Diese Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit den Rechtsfolgen der Delegation von Verkehrssicherungspflichten. Zuvor werden Verkehrssicherungspflichten im Allgemeinen beleuchtet. Um die Rechtsfolge von einer bzw. mehreren Delegationen darzustellen, wird stetig Bezug auf ein Urteil des OLG Nürnberg genommen und dieses kritisch begutachtet. Weiterhin erfolgt die Darstellung unter stetigem Aufgreifen der materiellen Wertungsgesichtspunkte des Deliktsrechts und dem Zweck der Verkehrssicherungspflichten.
Die Arbeit stellt umfassend die Bedeutung von Verkehrssicherungspflichten und ihrer Übertragung dar, sodass dieses umfassende Wissen für das Deliktsrecht und damit den zivilrechtlichen Teil des 1. Staatsexamens liefert. Die Arbeit ist geeignet für Studierende ab dem 2. Semester bis hin zum 2. Staatsexamen.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Einführung
- § 2 Verkehrssicherungspflichten - Grundlagen
- I. Funktion und materielle Wertungsgesichtspunkte
- II. Inhalt, Entstehung und Zuordnung von Verkehrssicherungspflichten
- § 3. Delegation von Verkehrssicherungspflichten
- I. (Erste) Delegation der Verkehrssicherungspflicht
- 1. Auswirkung auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit
- a. Auswirkung auf den Übernehmenden (B2)
- b. Auswirkung auf den Übergebenden (B1)
- (1) Verengung auf Kontroll- und Überwachungspflichten
- (2) Mögliche Anwendung des § 278 BGB im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten
- 2. Zwischenfazit
- II. (Zweite) Delegation einer Verkehrssicherungspflicht
- 1. Auswirkung auf den originär Verkehrssicherungsverpflichteten (B1)
- a. Ausdehnung der Pflichten des primär Verpflichteten
- b. Überspannung der Kontroll- und Überwachungspflicht der B1
- (1) Beurteilung der Ansicht des OLG Nürnberg
- (2) Alternativer Lösungsweg der Literatur
- (3) Zwischenfazit
- 2. Auswirkung auf den sekundär Verkehrssicherungsverpflichteten (B2)
- 3. Auswirkung auf den unmittelbar Verkehrssicherungsverpflichteten (X-Service-GmbH)
- § 4 Gesamtfazit
- Delegation von Verkehrssicherungspflichten
- Deliktische Haftung bei Glatteis an Haltestellen
- Auswirkung der Delegation auf die Verantwortlichkeit des Übernehmenden und Übergebenden
- Kontroll- und Überwachungspflichten im Rahmen der Delegation
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Verkehrssicherungspflicht im Schienenverkehr
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die Rechtsprechung des OLG Nürnberg zu Verkehrssicherungspflichten des Schienennetzbetreibers im Zusammenhang mit Glatteis an Haltestellen. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage der Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte und deren Auswirkungen auf die deliktische Haftung. Die Arbeit befasst sich insbesondere mit der Ausweitung der Haftung des primär Verpflichteten im Falle der Delegation und den damit verbundenen Kontroll- und Überwachungspflichten.
Zusammenfassung der Kapitel
§ 1 Einführung
Das Kapitel führt in die Thematik der Verkehrssicherungspflicht im Kontext des OLG-Urteils ein. Es stellt den Fall dar und erläutert die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für deliktische Haftung bei Verletzung von Personen oder Sachen.
§ 2 Verkehrssicherungspflichten - Grundlagen
Dieses Kapitel beleuchtet die Funktion und materiellen Wertungsgesichtspunkte der Verkehrssicherungspflicht. Es behandelt außerdem den Inhalt, die Entstehung und Zuordnung von Verkehrssicherungspflichten.
§ 3. Delegation von Verkehrssicherungspflichten
Das Kapitel analysiert die Folgen der Delegation von Verkehrssicherungspflichten. Es betrachtet die Auswirkung der Delegation auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit sowohl des Übernehmenden als auch des Übergebenden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kontroll- und Überwachungspflichten des Übergebenden und der möglichen Anwendung des § 278 BGB.
Schlüsselwörter
Verkehrssicherungspflicht, Delegation, Glatteis, Haltestellen, Schienennetzbetreiber, deliktische Haftung, Kontroll- und Überwachungspflicht, OLG Nürnberg, § 278 BGB, Eisenbahnverkehr, Winterdienst.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter der Delegation von Verkehrssicherungspflichten?
Es handelt sich um die Übertragung der Verantwortung für die Sicherheit (z.B. Winterdienst) auf Dritte, wobei der ursprünglich Verpflichtete weiterhin Kontroll- und Überwachungspflichten behält.
Welches Urteil des OLG Nürnberg wird in der Arbeit analysiert?
Die Arbeit analysiert ein Urteil zur Haftung eines Schienennetzbetreibers bei Glatteisunfällen an Haltestellen und die Wirksamkeit der Pflichtenübertragung auf Subunternehmer.
Befreit die Delegation den Eigentümer komplett von der Haftung?
Nein, die primäre Pflicht verengt sich bei einer wirksamen Delegation meist auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht gegenüber dem Beauftragten.
Welche Rolle spielt § 278 BGB in diesem Zusammenhang?
Die Arbeit untersucht die mögliche Anwendung des § 278 BGB (Haftung für Erfüllungsgehilfen) im Rahmen der deliktischen Verkehrssicherungspflichten.
Für wen ist diese juristische Ausarbeitung geeignet?
Die Arbeit richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften vom 2. Semester bis zum 2. Staatsexamen, da sie tiefgehendes Wissen zum Deliktsrecht vermittelt.
- Citation du texte
- Luke Tilson (Auteur), 2021, Verkehrssicherungspflichten und ihre Delegation auf Dritte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1127139