ESG-Fonds, Status quo, Entwicklungspotenziale und Nachhaltigkeit. Möglichkeiten und Auswirkungen

Eine kritische Analyse aus der Perspektive deutscher Privatanleger


Thèse de Master, 2021

190 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

ESG-Fonds - Status quo, Entwicklungspotenziale und kritische Analyse zur Nachhaltigkeit aus der Perspektive deutscher Privatanleger

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Nachhaltigkeit
2.1 Nachhaltigkeitsbegriffe
2.2 Historische Entwicklung
2.3 Bewertung

3. Derlnvestmentfonds
3.1 Fondsarten
3.2 Wesensmerkmale
3.3 Chancen und Risiken
3.4 Bewertung

4. ESG-Investmentfonds: Teil der nachhaltigen Kapitalanlage
4.1 Nachhaltige Kapitalanlage
4.2 ESG-Ansatz
4.3 Anlagestrategien von ESG-Investmentfonds
4.3.1 Ausschlüsse
4.3.2 Best-in-Class-Ansatz
4.3.3 Impact Investing
4.3.4 ESG-lntegration
4.3.5 Themenfonds
4.3.6 NormbasiertesScreening
4.3.7 Engagement-Ansatz
4.3.8 Positive Anlagekriterien
4.4 ESG-Fonds - Status quo
4.4.1 Praktische Umsetzung
4.4.2 Regulatorische Grundlagen
4.4.3 Herausforderungen
4.5 Bewertung

5. Aktueller Stand der Wissenschaft

6. Methodisches Vorgehen
6.1 Forschungsmethoden
6.2 Forschungsumfrage
6.2.1 Erhebung und Qualität der Daten
6.2.2 Beschreibung der Daten
6.2.3 Analyse der Daten
6.2.4 Bewertung

7. Forschungsergebnisse
7.1 Status quo
7.2 Entwicklungspotenziale

8. Diskussion
8.1 Status quo
8.2 Entwicklungspotenziale

9. Kritische Würdigung

10. Fazit

Anhang und Anlagen - Abbildungen

Anhang und Anlagen - Tabellen

Transkription des Interviews i1

Transkription des Interviews i2

Literaturverzeichnis

Vorwort

Der Cappuccino-Bär, ein Mischling aus Grizzlybär und Eisbär, ist neben seinen Artgenossen eines der größten an Land lebenden Raubtiere. Dabei gibt es die cremefarbigen Bären erst seit ein paar wenigen Jahren. Grund hierfür sind die durch den Klimawandel zunehmenden Überschneidungen der Lebensräume von Braun- und Eisbären. So kommen Braunbären immer weiter in den Norden, wäh­rend Polarbären, bedingt durch das stetige Abschmelzen der Arktis, zusehends in Richtung Süden gedrängt werden. Dabei hat der Klimawandel aber nicht nur Aus­wirkungen auf die Tierwelt. Durch den Rückgang der Polkappen sinkt auch die Al­bedo der Arktis. Parallel stößt der Mensch durch fossile Brennstoffe so viel CO2 aus wie noch nie. In Kombination mit Urwaldrodung, einer global wachsenden Viehzucht sowie weiteren anthropogen Ursachen, steigt das Klima folglich kontinu­ierlich. Daraus ergeben sich sowohl ökologische wie auch soziale und ökonomi­sche Herausforderungen. So wird sich der Mensch in den kommenden Jahrzehn­ten mit Themen wie Wasserknappheit, Hunger und Migration konfrontiert sehen.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass Themen wie Nachhaltigkeit so präsent sind wie noch nie. Zuletzt erreichten diese sogar die als verhältnismäßig konservativ geltende Finanzindustrie. So sieht beispielsweise die Europäische Union vor, nachhaltige Finanzen zu fördern. Dabei spielen nachhaltige Fonds, die in Form von ESG-Fonds umgesetzt werden, eine bedeutende Rolle. Sie investieren das Kapital der Anleger überwiegend in ökologische und soziale Unternehmen und versuchen so den bereits beschriebenen Herausforderungen entgegenzuwirken. Dabei ist anzumerken, dass der ESG-Markt bisher vor allem durch institutionelle Investoren getrieben war. Private Anleger spielten bisher eine untergeordnete Rolle. Es stellt sich daher die Frage, ob die gegenwärtige Umsetzung der Fonds überhaupt deren Wünschen sowie Vorstellung von einer nachhaltigen Kapitalanlage entspricht. In der Fachliteratur ist zu diesem verhältnismäßig jungen Forschungsgebiet noch sehr wenig zu finden. Oftmals werden lediglich die Auswirkungen der verschiedenen Strategien auf die Rendite der Fonds untersucht. Inwiefern diese allerdings die nachhaltigen Erwartungen der Privatanleger erfüllen ist nicht klar. Dies ist insbe­sondere deshalb verwunderlich, da das Volumen im Retail-Segment zuletzt stark wuchs. Die vorliegende Studie setzt daher genau an diesem Punkt an.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Nachhaltige Investmentfonds u. Mandate - Deutschland i. Mrd. EUR

Abbildung 2: Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit

Abbildung 3: GestapeltesVenn-Diagramm zur Nachhaltigkeit

Abbildung 4: Nachhaltigkeitsansätze im Überblick

Abbildung 5: Vereinfachte Funktion eines Investmentfonds (Quelle: gevestor)

Abbildung 6: Gliederung von Fondsarten

Abbildung 7: Gesamtunternehmerische Verantwortung - ESG-Ansatz

Abbildung 8: Globale Einkommenspyramide - p. P. im Jahr

Abbildung 9: Engagement-Ansatz

Abbildung 10: ESG-Fonds nach Fondsart

Abbildung 11: ESG-Fonds - Strategien und Ansätze in der Praxis

Abbildung 12: Ausschlüsse nach Ökologie, Soziales und Governance

Abbildung 13: Individuelle ESG-Ausschlüsse

Abbildung 14: Regulatorische Grundlagen ESG-Fonds

Abbildung 15: Die Offenlegungsverordnung im Überblick (Quelle: EAM)

Abbildung 16: Governance als Standard - Histogramm

Abbildung 17: Ökologie - Erwartung und Status quo

Abbildung 18: Soziales - Erwartung und Status quo

Abbildung 19: Governance - Erwartung und Status quo

Abbildung 20: ESG-Strategien - Erwartung und Status quo

Abbildung 21: Förderung nachhaltigerKapitalanlage

Abbildung 22: Ökologische Belastungsgrenzen (Quelle: bmu)

Abbildung 23: Stimmrechtsausübungen der DWS in 2019 (Quelle: DWS)

Abbildung 24: Aktionsplan Sustainable Finance, Visualisierung der Maßnahmen

Abbildung 25: Ökologische Positivkriterien bei der Ratingerstellung

Abbildung 26: Soziale Positivkriterien bei der Ratingerstellung

Abbildung 27: Governance Positivkriterien bei der Ratingerstellung

Abbildung 28: Fragebogen - ESG-Fonds und die Nachhaltigkeit

Abbildung 29: Histogramm arithmetische Mittelwerte, Ökologische-Attribute

Abbildung 30: Histogramm arithmetische Mittelwerte, Soziale-Attribute

Abbildung 31: Histogramm arithmetische Mittelwerte, Governance-Attribute

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Forschungsfragen

Tabelle 2: Mögliche zukünftige Forschungsfelder

Tabelle 3: Beispiele fürnachhaltige Finanzinstrumente

Tabelle 4: Weitere Modelle des Best-in-Class-Ansatzes

Tabelle 5: Stichprobeninhalt

Tabelle 6: Soziodemografische Stichprobenbeschreibung

Tabelle 7: Mittelwertanalyse - Ökologische Attribute

Tabelle 8: Mittelwertanalyse - Soziale Attribute

Tabelle 9: Mittelwertanalyse - Governance Attribute

Tabelle 10: Regressionsanalyse - Nachhaltige Erwartungen

Tabelle 11: Regressionsanalyse - Renditeverzicht

Tabelle 12: Regressionsanalyse - Strategien

Tabelle 13: Werte- und normbasierte Ausschlusskriterien

Tabelle 14: Positiv Kriterien nach dem ESG-Ansatz

Tabelle 15: ESG-Fonds - Strategien und Ansätze in der Praxis

Tabelle 16: Aktueller Stand der Wissenschaft-Journal Überblick

Tabelle 17: Ökologie - Erwartung und Status quo

Tabelle 18: Soziales - Erwartung und Status quo

Tabelle 19: Governance - Erwartung und Status quo

Tabelle 20: ESG-Strategien - Erwartung und Status quo

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Nachhaltigkeit ist so aktuell wie nie. Dabei sind öffentlichkeitswirksame Aktionen und Veranstaltungen wie Fridays for Future nur die Spitze einer langsam wachsen­den Bewegung. Diese spiegelt sich auch immer häufiger in den Konsumgewohn­heiten deutscher Verbraucher wider. So achten Konsumenten vermehrt darauf, dass Kosmetikprodukte weder Silikone noch Paraffine enthalten, Lebensrnittel aus der Region kommen oder Mobilität neu gedacht wird. Die Liste nachhaltiger Bei­spiele kann so beliebig fortgeführt werden. Dabei ist Nachhaltigkeit keine Neuheit. Der Duden zum Beispiel führt den Begriff seit dem Jahr 1915.1 Neu dahingegen ist aber das starke Bestreben unserer Gesellschaft nachhaltiger zu werden und der daraus definierte Rahmen. Nachhaltigkeit bezieht sich nicht nur, wie häufig be­hauptet, auf die ökologische, sondern eben auch auf sozialer aber auch gesell­schaftliche Verantwortung. Es ist daher keineswegs verwunderlich, dass der Begriff Nachhaltigkeit inzwischen auch in der Finanzindustrie angelangt ist. Allein im Jahr 2019 betrug beispielsweise das Anlagevolumen nachhaltiger Investmentfonds und Mandate in Deutschland rund 183,5 Mrd. Euro-Tendenz steigend.2

Abbildung 1: Nachhaltige Investmentfonds u. Mandate - Deutschland in Mrd. EUR (Quelle: FNG)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zwar wird ein Großteil des Anlagevolumens von institutionellen Anlegern bereitge­stellt, allerdings lässt das enorme Wachstumstempo privater Anleger in den letzten Jahren darauf schließen, dass ein großes Interesse an nachhaltigen Fondsproduk­ten im Retail Banking vorhanden ist. So stieg das Volumen privater Investoren al­lein im Jahr 2019 auf 18,3 Mrd. Euro und damit um 96% zum Vorjahr an.3

