»Das Risiko mit Referenden ist, dass die Leute nicht auf die Fragen antworten, die gestellt werden.« (Javier Solana)
Im Mai 2005 wurde in Frankreich ein Referendum zum Vertrag über eine Verfassung in Europa (VVE) abgehalten, das ein eindeutiges „Non“ ergeben hat. Die Gründe, die zu einem derartigen Ausgang geführt haben, sind vielfältig und sollen in dieser Arbeit ausführlich thematisiert werden. Bevor das französische Referendum näher behandelt und ein Ausblick für die Zukunft gegeben wird, gibt das nächste Kapitel einen groben Überblick über den umstrittenen VVE, das Zustandekommen des Referendums und die Argumente der französischen KritikerInnen, aber auch der BefürworterInnen des Vertrags über eine Verfassung. Dies soll dem bessern Ein- bzw. Überblick in/über das Thema Europäische Verfassung dienen. Am 29. Oktober 2004 wurde in Rom der Vertrag zur Errichtung einer Verfassung für Europa von 25 Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Bis es jedoch zu dieser Unterzeichnung kam, gab es in den Jahrzehnten davor verschiedenste Akten und Verträge, die somit als „Bausteine eines europäischen Aufbauwerks“ fungierten. Schon im Jahr 1984 legte Altiero Spinelli (italienischer Politiker) einen Entwurf des Vertrags über die Europäische Union vor, der eine grundlegende Reform der Europäischen Gemeinschaft (EG) beinhaltete. In den darauf folgenden Jahren kam es dann zur Unterzeichnung folgender Verträge:
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Vertrag über eine Verfassung in Europa (VVE)
3. Das französische Referendum
3.1. Warum ein Referendum?
3.1. AkteurInnen im Referendumsprozess
3.1.1. Die Medien
3.1.2. Die politischen AkteurInnen
3.1.3. Die Referendumsdebatte
3.2. Das Ergebnis
3.2.1. Motive der „Ja“-WählerInnen
3.2.2. Motive der „Nein“-WählerInnen
3.2.3. Fazit
3.3. Das niederländische Referendum
4. Die Entwicklungen
4.1. Der Reformvertrag
Abbildungsverzeichnis
Abb.1.: Ergebnis des Referendums
Abb.2.: Regionale Verteilung von „Ja“ und „Nein“ WählerInnen:
Abb.3: Motive der „Ja“-WählerInnen:
Abb.4: Motive der „Nein“-WählerInnen
1. Einleitung
»Das Risiko mit Referenden ist, dass die Leute nicht auf die Fragen antworten, die gestellt werden.« (Javier Solana)[1]
Im Mai 2005 wurde in Frankreich ein Referendum zum Vertrag über eine Verfassung in Europa (VVE) abgehalten, das ein eindeutiges „Non“ ergeben hat. Die Gründe, die zu einem derartigen Ausgang geführt haben, sind vielfältig und sollen in dieser Arbeit ausführlich thematisiert werden. Bevor das französische Referendum näher behandelt und ein Ausblick für die Zukunft gegeben wird, gibt das nächste Kapitel einen groben Überblick über den umstrittenen VVE, das Zustandekommen des Referendums und die Argumente der französischen KritikerInnen, aber auch der BefürworterInnen des Vertrags über eine Verfassung. Dies soll dem bessern Ein- bzw. Überblick in/über das Thema Europäische Verfassung dienen.
2. Der Vertrag über eine Verfassung in Europa (VVE)
Am 29. Oktober 2004 wurde in Rom der Vertrag zur Errichtung einer Verfassung für Europa von 25 Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Bis es jedoch zu dieser Unterzeichnung kam, gab es in den Jahrzehnten davor verschiedenste Akten und Verträge, die somit als „Bausteine eines europäischen Aufbauwerks“ fungierten. Schon im Jahr 1984 legte Altiero Spinelli (italienischer Politiker) einen Entwurf des Vertrags über die Europäische Union vor, der eine grundlegende Reform der Europäischen Gemeinschaft (EG) beinhaltete. In den darauf folgenden Jahren kam es dann zur Unterzeichnung folgender Verträge:
- 1987: Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte.
Ziel: Vollendung des Binnenmarkts bis 1992
- 1992 EU-Vertrag von Maastricht
Ziel: gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JAI)
- 1997: Vertrag von Amsterdam.
