Der Wertverlust der Ehe unter Einbezug der sich sukzessiv verändernden Rollenerwartung an die Frau


Term Paper, 2021

17 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


I. Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der sozialen Rolle

3. Rollenwandel der Frau
3.1. Rechte
3.2. Bildung und Beruf

4. Entwicklung der Ehe ab 1950
4.1. Ehe
4.2. Geburtenzahl in Deutschland
4.3. Kirche

5. Auswirkungen auf die Soziale Arbeit

6. Fazit

II. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Gesellschaft entwickelt sich zunehmend. Ältere Generationen, wie zum Beispiel die Weltkriegs­generation oder die Babyboomer-Generation1, sind mit einem anderen Rollenbild und einer anderen Erwartung an die Institution2 der Familie aufgewachsen. Zunehmend werden Stimmen dieser frühe­ren Generationen lauter, dass die jüngeren Generationen keinen Sinn mehr für Traditionen haben würden oder diese aus Trotz ablehnen würden. Althergebrachte Strukturen werden in Frage gestellt und haben sich in den letzten Jahren in rasanter Form verändert. Die Rolle der Frau als Haushälterin und Mutter weicht dem Bild der emanzipierten Frau des 21. Jahrhunderts, welche zwar immer noch Haushalt und Kinder, aber auch ihr Berufsleben erfolgreich in Einklang bringen soll.

Laut Studien des statistischen Bundesamtes ist es ersichtlich, dass die Anzahl der Eheschließungen seit 1950 vermehrt zurückging3. Die Zahl der Scheidungen stieg im Gegenzug stetig an4. Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen innerhalb der letzten 70 Jahre signifikant angestiegen ist. Zu vermuten ist, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Entwicklung und der Auswirkung jener auf den Wert der Ehe in der Gesellschaft hat.

Es entsteht die Fragestellung: Inwiefern wird der Wert der Ehe als Institution von 1950 im Vergleich zu heute durch die veränderte Rollenerwartung an die Frau beeinflusst?

Diese Frage soll durch verschiedene Statistiken und Hintergründe erörtert werden. Zu Beginn muss geklärt werden, was eine soziale Rolle ist und inwiefern sie sich für die Frau in den letzten 70 Jahren verändert hat. Folgend wird die Ehe als Institution im Laufe der Zeit von 1950 bis heute betrachtet.

2. Definition der sozialen Rolle

Nach dem Soziologen Dahrendorf ist die soziale Rolle schwer definierbar. Sie hängt von verschie­denen Faktoren ab. Sie ist ein soziales, komplexes Konstrukt, konstruiert von der Gesellschaft, wel­ches bestimmten Menschen oder Berufen bestimmte Eigenschaften zuspricht. So sagt man zum Beispiel über einen Priester, dass er gottesfürchtig ist. Er predigt, spricht weise Worte und hilft viel­leicht sogar den Armen. Dabei ist es unwichtig, welcher Mensch die Rolle des Priesters ausfüllt. Die soziale Rolle wird von der Gesellschaft bestimmt und auch verändert. Es bestehen bestimmte Ver­haltenserwartungen an sie. Natürlich gibt es auch immer wieder Menschen, die anders handeln. Doch diese Menschen halten sich nicht an ihre Rolle und werden als Abweicher bezeichnet5. Dahrendorf beschreibt diesen Sachverhalt wie folgt:

Für jede Position, die ein Mensch haben kann, sei sie eine Geschlechts- oder Alters-, Familien­oder Berufs-, National- oder Klassenposition oder von noch anderer Art, kennt »die Gesellschaft« Attribute und Verhaltensweisen, denen der Träger solcher Positionen sich gegenübersieht und zu denen er sich stellen muß [sic]. (2006, S.31)

Gleicht sich der Anwärter der Rolle den Vorstellungen der Gesellschaft an, so gewinnt er ihr Wohl­wollen. Sträubt er sich dagegen, wird er zwar ein gewisses Maß an Unabhängigkeit behalten, verfällt jedoch dem Unmut der Gesellschaft und hat mit Folgen zu rechnen6.

