Vermarktung und Vermarktungsrechte im Fußball. Das Bosman-Urteil und seine Auswirkungen


Dossier / Travail, 2021

29 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1 Entwicklung der Europäischen Union
2.2 Zuständige Gesetze für das Urteil
2.3 Der Transfermarkt vor dem Urteil

3. Gerichtsverlauf und das Urteil
3.1 Biografie Bosman
3.2 Gründe für die Klage
3.3 Gerichtsverlauf
3.4 Endgültiges Gerichtsurteil

4. Bedeutung und Auswirkungen
4.1 Bedeutung des Urteils
4.2 Kurzfristige Auswirkungen
4.3 Längerfristige Auswirkungen

5. Vergleich des Fußballs vor und nach 1995
5.1 Vergleich der Vertrags- und Transferregelung
5.2 Anstieg des Beratereinflusses
5.3 Anzahl an ausländischen Spielern
5.4 Weitere Folgen

6. Verschiedene Blickwinkel
6.1 Vereine
6.2 Spieler

7. Zusammenfassung

8. Ausblick

9. Literaturverzeichnis
9.1 Wissenschaftliche Quellen
9.2 Internetquellen und andere Quellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Eigene Darstellungen zu den Vertrags- und Transferregelungen

Abbildung 2: Anteil an ausländischen Bundesligaspielern (vgl. GEYER, DILGER, 2009, S. 9)

Abbildung 3: Eigene Darstellung zu den Legionären in den Top-Ligen Europas,

Abbildung 4: Eigene Darstellung zu den Vor- und Nachteilen

1. Einleitung

Der Fußball gehört zu den beliebtesten Sportarten auf der Welt. Wie so manch andere Sportart hat sie ihren Ursprung im 19. Jahrhundert. Genauso wie andere Sportarten hat der Fußball eine massive Entwicklung hingelegt und ist wie eben erwähnt global bekannt und beliebt. Eine hohe Anzahl an Entwicklungen, Anpassungen und Einführungen von neuen Regeln sorgten schon oft bei Fans, Verbänden und Vereinen für Stirn runzeln. Wie so oft werden Regeländerungen anfangs kritisch angesehen und der Absturz des Fußballs ausgeschrien. Jedoch ändern sich die Meinungen nach einigen Jahren bezüglich dieser Änderungen. Eine einschneidende Regeländerung war das Bosman- Urteil im Jahr 1995, dessen Auswirkungen bis in das Jahr 2021 noch zu spüren sind.

Jean-Marc Bosman hat einen Kampf für alle aktiven Fußballer gekämpft. ,Ich hätte lieber eine Karriere wie Pelé oder Franz Beckenbauer gemacht [.] Doch ich habe einen sozialen Kampf geführt. Und obwohl mein Name genauso bekannt ist wie der Name der großen Stars, kennt niemand den Mann zu diesem Namen‘ (SPIEGEL.DE, 15.12.2020, Fußballrevolutionär Bosman lebt heute von Sozialhilfe). Bosman hat eine eindeutige Meinung zu dem Urteil, welches seinen Namen trägt. Zwar haben unzählige Fußballer von dieser Regelung einen Vorteil ziehen können, jedoch nicht Jean-Marc Bosman, dessen Leben seit dem Tag des Urteils sich schwierig gestaltete. Bosman wurde seitdem öfters von finanziellen und privaten Problemen getroffen. Er meint bis heute noch, dass er sich gegen eine Klage entscheiden hätte solle, da die Entscheidung nur schlechtes für ihn selbst mit sich brachte (vgl. SPIEGEL.DE, 15.12.2020, Fußballrevolutionär Bosman lebt heute von Sozialhilfe).

