Monarch und Militär. Das Verhältnis der preußischen Herrscher zur Armee


Trabajo, 2007

24 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in das Thema

2. Persönliche militärische Fähigkeiten und Kriegserlebnisse der Monarchen
2.1. Militärische Ausbildung
2.2. Der Monarch als Oberbefehlshaber

3. Der Monarch und die preußische/deutsche Armee
3.1. Die „Maison militaire“
3.2. Das Kriegsministerium
3.3. Der Generalstab
3.4. Das Militärkabinett

4. Monarch und militärische Reformen
4.1. Die preußischen Heeresreformen 1807-1815
4.2. Die Heeresreorganisation von 1859/60

5. Resümee

1. Einführung in das Thema

Bei den Stichwörtern Monarch, Preußen und Militär denken vermutlich die meisten Menschen an Friedrich II., genannt der Große. Unter seiner Herrschaft wurde zwar der Grundstein für den endgültigen Aufstieg Preußens zu einer (militärischen) Großmacht gelegt, die eigentliche Entwicklung zu einer Militärmacht ersten Ranges aber wurde unter den preußischen Herrschern des so genannten „langen Jahrhunderts“ (1789-1914) vollzogen.

Wie der Hauptmann von Köpenick eindrucksvoll demonstriert hat, war Preußen ein Militärstaat und dieser militärische Charakter des Staates wurde zwischen den Regierungszeiten Friedrich Wilhelms II. und Wilhelms II. noch ausgebaut. So gab Preußen zum Beispiel unter Friedrich Wilhelm II. in den Jahren 1787/88 fast zwei Drittel seiner Einnahmen für militärische Zwecke aus1. Das führte natürlich zu einer engen Bindung des Militärs an das Staatsoberhaupt und den Oberbefehlshaber der Armee, den Monarchen.

Allgemein kann man konstatieren, dass Preußen seine Stellung als Großmacht nur dem Schwert verdankte und diese auf die gleiche Weise wieder verlieren konnte2. Deshalb waren die Beziehungen von Monarch und Armee in Preußen von entscheidender Bedeutung für den Fortbestand des Staates.

Im Folgenden soll dieses Verhältnis näher beleuchtet werden. Erster Teil der Betrachtung sind die persönlichen militärischen Fähigkeiten und Kriegserlebnisse der Herrscher, ihre militärische Ausbildung und ihre Rolle als Oberbefehlshaber der preußischen/deutschen Armee. Dem folgt eine Analyse der Beziehungen der Institutionen der höchsten militärischen Führungsspitze, dem Kriegsministerium, dem Militärkabinett und dem Generalstab, und der „inoffiziellen Militärführung“ Preußens, dem militärischen Gefolge, zu den Monarchen. Zuletzt soll ein Blick auf die Beteiligung von Monarchen an Reformen innerhalb der preußischen Armee geworfen werden, namentlich die preußischen Heeresreformen zwischen 1807 und 1815 und die Heeresreorganisation 1859/60.

Da die preußische/deutsche Marine und damit auch ihre Führungsspitze erst unter Wilhelm II. ein wirklich bedeutender Teil der Streitkräfte wurde, soll sie in dieser Arbeit vernachlässigt werden. Auch die 99-tägige Regierungszeit Friedrichs III. wird im Folgenden außen vor gelassen, da sie zu kurz war, um aus ihr Schlüsse bezüglich des Verhältnisses des Königs zum Militär zu ziehen.

