Innerhalb von 6 Wochen verweigerte Bundespräsident Horst Köhler Ende letzten
Jahres die Gegenzeichnung und Ausfertigung zweier vom Bundestag verabschiedeten
Gesetze. Bei dem einen Gesetz handelte es sich um ein Gesetz zur Privatisierung der
Flugsicherheit. Bundespräsident Köhler verweigerte die Gegenzeichnung dieses
Gesetzes mit der verfassungswidrigen Übertragung einer staatshoheitlichen Aufgabe
auf Privatunternehmen (Art.87d Absatz 1 GG). Bei dem anderen Gesetz ging es um
ein Verbraucherinformationsgesetz, dass Bundes-, Landesbehörden und Kommunen
verpflichten sollte, dem Verbraucher Informationen über Produkte und Hersteller
zugänglich zu machen. Bundespräsident Köhler lehnte das Gesetz mit dem Hinweis
auf unzulässiger Aufgabenzuweisung des Bundes an die Kommunen in Folge der
Föderalismusreform ab (Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG).
In der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kam es vorher bisher nur
sechs Mal zu einer ebensolchen Weigerung der Gesetzesausfertigung durch
Bundespräsidenten. Davon waren 4 Ablehnungen formell, also auf Grund
verfahrenstechnischer Mängel, und nur 2 Ablehnungen materiell, dass heißt auf Grund
inhaltlicher Bedenken, begründet.
Die Diskussion über das Amt des Bundespräsidenten und seiner Rolle im deutschen
Regierungssystem insbesondere im Gesetzgebungsverfahren gibt es seit der ersten
Gesetzesablehnung. Es geht um die Frage, welche Kompetenzen der Bundespräsident
im deutschen Gesetzgebungsverfahren hat. Fungiert er lediglich als Staatsnotar, der
ihm vorliegende Gesetze lediglich hinsichtlich ihres Zustandekommens überprüft und
gegenzeichnet, oder besitzt er materielle Prüfungskompetenzen in Bezug auf die
Verfassungskonformität der ihm vorliegenden Gesetze? Um eine Einschätzung der Position des Bundespräsident und seinen Kompetenzen zu
bekommen, muss man sich den gesamten Gesetzgebungsprozess näher ansehen,
seinen Verlauf und die beteiligten Organe und ihre Kompetenzen. Der Gesetzgebungsprozess in Deutschland basiert auf dem Grundgesetz (GG) Art.70
bis Art.82 und legt fest wie die Gesetzgebung des Bundes und der Länder auszusehen
hat, ihr Verhältnis zueinander, und wie der verfahrenstechnische Ablauf zum Zustande kommen von Gesetzen aussieht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Bundespräsident Horst Köhler verweigert die Ausfertigung zweier Gesetze
2. Gesetzgebungsprozess in Deutschland
2.1 Grundlage
2.2 Beteiligte Organe und ihre Zuständigkeiten
2.3 Gesetzesarten
3. Der Bundespräsident
3.1 Die Stellung des Bundespräsidenten im Regierungssystem
3.2 Staatsrechtliche Kompetenzen des Bundespräsidenten
3.2.1 Die formelle Prüfungskompetenz
3.2.1 Die materielle Prüfungskompetenz
4. Verweigerung von Gesetzesausfertigungen durch frühere Bundespräsidenten
4.1 Formell begründete Weigerungen
4.2 Materiell begründete Weigerungen
5. Schlussbetrachtung: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle des Bundespräsidenten im deutschen Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die umstrittene Frage, ob er lediglich eine formelle Prüfungsfunktion innehat oder berechtigt ist, Gesetze aus materiell-rechtlichen Bedenken zu verweigern.
- Strukturelle Einordnung des Bundespräsidenten im parlamentarischen System
- Analyse des Gesetzgebungsprozesses und der beteiligten Organe
- Unterscheidung zwischen formeller und materieller Prüfungskompetenz
- Auswertung historischer Präzedenzfälle der Gesetzesverweigerung
- Diskussion der verfassungsrechtlichen Reichweite des Präsidentenamtes
Auszug aus dem Buch
3.2 Staatsrechtliche Kompetenzen des Bundespräsidenten
Neben der völkerrechtliche Vertretungsbefugnis hat der Bundespräsident vorrangig eine Repräsentationsfunktion inne. Darüber hinaus ernennt und entlässt er Amtsträger des Bundes wie die Mitglieder der Bundesregierung, die ihm aber vom Bundeskanzler vorgeschlagen werden. Er hat keine Möglichkeit eine eigene Personalpolitik zu verfolgen.
