Die vorliegende Arbeit untersucht die Gründe für die Ausschaltung der politischen Gegner Maximilien de Robespierres (1758-1794) und seiner Anhänger während der Schreckensherrschaft.
Das erste Kapitel befasst sich mit dem Kampf zwischen Gironde und Bergpartei. Es erläutert die Differenzen in der Kriegspolitik zwischen den gemäßigten Vertretern des Bürgertums und den radikalen Demokraten sowie den Konflikt um das Schicksal Ludwigs XVI. Im Jahre 1793 kam es zunehmend zu einer Radikalisierung der Französischen Revolution, welcher auch der König zum Opfer fiel. Die Macht der Gironde begann zu schwinden. Mit der Verhaftung ihrer führenden Mitglieder am 2. Juni 1793 wurde der revolutionäre Terror zu einer systematischen Schreckensherrschaft ausgedehnt.
Der zweite Teil ist den Gründen für die Vernichtung der Faktionen gewidmet. Der Begriff „Faktionen“ ist ein zeitgenössischer abwertender Ausdruck für politische Gruppierungen, den Robespierre selbst in seinen Reden als Synonym für die Enragés und die Indulgents gebrauchte– zwei politische Gruppierungen innerhalb der Bergpartei, die in Gegensatz zur politischen Linie Robespierres gerieten und öffentlich gegen „den Unbestechlichen“ agierten. In den Germinal-Prozessen 1794 wurden die Mitglieder der Faktionen zum Tode verurteilt.
Das dritte Kapitel wendet sich der Rolle des Revolutionstribunals bei der Ausschaltung der Gegner Robespierres und seiner Anhänger zu. Die Betrachtungen beschränken sich auf das Revolutionstribunal in Paris, da dort die meisten Urteile gegen sogenannte „Feinde des Volkes“ ausgesprochen wurden. Außerdem war der Einfluss Robespierres und seiner Anhänger, insbesondere Louis-Antoine-Léon de Saint-Justs (1767-1794) und Georges Couthons (1756-1794), auf die Methoden des Revolutionsgerichts der Hauptstadt am stärksten. Im Verlauf der Schreckensherrschaft der Jakobiner wurden in den Departements weitere Revolutionstribunale gegründet, die allerdings nur eine Nebenrolle spielten und am 16. April 1794, noch vor Beginn des Grande Terreur, aufgelöst wurden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Kampf gegen die Gironde
2.1 Die Differenzen in der Kriegspolitik
2.2 Der Konflikt um das Schicksal Ludwigs XVI
2.3 Der Sieg über die Gironde
3. Die Ausschaltung der Faktionen
3.1 Die Robespierristen gegen die Enragés
3.2 Die Robespierristen gegen die Indulgents
4. Die Rolle des Revolutionstribunals bei der Vernichtung der politischen Gegner
4.1 Das Revolutionstribunal im Zeitraum 10. März – 10. Juni
4.2 Das Gesetz vom 22. Prairial
5. Schluss
6. Quellenverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Gründe für die Ausschaltung der politischen Gegner Maximilien de Robespierres (1758-1794) und seiner Anhänger während der Schreckensherrschaft.
Das erste Kapitel befasst sich mit dem Kampf zwischen Gironde[1] und Bergpartei[2]. Es erläutert die Differenzen in der Kriegspolitik zwischen den gemäßigten Vertretern des Bürgertums und den radikalen Demokraten sowie den Konflikt um das Schicksal Ludwigs XVI. Im Jahre 1793 kam es zunehmend zu einer Radikalisierung der Französischen Revolution, welcher auch der König zum Opfer fiel. Die Macht der Gironde begann zu schwinden. Mit der Verhaftung ihrer führenden Mitglieder am 2. Juni 1793 wurde der revolutionäre Terror zu einer systematischen Schreckensherrschaft ausgedehnt.[3]
Der zweite Teil der Arbeit ist den Gründen für die Vernichtung der Faktionen gewidmet. Der Begriff „Faktionen“ ist ein zeitgenössischer abwertender Ausdruck für politische Gruppierungen[4], den Robespierre selbst in seinen Reden als Synonym für die Enragés und die Indulgents gebrauchte– zwei politische Gruppierungen innerhalb der Bergpartei, die in Gegensatz zur politischen Linie Robespierres gerieten und öffentlich gegen „den Unbestechlichen“ agierten. In den Germinal-Prozessen 1794 wurden die Mitglieder der Faktionen zum Tode verurteilt.
