Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Folgen für die Polizei


Bachelorarbeit, 2021

54 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Diskriminierungsdebatte in Deutschland
2.1. Entwicklung und Erscheinungsformen von Diskriminierung
2.2. Rassistisch motivierte Anschlage
2.3. Diskriminierung durch die Polizei

3. Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes

4. Politische Positionen und Argumentationen
4.1. Bundesinnenminister Seehofer
4.2. Weitere politische Kritiker
4.3. Gewerkschaft der Polizei
4.4. Berufsvereinigung Polizeigrün
4.5. Landesregierung Berlin

5. Allgemeine Beleuchtung und juristische Bewertung des LADG
5.1. Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr - §7 LADG
5.2. Haftungsfrage - § 8 LADG
5.3. Klagewelle
5.4. Folgen für die eingesetzten Polizeibeamten
5.5. Verbandsklage - §§ 9 LADG ff

6. Bestehende Rechtsnormen zum Schutz vor Diskriminierung
6.1. Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz
6.2. Weitere Rechtsnormen

7. Problem der Nachweisbarkeit bei bestehenden Rechtsnormen

8. Antidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg

9. Fazit

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Sommer 2020 starb der Afroamerikaner George Floyd im Rahmen eines Polizeieinsatzes. Ein Video der Festnahme verbreitete sich daraufhin rasch.

„Man sieht, wie ein weiBer Polizist Floyd auf die Strasse [sic] drückt, indem er ihm sein Knie ins Genick presst. Floyd sagt einige Male "Ich kann nicht atmen" und schnappt nach Luft, er klagt über Schmerzen im Magen und im Hals. Er sagt auch: "Bitte tötet mich nicht."“1

Mittlerweile ist der Polizist in allen Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Ihm droht eine mehijahrige Haftstrafe.2

Die Bewegung „Black Lives Matter“ löste nach dem Tod von George Floyd in der ganzen Welt Proteste aus, auch in Deutschland. Es tauchten dadurch vermehrt Handyvideos auf, die angeblichen Rassismus und daraus resultierende Gewalt durch Polizeibeamte zeigten.

Ausgelöst wurde dadurch eine politische und gesellschaftliche Diskriminierungsdebatte in Deutschland. Im Rahmen dieser Debatte beschloss die Berliner Landesregierung das bereits langerfristig geplante Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel dieses Gesetzes sei es Schutz vor Diskriminierung, insbesondere durch Behörden und Institutionen, wie z.B. der Polizei, sicherzustellen.3

Es stellt sich daher die Frage, inwieweit das Bewusstsein der deutschen Bevölkerung im Hinblick auf Diskriminierung ausgepragt ist und sich dieses ggf. durch bestimmte Ereignisse entwickelt hat.

Darüber hinaus wird thematisiert, inwieweit die Menschen in Deutschland überhaupt Diskriminierung erfahren und auf welche Merkmale dies begründet scheint.

Die Frage, welche Rolle die Polizei in den Diskriminierungsstatistiken einnimmt und ob die Bürger und Bürgerinnen innerhalb ihrer Polizei ein Problem mit Diskriminierung sehen, wird ebenfalls erörtert.

In einem weiteren Abschnitt dieser Arbeit wird die Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes aufgegriffen. Die Frage, die sich in diesem Bearbeitungspunkt stellt, ist ob die politische und gesellschaftliche Debatte um den Tod von George Floyd dazu geführt hat, dass ein solcher Gesetzesentwurf verabschiedet wurde oder ob nicht europaische Vorgaben und Richtlinien zwangslaufig dazu geführt haben, dass die Berliner Landesregierung dazu genötigt war, ein neues Diskriminierungsschutzgesetz zu verabschieden.

Die Einführung des LADG löste in Folge dessen eine starke politische Kontroverse aus.