Der Erfolg sog. ESG-Fonds, die heute das klassische Nachhaltigkeitsvehikel in der Fondsanlage repräsentieren, fußt allerdings nicht alleine auf einer geänderten so­zialen und ökologischen Grundhaltung unserer Gesellschaft. Vielmehr geht die Entwicklung auf eine steigende Regulatorik, die durch das Erreichen der Pariser Klimaziele oder den Sustainable Development Goals (in der Folge: SDG) der Ver­einten Nationen getrieben ist, zurück. Der dadurch ausgeübte Druck wirkt auch auf die Wirtschaft, weswegen ESG-Fonds zuletzt immer wieder mit Greenwashing in Verbindung gebracht wurden. Unter Greenwashing versteht man die durch ökologi­sche oder soziale Handlungen betriebene Imagepflege eines Unternehmens. Damit verfolgen Unternehmen das Ziel, nachhaltiger und verantwortungsbewusster in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, als sie tatsächlich sind. Neben einem besseren Image, kann sich dies unter anderem auf die Kapitalkosten oder Anlage­entscheidungen von Investoren auswirken. Es ist daher nicht überraschend, dass sich Experten zuletzt kritisch zur nachhaltigen Entwicklung der Finanzmärkte äu­ßerten. Das diese Kritik nicht ganz unberechtigt ist, zeigt auch die Tatsache, dass sich dem Thema inzwischen auch die Europäischen Wertpapier- und Marktauf­sichtsbehörde (in der Folge: ESMA) widmet.4

Manager von ESG-Fonds müssen deshalb besonders darauf achten, solche Täu­schungen rechtzeitig zu identifizieren und die davon betroffenen Konzerne ihren Möglichkeiten entsprechend zu sanktionieren. Ob dies in der Praxis getan wird ist allerdings fraglich. Schlussendlich ist der ESG-Fondsmanager wettbewerbsbedingt auch immer dazu geneigt Überrenditen zu erwirtschaften und das verwaltete Fondsvermögen zu steigern. Und auch so verfolgen viele ESG-Fonds unterschied­liche Strategien und Ansätze bei der nachhaltigen Kapitalanlage. Ob diese immer mit den Nachhaltigkeitsgedanken der Investoren einhergehen, darf berechtigter­weise angezweifelt werden. Für Privatanleger ist es folglich schwer zu identifizie­ren, wie sehr die Nachhaltigkeitsaspekte eines ESG-Fonds mit den eigenen über­einstimmen. In der Wissenschaft gibt es zu diesem Themengebiet noch sehr we­nig, was vermutlich daran liegt, dass ESG-Fonds einen relativ jungen Anlageansatz verfolgen.

Die vorliegende Arbeit setzt daher genau an diesem Punkt an. Dafür ist es notwen­dig, ein Verständnis zu schaffen, welche Aspekte Privatanlegern bei der nachhalti­gen Kapitalanlage in ESG-Fonds wichtig sind. Zudem soll geprüft werden, inwie­weit sich diese Erwartungen mit der aktuellen ESG-Fondsanlage decken. Die Aus­arbeitung hat den Anspruch, ein umfassendes Bild des Status quo der ESG-Praxis zu skizzieren und soll ein spezifischeres Verständnis für die nachhaltige Kapitalan­lage mit ESG-Fonds bieten. Sie soll Fondsmanagern die Möglichkeit verschaffen, auch in Zukunft kundenorientiert zu handeln und sich vom Wettbewerb abzuheben. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche Entwicklung die Branche in den kom­menden Jahren nehmen wird. Dies ist insbesondere deshalb interessant, da aktuell durch die Europäische Union (in der Folge: EU) Maßnahmen zur Regulierung und Standardisierung nachhaltiger Investments eingeführt wurden. Es stellt sich daher auch die Frage, welche Auswirkungen die Anpassungen auf ESG-Fonds und die Nachhaltigkeitsinteressen deutscher Privatanleger haben.

1.1 Problemstellung

Da es sich bei ESG-Fonds um eine relativ junge Produktklasse auf dem Fonds­markt handelt, ist es für Privatanleger schwer zu beurteilen, ob das investierte Geld auch nach deren Nachhaltigkeitserwartungen investiert wird. Verknüpft man diese Tatsache zusätzlich mit dem Wissen, dass der Begriff des nachhaltigen Invest­ments weder einheitlich definiert noch gesetzlich geschützt ist,5 so erkennt man schnell das Dilemma, in dem sich ein nachhaltigkeitsorientierter Privatanleger be­findet. In der Folge steht es nämlich den Fondshäusern nahezu frei, wie sie ihre nachhaltigen Fonds aufsetzen oder welche Fonds sie als nachhaltig klassifizieren. Zwar grenzt der Begriff des ESG-Fonds, die Nachhaltigkeitsbereiche auf die Schwerpunkte Environment (Ökologie), Social (Soziales) und Governance (Stan­dards guter Unternehmensführung)6 ein, durch verschiedenste Strategien ist dem Fondsmanagement dennoch die größtmögliche Flexibilität gegeben. Der Best-in- Class-Ansatz erlaubt es dem Management zum Beispiel, Branchen im Fonds zu integrieren, die zum Beispiel nicht unbedingt als nachhaltig wahrgenommen wer­den. Dies ist möglich, da durch ein einfaches Screening von ESG-Indikatoren, die jeweils besten Unternehmen einer jeden Branche ausgewählt werden.7 Ein Aus­schluss von Industrien, die keinen ökologischen oder sozialen Mehrwert bieten, ist dabei aber nicht verpflichtend. Dieser Ansatz ist demgemäß ESG-konform, wider­spricht aber aller Voraussicht nach dem Nachhaltigkeitsverständnis vieler Privatan­leger. Das Problem solcher Differenzen ist vor allem durch die nur teilweise vor­handene Regulatorik und einem noch immer fehlendem Standard für nachhaltige Finanzprodukte geschuldet.

Der Gesetzgeber und insbesondere die EU haben durch die Verabschiedung des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ im Jahr 2018 sowie den daran gekoppelten European Green Deals im Jahr 2020 erste Schritte in Richtung nachhaltiges Investieren gemacht. So ist die Integration von Nachhaltigkeit in der Anlageberatung für das Jahr 2021 vorgesehen. Vermutlich zeitgleich werden die Offenlegungspflichten für Asset Manager und Asset Owner in Kraft treten. Abge­rundet werden diese Legislativpakete durch die Taxonomie zur Erleichterung nach­haltiger Investitionen, bei welcher sich die finale Einführung über mehrere Jahre strecken wird. An dieser Stelle ist es allerdings wichtig zu erwähnen, dass ein Großteil dieser Maßnahmen durch die aktuelle Klimadebatte getrieben ist und auf die Finanzierung ökologischer Projekte abzielt.8 Die nachhaltige Definition der ESG-Kriterien sieht aber zugleich die Berücksichtigung von sozialen Belangen und den Prinzipien einer guten Unternehmensführung vor.

In diesem Punkt wird noch einmal deutlich, wie unterschiedlich der Nachhaltig­keitsbegriff in der Gesellschaft definiert wird bzw. variiert. Gleichwohl stellt sich auch hierdie Frage der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.

Die Forschungsfragen derAusarbeitung wurden daher wie folgt definiert:

Tabelle 1: Forschungsfragen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch die Beantwortung der oben genannten Forschungsfragen ergeben sich wei­tere wissenschaftliche Fragestellungen:

Tabelle 2: Mögliche zukünftige Forschungsfelder

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit wurde in zehn Kapitel untergliedert. Davon beschäftigen sich die ersten drei Kapitel mit den Grundlagen der Ausarbeitung. So widmen sich die Kapitel 2. bis 4. den Themen der Nachhaltigkeit, des Fonds und des ESG-Fonds. Sie bilden den Rahmen der wissenschaftlichen Ausarbeitung und schließen deshalb jeweils mit einer Bewertung. In dieser werden noch einmal kurz die wichtigsten Aspekte des jeweiligen Gliederungspunktes zusammengefasst und die daraus resultieren­den Ergebnisse präsentiert. Der sich daraus ergebende rote Faden soll den Um­fang der Ausarbeitung eingrenzen und spezifizieren. In diesen Punkten soll aber vor allem aufgezeigt werden, wieso es einer nachhaltigen Entwicklung unserer Ge­sellschaft überhaupt erst bedarf und warum dies mit Fonds gelingen kann. Dane­ben soll der Status quo herausgearbeitet werden. Das Kapitel zu den ESG-Fonds umfasst zudem die Begrifflichkeit, dessen Wesensmerkmale, die praktische Um­setzung von ESG-Fonds sowie die damit verbundene Regulatorik. Das fünfte Kapi­tel befasst sich mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Dabei wird versucht, ein möglichst aktuelles Bild des ausgewählten Forschungsgebiets zu skizzieren. Hier­für werden wissenschaftliche Journals über die Forschungsdatenbanken von EBSCO, arXiv, SSRN oder RePEc erhoben und analysiert. Abgerundet wird diese Recherche überden Service von google-scholar und researchgate.

Bevor die Ergebnisse der Untersuchung im 7. Kapitel veröffentlicht werden, geht Kapitel 6 auf das methodische Vorgehen ein. Neben den grundlegenden Annah­men soll hier das wissenschaftliche Vorgehen erläutert und begründet werden. Die Diskussion erfolgt in Kapitel 8. Hier werden Ergebnisse der Studie evaluiert und interpretiert. Daneben werden die aus der Wissenschaft abgeleiteten Erwartungen mit den Ergebnissen der Untersuchung abgeglichen. Wissenschaftliche Fragestel­lungen, die sich aus den Ergebnissen der Ausarbeitung ableiten lassen, werden, wie auch die Grenzen der Arbeit, in Kapitel 9 Kritische Würdigung beschrieben. Die Ausarbeitung schließt mit Kapitel 10, dem Fazit.