Die Ausübung des Begnadigungsrechts ist historisch bedingt traditionell das Recht des Staatsoberhaupts und wird in Deutschland lediglich dadurch eingeschränkt, dass die Begnadigung sich nur auf durch ein Bundesgericht verurteilte Einzelpersonen beziehen können. Begnadigungsgesuche bei Verurteilungen durch ein Landesgericht gehören je nach Landesverfassung festgelegt in den Kompetenzbereich des Ministerpräsidenten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Bundespräsident Horst Köhler verweigert die Ausfertigung zweier Gesetze: Einführung in den aktuellen Anlass der Untersuchung durch die Gesetzesverweigerung von Horst Köhler sowie die historische Einordnung solcher Fälle.
2. Gesetzgebungsprozess in Deutschland: Detaillierte Darstellung des gesetzgeberischen Ablaufs, der beteiligten Organe und der rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß Grundgesetz.
3. Der Bundespräsident: Untersuchung der Stellung des Staatsoberhauptes im parlamentarischen Gefüge sowie der staatsrechtlichen Kompetenzen und Grenzen seines Amtes.
4. Verweigerung von Gesetzesausfertigungen durch frühere Bundespräsidenten: Analyse vergangener Fälle, unterteilt in formelle und materielle Begründungen, um die historische Praxis zu beleuchten.
5. Schlussbetrachtung: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Synthese der Diskussion um die Prüfungskompetenzen und Einordnung der Rolle des Bundespräsidenten im Spannungsfeld zwischen Notarfunktion und Amtseid.
Schlüsselwörter
Bundespräsident, Gesetzgebungsprozess, Grundgesetz, materielle Prüfungskompetenz, formelle Prüfungskompetenz, Verfassungskonformität, Gesetzesausfertigung, Gegenzeichnung, Staatsnotar, parlamentarisches Regierungssystem, Organstreitverfahren, Rechtsgrundlage, politisches System, Kompetenzzuständigkeit, Amtseid.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Kompetenzen des deutschen Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Frage, ob ihm neben der formellen Ausfertigung auch eine materielle Prüfungskompetenz zusteht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen das deutsche Regierungssystem, der verfassungsrechtliche Gesetzgebungsprozess sowie die historischen und aktuellen Fälle der Gesetzesverweigerung durch den Bundespräsidenten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Rolle des Bundespräsidenten zu klären und zu bewerten, inwieweit er bei der Gesetzesausfertigung inhaltliche Bedenken geltend machen darf.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine staatsrechtliche Analyse, die auf der Auswertung des Grundgesetzes, relevanter Fachliteratur und der Dokumentation historischer Präzedenzfälle basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Gesetzgebungsprozesses, die Darstellung der Kompetenzen des Bundespräsidenten und eine detaillierte Aufarbeitung früherer Fälle, in denen Gesetze nicht unmittelbar ausgefertigt wurden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Bundespräsident, materielle Prüfungskompetenz, Gesetzgebungsprozess, Verfassungskonformität und das parlamentarische System.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen formellen und materiellen Weigerungen?
Formelle Weigerungen beziehen sich auf verfahrenstechnische Fehler (z.B. fehlende Zustimmung des Bundesrates), während materielle Weigerungen inhaltliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes adressieren.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich der Rolle des "Staatsnotars"?
Die Arbeit diskutiert das Spannungsfeld zwischen der bloßen Notarrolle und der moralischen Pflicht aus dem Amtseid, die Verfassung zu schützen, und stellt fest, dass die Diskussion über eine materielle Prüfungskompetenz aufgrund der Ausnahmecharakteristik der Verweigerungen weiter bestehen bleibt.
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- Martina Haardt (Author), 2007, Der Bundespräsident - Repräsentatives Organ oder Kontrollorgan?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113532