Die Ausarbeitung wird sich der Fragestellung widmen, inwieweit der Vertrieb über Internetplattformen seitens der Hersteller beschränkt beziehungsweise verboten werden darf. Können Hersteller kartellrechtskonform den Vertrieb über Internetplattformen beschränken beziehungsweise gänzlich verbieten?
Der Gang der Untersuchung wird mit einer Einführung in die Thematik sowie der Darstellung des ökonomischen und technischen Hintergrundes eingeleitet. Hierbei werden die Grundlagen des Internetvertriebs, wie beispielsweise die Funktion der Drittplattformen und Preissuchmaschinen sowie die Chancen und Risiken des Internetvertriebs anhand unterschiedlicher Perspektiven näher erläutert. Daraufhin folgt eine Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen Vertriebsbeschränkungen, welche durch Beispielklauseln anschaulich dargestellt werden. Anschließend werden die Unterschiede zwischen einem qualitativen und einem quantitativen Selektivvertrieb sowie einem Nicht-Selektivvertrieb betrachtet.
In Kapitel C folgt ein theoretischer Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Im Fokus werden das unionsrechtliche Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie die dazugehörigen Freistellungsmöglichkeiten, vorwiegend auf Basis der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen und der Legalausnahme dargestellt. Daraufhin folgt eine rechtliche Einordnung der Vertriebssysteme sowie unter Kapitel D eine detaillierte und kritische Analyse der wichtigsten und bekanntesten gerichtlichen Urteile und Entscheidungen der bisher geltenden Rechtsprechung. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich Juli 2018 berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie die Beantwortung der eingangs gestellten Fragestellung.
Inhaltsverzeichnis
A. WACHSENDE PROBLEMATIKEN DURCH DIE VERÄNDERUNGEN DER HANDELSBRANCHEN
B. ÖKONOMISCHER UND TECHNISCHER HINTERGRUND
I. Die Entwicklung des Online-Handels
II. Grundlagen des Internetvertriebs
1. Vertrieb über Online-Plattformen
a. Die Funktion von Drittplattformen
α. Amazon
β. eBay
b. Die Funktion von Preissuchmaschinen
2. Chancen und Risiken des Internetvertriebs
a. Endverbraucher-Perspektive
b. Händler-Perspektive
c. Perspektive der Kartellbehörden
d. Hersteller-Perspektive
III. Vertriebsbeschränkungen
1. Problemaufriss
a. Interessenkonflikt
b. Auswirkungen auf die Händler
c. Auswirkungen auf den Wettbewerb
2. Art der Vertriebsbeschränkung
3. Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen Vertriebsbeschränkungen
IV. Vertriebsorganisationen
1. Selektivvertrieb
2. Unterscheidung qualitativer und quantitativer Selektivvertrieb
a. Qualitativer Selektivvertrieb
b. Quantitativer Selektivvertrieb
3. Nicht-selektiver Vertrieb
C. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
I. Motive der Rechtsprechung
II. Nationales und europäisches Recht
1. Tatbestandsmerkmale
2. Zwischenstaatlichkeitsklausel
3. Bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
4. Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
5. Freistellungsoptionen
a. Legalausnahme
b. Gruppenfreistellungsverordnung
6. Kernbeschränkung
7. Metro-Kriterien
8. Leitlinien der Kommission
D. KONKRETISIERUNG DURCH DIE RECHTSPRECHUNG
I. Rechtslage bis 2011
II. Rechtsunsicherheit ab 2011 anhand verschiedener gerichtlicher Entscheidungen
1. Die Entscheidung zu Pierre Fabré
2. Rechtsstreit zwischen eBay und Scout
3. Die Deuter-Entscheidung
4. Die Asics-Entscheidung
5. Die Coty-Entscheidung
E. ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von vertikalen Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel, insbesondere im Hinblick auf Plattformverbote und Beschränkungen der Nutzung von Preisvergleichsdiensten durch Hersteller, um ein Gleichgewicht zwischen Markenimage-Schutz und freiem Wettbewerb zu finden.
- Wettbewerbsdynamik im digitalen Handel und Rolle von Drittplattformen
- Vertriebsbeschränkungen und Interessenkonflikte zwischen Herstellern und Händlern
- Rechtliche Bewertung gemäß Art. 101 AEUV und § 1 GWB sowie Gruppenfreistellungsverordnungen
- Analyse relevanter Grundsatzurteile (Pierre Fabré, Scout, Deuter, Asics, Coty)
- Bedeutung qualitativer Selektivvertriebssysteme und Metro-Kriterien
Auszug aus dem Buch
1. Die Entscheidung zu Pierre Fabré
In der folgenden Rechtssache hat der französische Hersteller von Kosmetika und Pflegeprodukten Pierre Fabré Dermo-Cosmétique (PFDC) unterschiedliche Marken, wie beispielsweise Labore Klorane, Ducray, Galénic und Avène, insbesondere in Apotheken auf dem französischen wie auch europäischen Markt angeboten. Hierbei handelte es sich um Kosmetika und Körperpflegeprodukte, welche nicht unter die Kategorie der Arzneimittel und somit nicht unter das Gesetzbuch über das öffentliche Gesundheitswesen fallen. Im Jahr 2007 betrug der Marktanteil der Pierre Fabré Gruppe für diese Produkte etwa 20 Prozent. In den Vertriebsvereinbarungen für diese Kosmetik- und Körperpflegeprodukte der bezeichneten Marken war die Regelung fixiert, dass der Vertrieb ausschließlich in einem physischen Geschäftsraum und in Anwesenheit eines diplomierten fachkräftigen Pharmazeuten stattfinden darf, womit der grundsätzliche Vertrieb über das Internet faktisch ausgeschlossen war.