Trotzdem ist der Name Bosman im Fußball-Sprachgebrauch tief verwurzelt. Begriffe wie, das Bosman-Urteil, Bosman-Transfer oder im Englischen, „He wants a Bosman, The Bosman rule. We're signing him on a Bosman“ sind bei Spielern, welche einen auslaufenden Vertrag haben und ablösefrei wechseln können, mittlerweile ein Standard in der Fußballwelt geworden (BBC.DE, 15.12.2020, Bosman at 25: Who made the best free transfer?). Zu berühmten Bosman-Transfers gehört beispielsweise der Wechsel Robert Lewandowskis von Borussia Dortmund zum FC Bayern München 2014. Weitere bekannte Spieler, die von diesem Urteil einen Vorteil ziehen waren unter anderem Sol Campbell, Zlatan Ibrahimovic und Andrea Pirlo (vgl. BBC.DE, 15.12.2020, Bosman at 25: Who made the best free transfer?).

Diese Studienarbeit handelt von dem Bosman-Urteil. Im Verlauf dieser Arbeit sollen die Bedeutung, sowie die Auswirkungen des Urteils aufgezeigt werden. Damit diese Arbeit zu verstehen ist, werden zuerst grundsätzliche Informationen bereitgestellt. Diese umfassen die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft über das 20. Jahrhundert zu der Europäischen Union, sowie die Gesetze, welche im Endeffekt das Urteil zu Gunsten von Bosman entschieden haben und abschließend, wie der Transfermarkt vor dem Urteil strukturiert war. Die weiteren Punkte schließen eine Biografie Bosman, sowie das Gerichtsurteil und den Gerichtsverlauf ein. Im Hauptteil wird die Bedeutung des Urteils erklärt. Anschließend werden die kurz- und langfristigen Auswirkungen vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Fußball vor und nach dem 15. Dezember 1995 verglichen auf Punkte wie das Transfer- und Vertragssystem oder den Anstieg an ausländischen Spielern und die Entwicklung des Beraterwesens. Außerdem werden die Ansichten der Spieler und Vereine näher untersucht, da das Urteil unterschiedliche Vor- und Nachteile für beide Seiten mit sich brachte. Den Abschluss machen eine Zusammenfassung und ein Ausblick.

2. Grundlagen

Um den weiteren Verlauf der Arbeit zu verstehen, muss zuerst ein grundsätzliches Verständnis geboten werden. Da die Europäische Gemeinschaft und später die Europäische Union in dem Bosman-Fall tragende Rollen spielten wird ein kurzer Überblick über die Entwicklung der europäischen Gemeinschaft vorgestellt. Anschließend gibt es einen Anriss über die Gesetze der europäischen Gemeinschaft und Europäischen Union, welche für die Entscheidung pro Bosman tragend waren. Zuletzt soll der Transfermarkt vor dem Urteil erklärt werden.

2.1 Entwicklung der Europäischen Union

Der europäische Kontinent war nach den beiden Weltkriegen am Anfang des 20. Jahrhunderts schwer gebeutelt. Der Ruf nach Frieden war sehr verbreitet und notwendig. Im Jahr 1949 wurde der Europarat mit Sitz in Straßburg gegründet (vgl. SCHMUCK, 30.03.2015, Der Weg der EU - Rückblick und Ausblick). Im darauffolgenden Jahr entschlossen sich Belgien, Frankreich, Italien, Deutschland, Niederlande und Luxemburg dazu die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu gründen, welche eine „wirtschaftliche und politische Vereinigung der europäischen Länder zur Sicherung eines dauerhaften Friedens“ ist (EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union). Ein weiterer Meilenstein war die Unterzeichnung der Römischen Verträge, welche 1957 unterzeichnet worden sind und 1958 in Kraft traten. Diese besagen, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet wurde (vgl. SCHMUCK, 30.03.2015, Der Weg der EU - Rückblick und Ausblick, EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union).