Das dritte Kapitel wendet sich der Rolle des Revolutionstribunals bei der Ausschaltung der Gegner Robespierres und seiner Anhänger zu. Die Betrachtungen beschränken sich auf das Revolutionstribunal in Paris, da dort die meisten Urteile gegen sogenannte „Feinde des Volkes“ ausgesprochen wurden. Außerdem war der Einfluss Robespierres und seiner Anhänger, insbesondere Louis-Antoine-Léon de Saint-Justs (1767-1794) und Georges Couthons (1756-1794), auf die Methoden des Revolutionsgerichts der Hauptstadt am stärksten. Im Verlauf der Schreckensherrschaft der Jakobiner wurden in den Departements weitere Revolutionstribunale gegründet, die allerdings nur eine Nebenrolle spielten und am 16. April 1794, noch vor Beginn des Grande Terreur, aufgelöst wurden.
Die Forschung geht davon aus, dass Robespierre und seine Parteigänger ihre politischen Gegner nicht lediglich bekämpften, um ihre eigene Macht zu festigen, sondern bei ihrer Ausschaltung einer Ideologie folgten: der Lehre Jean-Jacques Rousseaus (1712-1778). Im Zeichen des siècle des lumières avancierten die Staatstheorien von Philosophen wie John Locke, Charles de Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau zu den geistigen Grundlagen der Französischen Revolution. Nach der Lehre Rousseaus werden in einem Staat durch einen von allen Menschen freiwillig geschlossenen „Gesellschaftsvertrag“, dem contrat social, die Bedingungen geschaffen, durch die der Mensch sein natürliches Recht auf Freiheit und Gleichheit entfalten kann. Um den Gesellschaftsvertrag zu verwirklichen, muss sich der Einzelne dem Allgemeinen Willen, dem volonté générale, unterwerfen, dessen Souverän das Volk ist[5] und auf private Interessen verzichten.
Die Mehrheit der Forscher[6] vertritt die Ansicht, dass Robespierre, der während seiner Studienzeit mit den Schriften Rousseaus in Berührung kam, mit Hilfe der Terreur versuchte, den contrat social umzusetzen und davon überzeugt war, das Glück des Volkes herbeizuführen. Einzelne Historiker, wie beispielsweise Hans-Ulrich Thamer, unterstellen Robespierre hingegen, den Gesellschaftsvertrag „immer nur zur nachträglichen Rechtfertigung von Gewaltakten“ missbraucht zu haben.[7]
Die vorliegende Arbeit soll folglich der Leitfrage nachgehen, inwiefern die Gründe für die Ausschaltung der Gegner der Robespierristen Parallelen zu Rousseaus Gesellschaftsvertrag zulassen.
Der Arbeit liegen Quellen zugrunde, welche die Konflikte zwischen den politschen Gruppierungen exemplarisch darstellen: die Rede Robespierres gegen den Krieg am 2. Januar 1792, sein Plädoyer für den Tod Ludwigs XVI. vom 2. Dezember 1792, das Manifest der Enragés sowie Auszüge der vierten Ausgabe des Vieux Cordeliers. Auch der Rousseausche Gesellschaftsvertrag und Robespierres Rede über „Prinzipien der politischen Moral“ von Februar 1794, in welcher er versucht, die Schreckensherrschaft zu legitimieren, finden Beachtung.
2. Der Kampf gegen die Gironde
Die Konflikte zwischen Gironde und Montagne, die im Folgenden ausgeführt werden sollen, verschärften sich ab dem Jahre 1791 zunehmend. Der im September 1792 erstmals zusammengetretene Nationalkonvent war schon zu Beginn in diese beiden Lager gespalten, wobei die Anhänger Brissots nach dem Ausscheiden der Feuillants[8] den rechten Flügel vertraten.
2.1 Die Differenzen in der Kriegspolitik
Seit Herbst 1791 bewegte die Franzosen hauptsächlich eine Frage: Werden die europäischen Monarchien ihr Vaterland angreifen oder wird Frankreich in den Krieg ziehen, um die Verdienste der Revolution gegen die Könige Europas zu verteidigen und die anderen Völker von ihren Tyrannen zu befreien? Die Monarchien Europas waren bereit, militärisch zu intervenieren, um die Revolution zu beenden. Ende August 1791 hatten Kaiser Leopold II., der König von Preußen wie der König von Sachsen in der Pillnitzer Deklaration verkündet, die Autorität Ludwigs XVI. gegebenenfalls mit Waffengewalt sichern zu wollen. Die Führer der Girondisten, allen voran Jacques-Pierre Brissot, forderten seit Oktober in der Nationalversammlung und im Jakobinerklub, dem „eigentliche[n] Fundament der Revolution“[9], einen revolutionären Befreiungskrieg gegen die Könige Europas. Die Forderung des Krieges stieß bei den Jakobinern und bei den Massen auf großen Anklang. Sie diente den Girondisten aber nur als ein Deckmantel für ihre wahren Ziele. Die Girondisten hofften, die armen Volksmassen durch einen Krieg von den bestehenden sozialen Problemen ablenken und die Macht des Bürgertums begründen zu können, als dessen Vertreter sie sich verstanden.