Im Jahr 2006 prüfte die Wettbewerbsbehörde von Amts wegen unterschiedliche Verhaltensweisen des Verkaufs von Kosmetika und Pflegeprodukten. Pierre Fabré führte im Verwaltungsverfahren aus, dass die betroffenen Produkte aufgrund ihrer Art die physische Anwesenheit eines Pharmazeuten im Geschäftsraum erfordert, damit den Kunden unter allen Umständen eine fachmännische Beratung und Untersuchung von Haut und Haaren zur Verfügung steht. Aufgrund der Möglichkeit einer handelsbeeinträchtigenden Beschränkung zwischen den Mitgliedsstaaten prüfte die Wettbewerbsbehörde die kritischen Verhaltensweisen im Hinblick auf die Vorgaben des französischen und unionsrechtlichen Wettbewerbsrechts und stellte im Ergebnis fest, dass die Vertriebsvereinbarungen wegen des generellen Internetverbots wettbewerbswidrig seien und sowohl gegen französisches als auch gegen europäisches Recht verstießen. Das Verbot des Internetvertriebs stellte eine gegen Art. 81 EG verstoßende Wettbewerbsbeschränkung dar und Pierre Fabré wurde angewiesen sämtliche derartige Vertragsklauseln in ihren selektiven Vertriebsvereinbarungen zu streichen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. WACHSENDE PROBLEMATIKEN DURCH DIE VERÄNDERUNGEN DER HANDELSBRANCHEN: Einleitung in die digitale Transformation des Handels und die daraus resultierenden Konflikte zwischen Markenherstellern und Online-Händlern.
B. ÖKONOMISCHER UND TECHNISCHER HINTERGRUND: Detaillierte Betrachtung der Funktionsweise von Online-Marktplätzen und Preisvergleichsdiensten sowie deren Bedeutung für die Markttransparenz.
C. RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Erläuterung der kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß Art. 101 AEUV und § 1 GWB.
D. KONKRETISIERUNG DURCH DIE RECHTSPRECHUNG: Analyse zentraler gerichtlicher Entscheidungen zur Zulässigkeit von Plattformverboten, von der Rechtssache Pierre Fabré bis zur Coty-Entscheidung.
E. ZUSAMMENFASSUNG: Fazit über die Entwicklung der Rechtsprechung zu Vertriebsbeschränkungen und Ausblick auf die zukünftige Relevanz von Selektivvertriebssystemen.
Schlüsselwörter
Vertriebskartellrecht, Online-Handel, Plattformverbot, Selektivvertrieb, Art. 101 AEUV, GWB, Preissuchmaschinen, Luxusprodukte, Markenimage, Wettbewerbsbeschränkung, Gruppenfreistellungsverordnung, Metro-Kriterien, Pierre Fabré, Coty, Asics.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen, die Hersteller gegenüber Händlern im Online-Handel aussprechen, speziell den Ausschluss von Drittplattformen und Preisvergleichsportalen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die ökonomische Bedeutung des E-Commerce, die rechtliche Einordnung vertikaler Vereinbarungen nach europäischem und nationalem Recht sowie die kritische Würdigung der einschlägigen Rechtsprechung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen kartellrechtlichen Voraussetzungen Hersteller ihren Händlern den Vertrieb über Internetplattformen oder Preisvergleichsdienste untersagen dürfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur unter Einbeziehung ökonomischer Hintergründe systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den theoretischen kartellrechtlichen Grundlagen (AEUV, GWB, GVO) sowie einer detaillierten historischen und inhaltlichen Aufarbeitung bedeutender Gerichtsurteile wie Pierre Fabré, Scout, Deuter, Asics und Coty.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Vertriebskartellrecht, Plattformverbot, Selektivvertrieb, Internet-Handel und europäisches Wettbewerbsrecht.
Wie bewerten Gerichte den Ausschluss von Preissuchmaschinen?
Gerichte stufen ein pauschales Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen in der Regel als kartellrechtswidrig und als unzulässige Kernbeschränkung ein, da es den Preiswettbewerb im Internet unterbindet.
Gibt es eine Ausnahme für Luxusgüter?
Ja, laut EuGH (Coty-Entscheidung) können Plattformverbote bei Luxusprodukten zulässig sein, wenn sie dem Erhalt des Luxusimages dienen und die sogenannten Metro-Kriterien durch das selektive Vertriebssystem erfüllt werden.
- Arbeit zitieren
- Vanessa Meyer (Autor:in), 2018, Vetriebsbeschränkungen im Online-Handel am Beispiel von Plattformverboten seitens der Hersteller, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1129154