1897: Privatautonomie vs. Kartell - Das sächsische Holzstoffkartell (RGZ 38, 155)


Seminar Paper, 2006

22 Pages, Grade: 12,00


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

II. Sachverhalt

III. Zuständigkeiten und Senatsbesetzung

IV. Die gerichtliche beurteilung der vorinstanzen

V. Die gerichtliche beurteilung des rg
1. Wirksamkeit des zu Grunde gelegten Vertrages
a) Zulässige Einschränkung des in der Gewerbefreiheit liegenden Allgemeininteresse
b) Zulässige Einschränkung der Individualgewerbefreiheit
2. Weitere aspekte
a) Muss dem Vertrag trotz Wirksamkeit der Rechtsschutz versagt werden?
b) Vorzeitiger Austritt möglich?

VI. Privatautonomie vs. Kartelle
1. Marktlage der Holzstoffindustrie
2. Rückgriff auf die Wirtschaftswissenschaften
3. Deutschland zwischen Krise und Aufschwung
4. Der Staat und sein Einfluss
5. Rechtswissenschaftliche Grundlagen
a) Das Gesetz
b) Die Rechtswissenschaft und Kartelle
c) § 138 Abs. 1 BGB
6. Divergenz zwischen Zivil- und Strafrecht

VII. Zusammenfassung der Thesen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Der Fall des „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“, der Ende des 19. Jahrhunderts am RG anhängig war, gründete ursprünglich auf internen Streitigkeiten der einzelnen Kartellmitglieder. Zur Beurteilung der Klagebegehren bedürfte es jedoch auch der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Kartellen[1] im Allgemeinen. So wurde das am 4. Februar 1897[2] verkündete Urteil zu einer Leitsatzentscheidung seiner Zeit. Aus den Gründen ging hervor, dass man Kartelle nahezu unbeschränkt zulassen wolle. Dadurch wurde die ohnehin verhältnismäßig fortgeschrittene Kartellierung der deutschen Märkte weiter angetrieben. Deutschland entwickelte sich zum so genannten „Land der Kartelle“.[3] Im Jahre 1911 schätzte man die Zahl der Kartelle auf etwa 550-600, 1923 sogar auf rund 1500. Angelangt im 21. Jahrhundert, wird diese höchstrichterliche Entscheidung häufig als warnendes Beispiel einer hinter uns liegenden Fehlentwicklung empfunden. Kartelle werden gemeinhin als die Feinde der Privatautonomie gesehen und man bemüht sich ihre einschränkende Wirkung zu begrenzen. Hatte sich das RG, als es 1897 Kartelle ausdrücklich befürwortete, damit unweigerlich gegen die Privatautonomie entscheiden wollen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht die reine Erfassung der abgedruckten Urteilsbegründung nicht aus. Vielmehr soll in der vorliegenden Arbeit versucht werden, die Beurteilung der Richter im Lichte der zeitgenössischen Einflüsse zu verstehen. Weshalb fällte der VI. Zivilsenat des RG dieses Urteil so, wie es am 4. Februar 1897 ergangen ist? Stellte es tatsächlich die Privatautonomie versus Kartelle und entschied sich für letztere?

II. Sachverhalt

Am 22. März 1893 gründeten mehrere Firmen, die im Königreich Sachsen weißen Holzstoff fabrizierten, den „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“. Hintergrund des Zusammenschlusses war das Bestreben, den Preis für sächsischen Holzstoff künstlich auf einem höheren Level zu halten. Im Statut hieß es, dass der Zweck des Verbandes sei, „in Zukunft einen verderblichen Wettbewerb der Fabrikanten untereinander zu verhindern und für ihr Fabrikat einen angemessenen Preis zu erzielen“[5]. Dafür sollte eine gemeinsame Verkaufsstelle errichtet werden, über welche die Produkte der beteiligten Firmen während der Vertragslaufzeit ausschließlich verkauft werden dürften. Für den Fall, dass ein Mitglied des Verbandes die Abmachungen nicht einhielte, wurde eine Vertragsstrafe festgelegt. Der Vertrag sollte bis zum 31. Oktober 1895 laufen. Der Beklagte war dem „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“ ebenfalls beigetreten, handelte jedoch in den Jahren 1894 und 1895 den Vereinbarungen zuwider. Mehrfach verkaufte der Beklagte seine Produkte, in Umgehung der gemeinsamen Verkaufsstelle, direkt an Papierfabriken weiter. Daraufhin klagte der Verband auf Zahlung der im Statut festgesetzten Vertragsstrafe. Der Beklagte brachte hingegen als Einwendung hervor, dass der Vertrag, auf dem der Verband beruhte, insgesamt unwirksam sei, und daher die Vertragsstrafen nicht einklagbar. Des Weiteren war der Beklagte der Meinung, dass er jederzeit aus dem Verband hätte austreten können. Er rügte also einen Verstoß gegen die Gewerbefreiheit als auch gegen die Individualfreiheit.[6][4]

