Der Fall des „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“, der Ende des 19. Jahrhunderts am RG anhängig war, gründete ursprünglich auf internen Streitigkeiten der einzelnen Kartellmitglieder. Zur Beurteilung der Klagebegehren bedürfte es jedoch auch der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Kartellen im Allgemeinen. So wurde das am 4. Februar 1897 verkündete Urteil zu einer Leitsatzentscheidung seiner Zeit. Aus den Gründen ging hervor, dass man Kartelle nahezu unbeschränkt zulassen wolle. Dadurch wurde die ohnehin verhältnismäßig fortgeschrittene Kartellierung der deutschen Märkte weiter angetrieben. Deutschland entwickelte sich zum so genannten „Land der Kartelle“. Im Jahre 1911 schätzte man die Zahl der Kartelle auf etwa 550-600, 1923 sogar auf rund 1500. Angelangt im 21. Jahrhundert, wird diese höchstrichterliche Entscheidung häufig als warnendes Beispiel einer hinter uns liegenden Fehlentwicklung empfunden. Kartelle werden gemeinhin als die Feinde der Privatautonomie gesehen und man bemüht sich ihre einschränkende Wirkung zu begrenzen. Hatte sich das RG, als es 1897 Kartelle ausdrücklich befürwortete, damit unweigerlich gegen die Privatautonomie entscheiden wollen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht die reine Erfassung der abgedruckten Urteilsbegründung nicht aus. Vielmehr soll in der vorliegenden Arbeit versucht werden, die Beurteilung der Richter im Lichte der zeitgenössischen Einflüsse zu verstehen. Weshalb fällte der VI. Zivilsenat des RG dieses Urteil so, wie es am 4. Februar 1897 ergangen ist? Stellte es tatsächlich die Privatautonomie versus Kartelle und entschied sich für letztere? Am 22. März 1893 gründeten mehrere Firmen, die im Königreich Sachsen weißen Holzstoff fabrizierten, den „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“. Hintergrund des Zusammenschlusses war das Bestreben, den Preis für sächsischen Holzstoff künstlich auf einem höheren Level zu halten. Im Statut hieß es, dass der Zweck des Verbandes sei, „in Zukunft einen verderblichen Wettbewerb der Fabrikanten untereinander zu verhindern und für ihr Fabrikat ei-nen angemessenen Preis zu erzielen“. Dafür sollte eine gemeinsame Verkaufsstelle errichtet werden, über welche die Produkte der beteiligten Firmen während der Vertragslaufzeit ausschließlich verkauft werden dürften. Für den Fall, dass ein Mitglied des Verbandes die Abmachungen nicht einhielte, wurde eine Vertragsstrafe festgelegt.
Inhaltsverzeichnis der Arbeit
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Zuständigkeiten und Senatsbesetzung
IV. Die gerichtliche Beurteilung der Vorinstanzen
V. Die gerichtliche Beurteilung des RG
1. Wirksamkeit des zu Grunde gelegten Vertrages
a) Zulässige Einschränkung des in der Gewerbefreiheit liegenden Allgemeininteresse
b) Zulässige Einschränkung der Individualgewerbefreiheit
2. Weitere Aspekte
a) Muss dem Vertrag trotz Wirksamkeit der Rechtsschutz versagt werden?
b) Vorzeitiger Austritt möglich?
VI. Privatautonomie vs. Kartelle
1. Marktlage der Holzstoffindustrie
2. Rückgriff auf die Wirtschaftswissenschaften
3. Deutschland zwischen Krise und Aufschwung
4. Der Staat und sein Einfluss
5. Rechtswissenschaftliche Grundlagen
a) Das Gesetz
b) Die Rechtswissenschaft und Kartelle
c) § 138 Abs. 1 BGB
6. Divergenz zwischen Zivil- und Strafrecht
VII. Zusammenfassung der Thesen
Zielsetzung & Themen der Publikation
Die vorliegende Arbeit analysiert die richtungsweisende Entscheidung des Reichsgerichts (RG) vom 4. Februar 1897 zum „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“. Ziel ist es, die judikative Haltung gegenüber Kartellen im ausgehenden 19. Jahrhundert vor dem Hintergrund zeitgenössischer wirtschaftsliberaler Ideologien, der damaligen Rechtsprechungspraxis und des sozialen Wandels im Deutschen Kaiserreich zu verstehen und zu bewerten.
- Historische Einordnung des sächsischen Holzstoffkartells und dessen Marktlage.
- Die dogmatische Herleitung der Kartellzulässigkeit durch das Reichsgericht unter dem Maßstab der Gewerbefreiheit.
- Wechselwirkung zwischen wirtschaftswissenschaftlichen Theorien und juristischer Urteilsbildung.
- Vergleich der liberalen Zivilrechtsprechung mit der restriktiven Behandlung von Arbeiterkoalitionen durch die Strafsenate.
- Diskussion des Spannungsfeldes zwischen Privatautonomie, Vertragsfreiheit und staatlichem Eingriff.
Auszug aus dem Buch
Die gerichtliche Beurteilung des RG
Das RG hob im Ergebnis das Berufungsurteil des OLG Dresden auf, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die zweite Instanz zurück. Es erklärte jedoch gleichzeitig die Einwendungen des Beklagten für unbegründet.
