Familienstrukturen und soziale Ungleichheit. Inwieweit sind Kinder von Alleinerziehenden sozial benachteiligt?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2020

16 Seiten, Note: 1


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition Familie

3 Alleinerziehend oder Einelternfamilie

4 Soziale Ungleichheit Definition
4.1 Entstehung von Bildungsungleichheit und ihre Ursachen
4.2 Theoretische Grundlage - der Ansatz von Boudon
4.3 Allgemeine Auswirkungen auf Lebens- und Bildungschancen
4.4 Soziale Herkunft Auslöser für Bildungsungleichheit

5 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema „Alleinerziehende“ ist ein brisantes und stark diskutiertes Thema in der Familien-und Bildungspolitik. Auch wenn sich laut dem Familienreport (2017) einige Leistungen verbessert haben, so ist dennoch eine soziale Ungleichheit in den Familienkonstellationenen zu verzeichnen (vgl., BMFSFJ 2017: S. 3ff). Besonders im Hinblick auf Alleinerziehende und Großfamilien, welche zum größten Teil am Existenzminimum leben. Davon sind ebenfalls Kinder betroffen, welche durch die Armut oder Erwerbslosigkeit ihrer Eltern soziale Benachteiligung erfahren. Aufgrund der Alleinerziehenden Familienform, soll in der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet werden, inwiefern genau diese Familienform „Alleinerziehend“ benachteiligt sind. Und wie wirkt sich das auf die Lebenschancen und Bildungschancen der beteiligten Kinder aus. Demzufolge wird ebenso der Zusammenhang auf die Chancengleichheit im Bildungswesen eingegangen um darzustellen, dass ebenso Kinder aus sozial benachteiligten Schichten besonders strak davon betroffen sind und soziale Herkunft durchaus den Bildungsweg beeinflussen können. In dieser vorliegenden Arbeit werden Begriffe wie Familie, Alleinerziehend und ebenso Soziale Ungleichheit definiert und erläutert. Ebenso soll sich im Rahmen dieser Arbeit mit verschiedenen Erscheinungsformen von sozialer Ungleichheit beschäftigt werden, welche hier kurz definiert und erläutert werden sollen. Im weiteren Verlauf soll die Bildungsungleichheit im Kontext der sozialen Herkunft in Deutschland mit einbezogen werden um im Zuge der Bildungsexpansion zu verdeutlichen, dass Bildungszugänge noch immer von der sozialen Herkunft beeinflusst wird. Denn durch die Bildungsreformen sollte Chancengleichheit für jeden erzielt werden, ungeachtet von der Sprache, sozialen Herkunft, Konfession und seines Geschlechts (vgl., Becker/Lauterbach 2010: S. 157). Dies entspricht nicht der Realität, auch wenn in den 1950er Jahren die Bildungsexpansion zu verbesserten Bildungschancen führte, nahm gleichzeitig die Bildungsbenachteiligung verschiedener Schichten zu. Vor allem waren sozial benachteiligte wie Frauen und Kinder davon betroffen. Aus diesen Anlass soll die Arbeit ebenfalls einen allgemeinen Überblick über die Ursachen der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie welche Folgen dies für Kinder aus sozial benachteiligten Schichten hat. Um das Vorgehen theoretisch fundieren zu können soll auf die Theorie von Boudon zurückgegriffen werden um abschließend die Frage beantworten zu können.