Ziel: Verankerung der Grundsätze der Freiheit, Demokratie und der Achtung der Menschenrechte. Erste Elemente einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht – Integration neuer Politikfelder in der Gemeinschaftspolitik
- 2001: Vertrag von Nizza, Ziel: Reform der Institutionen in Hinblick auf die EU-Osterweiterung[2]
Durch die stete Erweiterung des Gemeinschaftsrechts (8 Verträge, mehr als 50 Protokolle und Anhänge) wurde der ursprüngliche EG-Vertrag nicht nur abgeändert, sondern um neue Elemente erweitert. Dies hatte zur Folge, dass es für die BürgerInnen immer schwieriger wurde alle Regelungen und Inhalte der Verträge zu durchschauen. Daraus resultierend erlangte die Regierungskonferenz im Juli 2004 eine Einigung über eine Verfassung für Europa, die zum Ziel hatte, dass die in den letzten Jahrzehnten geschlossenen Verträge (mit Ausnahme des Euratom-Vertrages) durch diese Verfassung ersetzt werden.
Der Verfassungsvertrag ist in vier Teile gegliedert, die sich wie folgt zusammensetzen:
Teil 1 umfasst folgende Bestandteile:
- Definition und Ziele der Union
- Grundrechte und Unionsbürgerschaft
- Die Zuständigkeiten der Union
- Die Organe und Einrichtungen der Union
- Ausübung der Zuständigkeiten der Union
- Das demokratische Leben in der Union
- Die Finanzen der Union
- Die Union und ihre Nachbarn
- Zugehörigkeit zur Union[3]
Der zweite Teil des Verfassungsvertrags umfasst die nachfolgenden Grundrechte:
- Würde des Menschen
- Freiheiten
- Gleichheit
- Solidarität
- Bürgerrechte
- Justizielle Gerechtigkeit
- Allgemeine Bestimmungen.[4]
Teil 3 des Verfassungsvertrags enthält sowohl Bestimmungen zu den Politikbereichen und zur Arbeitsweise der Union, als auch Bestimmungen zur Innen- und Außenpolitik der europäischen Union. Dies umfasst unter anderem Regelungen zum Binnenmarkt, zur Wirtschafts- und Währungsunion und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Zusammengesetzt ist der dritte Teil des Vertrages aus:
- Allgemein anwendbaren Bestimmungen
- Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft
- Internen Politikbereichen und Maßnahmen
- Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
- Auswärtigem Handeln der Union
- Arbeitsweise der Union
- Gemeinsamen Bestimmungen[5]
Im vierten Teil des Verfassungsvertrags finden sich allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen wieder. Geregelt werden auch das Inkrafttreten, die Verfahren zur Änderung der Verfassung und die Aufhebung vorheriger Verträge.
Durch den Verfassungsvertrag wurde eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen vorgenommen, die wichtigsten sollen im folgenden Absatz dargestellt werden:
- Grundprinzipien der Europäischen Union (Werte und Ziele, deutliche und klare Festlegung von Zuständigkeiten, Bestimmung zum freiwilligen Austritt, Vereinfachung von Handlungsinstrumenten...)
- Organe und Einrichtungen (Sitzverteilung im Europäischen Parlament, Verkleinerung der Kommission ab 2014, Ernennung eines EU-Außenministers...)
- Entscheidungsprozesse (Neudefinierung der qualifizierten Mehrheit, Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit...)
- Politik der Union (wirtschaftliche Koordination zwischen den Ländern der Eurozone, Stärkung der GASP durch Einsetzung eines europäischen Ministers für auswärtige Angelegenheiten, Schaffung einer Europäischen Verteidigungsagentur...)[6]
Zum Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung in Europa war eine Ratifizierung durch das Parlament oder ein Referendum gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften aller Mitgliedsstaaten notwendig. In Frankreich und den Niederlanden wurden Referenden zur Thematik des VVE abgehalten und beide endeten mit einem mehrheitlichen „Nein“. Der nachfolgende Abschnitt befasst sich mit dem französischen Referendum, den Motiven der WählerInnen für ihre jeweilige Stimmabgabe und gibt einen Überblick, welche Themen von den BefürworterInnen und KritikerInnen im Vorfeld der Abstimmung diskutiert wurden.
[...]
[1] Javier Solana (Generalsekretär des Europäischen Rates) in: „Könnten wir so dumm sein?
URL: ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/EN/sghr_int/84731.pdf dl. 21.04.2008
[2] vgl.: Eine Verfassung für Europa URL: http://europa.eu/scadplus/constitution/introduction_de.htm
[3] ebenda
[4] vgl.: Eine Verfassung für Europa URL: http://europa.eu/scadplus/constitution/introduction_de.htm
[5] ebenda
[6] ebenda
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