Russland und die WTO


Seminararbeit, 2008

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1 World Trade Organisation
2.2 Außenwirtschaftlicher Nutzen einer WTO-Mitgliedschaft

3 GRUNDLINIEN DER RUSSISCHEN AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK

4 DER BEITRITT RUSSLANDS ZUR WTO
4.1 Gründe für einen WTO-Beitritt Russlands
4.2 Bisherige WTO-Beitrittsverhandlungen
4.3 Perspektiven und Probleme einer WTO-Mitgliedschaft
4.3.1 Die westliche Diskussion
4.3.2 Die russische Diskussion

5 SCHLUSSFOLGERUNG UND ZUKUNFSAUSSICHTEN

LITERATURVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 EINLEITUNG

Russlands Außenpolitik ist im Wandel. Siebzehn Jahre nach dem Zerfall der Sowjetunion hat das Land seine internationale Rolle immer noch nicht gefunden. Durch das nuklearstrategische Potential und den Sitz im UN-Sicherheitsrat glaubte Russland eine führende Rolle in der Welt spielen zu können. Doch die ökonomische, technologische und militärische Schwäche Russlands ließ es kaum als glaubhaften und handlungsfähigen Partner erscheinen. Erst seit dem wirtschaftlichen Aufschwung in den Jahren ab 1999 in der Amtszeit von Präsident Wladimir Putin konnten bessere Voraussetzungen für internationales Selbstbewusstsein geschaffen werden. Das Land steht vor den Herausforderungen, die die Einbeziehung in den Globalisierungsprozess mit sich bringt. Um eine langfristig positive ökonomische Entwicklung zu gewährleisten, muss Russland seine internationalen Handelsbeziehungen ausbauen und seine Märkte in das globale Welthandelssystem integrieren. In diesem Zusammenhang bietet der Beitritt Russlands in die Welthandelsorganisation (WTO) großes Potenzial zum Ausbau der Handelsmärkte, wodurch sowohl Russland als auch andere WTO-Mitglieder profitieren können.

Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, welche Chancen eine WTO-Mitgliedschaft insbesondere Russland bieten kann, aber auch welche Risiken damit verbunden sind. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der immer noch gegenwärtigen Diskussion über den Beitritt Russlands zur WTO. Zur Einführung in das Thema wird zunächst ein Überblick über die WTO als multilaterales Handelssystem gegeben. Angefangen von ihrer geschichtlichen Entwicklung, über die Uruguay-Runde als die bisher wichtigste Verhandlungsrunde bis hin zu den Zielen und Prinzipien der WTO. Dem folgt eine allgemeine Darstellung der möglichen Gewinne und Verluste, die durch eine WTO-Mitgliedschaft entstehen können. Die Bedeutung eines Beitritts Russlands zur WTO kann nur in Kenntnis der bisherigen außenwirtschaftlichen Entwicklung Russlands verstanden werden. Aus diesem Grund wird zu Beginn des dritten Kapitels auf die bisherige außenwirtschaftliche Entwicklung seit der russischen Transformationsphase, einschließlich der wichtigsten Reformen und Öffnungsschritte eingegangen. Weiterhin werden die Au- ßenhandelsbeziehungen Russlands sowohl zu den WTO-Mitgliedsstaaten als auch zu den WTO-Nichtmitgliedsstaaten betrachtet, um den Nutzen einer WTO-Mitgliedschaft für Russland zu verstehen. Im vierten Kapitel folgt eine Übersicht über die Gründe eines WTO-Beitritts Russlands, den Verlauf der Beitrittsverhandlungen und die Abwägung der Chancen und Risiken, die für Russland aus dem WTO-Beitritt erwachsen. Dabei wird sowohl die russische als auch die westliche Sicht bezüglich des Beitritts Russlands zur WTO diskutiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich eine Schlussfolgerung und ein Ausblick zur Beitrittsentwicklung ableiten.

2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN

2.1 World Trade Organisation

Die Ursprünge der heutigen Welthandelsorganisation reichen in die unmittelbare Nachkriegszeit zurück. Alle Länder unabhängig von der Betroffenheit des Zweiten Weltkriegs waren auf den Wiederaufbau friedlicher und offener Handelsbeziehungen angewiesen. Das Ziel war damals die Neuordnung der Weltwirtschaft und die Grenzöffnung als ersten Schritt dahin (vgl. Senti 2000, 3).

