Die Arbeit thematisiert die Irrtümer im Strafrecht. Von einem Irrtum spricht man dann, wenn Bewusstsein und Wirklichkeit auseinanderfallen. Der Autor beschäftigt sich gezielt mit der Trennung zwischen dem Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie einzelnen Fallgruppen.
Ebenfalls wird näher auf den Erlaubnistatbestand und seine dogmatische Einordnung eingegangen. Das Erkenntnisinteresse liegt in der Frage, ob die strafrechtlich geregelten Irrtumsarten in der Lage sind, alle möglichen Irrtumskonstellationen zu erfassen oder ob es dazu wirklich des Erlaubnistatbestandsirrtums bedarf.
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