2. Nachhaltigkeit

Gemäß Statistischem Bundesamt beheimatet die Erde aktuell rund 7,79 Mrd. Men­schen. Bis ins Jahr 2050 soll die Weltbevölkerung sogar auf 9,74 Mrd. Menschen ansteigen. Dies entspricht einem Zuwachs von 25%. Parallel wird der Earth Overshoot Day, welcher den Verbrauch der natürlichen Ressourcen, die innerhalb eines Jahres nachwachsen können, darstellt, jährlich früher erreicht. Der Mensch ist also längst nicht mehr nur Teil des Öko-Systems Erde, sondern beeinflusst die­ses maßgeblich. Man spricht deshalb auch vom Zeitalter des Anthropozän. Durch die menschlich verursachte Emission von Treibhausgasen, die sich in der Atmo­sphäre sammeln, wird der Klimawandel verstärkt. Gleichzeitig schmelzen große Flächen der Polkappen in der Arktis ab. Durch diesen Prozess werden zusätzliche Treibhausgase freigesetzt. Mit der sich weltweit reduzierenden Eisfläche geht auch eine geringere Albedo, welche das Rückstrahlungsvermögen einer Oberfläche be­schreibt, einher. Diesem Phänomen folgt bei Weitem aber nicht nur ein steigender Meeresspiegel oder eine höhere durchschnittliche Erdtemperatur. Auch die Arten­vielfalt und der weltweite Waldbestand sehen sich von dieser Entwicklung bedroht. Daneben kann eine steigende Verschmutzung der Ozeane oder eine aus ökonomi­schen Gründen vorangetriebene Rodung von Urwäldern beobachtet werden. Die Liste anthropogener Einflüsse kann beliebig fortgeführt werden. Dass sich die menschliche Spezies dabei in Zukunft nicht nur ökologischen Herausforderungen stellen muss, zeigen die damit eng verknüpften sozialen und wirtschaftlichen Prob­lemfelder. So müssen auf der einen Seite zukünftige gesellschaftliche Herausforde­rungen wie Trinkwasserknappheit oder klimabedingte Flüchtlingsströme bewältigt werden. Auf der anderen Seite gilt, es ökonomische Probleme wie Ressourcen­knappheit zu lösen.9 Dass der Mensch diese Gefahren erkannt hat, ist spätestens mit dem Abschluss des Pariser Klimaabkommens oder der Vereinbarung über die Sustainable Development Goals klar. Aber auch gesellschaftlich ist der Wunsch nach einer nachhaltigen Entwicklung gewachsen. Dies zeigt sich unter anderem in Bewegungen wie Fridays for Future. Nie zuvor erhielt das Thema nachhaltige Ent­wicklung so viel Aufmerksamkeit und Befürwortung wie heute. Dies hat unter ande­rem auch dazu geführt, dass mit dem Begriff Nachhaltigkeit nahezu inflationär um­gegangen wurde. Aus der Politik, der Wirtschaft oder auch der Werbebranche ist der Wort inzwischen nicht mehr wegzudenken. So kann man nachhaltig fliegen, bauen oder auch rauchen.10 Die Definition wurde folglich zweckentfremdet und ist in den letzten Jahren mit durchaus unterschiedlichen Inhalten belegt worden.11 Für die Arbeit ist es daher zwingend notwendig sich der Historie, dem Begriff und dem heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit zu widmen. Der dadurch skizzierte Rah­men bildet zudem die Grundlage um die nachhaltigen Erwartungen deutscher Pri­vatanleger mit der praktischen Gestaltung von ESG-Fonds abzugleichen und ein­zuordnen. Das Kapitel hat demzufolge auch den Anspruch das wissenschaftliche und methodische Vorgehen der Ausarbeitung transparent zu gestalten. Die ab­schließende Bewertung befasst sich daher auch mit den Herausforderungen, die sich aus dem Begriff ergeben.

2.1 Nachhaltigkeitsbegriffe

Verwendet wurde der Begriff Nachhaltigkeit erstmals vom kurfürstlichen sächsi­schen Cammer Rath und Ober-Berg-Hauptmann Hannß Carl von Carlowitz im Jahr 1917. Zwar verwendete er nicht direkt den Begriff der Nachhaltigkeit, prägte aber in seinem Werk Sylviculture oeconomica12 das Wort nachhaltend erstmals. Das Werk entstand in einer Zeit großen Holzmangels.13 Carlowitz gab darauf in seinem Essay die Empfehlung nur so viele Bäume zu fällen, wie im gleichen Zeitraum nachwach­sen können.14 Damit gilt von Carlowitz als Schöpfer des Nachhaltigkeitsbegriffs.

Die Definition des modernen Nachhaltigkeitsbegriffs erfolgt allerdings erst im Jahr 1987 mit dem Abschlussbericht Our Common Future der Weltkommission für Um­welt und Entwicklung (in der Folge: WCED). Die Kommission, die heute auch als Brundtland-Kommission bekannt ist, wurde 1983 von den Vereinten Nationen (in der Folge: UN) gegründet und hatte die Aufgabe, tragfähige Lösungen für die glo­balen Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu erarbeiten. Anlass hierfür war das steigende gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema der Ressourcenknappheit, welches durch den Jom-Kippur-Krieg im Nahen Osten und der damit verbundenen ersten Ölkrise getrieben wurde.15 Der Bericht definiert nachhaltige Entwicklung als eine Entwicklung, bei der die Bedürfnisse zukünftiger Generationen nicht schlech­ter gestellt werden dürfen, als die der gegenwärtig lebenden.16 Damit verknüpft der Bericht drei grundlegende Prinzipien:

- Globale Perspektive
- Verknüpfung von Entwicklungsaspekten
- Realisierung der intergenerativen und intragenerativen Gerechtigkeit

Der Begriff Nachhaltigkeit wird von der Brundtland-Kommission in der Folge breiter gefasst, als ursprünglich von Carlowitz. Neben rein ökologischen Gesichtspunkten schließt dieser auch ethische und soziale Aspekte ein. Damit nimmt der Begriff nicht nur eine anthropozentrische Position ein, sondern wird zugleich auch zum normativen Richtungsgeber.17 Bei beiden Definitionen bildet der Faktor Zeit aller­dings ein entscheidendes Element. So stellt sich aus ökologischen Gesichtspunk-ten zum Beispiel immer die Frage, wie lange die Natur benötigt, um sich von anthropogenen Einflüssen oder Belastungen wieder zu erholen. Bei Rohstoffen wie Holz ist der entsprechende Zeitraum überschaubar. Bei anderen Ressourcen um­fasst diese Periode aber eine Vielzahl an Jahren. Ein ähnlicher Effekt kann bei der Entwicklung der Kohlenstoffdioxid-Konzentration in der Erdatmosphäre beschrie­ben werden. Auch hier würde es Jahrtausende benötigen, um die entsprechenden Belastungen zu kompensieren. Insofern ist es der heutigen Gesellschaft nur be­dingt möglich, der folgenden Generation die gleichen Lebensumstände zu deren Bedürfnisbefriedigung zu gewährleisten. In Hinblick auf den Klimawandel geht die­se Art der Nachhaltigkeitsdefinition daher mit folgenden Fragen einher: Was kann/muss zum Schutz der Lebensgrundlage folgender Generationen getan wer­den? Was kann/muss die Menschheit bereits heute leisten.18

Seit dem Rio-Gipfel im Jahr 1992 hat sich mehr oder weniger eine sinnbildliche Definition des Nachhaltigkeitsbegriffs durchgesetzt. Diese Definition wird in Form des sog. Drei-Säulen-Modells beschrieben, wobei das Fundament der Nachhaltig­keit auf den Säulen Wirtschaft, Soziales und Ökologie beruht.19

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit20

Verantwortung Handeln, das Folgegenerationen nicht schlechter stellt Während sich die ökologische Säule der Umwelt verschrieben hat, widmet sich die soziale Säule Bereichen wie Chancengleichheit, Gleichberechtigung oder Bildung. Die Säule Wirtschaft geht explizit auf Grundsätze verantwortungsvoller Unterneh­mensführung zurück und umschließt damit die Belange der Mitarbeiter und umwelt­freundlicher sowie effizienter Produktion.

Der Ursprung des Modells ist unbekannt. Klar dürfte aber sein, dass der Brundtland-Bericht maßgeblich zur Entwicklung des Modells beigetragen hat, da auch er auf ökologische, soziale und ökonomische Kriterien verweist. Die drei Säu­len wurden hauptsächlich durch die Triple-Bottom-Line von John Elkington geprägt. Diese definierte den systematischen Anspruch, die Säulen in ein bestmögliches Gleichgewicht zu bringen.21 Ist dies nicht der Fall und eine der drei Säulen schwä­chet oder fehlt ganz, wird unterstellt, dass das ganze Dach und damit das Kon­strukt der Nachhaltigkeit, einstürzt. In der Folge wird Nachhaltigkeit als systema- tisch-orientiert beschrieben und unterscheidet sich damit von den Ressourcen oder ethisch-orientierten Ansätzen. Dadurch gerät der Nachhaltigkeitsbegriff im Rahmen des Drei-Säulen-Modells immer wieder in Kritik. So verwies der deutsche Wissen­schaftler und Politiker Jürgen Rochlitz bereits im Jahr 1998 darauf, dass es sich bei der Natur nicht nur um einen Lieferanten des ökonomischen Prozesses handelt, sondern auch immer um ein Lebenserhaltungssystem. Er folgerte, dass die Natur damit Grundvoraussetzung jedes Wirtschaftens ist und folglich nicht mit sozialen und ökonomischen Bereichen gleichgestellt werden kann. Es ist daher nicht ver­wunderlich, dass es aus Sicht der systematischen Nachhaltigkeit auch Modelle gibt, die einem eher hierarchischen Konzept, in dem der ökologische Ansatz die Spitze bildet, folgen. Um ein solches Modell handelt es sich zum Beispiel beim ge­stapelten Venn-Diagramm. Ein weiteres Konzept sieht unter anderem die Einbin­dung der Kriterien Kultur und Bildung vor. Im systematischen Kontext wurde dieser Rahmen der Nachhaltigkeit immer wieder abgelehnt, da man sowohl Kultur als auch Bildung dem sozialen Bereich zuordnet.22

Neben den bereits vorgestellten Konzepten gibt es auch noch eine Vielzahl an wei­teren Modellen, die in der Regel eine unterschiedliche Priorisierung oder Rangord­nung der Säulen diskutieren. Dabei sind die Vorstellungen von Nachhaltigkeit kei­neswegs komplett andere. Zudem eint die Modelle, dass ihnen entgegen den res­sourcen- oder ethisch-orientierten Ansätzen die zeitliche Komponente sowie not­wendige globale Ausrichtung fehlt.23 24

