Formen von Präventionskulturen. Die Qualität von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in schweizerischen Elektrizitätsunternehmen


Thèse de Bachelor, 2021

126 Pages, Note: 1.3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Zielsetzung und Methode
1.2 Aufbau

2 Theorie und Forschungsstand
2.1 Gesetzliche Grundlagen und Menschen
2.1.1 Elektrizitätsspezifische Regelungen
2.1.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
2. 2 Betriebliches Gesundheitsmanagement, BGM
2. 3 Arbeitsbedingungen und Gesundheit: Wirkungsmodelle
2.3.1 Belastungen und Ressourcen
2.3.2 Modell der Gratifikationskrise
2.3.3 Soziotechnischer Systemansatz und das MTO-Konzept
2.4 Deutungs- und Handlungsmuster von Kulturen
2.4.1 Sicherheitskultur
2.4.2 Führungskultur
2.4.3 Motivation
2.5 Forschungsziel und Forschungsfragen
2.5.1 Forschungsfragen
2.5.2 Arbeitshypothesen

3 Methode
3.1 Art und Ablauf der Untersuchung
3.2 Sampling
3.2.1 Untersuchungsablauf
3.3 Leitfadengestützte Experteninterviews
3.4 Mitarbeitenden-Befragungen mit FWS JSA
3.5 Qualitative Inhaltsanalyse
3.5 Gütekriterium

4 Ergebnisse
4.1 Quantitative Datenauswertung
4.2 Qualitative Datenauswertung
4.2.1 Unternehmung U1
4.2.2 Unternehmung U2
4.2.3 Unternehmung U3
4.2.4 Vergleich der Unternehmungen
4.2.5 Die Sicht eines Gewerkschafters

5 Diskussion und Fazit
5.1 Beantwortung der Forschungsfrage
5.2 Besprechung der Arbeitshypothesen
5.3 Methodenkritik

Literaturverzeichnis

Anhang 1

Anhang 2

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Nummer Titel Seite

Tabelle 2.1 Vergleich Tradition ASGS mit BGM

Tabelle 3.1 Übersicht interviewter Experten und Bezeichnungen

Tabelle 4.1 Übersicht der JSA-Ergebnisse und der demografischen Daten

Tabelle 4.2 Übersicht des Entwicklungspotenzialsin den Unternehmungen

Tabelle 4.3 Übersicht der qualitativen Befragung

Zusammenfassung

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sind für Menschen und Organisationen gleichermassen herausfordernd. Ziel dieser Arbeit ist es, zu überprüfen, ob sich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) eignet, um Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsbelastungen in schweizerischen Elektrizitätsunternehmen zu fördern. Dazu wurde ein multimethodischer Feldzugang gewählt. Anhand von Experteninterviews1 wurden die Verankerung, Rolle,Veränderung und Mitwirkung, Kommunikation und die Motivation im Alltag mit einem qualitativen Zugriff eruiert und mit der «Friendly Work Space Job-Stress-Analysis», dem quantitativen Online-Befragungsinstrument, kombiniert, um diese dann miteinander zu vergleichen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schliessen, dass BGM einen geeigneten Weg darstellt, wenn die Bereitschaft zur Veränderung - «Readiness for Change» - vorhanden ist. Weiterführend sollte das Betriebliche Gesundheitsmanagement in den Organisationskontext eines Unternehmens eingebettet werden. Auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse sollten bestehende Handlungsleitfäden für eine «gesunde und sichere» Organisation eingesetzt werden.

Abstract

Health protection and occupational safety are challenging for people as well as for organizations. The aim of this paper is to examine whether occupational health management (OHM) is suitable for promoting the prevention of accidents, occupational diseases and health hazards in Swiss electricity companies. For this purpose, a multimethod field approach was chosen. Based on expert interviews, the anchoring, role, change and participation, communication and motivation in everyday life were elicited with a qualitative access and combined with the "Friendly Work Space Job-Stress­Analysis", the quantitative online survey instrument, in order to compare them.

From the results, it can be concluded that occupational health management is a suitable approach if there is a willingness to change - "readiness for change". Furthermore, occupational health management should be embedded in the organizational context of a company. Based on the findings, existing action guidelines for a "healthy and safe" organization should be used.

