Zivilcourage und Widerstand im Nationalsozialismus

Anmerkungen zu einer soziohistorischen Vorbedingung des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

42 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhalt

I. Einleitung: Theoretischer Rahmen – Begriffe und Strukturen
1. Die Individuierung der Moral: Aspekte der Zivilcourage
2. Exkurs: Kritik des Widerstandsbegriffs
3. Zivilcourage und Widerstand

II. Historischer Rahmen: Preußentum, Weimarer Republik und Nationalsozialismus..
1. Privatheit der Zivilcourage vs. Kollektivität und Öffentlichkeit des Widerstandes – Aspekte der historischen Ausgangssituation in Deutschland
2. Exkurs: Zivilcourage und Widerstand als historisch bedingte Aspekte einer personalen Identität handelnder Subjekte
3. Historische Vergemeinschaftung unter dem Zeichen des Obrigkeitsstaates: der Untertanengeist
4. Antiliberalismus und Gesellschaft der Unselbständigen: deutsches Volkstum statt Aufklärung als prädominante Strukturen der Weimarer Republik
5. Massenkonformität und Radikalisierung der Zwangsmaßnahmen: Kontinuitäten im Nationalsozialismus

III. Ausblick auf eine Seltenheit: Zivilcourage im Nationalsozialismus

IV. Quellen und Literatur

I. Einleitung: Theoretischer Rahmen – Begriffe und Strukturen

1. Die Individuierung der Moral: Aspekte der Zivilcourage

Die in dieser Arbeit zentral betrachtet Dimension der Zivilcourage ist in erster Linie nur mittelbar eine originär geschichtswissenschaftlich analysierbare Kategorie. In diesem Sinne werden die hier vorgestellten Überlegungen und Untersuchungen weniger als strenge, quellenorientierte Geschichtswissenschaft, denn vielmehr als interdisziplinäre Analysen und Gewichtung zu zählen sein. Zivilcourage ist ein soziologisch analysierbares Handlungsmuster. Als ein solches steht es auf einem ethischen Gerüst, das sich in der Handlung verwirklicht und so auf moralische Dispositive des gesellschaftlichen Kontext rückgebunden wird. Diese Rückgebundenheit muss überdies klassen- und milieutheoretisch, sowie altersspezifisch subjektiviert und tatsächlich historisch kontextualisiert werden. Dabei fällt eine normative Aussage über die Verbindung von Moral und Handlung in der Tat schwer – eine präzise Deduktion von moralischen Setzungen zu spezifischem Akteurshandeln ist nachgerade unmöglich. Dennoch gelingt es, ein Handlungsmuster auf gesellschaftliche

Imperative, Handlungsspektren und deren Begrenzungen und somit auf die vermittelte Substrate der Moral zu beziehen und zu projizieren.[1]

Damit ist ein entscheidendes, neben der disziplinären Verortung, zweites Moment bereits angedeutet. Individuelle Handlungsmuster hängen von gesellschaftlichen Sozialisationsprozessen ab und müssen vor diesen dechiffriert werden. Ein wissenschaftlicher Zugriff gelingt dabei etwa über die Analyse von Interaktionen zwischen der politischen Mikro- und Makroebene; systematisiert im Konzept der

„politischen Kultur“ lassen sich Regeln und politische Symboliken als Mittler zwischen dem Handeln einzelner Personen und den Funktionsprinzipien institutioneller Ebenen erschließen.[2] Indem nun die politische Kultur auf ihre historiographisch entschlüsselte Ausprägung, beispielsweise in Beziehungskomplexen wie Individualität vs.