"Protest gegen das neue Gesetz kommt insbesondere vonseiten der Polizei - zu einem delikaten Zeitpunkt, erreichen doch gerade die „Black Lives Matter“-Proteste auch die Bundesrepublik mit Wucht.“4 Zentraler Kritikpunkt ist dabei die Frage, ob das Gesetz eine Beweislastumkehr oder nur eine Beweiserleichterung impliziert. „Bei der Beweislastumkehr würde bereits die bloBe Diskriminierungsbehauptung ausreichen, um der Gegenseite den vollen Entlastungsbeweis aufzubürden.“5 Dies könnte, insbesondere für die von den Diskriminierungsvorwürfen betroffenen Polizeibeamten, erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Es folgten Ankündigungen durch z.B. den Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass er die Bundespolizei nicht mehr als Unterstützung nach Berlin entsenden werde. Grundlage für diese drastischen MaBnahmen sei die Haftungsfrage und die Sorge vor einer Klagewelle gegen die deutsche Polizei. Seiner Ankündigung folgten weitere Innenminister einzelner Bundeslander, darunter u.a. Bayern und Nordrhein-Westfalen.6

Es werden die einzelnen Positionen und Argumentationen der politischen Entscheidungstrager aufgezeigt. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Bachelorarbeit werden die kritischen Argumente der Beweislastumkehr, der Haftungsfrage und der Klagewelle diskutiert und analysiert, inwieweit diese Befürchtungen durch die Einführung des LADG eingetreten sind und welchen Folgen sich daraus für die eingesetzten Beamten ergeben. Muss der jeweilige Polizeibeamte z.B. bei Diskriminierungsvorwürfen die Verantwortung vor Gericht übernehmen? Dies könnte einen erheblichen Mehraufwand und Einsatzhemmnisse für die Beamten bedeuten.

AbschlieBend werden bereits bestehende Gesetze zum Diskriminierungsschutz erforscht. Es stellt sich die Frage, ob nicht bereits ausreichende Gesetzesnormen vorhanden sind, um einen Diskriminierungsschutz sicherzustellen bzw. welche Nachweisschwierigkeiten für die Betroffenen durch die bestehenden Rechtsvorschriften noch bestehen.

Fraglich ist dabei, ob die Notwendigkeit für ein solches Gesetz daher überhaupt besteht oder es sich dabei lediglich um Symbolpolitik handelt.

Im Rahmen der Bearbeitung beschloss die Baden-Württembergische Landesregierung in einer Koalitionsvereinbarung gesetzliche Neuerungen, die insbesondere die dortige Landespolizei betreffen. Die Landesregierung beabsichtigt, ahnlich wie in Berlin, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Prekar ist dabei der Umstand, dass genau diese Landesregierung als einer der scharfsten Kritiker des Berliner LADG galt.

Der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) auBerte sich zu dem LADG wie folgt: „|.. ,|es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden.“7

Inwieweit diese Tatsache etwaige Kritik gegen das LADG entkraftet und ggf. parteipolitische Symbolpolitik aufzeigt, wird abschlieBend thematisiert.

2. Diskriminierungsdebatte in Deutschland

Grundlage für die Einführung eines solchen Gesetzes ist zweifelsohne ein gestiegenes Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung in Deutschland.

Daher gilt es sich mit dem Thema zu befassen, wie sich Diskriminierung entwickelt hat und ob sich daraus die Einführung eines neuen Antidiskriminierungsgesetzes begründet lasst.

Es wird aufgrund des hohen Dunkelfeldes nicht möglich sein herauszufinden, ob mehr oder weniger Diskriminierung und Rassismus in Deutschland stattfindet.

Die Ergebnisse können lediglich Ausschluss darüber geben, inwieweit der Bedarf für eine Ausweitung des verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsschutzes innerhalb der Bevölkerung als notwendig angesehen wird.