In den 1960er- und 1970er-Jahren konnte die Europäische Gemeinschaft ein starkes wirtschaftliches Wachstum für sich verzeichnen. Dazu wurden drei neue Mitgliedsstaaten in die Gemeinschaft mitaufgenommen, was die Anzahl auf neun Mitglieder anhob. Im Jahr 1979 entschied man, dass die Bürger von nun an die Vertreter im Parlament direkt wählen durften (vgl. EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union). Die 1980er-Jahre brachte große Veränderungen mit sich. So wurden nicht nur drei neue Mitglieder (Griechenland, Spanien, Portugal) empfangen, sondern es fiel auch die Berliner Mauer am 9. November 1989. Der Mauerfall sorgte für die Grenzöffnung zwischen West- und Ostdeutschland und es leitete mit der Wiedervereinigung Deutschland am 3. Oktober 1990 das Ende des Kalten Krieges ein (vgl. EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union). Ein weiteres wichtiges Ereignis war das „Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte mit dem Ziel der Vollendung des Binnenmarktes“ im Jahr 1987, welches bis zum 1. Januar 1993 vollendet werden sollte (vgl. SCHMUCK, 30.03.2015, Der Weg der EU - Rückblick und Ausblick). Durch diesen Binnenmarkt sollte der frei grenzübergreifende Handel zwischen EU- Staaten ermöglicht werden (vgl. EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union).

Die 1990er-Jahre brachten grundlegende Veränderungen für die Europäische Gemeinschaft mit sich. Zum einen fiel die Sowjetunion, welches zu einer Annäherung mit den Ost-Block-Staaten führte. Des Weiteren wurde der Binnenmarkt im Jahr 1993 vollendet. Dieser ist durch die vier Grundfreiheiten freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital definiert. Im gleichen Jahr wurde der Maastrichter Vertrag wirksam, der ein Jahr zuvor unterzeichnet wurde und die Europäische Gemeinschaft zur Europäischen Union umwandelte. Des Weiteren wurde Reisenden die Einreise in ein anderes EU-Land ohne Passkontrolle beim Grenzübergang erlaubt (vgl. EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union).

Die EU ist über die Jahre weiter an Mitgliedern gewachsen. Weitere Meilensteine waren unter anderem die Einführung des Euros in manchen EU-Staaten am 1. Januar 2002, die Aufnahme von ehemaligen Ost-Block-Staaten oder der Vertrag von Lissabon (vgl. EUROPA.DE, o.J., Die Geschichte der Europäischen Union).

2.2 Zuständige Gesetze für das Urteil

Für die Entscheidungsfindung pro Bosman wurden mehrere Gesetze von dem Europäischen Gerichtshof untersucht, ob ein Verstoß gegen diese Gesetze vorliegen könnte. Die betroffenen Gesetzesartikel waren Artikel 48, 85 und 86 aus dem Römischen Vertrag (vgl. JAGSCHICH, 2010, S. 41). Nach Artikel 2 ist der Sport zum Gemeinschaftsrecht, „soweit er zum Wirtschaftsleben [...] gehört“ (CZYCHOLL, 2018, S. 43). Der EuGH entschied, dass Vereine wie RC Lüttich nicht als Wirtschaftsunternehmen angesehen werden können und somit nicht unter dem Gemeinschaftsrecht fallen. Weiter wurde festgestellt, dass das Betreiben eines Sports zum Gemeinschaftsrecht dazugezählt wird, wenn es zum Wirtschaftsleben gehört (vgl. CZYCHOLL, 2018, S. 43).

„Die Garantie der Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt allen EU-Staatsangehörigen Arbeitnehmern das Recht, ihren Beruf in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen wie ein Angehöriger des jeweiligen Staates auszuüben (Inländergleichbehandlung)“ (CZYCHOLL, 2018, S. 40). Weiter zählen Profifußballer zu Berufssportlern, weshalb für diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 48 auch zutrifft, da die Teilnahme an Wettkämpfen zu den wichtigsten Aufgaben eines Berufssportlers gehören (vgl. CZYCHOLL, 2018, S. 43 und CONZELMANN, 2013, S. 148). Des Weiteren beinhaltet Artikel 48 ein Diskriminierungsverbot, welches besagt, dass eine „unterschiedliche[r] Behandlung in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen wegen der Staatsangehörigkeit“ nicht erlaubt ist (NETTESHEIM, 1996, S. 348 zitiert nach JAGSCHICH, 2010, S. 42).