2 Definition Familie

Der Versuch für Familie eine einzige Definition zu finden, erweist sich als Schwierig und problematisch, wobei die Schwierigkeit hierbei auf kulturelle Unterschiede zurückzuführen ist.. Einerseits gibt es kulturelle Unterschiede, welche zu berücksichtigen sind und auf der anderen Seite gibt es viele unterschiedliche Ansichten z. B. wer gehört zu einer Familie oder welche Voraussetzung muss eine Familie erfüllen. Allein durch diesen Unterschieden kann keine eindeutige Definition von Familie belegt werden. Ursprünglich stammt der Begriff Familie aus dem lateinischen „familia “, welches als Kollektivbildung dem Wort „famulus“ (der Diener) abstammt. Dies führt zu der Zeit der römischen Herrschaftskultur zurück, in welcher zu einer Familie z.B. auch Sklaven, Person und Sachen zu einer Familie gehörten, welche den Besitz und den Reichtum einer Familie repräsentierte und nicht die emotionale Bindung der Personen zueinander. Im Gegensatz zu heute, hier ist der Kreis der Familie auf spezielle Personen eingegrenzt. Laut Neidhardt (1975) besteht eine Familie aus einem verheirateten Paar und einem Kind (vgl., Neidhardt 1975: S. 9). Dieser Ansicht schließt sich Peuckert (1996) ebenfalls an.

Nach Peuckert (1996) ist die Familie eine „sozio- biologische Einheit, die durch enge Verwandtschaftsbeziehungen - vorwiegend das Eltern-Kind-Verhältnis - gekennzeichnet ist“ (Peuckert 1996: S. 29). Laut Peuckert gehören Verheiratete, mit Kind/ Kindern, leibliche Eltern (beide) im Haushalt lebend, Monogamie (lebenslange Ehe mit einem Partner), Heterosexuelle und Mann als Haupternährer zu der „Normalfamilie“ (vgl., ebd.) Ebenfalls ist hier zu erkennen, dass mit solch einem engen Familienbegriff viele heutige Familienformen nicht berücksichtigt sind. Deshalb definiert Meyer (1996) die Familie als eine Kleingruppe welche aus einem spezifischen Kooperations- und wechselseitigem Solidaritätsverhältnis besteht, deren Hauptaufgabe es ist, der biologischen und sozialen Reproduktion der Gesellschaftsmitglieder nachzukommen (vgl., Meyer 1996: S. 309). Im Mikrozensus zählen als „Familie“ ebenfalls noch der Personenkreis innerhalb eines Privathaushaltes, welche durch die Ehe oder Abstammung oder das Sorgerecht miteinander verbunden sind, dazu. Konkret handelt es sich hier um Ehepaare mit oder auch ohne Kinder ebenso alleinstehende Mütter und Väter, welche mit ihren Kindern zusammen im Haushalt leben (vgl., Bundesministerium für Familie 1998: S. 177). Damit wird deutlich, dass es aufgrund von unterschiedlichen Familienformen oder auch Konstellationen, keine einzige Definition über „Familie“ vorzufinden gibt. Es gibt noch weitere Familienformen, welche hier den Rahmen der Ausarbeitung weitaus übersteigen würde. Weitere Familienformen sind z. B. die Kernfamilie, Großfamilien; Regenbogenfamilie und Alleinerziehend. Hier soll speziell auf Alleinerziehende eingegangen werden und ob diese Familienform sozial benachteiligt sind im Vergleich zur Normalfamilie.

3 Alleinerziehend oder Einelternfamilie

Dabei ist erstmal zu klären wer oder was bedeutet alleinerziehend oder Einelternfamilie? Um dies zu beantworten ist es sinnvoll die Historie über alleinerziehende Frauen näher zu betrachten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch im 19 Jahrhundert ist ein uneheliches Kind ein sogenanntes „Niemandskind “, welches nur durch den der Mutter angetrauten Vater anerkannt ist. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, sind kleine Veränderungen im Gesetzestext zu Gunsten nichtehelicher Kinder verankert, welche einen enormen Anstieg der Scheidungen zur Folge hatte. Allerdings bedeutete dies für eine Ein-Elternteil-Familie ‚Bestrafung ’, welche durch rechtliche Bevormundung ebenso die wirtschaftliche und soziale Herabsetzung zur Konsequenz hatte (vgl., Napp-Peters 1987: S. 14f). Eine weitere Ausführung der Historie von Alleinstehenden wäre dies sehr interessant, doch im Rahmen dieser Arbeit leider nicht möglich.