Robespierre sprach sich dafür aus, das Volk auf eine mögliche Intervention des äußeren Feindes vorzubereiten, lehnte den Krieg aber kategorisch ab. Bereits im Juli 1790 hatte er sich öffentlich gegen einen Angriffskrieg ausgesprochen, ebenso im Dezember 1791. Am 2. Januar hielt er eine bedeutsame Rede gegen den Krieg, der nach seiner Auffassung nicht den Interessen der Revolution entsprach. Er war der Ansicht, man müsse erst den inneren Feind niederwerfen, bevor man sich als Einheit gegen die äußeren Feinde wenden könne.[10] Ein Krieg diene außerdem nicht dem Volk, sondern lediglich der Machtfestigung des Royalismus und der gemäßigten Richtung, den Armeeoffizieren, Börsenspekulanten, Ministern und der Exekutive, um ihre Autorität, ihr Ansehen und ihren Einfluss zu erhöhen.[11] Robespierre fürchtete, das gemeinsame Ziel aller Verschwörungen sei die Vernichtung der Montagne, nach deren Zerstörung für das Volk nur die Knechtschaft bliebe.
Die Gironde, der im März 1792 die Regierungsbildung übertragen worden war, erzwang schließlich den Krieg von ihrem König.[12] Am 20. April 1792 wurde die Kriegserklärung Frankreichs an Preußen und Österreich in der Legislative nahezu einstimmig beschlossen. Robespierre ahnte, dass die Gironde einen Krieg ohne die Volksmassen führen wollte. Noch am gleichen Tag forderte er, keinen Krieg der Regierung, sondern einen revolutionären Krieg des Volkes zu verwirklichen, was bei den Girondisten auf großen Widerstand stieß.
Bereits der Konflikt um die Kriegsfrage verdeutlicht, dass die Lehre Jean-Jacques Rousseaus bedeutenden Einfluss auf Robespierres Weltanschauung nahm. Er verstand sich wie der berühmte Schriftsteller und Philosoph aus Ermenonville bei Paris als Kämpfer für die Interessen des Volkes und wollte das Volk in alle Bereiche der Politik einbeziehen, während die Gironde primär an der Vergrößerung der eigenen Macht interessiert war.
2.2 Der Konflikt um das Schicksal Ludwigs XVI.
Als Ludwig XVI. am 20. Juni 1791 versuchte, Frankreich zusammen mit der königlichen Familie heimlich zu verlassen, um seine Autorität mit Unterstützung ausländischer Truppen zurückzuerobern, fiel er in Ungnade. Die militärische Niederlage 1792 verstärkte schließlich die Bewegung gegen die Monarchie in ganz Frankreich. Das Volk fühlte sich von seinem König verraten, den es der Korrespondenz mit dem Feind verdächtigte. Um eine Handlungseinheit des Vaterlandes gegen den äußeren Feind herstellen zu können, sollte der König abgesetzt werden. In den Sommermonaten des Jahres 1792 fand die Wut des Volkes über den französischen König in offenen Vorbereitungen zum Sturz der Monarchie Ausdruck. Am 10. August gelang es einem organisierten Aufstand, die Tuilerien zu erstürmen und Ludwig XVI. mit seiner Familie gefangen zu nehmen. Er wurde suspendiert und im Temple[13] festgehalten. Am 21. September trat erstmals der Nationalkonvent zusammen, der die Monarchie abschaffte und die Erste Republik ausrief. Die Gironde war seit dem 10. August herrschende Partei und besetzte die Schlüsselpositionen im Konvent. Wie Manfred konstatiert, hätten sich die Girondisten, die zur Macht gelangt und zur herrschenden Partei geworden waren, wie vor ihnen die Feuillants nun sehr schnell von einer konservativen in eine antirevolutionäre und schließlich in eine gegenrevolutionäre Partei verwandelt.[14] In der Tat verschärften sich die Konflikte seit dem 10. August immer mehr. Anstatt das Vaterland gegen den äußeren Feind zu verteidigen, versuchten die Girondisten, die einem Feuillant zu einem Sekretär ernannt hatten, mit dem Herzog von Braunschweig zu verhandeln und planten sogar, ihm die Königswürde zu übertragen, weswegen sie Robespierre am 2. September anklagte. Im Oktober wurde Brissot und nach ihm noch weitere führende Girondisten aus dem Jakobinerklub ausgeschlossen.