2. Persönliche militärische Fähigkeiten und Kriegserlebnisse der Monarchen

2.1. Militärische Ausbildung

Jeder der preußischen Monarchen des 19. Jahrhunderts und davor erfuhr eine umfassende und ausführliche militärische Ausbildung. Alle späteren Herrscher hatten bereits in sehr jungen Jahren (mit etwa sechs Jahren) neben einem „zivilen“ auch einen militärischen Erzieher. Bezeichnenderweise erhielten alle preußischen Prinzen ab ihrem zehnten Geburtstag den Rang eines Secondeleutnants in einer der Gardeeinheiten Preußens und nahm sogar, nach seinen kindlichen Möglichkeiten, am Exerzieren der Truppe teil. Die preußischen Könige waren aufgrund ihrer Familientradition und Erziehung Soldaten von Jugend an, allerdings im Fall von Friedrich Wilhelm III. und Friedrich Wilhelm IV. im Sinne einer strengen Selbstzucht und nicht mit dem Verlangen nach eigenem kriegerischem Ruhm3. Die eigentliche militärische Ausbildung erfolgte in einem der preußischen Garderegimenter. Später erhielten die preußischen Prinzen ein Kommando über eine militärische Einheit und damit die Möglichkeit, ihr theoretisches Wissen auch in der Praxis anzuwenden, sowohl im Manöver als auch im Krieg.

Bis auf Friedrich I. und Wilhelm II. erlebten alle preußischen Monarchen Kampfhandlungen aus direkter Nähe, was jeden von ihnen entscheidend prägte und zumindest bei Friedrich Wilhelm III. und Friedrich Wilhelm IV. zu kritischen Reflexionen über den Krieg an sich, bei letzterem sogar zu einer Abscheu allem Militärischen gegenüber, und einer ausgesprochenen Friedensliebe führte4.

Alle preußischen Prinzen waren zusätzlich fast täglich von Soldaten umgeben, da bei hohen Festmählern immer Militärs anwesend waren.

Mit Ausnahme von Friedrich Wilhelm IV. war die Regierungszeit der preußischen Monarchen geprägt von Kriegshandlungen, dem 1. Koalitionskrieg (1792-1797) unter Friedrich Wilhelm II., dem 4. Koalitionskrieg (1806/07) und den Befreiungskriegen (1813-1815) unter Friedrich Wilhelm III., dem deutsch-dänischen Krieg (1864), dem deutsch-österreichischen Krieg (1866) und dem deutsch-französischen Krieg (1870/71) unter Wilhelm I., und dem 1. Weltkrieg (1914-1918) unter Wilhelm II.

Friedrich Wilhelm II. war militärisch nicht unbegabt. Er war ein tapferer Soldat und guter Truppenführer, jedoch fehlte ihm die Kraft, seine Überzeugungen gegen Widerstände durchzusetzen5. Friedrich Wilhelm III. war militärisch interessiert aber auf strategisch-operativem Gebiet nur durchschnittlich begabt. Friedrich Wilhelm IV. wurde von seiner Umgebung und der Geschichtsschreibung oftmals Sinn und Begabung für das eigentlich Militärische abgesprochen, obwohl seine Manöverkritiken von Fachleuten als gebildet und sogar geistreich bezeichnet wurden6.

Wilhelm I. ist der einzige Monarch, dem neben einer großen Begeisterung für alles Militärische (Manöver, Paraden, das Entwerfen von Uniformen), die er mit Wilhelm II. teilte, auch militärische Begabung zugeschrieben wird. Er wird als der „Soldatenkönig“, geborener Infanterist und militärischer Fachmann mit nüchternem Blick bezeichnet und begriff seine Funktion als Staatsoberhaupt in erster Linie als militärischer Führer7. Schon in kindlichem Alter entwickelte er in militärischer Hinsicht großes Interesse. Er wurde von seinem militärischen Erzieher zu einem passionierten Soldat erzogen, was angesichts der damaligen äußeren Umstände, nach den katastrophalen Niederlagen von Jena und Auerstedt, eine Lebensfrage für die preußische Monarchie war. Wilhelm II. begeisterte sich ebenfalls für alles Militärische, war aber auf organisatorischem, strategischem und taktischem Gebiet eher durchschnittlich begabt.

