A) Einleitung
I. Lebenslauf von Francisco de Vitoria
1. Geburt, Studium, Lehrtätigkeit
Francisco de Arcaya y Compludo wurde 1483 in Burgos (Kastilien) geboren. 1504 trat er als Francisco de Vitoria in den Dominikanerkonvent San Pablo zu Burgos ein. Ca. 1509 begann Vitoria sein Studium in Paris, wo er durch das Kunst- und Philosophiestudium in Berührung mit den Strömungen des Humanismus und Nominalismus kam. Mit Beginn seines Theologiestudiums ca. 1512/13 wurde er maßgeblich von seinem Lehrer und Mitbruder Pierre Crockaert beeinflusst. Mit Crockaert zusammen gab Vitoria den zweiten Teil der „Summa theologica“ des Aquinaten heraus, die Crockaert bereits 1510/12 als Lehrbuch in Paris anstelle der Sentenzen des Petrus Lombardus eingeführt hatte . 1522/23 war Vitoria als Theologielehrer in Valladolid tätig. In einem ordentlichen Berufungsverfahren durch die Studenten wurde Vitoria 1526 als Catédra de Prima auf den bedeutendsten theologischen Lehrstuhl der Universität von Salamanca berufen. Vitoria ersetzte in Salamanca, ebenso wie Crockaert vorher in Paris, die Sentenzen Lombardus durch die mehr Ethik enthaltende „Summa theologica“ des Aquinaten. Damit begann auch in Salamanca der Beginn der Thomasrezeption. Gleichzeitig markierte dies die Einleitung der Spätscholastik, deren bedeutendster Vertreter Vitoria selber war.
Inhaltsverzeichnis
A) EINLEITUNG
I. LEBENSLAUF VON FRANCISCO DE VITORIA
II. ZEITGESCHICHTLICHE EINORDNUNG
III. QUELLENLAGE, TEXTBEFUND, DATIERUNG, ZIELGRUPPE
1. Die ordentlichen Vorlesungen
2. Die Relectiones
3. Die deutsche Übersetzung
B) HAUPTTEIL
I. FRAGESTELLUNG:„THOMAS-REZEPTION / THOMAS-EVOLUTION“?
II. ERLÄUTERUNG BZGL. DER „BELLUM IUSTUM“ - LEHRE
1. Legitime Autorität
a) Traditioneller Begriff und Notwendigkeit der Aktualisierung
b) Das Gemeinwesen
aa) Das naturrechtlich begründete Gemeinwesen
bb) Folgen der naturrechtlichen Ableitung des Gemeinwesens
cc) Revidierung der politischen Theologie mit aristotelischem Gedankengut
2. Gerechter Grund
a) Erlittenes Unrecht als gerechter Kriegsgrund
b) Der weite Begriff „bellum“
c) Die Ausweitung der Strafgewalt des Fürsten
d) Herkunft einer universell verbindlichen Rechtsordnung
aa) Interpretation des Begriffes „orbis“
bb) Das ius gentium als Rechtsgrundlage
cc) Die Völkergemeinschaft als Gesetzgeber
e) Die Rolle der Fürsten innerhalb der Völkergemeinschaft
III. ANLAGE DER VERSCHIEDENEN ASPEKTE DES BEIDERSEITS GERECHTEN KRIEGES IM TEXT „DE BELLO“
1. Das Gerichtsverfahren
a) Die Richterrolle der Fürsten
b) Die Mitverantwortung des Volkes bzgl. des gerechten Grundes
2. Der beiderseits gerechte Krieg
a) Die einzelnen Bestandteile
b) Folgen der Möglichkeit eines beiderseits gerechten Krieges
c) Erweiterung der „bellum-iustum“ – Lehre gegenüber Thomas
d) Nicht erörterte Folgeprobleme
e) Der besondere Reiz der Scholastik
C) SCHLUSS
I. DIE NATURRECHTLICH BEGRÜNDETE UNIVERSALORDNUNG
II. KRIEG ALS PROBLEM DER „IUSTITIA“
III. ENTWURF EINER UNIVERSELLEN RECHTSORDNUNG
IV. DIE VERANTWORTUNG DER FÜRSTEN
V. ERWEITERUNG DER „BELLUM-IUSTUM“ - LEHRE
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Werk des Francisco de Vitoria, insbesondere seine Ausführungen zum „bellum iustum“ (gerechten Krieg), vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Umbrüche der frühen Neuzeit. Ziel ist es zu analysieren, wie Vitoria die thomasische Lehre transformierte, um sie an die veränderte politische Weltordnung anzupassen.
- Analyse der Thomas-Rezeption und -Evolution im Denken Vitorias.
- Untersuchung des gerechten Krieges in Bezug auf Naturrecht und politische Theologie.