1 Einleitung

«Es ist einfacher, eine Sache richtig zu machen, als zu erklären, warum man sie falsch gemacht hat.»

Mit diesem Zitat fordert Henry Wadsworth Longfellow (1807-1888), rechtzeitig eine Situationsbeurteilung zu erstellen. Psychische Belastungen rückten gerade in der Pandemie durch die wirtschaftliche Krise vieler Unternehmen, durch die gestiegene virtuelle Zusammenarbeit und weitere psychische Belastungen, wie z. B. weitere Herausforderungen/Probleme/Komplikationen in der Arbeitswelt in den Fokus. Zusätzlich zum Gesundheitsmanagement bezüglich Infektionen hat dadurch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) an Bedeutung zugenommen. Die Schweiz habe einen Pandemieplan, doch offenbar habe ihn niemand gelesen, stellt René Zeyer in einem Gastkommentar des St. Galler Tagblatt vom 2. Mai 2020 ernüchtert fest. Pläne, Konzepte, Verantwortungen und Rollen usw. nicht umzusetzen ist somit nicht der Ansatz, um eine Sache richtig zu machen, wie Longfellow schon im 19. Jahrhundert feststellte. Der Beruf des Verfassers dieser Thesis ist auch seine Berufung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Managementsysteme.

Hamacher (2002, S. 23) hat vor fast 20 Jahren festgestellt, dass ein zeitgemässer Arbeitsschutz von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausgeht.Diese organisatorischen, technischen und psychologischen Aspekte wirken sich auf die Leistungen der Beschäftigten aus. Organisationen kommt dadurch eine bedeutende Rolle zu, denn sie sind es, die die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden gestalten können.

Zufriedenheit mit der Arbeit oder Stressreaktionen können wir valide und zuverlässig messen. Beeinflussbar sind nur Bedingungen, die sie hervorrufen. Dieses Forschungsprojekt hat die Charakteristiken der Unternehmungen fokussiert und die konkrete betriebliche Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) weiter gefasst als gesetzlich vorgegeben. Massnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements wurden in der Betrachtung berücksichtigt.

Aus der Einführung zum «Gesundheitsmanagement in Unternehmen» von Ulich und Wülser (2018, S. 3-26) geht hervor, dass das Absenz- und Case-Management der Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung und Arbeitsgestaltung im betrieblichen Setting wesentliche Pfeiler eines aktuellen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) darstellen.

1.1 Zielsetzung und Methode

Die gelebte und praktizierte Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird in diesem Sinne verstanden als Präventionskultur und ist Gegenstand der vorliegenden Bachelorthesis. Der Betreuer und Erstgutachter dieser Arbeit ist ein ausgewiesener Experte für Gesundheit und Betriebliches Gesundheits­management (BGM). Seine Grundgedanken haben das Erscheinungsbild dieser Abschlussarbeit mitgeprägt. Der Inhalt entwickelte sich beim Verfassen der Projektskizze, was ebenfalls zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Prävention und dem Begriff Präventionskultur im Sinn des BGM führte.

Die vorliegende Thesis untersucht drei schweizerische Elektrizitäts­unternehmen; zusätzlich stand der Verband der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft (VPE) Rede und Antwort.

Diese Arbeit sollte mit einem Rundumblick aus praktischer Perspektive ermöglichen, Parallelen oder Differenzen zwischen Gesetz, Wissenschaft sowie ihren Modellen und Theorien zur Arbeitswelt mit der Aussicht aufzeigen, auch Lücken zu entdecken. Es erfolgte eine sinngemässe Bewertung der Qualität von ASGS/BGM, wie sie Hamacher und Kollegen um die Jahrtausendwende mit Workshops und der Einrichtung eines begleitenden Arbeitskreises mit betrieblichen Praktikern umsetzten (Hamacher, 2002). Als interessant erwies auch der Vergleich mit einer Studie über Sicherheitskultur und Macht, wo die Wechselwirkungen zwischen der Wahrnehmung von Sicherheitskultur mit der Organisationshierarchie und nationaler Kultur verglichen wurden (Tear, Reader, Shorrock & Kirwan, 2020).