III. Zuständigkeiten und Senatsbesetzung

Für Revisionen gegen Entscheidungen der OLGs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten war das RG zuständig.[7] Grundsätzlich konnte vor dem RG nur eine durch das OLG vollzogene Verletzung von Reichsrecht gerügt werden. Auf Verletzungen von Landesrecht erstreckte sich die Revisionszuständigkeit des RG nur, wenn dessen Geltungsbereich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinausging.[8] Sachsen hatte nur ein OLG errichtet und dadurch das Landeszivilrecht, namentlich das sächsische Bürgerliche Gesetzbuch von 1863, der revisionsgerichtlichen Zuständigkeit des RG entzogen.[9] Beim Holzstoff-Fabrikanten-Fall drehte es sich um die Auslegung der GewO und der in ihr normierten Gewerbefreiheit als Maßstab.[10] Diese galt seit 1883 als Reichsrecht und eröffnete so den Weg zur Spitze des vierstufigen Gerichtsaufbaus, dem RG.[11]

Das Revisionsverfahren gelangte vor den VI. Zivilsenat. Dieser war erst im Zuge der steigenden Überlastung des RG, am 1. Mai 1886 zusätzlich errichtet worden. Innerhalb der Geschäftsverteilung wurden ihm u.a. die Sachen aus dem Bezirk des OLG Dresden zugeteilt.[12] Zu der Zeit als das Holzstoffkartellverfahren beim RG anhängig war, setzte sich der VI. Zivilsenat aus folgenden Richtern zusammen. Senatspräsident war Dr. jur. h.c. Dähnhardt. Die beteiligten Räte waren Dr. Schlesinger, Wittmaad R., von Ege, Böthke, Dr. von Lippmann, Hoffmann (Stephan) und Wolff. Bis 1924 waren die Senate zur Entscheidung mit 7 Mitgliedern, einschließlich des Senatspräsidenten, besetzt.[13]

[...]


[1] Definition nach Emmerich, Kartellrecht, § 3., S. 25: „Das Wesen eines Kartells besteht darin, dass mehrere Unternehmen durch einen Vertrag ihr Verhalten auf dem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb untereinander auszuschließen“.

[2] RGZ 38, 155ff.

[3] Schäfer, Schutznormen im Vertragsrecht, S. 6; Möschel, 70 Jahre deutsche Kartellpolitik, S. 3; Monopolkommission, Sondergutachten 28, Rn. 23.

[4] Vgl. zum Folgenden RGZ 38, 155 ff.

[5] Wörtliches Zitat des Kartell-Vertrages im Tatbestand der Entscheidung, aaO., S. 155.

[6] AaO., S. 156.

[7] Möller, Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen, S. 24; § 135 GVG, Gerichtsverfassungsgesetz v. 30.01.1877, RGBl. 1877, S. 41ff.

[8] Ebda.; § 511 ZPO, Zivilprozessordnung v. 30.01.1877, RGBl. 1877, S. 83ff.

[9] Müller, Hüter des Rechts, S. 55; Boethke, DJZ 1904, S. 875 f.

[10] Siehe unter V.; Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund v. 21. Juni 1869, BGBl. 1869, S. 245 ff.

[11] Möller, Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen, S. 23, 74.

[12] Müller, Hüter des Rechts S. 70; Verfügung des Präsidiums v. 29. April 1886, BArchP, RJM Nr. 2007, Bl. 162 f.

[13] Pfeiffer, DRiZ 1979, S. 326.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
1897: Privatautonomie vs. Kartell - Das sächsische Holzstoffkartell (RGZ 38, 155)
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Die "Großen" Entscheidungen des Reichsgerichts
Grade
12,00
Author
Year
2006
Pages
22
Catalog Number
V113184
ISBN (eBook)
9783640135660
ISBN (Book)
9783640135875
File size
481 KB
Language
German
Keywords
Privatautonomie, Kartell, Holzstoffkartell, Großen, Entscheidungen, Reichsgerichts, Rechtsgeschichte, Leitsatzentscheidung, freie Marktwirtschaft, Deutsche Reich, Königreich Sachsen, Wettbewerb, höchstrichterlich, Reichsgericht, RG
Quote paper
Corinna Holz (Author), 2006, 1897: Privatautonomie vs. Kartell - Das sächsische Holzstoffkartell (RGZ 38, 155), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113184

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: 1897: Privatautonomie vs. Kartell - Das sächsische Holzstoffkartell (RGZ 38, 155)



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free