Abbildung 3: Gestapeltes Venn-Diagramm zur Nachhaltigkeit24

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus gesellschaftlicher Sicht gibt es, neben den drei unterschiedlichen Begründun­gen der Nachhaltigkeit, auch noch den umgangssprachlichen Begriff der Nachhal­tigkeit. Dieser wird oft mit Synonymen wie anhaltend, dauerhaft, spürbar oder fort­während beschrieben. Dies entspricht aber keineswegs einem der bereits um­schriebenen Begrifflichkeiten. Zwar ist diese Begriffsart nicht unüblich, wird aber dem eigentlich gemeinten Begriff der Nachhaltigkeit nicht gerecht. Um den Begriff der Nachhaltigkeit zu schärfen, fordern Sprachwissenschaftler daher schon seit Jahren diese Art der Definition aus dem Vokabular zu streichen.25

Experten unterscheiden zudem in der Praxis zwischen den beiden Begriffen der schwachen und starken Nachhaltigkeit. Diese Differenzierung ergibt durchaus Sinn, da beide Formen klare, aber unterschiedliche Prinzipien und Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeit definieren.26 Sie ermöglichen gerade in der politischen und ge­sellschaftlichen Diskussion eine klare Abgrenzung. Ist diese Abgrenzung nicht ge­geben, kann dies als problematisch bewertet werden, da der Adressat nicht immer zweifelsohne erkennen kann, welche Art der Nachhaltigkeit gemeint ist. Von einer starken Nachhaltigkeit ist immer dann die Rede, wenn der Faktor Ökologie und damit die Umwelt über den bekannten Faktoren Sozial und Wirtschaft steht. Diese Art der Umschreibung ist auch aus dem o.g. gestapelten Venn-Diagramm bekannt und wird überwiegend von Fachleuten vertreten, welche die natürlichen Ressour­cen als Grundlage für alle weiteren Entwicklungsfelder ansehen.27 Eine starke Nachhaltigkeit lässt demzufolge beim Umgang mit Ressourcen nur einen begrenz­ten Handlungsspielraum zu. So dürfen erneuerbare Ressourcen nur genutzt wer­den, wenn sie sich in selbigen Umfang wieder regenerieren können. Endliche Res­sourcen wie zum Beispiel fossile Rohstoffe, dürfen hingegen gar nicht genutzt wer­den. Sie würden das Naturkapital reduzieren und stünden folglich entgegen dem Grundsatz der starken Nachhaltigkeit. Öko-Systeme, wie zum Beispiel die Atmo­sphäre oder Ozeane, dürfen nur in einem verträglichen Maß belastet werden. Dies ist dann der Fall, wenn das System durch Überschreitung von Schadstoffgrenzen nicht irreversibel geschädigt wird. Dabei vernachlässigt die starke Form der Nach­haltigkeit aber keineswegs die Säulen Soziales und Wirtschaft. Bei der schwachen Nachhaltigkeit, die beispielsweise durch das klassische, substituierbare Drei- Säulen-Modell der Nachhaltigkeit dargestellt wird, sind die Säulen Ökologie, Sozia­les und Wirtschaft gleichwertig. Ressourcen dürfen konsumiert werden, solange die Belastungen daraus über Human- oder Sachkapital aufgefangen werden. Folglich ist die Nachhaltigkeit in diesem System gegeben, solange das Gesamtkapital der Gesellschaft wächst oder mindestens konstant bleibt. Daraus lässt sich ableiten, dass der Mensch in diesem System im Mittelpunkt steht, weswegen es in der Wis­senschaft auch als anthropozentrisch beschrieben wird.28

2.2 Historische Entwicklung

Im vorherigen Kapitel wurde der Ursprung des Begriffes auf Carl Carlowitz zurück­geführt. Den heute modernen Begriff prägte der Brundtland-Bericht der WCED. Dieser hat aus historischer Sicht eine bedeutende Rolle. Er erweitert die Begriff- lichkeit nicht nur um soziale und ökonomische Gesichtspunkte, sondern stieß auch die im Jahr 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene Konferenz für Umwelt und Entwick­lung (in der Folge: UNCED) an.29 An der Konferenz, die auch als Erdgipfel be­zeichnet wird, nahmen Vertreter aus 178 Ländern teil. Auf dem Gipfel konnten sich die Staaten zwar nicht auf überprüfbare Kriterien und damit Verpflichtungen eini­gen, dennoch gilt die Konferenz als maßgeblicher Impulsgeber. Grund hierfür ist auf der einen Seite, dass sich die Staaten auf ein einheitliches Leitbild für nachhal­tige Entwicklung verständigten und weitere sechs Dokumente, wie beispielsweise die AGENDA 2130, unterzeichneten.31 Die darin definierten Handlungsaufträge sol­len dazu beitragen, dass sich die ökologische Situation weltweit stabilisiert bzw. sukzessive verbessert. Besonders tragend dabei ist der Ansatz, dass sämtliche Politikbereiche die nachhaltigen Empfehlungen übernehmen und in das jeweilige Ressort integrieren. Die Handlungsempfehlungen orientieren sich am Nachhaltig­keitsbegriff der Brundtland-Kommission und umschließen folglich soziale und wirt­schaftliche Dimensionen genauso wie ökologische. Beispielsweise nimmt Teil 1 der AGENDA 21 die Internationale Zusammenarbeit, Armutsbekämpfung, den Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit sowie die Veränderung der Kon­sumgewohnheiten ins Visier. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung. So werden dort Grund­sätze zum Schutz der Erdatmosphäre oder aber auch die Bekämpfung der Entwal­dung beschrieben.32

Aufbauend auf diesem Gipfel folgte eine Vielzahl weiterer Treffen der Vereinten Nationen mit dem Ziel, die nachhaltige Entwicklung voranzutreiben und ökologi­sche Aspekte in den jeweils nationalen Gesetzgebungen zu integrieren. Im Jahr 1997 gelang es mit dem Kyoto-Protokoll dann erstmals einen vertraglich bindenden Rahmen zu gestalten.33 Anlass für das Protokoll gab der weltweit anthropogen ver­ursachte Temperaturanstieg durch Treibhausgase. Um dem entgegenzuwirken, waren die beteiligten Industrienationen fortan dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstroß um mindestens 5,2% zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Eine erste Verpflichtungs­periode wurde bis ins Jahr 2012 festgeschrieben und später auf das Jahr 2020 ver­längert. Um den beteiligten Nationen die Umsetzung zu erleichtern, wurden im Kyo­to-Protokoll gleichzeitig Instrumente geschaffen, die bei der Zielerreichung unter­stützen sollten. So gehen der Emissionshandel, die Joint Implementation (Jl) sowie der Clean Development Mechanism (CDM) auf das Kyoto-Protokoll zurück.34 Mit den Millenniumsentwicklungszielen (in der Folge: MDG) im Jahr 2000, die sowohl Armut und Hunger weltweit beseitigen, ein Recht auf Bildung gewährleisten und ökologische Nachhaltigkeit garantieren sollen, gelang im Jahr 2005 der nächste Meilenstein. Im Jahr2015 erfolgten dann die wohl zwei wichtigsten Vereinbarungen für eine nachhaltige und globale Entwicklungspolitik. So wurden nach zweijähriger Vorarbeit mit der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (in der Fol­ge: SDG) in New York 17 Kernziele und 169 Unterziele definiert. Diese sollen ein für alle Länder gültiges und universell anwendbares Zielsystem hinsichtlich der Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsaspekte bilden. Das System nutzt als Fundament die Rio-Beschlüsse sowie die MDG und greift dabei auf die Kerninhalte des Drei- Säulen-Modells zurück.35 Rund zwei Monate später erfolgte das Pariser Klimaab­kommen. Dort vereinbarten 195 Staaten, den Anstieg der durchschnittlichen Tem­peratur auf dem Planeten Erde auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen.36 Zudem ei­nigten sich die Länder darauf, alle Anstrengungen zu unternehmen um die Erwär­mung unter einem Richtwert von 1,5 °C zu begrenzen. Mit dem Pariser Klimaab­kommen wurde das im Jahr2020 auslaufende Kyoto-Protokoll abgelöst.37

Damit unterstrich die Politik noch einmal die Ernsthaftigkeit ihres Engagements gegen den Klimawandel und im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung. Der da­durch angestoßene Transformationsprozess ist aber auch mit erheblichen Auswir­kungen auf bestehende Geschäftsmodelle und enorme Infrastrukturaufwendungen verbunden. Zudem ist davon auszugehen, dass es durch eine geänderte gesell­schaftliche Wahrnehmung auch Verwerfungen in verschiedenen Wirtschaftssekto­ren geben wird. Schlussendlich geht der Wandel aber auch mit einem extremen Investitionsvolumen einher, das alleine von der Gesellschaft nicht gestemmt wer­den kann. Die Finanzindustrie nimmt daher nicht zuletzt eine bedeutende Rolle bei diesem Transformationsprozess ein. So entwickelte die EU den Aktionsplan Financing Sustainable Growth, welche die Kapitalströme in die entsprechenden, nachhaltigen Projekte transferieren soll.38

2.3 Bewertung

Die Sinnhaftigkeit einer jeden Debatte resultiert aus einem Mehrwert, der im Kon­sens gefunden werden muss. Es ist daher notwendig, das Thema Nachhaltigkeit und all die damit verbundenen Aspekte aus historischer und gesellschaftlicher Sicht zu bewerten. Wie bereits in der Einführung festgestellt wurde, ist der Begriff Nach­haltigkeit heute unterschiedlich und mehrfach belegt. Im Wesentlichen haben sich drei Nachhaltigkeitsmodelle gebildet, die zwei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Der Übergang einzelner Modelle ist allerdings fließend. Das ressourcen-orientierte Modell geht auf Carl Carlowitz zurück. Es beschreibt, dass nur so viele Ressourcen verwendet werden dürfen, wie sich im selbigen Zeitraum wieder regenerieren kön­nen. Es bezieht sich ausschließlich auf das Thema Ökologie. Der Aspekt Zeit spielt dabei eine wichtige Rolle, da er vorgibt, welche Belastung der Umwelt in einem bestimmten Zeitraum abverlangt werden darf. Geht man nach Carlowitz' Ansatz, dürfen der Umwelt vermutlich nur regenerierbare Rohstoffe entzogen werden. Die­ser Ansatz erhält jedoch einen naturalistischen Fehlschluss. Er berücksichtigt nicht, dass Ressourcen definitionsgemäß von der technischen und kulturellen Nutzung abhängen. So wurde Kohle erst durch die Erfindung der Dampfmaschine wertvoll. Wasserstoff könnte mit entsprechenden Techniken folglich der Rohstoff derZukunft werden und zur Einsparung anderer Rohstoffe beitragen. Alleine Ressourcenscho­nung ist demzufolge zur kurz gedacht und wird einer modern Gesellschaft nicht gerecht.39 40 41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Nachhaltigkeitsansätze im Überblick

