaften der betroffenen Güter. Die Homogenität ist gekennzeichnet durch die normierte Qualität und die damit gewährleistete Vergleichbarkeit dieser Güter. „Mineralöle, Erze, Getreide- und Kaffeesorten stellen Beispiele hierfür dar“.[28] Die spezifische Qualität kann ex ante zu relativ geringen Kosten erfasst werden.[29]

2.3.2 Such- bzw. Inspektionsgüter

Bei Such- bzw. Inspektionsgütern ist ein geringer Grad an Informationsasymmetrie vorhanden. Allerdings lässt sich die Qualität dieser Güter durch relativ geringen Kostenaufwand vor dem Kauf prüfen. Fritsch zeigt exemplarisch das bei Möbelstücken wie Tischen und Stühlen eine ggf. ex ante vorhandene Informationsasymmetrie durch einfaches Anschauen oder Ausprobieren eliminiert werden kann.[30] Allgemein gehört die Majorität der Konsum- und Verbrauchsgüter zu den Such- bzw. Inspektionsgütern.

Das Kernproblem bei Such- bzw. Inspektionsgütern ist fixiert auf die Frage, ob der Preis der beobachteten Qualität angemessenen ist, denn die bei homogenen Gütern praktizierte Assoziation von einem hohen Preis konkludent auf eine gute Qualität zu schließen, verliert hier ihre Gültigkeit. Potenziell können damit hohe Transaktionskosten entstehen. Für einen Konsumenten zum Beispiel, der einen Anzug kaufen möchte, wird es zwar nicht wesentlich komplizierter sein den Schnitt und die Verarbeitung des Anzuges zu beurteilen, als den Preis des betreffenden Gutes zu erfahren, die Beurteilung der Qualität wird jedoch wesentlich mehr Zeit erfordern als die Erfragung des Preises. Es entstehen daher Mehrkosten in Form von Opportunitätskosten der Zeit.[31]

2.3.3 Erfahrungsgüter

Die Qualität von Erfahrungsgütern ist ex ante nicht oder nur durch prohibitiv hohen Aufwand zu ermitteln. De facto ist ein Urteil über die qualitativen Eigenschaften daher erst nach dem Kauf bzw. Konsum möglich. Das Risiko unwillentlich ein schlechtes Gut zu erwerben, ist aufgrund der verstärkten Informationsasymmetrie auf ein recht hohes Niveau gewachsen. Ein Konsument kann die Qualität eines Restaurants oder eines Friseurs kaum beim Betrachten sicher beurteilen. Erst nach dem Essen in einem Restaurant, also ex post, kann ein qualitätsbestimmendes Urteil gefällt werden. Zwar ist es im Fall des Restaurants theoretisch möglich, sich die Information über die Qualität durch eine Art Inspektion zu verschaffen, indem man ein Testinstitut mit der Prüfung beauftragt, die Kosten dieser Art der Informationsbeschaffung wären jedoch in der Regel um ein vielfaches höher als der Kaufpreis eines Essens in dem Restaurant.[32]

Eine Qualitätsprüfung der Leistung eines Friseurs ist ex ante nahezu unmöglich. Mit Hilfe eines Computers kann die Wirkung verschiedener Frisuren oder Farben zwar noch ohne großen Aufwand ermittelt werden, die eigentliche Werkleistung des Friseurs wird dadurch aber nicht erfasst. Der Konsument beschafft sich die Information dann durch Erfahrung, wenn die Informationsbeschaffung durch Inspektion zu teurer ist.[33] Erfahrungsgüter zeichnen sich allerdings, wie die zwei zuvor genannten Gütertypen, dadurch aus, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Leistung und Erfolg bzw. Nutzen besteht.