Kollektivität oder die Stellung von institutionalisierter Autorität usw. überprüft wird, lassen sich Rahmenbedingungen von subjektiven Handlungslogiken im Verhältnis etwa zu antagonistischen Kräften der politischen Systematik erkennen. Damit gerät jede Analyse in das komplexe Fahrwasser, Geschichte und Geschichtsschreibung perspektivisch als „Wissens- und Wahrheitsproduktion“ zu behandeln. Handelnde Subjekte erscheinen somit durch die Geschichte der Macht hervorgebracht und sozialisiert.[3] Insbesondere der Begriff der „Gouvernementalität“, also den Feinstrukturen der „Regierungskunst“ in ihrer Aufschlüsselung in Herrschafts- und Selbsttechniken, lässt eine auch geschichtswissenschaftlich fruchtbare Debatte über Handlungszusammenhänge, Herrschaftsrezeption und soziale Ausprägung entstehen.[4]

Die Wissens- und Wahrheitsproduktion geht dabei davon aus, dass die Beziehung zwischen sozialpsychologischer und empirischer Welt eine normative Struktur aufweist. Es besteht, wie John MacDowell in seinem kontrovers diskutierten Beitrag zur analytischen Vermittlung zwischen Denken und empirischer Welt verdeutlicht, in einem Verantwortungsverhältnisses des kognitiven Schicksals: da wir „der Welt mittels sinnlicher Anschauungen gegenübertreten, muss unsere Reflexion über den

Begriff der gedanklichen Gerichtetheit darauf, wie die Dinge sind, mit der Verantwortlichkeit gegenüber der empirischen Welt beginnen.“[5] Um den geschichtsphilosophischen Ansatz nicht zu überfrachten, sei hier angemerkt, dass es mir um die Betonung des historiographischen Zugriffs auf sozialpsychologische Momente geht. Diese thematisiert indirekt auch MacDowell, indem er explizit auf Willard V. Quine rekurriert. Dessen „Tribunal der Erfahrung“ als Begründungshorizont von subjektivem Handeln und Urteilen als Perspektive des empirischen Denkens, fordert die Einordnung und Beurteilung von Handlungszusammenhängen aus historischer Sicht geradezu heraus.

Um dem Begriff der Zivilcourage näher zu kommen, kann zunächst der Terminus in seine einzelnen Bestandteile zerlegt werden. Die erste Aufmerksamkeit zielt dabei zunächst auf den Begriff des Zivilen, der dem Mut zur Handlung vorangestellt wird. Der zivile Rahmen der Handlung kann zunächst so dechiffriert werden, dass es sich bei der Aktion nicht um ein vorgegebenes Muster im Rahmen von strikt institutionalisierten Rahmenbedingungen handelt. Ein Soldat, der einen zweiten aus einer bedrohlichen Situation rettet, handelt in diesem Sinne vielleicht mutig, aber er tut dies als Angehöriger des Militärs und nach einer gewissen, in diesem Zusammenhang gelernten korporativen Logik. Unter den schematisch vorgegebenen Handlungsanweisungen des Soldaten spielen neben der offiziellen Struktur von Befehl und Gehorsam psychologisch fassbare Prozesse, wie etwa Kameradschaftsgeist, Anpassungszwang, Angst vor Blamage, vor dem Kriegsgericht oder vor der Pistole des kommandierenden Offiziers, aber auch Draufgängertum und Angriffsgeist eine Rolle.

Allerdings können auch Soldaten zivilcouragiert Handeln. Sie tun dies in der Mehrzahl außerhalb jener vorgestanzten und gelernten Handlungsabfolge von Befehl und Gehorsam, die das Militär gebietet. Sie tun dies in der Mehrzahl in der Minderzahl, das heißt zivilcouragiertes Handeln findet außerhalb oder gegen die organisierte Gruppenstruktur statt. Es gilt also die korporative Logik des Militärs zu durchbrechen, oder ihr zu widerstehen. Ein zivilcouragiertes Handeln wird in einer ersten Annäherung attestiert, wenn sie als nur von moralischen Imperativen geleiteten Individuen, wohlmöglich gegen institutionell vorgegebene Handlungsanweisungen verstoßend, auftreten. Die Dimension des Zivilen deckt sich also mit der Privatheit der Person und steht möglicherweise im Konflikt mit der Öffentlichkeit oder mit der Kollektivstruktur ihrer Aufgabe als Arbeiter, Soldat, Angestellter oder Beamter.

