In der folgenden Arbeit möchte ich Lockes Strafzielsetzung im Second Treatise in die moderne deutsche Strafrechtsdebatte einordnen. Hierzu werde ich erst die in der Philosophie Lockes zentralen Konzepte „Naturzustand“, „Gesellschaftszustand“ und „Naturgesetz“ in einer Einführung darstellen. Dann werde ich anhand des strafrechtlichen Grundlagenwerks „Strafrecht AT I“ von Roxin und Greco drei Grundauffassungen von Strafzielen vorstellen. Im Anschluss soll die jeweils als legitim anerkannte Zielsetzung bei Locke und in der modernen Strafrechtsdebatte herausgearbeitet werden. Schließlich werde ich die beiden Auffassungen und ihre Rechtfertigung vergleichen.
Dabei werde ich zeigen, dass sowohl Locke als auch die in der deutschen Strafrechtdebatte herrschende Meinung präventive Straftheorien gegenüber vergeltenden vorziehen. Darüber hinaus werde ich herausarbeiten, dass Locke die Gesellschaft gegenüber Gesetzesübertretern nicht in der Rechtfertigungspflicht sieht und dass dies im Gegensatz zu der Auffassung des modernen Strafrechts steht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Hauptteil
Teil I. Naturgesetz, Naturzustand und Gesellschaftsvertrag bei Locke
Der Naturzustand
Missachtung von Eigentumsrechten: der state of war
Der Wechsel zum Gesellschaftszustand
Das Naturgesetz im Gesellschaftszustand
Teil II. Über Strafbegriff und legitimes Ziel der Strafe
Auffassungen des Strafziels in der modernen Strafrechtsdebatte
Strafbegriff
Strafzielsetzung im modernen Strafrecht und bei Locke
Die Strafrechtfertigungspflicht gegenüber Gesetzesübertretern
Teil III. Vergleich und Diskussion der Strafrechtskonzeptionen
Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Strafkonzept von John Locke aus dem "Second Treatise of Government" und ordnet es in die moderne deutsche Strafrechtsdebatte ein, wobei insbesondere die Frage der Rechtfertigungspflicht gegenüber Gesetzesübertretern fokussiert wird.
- Vergleich zwischen Lockes Naturzustand und dem modernen Staatsverständnis
- Analyse der Strafzwecktheorien (Vergeltung vs. Prävention)
- Untersuchung der Rechtfertigungspflicht des Staates gegenüber Straftätern
- Gegenüberstellung von Bürgerstrafrecht und Elementen des "Feindstrafrechts" bei Locke
Auszug aus dem Buch
Die Strafrechtfertigungspflicht gegenüber Gesetzesübertretern
Der nun folgende Teil wird sich der Frage widmen, ob Rechtfertigungspflichten gegenüber den Tätern gesehen werden und wie diesen im modernen Strafrecht bzw. in Lockes Bild nachgekommen wird. Hier bietet sich wieder ein Verweis auf das Bild der Strafrechtfertigung als einem Dialog mit zwei möglichen Adressaten an, nämlich dem Täter und der Gesellschaft.
Im modernen Strafrecht werden sowohl Täter als auch Gesellschaft als Adressaten des Rechtfertigungsdialogs festgemacht. Gegenüber der Gesellschaft wird dabei Strafe mit einem Verweis auf ein spezial- und generalpräventive Interesse dieser gerechtfertigt, wie bereits dargestellt worden ist. Gegenüber dem Täter wird diese Argumentation aber nicht als zulässig anerkannt, da sie sich nicht auf das eigentliche Interesse des Täters, sondern auf das der Gesellschaft beziehe. Es wird die Gefahr gesehen, das Täter als öffentliche Exempel zur Umsetzung generalpräventiver Überlegungen instrumentalisiert werden. Um dem entgegenzuwirken, wird im modernen Strafrecht das Schuldprinzip eingeführt. Nach diesem Prinzip haben Täter das Recht, nicht aus generalpräventiven Überlegungen über ihre Schuld hinaus zu gesellschaftlichen Zwecken „missbraucht“ zu werden. Auf der anderen Seite ergibt sich aus dem Schuldprinzip für die Gesellschaft das Recht, den Täter im Rahmen seiner Schuld zu bestrafen. Die Schuld bestimme sich an inneren Faktoren in der Person des Täters und dem Ausmaß des angerichteten Schadens.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Strafrechtstheorie und Vorstellung der Zielsetzung, John Lockes Konzept in die moderne deutsche Strafrechtsdebatte einzuordnen.