Für die beforschten Unternehmungen soll die Nachhaltigkeit darin bestehen, eine Wirkungsüberprüfung zu erhalten, welche sie in der Zukunft als Treiber für die Prävention bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und/oder bei der Einführung von BGM einsetzen können.

1.2 Aufbau

Zunächst werden die theoretischen und begrifflichen Grundlagen der Arbeit dargestellt. Anschliessend im dritten Kapitel gibt es einen Überblick des methodischen Vorgehens und erläutert, wie mit Mixed Methods die Güte des Projektes gesteigert wurde. Kapitel 4 präsentiert die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Forschungs­methoden. Abschliessend folgt in Kapitel 5 Diskussion und Fazit, um die neu gewonnen Erkenntnisse miteinander zu verbinden und Empfehlungen für das Forschungsprojekt daraus abzuleiten.

2 Theorie und Forschungsstand

Der Anreiz zur Prävention von Beeinträchtigungen durch Unfall, Krankheit und Gesundheitsschädenkann mit den hemmenden oderförderlichen Faktorenwie Mensch, Geld und Gesetz zusammengefasst werden. Die Gewichtung der einzelnen Faktoren liegt dabei in der Hand der betroffenen Anspruchsgruppen.

Im folgenden Kapitel werden die für diese Arbeit zentralenBegriffe von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und BGM definiert und voneinander abgegrenzt. Dazu werden rechtliche und theoretische Grundlagen zum Thema erläutert, auf vorhandene Handlungsfelder eingegangen sowie das wissenschaftlich validierte Befragungsinstrument «Friendly Work Space Job-Stress-Analysis» vorgestellt.

2.1 Gesetzliche Grundlagen und Menschen

Dieses Kapitel geht auf Gesetz, Geld und Mensch ein, da diese und weitere Einflussfaktoren neue Fähigkeiten von der Gesellschaft fordern. Dies zeigt sich insbesondere in der aktuellenCorona-Pandemiedeutlich(Kessler & Guggenbühl, 2021, o.S.).

Eine weit verbreitete Phrase beschreibt, dass der Mensch die wertvollste Ressource eines Unternehmens sei, wonach eigentlich klar sein sollte, dass dem Schutz der Mitarbeitenden ein besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte. Trotzdem müssen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Beschwerden am Arbeitsplatzdurch den Staat verbindlich festgehalten werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass, wenn Massnahmen zum Beispiel nur auf Basis der Androhung von Bestrafung umgesetztwerden, die Nachhaltigkeit vielfach nicht gegeben ist (Albrecht, 1999, S. 863-888). Der Mensch muss verstehen, dass es Sinn ergibt und zweckmässig ist, die vorgeschriebenen Massnahmen einzuhalten und umzusetzen. Der Mensch begeht aber auch Fehler, unbewusste Missgeschicke und Unterlassungen. Aktuell wird über Normen bezüglich Schutzmasken breitflächig diskutiert. Weitere Informationen zur verschärften Maskenpflicht finden sich auf der Hompage der Muenchen.de Stadtportal (https://www.muenchen.de/aktuell/2021/corona-maskenpflicht-muenchen-ffp2-masken- fragen-antworten.html).

Was nützt jedoch eine normkonforme und baumustergeprüfte Hygienemaske, wenn diese nicht korrekt getragen wird?

Mit der Unfallpyramide, dem so genannten Eisbergmodell (Abb.2.1) kann auch die Abhängigkeit von (S)TOP aufgezeigt werden. Wiebereits erwähnt, ist eine geprüfte und zertifizierte Schutzmaske vermutlich keine Garantie für einen Schutz vor möglichen Gesundheitsschäden, wenn sie nicht korrekt getragen wird. Im abgebildeten Modell (Abb. 2.1) fehlt S ubstitution, so dass das Risiko oder die Gefahr nicht vorhanden ist. In der Elektrizitätswirtschaft fordert Substitution bspw. Anlagen und Leitungen freizuschalten - im Zeitalter von Home-Office keine Lösung. Also wird man sich den Kundenwünschen anpassen und Arbeiten unter Spannung ausführen, zumal das Personal ausgebildet und die Technik dazu vorhanden ist,- sicher?

