Regelungen des Arbeitnehmererfindungengesetzes als innovationsförderliches Anreizsystem – eine ökonomische Analyse


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

22 Pages, Note: 1,3


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 BEGRIFFLICHE GRUNDLAGEN
2.1 Das Arbeitnehmererfindungengesetz
2.2 Innovationen
2.3 Anreizsysteme
2.4 Ökonomische Analyse des Rechts

3 DAS ARBEITNEHMERERFINDUNGENGESETZ ALS INNOVATIONS- ÖKONOMISCHES ANREIZSYSTEM
3.1 Die Regelungen des Gesetzes
3.1.1 Rechte und Pflichten
3.1.2 Gesetzliche Vergütungsrichtlinien
3.2 Der Referentenentwurf
3.2.1 Grundlegende Änderungen des Arbeitnehmererfindungengesetzes
3.2.2 Neuregelung der Erfindervergütung
3.3 Die Gesetzesnovelle als Lösung des Prinzipal-Agenten-Konfliktes

4 FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 EINLEITUNG

„Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unser Schicksal“1. Dieses Zitat des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog in seiner Rede „Aufbruch ins 21. Jahrhundert“ am 26. April 1997 unterstreicht es kurz und präzise, wo für die Unternehmen in Zukunft der Schwerpunkt liegen sollte. Durch den internationalen Konkurrenzdruck sind Unternehmen in hohem Maße gezwungen, in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten zu investieren, um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Drei Viertel aller innovativen Leistungen werden heute von abhängig Beschäftigten erbracht2. So stammen auch mehr als 80% aller Patentanmeldungen in Deutschland von Unternehmen und gehen damit auf Arbeitnehmer zurück3. Diese Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses durch geistig schöpferische Leistungen als

Diensterfindung technische Neuheiten entwickelt haben, bezeichnet man als Arbeitnehmererfinder4. Sie nehmen dementsprechend eine Schlüsselrolle im betrieblichen Innovationsprozess ein. Im Zusammenhang mit der Rechtsstellung des Arbeitnehmererfinders vor allem gegenüber seinem Arbeitgeber spielt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) eine bedeutende Rolle.

Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, inwieweit die Regelungen des deutschen Arbeitnehmererfindungengesetzes eine innovationsförderliche Anreizwirkung auf die Arbeitnehmererfinder haben und ob diese auf die Entwicklung und Verwertung von Erfindungen einen stimulierenden oder hemmenden Einfluss ausüben. Das ArbNErfG und insbesondere die Vergütungsregelungen von Arbeitnehmererfindungen werden einer ökonomischen Analyse unterzogen.

Zur Einführung in das Thema werden zunächst der Grundgedanke des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen erläutert und die verschiedenen Zielsetzungen des ArbNErfG aufgezeigt. Zudem sind zunächst allgemeine grundlegende Definitionen im Hinblick auf Innovationen und Anreizsysteme und die Klärung von Zusammenhängen notwendig. Im Rahmen der ökonomischen Analyse wird der Ansatz der Prinzipal-Agenten-Theorie in Verbindung mit Aspekten des Moral Hazard herangezogen. Diese Ökonomische Theorie bildet die Grundlage zur Untersuchung unternehmensinterner Anreiz- und Steuerungssysteme bei Auftreten von Zielkonflikten zwischen Prinzipal (Arbeitgeber) und Agent (Arbeitnehmer). Im Mittelpunkt der ökonomischen Analyse stehen zum Einen das ArbNErfG mit seinen Richtlinien zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen und zum Anderen der Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Oktober 2001. Gemäß der Rechtskonstruktion des ArbNErfG soll untersucht werden, inwieweit das Gesetz seiner Zielsetzungen gerecht werden konnte und welche Wirkungen durch die Änderung des ArbNErfG erzielt wurden. Das ArbNErfG wird als innovationsförderliches Anreizsystem betrachtet, wobei die effiziente Erfindervergütung zur Problemlösung des Prinzipal-Agenten-Konfliktes dienen soll.

Der Schlussteil fasst die gesammelten Erkenntnisse zusammen und gibt unter Anreizgesichtpunkten einen Ausblick für die Zukunft des ArbNErfG auch im Vergleich zu anderen Einrichtungen des betrieblichen Innovationsmanagements.