Artikel 85 und 86 behandeln die vorgeschriebenen Wettbewerbsregelungen für Unternehmen dessen Nation Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist (vgl. JAGSCHICH, 2010, S. 42 und STEHN, 1999, S. 2f.). JAGSCHICH (2010) stellt fest (S. 42), dass der Fußball und seine Profivereine als Unternehmen anzusehen sind, da sie durch Transfers durchaus einen wirtschaftlichen Charakter annehmen und sich so wirtschaftlich verhalten (vgl. DEJURE.ORG, O.J., Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Des Weiteren bestimmte das Gericht, dass die Ausländerklauseln nach Artikel 85 „den Wettbewerb zwischen den Vereinen einschränken, da sie die Vereine an der Aufstellung und der vertraglichen Bindung neuer Spieler hindern“ (EUROPA.EU, 15.12.1995, Profifußball: Urteil des EG-Gerichtshofs im Fall Bosman). Somit würde wegen den Ausländerklauseln und den damaligen Transferbestimmungen eine Wettbewerbsverzerrung auftreten und der freie Wettbewerb, welcher in den Artikeln 85 und 86 gewährleistet wird, behindert werden (vgl. JAGSCHICH, 2010, S. 42).

2.3 Der Transfermarkt vor dem Urteil

Das Transfersystem hat sich über die Jahre weiterentwickelt und verändert. Schon in den 1890er-Jahren entwickelte sich in England die erste Form eines Transfersystems. Es gab ein ,retain system' und dieses sah vor, dass die Spieler lebenslang an einem Verein gebunden sind (JAGSCHICH, 2010. S. 33). Außerdem wurde schon die erste Form eines Transfermarkts etabliert, welches vorsah, dass die Spieler die Freigabe erhalten den Verein zu wechseln (vgl. JAGSCHICH, 2010. S. 33). Spieler unterschrieben auch vor 1995 gültige Verträge mit dem Verein ab, welche dann das Recht hatten den Spieler einzusetzen (vgl. FLORY, 1998, S. 45 zitiert nach JAGSCHICH, 2010, S. 33). Sollte ein Spieler transferiert werden wurde eine Transfersumme verlangt. Dies trat auch ein, wenn der Spieler einen auslaufenden Vertrag besaß (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 31). Die Höhe der Summe wurde zwischen den verhandelnden Clubs ausgehandelt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen entschied eine unabhängige dritte Partei über den Transfer des Spielers. In diesem Fall traten beispielsweise in Deutschland das Schiedsgericht des DFB beziehungsweise international eine Sonderkommission der FIFA oder UEFA als entscheidendes Organ ein (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 31). So konnte es vorkommen, dass ein Spieler mit auslaufendem Vertrag nicht bei einem neuen Verein unterschreiben konnte, da sich die Vereine nicht einigen konnten und die dritte Partei keine Entscheidung beibringen konnte. In diesem Fall standen dem Spieler zwei Optionen frei. Die erste wäre die Konditionen des alten Vereins anzunehmen, auch wenn diese nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen würden oder die Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen und sich auf Vereinssuche begeben (vgl. JAGSCHICH, 2010, S. 34).

Zusätzlich besaßen manche europäischen Ligen eine Regel, die die Verpflichtung von ausländischen Spielern regelte. Diese Regel fand auch in Deutschland Gebrauch und nannte sich 3+2-Regel. Diese besagte, dass drei ausländische Spieler gleichzeitig auf dem Platz stehen dürfen und dazu maximal zwei weitere auf der Bank sitzen dürfen. Diese zwei Spieler auf der Bank wurde als „assimilierte“ Spieler bezeichnet, welche fünf Jahre in Deutschland gespielt haben, von diesen mindestens drei im Juniorenbereich verbracht worden sind (HACKENERG, 2011, S. 32). Vielerorts wurde diese Regel implementiert, um den eigenen nationalen Nachwuchs Spielzeit zu garantieren und langfristig eine starke Nationalmannschaft aufzubauen (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 31f.).

3. Gerichtsverlauf und das Urteil

In diesem Absatz wird die Person Bosman zuerst vorgestellt. Anschließend wird ein Überblick über die Gründe für die Klage gewährleistet. Des Weiteren wird dem Leser der Gerichtsverlauf geschildert und abschließend das endgültige Gerichtsurteil vorgestellt.