2.3.4 Vertrauens- bzw. Glaubensgüter

Vertrauens- bzw. Glaubensgütern haftet prinzipiell das selbe Problem wie Erfahrungsgütern an: Die Qualität ist ex ante nur unter erheblichem Kostenaufwand zu ermitteln. Allerdings bleibt die Informationsasymmetrie in den meisten Fällen auch nach dem Ge- oder Verbrauch im selben Maße bestehen. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Leistung und Erfolg ist nicht mehr zwingend gegeben, so dass sich die Qualität des Gutes ggf. nie zuverlässig ermitteln lässt. Beispielsweise kann nicht bei allen ärztlichen Behandlungen oder der Einnahme von Medikamenten eine Kausalität bezüglich der Heilung aufgrund oder trotz der Therapie nachgewiesen werden.[34] Die Qualität von Vertrauens- bzw. Glaubensgütern ist nach dem Konsum des Gutes eventuell auch deshalb nicht eindeutig bestimmbar, weil sie von einer Reihe nicht beobachtbarer bzw. schwer kontrollierbaren Größen abhängt.[35] Die Wirkung eines Airbags kann zum Beispiel nicht verifiziert werden, ohne die pyrotechnischen Komponenten zu zerstören. Statt eines Tests vertraut der Kunde vielmehr auf die Funktionsfähigkeit, denn aufgrund der Komplexität einer Airbagentfaltung, die heute unter anderem auch vom Gewicht der Person auf dem jeweiligen Fahrzeugsitz abhängt, kann der Kunde mit den gegebenen Mitteln die Prüfung nicht durchführen.

Es existiert also offensichtlich ein Kontrollproblem, so dass der besser informierte Leistungs­ersteller einen Handlungsspielraum hat, da der Erfolg und der eigene Aufwand keiner unmittelbaren Kausalkette unterliegen.

2.4 Thorethische Lösungsmöglichkeiten

Marktprobleme aufgrund asymmetrischer Information sind häufig durch opportunistisches Verhalten einer oder sogar beider Marktseiten induziert, wie die Beispiele von Moral Hazard und der Adversen Selektion gezeigt haben. Es können aber, wie in Kapitel 2.3 dargestellt, Gütertypen differenziert werden bezüglich des Grades der Informationsasymmetrie und der damit verbundenen Qualitätsunkenntnis.

Bei neoklassisch-homogenen Gütern sind alle Marktakteure vollständig symmetrisch informiert, und bei Such- bzw. Inspektionsgütern kann die Asymmetrie ohne Risiko und mit geringem Kostenaufwand beseitigt werden. Für diese Güter sind lediglich die Opportunitätskosten der Zeit signifikant, denn Unsicherheiten über die Qualität der Güter führen nur in seltenen Fällen zu Marktproblemen. Die Kosten der Informationsbeschaffung können bei Erfahrungsgütern aber bereits exorbitant ansteigen. Dennoch darf eine wichtige Tatasche dabei nicht vernachlässigt werden: Firmen betreten im Allgemeinen nicht nur für eine Periode den Markt! Auf vielen Märkten bestehen längerfristige Geschäftbeziehungen und die Konsumenten sammeln mit den erworbenen Gütern Erfahrungen, die sie an andere Verbraucher weitergeben oder bei späteren Kaufentscheidungen berücksichtigen, so dass die Unsicherheit durch Informationsasymmetrien zumindest verringert wird, ohne eine Etablierung zusätzlicher Institutionen.[36] Die Vertrauens- bzw. Glaubensgüter werden indessen, ohne ergänzende Maßnahmen, mit einer hohen Qualitätsunkenntnis behaftet bleiben.

Unter diesen Umständen hat sich ein unfangreiches Maßnahmenbündel zur Vermeidung bzw. Verringerung der Marktprobleme durch Informationsasymmetrien gebildet. Im Fordergrund der weiteren Untersuchung steht daher zunächst eine Unterscheidung nach marktinternen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Milderung der Marktprobleme durch Informationsasymmetrien. Alle dargestellten Maßnahmen lassen sich aber zusätzlich bezüglich ihrer Wirkung auf zwei Ausprägungen verdichten: Erstens gibt es die ex ante-wirkenden Maßnahmen zur effektiven Verringerung der Informationsasymmetrie, und zweitens, die ex post wirkenden Maßnahmen, die den Nutzenverlust durch eine Kompensation begrenzen.

