Die Arbeit thematisiert die Irrtümer im Strafrecht. Von einem Irrtum spricht man dann, wenn Bewusstsein und Wirklichkeit auseinanderfallen. Der Autor beschäftigt sich gezielt mit der Trennung zwischen dem Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie einzelnen Fallgruppen.
Ebenfalls wird näher auf den Erlaubnistatbestand und seine dogmatische Einordnung eingegangen. Das Erkenntnisinteresse liegt in der Frage, ob die strafrechtlich geregelten Irrtumsarten in der Lage sind, alle möglichen Irrtumskonstellationen zu erfassen oder ob es dazu wirklich des Erlaubnistatbestandsirrtums bedarf.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
a. Tatbestandsirrtum
b. Verbotsirrtum
3. Der Erlaubnistatbestandsirrtum
a. Vorsatztheorie
b. Schuldtheorie
3.1 Strenge Schuldtheorie
3.2 Eingeschränkte Schuldtheorie
4. Decken die strafrechtlich geregelten Irrtumsarten alle Irrtumskonstellationen ab
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Einordnung von Irrtümern, wobei das Hauptziel in der Differenzierung zwischen Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie der dogmatischen Analyse des Erlaubnistatbestandsirrtums liegt. Dabei wird der Forschungsfrage nachgegangen, ob das geltende Strafrecht in der Lage ist, sämtliche denkbaren Irrtumskonstellationen abzudecken.
- Grundlagen des Irrtumsbegriffs und Auseinanderfallen von Bewusstsein und Wirklichkeit
- Differenzierte Untersuchung des Tatbestandsirrtums und seiner verschiedenen Varianten
- Analyse der dogmatischen Einordnung des Erlaubnistatbestandsirrtums mittels verschiedener Theorien
- Untersuchung des Verbotsirrtums und dessen Rechtsfolgen
- Kritische Bewertung der Vollständigkeit strafrechtlicher Irrtumsregelungen
Auszug aus dem Buch
a. Tatbestandsirrtum
Ein Tatbestandsirrtum gem. §16 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn jemand bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Umschrieben bedeutet dies, dass der Täter die im Gesetz festgelegten Tatbestände schlichtweg nicht kennt, oder sich etwas anderes in seinen Gedanken darunter vorstellt.
Zu den Tatumständen, die der Täter kennen muss, gehören
• die im gesetzlichen Tatbestand bezeichneten Merkmale des Tatunrechts und
• der kausale Verlauf des Geschehens, das der Täter in Gang gesetzt hat
Wenn der Täter eben diese Tatumstände nicht kennt, kann sich der Vorsatz auch nicht auf die Merkmale des Gesetzestextes beziehen, was die Folge hat, dass der Täter ohne Vorsatz handelt.
Problematisch sind die verschiedenen Sonderfälle des Tatbestandsirrtums, welche in der Hausarbeit näher erläutert werden.
Die erste Variante ist die Unkenntnis eines Tatbestandsmerkmals.
Einer solcher Fall liegt vor, wenn der Täter bei seinem Handeln gar nicht erkennt, dass er ein Merkmal verwirklicht, was zum gesetzlichen Tatbestand gehört.
Beispiel: Der Täter schießt auf einem Feld auf eine vermeintliche Vogelscheuche. Der Bauer B. hat sich jedoch als Vogelscheuche verkleidet um die lästigen Vögel noch besser verjagen zu können. Der B. wird durch den Schuss schwer verletzt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel definiert den allgemeinen Irrtumsbegriff als Divergenz zwischen Bewusstsein und Wirklichkeit und formuliert das Erkenntnisinteresse der Arbeit.
2. Begriffsbestimmungen: Hier werden die wesentlichen Irrtumskategorien wie Tatbestands- und Verbotsirrtum mit ihren spezifischen Untergruppen und Beispielen systematisch dargestellt.
3. Der Erlaubnistatbestandsirrtum: Dieses Kapitel widmet sich der dogmatischen Einordnung der irrigen Annahme von Rechtfertigungsgründen unter Berücksichtigung der Vorsatz- und Schuldtheorien.
4. Decken die strafrechtlich geregelten Irrtumsarten alle Irrtumskonstellationen ab: Der abschließende Teil bewertet kritisch, ob die bestehende Gesetzgebung ausreicht, um sämtliche Irrtumsfälle zu erfassen.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Irrtum, Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum, Erlaubnistatbestandsirrtum, Vorsatz, Schuld, Rechtswidrigkeit, Vorsatztheorie, Schuldtheorie, Strenge Schuldtheorie, Eingeschränkte Schuldtheorie, Irrtumslehre, Subsumtion, Rechtsfolgen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Problematik von Irrtümern, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Irrtumsarten und deren Auswirkungen auf die Strafbarkeit.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind der Tatbestandsirrtum, der Verbotsirrtum sowie die dogmatischen Diskussionen um den Erlaubnistatbestandsirrtum.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die dogmatische Einordnung der genannten Irrtümer zu klären und zu prüfen, ob das Strafgesetzbuch für alle Irrtumskonstellationen geeignete Lösungen bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse und die Auswertung strafrechtlicher Dogmatik und Lehrmeinungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil erläutert die verschiedenen Varianten des Tatbestandsirrtums, die Systematik des Verbotsirrtums und die Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum (Vorsatz- und Schuldtheorien).
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Irrtumslehre, Strafbarkeit, Tatbestand, Vorsatz, Schuld und Rechtfertigungsgründe charakterisieren.
Was ist der Unterschied zwischen Tatbestands- und Verbotsirrtum gemäß der Arbeit?
Der Tatbestandsirrtum bezieht sich auf die Unkenntnis gesetzlicher Tatbestandsmerkmale, während der Verbotsirrtum die Unkenntnis oder Fehlbewertung der Verbotsnorm selbst oder eines Rechtfertigungsgrundes umfasst.
Wie bewertet der Autor die Vollständigkeit der Irrtumsregelung im StGB?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das StGB die Irrtumsproblematik nur unvollständig regelt, jedoch die entwickelte Irrtumslehre in der Lage ist, auch abstrakte Irrtumskonstellationen zu erfassen.
- Arbeit zitieren
- Julius Kohlhage (Autor:in), 2015, Die Irrtümer im Strafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1134722