Die Zensur des Rheinischen Merkur


Seminararbeit, 2002

13 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Zensur zu Beginn des 19.Jahrhunderts

2. Der Rheinische Merkur und die Zensur

3. Die Zensur des Rheinischen Merkur am Beispiel

Fazit

Bibliographie

Einleitung

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung [...] werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“[1]

Diese in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechte erscheinen uns heute ganz alltäglich und normal. Doch zu Beginn des 19.Jahrhunderts, in der Zeit der französischen Vorherrschaft in Europa unter Napoleon I., der Freiheitskriege, des Wiener Kongresses und der Restauration, war an Presse- und Meinungsfreiheit in den meisten Staaten Europas nicht zu denken. Eine Veröffentlichung war selten ohne staatliche Kontrolle möglich. Die Regierenden versuchten das aufstrebende Pressewesen vor allem durch die Zensur zu zügeln, nutzten es aber ebenfalls für ihre Zwecke. Auch das Königreich Preußen[2] bildete da keine Ausnahme. Gerade in den neu- und zurückeroberten Gebieten benutzte Staatskanzler Hardenberg[3] die Zeitungen um „Sympathien für Preußen zu gewinnen.“[4] Er wich aber auch nicht vor Strafen und Verboten zurück, wenn die Herausgeber gegen die Zensurbestimmungen verstießen oder „anti-preußisch“ gesinnt waren.[5]

Eine Ausnahme war der Rheinische Merkur[6] von Joseph Görres[7], der nicht nur damals für viel Diskussionsstoff sorgte. „Er unterstand nicht den strengen Zensurbestimmungen, die für die übrige preußische Presse galten.“[8] In meiner Arbeit möchte ich die Diskussion um diese Sonderstellung des Rheinischen Merkur aufgreifen.

Im ersten Kapitel werde ich einen kurzen Überblick über die Zensur im beginnenden 19.Jahrhundert geben. Anschließend möchte ich die verschiedenen Standpunkte und Ansichten der Historiker zur Zensur des Rheinischen Merkur unter Zuhilfenahme folgender Fragen diskutieren: „In welchem Zeitraum wurde der Rheinische Merkur zensiert?“, „Wie effektiv war die Zensur?“ und „Welche Auswirkungen hatte die Zensur auf das Erscheinen des Rheinischen Merkur?“.

Im dritten Kapitel vergleiche ich verschiedene Ausgaben des Rheinischen Merkur, die mir in unzensierter und zensierter Form vorliegen, um darzulegen unter welchen Gesichtspunkten zensiert worden ist. Abschließend möchte ich meine gesammelten Erkenntnisse nutzen, um Rückschlüsse auf die politische und gesellschaftliche Bedeutung des Rheinischen Merkur sowie seiner Sonderstellung in der Presse zu ziehen.

Bei der Literatursuche bin ich größtenteils auf Publikationen gestoßen, die Ende des 19.Jahrhunderts und Anfang des 20.Jahrhunderts entstanden sind. Aber auch später haben sich Wissenschaftler mit diesem Thema beschäftigt. Weiterhin sind die gesamten Ausgaben des Rheinischen Merkur erhalten geblieben.[9] Einsicht in Akten, die den Schriftwechsel zwischen der preußischen Verwaltung und Joseph Görres in Bezug auf zensierte Ausgaben beinhalten, waren im Rahmen dieser Hausarbeit nicht möglich, auch wenn sie zur objektiven Einschätzung der Problematik der Zensur nötig gewesen wären. So muss ich mich auf Verweise und Ausführungen in der Literatur beschränken und diese möglichst objektiv deuten.

Bevor ich mich intensiv mit dem Rheinischen Merkur beschäftige, werde ich nun kurz den Begriff der Zensur erörtern. Mein Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem preußischen Verständnis von Zensur und den Verhältnissen im Rheinland.