2.4.1 Marktinterne qualitätssichernde Institutionen

2.4.1.1 Signaling

Signaling beschreibt eine Strategie, in der die besser informierte Marktseite dem anderen Marktakteur freiwillig Informationen über die Qualität der Güter oder voraussichtliche Verhaltensweisen zur Verfügung stellt. Ein solcher Anreiz, sich durch Qualitätssignale als Qualitätsanbieter zu offenbaren, besteht insbesondere für die Produzenten hoher Qualitäten.[37] Dazu kann die besser informierte Marktseite verschiedene Instrumente nutzen. Die wichtigsten dieser Instrumente sind in Abbildung 2.1 aufgeführt und werden im Folgenden kurz vorgestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.1: Die Instrumente des Signalings (eigene Darstellung)

Durch den Aufbau einer Reputation bzw. des Markenimages kann ein Anbieter seinen potenziellen Kunden einen hohen Grad an Sicherheit bezüglich der Produktqualität vermitteln. Diese Sicherheit wird erzeugt durch Erfahrungen der Nachfrager auf Märkten mit Qualitätsunkenntnis. Wenn der Hersteller dort regelmäßig gute Qualität liefert, tendieren die Nachfrager dazu, diese Qualität auch für zukünftige Transaktionen zu erwarten.[38] Die wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren des Reputationsanreizes ist, dass die Kunden in der Lage sind, eine Qualitätsveränderung zu identifizieren und darauf mit Abwanderung zu reagieren.[39] Ein Anbieter könnte aber dennoch eine Qualitätsverschlechterung bei Gütern, die keine unmittelbare Überprüfung der wahren Qualität erlauben, zugunsten eines höheren Gewinns durchsetzen, ohne dass die Kunden dies kurzfristig bemerken, so dass ein Moral-Hazard-Verhalten wieder möglich ist. Auswirken würde sich eine solche Maßnahme erst auf die längerfristigen Absatzmöglichkeiten des Anbieters, falls die Kunden die Qualitätsverschlechterungen wahrgenommen haben. Der Anbieter hätte sein Reputations-"Kapital" dann aber verspielt und würde langfristig seine Glaubwürdigkeit einbüßen.

Reputationen sind bei Such- und Inspektionsgütern, bedingt durch die einfachen Kontrollmöglichkeiten der Qualität dieser Güter, vernachlässigbar bezüglich einer Verringerung der Informationsasymmetrie. Die Reputation und das damit verbundene Markenimage haben aber bei Erfahrungsgütern eine signifikante Bedeutung. Denn ein Anbieter, der bei Erfahrungsgütern ein langfristig stabiles Markenimage aufgebaut hat, kann diese Reputation als Investition in hohe Qualität vermarkten und dadurch einen höheren Preis erzielen.[40] Der Umkehrschluss, dass ein hoher Preis positiv mit einer hohen Qualität korreliert, ist nicht immer korrekt. Untersuchungen dazu haben eine nur schwache Ausprägung dieser Beziehung konstatiert.[41] Wenn die Qualität bei Such- bzw. Inspektionsgütern und Erfahrungsgütern eines Herstellers vom Kunden positiv bewertet wird, dann erwartet er dieses Maß an Qualität auch bei Vertrauens- und Glaubensgütern dieses Herstellers. Eine Verringerung der Informationsasymmetrie bei Vertrauens- bzw. Glaubensgütern ist daher möglich, denn durch Reputationen wird Vertrauen erzeugt.

Die Werbung kann in zwei Funktionsbereiche aufgeteilt werden. Man differenziert zwischen der informativen Werbung, die Informationen über Eigenschaften des Produktes liefert, und der persuasiven Werbung, die dazu dient, den Nachfrager zum Kauf zu verleiten.[42] Die Such- und Inspektionseigenschaften der Güter werden vornehmlich mit Hilfe der Werbung als Signaling-Instrument vermittelt. Die Tatsache, dass der Anbieter die in der Werbung vermittelten Informationen freiwillig zur Verfügung stellt, ist charakteristisch für Such- bzw. Inspektionseigenschaften eines Gutes, denn der Kunde kann vor dem Kauf leicht selbst die Qualität der Produkte verifizieren. „Werbeaussagen im Zusammenhang mit Erfahrungsgütern liefern hingegen zunächst außer der Tatsache, dass das Produkt existiert, keine direkten Informationen.“[43] Der Grund dafür ist die nicht vorhandene Prüfmöglichkeit. Selbst wenn es sich dabei um zunächst nicht einfach zu überprüfende Aussagen handelt, kann es sich ein Hersteller dank gesetzlicher Vorgaben[44] nicht erlauben, falsche oder irreführende Informationen in der Werbung zu vermitteln.[45] Ein Grundproblem dieser gesetzlichen Vorgaben ist allerdings die juristisch verwertbare Operationalisierung des Begriffs "irreführende Werbung".[46] Das Ausmaß, in dem die Werbung überhaupt Informationen über die Qualität der Güter bereitstellt, kann zusätzlich stark differieren.[47]