2.2. Der Monarch als Oberbefehlshaber

In der frühen Rechtslehre wurde der Begriff des Oberbefehls relativ eng ausgelegt und im Wesentlichen nur auf den Kriegsfall, die Truppenleitung u.a.m. bezogen, also auf die Kommandobefugnis im engen Sinne. Allmählich setzte sich dann die Identifizierung von Oberbefehl und Militärhoheit durch. Die gelegentlich als „rein militärisch“ apostrophierte, extrakonstitutionelle Kommandogewalt der Krone war außerdem eine sehr wirksame innenpolitische Waffe8. Der König konnte mit ihrer Hilfe umstrittene Maßnahmen, vor allem gegenüber dem Parlament, durchsetzen. Ein Handbillet Friedrich Wilhelms IV. vom 1. Juli 1849 erweiterte den Umfang des Begriffs Oberbefehl wesentlich, so dass er gegenüber der Kommandogewalt der umfassendere Begriff wurde.

Als Herrscher waren die preußischen Könige die Inhaber der so genannten Kommandogewalt. Dass heißt sie waren ermächtigt, allein über Organisation, Ausbildung, Disziplin, Personalpolitik und Einsatz der militärischen Machtmittel zu entscheiden und waren formal Oberbefehlshaber der preußischen Armee, seit 1871 im Kriegsfall auch der deutschen Streitkräfte. Auch nach der Oktroyierung der preußischen Verfassung 1849/50 führte der König gemäß Artikel 44 der Verfassungsurkunde (und gemäß Artikel 46 der revidierten Verfassung von 1850) „[…] den Oberbefehl über das Heer“, den Kammern war jede „Leitung des Heeres entzogen“9. Akte der Kommandogewalt waren von der Gegenzeichnungspflicht und Ministerverantwortlichkeit ausgenommen. Während der Revolution 1848/49 gab es Versuche des Ministeriums Camphausen, die Kommandogewalt einzuschränken und Friedrich Wilhelm IV. dazu zu bringen, sich künftig in Militärangelegenheiten nicht mehr direkt mit den Kommandierenden Generalen in Verbindung zu setzen, sondern Anordnungen durch das Kriegsministerium erteilen zu lassen. Dies hätte das Ende der Militärmonarchie alten Stils bedeutet und damit einen wesentlichen Schritt in Richtung auf den Einbau der Armee in den Verfassungsstaat. Der König vertrat jedoch die Auffassung, in Preußen müsse die volle königliche Autorität in Militärangelegenheiten beibehalten werden. Ohne die absolute Einheit von König und Armee sei diese Autorität nicht denkbar. Ihre Einschränkung bedeute das Todesurteil für Preußen nach innen wie nach außen10. Vor diesem Hintergrund gab es seit der Revolution von 1848/49 immer wieder Versuche des Königs und führender Militärs, die Kommandogewalt des Monarchen nach altpreußischer Art abzusichern, was ihnen auch gelang. Letztendlich blieb die uneingeschränkte Kommandogewalt des Königs unangetastet. Auch die weiter unten noch zu behandelnde „Zerschlagung“ der zentralen militärischen Kommandobehörde, dem Kriegsministerium, unter Wilhelm I. muss vor dem Hintergrund der Sicherung der königlichen Kommandogewalt, vor allem bezüglich einer parlamentarischen Einflussnahme, gesehen werden.

Mit demselben Ziel, und um seine Befehlsgewalt unmissverständlich und unmittelbar deutlich zu machen, hat Wilhelm II. die Zahl der Immediatstellen in Armee und Marine ganz erheblich gesteigert11. Er weitete das Prinzip der Kommandogewalt zu dem weitest möglichen Extrem aus und benutzt seine Befehlsgewalt über die Armee, um seine eigene Position als Herrscher zu stärken. Letzteres kann man bei allen preußischen Monarchen beobachten, jedoch stellten die Maßnahmen des letzten deutschen Kaisers und Königs eine neue Dimension dar.