Der Hauptkonfliktpunkt zwischen der Gironde und der Montagne bildete die Frage um das Schicksal Ludwigs XVI. Man konnte den abgesetzten König nicht ewig im Temple gefangen halten, war sich aber nicht einig, wie man mit ihm verfahren sollte. Die Sansculotten[15], auf die sich die Macht der Montagne stütze, forderten, den ehemaligen König aufgrund der nun nachgewiesenen Zusammenarbeit mit dem äußeren Feind des Hochverrats anzuklagen– ein Vergehen, das mit dem Tod bestraft wurde. Die Montagne vertrat diese Forderung vor dem Konvent und konnte sie schließlich durchsetzen. Die Gironde versuchte, eine Hinrichtung des Königs abzuwenden oder zumindest zu verzögern. Der Konvent jedoch lehnte die gewünschte Volksabstimmung über das Schicksal des Königs ebenso ab wie eine Verschiebung des Prozesses. Im Dezember 1792 begann der Prozesses gegen Ludwig XVI. Robespierre plädierte am 3. Dezember für die Hinrichtung Ludwigs XVI. Er empfand den Monarchen als Bedrohung für die Revolution.
Am 17. Januar 1793 wurde Ludwig XVI. mit 387:334 Stimmen zum Tode verurteilt. Wie Manfred schreibt habe das Ergebnis der Abstimmung bereits gezeigt, dass der Einfluss der Girondisten zu schwinden begann.[16] Am 21. Januar erfolgte die öffentliche Hinrichtung des Bürgers Louis Capet auf dem Place de la Révolution in Paris.
Den Tod des Monarchen setzten viele Bürger mit dem Tod des Ancien Régime und mit der Unterdrückung gleich. Dies verdeutlichen die Worte, mit denen Robespierre seine Anklagerede beendete: „Ludwig muss sterben, weil das Vaterland leben muss!“[17].
[...]
[1] Man bezeichnet diese politische Gruppierung als „Gironde”, da ihre Führer aus dem Departement Gironde
stammten. Dieser Begriff ist allerdings nicht zeitgemäß. Zur Zeit der Französischen Revolution waren die
Mitglieder als Brissotins bekannt- benannt nach ihrem Wortführer Jacques-Pierre Brissot.
[2] Politische Gruppierung, benannt nach ihrer Sitzordnung im Jakobinerklub, wo sie die oberen Ränge
einnahmen.
[3] Vgl. Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien, Bonn 1994, S. 43.
[4] Max Gallo: Robespierre, Stuttgart 2007, S. 205.
[5] Vgl. Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, Stuttgart 2006
(Reclams Universal-Bibliothek 1769), S. 17-19.
[6] Z.B. Friedrich Sieburg, A.Z. Manfred, Jean Massin und Max Gallo.
[7] Hans-Ulrich Thamer: Die Französische Revolution, 2. Aufl., München 2006 (Beck’sche Reihe 2347), S. 87.
[8] Als Feuillants bezeichnet man eine monarchistische Partei.
[9] Vgl. Friedrich Sieburg, Im Licht und Schatten der Freiheit. Frankreich 1789-1848, 3. Aufl., Stuttgart 1979,
S. 76.
[10] Maximilien Robespierre: Rede im Jakobinerklub gegen den Krieg. 2. Januar 1792, in: Die Französische
Revolution. Eine Dokumentation, hg. v. Walter Grab, München 1973, S. 96-101, hier: S. 99.
[11] Vgl. ebd., S. 100.
[12] Der König besaß nach der Verfassung als Einziger das Recht, einen Krieg zu erklären.
[13] Der Temple war eine alte Burg der Tempelritter, die als Gefängnis gebraucht wurde.
[14] Vgl. A.Z. Manfred: Maximilien Robespierre, in: Maximilien Robespierre. 1758-1794, hg. v. Walter
Markov, Berlin 1961, S. 19-67, hier: S. 43.
[15] Als Sansculotten bezeichnete man die armen Pariser Volksmassen, die aus Gegensatz zum Adel keine
Kniebundhosen (=Culottes) trugen.
[16] A.Z. Manfred, Maximilien Robespierre, S. 45.
[17] Zitiert nach Görtemaker, Entwicklungslinien, S. 43.
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