Definition des Begriffs „Alleinerziehend“

Laut Statistischem Bundesamt (2010) wird der Begriff „Alleinerziehend“ folgendermaßen definiert: „Zu den Alleinerziehenden zählen […] Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben. Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Im Vordergrund steht im Mikrozensus vielmehr der aktuelle und alltägliche Lebens- und Haushalts Zusammenhang. Aus diesem Grund wird auch nicht zwischen leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkindern unterschieden“ (Statistisches Bundesamt 2010: S. 7). Nach dieser Definition werden allerdings Alleinerziehende, welche eine neue Partnerschaft eingehen nicht miteinbezogen. Damit haben zurecht viele betroffene Eltern ein zentrales Problem mit der Benennung „Alleinerziehend “. Zudem assoziieren sie diesen vielmehr mit Fremdzuschreibungen und Behördengängen wohingegen sie ihre persönlichen Lebenssituation als nicht alleinerziehend erleben, da sie durch Beziehungen ein soziales Netzwerk aufgebaut haben und dort viel Unterstützung erhalten (vgl. , BMFSFJ 2012: S. 12). Zumal es meistens noch einen zweiten Elternteil gibt, welcher in geteilter Sorge an jedem zweiten Wochenende die Verantwortung für sein Kind übernimmt. Aus diesem Grund kritisiert Bylow (2011) den Begriff „alleinerziehend“ und plädiert für die Bezeichnung „getrennt erziehend“ (Bylow 2011: S. 16).

Finanzielle Lage „Alleinerziehender versus Kernfamilie“

Mit „Kernfamilie“ soll hier Mann, Frau mit einem Kind sein. Nach der eben erwähnten Definition von der Lebensform „Alleinerziehend“ lässt sich ableiten, dass Alleinerziehende, egal ob Mütter oder Väter davon betroffen sind, in eine finanzielle Notlage zu geraten. Da überwiegend der Mann, als Hauptverdiener gilt und so die Familie durch seine Erwerbstätigkeit finanziell absichert, fällt dieses Haupteinkommen bei alleinerziehenden Frauen weg. Die Folge ist, dass Alleinerziehende auf staatliche Unterstützung angewiesen sind um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Gegensatz zu der Kernfamilie, hier ist das Erwerbseinkommen des Hauptverdieners die größte Einkommensquelle der Familie, welche mit dem Kindergeld alle Bedarfe der Familie abdeckt. Dagegen sind Alleinerziehende auf Sozialhilfe oder das Wohngeld, Leistungen zur Grundsicherung und Arbeitslosengeld I angewiesen, welche die Kosten für Wohnung und Versorgung abdecken soll (vgl., BMFSFJ 2017: S. 46). Aufgrund dieser Situation, dass bei Alleinerziehenden, der Hauptverdiener wegfällt (In den meisten Fällen ist es der Mann), kommt es zur ungleichen Verteilung des Familieneinkommens, welche die Alleinerziehende in eine wirtschaftlich schlechten Lage versetzt und das Risiko in die Armut erhöht (vgl., ebd., S. 63 - 66).

Laut BMFSF (2017) ist das Armutsrisiko von Kindern in Deutschland gestiegen. So lag das Armutsrisiko im Jahr Seite von 4 14 2014 noch bei „14,6 Prozent (EU-SILC, Einkommensjahr 2014)“ (ebd., S. 65) und ein Jahr später schon bei „19,7 Prozent (Mikrozensus, Einkommensjahr 2015)“ (ebd.). Dies betrifft insbesondere Alleinerziehende, in deren Haushalt Kinder leben besonders stark. Ebenfalls steigt die Armutsquote in Haushalten, wo mehr als nur ein Kind zu versorgen ist. Hier waren es im Jahr 2014 54 Prozent , welche mit Geschwistern und ihrer alleinerziehenden Mutter oder Vater zusammen im Haushalt leben von Armut bedroht waren, wohingegen bei Paarfamilien, welche drei oder mehr Kinder im Haushalt leben das Armutsrisiko bei 27 Prozent lag (vgl., ebd.). Daraus folgt, dass in Haushalten von Alleinerziehenden für gewöhnlich kein selbst erworbenes Einkommen zum Haushaltseinkommen beitragen kann, welche die finanzielle Lage der Alleinerziehenden als problematisch zu betrachten ist, im Gegensatz zu den Paarfamilien. Dies belegt ebenfalls der BMFSFJ (2017) Bericht. Demzufolge sind in etwa 44 Prozent der Alleinerziehenden armutsgefährdet, wohingegen nur 10 Prozent davon Paarfamilien mit ein oder zwei Kindern betroffen sind. Aus diesen eben genannten Gründen sind Alleinerziehenden nicht in der Lage, auch wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, so dass sie trotzdem auf SGB-II- Leistungen angewiesen sind. Zum Vergleich sind das 7 Prozent der Paarfamilien versus 38 Prozent der Alleinerziehenden die Sozialleistungen beziehen müssen (vgl., ebd.). Allerdings ist hierbei nicht ersichtlich, aus welcher Familiärer Herkunft sie abstammen und welchen Bildungsstand sie oder die Eltern erworben haben. Lediglich weist das BMFSFJ (2017) darauf hin, dass etwa 12 Prozent der Alleinerziehenden einen Hochschulabschluss und 8 Prozent einen Fachhochschulabschluss besitzen (vgl., ebd. S. 30).