Es ist interessant, dass keinem der preußischen Herrscher seit Friedrich II., anders als diesem, überragende Feldherrneigenschaften zugeschrieben werden, wobei jedoch keiner von ihnen, wie oben angeführt, als militärisch völlig unfähig beschrieben wird

Im Krieg delegierten die preußischen Monarchen den Oberbefehl über die Krieg führenden Truppen praktisch immer, offiziell oder de facto, an hohe Militärs. Friedrich Wilhelm II., der sich in der Position des Feldherrn niemals heimisch zu fühlen vermochte, wobei er sich nicht vor den ihm auferlegten Verantwortungen scheute, die ihm während des Siebenjährigen Krieges, des Bayerischen Erbfolgekrieges und den langandauernden Kriegshandlungen in seiner Regierungszeit erwachsen waren, ernannte im Zuge des 1. Koalitionskrieges Herzog Karl Ludwig Ferdinand von Braunschweig zum Oberbefehlshaber des preußischen Heeres und dieser arbeitete auch, zusammen mit dem österreichischen General Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg, den militärischen Operationsplan aus12.

Friedrich Wilhelm III., der sich offensichtlich den strategischen Entscheidungen des Feldzuges nicht gewachsen fühlte, ernannte angesichts des 4. Koalitionskrieges ebenfalls den Herzog von Braunschweig zum Oberbefehlshaber, zog den Oberbefehl auch nach dessen tödlicher Verwundung nicht an sich, was zu Konfusion innerhalb der Armee führte und deren Desorganisation noch verstärkte, und versäumte es sogar, einen neuen Armeebefehlshaber zu ernennen.

Friedrich Wilhelm IV. ist der einzige preußische Monarch des langen 19. Jahrhunderts, unter dessen Führung Preußen in keinen großen Krieg verwickelt war. Dies ist sicherlich zum Teil seiner ausgeprägten Friedensliebe geschuldet, da er aufgrund seiner Kriegserlebnisse in den Befreiungskriegen, in welchen er an vorderster Front gewesen war und das Leid der Verwundeten und Sterbenden aus nächster Nähe miterlebt hatte, seinem Volk einen Krieg ersparen wollte13. Somit kann man also feststellen, dass die Monarchen einen gewissen Entscheidungsspielraum bezüglich einer Wahl zwischen Krieg und Frieden hatten, da es in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms IV. durchaus Krisen gab, die Preußen in einen Krieg hätten hineinziehen können, beziehungsweise Kriege geführt wurden, so zum Beispiel der Krimkrieg, an denen sich Preußen hätte beteiligen können.

Unter Wilhelm I. führte der preußische Generalfeldmarschall Graf Friedrich Heinrich Ernst von Wrangel den Oberbefehl über die preußisch-österreichischen Truppen im deutsch-dänischen Krieg. Im Deutschen Krieg erhielt der Chef des Generalstabes des Feldheeres, Generalmajor Helmuth Karl Bernhard von Moltke, die Vollmacht, im Namen des Königs Befehle eigenverantwortlich zu erlassen. Erstmals in der preußischen Militärgeschichte übernahm der Generalstabschef für die Kriegsdauer, unter der königlichen Kommandogewalt, das tatsächliche Oberkommando über die Feldarmee. Wilhelm I. griff teilweise lenkend in das Kriegsgeschehen ein, jedoch war Moltke der geistige Vater des preußischen Aufmarsches und aller strategisch-operativen Entscheidungen. Er hat die erfolgreiche Durchführung des Feldzuges tatkräftig durch schnelle und richtige Entschlüsse und Befehle bis zur vollen Gewissheit des Sieges gewährleistet und war damit „zum bedeutendsten Feldherrn seiner Zeit emporgestiegen“14. Im deutsch-französischen Krieg war Wilhelm I. formal Oberbefehlshaber der Truppen des Norddeutschen Bundes und, gemäß bestehender Allianzverträge, der süddeutschen Staaten, überließ jedoch die oberste Leitung bei allen strategischen Operationen erneut dem Generalstabschef Moltke. Allerdings griff der „greise Heldenkönig“ in die Anfangsschlachten teilweise persönlich ein und verursachte durch befohlene Frontalangriffe sinnlose Verluste. Dies muss jedoch zum Teil seinem fortgeschrittenen Alter zugeschrieben werden.