Eine Garantie ist eine freiwillige Einstandspflicht des Anbieters dafür, das Auftreten einer mangelhaften Qualität innerhalb der Garantiefrist ex post zu kompensieren. Dies kann durch Ersetzen des Gutes oder durch die Zahlung einer finanziellen Entschädigung erfolgen.[48] Garantien stellen eine implizite Versicherung gegen Qualitätsrisiken dar, denn der Anbieter signalisiert damit seine Ernsthaftigkeit, Produkte hoher Qualität anzubieten.[49] Die Nachfrager können potenziell durch den Vergleich verschiedener Garantiebedingungen, eigene Präferenzen setzten, welches Qualitätsniveau sie zu dem entsprechenden Preis bevorzugen. Praktisch ist der Vergleich der Garantiebedingungen aber mit hohen Transaktionskosten verbunden und im Einzelfall aufgrund ganz unterschiedlicher Vertragsbedingungen häufig nicht realisierbar.

Garantien können sinnvoll für alle Güterarten, abgesehen von den Vertrauens- und Glaubensgütern, genutzt werden. Der Verwendungsausschluss bei Vertrauens- und Glaubensgütern resultiert aus der häufig auch nach dem Gebrauch nicht vorhandenen Beurteilungsmöglichkeit der Qualität, aufgrund der Vakanz eines kausalen Zusammenhangs zwischen Leistung und Erfolg.[50] Den Garantieversprechen sind allerdings dort Grenzen gesetzt, wo dem Anbieter durch Moral-Hazard-Verhalten der Kunden Nachteile entstehen.[51] Zur Begrenzung dieses Risikos werden Garantien mit zahlreichen Einschränkungen versehen und beziehen sich nur auf Schäden, die der Anbieter zu vertreten hat. Zusätzlich sind sie häufig an Bedingungen geknüpft, die neben der Risikominimierung auch eine enge Kundenbindung bei langlebigen Konsumgütern bewirken. Der Anbieter sichert sich damit für die Laufzeit der Garantie ein exklusives Reparatur- und Wartungsrecht.

Die Probleme einer Adversen Selektion oder von Moral Hazard können verringert werden mit Verträgen, die einen Selbstbehalt beinhalten. Im Versicherungswesen werden solche Verträge häufig von den Versicherungsgebern angewandt, wenn die Schadenswahrscheinlichkeit bei den Versicherungsnehmern dadurch verringert werden kann. Der Anreiz zur Sorgfalt ist für den Versicherungsnehmer dann größer, wenn ihm eine Selbstbeteiligung abverlangt wird. Auch ist es für den Versicherungsnehmer vorteilhaft, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, wenn die Schadenswahrscheinlichkeit gering ist, denn sein Versicherungsbeitrag wird dann entsprechend niedriger veranschlagt.

Viele Unternehmen führen in den letzten Jahren Qualitätsmanagementsysteme basierend auf der international anerkannten Normenreihe DIN ISO 9000ff[52] ein.[53] Die Unternehmen müssen im Rahmen eines Systemaudits den Nachweis erbringen, dass sie den Anforderungen der entsprechenden Normreihe im Hinblick auf einzelne Elemente bzw. das ganze Qualitätsmanagement gerecht werden. Der erfolgreiche Abschluss dieses regelmäßig wiederholten System­audits wird durch ein Zertifikat symbolisiert. Mit der Zertifizierung wird die Existenz, Wirksamkeit und Anwendung des Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN ISO 9000ff bescheinigt.[54] Ein Mindestmaß an Produktions- und Produktqualität soll dadurch gewährleistet werden, unabhängig davon, um welches Gut es sich im konkreten Einzelfall handelt. Die Zertifizierung ist daher als Signaling-Instrument für alle in Kapitel 2.3 genannten Güterarten geeignet.