Dietrich Bonhoeffer definierte ganz in diesem Sinne Zivilcourage als „Mut, der das richtig Erkannte auch dann ausführt, wenn kein sichernder Auftrag dem Handelnden die Entscheidung erleichtert. Ein Mut also, der sich allein auf die Autorität des eigenen

Gewissens beruft.“[6] In diesem Sinne ist die Autorität auf die sich Handelnde beziehen, zusammengeschmolzen auf die Entität „des eigenen Gewissens“. Diese ist nun in erster Linie nicht-teleologisch, es gibt also zunächst keinerlei Gewähr, dass die, aus der Autorität des eigenen Gewissens sich ableitende Tat, auch mit den moralischen Wertungen „gut“ oder „richtig“ belegt werden kann.[7] Allerdings fordert die so begründete und gefundene Entscheidung einen Charakter, der sich gegen vorgegebene Handlungsimperative stellen kann. Tut er dies auch unter möglich leidvoller Konsequenz für eigenes Leib und Leben, so ist das Handeln zivilcouragiert, führt der Soldat nur Befehle aus, kann davon schwerlich gesprochen werden.

Darüber hinaus ist zivilcouragiertes Handeln kein eigentlicher Selbstzweck, sondern trägt einen altruistischen Charakter, der andere, in Leid geratene, Verfolgte oder Benachteiligte schützen will, ihnen Hilfe zukommen lässt oder sie unterstützt. Zivilcourage entsteht also als Bewertungskriterium häufig aus einer Frontalstellung von moralisch rückgebundenen Urteilen des Subjekts und den Handlungsimperativen etwa von institutionell legitimierten Vorgesetzten. Gleichzeitig ist eine Handlung zivilcouragiert, wenn sie durchgeführt wird, obwohl dem Akteur aus der Handlung selbst Schaden erwachsen kann.[8] Bei der Frage von Zivilcourage handelt es sich somit um eine moraltheoretische Frage, die offensichtlich weit eher einer universal angenommenen Naturrechtskategorie zugeordnet werden muss, als dem kodifizierten positiven Recht – ein Umstand der in der Annäherung an den Kontext des Widerstands im Nationalsozialismus eine wichtige Rolle spielt.[9]

In der Konkretion historischer Umstände sehen wir uns also damit konfrontiert, ein komplexes Ineinandergreifen von privaten und öffentlichen, individuellen und gesellschaftlichen Dispositiven entwirren zu müssen. Neben der Moral steht die spezifische Geschichte unabtrennbar als Entwicklungszusammenhang von individuiertem und couragiertem Handeln.

Zivilcourage ist also – nach wie vor in der abstrakten Betrachtung – ein Prozess individuierter Rückbindung gesellschaftlich vermittelter Moralsätze. Die Kategorie des subjektiven Gewissens übernimmt dabei eine zentrale Rolle für Handlungsanleitungen, die sich gegebenenfalls von institutionell vorgegebenen oder kollektiv generierten Handlungsimperativen abhebt und sich bisweilen gegen sie stellt. Schon aus dieser ersten Annährung lässt sich zweierlei schließen: Zivilcourage ist auf der Ebene der Privatpersonen angesiedelt und erreicht eine Öffentlichkeit nur über den Zusammenschluss von Privatpersonen. Zweitens ist Zivilcourage, wenn der Blickwinkel der Analyse historische Momente des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus zum Gegenstand hat, in einem nichtreziproken Voraussetzungsverhältnis zu diesem. Das so formulierte setzt zur Erklärung zunächst eine Diskussion des verwendeten Widerstandsbegriffs voraus.