2 BEGRIFFLICHE GRUNDLAGEN

2.1 Das Arbeitnehmererfindungengesetz

Arbeitnehmererfindungen unterliegen in Deutschland dem Regelungsbereich des ArbNErfG. Die Tatsache, dass ungefähr 80% aller angemeldeten Erfindungen in Deutschland Arbeitnehmererfindungen sind, unterstreicht die große Bedeutung dieses Gesetzes5. Doch nicht immer war die rechtliche Lage so eindeutig geregelt. Bis zum Jahre 1942 bestand in Deutschland völlige Vertragsfreiheit, die es dem Arbeitgeber erlaubte, sämtliche Erfindungen seiner Angestellten ohne Vergütungszwang zu verwenden. Erst 1942 wurden dem Arbeitnehmer die Rechte an seiner Erfindung gesichert. Diese Regelungen wurden am 1.10.19576 durch das Inkrafttreten des ArbNErfG ersetzt, das seit 1990 für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig ist7.

Ziel des ArbNErfG ist es, den Interessenkonflikt zwischen dem Arbeitnehmer, der die Erfindung gemacht hat, und dem Arbeitgeber-Unternehmen (sowie u.U. den Arbeitskollegen des betreffenden Arbeitnehmers, die die Erfolgswahrscheinlichkeit der Erfindung durch Vorleistungen beeinflussen) angemessen zu lösen8. Es stellt sich die Frage, wem die Diensterfindung gehört oder besser wer das Verfügungsrecht an ihr hat. Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen die Erfindungen bzw. Arbeitsergebnisse während der Arbeitszeit dem Arbeitgeber zu9, während hingegen die Rechte an der Erfindung nach dem Patentrecht (§ 6 PatG Erfinderprinzip) dem Arbeitnehmer - Erfinder zustehen. Um diesen Konflikt zu lösen, ist ein ständiges Abwägen der beiderseitigen Interessen der sog. Sozialpartner notwendig.

Des Weiteren soll das ArbNErfG das Gebiet der Arbeitnehmererfindung möglichst umfassend und abschließend regeln, und zwar sowohl hinsichtlich des Personenkreises als auch der Sachgebiete, auf die sich das Arbeitnehmererfinderrecht auswirkt. Das ArbNErfG soll durch eine ausführliche Regelung dieses Rechtsgebietes, Lücken schließen und so ein großes Maß an Rechtssicherheit bewirken10.

Neben der Beabsichtigung einer umfassenden Regelung dieses Rechtsgebietes soll im Interesse der technischen Entwicklung, des Wachstums und der Wettbewerbs- fähigkeit einer Volkswirtschaft die Erfindertätigkeit angeregt und gefördert werden11. Der tiefere Sinn des Gesetzes liegt somit in der Anreizgestaltung für Arbeitnehmererfinder, stets neue Erfindungen zum Nutzen des Betriebes und der Allgemeinheit zu tätigen, welche marktfähige Innovationen bewirken können.

2.2 Innovationen

Innovationen (»novus« = neu) sind qualitativ neuartige Produkte oder Verfahren, die eine Unternehmung erstmalig in den Markt oder in den Betrieb einführt. Darunter fallen nicht nur technisch definierte, sondern auch soziale und vertragliche Innovationen12.

Der Begriff der Innovation ist nicht mit der Invention, also Erfindung oder Entdeckung, gleichzusetzen. Während Inventionen zunächst auf theoretische Problemlösungen bedacht sind, stellen Innovationen bereits den Übergang zu marktfähigen und profitablen Leistungen von Unternehmen dar. Ausgehend davon stiftet nicht die Invention dem Unternehmen einen monetären Nutzen, sondern erst deren Transformation in eine Innovation13. Innovationen können in Organisationen durch Anreizsysteme gefördert und unterstützt werden.