Die WTO wurde als Nachfolger der seit 1948 existierenden General Agreement on Tarif and Trade (GATT) gegründet. Am 15. April 1994 unterzeichneten die Vertreter von 123 an der Uruguay-Runde teilnehmenden Staaten das Übereinkommen über die Errichtung der Welthandelsorganisation (vgl. WTO 2007, 15 und 19). Dabei wurde der Aufbau einer selbständigen internationalen Organisation als Neubeginn in formeller Hinsicht und die Berücksichtigung des Dienstleistungshandels (GATS-Rat) und des Schutzes des geistigen Eigentumsrechts (TRIPS-Rat) neben dem Güterhandel (GATT- Rat) als Einschnitt in materieller Art gesehen. Als Fortsetzung und Erweiterung des GATT-Vertrages ist die WTO am 1. Januar 1995 für 76 Mitglieder mit Sitz in Genf in Kraft getreten (vgl. Senti 2000, 109). Mittlerweile gehören 151 Mitglieder der WTO an (vgl. WTO 2008).

In der Präambel des WTO-Übereinkommens werden mehrere vorrangige und übergreifende Ziele genannt. Danach schließen sich die Vertragsparteien gemäß Abs. 1 u.a. in der Erkenntnis zusammen, dass ihre Handelsund Wirtschaftsbeziehungen auf die Erhöhung des Lebensstandards und die Sicherung der Vollbeschäftigung gerichtet sind sowie auf einen hohen und ständig steigenden Umfang des Realeinkommens und die Ausweitung der Produktion. Nach Abs. 2 bedarf es Bemühungen, damit sich die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten unter ihnen, einen Anteil am Wachstum des internationalen Handels sichern, der den Bedürfnissen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung entspricht. Zur Verwirklichung dieser Ziele sind nach Abs. 3 der Abbau von Zöllen und anderen Handelsschranken und die Beseitigung der Diskriminierung in den internationalen Handelsbeziehungen vorgesehen (vgl. Präambel des WTO-Übereinkommens 1994, 1).

Weiterhin liegen dem Welthandelssystem eine Reihe von Prinzipien und grundlegenden Strukturen zugrunde, die auch als Leitlinien und Orientierung für die Entscheidungsfindung der Streitbeilegungsgremien dienen. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung, welches zum einen die Meistbegünstigung (principle of most favoured nation treatment) und zum anderen die Inländerbehandlung (principles of national treatment) einschließt, stellt gemäß des WTO-Übereinkommens (2005, 1) neben der Handelsliberalisierung und dem Abbau von Zöllen die Kernpflicht der WTO-Rechtsordnung dar. Die für die Meistbegünstigung grundlegende Vorschrift des Art. I, 1 GATT sieht vor, dass alle Vergünstigungen, die ein Mitglied einem anderen Mitglied gewährt, sofort und bedingungslos allen anderen WTO-Mitgliedern angeboten werden. Die Inländerbehandlung stellt gemäß Art. III, 1 GATT auf das Verbot der Schlechterstellung von Waren und Dienstleistungen ausländischen Ursprungs ab. Ausnahmen von den Grundsätzen sind allerdings unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bspw. bei Vorzugsbehandlungen von Entwicklungsländern (vgl. Stoll/Schorkopf 2002, 49). Die WTO verfolgt ferner den Anspruch die Welthandelsbeziehungen mit den Mitteln des Rechts zu ordnen. Die Mitglieder sind bei der Ausübung der Rechte an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. Stoll/Schorkopf 2002, 36 und 39). Das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) ist ein weiteres grundlegendes Strukturmerkmal in der WTO. Dieser Grundsatz umfasst die fortschreitende Liberalisierung in Form von Verhandlungen, in denen sich WTO-Mitglieder gegenseitige Handelszugeständnisse (Konzessionen) machen können (vgl. Stoll/ Schorkopf 2002, 40). In der WTO bestehen allerdings eine Reihe von Ausnahmen, nach denen die WTO-Mitglieder hinsichtlich bestimmter Interessen von ihren Pflichten befreit werden können (vgl. Stoll/ Schorkopf 2002, 53).