- Erörterung der Rolle der Fürsten als Garanten einer universellen Rechtsordnung.
- Bedeutung von Gewissen und individueller Verantwortung bei der Beurteilung eines gerechten Krieges.
- Reaktion der Schule von Salamanca auf historische Herausforderungen wie die Reformation und die Entdeckung der Neuen Welt.
Auszug aus dem Buch
Die Ausweitung der Strafgewalt des Fürsten
Analog zur Strafgewalt, die dem Fürsten innerhalb des eigenen Gemeinwesens zukommt, darf der Herrscher auch fremde Übeltäter bestrafen.82 Damit erweitert Vitoria die Handlungssphäre der Fürsten.83 Vitoria interpretiert die Schwertgewalt aus Römer 1384 so, dass den Fürsten auch über ihre eigenen Staatsgrenzen hinaus judikative und exekutive Befugnisse zukommen.85 Besonders deutlich wird dies an einem Satz aus „de bello“, der sich auf den Fall bezieht, dass in einem fremden Gemeinwesen ein Tyrann das unschuldige Volk terrorisiert: „Quia populus est innocens et principibus de iure naturali licet et possunt defendere orbem, ne fiat ei iniuria.“86 Vitoria sieht hier den fremden Fürsten schon vom natürlichen Recht her in der Pflicht, zum Wohle auch eines anderen Gemeinwesens den Tyrannen zu beseitigen. Der Schutz des eigenen Gemeinwesens vor Unrecht wird ausgedehnt auf den sekundären Schutz des Wohles der Völkergemeinschaft.87 Vitoria entwirft damit für seine Zeit, in der das verbindliche Urteil eines von allen anerkannten Richters und dessen Vollstreckung fehlt, eine Ersatzinstitution, in der die Fürsten den obersten Richter dadurch ersetzen, dass sie ihre Streitigkeiten selber aufgrund einer gemeinsamen, sie alle verpflichtenden Rechtsordnung klären.
Zusammenfassung der Kapitel
A) EINLEITUNG: Darstellung des Lebens von Francisco de Vitoria, seiner akademischen Laufbahn und der Bedeutung der Intervention Karls V. für sein Wirken.
B) HAUPTTEIL: Detaillierte Auseinandersetzung mit der Thomas-Rezeption, der Lehre vom gerechten Krieg, der Rolle der Fürsten und der naturrechtlichen Begründung des Gemeinwesens.
C) SCHLUSS: Zusammenfassende Bewertung der Leistung Vitorias, der einen Übergang zur universellen Rechtsordnung des Völkerrechts einleitete.
Schlüsselwörter
Francisco de Vitoria, bellum iustum, Gerechter Krieg, Thomas von Aquin, Naturrecht, Völkergemeinschaft, ius gentium, Politische Theologie, Schule von Salamanca, Gemeinwesen, Fürstenverantwortung, Souveränität, Neue Welt, Reformation, Rechtsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Lehre des Francisco de Vitoria zum gerechten Krieg und der Frage, wie er klassische scholastische Konzepte an die politischen Realitäten der frühen Neuzeit anpasste.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit fokussiert auf den Wandel von Feindbildern, die Legitimierung staatlichen Handelns und die Entwicklung von Gerechtigkeitsvorstellungen im Völkerrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Kernfrage ist, in welchen Bereichen Vitoria die traditionelle Lehre des Thomas von Aquin beibehielt und wo er diese durch eigene, über Thomas hinausgehende Erkenntnisse weiterentwickelte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer historisch-kritischen Untersuchung der Quellen, insbesondere der Vorlesungen und Relectiones von Vitoria, und setzt diese in Bezug zu zeitgenössischen Diskursen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Kriterien für einen gerechten Krieg, die Rolle der legitimen Autorität, das naturrechtlich begründete Gemeinwesen sowie die moralische Verantwortung von Volk und Fürsten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen bellum iustum, Naturrecht, ius gentium, Völkergemeinschaft und die scholastische Methode.
Welche Rolle spielt das „Gerichtsverfahren“ bei Vitoria?
Das Gerichtsverfahren fungiert bei Vitoria als Prozess zur Feststellung von Schuld oder Unschuld eines Übeltäters, um den Krieg nicht mehr bloß als bloßen Strafakt, sondern als Verteidigung gegen Unrecht zu legitimieren.
Warum lehnt Vitoria den „beiderseits gerechten Krieg“ ab?
Vitoria lehnt einen objektiv beiderseits gerechten Krieg ab, da eine Sache nicht gleichzeitig auf zwei widersprüchliche Weisen rechtmäßig sein kann, auch wenn beide Seiten subjektiv gutgläubig handeln können.
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- Lennart Schmitt (Author), 2008, Francisco de Vitoria, Comentarios a la Secunda secundae de S. Th. Quaestio XL, de bello, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112674