Einen großen Einfluss auf die soziale Rolle eines Individuums haben zum Beispiel das Alter, die Erziehung oder die Umwelt. Ein Mensch hat nicht nur eine feste Rolle im Leben, sie ist in einem ständigen Wechsel, abhängig von Situationen und Sichtweisen7. Ein junger Mann kann von seiner Mutter als hilfsbedürftiges Kind gesehen werden, von seiner Partnerin aber als Ruhepol und Ver­trauter. Besonders soziale Beziehungen im privaten Umfeld sind nicht statisch. Sie durchleben einen stetigen Wandel und können sich schnell verändern. Hierbei gibt es einen ständigen Austausch der zwei Akteure. Gemeint sind zum Beispiel Eltern und Kinder, Lehrer und Schüler, oder Jugendliche untereinander8.

3. Rollenwandel der Frau

Folgend wird das Rollenbild der Frau im Laufe der letzten hundert Jahre beschrieben. Es werden die Rechte im Laufe der Zeit und das veränderte Bildungs- und Berufsleben betrachtet.

3.1. Rechte

In Deutschland besitzen Frauen die gleichen Rechte wie Männer. Dies hat sich jedoch erst in den letzten 100 Jahren entwickelt. Seit 1918 dürfen Frauen aktiv und passiv wählen. Von 1933 bis zum Jahr 1945 verloren sie das passive Wahlrecht zwischenzeitlich durch die Gesetze des dritten Rei­ches wieder9.

Das Bürgerlichen Gesetzbuch von 1949 definiert ganz klar die Rolle des Mannes und die Rolle der Frau. So heißt es, dass der Mann das alleinige Recht auf Entscheidungen hat, die das gemeinsame Leben betreffen. Weiterhin teilt die Frau durch eine Heirat die Lebenseinstellung ihres Mannes. Sie ist verpflichtet, das gemeinsame Hauswesen zu leiten.

Die Frau ist berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises die Geschäfte des Mannes für ihn zu besorgen und ihn zu vertreten. Nach außen hin ist die Frau die Vertreterin des Mannes. (Kersten, 2012, S. 239)

In der BRD trat 1958 das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Dadurch hatte der Mann nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das alleinige Entscheidungsrecht. Bisher musste die Frau den Entscheidungen des Mannes Folge leisten, da sie keinen gesetzlichen Rück­halt zur Selbstbestimmung hatte10. Bis dahin verwaltete er das gesamte, mit in die Ehe gebrachte Vermögen sowie alles, was die Frau verdiente. Ein Konto zu eröffnen und damit über ihr eingenom­menes Geld zu entscheiden, war für Frauen erst ab 1958 möglich. Dieses Gleichberechtigungsge­setz setzte auch die Regelung außer Kraft, dass der Mann darüber entscheiden darf, ob die Frau arbeitet oder nicht. Ab 1958 war es Frauen erlaubt, selbst zu entscheiden, ob sie arbeiten gehen wollen oder nicht. Jedoch ging dies nur unter dem Ausschluss, dass der Beruf mit den Haushalts­pflichten vereinbar war und auch die familiären Pflichten nicht vernachlässigt würden. Die Aufgabe der Familie und des Haushaltes waren noch klar der Frau zuzuordnen11. Im Hinblick auf die Familie bekamen Frauen in den 50er Jahren das Recht zugesprochen, dass sie bei einer Schwangerschaft vor Kündigungen geschützt sind und auch einige Wochen vor und nach der Geburt freigestellt wer­den. Hieraus entstand das heutige Mutterschutzgesetz.

374 Frauen gaben im Jahr 1971 in der Zeitschrift stern zu, illegal abgetrieben zu haben. Bis dahin stand der Schwangerschaftsabbruch durch §218 des Strafgesetzbuches unter Strafe. Diese Aktion hatte den Zweck auf jenen Paragrafen aufmerksam zu machen und auf die Missstände hinzuwei- sen12. Seit 1926 wurde das Strafmaß des Paragrafen herabgesetzt. Im folgenden Jahr wurde eine „medizinische Indikation als rechtfertigend bei einem übergesetzlichen Notstand anerkannt.“ (Kers­ten, 2012, S.139). 1943 wurde das Strafmaß wieder verschärft. Seit der Aktion der 374 Frauen im Jahr 1971 wurde das Gesetz stark diskutiert. Der Bundestag beschließt im Jahr 1974 die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruchs während der ersten drei Monate. Nicht einmal ein Jahr später hebt die Regierung ihren Beschluss wieder auf, da dieser verfassungswidrig sei. Eine überarbeitete Ver­sion wurde 1978 verabschiedet, die eine Straffreiheit bei einer Begründung durch medizinische, eu- genische13 oder ethische Gründe vorsieht. Eine soziale Notlage gilt ebenfalls als Begründung. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der DDR ohne Einschränkungen erlaubt. Seit dem Jahr 1975 steigt die Anzahl der Abtreibungen, da diese auch in Frankreich und Holland legalisiert wurden. In England besteht schon seit dem Jahr 1967 ein Gesetz, welches eine Abtreibung erlaubt, sollte eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen14. Heutzutage gilt das Recht, dass eine Abtreibung straffrei vollzogen werden kann, sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein. Die Voraussetzungen sind, dass mindestens drei Tage vor dem Eingriff ein Beratungsgespräch bei einer geeigneten Stelle wahrgenommen wer­den muss, dass ein Arzt den Eingriff durchführt und dass die Schwangerschaft nicht länger als 12 Wochen besteht15.