2.1. Entwicklung und Erscheinungsformen von Diskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist in Deutschland als nationale Gleichbehandlungsstelle bestimmt und veröffentlicht jahrlich einen Bericht zum Thema Rassismus und Diskriminierung in Deutschland. Dieser Jahresbericht gibt einen guten Überblick über die oben beschriebene und zu erforschende Thematik.

„Im Jahr 2019 gingen 3.580 Anfragen bei der Beratung der Antidiskriminierungsstelle ein, die sich auf mindestens ein im AGG [Anm. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz] geschütztes Diskriminierungsmerkmal bezogen.“8

Das AGG schützt vor Benachteiligung aus Gründen der Rasse bzw. der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.9

Wichtig und deutlich ist hierbei die Entwicklung der Beratungsanfragen in den letzten vier Jahren, die durch die folgende Grafik dargestellt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Entwicklung der Beratungsanfragen mit Bezug zu einem AGG-Merkmal10

Seit 2016 sind die Beratungsanfragen um ungefahr 36 Prozent gestiegen. Die Grafik zeigt nicht, dass es tatsachlich zu mehr Diskriminierung gekommen ist, aber es wird erstmals deutlich, dass die Bevölkerung mehr Diskriminierung wahrnimmt und sich zu diesem Thema bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vermehrt beraten lasst.

In der nachfolgenden Grafik wird aufgezeigt, welche Merkmale in Bezug auf Diskriminierung besonders haufig als problematisch angesehen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Wahrnehmung der Verbreitung von Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher Merkmale

„Nach Ansicht der Befragten, ist Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land in Deutschland am weitesten verbrei tet.11 37 Prozent geben an, dass solche Benachteiligungen haufig vorkommen, 34 Prozent antworten mit „manchmal “ und 16 Prozent mit „selten“. Nur 5 Prozent sind der Meinung, dass rassistische Diskriminierung in Deutschland gar kein Thema ist (Abbildung 2). Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Orientierung kommt nach Ansicht von jeweils rund 60 Prozent der Befragten haufig oder manchmal vor. Gut die Halfte (53 bzw. 51 Prozent) sieht dies auch bei Benachteiligung aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Krankheit und der Geschlechtsidentitat so. Weitaus weniger verbreitet sind nach Einschatzung der Befragten dagegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und des Lebensalters.“12

Durch die aufgeführten Grafiken wird deutlich, dass das Bewusstsein für Diskriminierung in Deutschland steigt. Besonders problematisch wird dabei die Diskriminierung im Hinblick auf die ethnische Herkunft angesehen.

2.2. Rassistisch motivierte Anschlage

Zu dieser zahlenmaBigen Entwicklung und dem erhöhten Bewusstsein tragen rassistisch motivierte Anschlage gewiss bei.

In den letzten Jahren haben sich mehrere Anschlage ereignet, die im Nachgang als rassistisch motiviert bewertet worden.

Im Februar 2020 wurden in Hanau insgesamt neun Menschen durch einen rechtsextremistischen Attentater getötet. Der Tater fiel durch Videos mit Verschwörungstheorien und rassistischen Ansichten im Internet auf.13

Im Oktober 2019 versuchte ein Rechtsextremist eine Synagoge in Halle zu stürmen. Er warf Brand- und Sprengsatze auf den Eingangsbereich. Es gelang ihm jedoch nicht ins Gebaude zu gelangen. Vor der Synagoge erschoss er zwei Menschen.14

Im August 2008 wurde die ehemalige agyptische Handballnationalspielerin Marwa El-Sherbini auf einem Dresdner Spielplatz als „Islamistin“ und „Terroristin“ beleidigt. Bei der Gerichtsverhandlung im Juli 2019 wird sie durch den Tater mit 16 Messerstichen getötet. Das ganze fand vor den Augen ihres Ehemannes und dem gemeinsamen Kind statt.15

Neben dem NSU-Terrorismus von 2000 bis 2007, ist das nur ein „kleiner“ Auszug aus rassistischen Anschlagen.

