Unterschiede in der Struktur und Arbeitsweise der britischen Independent Press Standards Organisation und dem Deutschen Presserat


Studienarbeit, 2018

18 Seiten, Note: 80%


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichtliche Entwicklung der Presseselbstkontrolle

3. Der deutsche Presserat
3.1. Organisation und Finanzierung
3.2. Der Pressekodex
3.3. Beschwerde und Sanktionsmaßnahmen

4. Die Independent Press Standards Organisation
4.1. Die Leveson-Untersuchung und die PCC
4.2. Organisation und Finanzierung
4.3. Der Editors Code ofPractice
4.4. Beschwerde und Sanktionsmaßnahmen

5. Vergleich

6. Diskussion

7. Kritik

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Grundbaustein einer freien Demokratie ist eine freie Presse. Um dies zu gewährleisten ist die Presse in der Bringschuld ihr eigenes Handeln zu verantworten und zu regulieren, und soll damit vermeiden, staatlicher Kontrolle unterzogen zu werden. Dieser Mechanismus bringt unterschiedliche Formen der Presseselbstkontrolle hervor, welche die Aufgabe haben ethisches Handeln der Presse zu gewährleisten. In Deutschland hat sich hierzu der Presserat etabliert, während es in Großbritannien seit 2014 die Independent Press Standards Organisation (IPSO) gibt.

Im Rahmen dieser Hausarbeit soll die Frage beantwortet werden, welche Unterschiede es in der Struktur und Arbeitsweise der britischen und deutschen Organe zur Presseselbstkontrolle, der IPSO und dem Presserat gibt, mit Blick auf deren Sanktionsmöglichkeiten und dem Umgang mit Beschwerden.

Um dies herauszuarbeiten, steht an erster Stelle die Analyse der Struktur und Arbeitsweise der beiden zentralen Institutionen im geschichtlichen Kontext. Presserat und IPSO werden daher zuerst einzeln betrachtet und erst dann miteinander verglichen. Die Effektivität der Organisationen zeigt sich im Umgang mit den sogenannten Beschwerden, weshalb im Weiteren die Unterschiede unter Hinzunahme der Beschwerdezahlen diskutiert wird.

Da viele Bezeichnungen und Eigennamen aus dem Englischen stammen, wurden dies an geeigneter Stelle zur Klarstellung nicht vom Englischen ins Deutsche übersetzt.

2. Geschichtliche Entwicklung der Presseselbstkontrolle

Während Großbritannien 1695 das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur verabschiedete]“ (Prinzing 2016: 16), wurde die Pressefreiheit „ mit den Gründungen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland 1949 [...] in den Verfassungen der beiden Staaten formalrechtlich fixiert“ (Pöttker2016: 11).

Der Presserat der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde 1956 gegründet, um eine Zensur in Form eines Bundespressegesetzes vorzubeugen (Vgl. Presserat 2013: 2). Als Vorbild galt derBritish Press Council (ebd.); 1953 auf Empfehlung der Ross-Kommission hin gegründet (Vgl. Cohen-Almagor 2014: 4).

Während der Presserat seit seiner Gründung als Organ der Presseselbstkontrolle noch besteht, wurde der British Press Council 1991 von der Press Complaints Commission (PCC) abgelöst als Konsequenz der Calcutt Untersuchung von 1990. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen stand die Verletzung von Privatsphäre durch die Presse und die Ineffektivität des Councils. Der freien Presse wurden staatliche Kontrollmechanismen angedroht, sollte der PCC versagen (ebd.: 8). Staatliche Untersuchungen des Pressewesens haben in Großbritannien Tradition und kamen im letzten Jahrhundert mehrfach in unterschiedlicher Form vor.

Parallel zu der Gründung der PCC wurde auch der erste Code of Practice verfasst, der eine Sammlung journalistisch-ethischer Grundregeln enthält. Das Pendant in der BRD ist der deutsche Pressekodex, welcher in seiner ersten Form bereits 1973 vom Presserat ausgearbeitet wurde (Vgl. Presserat 2013: 6).