Zudem werden seit 2003 Alleinerziehende, welche eine Erwerbstätigkeit nachgehen so besteuert wie Singles. „Der seit 2004 geltende, deutlich niedrigere Entlastungsbetrag führt dazu, dass Alleinerziehende fast so besteuert werden wie Singles. Eine gering verdienende Alleinerziehende hat lediglich eine Steuerersparnis in Höhe von 15 Euro pro Monat, unabhängig davon, wie viele Kinder sie versorgt“ (Lenz 2014: S. 53). Ein weiterer zentraler Punkt sind das Kindergeld und Unterhalt für das Kind ebenso das Arbeitslosengeld II bei den Sozialleistungen mit angerechnet werden und Alleinerziehende von den verbesserten familienbezogenen Leistungen ausgegrenzt sind.

4 Soziale Ungleichheit Definition

Soziale Ungleichheiten liegen im allgemeinen dann vor, wenn in den verankerten Lebenslagen von Menschen in der Gesellschaftsstruktur nach der aktuellen Bewertung bessere oder schlechtere Lebenschancen vorhanden sind (vgl., Bader/Benschop 1989: S. 39-43). Allerdings ist Soziale Ungleichheit nicht naturgegeben, sondern sie entsteht durch eine Gesellschaft ebenso in einer Gesellschaft. Inwiefern Unterschiede und Heterogenität in bestimmten Bereichen angesehen wird, ist abhängig von den Norm- und Wertvorstellungen der Gesellschaft. Welche Unterschiede sind ausschlaggebend für Menschen innerhalb einer Gesellschaft, welche einem Menschen eine bessere oder schlechtere Lebenschance geben. Hierbei unterscheidet Schimank (2013) zwischen zwei Ungleichheitsdimensionen, welche zum einen die Ungleichheiten unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung und zum anderen die Ungleichheiten der gesellschaftlichen Einflusspotentiale betreffen. Bei der Bedürfnisbefriedigung bezieht er sich auf die Bedürfnisse, welche für das Wohlbefinden eines Menschen relevant sind und die sich aus unterschiedlichen Bereichen zusammensetzen. Diese können z. B. Konsumgüter sein, die medizinische Versorgung ebenso dem Freizeit- und Kulturangebot betreffen, welche sich jemand finanziell leisten kann. Aber auch die Anerkennung im Beruf oder im Freundeskreis. Damit diese Bedürfnisse der Befriedigung erreicht werden, sind gesellschaftliche Einflusspotentiale notwendig, welche durch Macht, Geld oder soziale Netzwerke repräsentiert wird. Durch diesen Status von Prestige ist es möglich, seine eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen und ebenso sein eigenes Handeln voranzutreiben, welches ihm die Möglichkeiten zur Verfügung stellt andere dadurch einzuschränken (vgl., Schimank 2013: S. 77-79).