2. Exkurs: Kritik des Widerstandsbegriffs

Die übergeordnete Fragestellung des Begriffs von Widerstand gegen den Nationalsozialismus verdient einen charakterisierenden Überblick. Abstrakt erscheint der Begriff des Widerstandes zunächst davon bestimmt, ob beispielsweise eine psychologische, eine soziologische, eine militärische oder juristische Perspektive zur Analyse gewählt wird. Von dieser gilt es das so gefundene Widerstandskonzept in historisch-politische Forschungen zu übertragen. In der historischen Forschung zum Widerstand im Nationalsozialismus hat sich nach 1989 schrittweise eine breite, den politischen Vereinnahmungen der deutschen Zweistaatlichkeit zumindest größtenteils entkommene Diskussion herausgebildet.[10] Damit hat der Widerstandsbegriff zwar zu gewissen Teilen seinen „ethnozentrischen“ Charakter (Peter Hüttenberger) verloren und kann auch kaum mehr zur Legitimierung des DDR-Antifaschismus, bzw. des liberalen Rechtsstaates, wie dies in der Bundesrepublik unter maßgeblicher Betonung des 20. Juli 1944 der Fall war, dienstbar gemacht werden.[11] Offensichtlich scheint jedoch der semantische Gehalt des Begriffs von Widerstand gegen den NS dabei nicht an Präzision gewonnen, sondern diese eher eingebüßt zu haben. In Folge sozialgeschichtlicher oder sozialpsychologischer Untersuchungen, im Rahmen von interdisziplinärer Methoden, aber auch der begrifflichen Erweiterung der Kategorie des Widerstandes um die Termini der Opposition, Protest, Dissidenz oder Verweigerung musste sich der „moralische Rigorismus“ normativer Verständnisse von Widerstand relativieren.[12]

Einen Hinweis auf einen begrifflich eng angelegten Widerstandsbegriff gibt der bereits zitierte Peter Steinbach, der im Widerstand gegen den Nationalsozialismus „eine politische, nicht zuletzt aber auch moralische und ethische Alternative deutscher

Politik“ verkörpert sah.[13] Widerstand gerät für Steinbach in diesem Sinne zum

„Gegenbild des Nationalsozialismus“.[14] Hierbei handelt es sich allerdings um eine eigentümliche Verkehrung etwa der Position von Peter Hüttenberger: hatte der den Nationalsozialismus als Gegenbild der parlamentarischen Demokratie hingestellt[15], vollzieht Steinbach eine perspektivische Wandlung in der Betrachtung ethisch- politischer Auslöser von Widerstand. Steinbach verfährt im Sinne eines einfachen Transitivitätsgesetzes: indem der Nationalsozialismus als Gegenbild der parlamentarischen Demokratie steht, wird dem Widerstand gegen den NS eben jene parlamentarische Demokratie selbst zur Motivation.

Damit versucht Steinbach zunächst in einem – eben aufgrund seiner hoch aggregierten Vorannahmen sehr verengten – Überblicksanalyse, Widerstand auf ein moralisch-politisches Urteil zurückzuführen. Widerstand ist somit eine universal gedachte Verurteilung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und der dieses ausmachenden politischen Praxis der Rassenpolitik, der Verfolgung und Vernichtung politischer Gegner oder der völkerrechtswidrigen Kriegsführung. Allerdings hat eine solche moralische Zuschreibung einige methodische Probleme. So wird auf diesem Wegen theoretisch nur wenig zwischen organisierten und singulär-privaten Widerstandsformen differenziert. Ursache und Wirkung stehen in einem prekären Verhältnis: Der Ausweis moralischer Ablehnung des NS kann gleichzeitig die Verweigerung des Hitlergrußes oder den 20. Juli 1944 produzieren. Zudem überlastet Steinbach seinen Widerstandsbegriff, wenn er darin universal ein Eintreten für eine „rechtstaatliche Ordnung“ erkennen will. Tatsächlich erfuhr etwa die Kriegsführung im sogenannten „Unternehmen Barbarossa“ ihre Ablehnung nicht notwendig wegen der von Steinbach damit verknüpften Erkenntnis der „Zerstörung des deutschen

Nationalstaats“.[16] Auch ist längst sehr fraglich ob alle Widerstandskämpfer „die

Durchsetzung der demokratischen Herrschaft des Rechts [als] unumstrittener Grundsatz neuer Politik“ betrieben und somit ein „liberales Verfassungsverständnis, sozialstaatliches Gleichheitsdenken und christliche Wertvorstellungen“ befördern wollten.[17]