Das jetzige britische Organ, die Independent Press Standards Organisation (IPSO) wurde 2014, als Konsequenz aus der Leveson- Untersuchung von 2012 gegründet.

3. Der deutsche Presserat

3.1. Organisation und Finanzierung

Folgende Informationen stammen aus dem „Flyer Organisation Presserat“ und dem Abschnitt Aufbau und Organisation der Presserat­Website. Der Trägerverein des deutschen Presserats e.V. ist ein eingetragener Verein. In das Gremium des Trägervereins werden insgesamt acht Mitglieder der Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie jeweils der Journalisten­organisationen Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, entsendet. „Das Gremium beschäftigt sich mit finanziellen, personellen und organisatorischen Grundlagen des Presserats“. Mit ethischen Fragen, die die publizistischen Grundsätze betreffen und mit öffentlichen Stellungsnahmen beschäftigt sich ein Plenum aus 28 ehrenamtlichen Mitgliedern, welche von den vier Organisationen entsendet bzw. bestimmt werden. Das Plenum teilt sich wiederum durch Eigenwahlen in zwei allgemeine Beschwerdeausschüsse und einen Beschwerdeausschuss zum redaktionellen Datenschutz auf. Ihnen obliegt die Aufgabe Beschwerden anhand des Pressekodexes zu bewerten.

Der Presserat wird zu einem Teil von den Mitgliedsverbänden und zum anderen durch eine Bezuschussung des Staates finanziert. Die Bezuschussung durch den Staat wird mit einer Entlastung der Gerichte begründet, die sich sonst mit Fällen, welche von dem Beschwerdeausschuss erledigt werden, befassen müssten (Vgl. Desgranges 2005: 81).

3.2. Der Pressekodex

Die publizistischen Grundsätze (allgemein Pressekodex) umfassen „die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen“ (Presserat 2017: 3). Um dieses Ansehen zu wahren, enthält der Pressekodex 16 Ziffern plus eine Präambel, „welche als ethische Leitlinien für den journalistischen und redaktionellen Beruf gelten sollen“. Diese werden durch Richtlinien ergänzt, welche „aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden“ (Desgranges 2005: 82)

3.3. Beschwerde und Sanktionsmaßnahmen

Um die Arbeit der Presse zu kontrollieren, verlässt sich der Presserat auf die Mitarbeit der Gesellschaft, da er nur im Falle einer Beschwerde von außen tätig wird. Wenn nicht anders gekennzeichnet stammen die folgenden Informationen aus dem „Flyer Organisation Presserat“ Beschwerden können zunächst einmal vonjeder Person beim deutschen Presserat eingereicht werden. Dies geht auf postalischem oder elektronischem Weg über die Website des Presserats. Die Beschwerde wird dann einer Vorprüfung unterzogen, um deren Validität zu bestätigen. Sollte die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet sein, wird zunächst eine Stellungnahme der Redaktion gefordert und wenn möglich bereits zwischen den beiden Parteien vermittelt. Sollte dies unergiebig sein, berät und entscheidet ein Beschwerdeausschuss über den Sachverhalt. Wird die Beschwerde dann als begründet erachtet, werden die Beteiligten über die Maßnahme informiert. Als Maßnahmen stehen dem Presserat ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge zur Verfügung. Der Großteil der deutschen Redaktionen hat eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, welche von ihnen die Einhaltung des Pressekodexes, und wenn nötig, den Abdruck einer Rüge verlangt (Presserat o.J.: 3). Allerdings ist die Selbstverpflichtungserklärung nicht rechtlich bindend. Der Presserat veröffentlicht Rügen ebenfalls auf seiner Website.

4. Die Independent Press Standards Organisation

4.1. Die Leveson-Untersuchung und die PCC

Die Independent Press Standards Organisation (IPSO) entstand in Folge der Leveson-Untersuchung, durch die Missstände im Pressewesen und in der PCC aufgedeckt wurden. Daher ist zur genaueren Betrachtung der IPSO ein Einblick in die Untersuchung unerlässlich.