Es wird deutlich, dass in der Bevölkerung ein erhöhtes Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung vorherrscht und sich daraus grundsatzlich erstmal begründen lasst, dass es weitere politische und verfassungsrechtliche MaBnahmen bzw. Eingriffe bedarf, um einer erhöhten Sorge und Fallzahl entgegenzuwirken. Ob das Berliner Antidiskriminierungsgesetz dafür geeignet ist, wird im weiteren Verlauf thematisiert.

2.3. Diskriminierung durch die Polizei

Es stellt sich die Frage, wie die Bevölkerung die Arbeit der deutschen Polizei bewertet und ob sie ein Rassismusproblem innerhalb der Polizei wahrnimmt, bzw. Opfer von Diskriminierung durch die Polizei wurde.

Es gilt zu betrachten, inwieweit Anfragen im Hinblick auf Diskriminierung durch staatliches Handeln, also zum Beispiel durch Polizeibeamte, stattgefunden haben.

Diskriminierende Praktiken, u.a. auch durch Behörden, sind in Deutschland keine Seltenheit wie mehrere Studien nachweisen.16

„In einigen Fallen hat sich diese Diskriminierung in einem Lebensbereich abgespielt, der nicht vom AGG geschützt ist. Dazu gehört zum Beispiel der gesamte Bereich des staatlichen Handelns [...].“17 Die Antidiskriminierungsstelle erhielt in diesem Bereich 667 Anfragen.18 Diese Beratungsanfragen fallen jedoch nicht unter das AGG und wurden daher nicht weiter verarbeitet. Dies ist eines der Probleme, welches mit der Einführung des LADG gelöst werden solle.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Absolute Haufigkeit von Diskriminierungserfahrung in detaillierten Lebensbereichen bei Amtern und Behörden (Betroffenenbefragung)

Insgesamt wurden bei 2017 bei einer Betroffenenbefragung 297 Falle von Diskriminierungserfahrungen durch Polizei festgestellt. Dabei müssen sich im Nachhinein nicht alle 297 Falle als tatsachliche Diskriminierung herausgestellt haben, jedoch haben knapp 300 Menschen negative Erfahrungen durch Polizeiarbeit erfahren.19 Das macht insgesamt 15 Prozent der gesamten Diskriminierungserfahrung durch staatliche Institutionen aus.20

Eine Umfrage der infratest dimap ergab darüber hinaus im August 2020 folgende Zahlen zum Thema Vertrauen in die deutsche Polizei.

Insgesamt ist das Vertrauen in die Arbeit der deutschen Polizei sehr hoch. Insgesamt 82 Prozent sprechen der Polizei ihr vollstes Vertrauen aus. Die Befragung ergab darüber hinaus, dass sich mehr Bundesbürger, genauer beziffert 52 Prozent, eine verstarkte Rückendeckung für die Polizei wünschen.21 Dies könnte durch das eingeführte LADG jedoch eine gegenteilige Wirkung haben.

„Derweil wird in Deutschland auch über Rassismus und Auslanderfeindlichkeit in den Reihen der Polizei diskutiert. 31 Prozent der Befragten sehen hier Probleme - fünf Prozent von ihnen ein sehr groBes, 26 Prozent ein groBes. Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger (62 Prozent) erkennt aber kaum Probleme mit Rassismus und Auslanderfeindlichkeit; 49 Prozent sehen ein kleines Problem, 13 Prozent gar keines. AuBerdem wurde in der Umfrage das Thema Polizeigewalt abgefragt. Das Ergebnis: Über drei Viertel sehen hier kaum Probleme (davon 54 Prozent ein kleines Problem und 23 Prozent kein Problem). Dagegen erkennen 17 Prozent ein groBes und zwei Prozent ein sehr groBes Gewaltproblem.“22

Parallelen zur anhaltenden Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten zu ziehen, ist aufgrund mehrerer Faktoren (Polizeiausbildung, gesellschaftliche Strukturen, etc.) nicht ratsam.