Es zeigt sich, dass die Beurteilung motivationaler Ursachen von Widerstand gegenüber dem Nationalsozialismus von Steinbach über die Maßen aus der Perspektive der Bejahung des bundesrepublikanischen Parlamentarismus angewendet wird. In diesem Zusammenhang betrachtet Steinbach den militärischen Widerstand vom 20. Juli 1944 nach wie vor als paradigmatische Füllung des Widerstandsbegriffs selbst, zudem werden politische Überzeugungen und Konzepte von Steinbach hier sehr zu Unrecht in die Teleologie der bundesrepublikanischen Verfassungsordnung gesetzt. Dagegen weist etwa Hans Mommsen detailliert nach, dass insbesondere die im 20. Juli involvierten konservativen, großbürgerlichen und militärischen Widerständler durchaus eine zutiefst antiliberale Programmatik vertraten, in etlichen Punkten der politischen Ökonomie des Faschismus – zu nennen wäre etwa der Nationalismus als ideologisches Moment, oder auch weite Teile der Kriegsführung unter Adolf Hitler – befürworteten und aktiv unterstützten.[18] Ihre Motivation war demgemäss weniger ein Rückgriff auf die Ordnung der Weimarer Republik, sondern nährte sich vielmehr aus elitär-konservativen Motiven, die der Weimarer Republik bereits vor 1933 zum Teil explizit entgegenstanden. Ganz in diesem Sinne resümiert Ian Kershaw: „Von den führenden Köpfen des Kreisauer Kreises als wichtige Ausnahme einmal abgesehen, hatte man in den Reihen des nationalkonservativen Widerstandes kein Interesse daran, einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel anzustreben.“[19]

Weiterhin lässt sich aus gruppenspezifischen[20], auf gesellschaftliche Kohorten[21], oder regional ausgerichtete Untersuchungen zeigen, das die Verallgemeinerungen der politischen Programmatik, welche Steinbach erkannt haben will, durchgängig kaum haltbar sind. Auch auf diese Besonderheit des deutschen Widerstandsbegriffs in der deutschen Geschichtsschreibung deutet Peter Hüttenberger bereits 1977 hin: die Rede ist von einer Art „Repräsentationstheorie des Widerstandes“, die davon ausgeht, dass „das nationalsozialistische Regime nicht zuließ, dass eine soziale Gesamtheit sich politisch artikulieren konnte, [weshalb sich] sich die Opposition gegen das Dritte Reich in Kleingruppen [manifestierte].“ Jene Kleingruppen würden in der Folge dann als Parsprototo für den gesamten Widerstand verwendet. „Die Kleingruppen stehen damit für das Ganze, ohne dass geprüft wird, ob Kleingruppen im Widerstand tatsächlich im Sinne und Interesse großer sozialer Einheiten gehandelt haben.“[22] Hierbei wird der auch von Steinbach beförderte Dualismus der Moralität der Widerständischen gegenüber der Immoralität des NS auf das Schema der ‚Kleingruppen gegen den NS’ projiziert.

Eine solche historiographische Praxis erstellt also einen in erster Linie unkritischen Widerstandsbegriff, der wesentlich von Integrationsfunktionen zugunsten etwa der Bundesrepublik in Form eines „latenten Heldenkultes“ (Hüttenberger) produzierte. Die Grundstruktur in historiographischer Projektion lautet dann: „Wer entsprechend den jeweils eigenen Normen, dem Nationalsozialismus irgendwie abträgliche Handlungen beging, ist ein Widerstandskämpfer, wer nicht, keiner.“[23] Zudem, so ein letzter

Einwand von Peter Hüttenberger gegen einen noch aktuell verfochtenen Widerstandsbegriff, geht aus ihm eine „autonomistische Faschismustheorie“ hervor, die den Nationalsozialismus der Gesellschaft lediglich übergestülpt und so von ihr exogen funktionierender politischer Überbau begreift. In diesem Sinne agiert der Widerstand gegen den NS abgekoppelt von binnengesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Jene Auseinandersetzungen bedeuten aber eine entscheidende Schwierigkeit für die historische Forschung, gilt es doch in der