Durch Ausbildungsnachweise und Zeugnisse sollen ebenfalls Qualitätsmindestmaße ausgedrückt werden. Dazu gehören beispielsweise der Meisterbrief, Weiterbildungsmaßnahmen oder die Zugehörigkeit zu einer branchenspezifischen Innung. Spence zeigt anhand der Beziehung zwischen einem Arbeiter und einem Unternehmer das wesentliche Problem, das mit Ausbildungsnachweisen verbunden ist. Er geht in seinem einfachsten Modell davon aus, dass Ausbildung die Produktivität in keiner Weise steigert, sondern nur dazu dient eine Fähigkeit zu signalisieren, mit der sich die produktiven Individuen, zwecks besserer Entlohnung, von den weniger produktiven absetzen.[55] Der Nachweis bestimmter Fähigkeiten soll bezüglich der Informationsasymmetrie ein bestimmtes Mindestmaß der Güterqualität suggerieren. Insofern können Ausbildungsnachweise und Zeugnisse potenziell zur Verringerung der Informationsasymmetrie bei allen Güterarten genutzt werden. Anlass zur Kritik bietet vor allem eine nur seltene, respektive nicht vorhandene periodische Überprüfung dieser maßgeblichen Fähigkeiten insbesondere im Rahmen der praktischen Umsetzung. Im Gegensatz zur Zertifizierung kann ein Moral-Hazard-Verhalten zu Ungunsten des Kunden hier leicht entstehen.

Die Zugehörigkeit zu einer Innung kann dem Kunden aber Möglichkeiten einräumen, bei einer Schiedsstelle die vereinbarte Qualität bzw. den Preis einzufordern.

2.4.1.2 Screening

Beim Screening wird die schlechter informierte Marktseite aktiv und versucht, sich selbst zusätzliche Informationen zu beschaffen. Grundsätzlich lassen sich zwei Ansätze unterscheiden: Die Selbstinformation oder die Einschaltung spezialisierter Dritter, die eine Informationsgewinnung professionell betreiben.

Die Informationsbeschaffung durch Screening ist für die schlechter informierte Marktseite zwangsläufig mit Kosten verbunden, denn die Informationen werden im Gegensatz zum Signaling nicht einfach kostenlos vermittelt. Diese Informationskosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: „den direkten Kosten der Informationssuche, wie zum Beispiel den Fahrtkosten, oder den Ausgaben für Informationsmaterial, dem negativen Nutzen, der durch den Verbrauch an physischer und psychischer Energie bei der Informationssuche und -verarbeitung bedingt ist, und den Opportunitätskosten der Zeit, die für die Informationsbeschaffung aufgewandt werden muss.“[56] Hier wird der Charakter der Information als ökonomisches Gut besonders deutlich, denn die schlechter informierte Marktseite wird ihre Informationsentscheidung als Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Abwägung treffen. Der Nutzen einer Information generiert sich dann aus dem Grad, in dem die Information das Qualitätsrisiko verringert.

Die Möglichkeit, sich die gewünschten Informationen ex ante selbst zu beschaffen, ist, unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Optimierung primär auf Such- bzw. Inspektionseigenschaften limitiert. Die Güte der selbst beschafften Information wird dabei durch das Fachwissen und die Erfahrung Desjenigen determiniert, der die Informationen einholt. Personen, die zum ersten Mal einen Anzug kaufen, werden beispielsweise Schwierigkeiten haben, die prinzipiell leicht zu überprüfende Qualität richtig einzuschätzen.

Vorteilhaft ist in einem solchen Fall das Angebot einer Probezeit oder eines befristeten Rückgaberechts durch den Anbieter, das zusätzlich eine Möglichkeit bietet, die Qualitätsunkenntnis auch bei Erfahrungsgütern zu reduzieren. Allerdings setzen die Probezeit und das Rückgaberecht ein freiwilliges Entgegenkommen der besser informierten Marktseite voraus und sind daher nicht selbstverständlich.