1. Zensur zu Beginn des 19.Jahrhunderts

„Zensur ist ein im Verlauf der Geschichte häufig zu beobachtendes Mittel, mit dem die herrschende politische oder geistige Macht in einer Gesellschaft Kontrolle ausübte.“[10]

Im Preußen des beginnenden 19.Jahrhunderts stand die Kontrolle politischer Schriften, vor allem Zeitungen und Zeitschriften, im Vordergrund. Die Zensur war das wichtigste Mittel um oppositionelle Meinungen zu unterdrücken. Innerhalb des preußischen Verwaltungsgebietes gab es jedoch unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

„Aengstliche preußische und französische Prohibitivmaßregeln, welche aus der Zeit vor dem letzten Kriege stammten oder noch während desselben erlassen waren, standen verhältnißmäßig weniger drückenden Bestimmungen in den ehemaligen geistlichen Herrschaften oder überhaupt wenig oder gar keinen beschränkenden Gesetzen in Schwedisch-Pommern und einzelnen früheren Reichsstädten gegenüber.“[11]

Im „alten“ Preußen änderte sich im Vergleich zu vorher nichts. Die Vorzensur wurde benutzt um „die geistige Entwicklung der Gesellschaft auf die von der Staatsverwaltung positiv beurteilten Richtungen“[12] zu lenken und jegliche Opposition zu verhindern.. „Die Bewahrung des herrschenden Systems vor einem Umsturz nach französischem Vorbild stand im Vordergrund aller Aufsichts- und Abwehrmaßnahmen.“[13] Im Rheinland dagegen, in dem noch immer das französische Recht galt und die preußischen Zensuredikte keine Gültigkeit hatten, wurde die Zensur zunächst milder gehandhabt. Dies lag vor allem an General-Gouverneur Johann August Sack, der den liberalen Ideen näher stand als die Mehrheit der preußischen Regierung. Genaue Zensurrichtlinien wurden erst im Mai 1814 erlassen, durch welche auch im Rheinland der Druck auf die Zeitungen und Publizisten erhöht wurde. Gegen Anweisungen aus Berlin konnte aber auch Sack nichts ausrichten, so daß die Zensur immer weiter verschärft wurde.[14] Die Forderungen nach uneingeschränkter Meinungs- und Pressefreiheit verhallten aber nicht.

[...]


[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1999, S.14.

[2] König von 1797 bis 1840 Friedrich Wilhelm III. (1770-1840)

[3] Karl August Fürst von Hardenberg (1750-1822), Führung der Regierung als Staatskanzler seit 1810

[4] Körber, Esther-Beate: Görres und die Revolution. Wandlungen ihres Begriffes und ihrer Wertung in seinem politischen Weltbild 1793 bis 1819. Husum 1986, S.66.

[5] Vgl. Schömig, Ulrike: Politik und Öffentlichkeit in Preussen. Entwicklung der Zensur- und Pressepolitik zwischen 1740 und 1819. Würzburg 1988, S.222-239.

[6] Erschienen vom 23.01.1814 bis 10.01.1816

[7] Biographie siehe: Mann, Golo: Joseph Görres.1776-1848. In: Heimpel, Hermann / Heuss, Theodor / Reifenberg, Benno (Hrsg.): Die Grossen Deutschen. Zweiter Band. Berlin 1956, 518-531.

[8] Körber, Esther-Beate. A.a.O., S.67.

[9] d‘Ester, Karl / Münster, Hans A. / Schellberg, Wilhelm / Wentzcke, Paul (Hrsg.): Joseph Görres. Rheinischer Merkur. 1.Band 1814 (Gesammelte Schriften, Bd. 6-8). Köln 1928.; Dies.: Joseph Görres. Rheinischer Merkur. 2.Band 1815/16 (Gesammelte Schriften, Bd. 9-11). Köln 1928.

[10] Schömig, Ulrike. A.a.O., S.54.

[11] Kapp, Friedrich: Die preußische Preßgesetzgebung unter Friedrich Wilhelm III. (1815-1840). In: Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels. Bd. 6. Leipzig 1881, S.187.

[12] Ebd., S.67.

[13] Eisenhardt, Ulrich: Wandlungen von Zweck und Methoden der Zensur. In: Göpfert, Herbert G. / Weyrauch, Erdmann (Hrsg.): „Unmoralisch an sich ...“. Zensur im 18. und 19. Jahrhundert. Wolfenbüttel 1988, S.19.

[14] Vgl. Schömig, Ulrike. A.a.O., S.242-244.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Zensur des Rheinischen Merkur
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Alltag und Öffentlichkeit im regionalen Vergleich 19. - 20. Jahrhundert
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
13
Katalognummer
V112622
ISBN (eBook)
9783640110957
ISBN (Buch)
9783656661832
Dateigröße
362 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zensur, Rheinischen, Merkur, Alltag, Vergleich, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Magister Artium Manuel Dethloff (Autor:in), 2002, Die Zensur des Rheinischen Merkur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112622

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