Die aufgeführten Statistiken und die Umfrage machen deutlich, dass es zweifelsohne ein gestiegenes Bewusstsein im Hinblick auf das Thema Rassismus und Diskriminierung in Deutschland besteht. Dies wirkte sich auch in der zahlenmaBigen Entwicklung der Diskriminierungsvorwürfe aus. Die deutschen Bundesbürger sprechen der Polizei wiederrum ein sehr groBes Vertrauen aus und verlangen des Weiteren noch mehr Rückendeckung für diese. Ein Rassismusproblem bzw. Auslanderfeindlichkeit innerhalb der Polizei sieht der GroBteil der Bundesbürger nicht. Zudem wird Polizeigewalt als nicht prasent angesehen.

Dies ist aus Sicht der Polizei eine durchweg positive Umfrage, die die bisherige Polizeiarbeit in der jetzigen Form als richtig bewertet.

Grundsatzlich ist eine politische und gesellschaftliche Debatte über die Polizeiarbeit notwendig und führt auch zwangslaufig dazu, dass unrechtmaBige Polizeieinsatze vermieden bzw. aufgearbeitet werden. Eine Debatte über jedes, zum gröBten Teil rechtmaBige, polizeiliche Handeln, das sich gegen Menschen einer anderen ethnischen Herkunft richtet, ist jedoch problematisch, kann zu einem Arbeitshemmnis führen und so die Sicherheit innerhalb Deutschlands bedrohen.

Ein steigendes Bewusstsein gegen Rassismus und Diskriminierung ist hingegen als gut zu bewerten, jedoch darf dies nicht zu einem steigenden Misstrauen gegen die deutsche Polizei und ihre MaBnahmen führen.

3. Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes

Nachdem deutlich wurde, dass innerhalb der Bevölkerung eine erhöhte Wachsamkeit besteht, ist zu untersuchen, unter welchen Rahmenbedingungen das LADG entstanden ist.

Bereits am 12.06.2019 wurde eine Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache 18/1996, entwickelt. Die Beschlussfassung steht daher grundsatzlich in keinem Zusammenhang mit der Debatte zur Polizeigewalt im Sommer 2020.

Die Beschlussfassung über das LADG sieht Probleme, insbesondere gesetzliche Lücken, im öffentlichen Bereich. „Im Bereich des Antidiskriminierungsrechts bestehen trotz gesetzgeberischer Tatigkeiten in der Vergangenheit auf Bundes- und Landesebene immer noch Schutzlücken, insbesondere im öffentlichen Bereich.“23 Dieses Problem wurde bereits im vorherigen Abschnitt thematisiert. 667 Anfragen im Bereich des staatlichen Handelns konnten durch bestehende Rechtslücken bis dato nicht bearbeitet und sanktioniert werden.

Ein weiteres umfangreiches Problem besteht innerhalb des Europarechts. „Das Antidiskriminierungsrecht bleibt damit auch hinter den europaischen Vorgaben zurück.“24 Die europaischen Vorgaben unterteilen sich in mehreren Richtlinien (RL 2000/43/EG; RL 2000/78/EG; RL 2004/113/EG; RL 2002/73/EG), die den Diskriminierungsschutz in der europaischen Union sichern sollen.25

„Die Gesetzbegründung des LADG weist daraufhin, dass der Bundesgesetzgeber mit dem AGG vier europaische Richtlinien in deutsches Recht umgewandelt hat, deren Zweck es ist, solche Diskriminierung zu unterbinden, die Geltung sich allerdings auf die Erwerbstatigkeit und den Privatbereich beschrankt.“26

[...]