In den Jahren wurden die Rechte der Frau immer weiter ausgebaut. 2016 verabschiedet der Bun­destag ein neues Sexualstrafrecht. Es wird „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ oder „Nein heißt Nein“ genannt16.

3.2. Bildung und Beruf

In den 50er, 60er und 70er Jahren fand eine Bildungsexpansion statt, in der eine Annäherung des weiblichen Bildungssystems an das männliche stattfand17. Bisher konzentrierte sich die Ausbildung der Mädchen erst nur auf die haushaltlichen Pflichten, später dann auf die Doppelaufgabe der Frau. Dies bedeutet, dass eine Frau eine gute Basis für eine Berufsausbildung haben sollte. Gleichzeitig sollte sie auf das Leben als Ehefrau und Mutter vorbereitet werden und die Bedürfnisse ihres Man­nes und ihrer Kinder vor ihre eigenen stellen. Nach Kuhnhenne muss eine Frau „einen qualifizierten Beruf erlernen und sich selbst versorgen können und eine Frau sollte heiraten und sich ganz ihrer Familie widmen.“ (2005, S. 290). Um diesem Widerspruch entgegenzuwirken, sahen Frauen eine Perspektive darin, sich auf haushaltsnahe oder soziale Berufe zu konzentrieren, da hier beide An­sprüche erfüllt werden18. Durch die stetige Diskussion über die Chancengleichheit der Geschlechter öffnete sich für das weibliche Geschlecht die Welt der Bildung. Besonders gut funktionierte der Aus­gleich im allgemeinbildenden Schulsystem. Es gab auch im höheren Bildungssektor eine Anpassung hin zu einem Frauenüberhang der Abiturienten. In den Hochschulen dauerte es etwas länger, bis sich ein Gleichgewicht einstellte. Schon 1923 erhält die erste Frau eine ordentliche Professur an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim19.

Durch die besseren Chancen auf eine gute Bildung, veränderte sich auch die Beteiligung auf dem Arbeitsmarkt. In den letzten 30 Jahren ist die Erwerbsbeteiligung der arbeitsfähigen Frauen um ein Drittel auf ca. 66 Prozent gestiegen. Eine hohe Erwerbsbeteiligung entstand schon vor Jahren bei den alleinstehenden oder geschiedenen Frauen. Zurückgegangen ist die Zahl der Erwerbstätigen jüngeren Alters. Hierbei ist zu bedenken, dass sich diese meistens in einer Art Ausbildung befinden und somit nicht in die Erwerbstätigenzahl eingerechnet werden. Sie treten erst in einem höheren Alter in die Erwerbstätigkeit ein. Von signifikanter Bedeutung für den Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frauen sind verheiratete Frauen und Mütter. Diese Gruppe arbeitete lange Zeit nicht. In den 1950ern galt das Ideal der Hausfrau und Mutter, der Mann war der Alleinversorger der Familie. Über die Zeit hinweg, durch Emanzipation und dem Streben nach Gleichberechtigung, haben immer mehr Frauen dieser Gruppe eine Tätigkeit aufgenommen. Ein weiterer Grund für die Tätigkeitsaufnahme war, dass die Mütter eine Beschäftigung suchten, sobald die Kinder alt genug waren, um sie allein lassen zu können. Besonders beliebt bei verheirateten Frauen ist das Modell der Arbeit auf Teilzeit­basis. Dies ermöglicht den arbeitswilligen Frauen das Eheleben, die Kinder und den Beruf miteinan­der zu vereinbaren20.