Auch Informationen über Vertrauens- bzw. Glaubensgüter können in Abhängigkeit von dem entsprechenden Gut durch Selbstinformation erworben werden. Eine pauschalisierende, allgemein für jedes Gut gültige Aussage kann dazu aber nicht getroffen werden.[57]

Die zweite Alternative des Screening, die Einschaltung spezialisierter Dritter, kann bezüglich der Probleme bei der Selbstinformation Abhilfe schaffen. Spezialisierte Dritte sind häufig Institutionen, die sich auf die Bereitstellung von Such- und Informationseigenschaften sowie die Verifizierung der Qualität von Erfahrungseigenschaften und eingeschränkt auch Vertrauens- bzw. Glaubenseigenschaften der Güter konzentrieren. Diese Institutionen gehören entweder (halbstaatlichen) Verbraucherorganisationen oder privaten Organisationen an und stellen ihre Informationen gegen ein Entgelt zur Verfügung.[58] Besonders im Kfz-Bereich gibt es eine Vielzahl von privaten Unternehmen, die solche Informationen kommerziell publizieren.

Die privaten Unternehmen sind bei der Informationsbereitstellung aber mit zwei wesentlichen Problemen konfrontiert: Der Zuordnung der Information als quasi öffentlichem Gut und der Glaubwürdigkeit bezüglich der Unabhängigkeit einer qualitativen Beurteilung. Der Nukleus dieser Problematik ist der Umstand, dass die Produktion von Informationen mit Kosten verbunden ist, während die Vervielfältigung fast kostenlos geschehen kann und zusätzlich das Ausschlussprinzip eines eingrenzbaren Nutzerkreises nicht erfüllt ist. Daraus resultiert evident der Charakter des quasi-öffentlichen Gutes.[59] Dieses Problem der kostendeckenden Finanzierung der Informationsbereitstellung ist zugleich der Ausgangspunkt für die zweifelhafte Glaubwürdigkeit der Information. Die Gefahr einer Adversen Selektion kann unter diesen Umständen aufgrund eines Finanzierungsangebots der Informationsbereitstellung durch die besser informierte Marktseite induziert sein. Ein Automobilhersteller könnte zum Beispiel einem spezialisierten Dritten anbieten, die Kosten der Informationsbereitstellung zu übernehmen, wenn die Ergebnisse zu seinen Gunsten manipuliert würden. Ein solches Verhalten kann aber von der schlechter informierten Marktseite nur schwer beobachtet werden.

2.4.2 Wirtschaftspolitische Maßnahmen

Die Darstellung der marktinternen qualitätssichernden Institutionen zeigte, dass nicht alle dort genannten Instrumente und Maßnahmen per se dazu geeignet sind, die Informationsasymmetrien und die damit verbundenen Marktprobleme befriedigend zu lösen. Die Wirkung der marktinternen Institutionen kann durch wirtschaftspolitische Maßnahmen verstärkt oder erst ermöglicht werden. Das Signaling-Instrument Werbung kann zum Beispiel, wie in Kapitel 2.4.1.1 gezeigt, nur in Verbindung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine effiziente Verringerung der Informationsasymmetrie bewirken. Die Produktion von staatlichen Qualitätssignalen kann als substitutives Qualitätssignal insbesondere dann gerechtfertigt werden, wenn die notwendigen Informationen für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines anderen Signals im Markt nicht vorhanden sind und/oder durch eine zentrale Stelle mit geringeren Kosten produziert werden können.[60] Die potenziellen wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollen im Folgenden kurz skizziert werden.