2.2 Außenwirtschaftlicher Nutzen einer WTO-Mitgliedschaft

Mit der Gründung der WTO im Jahre 1995 wurde ein liberales und sicheres Welthandelssystem geschaffen, welches allen Ländern der Welt essentielle Nutzenvorteile bietet und damit die globale Wohlfahrt steigert. Allerdings bleibt festzuhalten, dass nur die WTO-Mitgliedsstaaten den transparenten und verbindlichen Handelsrahmen der WTO nutzen können. Die Notwendigkeit einer WTO-Mitgliedschaft als Voraussetzung für eine vollkommene Integration in das Welthandelsystem und für wirtschaftliches Wachstum eines Landes haben viele Nicht-WTO-Mitglieder richtig erkannt (vgl. Wolf 2005, 19). Es stellt sich damit die Frage nach den entscheidenden Vorteilen, die ein Land durch einen Beitritt zur WTO erlangen kann. Laut Wolf (2005, 19) ist bereits der Beitrittsprozess und somit die Vorbereitungen eines Landes auf eine WTO- Mitgliedschaft als erste Nutzenquelle zu sehen. Durch die Überprüfung der nationalen Gesetzlichkeiten und Verfahren bezüglich der Handelspolitik und deren Anpassung an die Bestimmungen internationaler Abkommen werden oftmals erste wichtige Reformen generiert. Überdies ist in der Anwendung des Prinzips der Meistbegünstigung ein weiterer Nutzen im Hinblick auf eine WTO-Mitgliedschaft zu sehen (vgl. Wolf 2005, 20). Eine WTO-Mitgliedschaft ist ebenfalls hilfreich, falls es zu Konfrontationen zwischen den Mitgliedern kommt. Auch wenn die WTO die einzelnen Mitglieder nicht davor schützen kann, bietet sie allen ein Nutzungsrecht des Streitschlichtungsverfahrens an. Auf diese Weise können bestehende Auseinandersetzungen auf friedlicher und konstruktiver Basis gelöst werden. Darüber hinaus ermöglicht eine WTO-Mitgliedschaft die Teilnahme an den Handelsrunden und damit das Vertreten eigener Interessen im multilateralen Handelssystem (vgl. Wolf 2005, 20). Nicht zuletzt werden durch die WTO- Mitgliedschaft weitere Wirtschaftreformen hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes gefördert und Voraussetzungen für ein positives Investitionsklima geschaffen. Ferner führen die Anpassungen der nationalen Gesetzgebungen an die internationalen Bestimmungen zu mehr Transparenz im internationalen Handel (vgl. Worldbank 2005, 18-20).

Das System der Welthandelsordnung beruht auf der ökonomischen Freihandelstheorie der „Komparativen Vorteile“, die auf David Ricardo zurückgeht (vgl. Siebert 2000, 29). Gemäß dieser fundierten Theorie nützt ein möglichst ungehinderter Handel zwischen den Staaten allen beteiligten Volkswirtschaften, auch wenn diese unterschiedlich entwickelt und leistungsfähig sind. Jedes Land sollte seine Produktion darauf konzentrieren, wofür es die besten Ressourcen hat und andere Produkte importieren. Als Resultat können Produktionskosten gesenkt, die Qualität der Produkte gesteigert und jedes einzelne Land besser gestellt werden, als wenn jedes Land alle Güter selbst produzieren würde (vgl. Yasin 2002, 6-7). Durch die Handelsliberalisierung können damit Wohlfahrtsgewinne erzielt werden. Inwieweit der Wohlstand auf die Volkswirtschaften unter sozialen Gesichtspunkten korrekt verteilt wird, berücksichtigt diese Theorie allerdings nicht. Damit bleibt gemäß Stoll/Schorkopf (2002, 41) festzuhalten, dass eine Liberalisierung des Handels zwar für die Volkswirtschaft im Ganzen nützlich ist, aber bei näherer Betrachtung einzelner Volkswirtschaften sowohl Gewinne als auch Verluste durch eine WTO-Mitgliedschaft und ihre Forderung nach Abbau der Zölle möglich sind. Einerseits können Exporte das wirtschaftliche Wachstum eines Landes stimulieren und Arbeitsplätze schaffen und Importe die Angebotbreite an Produkten erweitern und durch den ausgelösten Wettbewerbsdruck die regionalen Produktpreise niedrig halten (vgl. Yasin 2002, 5-6). Andererseits setzt der erhöhte Wettbewerb die entsprechenden inländischen Branchen unter Druck (vgl. Stoll/Schorkopf 2002, 41). In Schwellenländern sind damit oft nur die Konsumenten die wirklichen Gewinner, während Unternehmen mit überholter Technologie und Adressaten von staatlichen Subventionen erhebliche Schwierigkeiten haben, sich auf dem internationalen Wettbewerbsmarkt zu behaupten (vgl. Hare 2002, 61).

Die Folgen der Liberalisierungspolitik sind damit keineswegs durchgehend positiv. Insbesondere das Wegfallen von Zolleinnahmen belasten die Staatshaushalte und ehemals geschützte Wirtschaftszweige werden starkem Wettbewerb ausgesetzt. Diese nachteiligen Aspekte sind jedoch eher kurzfristiger Natur, während langfristig gesehen, die positiven Effekte durch einen verstärkten Handel und die damit verbundenen Wohlfahrtsgewinne überwiegen (vgl. Worldbank 2005, 17-18). Die Mitgliedschaft in der WTO sollte demzufolge oberstes Ziel einer wachstumsorientierten Außenwirtschaftspolitik eines Landes sein.