„synthetischen Betrachtungsweise“ ebenfalls die Differenzierung zwischen systemimmanentem Konkurrenzkampf um Machtpartizipation, Verteilungsmodi materieller Natur, daran geknüpft Prestige und Status nicht aus den Augen zu verlieren.[24]

Um einen tragfähigen Widerstandsbegriff zu destillieren, sollte deshalb neben der moralischen Begründung ebenfalls die daraus geschlussfolgerte Handlung selbst, ihr Telos und der gesellschaftliche Kontext als Instanz der „Bedingungen der Möglichkeiten“ (Immanuel Kant) betrachtet werden. In diesem Sinne konstruiert sich ein, historische Einzelfälle und gesellschaftliche Umstände berücksichtigendes

Verständnis von Widerstand.[25] Nur so wird ein adäquates Bild von Widerstand gefüllt werden können, welches auf der Rückseite der Integrationskraft des Nationalsozialismus ein sozialgeschichtliches „Kehrbild der Geschichte der Nazifizierung der deutschen Gesellschaft“ beleuchtet.[26]

3. Zivilcourage und Widerstand

Aus der Konsequenz der von Steinbach aufgestellten normativen Ausgangslage, müsste jeder Widerstand eigentlich das Stürzen der Regierung Hitler und eine darauf ausgerichtete Militanz zu realisieren erachten. Dieser enge und überdies starr angelegte Begriff von Widerstand verknüpft dabei ein moralisches Urteil – die Ablehnung des NS – zunächst mit einer politisch-militanten Praxis innerhalb von spezifischen Organisationsstrukturen, ohne jedoch notwendigerweise den Zeitraum nach einer eventuell erfolgreichen Aktion explizit zu klären.[27] Einer solchen auf die Zukunft einer Widerstandsbewegung abzielenden Konzeption kann historisch kontextualisierbares Sicherheits- und Rationalitätsdenken zuwider laufen – solche Planungen können kaum allein als Ausweis von konkreter Widerstandstätigkeit genügen. Ablehnung von Maßnahmen nationalsozialistischer Politik vermochten zudem Widerstand in Formen von offener Militanz in die Bahnen von Destruktion und Sabotage, oder auch das Befördern von widerständischer Infrastruktur lenken. Der starre Widerstandsbegriff lässt in diesem Zusammenhang alltags- und sozialgeschichtlich fassbare Phänomene außen vor. Zur historischen Beurteilung stehen hierbei allerdings weniger formal-juristische Begriffsableitungen und organisationsstrukturelle Untersuchungen als vielmehr Selbstauskünfte von Beteiligten zur Auswertung – was auch als legitimer Einwand unter Berücksichtigung etwa von Quellenforschung geltend gemacht werden kann.

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein als eng analysierter Widerstandsbegriff auf das Stürzen der politischen Machtstrukturen eines Systems ausgerichtet ist, so kann zumindest das Handlungsmuster der Zivilcourage davon abgetrennt werden.

[...]


[1] Exemplarisch: Parsons, Talcott (1937): The Structure of Social Action. New York: Free Press; Siehe überdies die Beiträge des Sammelbandes Moralisches Urteil und Handeln. Hrsg. von Detlef Garz, Fritz Oser und Wolfgang Althof. Frankfurt/Main: Suhrkamp 1999. Habermas, Jürgen (1995a): Moralentwicklung und Ich-Entwicklung. In: Ders.: Zur Rekonstruktion des Historischen Materialismus. 6Frankfurt/Main: Suhrkamp, S. 63-91. Habermas, Jürgen (1995b): Können komplexe Gesellschaften eine vernünftige Identität ausbilden? In: Ders.: Zur Rekonstruktion des Historischen Materialismus, a.a.O., S. 92-126.

[2] Vgl. Reinhard, Wolfgang (2000): Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart. 2München: Beck, S. 20.