Hauptteil: Detaillierte philosophische Herleitung des Lockeschen Naturzustands, des Naturgesetzes und des Gesellschaftsvertrags sowie deren strafrechtliche Implikationen im Vergleich zu zeitgenössischen Theorien wie der von Roxin und Greco.
Teil I. Naturgesetz, Naturzustand und Gesellschaftsvertrag bei Locke: Analyse der Begriffe Naturzustand, "state of war" und der Entstehung des Commonwealth als regulative Instanz zum Schutz von Individualrechten.
Teil II. Über Strafbegriff und legitimes Ziel der Strafe: Darstellung der modernen Straftheorien (Vergeltung vs. Prävention) und Untersuchung, wie sich Lockes Strafverständnis in dieses Schema einordnen lässt.
Teil III. Vergleich und Diskussion der Strafrechtskonzeptionen: Kritische Gegenüberstellung von Lockes Theorie und dem modernen Strafrecht, insbesondere hinsichtlich der Rechtfertigungspflicht des Staates gegenüber dem Täter.
Schluss: Zusammenfassende Bewertung von Locke als Wegbereiter des modernen Rechtsstaats, trotz der mangelnden Ausarbeitung in spezifischen Fragen der Strafzumessung.
Schlüsselwörter
Strafrechtstheorie, John Locke, Second Treatise, Naturzustand, Naturgesetz, Vergeltungstheorie, Prävention, Schuldprinzip, Gesellschaftsvertrag, Rechtfertigungspflicht, Commonwealth, Feindstrafrecht, Strafzweck, Rechtsstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht das strafrechtstheoretische Konzept des Philosophen John Locke mit den modernen deutschen Strafrechtsprinzipien.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind Naturzustand, Gesellschaftsvertrag, verschiedene Straftheorien (Vergeltung und Prävention) sowie die staatliche Rechtfertigungspflicht gegenüber Straftätern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, wie Lockes Strafzielsetzung in die moderne deutsche Strafrechtsdebatte einzuordnen ist und ob dabei Unterschiede in der Rechtfertigungspflicht gegenüber Tätern bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die philosophische Textanalyse von Lockes "Second Treatise of Government" und vergleicht diese mit aktuellen strafrechtlichen Grundlagenwerken, insbesondere Roxin und Greco.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die philosophischen Grundlagen Lockes, moderne Straftheorien, die Einordnung Lockes in diese Theorien und die spezifische Frage der Täterrechte analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Strafrechtstheorie, Naturzustand, Prävention, Schuldprinzip und Gesellschaftsvertrag.
Wie unterscheidet sich Lockes Strafbegriff vom modernen deutschen Strafrecht?
Während das moderne deutsche Strafrecht klar zwischen Strafbegriff und Strafzweck unterscheidet, fasst Locke beide Aspekte in seinem Konzept zusammen.
Warum sieht Locke die Gesellschaft bei Straftaten nicht in einer Rechtfertigungspflicht?
Für Locke verliert ein Gesetzesübertreter durch sein Handeln den Status eines regulären Mitglieds der Gemeinschaft, was die Gesellschaft von ihren Achtungspflichten gegenüber diesem Angreifer entbindet.
Inwiefern weist Lockes Theorie Ähnlichkeiten zum "Feindstrafrecht" auf?
Lockes Sprache, in der er Täter als "wildes Tier" oder "noxious brute" bezeichnet, ähnelt dem modernen Konzept des Feindstrafrechts, bei dem der Täter nicht als Rechtsperson, sondern als Gefahrenquelle behandelt wird.
- Arbeit zitieren
- Max Schoen (Autor:in), 2020, Das Strafkonzept von John Locke und das moderne Strafrecht im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1133668