3.1 Biografie Bosman

Jean-Marc Bosman wurde am 30. Oktober 1964 in Montegnée, Belgien, geboren. In seinen jungen Jahren absolvierte er noch einige Spiele für die Juniorennationalmannschaften Belgiens. Jedoch konnte er im Herrenbereich keinen Einsatz für sich verbuchen, da der Offensive Mittelfeldspieler leider eine eher unauffällige hatte. Nennenswerte Stationen in seiner Karriere waren unter anderem Standard Lüttich und RC Lüttich (vgl. transfermarkt.de, abgerufen am 16. Dezember 2020).

Nichtsdestotrotz erlangte Jean-Marc Bosman internationale Bekanntschaft, da er der Namensgeber für das Bosman-Urteil ist. Bosman selbst konnte vom eigenen Urteil nicht mehr profitieren. Zwischen den Anfang des Prozesses und dem endgültigen Gerichtsurteil wechselte er öfters und hatte unter anderem Schwierigkeiten bei der Vereinssuche, welche arbeitslose Zeiten mit sich brachte. Im Jahr 1996 beendete er seine aktive Fußballkarriere. Des Weiteren geriet sein privates Leben aus dem Ruder, da er die Entschädigungszahlungen für Alkohol, materielles und anderes verprasste. Dies hat zur Folge, dass er bis heute noch von Sozialhilfen und Zahlungen der FIFPro leben muss. Unter diesen Gründen sagt Bosman selbst aus, dass er die Entscheidung gegen den Transfer im Jahr 1990 zu klagen, mit dem Wissen von heute, nicht mehr machen würde, da er persönlich nie davon profitieren konnte (vgl. spiegel.de, 15.12.2020, Fußballrevolutionär lebt von Sozialhilfe).

3.2 Gründe für die Klage

Bosman wechselte zur Saison 1988/1989 von Standard Lüttich zum RC Lüttich und unterschreib einen Vertrag bis zum 30. Juni 1990 (vgl. WEISBRICH, 2013, S. 6). Da Bosman Anfang 1990 gerne den Vertrag verlängern wollte, begannen die beiden Parteien mit den Verhandlungen. Jedoch stellte sich schnell heraus, dass RC Lüttich nicht bereit war Bosmans Gehaltsanforderungen zu akzeptieren (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 33f.). RC Lüttich sah vor Bosmans Vertrag nur zu verlängern, wenn er statt den vorherigen 120.000 belgischen Franken nur noch 30.000 belgischen Franken verdiene, da sie von seinen fußballerischen Fähigkeiten nicht vollends überzeugt waren. Die Vertragsdauer sollte bei einem Jahr bleiben (vgl. WEISBRICH, 2013, S. 6f).

Da Bosman diese Angebote ausschlug stand fest, dass der Vertrag bei RC Lüttich am 30. Juni 1990 ablaufen werde und er ab dem 1. Juli 1990 vereinslos sein würde. Kurz darauf verständigte sich Bosman mit dem französischen Zweitligisten US-Dünkirchen auf einen Transfer für die Saison 1990/1991 (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 33). Da das System wie weiter oben im Text genannt zu dieser Zeit bei ablaufenden Verträgen noch keine ablösefreien Transfers vorsah, konnten Lüttich und Dünkirchen gemeinsam einen Weg aushandeln, wie Bosman wechseln konnte. Der Deal sah vor, dass Bosman seinen Vertrag für ein Jahr verlängern solle, damit er an US-Dünkirchen verliehen werden könne (vgl. HACKENBERG, 2011, S.33 und CZYCHOLL, 2018, S. 42). Des Weiteren waren Förderungs- und Ausbildungsentschädigungen zu zahlen (vgl. CZYCHOLL, 2018, S. 42).

Für den Wechsel musste Lüttich einen Freigabeschein bei dem belgischen Fußballverband beantragen, da der der Wechsel in das Ausland stattfinden sollte (vgl. CZYCHOLL, 2018, S. 42). Jedoch entschied sich Lüttich dagegen diese Freigabeerklärung zu beantragen, da der US-Dünkirchen zu dieser Zeit mit finanziellen Problemen zu kämpfen hatte und der RC Lüttich die Zahlungsfähigkeit in Frage stellte (vgl. WEISBRICH, 2011, S. 7). Dies hatte zur Folge, dass der Transfer nicht durchgehen konnte und Bosman nicht nur arbeitslos, sondern auch für ein Jahr gesperrt wurde (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 33).