2.4.2.1 Die Einführung von Informationspflichten

Staatlich vorgeschriebene Informationspflichten werden vorrangig dort eingesetzt, wo private Informationsenthüllungen nicht zu erwarten sind oder das Problem der asymmetrischen Information so folgenschwer ist, dass eine besondere Kennzeichnungspflicht notwendig wird. Private Informationsenthüllungen eines Anbieters entfallen meistens, wenn sie nur durch negative Information möglich sind, z. B. über das Ausmaß an giftigen Schadstoffen in einem Produkt.[61] Speziell im Bereich der Gesundheit und Ernährung, also bei Erfahrungsgütern und Vertrauens- bzw. Glaubensgütern, ist ein Haltbarkeitsdatum oder die Angabe der Inhaltsstoffe aber essentiell notwendig, um die häufig unmittelbaren negativen Folgen der Informationsasymmetrie einzuschränken. In solchen Fällen kann mit dem Erlass einer obligatorischen Informationspflicht durch Vorschriften für die Kennzeichnung bestimmter Güter, Inhaltsdeklarationen und allgemeine Warnhinweise die Offenbarung negativer Informationen erzwungen werden.[62] Dennoch kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Interpretation der Informationen durch die Verbraucher, insbesondere dann, wenn sie nicht über adäquates Hintergrundwissen verfügen. Trotz vollständiger Information (aufgrund der Informationspflicht) kann weiterhin eine Qualitätsunsicherheit bestehen. „Ein Mehr an Informationen kann unter diesen Umständen durchaus zu schlechteren Entscheidungen führen.“[63]

2.4.2.2 Qualitäts- und Sicherheitsstandards

Die Einführung von staatlich garantierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards geht weit über eine staatliche Informationspflicht hinaus.[64] Sie werden häufig im Sinne von Mindestnormen implementiert, um das mögliche Qualitäts- und Sicherheitsspektrum nach unten zu begrenzen. Mit Qualitäts- und Sicherheitsstandards kann die Unsicherheit der schlechter informierten Marktseite auch ohne explizites Hintergrundwissen bei der Beurteilung der Qualität von Gütern gesenkt werden. Zusätzlich führen Standards dazu, dass ein Prozess der Adversen Selektion auf einem höheren Qualitätsniveau beendet wird, wodurch die Anbieter niedriger Qualität gezwungen werden, den Markt zu verlassen.[65] Die Reduzierung des Marktangebots ist ordnungspolitisch aber kritisch, da die Konsumfreiheit der Nachfrager in bezug auf qualitativ mindere bzw. unsichere Produkte eingeschränkt wird.[66]

Die Festlegung der Standards ist ebenfalls problematisch, da eine Ermittlung des optimalen Standards häufig nur empirisch erfolgen kann und es zusätzlich oft konkurrierende Standards gibt, die untereinander nicht kompatibel sind und eine Interpretation für die schlechter informierte Marktseite erschweren.

[...]


[1] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 9.

[2] Vgl. Emons (2001), S 664.

[3] Vgl. Lamouroux (1979), S. 17.

[4] Vgl. Milgrom u. Robert (1992), S. 167.

[5] Vgl. Lamouroux (1979), S. 10.

[6] Vgl. z. B. Meyer (1990), S. 105 oder Vahrenkamp (1991), S. 82.

[7] Freie Güter sind so reichlich vorhanden, dass der Mensch seine Bedürfnisse nach ihnen ohne Mühe und Aufwand befriedigen kann.

[8] Meyer (1990), S. 104.

[9] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 272.

[10] Neben der Qualitätsunkenntnis unterscheidet Fritsch noch zwischen der Nutzenunkenntnis und der Preisunkenntnis. Nutzenunkenntnis liegt vor, wenn die Nachfrager die Qualität eines Gutes richtig einschätzen, aber dessen Nutzen nicht hinreichend bestimmen können. Preisunkenntnis hingegen ist gekennzeichnet von einer unvollständigen Information über den markträumenden Preis. Im Rahmen dieser Arbeit werden sowohl die Preisunkenntnis als auch die Nutzenunkenntnis, aufgrund der hohen Preistransparenz der Kfz-Branche und dem hohen Erfahrungswissen mit Kfz, nicht weiter betrachtet.

[11] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 272–279.

[12] Unter subjektiven Eigenschaften der Güter wird hier die individuelle Wahrnehmung der Marktakteure verstanden.

[13] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 39.

[14] Vgl. Meyer (1990), S. 104.