[3] Vgl. Michel Foucault (2001): In Verteidigung der Gesellschaft. Vorlesungen am Collège de France (1975-76). Frankfurt/Main: Suhrkamp. Dazu: Bubitz, Hannelore (2002): „Geheime Rasereien und Fieberstürme“: Diskurstheoretisch-genealogische Betrachtungen zur Historie. In: Jürgen Martschukat (Hg.): Geschichte schreiben mit Foucault. Frankfurt/Main, New York: Campus, S. 29-41. Brieler, Ulrich (2002): “Erfahrungstier” und “Industriesoldaten“: Marx und Foucault über das historische Denken, das Subjekt und die Geschichte der Gegenwart. In: Martschukat: a.a. O., S. 42-78.

[4] Vgl. dazu grundsätzlich: Foucault, Michel (2000): Die Gouvernementalität. In: Ulrich Bröckling/Susanne Krasmann/Thomas Lemke (Hrsg.): Gouvernementalität der Gegenwart. Studien zur Ökonomisierung des Sozialen. Frankfurt/Main: Suhrkamp, S. 41-67. Vgl. dazu Lemke, Thomas (1997): Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität. Hamburg: Argument (Argument Sonderband 251). Lemke, Thomas/Krasmann, Susanne/Bröckling, Ulrich (2000): Gouvernementalität, Neoliberalismus und Selbsttechnologien. In: Bröckling u.a., S. 7-40.

[5] MacDowell, John (2001): Geist und Welt. Frankfurt/Main: Suhrkamp, S. 12. MacDowell stellt freilich keinen Bezug zu den historisch-politisch greifbaren Theorien von Michel Foucault her, sondern verharrt in der philosophischen Klärung der Begriffe.

[6] Zitiert nach Gauck, Joachim (1995): Wahrnehmen – Aushalten – Widerstehen. Zivilcourage: Erwägungen zu einem schwierigen Begriff in einem schwierigen Jahrhundert. Öffentliche Gedenkveranstaltung aus Anlass der 50. Wiederkehr des 20. Juli 1944. Tübingen: Eberhard- Karls-Universität, S. 11.

[7] Vgl. Bastian, Till (1996): Von der Banalität des Guten. Hamburg: Rotbuch.

[8] So etwa leiten Samuel P. Oliner und Pearl M. Oliner ihre Diskussion um den Altruismus als Merkmal der Judenrettung im Dritten Reich ein. So in: Oliner, Samuel P./ Oliner, Pearl M. (1988): The Altruistic Personality. Rescuers of Jews in Nazi Europe. New York/London: Free Press/Collier Macmillan, Kapitel 1, S. 1-12. Diese Definition ist gleichfalls Bewertungskriterium für die “Righteous among the Nations” der Gedenkstätte Yad Vaschem, vgl. die dort verwendete Definition, einsehbar auf den Internetseiten.

[9] Siehe für die Rolle des Naturrechts für den Widerstand gegen das NS exemplarisch die Aufsätze von Klemens von Klemperer (1994): Naturrecht und der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus. In: Peter Steinbach/Johannes Tuchel (Hrsg.): Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (Schriftenreihe der Bundeszentrale, Band 323), S. 43-53; sowie Maier, Hans (1994): Das Recht auf Widerstand. In: Steinbach/Tuchel, a.a.O., S. 33-42.

[10] Vgl. Steinbach, Peter (1994b): Widerstandsforschung im politischen Spannungsfeld. In: Steinbach/Tuchel, a.a.O., S. 597-622. In diesem Sinne auch der den Forschungsstand bis zum Ende der 1980er Jahre zusammenfassende Überblick bei Ian Kershaw (1994): Der NS- Staat. Geschichtsinterpretationen und Kontroversen im Überblick. 4Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 267-316.

[11] Vgl. Hüttenberger, Peter (1977): Vorüberlegungen zum Widerstandsbegriff. In: Theorien in der Praxis des Historikers. Hg. von Jürgen Kocka. Göttingen: Vanderhoeck&Ruprecht (Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 3), S. 117-134. Kershaw (1994), S. 276f.

