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Reformarbeiten im Strafverfahrensrecht zur Zeit der NS-Diktatur

Title: Reformarbeiten im Strafverfahrensrecht zur Zeit der NS-Diktatur

Seminar Paper , 1999 , 27 Pages , Grade: 11 Punkte

Autor:in: Tobias Julius (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Die vorliegende Ausarbeitung stellt die Reformen des Strafverfahrens in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933-1945 dar. Dabei wird zunächst die RStPO in der Weimarer Republik und die historische und politische Situation Deutschlands vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten beschrieben. Im weiteren Verlauf werden die Ideologie, die politischen und gesellschaftlichen Ziele sowie die nationalsozialistische „Weltanschauung“ und die daraus resultierende strafverfahrensrechtliche Vorstellung ausgeführt. Im zweiten Teil werden
die konkreten und diskutierten strafrechtlichen Reformen im historischen Kontext ausführlich behandelt und zum Ergebnis Stellung bezogen. Zum Schluß werden einige strafverfahrensrechtliche Vorschriften aus dieser Zeit mit der Nachkriegs- bzw. heutigen StPO verglichen. Die Entstehung der RStPO von 1877 ist wie andere Rechtsvorschriften aus dieser Zeit (StGB von 1870 und die 1879 in Kraft getretenen Reichsjustizgesetze und schließlich das BGB im
Jahre 1900), als Produkt der Aufklärung, der Erkenntnis der Gleichheit aller Menschen und des immer mehr aufkommenden Individualismus, Liberalismus und des demokratischen Bürgerstaates zu verstehen. Allen Vorschriften gemein ist, daß der einzelne Bürger als Subjekt in das Zentrum der rechtlichen Betrachtung rückt. Zwar sind die einzelnen Grundrechte der Bürger zur Abwehr gegen den Staat noch nicht verfassungsrechtlich aber doch einzelgesetzlich garantiert. Neben dem zivilrechtlichen Anspruchsaufbau mit dem Ziel des Ausgleichs zwischen den Parteien, ist der Beschuldigte im Strafverfahren nicht nur Objekt der
Rechtsvorschriften, sondern erhält Rechtsgarantien gegen den Staat. Kennzeichnend für die RStPO, die in ihrer Grundstruktur und ihrem wesentlichen Inhalt nach der heutigen StPO entspricht, waren das Offizialprinzip, das das Einleiten und Betreiben des Strafverfahrens von Amts wegen sicherstellt, die Instruktionsmaxime als selbständige, antragsungebundene von Amts wegen durchzuführende Sachverhaltsaufklärung, das
Akkusationsprinzip, das die Identität von Ankläger und Richter beseitigte und damit sicherstellt, daß nur die in der Anklage der Staatsanwaltschaft bezeichnete Tat Gegenstand der gerichtlichen Urteilsfindung sein kann. Der Inquisitionsprozeß und die Folter wurden abgeschafft.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Darstellung

I. Einführung in das Thema

1. Die ursprüngliche RStPO

2. Prinzipien des Strafverfahrens

3. Die nationalsozialistische Bewegung

II. Nationalsozialistische Staatsauffassung und Ideologie

1. Nationalsozialistische Treuepflicht der Volksgenossen

2. Materiell-rechtliche Voraussetzungen im Strafrecht

3. Der Führer als Rechtsquelle

4. Der nationalsozialistische Strafprozeß

a) Das Strafverfahren als Reinigungsverfahren

b) Widerstand gegen die Übertragung des Führerprinzips in die Gerichtsverfassung und das Strafverfahrensrecht

III. Reformarbeiten zum Strafverfahren 1933-1944

1. Chronologie der Reformen

a) Sondergerichte

b) Parteigerichte als Sondergerichte

c) Gesetzreform der RStPO

d) Urteilskorrekturen

2. Vorarbeiten der amtlichen Strafrechtsreformkommission

a) Schnelle Justiz

b) Gerechte, autoritäre und volksverbunde Justiz

c) Ergebnis und Reaktionen

3. Entwurf der Strafverfahrensordnung von 1939

4. Umgesetzte Reforemen

B. Reformen mit Nachwirkungen

1. Erste Vernehmung und Akteneinsicht

2. Ehrkränkungsverfahren und Anfechtungsrecht Dritter

3. Kreuzverhör

4. Vereidigung von Zeugen

5. Vermuteter Begehungsvorsatz als Haftgrund

6. Benachrichtigung von Angehörigen

7. Körperliche Untersuchung

8. Adhäsionsverfahren

C. Fazit, Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Reformen des Strafverfahrens in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945), analysiert dabei die ideologischen Grundlagen und deren Einfluss auf die Rechtspflege und stellt die Reformen in einen historischen Vergleich mit der heutigen Strafprozessordnung (StPO).

  • Ideologische Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtsverständnisses.
  • Instrumentalisierung des Strafprozesses zur Sicherung der totalitären Macht.
  • Analyse der Reformschritte im Strafverfahren 1933-1944.
  • Kontinuitäten und Brüche zwischen der NS-Strafjustiz und dem modernen Rechtsstaat.