Viele erfahrene Beobachter stellten bereits bei unterschiedlichen Anlässen potenziell gefährliche Arbeitspraktiken fest. Eine Vielzahl dieser fehlerbehafteten Praktiken resultierte aus einem Mangel an Kompetenz auf Seiten der Ausführenden von Arbeiten unter Spannung und auf Seiten derjenigen, die solche Arbeiten überwachen und verantwortlich leiten. (ISSA AISS IVSS, 2003, S. 7)

Wieso dieser Exkurs bereits in Kapitel 2.1, den gesetzlichen Grundlagen, erscheint, ist dem Umstand geschuldet, dass die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten vom 19. Dezember 1983 (VUV; SR 832.30) in Art. 5, verpflichtend festhält:

«Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare und wirksame persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzhelme [.] zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können.»

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.1. Unfallpyramide - Eisbergmodell (Quelle: Suva Schulungsnetzwerk Prävention)

Mit Art. 5 VUV macht der Gesetzgeber bereits eine Massnahmenplanung und priorisiert sie in der Reihenfolge der Wirkungsqualität.Hemmend wirkt in diesem Zusammenhang, dass die geforderte persönliche Schutzausrüstung mit der schwächsten Schutzfunktion den Titel «Persönliche Schutzausrüstungen» des Artikels ziert, Absicht oder Missgeschick?

Braucht es diesen formellen Zwang durch gesetzliche Grundlagen gar nicht, weil die Unternehmer und Unternehmerinnen einsichtig sind und sich aus ethischen und humanistischen Gründen für ihr Personal einsetzen? Diese Frage kann in der vorliegendenArbeit nicht beantwortet werden. Seit vielen Jahren verdient sich der Autor mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seinen Lebensunterhalt. Die Elektrizitätsbranche ist und war schon lange Zeit stark reglementiert. Wie dieser formelle Zwang die Branche dazu verleitet, gesunde und sichere Arbeitsplätze und damit Mitarbeitende in den eigenen Reihen zu haben, soll geprüft werden.

Es gibt verschiedene Unfallpyramiden: Die «klassische» Unfallpyramide nach Herbert William Heinrich, die Pyramide nach Frank E. Bird (1996), die Unfallpyramide nach DuPont und die Darstellung der Suva aus einer Abschätzung im Fünfjahresbericht (1998-2002). Allen Pyramiden ist gemein, dass der Zufall bestimmt, zu welcher Schadensebene ein Gefährdungsereignis führt. Schwerere Schäden kommen eher seltener vor, Beinaheunfälle (d.h. Ereignis ohne Schaden) am häufigsten. Ursache für sämtliche Gefährdungsereignisse sind Gefährdungen und unsichere Verhalten sweisen , welche «im Untergrund» lauern. Beinaheunfälle sind zahlreicher als Unfälle (d.h. Ereignis mit Schaden) und nicht direkt offensichtlich, ähnlich wie der grösste Teil eines Eisberges, welcher unter der Wasseroberfläche liegt. Will man die sichtbare Spitze des Eisbergs versinken lassen, d.h. Ereignisse mit Schaden minimieren, so muss man die Auftriebskraft des Eisberges brechen und am unsichtbaren Teil des Eisberges «kratzen» und damit Gefährdungen und unsichere Verhaltensweisen minimieren. Beinaheunfälle und Absenzen sind als Warnhinweise zu sehen und zu minimieren.Sinngemäss können aus einem Präventionsfokus auf Pyramiden auch Gesundheitsschäden und Krankheiten illustriert werden.

Im amerikanischen Praxisalltag hilft hierzu beispielsweise eine Checkliste, um Abhilfe zu schaffen, wie Hygienemassnahmen oder andere lebenswichtige Schutzvorkehrungen nicht zu vergessen, wie die Studie «A Surgical Safety Checklist to Reduce Morbidity and Mortality in a Global Population» (Haynes et al., 2009, S.492) belegte. Atul Gawande, US-amerikanischer Mediziner, Hochschullehrer und Chirurg, hat im Bestseller «Checklist-Strategie» die Zweckmässigkeit des Einsatzes von Checklisten auch ausserhalb des Praxisalltag beschrieben (Gawande, 2013).