Folgerichtig entschied sich Bosman mit seinen Anwälten gegen diese Entscheidung zu klagen. Im August 1990 wurden der RC Lüttich und der belgische Fußballverband auf Schadensersatz und den Verzicht der Transfersumme verklagt (vgl. HACKENBERG, 2011, S. 33f.).

3.3 Gerichtsverlauf

Der Prozess begann mit der Klage Bosmans im August 1990 und die Gerichtsverhandlungen dauerten bis zum 15. Dezember 1995 an (vgl. ANTONIONI, CUBBIN, 2000, S. 2). Wie gerade erwähnt wurde er ursprünglich durch den belgischen Fußballverband für ein Jahr gesperrt. Diese Sperre wurde aber relativ bald durch das belgische Gericht als nichtig beurteilt und Bosman durfte mit Saint-Quentin einen neuen Verein finden, der auch keine Transferentschädigung zahlen musste (vgl. RICHTER, 1998, S. 59).

In der Zwischenzeit durchlief der europäische Kontinent durch große historische Veränderungen. Am 7. Februar 1992 wurden in Maastricht die Maastrichter Verträge unterschrieben, welche am 1. November 1993 in Kraft traten und die Gründung der Europäischen Union bedeuteten (vgl. ANTONIONI, CUBBIN, 2000, S. 2). Dies hatte auch für den immer noch andauernden Gerichtsprozess seine Folgen. Artikel 48 des ERG-Vertrages wurde nun zu Artikel 39 EGV. Dieser besagt, dass alle Bürger eines EU- Staates unabhängig von ihrer Nationalität in anderen EU-Staaten ohne Barrieren arbeiten können (vgl. ANTONIONI, CUBBIN, 2000, S. 2).

Nachdem das belgische Gericht den Fall im Jahr 1993 dem EuGH (Europäischen Gerichtshof) übertragen hatte, damit der Fall mit dem europäischen Recht verglichen werden könne, beschäftigten sich diese mit folgenden Punkten (vgl. RICHTER, 1998, S. 59 und HACKENBERG, 2011, S. 34):

- Müssen Spielerwechsel in Abhängigkeit zu einer Transfer-, Ausbildungs- oder Förderungsentschädigung stehen?
- Beobachtung der Ausländerklauseln in den europäischen Ligen
- Möglicher Verstoß gegen Artikel 48 des EWG-Vertrages (vgl. CZYCHOLL, 2018, S. 42)

Im Fokus stand vor allem der mögliche Verstoß gegen Artikel 48 des EWG-Vertrages, da dieser die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Menschen aus den EWG-Staaten gewährleistet (WEISBRICH, 2013, S. 7f). Am 15. Dezember wurde schließlich das Gerichtsurteil gefällt, mit dem sich der nächste Punkt dieser Arbeit befassen wird.

3.4 Endgültiges Gerichtsurteil

Das Urteil des EuGHs lautete im Wortlaut wie folgt:

,Art. 48 EWGV steht der Anwendung von durch Sportverbände aufgestellten Regeln entgegen, nach denen ein Berufsfußballspieler, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates beschäftigt werden kann, wenn dieser dem bisherigen Verein eine Transfer-, Ausbildungs- oder Förderungsentschädigung gezahlt hat.‘

[...]

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Vermarktung und Vermarktungsrechte im Fußball. Das Bosman-Urteil und seine Auswirkungen
Université
University of Applied Management
Note
2,0
Auteur
Année
2021
Pages
29
N° de catalogue
V1128705
ISBN (ebook)
9783346493453
ISBN (Livre)
9783346493460
Langue
allemand
Mots clés
vermarktung, vermarktungsrechte, fußball, bosman-urteil, auswirkungen
Citation du texte
Angelo Petrone (Auteur), 2021, Vermarktung und Vermarktungsrechte im Fußball. Das Bosman-Urteil und seine Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1128705

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