Hradil (2001) hingegen beschreibt soziale Ungleichheit als ein Ungleichgewicht durch unterschiedliche soziale Positionen, welche Individuen in einer Gesellschaft innehaben. So wird von sozialer Ungleichheit in der Soziologie erst dann gesprochen, wenn bestimmte Güter, welche für eine Gesellschaft als wertvoll und als erstrebenswert gelten, ungleich innerhalb einer Gesellschaft verteilt werden. Ebenso stützt sich der Begriff Soziale Ungleichheit auf folgende vier Basis Determinanten, welche den materiellen Wohlstand, die Prestige und Bildung beinhaltet.

Zudem werden weitere Dimensionen hinzugefügt, welche sich aus dem gesellschaftlichen Wandel ergeben. Diese sind die Arbeitsbedingungen, Wohnbedingungen, Freizeitbedingungen ebenso die Umweltbedingungen, welche im Diskurs sozialer Ungleichheit im Kontext des demographischen Wandel unabdingbar ist (vgl., Hradil 2001: S. 27ff). Laut Hradil (2001) lassen sich „soziale Positionen von Menschen in Beziehungsgeflechte“ (ebd., S.34) durch zwei Merkmale unterscheiden. Zum einen das Geschlecht oder das Alter, welche an biologische Merkmale geknüpft ist. Zum anderen Determinanten wie z. B. die ethnische Zugehörigkeit, Religion oder der Beruf, welche die soziale Position auf Individueller Ebene unterschieden wird. Demzufolge hat diese eben erwähnten Determinanten die Aufgabe der sozialen Ungleichheit entgegenzuwirken, indem ein gemeinsames Kollektiv innerhalb einer Gruppe von Individuen ein gemeinsames Merkmal geschaffen wird (vgl., ebd., S. 35). Daneben gibt es weitere Ungleichheitsaspekte, welche soziale Ungleichheiten repräsentieren. Z. B. gibt es neben den gesetzlichen Regelungen gesellschaftliche Machtpositionen, welche eine Gesellschaftsgruppe über eine andere stellt. Gerade in Bezug auf Einkommen Erwerbs, welches abhängig vom erworbenen Bildungsstandes ist. Der Bildungsstand entscheidet darüber, in welchen Kreisen sich die Person bewegt oder welches Ansehen die Person dadurch erlangt ebenso wie hoch das Einkommen ist. Diese Person hat aufgrund ihres Status mehr Freiräume, sei es Privat oder auch Beruflich im Vergleich zur Verkäuferin. Weitere zentrale Merkmale der Seite von 6 14 Ungleichheitsaspekte ist der Migrationshintergrund ebenso die ethnische Zugehörigkeit, welche durch nicht der Norm entsprechend, wie z. B. Hautfarbe oder Konfessionszugehörigkeit können in der Gesellschaft zu Diskriminierungen und Benachteiligungen führen. Auch Regionale Unterschiede, in der ein Mensch sesshaft ist, kann sich negativ auf die Chance im Arbeitsmarkt oder auch auf Bildungsinstitutionen auswirken. Z. B. haben Personen die in einer Großstadt wohnen bessere Chancen und Möglichkeiten Arbeit oder auch Bildungseinrichtungen zu finden , als Personen welche in einem kleinen Dorf wohnen (vgl., Schimank 2013: S. 80).

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Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Familienstrukturen und soziale Ungleichheit. Inwieweit sind Kinder von Alleinerziehenden sozial benachteiligt?
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Erziehungswissenschaft)
Veranstaltung
Bildungsforschung und soziale Ungleichheit
Note
1
Autor
Jahr
2020
Seiten
16
Katalognummer
V1127128
ISBN (eBook)
9783346490261
ISBN (Buch)
9783346490278
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Familienstrukturen, Benachteiligung, Soziale Ungleicheit, Bildungsforschung, Alleinerziehend vs Kernfamilie, Strukturen
Arbeit zitieren
Edith Steinitz (Autor:in), 2020, Familienstrukturen und soziale Ungleichheit. Inwieweit sind Kinder von Alleinerziehenden sozial benachteiligt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1127128

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