Auszug aus dem Buch

Die nationalsozialistische Bewegung

Dem aufklärerischen Gedanken des Liberalismus und der Demokratie stand eine starke Gegenbewegung in einem äußerst konservativen und nationalistischen Umfeld gegenüber, die von Sozialdarwinismus (Rudolf v. Ihering), Naturrecht und Rassenlehre (Otto Gierke) geprägt war. In Deutschland herrschte Revolutionsstimmung. Ein Teil der Bürger war vom Wert eines aufgeklärten, rechtsstaatlichen Systems nicht überzeugt. Die Staatsverfassung war labil und sah sich mit einer Vielzahl von wirtschaftlichen, politischen und militärischen Problemen konfrontiert, die sie nur unbefriedigend lösen konnte. Die Nationalsozialisten nahmen diese Strömung auf und machten sie sich im Rahmen einer eigenen „Weltanschauung“ zunutze. Der Nationalsozialismus ist zunächst und vor allem als Protestbewegung entstanden und hat sich negativ definiert: Gegen die Novemberrevolution, gegen Demokratie, Parlamentarismus und Gewaltenteilung, gegen die Kriegsniederlage, gegen Versailles, gegen das Wirtschaftssystem, gegen Rationalismus und Materialismus.

Dabei war der radikaler Durchsetzungswille ihrer „Weltanschauung“ sowohl politisch als auch „volksnah“ in Form von straff organisierten Aufmärschen immer klar erkennbar. Die in der Richterschaft und Rechtswissenschaft vorherrschende rechts-konservative Gesinnung erleichterte den Nationalsozialisten die Machtübernahme.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Darstellung: Dieser Teil legt die Grundlagen dar, indem er die ursprüngliche RStPO sowie die Ideologie und Staatsauffassung des Nationalsozialismus beleuchtet.

I. Einführung in das Thema: Hier wird der historische Kontext der Weimarer Republik und der Übergang zur NS-Herrschaft sowie deren weltanschauliche Prägung des Rechts beschrieben.

II. Nationalsozialistische Staatsauffassung und Ideologie: Dieses Kapitel erläutert die Abkehr vom liberalen Rechtsstaat hin zu einem autoritären System, in dem das "gesunde Volksempfinden" als Rechtsquelle fungiert.

III. Reformarbeiten zum Strafverfahren 1933-1944: Das Kapitel analysiert die konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen, die Rolle der Sondergerichte und die Entwürfe einer neuen Strafverfahrensordnung.

B. Reformen mit Nachwirkungen: Hier werden spezifische strafverfahrensrechtliche Neuregelungen aus der NS-Zeit untersucht, die teilweise bis heute Eingang in die moderne StPO gefunden haben.

C. Fazit, Ausblick: Diese Zusammenfassung bewertet die Instrumentalisierung des Rechts im NS-Staat und mahnt zur Wachsamkeit gegenüber der Aushöhlung rechtsstaatlicher Garantien.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, Strafverfahren, RStPO, Weltanschauung, Rechtsstaat, Sondergerichte, Führerprinzip, StPO, Volksgemeinschaft, Strafrechtsreform, Rechtspflege, Gesetzesänderung, Ideologie, Justiz, Strafprozessrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Transformation des deutschen Strafverfahrensrechts im Zeitraum von 1933 bis 1945 unter nationalsozialistischem Einfluss.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die ideologische Durchdringung des Rechts, die Abschaffung liberaler Rechtsprinzipien zugunsten autoritärer Strukturen sowie die Untersuchung von Kontinuitäten zwischen NS-Reformen und heutigem Recht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, den Übergang von einem an formaler Rechtsstaatlichkeit orientierten Verfahren zu einem ergebnisorientierten "Reinigungsverfahren" zur Sicherung der Macht aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die historische Primärquellen, zeitgenössische Gesetzgebung und juristische Literatur dieser Ära auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Chronologie der Reformen, die Rolle der Sondergerichte und Parteigerichte sowie die Vorarbeiten der amtlichen Strafrechtsreformkommission.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe umfassen Nationalsozialismus, Strafverfahrensrecht, Sondergerichte, Führerprinzip und das Spannungsfeld zwischen Rechtsstaat und totalitärer Weltanschauung.

Wie bewertet der Autor die Übernahme von NS-Reformen in die heutige StPO?

Der Autor weist darauf hin, dass einige rechtstechnische Neuerungen aus dieser Zeit in die heutige StPO übernommen wurden, mahnt jedoch gleichzeitig zur extremen Vorsicht, da diese Reformen ihren Ursprung in einem System hatten, das die Rechte des Individuums zugunsten des Staates massiv beschnitt.

Warum wurde das "Kreuzverhör" im NS-Staat abgelehnt?

Es wurde abgelehnt, weil es mit der Führerstellung des Richters und der Pflicht des Gerichts zur eigenständigen Wahrheitsforschung kollidierte, da es auf der Gleichheit von Anklage und Verteidigung basiert.

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Details

Title
Reformarbeiten im Strafverfahrensrecht zur Zeit der NS-Diktatur
College
Free University of Berlin
Course
Seminar im Strafverfahrensrecht am Lehrstuhl für Strafrecht
Grade
11 Punkte
Author
Tobias Julius (Author)
Publication Year
1999
Pages
27
Catalog Number
V112802
ISBN (eBook)
9783640130719
ISBN (Book)
9783640130399
Language
German
Tags
Reformarbeiten Strafverfahrensrecht Zeit NS-Diktatur Seminar Strafverfahrensrecht Lehrstuhl Strafrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tobias Julius (Author), 1999, Reformarbeiten im Strafverfahrensrecht zur Zeit der NS-Diktatur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112802
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