Das preußische Mühlengewerbe im 19. Jahrhundert


Trabajo, 2003

26 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Geographische, Politische und Rechtliche Rahmenbedingungen
1.1 Geographische Veränderungen Preußens im 19. Jahrhundert
1.2 Wirtschaftspolitische Entwicklungen
1.3 Rechtliche Voraussetzungen

2. Entwicklung der Getreidemüllerei
2.1 Stand um die Jahrhundertwende
2.2 Das preußische Mühlengewerbe von 1819 bis 1861
2.3 Situation der Getreidemüllerei im ausgehenden 19. Jahrhundert

3. Schluss

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausdehnung Preußens 1815

Abbildung 2: Regionale Verteilung der Dampfmühlen 1834 bis 1861

Abbildung 3: Aufschwung der Mühlen nach Antriebsart 1819 bis 1861

Abbildung 4: Entwicklungslinien 1819 bis 1861

Abbildung 5: Hauptentwicklungen 1819 bis 1895

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Entwicklung der Getreide- und Mehlzölle von 1879 bis 1902

Tabelle 2: Entwicklung der Mühlen von 1811 bis 1819

Tabelle 3: Mühlendichte und Leistung

Tabelle 4: Mühlenbetriebe nach Betriebsgröße

Tabelle 5: Haupt- und Nebenbetriebe 1875 bis 1895

Verzeichnis des Anhangs

Tabelle A: Staatsgebiet Preußens im 19. Jahrhundert

Tabelle B: Gebietsveränderungen der acht „traditionellen“ Provinzen

Tabelle C: Dampfmühlen 1834 bis 1861

Tabelle D: Mühlenanzahl in den Provinzen 1819 und 1861

Tabelle E: Verhältnis Groß- zu Kleinmühlen

Datensatz 1819 bis 1895

Einleitung

„Die Müllerei hat die Aufgabe, das Korn – im engeren Sinne Brotgetreide: Roggen und Weizen – in Mehl umzuwandeln, d.h. den Mehlkern von seiner Kornschale zu befreien, damit der Bäcker aus dem so gewonnenen Produkt das für unser Leben wichtige Brot herstellen kann, oder das Korn – hier kommt außer Roggen und Weizen auch Hafer, Gerste, Mais etc. in Betracht – zur Verfütterung an das Vieh einfach zu zerquetschen oder zu schroten.“[1]

Die Getreidemüllerei ist so alt wie die Ernährung des Menschen und einer der wichtigsten, wenn nicht sogar der wichtigste, Industriezweig der Welt. Das 19. Jahrhundert spielt in der Geschichte des Mühlengewerbes eine bedeutende Rolle. Die technische Entwicklung machte einen riesigen Sprung nach vorne und die Getreidemüllerei wurde zu einem wichtigen Träger der beginnenden Industriellen Revolution in Deutschland[2].

„Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen bestimmte den Nahrungsbedarf, die Entwicklung der Landwirtschaft die zu erntende Getreidemenge. Aus beidem resultierte die historische Tendenz zur größeren Zahl von Mühlen und zu Mühlen mit größerer Leistung. Dabei konnte die Einführung besonders leistungsfähiger Mühlen zur Stillegung zahlreicher leistungsschwächerer, d.h. zu einem ‚Mühlensterben’, führen.“[3]

Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung des preußischen Mühlengewerbes im 19. Jahrhundert auf der Basis von Gewerbe-, Bevölkerungs- und Getreideproduktionsstatistiken und gleichzeitig die Untersuchung von Gründen der aufgezeigten Entwicklungen. Um die Analyse zu erleichtern, werden drei Zeitabschnitte unterschieden: 1. Ende 18. Jh./Beginn 19. Jh. (Kapitel 2.1), 2. 1819 bis 1861 (Kapitel 2.2), 3. Ende 19. Jh. (Kapitel 2.3). Während in Kapitel 2.1 der Stand der Getreidemüllerei um die Jahrhundertwende dargelegt wird, sind in Kapitel 2.2 die Verhältnisse von Wind-, Wasser-, Göpel- und Dampfmühlen zueinander sowie deren regionale Verteilung auf die Provinzen die Schwerpunkte. Im Abschnitt 2.3 werden die Verhältnisse von Klein- und Großbetrieben sowie Mühlenhaupt- und -nebenbetrieben den Mittelpunkt bilden. Die technischen Fortschritte werden nicht in einem gesonderten Kapitel dargestellt, sondern nur zur Erklärung herangezogen. Ausführliche Erläuterungen zur Mühlentechnik sowie deren Veränderungen sind unter anderem bei Luther[4] sowie Wagenbreth/u.a.[5] zu finden.