Dementgegen steht der ethisch-orientierte Ansatz der Nachhaltigkeit. Er fügt der Komponente Ökologie die Punkte Soziales und Wirtschaft hinzu. Der Begriff, wel­cher durch die Brundtland-Kommission begründet und definiert wurde, entfernt sich, entgegen der Definition von Carlowitz, von einer starken Nachhaltigkeit. Das Modell, das dem Drei-Säulen-Modell nahesteht, stellt den Mensch ins Zentrum der Nachhaltigkeit. Das Konzept wurde allerdings immer wieder kritisiert, da es Folge­generationen und den Aspekt der Zeit nur bedingt berücksichtigt. Auch so werden die drei Säulen im ethisch-orientierten Kontext als gleichwertig gesehen. Dabei vernachlässigt das Modell, dass nur eine intakte Umwelt, die hinreichend Rohstoffe bietet und deren Aufnahmefähigkeit nicht überlastet wird, wirtschaftliche und sozia­le Aspekte ausreichend bedient. Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist, dass der Umfang dieses Verständnisses schier ins unendliche tendiert. So wer­den mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten alle gesell­schaftlichen Anspruchsgruppen umsorgt. Aus der logischen Konsequenz ergibt sich daher, bei einem Gleichgewicht der Säulen, eine Definition deren Inhalt gegen Null tendiert.42 Der systematische Ansatz, welcher ebenfalls auf das Drei-Säulen­Prinzip zurückgreift, gewichtet am Beispiel des gestapelten Venn-Diagramms den Umweltschutz höher als die Aspekte Wirtschaft und Soziales. Der Ansatz lässt al­lerdings noch eine Vielzahl weiter hierarchischer Modelle zu, die auch anderen Konzepten folgen. Sowohl der systematische Ansatz, als auch der ethische Ansatz werden der schwachen Form der Nachhaltigkeit zugeordnet. Die Nutzung von end­lichen Rohstoffen ist hier der Nutzung von nachwachsenden Ressourcen gleichge­stellt. Dem hinzugerechnet werden muss eine umgangssprachliche Anwendung des Begriffes Nachhaltigkeit, welche beispielsweise mit den Begriffen dauerhaft oder fortwährend gleichgesetzt werden kann. Der umgangssprachliche Begriff hat allerdings nichts mit der wissenschaftlichen Erkenntnis über Nachhaltigkeit gemein und findet daher in der Studie keine Berücksichtigung.

Der Begriff der Nachhaltigkeit kann folglich nicht eindeutig definiert werden. Die Anwendung der Begrifflichkeit obliegt damit dem jeweiligen Subjekt43 selbst. Dies hat dazu geführt, dass der Begriff Nachhaltigkeit durch seine missbräuchliche und ursprungsferneVerwendung zunehmend untergraben wurde. Insbesondere im wis­senschaftlichen Kontext und bei Entscheidungsfindungen muss daher immer be­wusst hinterfragt werden, welche Form der Nachhaltigkeit gemeint ist. Andernfalls läuft der Entscheider Gefahr, auf falsche oder falsch interpretierte Daten zurückzu­greifen. Im Rahmen der Untersuchung von Nachhaltigkeitsaspekten wird daher in dieser Ausarbeitung auf die drei beschriebenen Nachhaltigkeitsmodelle zurückge­griffen. Mit diesen Modellen ist es möglich, ESG-Fonds zu klassifizieren und aus Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit mit den Interessen deutscher Privatanleger abzugleichen. Ferner bietet die Klassifizierung den Vorteil, dass regulatorische An­forderungen aus theoretischen Gesichtspunkten besser auf ihre Wirksamkeit aber auch Sinnhaftigkeit untersucht werden können. Nicht zuletzt muss in diesem Zu­sammenhang berücksichtigt werden, dass Sustainable Finance auf Wirken der UN vorangetrieben wurde. Das nachhaltige Verständnis von ESG-Fonds wird daher vermutlich nicht nur von der Fondsgesellschaft und dem Anleger flankiert, sondern auch von denjeweiligen politischen Rahmenbedingungen.

3. Der Investmentfonds

Allgemein versteht man unter einem Fonds einen Geldmittelbestand, welcher für einen bestimmen Zweck zusammengetragen wurde.44 Im Hinblick auf die von der UN vorangetriebene nachhaltige Entwicklung und der damit verbundene Investiti­onsbedarf könnte der Begriff folglich nicht besser gewählt sein. In der Ausarbeitung nimmt das Kapitel des Fonds einen beschreibenden Teil ein. Dieser ist nötig um die Charakteristika des ESG-Fonds herauszuarbeiten. Das Kapitel verfolgt zudem das Ziel diese Chancen und Risiken, die mit einer Investition in Fonds verbunden sind, zu beleuchten.

Fonds werden in der Fachliteratur häufig als Investmentfonds oder -vermögen be­zeichnet.45 Sie verfolgen die Grundidee, das Risiko bei der Kapitalanlage durch eine breite Streuung zu reduzieren. Ein Investment in einen Fonds kann dabei oft schon mit kleinen Beträgen erfolgen.46 Die Verwaltung eines Investmentfonds übernehmen sogenannte Kapitalanlagegesellschaften (in der Folge: KAG). Bei ei­ner KAG handelt es sich um eine mit Sonderkonzessionen ausgestattete Gesell­schaft.47 Deren Hauptaufgabe ist die Vermögensverwaltung und damit auch die Kapitalanlage für die am Fonds beteiligten Anleger.48 Diese kann beispielsweise in Form von Wertpapieren, Immobilien oder aber auch Finanzderivaten erfolgen. Da­bei verfolgt das Fondsmanagement in der Regel das Ziel, auf den Kapital-, Immobi­lien- oder Geldmärkten Überrenditen für die Eigentümer der Anteilsscheine zu er­wirtschaften. Die durch die KAG erworbenen Vermögensgegenstände und Bank­guthaben bilden das Sondervermögen. Rechtlich gesehen ist das Fondsvermögen also lediglich eine Vermögensmasse, die durch die KAG mit einer gesetzlichen Vollmacht verwaltet wird.49 Ein Anteilsschein eines Fonds verbrieft dem Investor Miteigentum an einem Sondervermögen. Der Anteilsschein gewährt ihm zudem einen Anspruch an den Erträgen des Fonds, auf Rücknahme des Anteilsscheins zu Lasten des Sondervermögens und dessen ordnungsgemäße Abwicklung.

Das Sondervermögen ist im Sinne des Investors strikt von dem Vermögen der KAG zu trennen.50 Dies hat den Grund, dass das Investmentvermögen im Falle der KAG-Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse fällt.51 52 53 Dabei sind allerdings nicht nur die Vermögensgegenstände zu trennen.

Abbildung 5: Vereinfachte Funktion eines Investmentfonds (Quelle: gevestor) 52 53

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch so darf die KAG nur eine Treuhänderschaft für das Sondervermögen über­nehmen. Die Assets müssen daher gesondert bei einer Depotbank verwahrt wer­den. Die Bank übernimmt auch die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine. Zudem berechnet sie den aktuellen Wert der Investmentanteile. Die depotführende Bank darf ebenfalls keine personellen Verflechtungen zur KAG unterhalten. Sie prüft zudem die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten im Interesse der Anleger.

Die vertraglichen Grundlagen zwischen Anleger und dem Fondsverwalter werden nicht gesondert vereinbart. Der rechtliche Rahmen, und damit die Vertragsgrundla­ge des Fonds, ist durch die Fondsbestimmungen der KAG gegeben.54 In der Fondsbestimmung sind grundlegende Punkte wie die Auswahl der Vermögenswer­te, die Ausschüttung oder Wiederanlage der erwirtschafteten Erträge des Sonder­vermögens, etwaige Kosten sowie Rücknahmebedingungen geregelt.55

3.1 Fondsarten

Investmentfonds lassen sich in unterschiedliche Arten gliedern. Dabei haben sich in der Praxis vier wesentliche Arten herausgebildet.

Abbildung 6: Gliederung von Fondsarten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der der Gliederung nach der Art der Kapitalbeschaffung wird zwischen offe­nen und geschlossenen Investmentfonds unterschieden. Offene Fonds geben lau­fend Anteilsscheine aus. Sie werden in der Praxis auch als Open-end-Funds be­zeichnet. Erlöse, die der Fonds beim Verkauf der Anteilsscheine einnimmt, werden direkt reinvestiert. Das Sondervermögen kann demgemäß beliebig erweitert wer­den. Beabsichtigt der Anteilseigner den Verkauf des Fondsanteils, wird dieser im Verhältnis zum Fondsinventarwert berechnet. Geschlossene Fonds oder auch Closed-end-Funds bieten den Anlegern diese Flexibilität nicht. Sie sammeln bei den Investoren in der Regel lediglich einmal zum Beginn des Fonds Finanzmittel ein. Diese sind nicht selten durch eine fixe Anlagesumme begrenzt. Die Zahl der Anteilsscheine kann anschließend nicht mehr erweitert werden. Im Vergleich zu Open-end-Funds hat der Anleger zudem oftmals keinen Anspruch auf die Rück­nahme der Anteile durch das Fondsvermögen.56 Die Fondsanteile können jedoch über einen Sekundärmarkt gehandelt werden und erhalten somit zumindest eine gewisse Fungibilität. Geschlossene Fonds werden häufig bei der Umsetzung ein­zelner, weniger liquider Vorhaben genutzt. Lange Zeit waren sie in der Schiffs- oder Immobilienfinanzierung zu finden. Heute finden sie Anwendung bei der Umsetzung der durch die Energiewende nötig gewordenen Investitionen. Dies ergibt sich aus dem relativ hohen einmaligen Investitionsaufwandes zum Laufzeitbeginn. Anleger haben so die Möglichkeit, sich direkt an einzelnen Vorhaben zu beteiligen. Die Möglichkeit der Risikostreuung ist aber oftmals nicht gegeben, da geschlossene Fonds in der Regel in lediglich in einzelnen, befristeten Projekt investieren.57

Bei der Klassifizierung von Fonds nach der Art des Anlagekreises wird zwischen Publikumsfonds und Spezialfonds unterschieden. Publikumsfonds richten sich an eine breite Öffentlichkeit und können von jedermann erworben werden.58 Die Ziel­gruppe des Fonds sind oftmals Privatanleger.59 Die regulatorischen Voraussetzun­gen nach dem KAGB sind daher auch deutlich höher als beim Spezialfonds. Spezi­alfonds werden häufig für einen Kunden ausgegeben. Das Sondervermögen darf dabei maximal von 100 Anteilsinhabern gehalten werden. Da bei Spezialfonds er­leichterte Bedingungen gelten, sind nur institutionelle Anleger berechtigt in den Fonds zu investieren.60 So kommen beispielsweise Banken, Versicherungen oder KVGs in Frage.