Risikoarmut bei der Arbeit ist die eine Sache, Arbeits- und Organisationsbedingungen, die einen stimulierenden, innovativen, kreativen und fördernden Einfluss ausüben, eine andere. Eine gesundheitsorientierte Arbeits­und Organisationsgestaltung zielt auf Letzteres ab, weil dadurch auch ein Beitrag zur Vermeidung von Unfallrisiken und Arbeitsstress geleistet wird (Badura, Walter & Hehlmann, 2010, S. 46).

2.1.1 Elektrizitätsspezifische Regelungen

1879 nahm das Hotel Kulm in St. Moritz als erstes in der Schweiz eine elektrische Beleuchtungsanlage in Betrieb. Der Autor ist in St. Moritz aufgewachsen und arbeitete beim späteren Eigentümer und Betreiber des ersten Wasserkraftwerks in der Schweiz, dem EW St. Moritz,als Handwerker und junger Vorgesetzter.

Das Berufsleben hat sich auch in der Elektrizitätswirtschaft in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. In der Schweiz, Europa und weltweit wurden die Unternehmen der Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung gezwungen, sich neuen wirtschaftlichen Herausforderungen zu stellen. Viele der einst staatlichen Unternehmen wurden privatisiert und vor absolut neue oder veränderte Wirtschaftsbedingungen gestellt. Im Mittelpunkt steht nun die Dienstleistung für den Kunden, gemessen an der Zuverlässigkeit und einer kontinuierlichen Stromversorgung. Hinzu kommt das wichtigste Ziel, effizient zu wirtschaften. In vielen Ländern wurde eine Regulierungs­behörde zur Überwachung der finanziellen Aktivitäten dieser «neuen»Unternehmen und als Motor für mehr Effizienz geschaffen. Darüber hinaus wuchs in Europa der politische Druck, den Raum für den Stromtransfer auf dem Kontinent zu vergrössern. Dies wurde durch Europäische Richtlinien erreicht, die die Mitgliedsstaaten in der nationalen Gesetzgebung umsetzen mussten. Die Schweiz war durch die Handelsverträge mit der EU ebenfalls dazu verpflichtet. (ISSA AISS IVSS, 2003, S. 9)

Die Gefahren der elektrischen Energie für Menschen und Gegenstände sowie die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung führten in der Schweiz bereits im Jahr 1903 zur Legiferierung des noch gültigen Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), in welchemder Bundesrat aufgefordert wurde, Vorschriften zur Vermeidung von Gefahren und Schäden, welche durch Stark- und Schwachstromanlagen entstehen können, zu erstellen.In den Blickpunkt schaffte es bereits damalsdie Haftpflichtfrage in Art. 27EleG: «Wenn durch den Betrieb einer privaten oder öffentlichen Schwach- oder Starkstromanlage eine Person getötet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsinhaber für den entstandenen Schaden, wenn er nicht beweist, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder durch Verschulden oder Versehen Dritter oder durch grobes Verschulden des Getöteten oder Verletzten verursacht wurde. In gleicher Weise besteht die Haftpflicht für Schädigung an Sachen, jedoch nicht für Störungen im Geschäftsbetrieb». Obschon dieser Passus das Verhältnis des Betriebsinhabers zu seinen obligatorisch versicherten Arbeitnehmern nicht betrifft, hatte er vermutlich dennoch Einfluss auf die Interpretation der Schutzzieldefinitionen.

Die Ausführungsbestimmung, die Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung; SR 734.2) in der Fassung vom 30. März 1994, reihte sich in Pionierleistungen ein; es ist eine Vorschrift, welche in Art. 12 eine Verschriftlichung im Sinne eines systematischen Konzeptes für Betreiber elektrischer Anlagen verlangt. Zudem wurde in der Vorordnung (StV: 734.2) imAbschnitt 2, §9auf die Unfallverhütung mit Bezug auf das Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG; SR 832.20)verwiesen;der Einfluss des Rechtshat einen traditionellen Hintergrund und lenkt die Branche merklich zum sicheren Handeln.