[12] Steinbach (1994a), S. 15. Vgl. ebenfalls Peter Steinbach (1993): Der Widerstand gegen die Diktatur. Hauptgruppen und Grundzüge der Systemopposition. In: Karl-Dietrich Bracher/Manfred Funke/Hans-Adolf Jacobsen(Hrsg.): Deutschland 1933-1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft. 2Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (Schriftenreihe der Bundeszentrale, Band 314), S. 452-473. In diesem Tenor: Steinbach (1994b)

[13] Steinbach (1993), S. 453.

[14] Steinbach (1994a), S. 25.

[15] Hüttenberger (1977), S. 118.

[16] Steinbach (1994a), S. 25.

[17] Ebenda, S. 16f.

[18] Mommsen, Hans (2000a): Der Widerstand gegen Hitler und die deutsche Gesellschaft. In: Ders.: Alternative zu Hitler. Studien zur Geschichte des deutschen Widerstands. München: Beck, S. 29-52. Quellennäher und detaillierter seine Untersuchung (zit. als Mommsen 2000b): Gesellschaftsbild und Verfassungspläne des deutschen Widerstandes. In: Mommsen: Alternativen, S. 53-158.

[19] Kershaw (1994), S. 275.

[20] Vgl. exemplarisch die Aufsätze des Kapitels II „Widerstand aus der Arbeiterbewegung“, sowie die Aufsätze des Kapitel V „Umsturzversuche und militärische Opposition“ aus: Steinbach/Tuchel, a.a.O., S. 107-163, bzw. 263-349. Überdies nach wie vor Peukert, Detlev (1985): Die KPD im Widerstand. Verfolgung und Untergrundarbeit an Rhein und Ruhr 1933- 1945. Wuppertal: Hammer. Ders. (1990): Der deutsche Arbeiterwiderstand gegen das Dritte Reich. Berlin: Gedenkstätte Deutscher Widerstand.

[21] Vgl. exemplarisch: Breyvogel, Wilfried (1994): Jugendliche Widerstandsformen. Vom organisierten Widerstand zur jugendlichen Alltagsopposition. In: Steinbach/Tuchel., S. 395- 410.

[22] Hüttenberger (1977), S. 118.

[23] Ebenda, S. 119.

[24] Vgl. Ebenda, S. 120f.

[25] Zu einer solchen Begriffsfindung und historischern Beurteilung von Widerstand hatte bereits Mitte der 1970er Jahre Hans Mommsen aufgerufen. Vgl. den bereits zitierte Wiederabdruck: Mommsen (2000a), S. 30f.

[26] Broszat, Martin (1986): Zur Sozialgeschichte des deutschen Widerstandes. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 3 (34), S.293-309. (Zit. S. 295)

[27] Zu den politischen Strategien insbesondere der detaillierte Überblick von Mommsen (2000b). Zu einzelnen soziopolitischen Zusammenhängen des Widerstandes und deren Grundüberzeugungen, sowie Zielvorstellungen siehe insbesondere Mommsen (2000c): Neuordnungspläne der Widerstandsbewegung des 20. Juli 1944. In: Mommsen, Alternativen, S. 159-206; Mommsen (2000d): Der Kreisauer Kreis und die politische Neuordnung Deutschlands und Europas. In: Mommsen, Alternativen, S. 207-229; Mommsen (2000e): Carlo Mierendorffs Programm der „Sozialistischen Aktion“. In: Mommsen, Alternativen, S. 341-351.

Fin de l'extrait de 42 pages

Résumé des informations

Titre
Zivilcourage und Widerstand im Nationalsozialismus
Sous-titre
Anmerkungen zu einer soziohistorischen Vorbedingung des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus
Université
Humboldt-University of Berlin  (Lehrstuhl für Zeitgeschichte)
Note
1,5
Auteur
Année
2003
Pages
42
N° de catalogue
V113456
ISBN (ebook)
9783640138609
ISBN (Livre)
9783640138760
Taille d'un fichier
625 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zivilcourage, Widerstand, Nationalsozialismus
Citation du texte
Lennart Laberenz (Auteur), 2003, Zivilcourage und Widerstand im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113456

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