Wilhelm II. ist wohl das extremste Beispiel für die Diskrepanz zwischen formalem und tatsächlichem Oberbefehl über die preußischen/deutschen Streitkräfte im Kriegsfall. Schon zu Beginn des 1. Weltkriegs übte er das Amt des Obersten Feldherrn nur nominell aus und trat in der zweiten Hälfte des Krieges militärisch vollends in den Hintergrund. Gemäß den allgemeinen Mobilmachungsbestimmungen leitete von Anfang an der Generalstabschef des Feldheeres (zunächst Helmuth von Moltke, dann Erich von Falkenhayn und bis zum Ende des Krieges Paul von Hindenburg/Erich Ludendorff) in seinem Namen die Landkriegsoperationen und holte vor wichtigen Entschlüssen seine Zustimmung ein. Wilhelm II. ließ ihm jedoch große Freiheit und vermied Eingriffe, so dass der Generalstabschef zu der absolut ausschlaggebenden Persönlichkeit für die Kriegführung wurde15. Wilhelm II. wurde auf dem Gebiet der strategischen wie operativen Planung seiner Funktion als Oberster Kriegsherr nicht gerecht. Von einer dominierenden oder gar wegweisenden Einflussnahme des Monarchen auf das Geschehen kann nicht mehr die Rede sein. Spätestens seit Beginn des 1. Weltkriegs kann man sogar von einem „Schattenkaiser“ sprechen16.

Entgegen der vorherrschenden Meinung gehörte Wilhelm II. in den Entscheidungsstunden des Juli/August 1914 zu jenen, die innerhalb der deutschen Führungsspitze am stärksten vor einem großen Krieg zurückschreckten. Es waren das militärische Gefolge und vor allem der Generalstab, die ihren Einfluss auf Wilhelm II. geltend machten und auf Krieg drängten.

Bezüglich des Entscheidungsspielraums Wilhelms II. und aller preußischen Monarchen des 19. Jahrhunderts muss man feststellen, dass diese als Staatsoberhaupt, Inhaber der Kommandogewalt und Oberster Befehlshaber der preußischen Streitkräfte völlig allein und souverän über den Einsatz militärischer Mittel entscheiden konnten. Mangelnde militärische und politische Fähigkeiten und unzureichendes Wissen der Herrscher führten jedoch dazu, dass dieser Entscheidungsspielraum de facto teilweise eingeschränkt war.

3. Der Monarch und die preußische/deutsche Armee

Alle preußischen Monarchen seit Friedrich II. bedurften, anders als dieser, der Beratung durch ihre Offiziere, besonders, wie oben beschrieben, im Felde17. Die tatsächliche Ausübung des persönlichen Oberbefehls über die bewaffnete Macht durch den König war wegen dessen Beanspruchung in Regierungsgeschäften und sonstigen Abhaltungen praktisch nicht mehr zu verwirklichen. Deshalb bediente sich der Monarch hierzu der so genannten Immediatstellen, zu denen im Großen und Ganzen die hohe Generalität der Armee rechnete. Diese militärischen Führungsspitzen waren für ihren Geschäfts- oder Kommandobereich ganz oder teilweise dem König unterstellt und hatten das Recht des Immediatvortrages bei ihm, dass heißt die Befugnis, Eingaben unmittelbar an den König zu richten, um seine Entscheidung in wichtigen Angelegenheiten zu erwirken. Institutionell setzte sich die militärische Führungsspitze Preußens aus dem Generalstab, dem Militärkabinett und dem Kriegsministerium zusammen.

Nach der Revolution von 1848/49 ging es den Monarchen um die möglichste Autarkie der Streitkräfte vom Parlament. So entwickelte sich die preußische Armee nach und nach zum extrakonstitutionellen Organ des Monarchen18. Die militärischen Vollmachten des Monarchen erweiterten sich sogar noch, da der Bereich der Kommandogewalt, der von der Gegenzeichnungspflicht ausgenommen war, ausgedehnt wurde und der Generalstab als militärisches Planungsorgan dem Herrscher nun direkt unterstand. Die Kommandierenden Generale waren von Beginn an in Kommandoangelegenheiten und Truppenführung unmittelbar und ausschließlich dem Monarchen unterstellt.