1. WIRKSAMKEIT DES ZU GRUNDE GELEGTEN VERTRAGES
Das RG hatte zu klären, ob der zu Grunde liegende Vertrag als wirksam anzusehen sei. Dieser Prüfungspunkt führte also zu der Gretchenfrage des Falles, der Zulässigkeit einer Kartellvereinbarung. Dabei wurde in zwei Komplexe unterteilte.
a) Zulässige Einschränkung des in der Gewerbefreiheit liegenden Allgemeininteresse
„Ob durch Vereinigungen von Gewerbetreibenden, welche die Festhaltung gewisser Mindestpreise für ihre Produkte anstreben, den Intentionen des Gesetzgebers insoweit, als er durch die Gewerbefreiheit die Interessen der Gesamtheit fördern will, in unzulässiger Weise entgegengearbeitet werde?“
Wohl schickte das RG seinen eigenen Erläuterungen die Nennung mehrerer Publikationen voraus, in denen diese Frage, insbesondere außerhalb Deutschlands, bejaht wurde. Für sich rollte es die Thematik allerdings von neuem auf und kam letztlich zu einem gegenteiligen Ergebnis. Den Ansatzpunkt seiner Überlegungen sah das RG in der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen dem einzelnen Kartellvertrag und der allgemeinen Volkswirtschaft. Es gelangte zu der Überzeugung, dass Kartelle eine durchaus heilsame Wirkung haben könnten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in den historischen Fall des Holzstoffkartells und Darstellung der Forschungsfrage nach der kartellfreundlichen Haltung des Reichsgerichts.
II. Sachverhalt: Detaillierte Schilderung der Gründung und der Vertragsverletzungen des „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verbandes“.
III. Zuständigkeiten und Senatsbesetzung: Erläuterung der Revisionszuständigkeit des Reichsgerichts und der personellen Zusammensetzung des VI. Zivilsenats.
IV. Die gerichtliche Beurteilung der Vorinstanzen: Kurze Zusammenfassung der abweisenden Haltung des LG Dresden und der teilweisen Stattgabe durch das OLG Dresden.
V. Die gerichtliche Beurteilung des RG: Analyse der Urteilsbegründung, welche Kartelle als Instrument zur Sicherung der Volkswirtschaft und als zulässige Einschränkung der Gewerbefreiheit wertete.
VI. Privatautonomie vs. Kartelle: Untersuchung der wirtschaftlichen Hintergründe, des Einflusses der Wirtschaftswissenschaften und der gesellschaftspolitischen Lage im Kaiserreich.
VII. Zusammenfassung der Thesen: Resümee, dass das Urteil den liberalen Zeitgeist widerspiegelt und die Vertragsfreiheit über die Gewerbefreiheit stellte, ohne jedoch das Prinzip der Privatautonomie aufzugeben.
Schlüsselwörter
Reichsgericht, Kartellrecht, Sächsischer Holzstoff-Fabrikanten-Verband, Privatautonomie, Gewerbefreiheit, Vertragsfreiheit, Rechtsgeschichte, Deutsches Kaiserreich, Liberalismus, Wirtschaftsgeschichte, Zivilrecht, § 138 BGB, Kartellpolitik, Marktregulierung, Vertragsstrafe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtshistorischen Analyse einer wegweisenden Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1897 zur Zulässigkeit von Kartellverträgen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Auslegung der Gewerbefreiheit, die Rolle des Staates im Wirtschaftssystem des 19. Jahrhunderts und die dogmatische Behandlung von Kartellen vor dem Inkrafttreten des BGB.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob das Reichsgericht mit seinem Bekenntnis zur Kartellzulässigkeit die Privatautonomie preisgab oder ob das Urteil Ausdruck einer bewussten Einordnung in das damalige liberale Rechtssystem war.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historisch-juristische Analyse, die den Fall auf Basis der Urteilsbegründung, zeitgenössischer wirtschaftswissenschaftlicher Literatur und historischer Kontextualisierung auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung des Urteils durch das Reichsgericht sowie eine umfangreiche Kontextualisierung bezüglich der Marktlage, wirtschaftswissenschaftlicher Theorien und der Rechtsdogmatik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Reichsgericht, Kartellrecht, Privatautonomie, Gewerbefreiheit und Rechtsgeschichte definiert.
Warum beurteilte das Reichsgericht Kartelle damals als "heilsam"?
Das Gericht sah in Kartellen ein notwendiges Mittel, um ruinösen Preisverfall zu verhindern, Krisen abzuwenden und somit die Volkswirtschaft vor existenzbedrohenden Schwankungen zu schützen.
Inwiefern unterschied sich die Behandlung von Kartellen von der Behandlung von Arbeiterkoalitionen?
Während Kartelle vor den Zivilsenaten als legitime unternehmerische Freiheit angesehen wurden, stießen Arbeitervereinigungen und Streiks vor den Strafsenaten auf starke politische Ablehnung und Illiberalität.
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- Corinna Holz (Author), 2006, 1897: Privatautonomie vs. Kartell - Das sächsische Holzstoffkartell (RGZ 38, 155), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113184