Nach dem Investmentgesetz (in der Folge: InvG) wird auch zwischen richtlinien­konformen und sonstigen Fonds unterschieden. Richtlinienkonform sind Invest­mentvermögen, welche die Vorschriften der EG-Investmentrichtlinie einhalten. Dies birgt für die Fondsgesellschaft den Vorteil, dass der Fonds nach einmaliger Zulas­sung in jedem Land der EU vertrieben werden kann. In der Praxis spricht man da­her auch von einem sogenannten EU-Pass.61 Um diesen EU-Pass zu erhalten, sind die KVGs bei der Verwaltung ihrer Sondervermögen dazu verpflichtet, besondere Vorschriften zu beachten. So ist das Anlageuniversum des Fonds hinsichtlich der Vermögensgegenstände begrenzt. Ein richtlinienkonformer Fonds darf beispiels­weise lediglich Aktien, Geldmarktinstrumente, Derivate oder sonstige Anlagein­strumente halten. Hinsichtlich der Zusammensetzung müssen dabei bestimmte Investmentgrenzen eingehalten werden. Aktien desselben Emittenten dürfen bei­spielsweise maximal 5% des Fondsvermögens ausmachen. Ausgenommen hier­von sind Indexfonds. Bei richtlinienkonformen Fonds können Derivate beispielswei­se nur in einem vorgegebenen Rahmen eingesetzt werden.

Bei sonstigen Fonds handelt es sich um Sondervermögen der folgenden Klassen:62

- Immobiliensondervermögen
- Gemischte Sondervermögen
- Altersvorsorge-Sondervermögen
- Infrastruktur-Sondervermögen
- Hedgefonds
- Sonstige Sondervermögen

Die Anlagevorschriften der jeweiligen Fonds unterscheiden sich hier deutlich. Al­tersvorsorge-Sondervermögen sollen beispielsweise der Altersvorsorge dienen. Der Anlagehorizont ist daher oftmals entsprechend lang. Die Ausschüttung von Erträgen ist demzufolge nicht vorgesehen. Altersvorsorge-Sondervermögen wur­den nicht in der OGAW-Richtlinie berücksichtigt, weswegen sie nicht den richtli­nienkonformen Fonds zugerechnet werden.63 AS-Fonds können daher auch in Im­mobiliensondervermögen bzw. offene Immobilienfonds investieren. Diese halten Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke oder auch Beteiligungen an Grund­stücksgesellschaften. Damit der Eigentümer die Anteile des Immobiliensonderver­mögens veräußern kann, muss dieser Fonds mindestens 5% des Sondervermö­gens liquide halten.64 Infrastrukturfonds investieren in Öffentlich-Private- Partnerschaften (Public Private Partnerships) und sind nur schwer handelbar. Mit den Sondervermögen werden öffentliche Projekte wie Tunnelbauten oder Schulen finanziert. In der Regel handelt es sich, wie bei Hedgefonds auch, um geschlosse­ne Sondervermögen, in die nur institutionelle Anleger investieren können. Hedge­fonds bzw. auch Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken unterliegen keinen Be­Schränkungen und verfolgen den Ansatz der Risikomischung. Ein öffentlicher Ver­trieb der Fonds ist daher untersagt.65

Fonds können bei der Unterscheidung nach der Art der Anlagewerte in sechs grundlegende Kategorien eingeteilt werden.66

- Aktienfonds
- Rentenfonds
- Geldmarktfonds
- Gemischte Fonds
- Dachfonds
- Immobilienfonds

Bei Aktienfonds handelt es sich um offene Investmentfonds. Die KAG muss das Kapital der Anleger zu mindestens 51% in Aktien investieren. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass der gesamte Anteil des Fondsvolumens in Aktien investiert wird. Die Fonds unterscheiden sich oftmals in ihrem Anlageschwerpunkt. So wird der Schwerpunkt der Vermögensverwaltung oftmals auf Branchen, Länder oder Wirtschaftsregionen spezifiziert. Nicht selten bilden Aktienfonds einen ganzen In­dex nach. Gerade in letzten Jahren erfreuten sich sogenannte Exchange Traded Funds (in der Folge: ETF) einer steigenden Beliebtheit, was unter anderem an den verhältnismäßig niedrigen Kosten liegt.67 Da Fondsgesellschaften die Aktien im Sondervermögen verwalten, vertreten sie die Investoren bei der Ausübung von Stimmrechten auf der Hauptversammlung. Nicht selten stellen sie daher auch ei­nen der größten Aktionäre des Investmentobjekts dar.68 Sie können folglich einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmung ausüben.69

Rentenfonds hingegen müssen 51% des Sondervermögens in Renten bzw. Inha­berschuldverschreibungen investieren. Dabei wird zwischen nationalen bzw. inter­nationalen Rentenfonds und Pfandbrieffonds unterschieden. Die Anleihe ist eine Form der Fremdfinanzierung. Der Investor wird in diesem Fall nicht Eigentümer sondern Gläubiger. Das investierte Kapital fließt ins Fremdkapital des Unterneh­mens. Auch Staaten geben Rentenpapiere aus.70 Der Schwerpunkt variiert ähnlich wie bei Aktienfonds. So gibt es Sondervermögen, die überwiegend in Unterneh­mens- oder Staatsanleihen investieren. Regionen- oder währungsspezifische Anla­geschwerpunkte sind auch hier denkbar. In der Praxis findet man inzwischen auch Indexfonds, die Rentenindizes nachbilden.71 Bei Inhaberschuldverschreibungen hat der Gläubiger keine Stimmrechte. Eine Hauptversammlung findet nicht statt.72

Geldmarktfonds investieren das Investmentvermögen bevorzugt in Anlagen mit kurzer Laufzeit an. Dies können Einlagen bei Kreditinstituten, Anleihen mit einer Restlaufzeit von durchschnittlich einem Jahr bzw. mit einer maximalen Restlaufzeit von bis zu zwei Jahren, Floater oder kurzfristige Schuldscheindarlehen sein. Sämt­liche Anlageinstrumente erfreuen sich einer hohen Liquidität und liegen in der Re­gel minimal über den für kurzfristige Anlagen liegenden Zinsen. Das Risiko von Geldmarktinstrumenten und damit von Geldmarktfonds wird als gering beurteilt. Entsprechend niedrig ist die Rendite des Fonds.73 Es wird zwischen Euro- und US- Dollar-Geldmarktfonds unterschieden.74

Gemischte Fonds begrenzen sich nicht auf ein Anlageinstrument sondern streuen diese. Die Anlageklassen der Fonds können sich daher erheblich unterscheiden. Der Vorteil der Fonds ist ihre breite Risikostreuung. Ein Mischfonds gemäß der OGAW-Richtlinie darf beispielsweise in Aktien, Renten, Bankguthaben, Derivate, Darlehen oder Geldmarktpapiere investieren. Gemische Investmentvermögen, die nicht unter die OGAW-Richtlinie fallen, dürfen die Anlegergelder zudem in sonstige bzw. gemischte Investmentvermögen anlegen. Bei sonstigen Investmentvermögen besteht neben den genannten Assets zudem die Möglichkeit derAnlage in Edelme­talle und unverbriefte Darlehensforderungen.

Dachfonds unterscheiden sich von Mischfonds dahingehend, dass das Sonderver­mögen nach dem Fonds-im-Fonds-Prinzip verwaltet wird. 51% des Fonds müssen in andere Investmentfonds investiert werden. Der Anleger kann dadurch von ver­schiedenen Anlagestrategien profitieren. In der Praxis wird dabei häufig auf andere Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Mischfonds zurückgegriffen. Auch Bankgutha­ben sind zulässig. Handelt es sich um einen Fonds nach der OGAW-Richtlinie, sind besondere Rahmenbedingungen einzuhalten.75 So müssen OGAW-Dachfonds da­rauf achten, dass sie lediglich Zielfonds erwerben, deren Sondervermögen maximal zehn Prozent in andere Fonds investiert werden. Diese als Kaskadenverbot be­zeichnete Richtlinie dient als Schutzfunktion für Anleger. Damit soll verhindert wer­den, dass die Fonds immer weiter in andere Fonds investieren. Was auf der einen Seite enorme Kosten und Renditeverzicht für den Anleger bedeuten würde, könnte sich im schlimmsten Fall zu einem Schneeballsystem entwickeln. Anleger hätten hier nicht mehr die Möglichkeit nachzuvollziehen, in welche Sondervermögen ihre Gelder geflossen sind.76

Immobilienfonds stellen eine besondere Asset-Klasse dar. Ein Großteil ihres Ver­mögens wird nicht in Wertpapiere, sondern in Immobilien angelegt. Der Anleger erhält dadurch die Chance an einem nationalen oder internationalen diversifizierten Immobilienportfolio beteiligt zu sein. Dazu muss er weder große Summen aufwen­den, noch muss er sich um die Verwaltung der Immobilien kümmern. Zudem bietet der Fonds durch das Immobilienvermögen und im Hinblick auf die Indexierung der Mietverträge einen guten Inflationsschutz.77

3.2 Wesensmerkmale

Fonds sind längst kein Produkt mehr, welches nur von einer bestimmten Investo­rengruppe genutzt werden kann. Zudem bieten Fonds durch eine breite Streuung des Sondervermögens ein passives Risikomanagement an. Private Anleger kön­nen so bereits mit kleinen Einzahlungen an der Entwicklung der Weltmärkte partizi­pieren. Sofern der Anleger in einzelne Branchen oder Nationen investieren möchte, gelingt dies inzwischen sehr gut über Indexfonds. Durch die Trennung von KAG und Sondervermögen besteht zudem ein Insolvenzschutz. Entgegen einer direkten Beteiligung oder auch Investments in Immobilien besteht bei Publikumsfonds oder Fonds, die sich an den OGAW-Kriterien orientieren, oftmals eine hohe Liquidität. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Fonds in der Regel an der Börse ge­handelt werden.78 Wird der Preis des Fondsanteils nicht an der Börse festgelegt, obliegt die Wertermittlung bei Veräußerung der KAG sowie der beauftragen Depot­bank.79 Grundlage hierfür ist der Inventarwert. Dieser ergibt sich, wenn man alle Werte des Sondervermögens80 aufaddiert und das Bankguthaben sowie sonstige Vermögensgegenstände erweitert. Anschließend erfolgt eine Bereinigung um die Verbindlichkeiten.81