[...]


1 David E. Barclay, Friedrich Wilhelm II., in: Frank-Lothar Kroll (Hrsg.), Preußens Herrscher. Von den ersten Hohenzollern bis Wilhelm II., München 2000, S. 190.

2 Jürgen Angelow, Wilhelm I., in: Frank-Lothar Kroll (Hrsg.), Preußens Herrscher. Von den ersten Hohenzollern bis Wihelm II, München 2000, S. 245.

3 Paul Habermann/Gisela Habermann, Friedrich Wilhelm III. König von Preußen, im Blick wohlwollender Zeitzeugen, Schernfeld 1990, S. 33.

4 Walter Bußmann, Zwischen Preußen und Deutschland. Friedrich Wilhelm IV. Eine Biographie, Berlin 1990, S. 58/59/277/441; Winfried Baumgart, Friedrich Wilhelm IV., in: Frank-Lothar Kroll (Hrsg.), Preußens Herrscher. Von den ersten Hohenzollern bis Wilhelm II., München 2000, S. 222; Habermann, Friedrich Wilhelm III., S. 33.

5 Wilhelm Moritz von Bissing, Friedrich Wilhelm II., König von Preußen. Ein Lebensbild, Berlin 1967, S. 168.

6 Bußmann, Preußen und Deutschland, S. 367.

7 Wiegand Schmidt-Richberg, Die Regierungszeit Wilhelms II., in: Militärgeschichtliches Forschungsamt, Handbuch der deutschen Militärgeschichte 1648-1938, Band V, Von der Entlassung Bismarcks bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. 1890-1918, München/Freiburg 1964-1979, S. 61; Franz Herre, Kaiser Wilhelm I. Der letzte Preuße, Köln 1980, S. 100.

8 Wilhelm Deist, Kaiser Wilhelm II. als Oberster Kriegsherr, in: John C. G. Röhl (Hrsg.), Der Ort Kaiser Wilhelms II. in der deutschen Geschichte, München 1991, S. 31/32.

9 Manfred Messerschmidt, Die politische Geschichte der preußisch-deutschen Armee, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt, Handbuch der deutschen Militärgeschichte 1648-1938, Band IV, Militärgeschichte im 19. Jahrhundert. 1814-1890, Erster Teil, München/Freiburg 1964-1979, S. 166.

10 Messerschmidt, Politische Geschichte, S. 144.

11 Röhl, Kaiser, S. 30.

12 Kroll, Herrscher, S. 183.

13 Bußmann, Preußen und Deutschland, S. 58/59/277/441.

14 Siegfried Fiedler, Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Einigungskriege, in: Georg Ortenburg (Hrsg.), Heerwesen der Neuzeit, Abteilung IV, Das Zeitalter der Einigungskriege, Band 2, Bonn 1991, S. 231.

15 Schmidt-Richberg, Regierungszeit, S. 61.

16 Röhl, Kaiser, S. 25/26.

17 Rainer Wohlfeil, Vom stehenden Heer des Absolutismus zur Allgemeinen Wehrpflicht. 1789-1814, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt, Handbuch der deutschen Militärgeschichte 1648-1938, Band 2, München/Freiburg 1964-1979, S. 85.

18 Messerschmidt, Politische Geschichte, S. 295.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Monarch und Militär. Das Verhältnis der preußischen Herrscher zur Armee
Universidad
University of Augsburg
Calificación
2,0
Autor
Año
2007
Páginas
24
No. de catálogo
V1130638
ISBN (Ebook)
9783346498588
ISBN (Libro)
9783346505651
Idioma
Alemán
Palabras clave
monarch, militär, verhältnis, herrscher, armee
Citar trabajo
Fabian Uhl (Autor), 2007, Monarch und Militär. Das Verhältnis der preußischen Herrscher zur Armee, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1130638

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