1 Cassidy, A. (2020). Bitte tötet mich nicht. Abgerufen am 17. Dezember 2020 von Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/panorama/usa-polizeigewalt-george- floyd-rassismus-1.4920348

2 Vgl. WeiBer Ex-Polizist im Fall George Floyd schuldig gesprochen. (2021). Abgerufen am 22. April 2021 von Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2021-04/20/geschworene- chauvin-ist-des-mordes-an-george-floyd-schuldig

3 Vgl. Reinhardt, C. (2020). Streit um das geplante Antidiskriminierungsgesetz des Senats. Abgerufen am 17. Dezember 2020 von rbb24: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/06/berlin-antidiskriminierung-gesetz-ladg- agh-abstimmung.html#top

4 Tischbriek, A., & Wihl, T. (2020). Keine polizeilichen Hilfseinsatze mehr für die Hauptstadt. Abgerufen am 16. Dezember 2020 von Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/keine-polizeilichen-hilfseinsaetze-mehr-fuer-die-hauptstadt/ (zukünftig zitiert: Tischbriek & Wihl, 2020)

5 Tischbriek & Wihl, 2020

6 Vgl. Tischbriek & Wihl, 2020

7 Staatsministerium Baden-Württemberg. (2020). Strobl zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz. Abgerufen am 01. Mai 2021 von Landesportal Baden- Württemberg: https://stm.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/strobl-zum-berliner- antidiskriminierungsgesetz/ (zukünftig zitiert: Staatsministerium Baden-Württemberg, 2020)

8 Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (2020). Jahresbericht 2019 - Gleiche Rechte, gleiche Chancen. Berlin, Seite 43 (zukünftig zitiert: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2020)

9 Vgl. §1 AGG

10 Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2020, Seite 43

11 Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (2019). 70 Jahre Grundgesetz: Eine Unfrage zur Erweiterung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Grungesetz. Berlin, Seite 7 (zukünftig zitiert: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2019)

12 Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2019, Seite 6

13 Vgl. Entsetzen, Schock und Trauer. (2020). Abgerufen am 4. April 2021 von Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/hanau-morde-zusammenfassung-101.html

14 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung. (2020). Der Anschlag in Halle. Abgerufen am 4. April 2021 von https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/316638/der- anschlag-von-halle

15 Vgl. Höher, S. (2009). Das von Hass gepragte Leben des Alex W. Abgerufen am 12. April 2021 von Welt: https://www.welt.de/vermischtes/article5174955/Das-von-Hass- gepraegte-Leben-des-Alex-W.html

16 Vgl. Beigang, S., Fetz, K., Kalkum, D., & Otto, M. (2017). Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Seite 248 ff. (zukünftig zitiert: Beigang, Fetz, Kalkum, & Otto, 2017)

17 Beigang, Fetz, Kalkum, & Otto, 2017, Seite 248

18 Vgl. Ebd.

19 Beigang, Fetz, Kalkum, & Otto, 2017, Seite 249

20 Vgl. Beigang, Fetz, Kalkum, & Otto, 2017, Seite 249

21 Vgl. Umfrage: Grofies Vertrauen der Deutschen in die Polizei. (19. April 2020). Von Bayerischer Rundfunk: https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report- muenchen/presse/pressemitteilung-vertrauen-polizei-100.html abgerufen

22 Ebd.

23 Abgeordnetenhaus Berlin, 2019, Seite 1

24 Ebd.

25 Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (2017). Handbuch Rechtlicher Diskriminierungsschutz. Berlin, Seite 15

26 Kappler & Werner, 2020, Seite 206

Ende der Leseprobe aus 54 Seiten

Details

Titel
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Folgen für die Polizei
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln  (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung)
Veranstaltung
Eingriffsrecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2021
Seiten
54
Katalognummer
V1130801
ISBN (eBook)
9783346495990
ISBN (Buch)
9783346496003
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Polizei; Diskriminierung; Gesetz; Berlin; Landesregierung
Arbeit zitieren
Gianluca Röttgen (Autor:in), 2021, Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Folgen für die Polizei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1130801

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