Die Kosten der Fonds unterscheiden sich nach der Fondsart. Bei gemanagten Fonds ist in der Regel einmalig ein Ausgabeaufschlag bei Kauf der Fondsanteile zu entrichten. In der Regel beträgt der Ausgabeaufschlag 5%.82 In seltenen Fällen gibt es auch eine performanceabhängige Gebühr oder einen Rücknahmeabschlag.83 Bei Indexfonds sind die Kosten in der Regel deutlich niedriger, da für die Fonds­verwaltung keine gesonderte Wertpapieranalyse benötigt wird.84 Bei ihnen fallen oftmals nur die Fondsverwaltungskosten an. Diese liegen aktuell bei durchschnitt­lich 0,1% pro Jahr.85 Die Rendite ergibt sich bei Investmentvermögen aus der Fondsausschüttung. Diese kann in Form von Zins- und Dividendenzahlungen direkt oder auch thesaurierend erfolgen. Bei einem ausschüttenden Fonds erfolgt die Zahlung nach Abzug der Steuern unmittelbar an den Anleger. Im Falle der Thesau­rierung wird die Ausschüttung steuerbereinigt wieder in den Fonds reinvestiert. Der Anleger erhält hierfür zusätzliche Fondsanteile.86 Zudem besteht die Möglichkeit durch Kursgewinne die Rendite weiter zu steigern. Diese Substanzgewinne können sich aus Kurssteigerungen der hinterlegten Wertpapiere ergeben.87

3.3 Chancen und Risiken

Die Anlage in Investmentfonds ist mit folgenden Chancen verbunden:

- Risikodiversifikation durch eine Vielzahl an verschiedenen Wertpapieren. Die Verluste einzelner Wertpapiere schlagen nur in begrenztem Umfang auf den Inventarwert durch.
- Die Partizipation an der Entwicklung der Märkte ist bereits ab kleinen Beträ­gen möglich. Dadurch kann national und international gleichzeitig in ver­schiedene Märkte und Branchen investiert werden.
- Bei gemanagten Fonds ist die Verwaltung immer durch Fachleute gewähr­leistet. Es sind keine erweiterten finanzspezifischen Kenntnisse notwendig.
- Ein Insolvenzschutz ist durch die Trennung von KAG und Sondervermögen gegeben.
- Die Liquidität von Fonds ist verhältnismäßig hoch, da die Anteile von der KAG jederzeit zum Inventarwert zurückgenommen werden müssen.
- Dadurch dass Fonds in der Regel Publizitätspflichten unterliegen ist eine hohe Transparenz gegeben.
- Durch Immobilienfonds hat der Anleger die Möglichkeit in Immobilien zu in­vestieren. Dabei muss er sich nicht um die Verwaltung der Immobilie küm­mern. Kenntnisse benötigt er hierfür nicht.

Folgende Risiken ergeben sich bei einerAnlage in einen Investmentfonds:

- Da Fonds oftmals in Wertpapiere investieren, gehen mit der Anlage in In­vestmentvermögen auch Kursänderungsrisiken einher.
- Bei gemanagten Fonds besteht ein Risiko durch das Fondsmanagement. Der Anleger hat keinen Einfluss auf dessen Strategie. Zudem besteht ein Risiko, sofern das Management gewechselt wird.
- Durch die Risikomischung besteht die Gefahr, dass der Anleger auch Wert­papiere im Portfolio mittragen muss, die eine unterdurchschnittliche Wert­entwicklung mit sich bringen.
- Bei großen Investmentfonds besteht das Risiko, dass der Fonds die Wert­papiere nicht schnell genug umschichten kann. Da in kurzer Zeit eine Viel­zahl an Wertpapieren auf den Markt geworfen werden, besteht die Gefahr, dass mit der Umschichtung Kursverluste einhergehen.88
- Immobilienfonds tragen ein hohes Liquidationsrisiko. Dies ist immer dann gegeben, wenn viele Anleger in einem kurzen Zeitraum ihre Anteile veräu­ßern möchten. Nicht selten werden Immobilienfonds daher oft in geschlos­sener Form aufgesetzt.
- Die Kosten bei Fonds sind höher als bei der Direktanlage, da hier zusätzlich noch Verwaltungsgebühren erhoben werden. Gemanagte Fonds erheben oftmals einen Ausgabeaufschlag.
- Wechselkursrisiken gehen mit Sondervermögen einher, bei denen die Anla­gestrategie auch Wertpapiere einer anderen Währung zulässt.
- Zinsänderungsrisiken ergeben sich bei Rentenfonds. So kann der Kurs von Anleihen bei steigenden Zinsen fallen.
- Indexfonds, die den Index synthetisch, also mit Hilfe von Derivaten abbilden, sind mit den Risiken behaftet, die sich aus der Insolvenz der Vertragskon­trahenten ergeben.

3.4 Bewertung

Bei der Vermögensanlage mit Investmentfonds bieten sich privaten Anlegern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dabei ist nicht jedes Investmentvermögen für die private Kapitalanlage geeignet. So werden Spezialfonds und geschlossene Investment­vermögen lediglich von institutionellen Investoren genutzt. In der Praxis kommen sie häufig in Form von Hedgefonds oder Infrastrukturfonds vor. Diese Art der Fonds wird in der Studie nicht weiter untersucht.

Privatanleger investieren in der Regel in offene Publikumsfonds, die sich überwie­gend an den OGAW-Richtlinien orientieren. Diese Fonds bieten neben einer hohen Transparenz den Vorteil einer breiten Risikostreuung und Liquidität. Der Anleger kann dabei zwischen einem aktiv gemanagten Fonds odereinem ETF entscheiden. Beide Arten bieten die Möglichkeit in Aktien, Renten sowie Geldmarktpapiere zu investieren. Auch offene Immobilienfonds sind eine geeignete Beimischung zur privaten Vermögensanlage. Da sie in der Praxis jedoch eher eine untergeordnete Rolle spielen, werden sind in der Studie nicht weiter berücksichtigt. Bei den meis­ten Fonds handelt es sich um Aktien- und Rentenfonds. Beide Wertpapierarten können unkompliziert an den Börsen gehandelt werden. Dadurch ist eine verhält­nismäßig hohe Fungibilität gewährleistet. Dieser Vorteil macht die Fonds auch ins­besondere für private Anleger attraktiv. Dadurch, dass die Fondsgesellschaften das Vermögen der Anleger bündeln, können sie zudem auf die Unternehmen Einfluss nehmen. Dies gelingt bei Aktienfonds besser, da das Fondsmanagement über Stimmrechte oder mittels Dialog aktiv auf Entscheidungen des Managements ein­wirken kann. Aus rechtlicher Sicht sind Aktionäre Eigentümer. Die Besitzer eines Schuldscheins lediglich Gläubiger. Sie haben daher keine Stimmrechte. Bei Aktien- und Rentenfonds fließt dem Unternehmen zudem fast nie frisches Kapital zu. Dies liegt daran, dass Aktien und Anleihen über den Sekundärmarkt gehandelt werden. Der Kaufpreis einer Aktie oder einer Anleihe fließt folglich an den Verkäufer und nicht an die Unternehmen. Lediglich bei der erstmaligen Emission der Papiere so­wie bei einer Kapitalerhöhung profitiert die Kapitalgesellschaft. Fonds spielen bei solchen Emissionen jedoch oftmals eine untergeordnete Rolle.

Final kann daher gesagt werden, dass Fonds sich sehr gut für den Vermögensauf­bau von privaten Kapitalanlegern eignen. In der Praxis haben sich Aktien- und Ren­tenfonds etabliert. Da der Handel der Aktien und Renten allerdings über die Börse erfolgt, fließt dem Unternehmen kein frisches Kapital zu. Dafür kann der Fonds überstimmrechte und einen aktiven Dialog auf das Unternehmen Einfluss nehmen. Spezialfonds und geschlossene Fonds sind oftmals nicht massenmarkttauglich, da sie mit strengeren Regularien verbunden sind. Dadurch entgeht Privatanlegern oftmals die Chance, aktiv an Nachhaltigkeitsprojekten mitzuwirken. Beide Fondsar­ten werden in der Studie daher nicht näher untersucht.

4. ESG-Investmentfonds: Teil der nachhaltigen Kapitalanlage

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Thema des ESG-Fonds. Es soll herausge­arbeitet werden, welche Rolle ESG-Investmentfonds in der nachhaltigen Kapitalan­lage einnehmen und wie diese in der Praxis umgesetzt werden. Dazu ist es not­wendig, sich mit den verschiedenen Strategien von ESG-Investmentfonds zu be­fassen. Mit Hilfe des daraus resultierenden Rahmens wird versucht, einen aktuellen Marktüberblick zu geben. Zudem wird auf die Herausforderungen sowie die Regulatorik im ESG-Markt eingegangen.

4.1 Nachhaltige Kapitalanlage

Folgt man dem Forum für nachhaltige Geldanlage, so ergänzt die nachhaltige Kapi­talanlage die Kriterien Rentabilität, Liquidität und Sicherheit (in der Folge: Magi­sches Dreieck) um ethische, soziale und ökologische Bewertungspunkte.89 Auf ei­nem ähnlichen Ansatz baut auch das magische Fünfeck auf, das neben dem magi­schen Dreieck die Aspekte Steueroptimierung und Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Risikostreuung bzw. -diversifikation sowie der Vermögenszuwachs spielen also auch hier eine bedeutende Rolle.90 Der Ursprung der nachhaltigen Kapitalanlage kann bis in die 1960er-Jahre zurückverfolgt werden, als Investoren börsennotierte Unternehmen boykottierten, die Waffen für den Vietnamkrieg produzierten oder Geschäfte mit dem Apartheidregime in Südafrika machten. Der Begriff der Nach­haltigkeit bzw. Sustainability fand dabei allerdings noch keine Anwendung.91 Bei der nachhaltigen Kapitalanlage spielt die Art des Finanzinstruments vorerst keine Rolle, wie die folgenden Beispiele zeigen:92

Tabelle 3: Beispiele für nachhaltige Finanzinstrumente

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vergleicht man den Umfang der nachhaltigen Kapitalanlage mit den Begrifflichkei- ten der Nachhaltigkeit, fällt auf, dass der Aspekt Zeit unberücksichtigt bleibt. Oft­mals stehen lediglich die drei Säulen der Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Und auch so bezieht sich nachhaltige Kapitalanlage auf das Drei-Säulen-Modell im systema­tischen Kontext, da der Punkt lediglich einen Teil verschiedenster Anlageaspekte darstellt. So verweist die Fachliteratur beispielsweise auf die Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten oder der Liquidität einer Anlage. Nachhaltige Kapitalanlage ist daher vermutlich eher der schwachen Form der Nachhaltigkeit zuzuordnen.