Im Sinne der von Art. 5, VUV, oben aufgeführten STOP-Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden wurde in der Elektrizitätsbranche der Grundsatz, dass Anlagen und Installationen auszuschalten sind, wenn an ihnen gearbeitet wird,eingeführt. Zu diesem Grundsatz gibt es auch rechtliche Grundlagen,wie z. B.die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen vom 7. November 2001 (NIV;734.27), welche in Art. 22 die Arbeitssicherheit festhält: «Arbeiten an elektrischen Installationen dürfen in der Regel nur ausgeführt werden, wenn diese nicht unter Spannung stehen [...].» Darauf folgt der Verweis auf die fünf Sicherheitsregeln, welche sich als organisatorische Massnahmen weltweit etabliert haben und folgendermassen lauten:

1. Freischalten und allseitig trennen
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Auf Spannungslosigkeit prüfen
4. Erden und kurzschliessen
5. Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen

In vielen Fällen werden Arbeiten, bei denen bisher das System, die Installation oder die Einrichtung freigeschalten wurden, heutzutage entgegen der gesetzgeberischen Vorgabe unter Spannung durchgeführt, um eine kontinuierliche Stromversorgung zu gewährleisten (ISSA AISS IVSS, 2003). Arbeiten unter Spannung wurde in der Schweiz wegen der Gefährdung der Elektrisierung (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS], Stand 2017, S. 15) als besondere Gefährdung eingestuft, was zur Folge hat, dass die in Abb. 2.3 gesetzten Vorgaben (ASA-System erstellen) umgesetzt werden müssen. Die BKW, welche sich ihrer Website zufolge als «Pioniere der nächsten industriellen Revolution» versteht, bietet diese Arbeitsmethode - Arbeiten unter Spannung, AuS - auf der Hoch­spannungsebene als Vorreiter in der Schweiz an. Der Fokus liegt dabei auf den Kunden und den wirtschaftlichen Vorteilen: «Ohne langwierige Vorbereitungen und ohne Einschränkungen für die Kunden. Das spart Ihnen Zeit und Geld und erhöht nicht zuletzt auch den SAIDI (System Average Interruption Duration Index)». Weitere Informationen zu Arbeiten unter Hochspannung bei der BKW finden sich auf der Homepage der BKW (https://www.bkw.ch/de/geschaeftskunden/newsletter/evu/arbeiten-unter-spannung).

Um kostengünstiger produzieren zu können, stellen alle Industriezweige die Forderung, dass die Stromversorgung über 24 Arbeitsstunden sichergestellt ist sowie gleichzeitig Personal abgebaut wird. Das führt in vielen Fällen dazu, dass häufiger unter Spannung gearbeitet werden muss, um einen kontinuierlichen Betrieb der Anlagen und der Arbeitsabläufe zu gewährleisten. (ISSA AISS IVSS, 2003, S 9 f.) Profitiert von dieser Rechtfertigung der Arbeitsmethode Arbeiten und Spannung (AuS) auch das Fachpersonal in irgendeiner Art? Dem Verfasser dieser Zeilen entzieht sich diesbezügliches Wissen. Die rechtlichen Anforderungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz haben in neuerer Zeit auch für die auszubildenden Netzelektriker/innen EFZ eine grössere Gewichtung erhalten. So wurden begleitende Massnahmen zu allen gefährlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz formuliert (Kommission Berufsentwicklung und Qualität Netzelektriker/in EFZ, 2018). Die begleitenden Massnahmen ergänzen den Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Netzelektriker/innen mit eidgenössischem Fähigkeits­zeugnis (EFZ), welcher vorwiegend in der Branche der Elektrizitätswirtschaft. gewählten Arbeiten ausgebildet wird.

Die technischen Errungenschaften und die Verlagerung vom produzieren­den Werkbetrieb zum Dienstleistungssektor sind heute klar erkennbar. Dienstleistungen rund um die Kernthemen Strom und Energie werden ergänzt durch Kommunikations- und viele weitere Dienstleistungen in der Bewirtschaftung von lebenswichtigen Infrastrukturen. Die globalen und marktwirtschaftlichen Einflüsse auf die E-Unternehmen sind gestiegen, was zu vermehrten psychosozialen Belastungen im Arbeitsalltag führt. Die Gefährdungen und Belastungen durch physikalisch-chemische Risiken wurden in den letzten Jahren reduziert (Peter, 2017, S. 111). Dieser Umstand ist auch auf die Gegebenheit zurückführen, dass der Branche zahlreiche Informationen zur Verfügung stehen und verbindliche Handlungshilfen zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz vorgegeben sind. Diese Regelwerke richten sich in erster Linie an Unternehmer und Unternehmerinnen und geben diesen Hilfestellungen bei der Umsetzung ihrer Pflichten. Sie zeigen Wege auf, wie Prävention vor Unfall, Krankheit und Schaden umgesetzt werden sollte und damit unerwünschte Ereignisse vermieden werden können. Diese rechtlichen Grundlagen stellen das flankierende Element des alltäglichen Solls dar.