Die Leveson Untersuchung wurde 2011 durch den damaligen Premierminister David Cameron in Auftrag gegeben, nachdem bekannt wurde, dass die „News of the World“ Redaktion mehrere tausende Personen durch gezieltes Abhören und Mobiltelefonhacking ausspioniert haben soll (Vgl. Leveson 2012: 3 ff.). Darunter sollen neben Prominenten und Politikern auch Polizisten und Angehörige von Mordopfern gewesen sein (ebd.). Im Jahr 2012 wurde der Bericht von Lord Justice Leveson „An Inquiry into the culture, practices and ethics of the press” veröffentlicht, welcher weitreichende Missstände im Pressewesen aufdeckte. Dieser umfasst neben Einblicke in das Pressewesen auch eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen für die Zukunft. Unter anderem gesetzliche Regulierungen der Presse, was Leveson als einzigen möglichen Ausweg sah, um die Missstände zu beseitigen (ebd.). Weder das Pressewesen noch die Politik war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereit gesetzliche Regulierungen zu implementieren.

Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass der PCC nicht nur ineffektiv im Umgang mit Beschwerden war, sondern auch dafür genutzt wurde, um ungewünschte Kritik an der Presse oder der Selbstkontrolle zu beschwichtigen (Dunne 2017: 68). Zwei Jahre darauf wurde dann die IPSO gegründet.

4.2. Organisation und Finanzierung

Die Independent Press Standards Organisation C.I.C (IPSO) ist ein privates Unternehmen, welches seine Arbeit in das Interesse des Allgemeinwohls stellt. Im Vergleich zum Presserat besteht ein Vertrag zwischen einzelnen Verlegern und dem IPSO, welcher rechtlich bindend ist.

Der Vorstand von IPSO besteht aus zwölf Mitgliedern, von welchen sieben als unabhängige Geschäftsführer und fünf als Branchengeschäftsführer beschrieben werden. Zu den Aufgaben des Vorstands zählt Finanzmanagement, die Implementierung des Editor‘s Code, die Überwachung des Complaints Committee und die regulären Vorstandsaufgaben (Pilling 2017: 14). Der Vorstand des IPSO wird von dem Appointments Panel bestimmt, welcher im Umkehrschluss von den Vorständen bestätigt werden muss ((Pilling 2017: 48).

Das Complaints Committee der IPSO besteht aus zwölf Mitgliedern und behandelt alle Beschwerden, welche nicht bereits im Vorfeld geklärt werden konnten (Pilling 2017: 19) Im Gegensatz zum Presserat sind die Mitglieder des Complaints Committees Angestellte der IPSO. Der Ausschuss besteht ebenfalls aus fünf Branchennahen und 7 unabhängigen Mitgliedern.

Darüber hinaus hat die IPSO 22 weitere Angestellte, welche unter anderem eingegangene Beschwerden bearbeiten.

Finanziert wird die IPSO durch die Regulatory Funding Company (RFC), indem sie von den Verlegern, welche Mitglieder der IPSO sind, Gebühren einholt. Die Geschäftsführer der RFC werden von den Verlegern bestimmt. Es werden jeweils vier Geschäftsführer von regionalen, vier von nationalen Verlegern, sowie einer von Verlegern von Magazinen bestimmt (Pilling 2017: 10 f.).

4.3. Der Editors Code ofPractice

Der Editors Code of Practice ist das britische Gegenstück zum deutschen Pressekodex und dient als ethische Richtlinien für die journalistische und redaktionelle Arbeit. Anhand von diesem Kodex entscheidet die IPSO über Beschwerden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Unterschiede in der Struktur und Arbeitsweise der britischen Independent Press Standards Organisation und dem Deutschen Presserat
Hochschule
Universität Hamburg
Note
80%
Autor
Jahr
2018
Seiten
18
Katalognummer
V1128983
ISBN (eBook)
9783346492425
ISBN (Buch)
9783346492432
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unterschiede, struktur, arbeitsweise, independent, press, standards, organisation, presserat
Arbeit zitieren
Moritz Ansorge (Autor:in), 2018, Unterschiede in der Struktur und Arbeitsweise der britischen Independent Press Standards Organisation und dem Deutschen Presserat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1128983

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