Die ausschließliche Betrachtung Preußens beruht zum einen auf dessen Vorreiterrolle bei der Einführung der Gewerbefreiheit zu Beginn des 19. Jahrhunderts, zum anderen auf der Dominanz des preußischen Mühlengewerbes in Deutschland und drittens auf der ausgezeichneten Quellenlage. Um die Vergleichbarkeit für das gesamte Jahrhundert herzustellen, werden nur die acht „traditionellen“ Provinzen[6] betrachtet.

Im folgenden Kapitel soll die Grundlage für die gesamte Arbeit gelegt werden. Hier werden die geographischen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Der erste Abschnitt befasst sich mit den geographischen Veränderungen Preußens im Laufe des 19. Jahrhunderts. Daran anschließend, werden im zweiten Abschnitt die für unsere Problematik wichtigsten politischen Entwicklungen dargelegt. Abschließend stehen die für das Mühlengewerbe wichtigen gewerberechtlichen Umgestaltungen im Vordergrund.

1. Geographische, Politische und Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1 Geographische Veränderungen Preußens im 19. Jahrhundert

Der Beginn des 19. Jahrhunderst war geprägt von den Auseinandersetzungen gegen das Frankreich Napoleons. Während Preußen 1803 noch eine Größe von 5724,91QM hatte, verlor es durch den ‚Frieden von Tilsit’ 1807 die Hälfte seines Staatsgebietes. Nach dem Sieg gegen Napoleon und dem Abschluss des Wiener Kongresses 1815 erhielt Preußen erhebliche Besitzungen zurück und konnte in gleichem Umfang neue Gebiete erwerben, sodass das Staatsgebiet mit 5086,02QM wieder annähernd die gleiche Größe wie 1803 erreichte. In den Jahren 1815/16 erfolgte eine Neugliederung Preußens. Es entstanden die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg. Die letzten beiden wurden ab 1822/30 zur Rheinprovinz vereinigt, die Provinzen Ost- und Westpreußen bildeten von 1824/29 bis 1878 eine Einheit – die Provinz Preußen.[7] Diese Provinzen bilden die acht „traditionellen“ Provinzen. Durch Verträge, Käufe und Annexionen vergrößerte sich das Staatsgebiet Preußens zwischen 1840 (5096,52QM) und 1871 um 1230,68QM auf 6327,20QM. Am Ende des 19. Jahrhunderts (1895) gliederte sich der Staat in 13 Provinzen mit einer Gesamtgröße von 6327,97QM.[8]

Die acht traditionellen Verwaltungseinheiten veränderten ihre Größe zwischen 1815 und 1895 nur unwesentlich.[9] Abbildung 1 zeigt den preußischen Staat in der Ausdehnung des Untersuchungsraumes dieser Arbeit.

Abbildung 1: Ausdehnung Preußens 1815

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.preussenchronik.de

1.2 Wirtschaftspolitische Entwicklungen

Ende des 18. Jahrhunderts gab es innerhalb des Königreichs Preußen noch 67 lokale Zolltarife und ebenso viele Zollgrenzen.[10] Um diese internen Handelshindernisse zu beseitigen, wurden 1818 die Binnenzölle aufgehoben und ein einheitliches Zollgebiet geschaffen. 1828 gründeten Preußen und Hessen-Darmstadt den „Preußisch-Hessischen-Zollverein“. Im gleichen Jahr schlossen sich Bayern und Württemberg zum „Bayerisch-Württembergischen-Zollverein“ und Hannover, Kurhessen, Sachsen und die thüringischen Staaten zum „Mitteldeutschen Handelsverein“ zusammen. Dieser Konzentrationsprozess mündete am 1. Januar 1834 in die Gründung des „Deutschen Zollvereins“, dem bis 1854 allen deutschen Staaten beitraten. Damit war ein einheitlicher deutscher Wirtschaftsraum entstanden. Hauptziele waren die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Gewichts-, Maß- und Münzsysteme sowie der Gewerbegesetzgebung. Um den internationalen Handel zu erleichtern, wurden mit England (1841), Österreich (1853) und Frankreich (1862) Zoll- und Handelsverträge abgeschlossen.[11] Den Schlusspunkt dieses wirtschaftspolitischen Einigungsprozesses setzte die Reichsgründung von 1871.

1.3 Rechtliche Voraussetzungen

Die gesetzlich-rechtliche Lage in Preußen um die Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert war bestimmt von verschiedenen Regelungen, die die Entwicklung des Mühlengewerbes massiv behinderten. Dazu gehörten das Zunftwesen, das Mühlenregal, das Mühlsteinmonopol und der Mühlenzwang bzw. -bann.