2.3 Anreizsysteme

In der Betriebswirtschaft versteht man unter einem Anreizsystem alle bewusst gestalteten Arbeitsbedingungen, die ein bestimmtes Verhalten durch gezielte Anreize verstärken und dagegen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens unerwünschter Verhaltensweisen mindern sollen14. Frese definiert15: „Anreize sind von der Organisation gewährte materielle oder immaterielle Vergütungen für die Bereitschaft einer Person, in einer Organisation als Mitglied einzutreten und nach Annahme der Mitgliedschaft individuelle Beiträge in Form von Zeit, Energie oder anderen

Ressourcen zur Realisation des Organisationsziels zu leisten.“ Demzufolge werden Löhne, Gehälter oder Erfolgsprämien, also Zuwendungen monetärer Art, zu der materiellen Vergütung und innerbetriebliche Qualifizierungsfördermaßnahmen oder sozialer Status zu den Anreizen immaterieller Art gezählt.

Bevor ein Anreizsystem entwickelt wird, ist zunächst festzulegen, welche grundlegenden strategischen Ziele das System verfolgen, und welchen Anforderungen und Erwartungen es genügen soll16. Es sind an dieser Stelle vier entscheidende Faktoren als Anforderungen an ein effizientes Anreizsystem zu nennen17:

Ein Anreizsystem sollte maßgeblich leistungsorientiert gestaltet werden. Ein effektives Anreizsystem liegt vor, wenn seine Ausgestaltung der tatsächlichen Arbeitssituation der Mitarbeiter angepasst wird und die Mitarbeiter dadurch motiviert werden, nach strategisch festgelegten Zielen zu handeln. Die Gestaltung eines Anreizsystems sollte zudem transparent im Hinblick auf die Beziehung zwischen Anreiz und Leistung sein. Ein Bewertungsmodell mit all seinen Variablen muss folglich für die Mitarbeiter nachvollziehbar und durchschaubar sein, damit es überhaupt eine Anreizwirkung entwickeln kann. Weiterhin gibt es die Forderung nach einem flexiblen Anreizsystem, um sich den permanent wechselnden internen und externen Umweltbedingungen anpassen zu können. Ein weiteres wichtiges Kriterium stellt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit eines Anreizsystems dar. Bezogen auf den Grundgedanken der Prinzipal-Agenten-Theorie kann ein Anreizsystem nur dann effizient sein, wenn die Agency Costs18 minimal sind.

[...]


1 Herzog in: Aufbruch ins 21. Jahrhundert (1997), S. 3.

2 Vgl. Schack (2005), S. 441.

3 Vgl. Referentenentwurf zur Änderung des ArbNErfG (2001), S. 2.

5 Vgl. Bartenbach/Volz (2002), S. 28.

6 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957, veröffentlicht im BGBl. I (1957), S. 756.

7 Vgl. Schwab (2006), S. 34 und 36.

8 Vgl. App (2002) in: Betrieb und Wirtschaft (12/2002), S. 524.

9 Vgl. Schwab (2006), S. 50.

10 Begründung des Bundeskanzlers zum Entwurf eines Gesetzes über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten, Deutscher Bundestag, Drucksache II/187, 15.01.1954, S.9.

11 Vgl. Volmer/ Gaul (1983), S.22-23.

12 Vgl. Hauschildt (1986) in: Staudt, S. 62.

13 Vgl. Lücke (1988) in: Gabisch (Hrsg.), S. 94 und 95.

14 Vgl. Becker (1991) in: Schanz (Hrsg.), S. 569.

15 Frese (1980), S. 286-287.

16 Vgl. Becker (1990), S. 18.

17 Vgl. zum gesamten folgenden Abschnitt Becker (1990), S. 19, 23, 24 und 26.

18 Kosten, die aus dem opportunistischen Verhalten des Agenten sowie dessen Kontrolle und Steuerung entstehen. Vgl. Picot/ Dietl/ Franck (2005), S. 72-73.

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Regelungen des Arbeitnehmererfindungengesetzes als innovationsförderliches Anreizsystem – eine ökonomische Analyse
Université
University of Hamburg
Cours
Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts
Note
1,3
Auteur
Année
2008
Pages
22
N° de catalogue
V112644
ISBN (ebook)
9783640113057
ISBN (Livre)
9783640114955
Taille d'un fichier
515 KB
Langue
allemand
Mots clés
Regelungen, Arbeitnehmererfindungengesetzes, Anreizsystem, Analyse, Arbeitsrechts
Citation du texte
Lilli Elser (Auteur), 2008, Regelungen des Arbeitnehmererfindungengesetzes als innovationsförderliches Anreizsystem – eine ökonomische Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112644

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