4.2 ESG-Ansatz

Bei der nachhaltigen Kapitalanlage spielt der ESG-Ansatz eine maßgebliche Rolle. Der Ansatz beruht auf dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit. Da der Umfang dieses Modells zu wenig konkret ist, um daraus Maßnahmen abzuleiten, wurde der ESG-Ansatz entwickelt. ESG steht hierbei für Environmental (Umwelt), Social (So ziales) und Governance (Corporate Governance).93 Der Ansatz definiert damit Leit­linien, an denen sich nachhaltige Unternehmensführung orientieren kann. Dabei ist das Ziel, dass ein Gleichgewicht zwischen Ökologie, Ökonomie und Sozialem her­gestellt wird. Diese gesamtunternehmerische Verantwortung lässt sich wie folgt darstellen:

Abbildung 7: Gesamtunternehmerische Verantwortung - ESG-Ansatz94 95

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unternehmen, die sich an ESG-Kriterien orientieren, haben verschiedene Möglich­keiten, die nachhaltige Entwicklung im Unternehmen voranzutreiben. Bei der Pro­duktion können Ressourcen eingespart, Dienstreisen an nachhaltige Mobilitätslö­sungen gekoppelt oder auf umweltbelastende Komponenten verzichtet werden. Mit der Förderung der Mitarbeiter und der Steigerung der Work-Life-Balance können soziale Aspekte vorangetrieben werden. Dabei hat das Management eine unter­nehmensübergreifende Verantwortung gegenüber verschiedenen Stakeholders So ist darauf zu achten, dass Lieferanten und Kooperationspartner ebenso Menschen­rechte einhalten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung umfasst die Einhal­tung von Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese geschieht unter anderem durch den Code of Conduct oder ein funktionierendes internes Kontroll­systems, das sowohl die Compliance als auch die Revision umfassend einbindet.

[...]


1 Vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Nachhaltigkeit, Zugriff: 03. Juni 2021

2 Vgl. Tober, C., Dittrich, S., Gloger, A., Marktbericht Nachhaltige Geldanlage 2020, 2020, S. 8

3 Vgl. Tober, C., Dittrich, S., Gloger, A., Marktbericht Nachhaltige Geldanlage 2020, 2020, S. 11

4 Vgl. ESMA, Strategy on Sustainable Finance, 2020, S. 4

5 Vgl. Schneider, A., Schmidpeter, R., Corporate Social Responsibility, 2012, S. 553

6 Vgl. Grunow, H., Zender, C., Green Finance, 2020, S. 16

7 Vgl. De Franco, C., Künstliche Intelligenz ermöglicht komplexe ESG-Analysen, S. 86

8 Vgl. Tober, C., Dittrich, S., Gloger, A., Marktbericht Nachhaltige Geldanlage 2020, 2020, S. 11

9 Vgl. Kropp, A., Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung, 2019, S. 2-4

10 Vgl. Kropp, A., Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung, 2019, S. 1

11 Vgl. Mayer, K., Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 26

12 Das Werk ist auch bekannt unter dem Titel Haußwirthliche Nachricht und Naturgemäßige Anwei­sung zur Wilden Baum-Zucht.

13 Vgl. Vierweg, W, Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 26

14 Vgl. Henderson, L., Environmental Change and Sustainability, 2018, S. 28

15 Vgl. Grunwald, A., Kopfmüller, J., Nachhaltigkeit, 2012, S. 21 ff.

16 Vgl. Döpfner, C., Nachhaltige Finanzen, 2020, S. 37

17 Vgl. Grunwald, A., Kopfmüller, J., Nachhaltigkeit, 2012, S. 24 ff.

18 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 24

19 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 24

20 Abbildung: Eigene Darstellung, i.V.m. Icons von flaticon.com

21 Vgl. Mayer, K., Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 4

22 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 25

23 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 28 ff.

24 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 27

25 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 29 ff.

26 Vgl. Holzbauer, U., Nachhaltige Entwicklung, 2020, S. 37 ff.

27 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 34 ff.

28 Vgl. Vierweg, W., Nachhaltige Marktwirtschaft, 2017, S. 35 ff.

29 Vgl. Grunwald, A., Kopfmüller, J., Nachhaltigkeit, 2012, S. 25

30 Der Begriff leitet sich aus den Tagesordnungspunkten (= Agenda) der Rio-Konferenz und dem daraus resultierenden Entwicklungs- und Aktionsprogramm, welches Handlungsempfehlungen für das 21. Jahrhundert (= 21) definiert, ab.

31 Vgl. Kropp, A., Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung, 2019, S. 8

32 Vgl. Vereinte Nationen, AGENDA 21, 1992, S. 1

33 Vgl. Kinne, P., Nachhaltigkeit Entfesseln, 2020, S. 136

34 Vgl. Zahoransky, R., Energietechnik, 2015, S. 574 ff.

35 Vgl. Kropp, A., Grundlagen der Nachhaltigen Entwicklung, 2019, S. 9

36 Vgl. Kinne, P., NachhaltigkeitEntfesseln, 2020, S. 136

37 Vgl. Hildebrandt, A., Klimawandel in der Wirtschaft, 2020, S. 13

38 Vgl. Mayer, K, Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 121-122

39 Vgl. Vogt, M., Nachhaltigkeit definieren. Die sieben häufigsten Irrtümer, 2015, S. 1

40 Abbildung: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Mayer, K. i.V.m. Icons von flaticon.com

41 Vgl. Mayer, K., Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 4

42 Vgl. Vogt, M., Nachhaltigkeit definieren. Die sieben häufigsten Irrtümer, 2015, S. 1

43 Der Begriff des Subjekts umfasst hierbei nicht nur einzelnen Individuen sondern schließt wirt­schaftliche, gesellschaftliche und politische Institutionen mit ein.

44 Vgl. Janoska, P., Risikofaktor Hedgefonds, 2017, S. 3

45 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 36

46 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 250

47 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger D., Bankgeschäft und Finanzmarkt, 2019, S. 159

48 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 17

49 Vgl. Raab, W, Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 35

50 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 250

51 Vgl. Börsch, M., Finanzwirtschaft, 2019, S. 52

52 Vgl. https://www.gevestor.de/details/fondsbeteiligung-714722.html, Zugriff: 03. Juni 2021

53 Abbildung: Eigene Darstellung, i.V.m. Icons von flaticon.com

54 Vgl. Wohlschlägl-Aschberger, D., Bankgeschäft und Finanzmarkt, 2019, S. 159

55 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 252

56 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 253

57 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 181 ff.

58 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 18

59 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 36

60 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 255

61 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 250-256

62 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 253

63 Vgl. Höring, J., Investmentrecht, 2013, S. 150

64 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 259

65 Vgl. Höring, J., Investmentrecht, 2013, S. 152-153

66 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 253

67 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 162

68 In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf den Vermögensverwalter Blackrock verwiesen, der bei namenhaften Großkonzernen wie der Deutsche Bank AG, der Bayer AG oder der Allianz SE zuletzt immer wieder als größter Einzelaktionär auftrat.

69 Vgl. o.A., Finanztest, 2018, S. 54 - 56

70 Vgl. Wöhe, G., Bilstein, J., Ernst, D., Häcker, J., Grundzüge d. Unternehmensfinanz., 2013, S. 295

71 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 253

72 Vgl. Döpfner, C., Nachhaltige Finanzen, 2020, S. 144

73 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 163

74 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 253

75 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 164

76 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 41

77 Vgl. Trübestein, M., Praxishandbuch Immobilieninvestments, 2012, S. 255-256

78 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 160

79 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 260

80 Der Wert des Sondervermögens entspricht dem Tageswert der Wertpapiere (Kurswert)

81 Vgl. Grill, H., Perczynski, H., Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 2008, S. 260

82 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 172

83 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 84

84 Vgl. Raab, W., Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2015, S. 75

85 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 180

86 Vgl. Kommer, G., Souverän Investieren, 2019, S. 153 ff.

87 Vgl. Leser, G., Leser, G., Finanzinstrumente, 2013, S. 110-112

88 In diesem Zusammenhang sei auf den Flash Crash im März 2020 verwiesen. Dieser wurde durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst und führte dazu, dass Indexfonds innerhalb von kurzer Zeit große Mengen an Wertpapieren liquidieren mussten.

89 Vgl. Mayer, K., Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 129

90 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 184

91 Vgl. Mayer, K., Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 130

92 Vgl. Lindmayer, K., Dietz, H., Geldanlage und Steuer 2015, 2015, S. 188

93 Vgl. Kinne, P., Nachhaltigkeit Entfesseln, 2020, S. 84

94 Abbildung: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Mayer, K, i.V.m. Icons von flaticon.com

95 Vgl. Mayer, K., Nachhaltigkeit: 125 Fragen und Antworten, 2020, S. 134

Fin de l'extrait de 190 pages

Résumé des informations

Titre
ESG-Fonds, Status quo, Entwicklungspotenziale und Nachhaltigkeit. Möglichkeiten und Auswirkungen
Sous-titre
Eine kritische Analyse aus der Perspektive deutscher Privatanleger
Université
University of Applied Sciences Essen
Cours
Finance & Accounting
Note
1,3
Auteur
Année
2021
Pages
190
N° de catalogue
V1131550
ISBN (ebook)
9783346499813
ISBN (Livre)
9783346499820
Langue
allemand
Mots clés
ESG, Nachhaltig, SRI, CSR, Privatanleger, Nachhaltigkeit, ESG-Fonds, Ausschlusskriterien, Best-in-Class, Impact-Investing, Governance, Social, Environment
Citation du texte
Manuel Markiewitz (Auteur), 2021, ESG-Fonds, Status quo, Entwicklungspotenziale und Nachhaltigkeit. Möglichkeiten und Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1131550

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