„Das Mühlenregal, d. i. das Recht des Staates auf alleinige Ausübung des Mühlengewerbes, der Mühlenzwang oder -Bann, das mit einer Mühle verbundene Recht die Bewohner eines Ortes zu zwingen, ihr Getreide bei dieser Mühle vermahlen zu lassen, und das Mühlsteinmonopol, das Alleinrecht des Staates, Mühlsteine zu fabrizieren und verkaufen zu lassen.“[12]

Alle diese Beschränkungen wurden 1808 und 1809 zunächst nur in einzelnen Provinzen, bis 1811 im ganzen Staat aufgehoben. Die Vorteile des Müllers lagen beim freien Handel mit in- und ausländischen Mühlensteinen und einer größeren wirtschaftlichen Freiheit. Nachteile waren der Wegfall des gesicherten Einkommens, die freie Vereinbarung der Mahlvergütung und die zunehmende Konkurrenz. Der Staat verzichtete auf sein Monopol der alleinigen Ausübung des Mühlengewerbes und gab den Bau von Privatmühlen auf Privatland frei. Um die finanziellen Einbußen zu verringern, kam es zur Einführung einer Mühlengewerbesteuer (Mahlgangssteuer) und einer Mahlsteuer.[13] Diese wurden zwischen 1872 und 1875 wieder abgeschafft und durch eine Klassensteuer ersetzt.[14] Im Jahr 1811 wurden im gesamten preußischen Staat die Müllerzünfte aufgehoben: „Von jetzt an konnte jeder freie Bürger Mühlenbesitzer werden und die durch Heiratspolitik über Jahrhunderte hinweg praktizierte Abschließung der Müller zu einer ‚geradezu erblichen Kaste’ wurde durchbrochen.“[15] Damit waren die wichtigsten Hemmnisse des Mühlengewerbes beseitigt worden.

[...]


[1] Struck, Otto: Gross- und Kleinbetrieb in der Getreidemüllerei. Greifswald 1911, S.12.

[2] die Begriffe ‚deutsch’ und ‚Deutschland’ beziehen sich im Verlauf der Arbeit für die Zeit vor 1871 auf die Gesamtheit der Staaten auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reichs

[3] Wagenbreth, Otfried/Düntzsch, Helmut/Tschiersch, Rudolf/Wächtler, Eberhard: Mühlen. Geschichte der Getreidemühlen. Technische Denkmale in Mittel- und Ostdeutschland. Leipzig/Stuttgart 1994, S.52.

[4] Luther, Gerhard: Die technische und wirtschaftliche Entwicklung des deutschen Mühlengewerbes im 19. Jahrhundert. Leipzig 1909.

[5] Wagenbreth/u.a. A.a.O.

[6] das sind die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland

[7] zur Vereinfachung der Untersuchung werden diese beiden Veränderung für das gesamte Jahrhundert angewendet; zur Provinz Brandenburg wird auch Berlin gezählt.

[8] Vgl. Schlenke, Manfred: Preußen-Ploetz. Preußische Geschichte zum Nachschlagen. Freiburg/Würzburg 1987, S.144-151.; Preussische Statistik Bd.30. Berlin 1875, S.6.; Vgl. Tabelle A im Anhang, S.I.

[9] Vgl. Tabelle B im Anhang, S.I.

[10] Vgl. Schultes, Friedrich (Hrsg.): Abitur Wissen Geschichte. Augsburg 1996, S.179.

[11] Ebd., S.180.; Müller, Helmut M.: Schlaglichter der Deutschen Geschichte. 3. Aufl. Mannheim 1996, S.153f.

[12] Mohr, Paul: Die Entwicklung des Grossbetriebs in der Getreidemüllerei Deutschlands. Berlin 1899, S.5.

[13] Vgl. Ebd., S.9-15, 25.; Luther. A.a.O., S.62-65.

[14] Vgl. Mohr. A.a.O., S.87.

[15] Ellerbrock, Karl-Peter: Geschichte der deutschen Nahrungs- und Genussmittelindustrie 1750-1914. Stuttgart 1993, S.146.

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Das preußische Mühlengewerbe im 19. Jahrhundert
Universidad
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Historisches Institut)
Curso
Essen, Trinken, Rauchen - Alltags- und Landesgeschichte
Calificación
1,0
Autor
Año
2003
Páginas
26
No. de catálogo
V112617
ISBN (Ebook)
9783640110926
Tamaño de fichero
581 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Mühlengewerbe, Jahrhundert, Essen, Trinken, Rauchen, Alltags-, Landesgeschichte
Citar trabajo
Magister Artium Manuel Dethloff (Autor), 2003, Das preußische Mühlengewerbe im 19. Jahrhundert, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112617

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