[15] Vgl. Akerlof (1970), S. 489–500.

[16] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 40.

[17] Vgl. Varian (1995), S. 596.

[18] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 40.

[19] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 279.

[20] Vgl. Varian (1995), S. 596.

[21] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 41.

[22] Vgl. Milgrom u. Robert (1992), S. 167.

[23] Vgl. Milgrom u. Robert (1992), S. 167.

[24] Vgl. z. B. Varian (1995), S. 594.

[25] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 41.

[26] Vgl. Fritsch at al. (2001), S. 280.

[27] Vgl. z. B. Fritsch et al. (2001), S. 272.

[28] Fritsch et al. (2001), S. 277.

[29] Die aktuelle Diskussion um den Nachweis mit Nitrofen verseuchten Lebensmitteln zeigt aber, dass die aufgeführten Beispiele dennoch recht hohe Kosten zwecks Verifizierung der Qualität aufweisen können bzw. spezifische Untersuchungsverfahren nicht jedem Nachfrager zugänglich sind.

[30] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 277.

[31] Vgl. Lamouroux (1979), S. 133-134.

[32] Vgl. Lamouroux (1979), S. 134.

[33] Vgl. Lamouroux (1979), S. 135.

[34] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 278.

[35] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 278.

[36] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 43.

[37] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 54.

[38] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 290.

[39] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 51.

[40] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 291.

[41] Vgl. Benner (2002), S. 127.

[42] Vgl. Benner (2002), S. 73.

[43] Benner (2002), S. 73.

[44] In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben z. B. Unternehmen und Verbraucherverbände durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) das Recht, auf die Unterlassung irreführender Werbung zu klagen.

[45] Vgl. Lamouroux (1979), S. 163f.

[46] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 122.

[47] Vgl. Lamouroux (1979), S. 166.

[48] Vgl. Benner (2002), S. 77.

[49] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 156.

[50] Tatsächlich werden in der Praxis dennoch Garantien für Vertrauensgüter wie z. B. Schlankheitskuren angeboten. Allerdings sind die daran geknüpften Bedingungen kaum praktikabel, so dass die Garantie in einem solchen Fall effektiv nutzlos ist.

[51] Vgl. Fritsch et al. (2001), S. 291.

[52] Die DIN ISO 9000 ist ein Leitfaden zur Anwendung der Normenreihe DIN ISO 9001-9004. Diese Normenreihe wurde entwickelt, um geänderten Rahmenbedingungen wie kürzeren Produktlebenszyklen, Just-in-time-Fertigung, verschärfter Produkthaftung und dem Qualitätswettbewerb mit einem Qualitätssicherungssystem zu begegnen. Vgl. Pfeifer (1993), S. 338ff.

[53] Vgl. Pfeifer (1993), S. 337ff.

[54] Vgl. Kamiske/ Brauer (1992), S. 79.

[55] Vgl. Spence (1973), S. 355-374. aus: Emons: (2001), S. 665.

[56] Lamouroux (1979), S. 155.

[57] Informationen über die Fachkenntnis und den Erfolg eines Hausarztes oder eines Bäckers können zwar leicht z. B. bei Nachbarn eingeholt werden, bezüglich der Aufprallsicherheit eines Autos ist dies allerdings ungleich schwieriger.

[58] Vgl. Meyer (1990), S. 110.

[59] Vgl. Meyer (1990), S. 110.

[60] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 69.

[61] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 123.

[62] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 123.

[63] Meyer (1990), S. 111.

[64] Vgl. Meyer (1990), S. 111.

[65] Vgl. Vahrenkamp (1991), S. 105.

[66] Vgl. Meyer (1990), S. 112.

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
Die Wirkung der Schuldrechtsreform auf den deutschen Kfz-Handel
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Institut für Volkswirtschaftslehre)
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
107
Katalognummer
V11258
ISBN (eBook)
9783638174640
Dateigröße
1339 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kfz-Branche, Schuldrechtsreform, Gewährleistung, Garantie
Arbeit zitieren
Christian Roßmann (Autor:in), 2002, Die Wirkung der Schuldrechtsreform auf den deutschen Kfz-Handel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11258

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