2.1.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Schweiz durch zwei Gesetzgebungen geregelt. Das UVG (SR 832.20) regelt die Arbeitssicherheit, d.h. die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 (ArG; SR 822.11)) enthält Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz. Diese Gesetzebeschäftigensich mit sich partiell überschneidenden Inhalten. Für diesen Dualismus sind zudem zwei parallele Vollzugsorgane zuständig. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Suva, verfügt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtliche Anstaltüber eine Organisation zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten und erfüllt so den obligatorischen Versicherungsschutz. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva Menschen im Beruf und in der Freizeit, was in der politischen Landschaft nicht unumstritten ist, wie eine parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Suva-Teilmonopols (Gutjahr, 2019) zeigt.

Als zweite Instanz wirkt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit dem Leistungsbereich Arbeitsbedingungen. Das SECO ist für Fragen rund um den Gesundheitsschutz von Erwerbstätigen zuständig und der Direktion für Arbeit zugeordnet.

Damit die Verantwortungsbereiche und Schnittstellen am Arbeitsplatz greifbar geregelt sind, hat der Bundesrat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegründet. Sie stimmt die einheitliche Anwendung der Vorschriften, Präventionsmassnahmen und den Vollzug deren Aufgabenbereiche ab. Die Beschlüsse der EAKS sind bindend.

Die VUV (SR 832.30) bestimmt die Ausführungsbestimmung des UVG (SR 832.20). Grundsätzlich gilt die VUV für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen, was auch auf die EKAS-Richtline 6508 zutrifft. Die Richtline über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, kurz ASA- Richtline, fordert die Betriebe dazu auf, Spezialisten beizuziehen, wenn es zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden erforderlich ist.

Gemäss VUV (SR 832.30) Artikel 11d Absatz 1 lit. a und b gelten als Spezialisten der Arbeitssicherheit «Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute, welche die Anforderungen der Verordnung vom 25. November 1996 über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen; oder Personen, welche die eidgenössische Berufsprüfung nach der Prüfungsordnung vom 7. August 2017 über die Berufsprüfung für Spezialistin und Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) erfolgreich absolviert haben, in der Funktion als Sicherheitsfachleute». Dazu zeigt Abb. 2.2 die Stellung des Spezialisten ASGS in der Gesetzeshierarchie auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.2 Rechtsgrundlagen ASA (EKAS, 2006)

Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit. Gemäss VUV (SR 832.30) Artikel 11a Absätze 1 und 2 soll eine Förderung, wie in Abb. 2.2 dargestellt, durch systemorientierte Prävention von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsschutz nachhaltig erfolgen. In der Darstellung wurde die Betriebliche Gesundheitsförderung aufgeführt; die dabei fehlende Nummerierung deutet auf die Freiwilligkeit hin.

[...]

1 In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Fin de l'extrait de 126 pages

Résumé des informations

Titre
Formen von Präventionskulturen. Die Qualität von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in schweizerischen Elektrizitätsunternehmen
Université
( European University of Applied Sciences Hamburg )
Note
1.3
Auteur
Année
2021
Pages
126
N° de catalogue
V1132593
ISBN (ebook)
9783346500700
ISBN (Livre)
9783346500717
Langue
allemand
Mots clés
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, BGM, Arbeitssicherheit, Präventionskulturen, Elektrofachkräfte, Elektrizitätsunternehmen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Nachhaltigkeit, Prävention, Elektrizitätswerke, Elektrizitätswirtschaft
Citation du texte
Andreas Meier (Auteur), 2021, Formen von Präventionskulturen. Die Qualität von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in schweizerischen Elektrizitätsunternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1132593

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