3 GRUNDLINIEN DER RUSSISCHEN AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK

Russland ist der größte Flächenstaat der Welt und aufgrund seiner geographischen Lage dazu verurteilt, im internationalen Rahmen aktiv Politik zu betreiben (vgl. Schrö- der 2005, 8). Bis 1992 hatte in Russland der Staat im Rahmen des planwirtschaftlichen Systems die vollständige Kontrolle über das Auslandsgeschäft und bestimmte das Volumen von Exporten und Importen. Der freie Handel wurde nicht als vorteilhaft und nützlich erkannt. Exporte sind nur bei Überangebot an bestimmten Produkten erfolgt und Importe ergaben sich nur aus der zwingenden Notwendigkeit heraus (vgl. Yasin 2002, 9-10). Mit dem Umbruch der UdSSR in den 90er Jahren wurden in Russland marktwirtschaftliche Strukturen etabliert und eine liberale Außenwirtschaftpolitik durchgesetzt. Zölle und andere Handelsrestriktionen wurden deutlich gesenkt. Viele heimische Unternehmen waren dem plötzlichen Wettbewerb mit den ausländischen Produzenten nicht gewachsen und wurden vom Markt verdrängt. Mit Kapitalflucht, hohen Lohnausständen, steigender Arbeitslosigkeit und sinkendem Wohlstand konfrontiert, wurde die Politik 1993 wieder restriktiver ausgerichtet. So wurden die Zölle erhöht und lagen 1995 durchschnittlich bei 15 % (vgl. Yasin 2002, 11-12). Seit dieser gravierenden Transformationskrise der russischen Wirtschaft ist die Wirtschaftspolitik Russlands durch das Ziel einer stärkeren Einbeziehung in die Weltwirtschaft gekennzeichnet. Der Beitritt zur WTO als oberes außenwirtschaftliches Ziel stellt dabei das Grundelement einer globalisierungsorientierten Wirtschaftspolitik Russlands dar (vgl. Feiguine 2005, 1).

Die russische Wirtschaft wächst wieder und befindet sich auf einem guten Weg der Integration in die Weltwirtschaft. Aufgrund der reichlichen Naturressourcen hat Russland komparative Vorteile bei Rohstoffen wie Öl, Gas, Metall und Holz und konnte in den vergangenen Jahren wegen des Rohstoffhungers im Ausland und der hohen Weltmarktpreise für Öl, Gas und Metalle enorme Handelsüberschüsse erwirtschaften. Komparative Nachteile bestehen bei Produkten der verarbeiteten Industrie, dem Dienstleistungssektor und der Landwirtschaft (vgl. Yasin 2002, 14-15; Schulze 2007, 5). Dies spiegelt sich in der Außenhandelsstruktur wieder. Gemäß der Bundesagentur für Au- ßenwirtschaft nahmen 2006 die Energieund Rohstoffexporte mit knapp 60% den größ- ten Handelsposten ein, während über 45% aller Importe Produkte aus der verarbeiteten Industrie wie Maschinen und Ausrüstungen waren (vgl. o.V. 2007, 2). Insgesamt gesehen sind in den letzten Jahren sowohl die Exporte als auch die Importe gewachsen. Allerdings stiegen die Exporte 2007 in den ersten neun Monaten nur noch um 11% auf 249,4 Mrd. $, während die Importe um 37% auf 154,6 Mrd. $ zugelegt haben. Laut dem Wirtschaftsministerium soll sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Um eine negative Handelsbilanz in den Jahren ab 2010 zu vermeiden, sollte sich Russlands Wirtschaft bis dahin schneller diversifizieren und sich von der Rohstoffabhängigkeit befreien (vgl. Schulze 2007, 5). Um mittelund langfristig Wachstum anzuregen, muss Russland die Produktion auf höher verarbeitete Produkte und den Dienstleistungssektor verlagern.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Russland und die WTO
Hochschule
Universität Hamburg
Veranstaltung
Aktuelle Probleme der russischen Wirtschaftspolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V112645
ISBN (eBook)
9783640113064
ISBN (Buch)
9783640114962
Dateigröße
494 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Russland, Aktuelle, Probleme, Wirtschaftspolitik
Arbeit zitieren
Lilli Elser (Autor:in), 2008, Russland und die WTO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112645

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