2016 wurde ein Gesetz zur Frauenquote erlassen. Es beinhaltet, dass das unterrepräsentiertere Geschlecht in Wirtschaft und Verwaltung Aussicht auf Chancengleichheit erhält. Bisher werden nur 18,9 Prozent der Plätze in Aufsichtsräten von Frauen besetzt. In Vorständen sogar nur 5,7 Prozent. Das Gesetz schreibt vor, dass diese eine Frauenquote von 30 Prozent zu erfüllen haben. Wenn sie dies nicht tun, bleiben die Plätze frei, die für eine weibliche Führungskraft vorgesehen wären21.

Abb. 2: Frauenquote in den Aufsichtsräten der größten 100, bzw. 200 Unternehmen in Deutschland

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Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2021b)

In der Grafik sieht man die Frauenquote in den Aufsichtsräten der größten 100, beziehungsweise 200 Unternehmen Deutschlands in Prozent. Es ist ein deutlicher und stetiger Anstieg während der Jahre von 2006 bis 2020 zu verzeichnen. Unternehmen versuchen annähernd, die Quote zu errei­chen, um dabei keine Nachteile verzeichnen zu müssen. Zurzeit ist diese Quote noch notwendig, um den Frauen Zutritt zu einer höheren Führungsposition zu verschaffen. Gemeint ist nicht, dass irgendeine Frau ausgewählt werden soll, sondern, dass, wenn sich ein Mann und eine Frau mit gleicher Qualifikation auf die gleiche Stelle bewerben, der Frau eine Chance eingeräumt wird. Aus historischen Gründen werden eher Männer in die Position erhoben. Hier soll die Frauenquote das Eis brechen, um Frauen in Führungspositionen zu normalisieren.

Eine Ungerechtigkeit, die bis heute noch nicht ausgeglichen ist, obwohl es im Gesetz so verankert wurde, ist die gleiche Lohnzahlung. Zwar wurde 1980 ein Gesetz verabschiedet, welches die gleiche Behandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz gewähren soll, doch ist der Gender Pay Gap22 immer noch existent. Im Durchschnitt liegt der Verdienst der Frau heutzutage bei ca. 4,18 Euro brutto weniger als beim Mann. Diese 18% begründen sich in der Berufswahl und Wochenarbeitsstunden. Das ist der unbereinigte Gender Pay Gap23. Unbereinigt wird dieser deshalb genannt, weil dort Bran­chenunterschiede oder präferierte Berufswahlen von Männern und Frauen nicht berücksichtigt wer­den. Um zu gewährleisten, dass Frauen und Männer gleiche Chancen bei der Verhandlung ihres Gehaltes haben, wurde Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet24.

1994 wurde das zweite Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. Darin wurde festgehalten, dass Stellenausschreibungen sowohl Männer als auch Frauen betreffen müssen. Man muss nun zum Beispiel durch den Zusatz „(m/w)“ deutlich machen, dass die Stellenanzeige sich an beide Ge­schlechter wendet25. Ab 2019 ist nun auch der Zusatz Divers, also „(m/w/d)“ hinzugefügt worden.

4. Entwicklung der Ehe ab 1950

Nicht nur die Aufgaben und Rollenerwartung der Frau veränderten sich über die letzten 70 Jahre; auch die Begriffe Ehe und Familie unterlagen einem stetigen Wandel. Im Folgenden wird der Verlauf der Ehe, der kirchliche Einfluss auf Eheschließungen und Ehescheidungen sowie die Entwicklung der Geburtenzahl beschrieben.

4.1. Ehe

Während die Männer in der Zeit des zweiten Weltkrieges ihre Familien überwiegend nicht versorgen konnten, übernahmen die Frauen diese Aufgabe. Sie fanden sich plötzlich in Männerberufen wieder, um ihre Familien ernähren und die Wirtschaft am Laufen halten zu können. Nach Kriegsende zogen sie sich wieder aus diesen Berufen zurück. Die Ehe gewann in der Nachkriegszeit wieder besondere Bedeutung, denn nach den Leiden des Krieges sehnten sich die Menschen nach einer hoffnungs­vollen Zukunft. Die Ehe gab ihnen diese Orientierung. In den folgenden Jahren nahm die Zahl der geschlossenen Ehen sehr stark zu26. 1950 kamen 750.452 Hochzeiten (68 Mio Einwohnern) in Deutschland zustande. Im Jahr 2019 waren es nur noch 416.340 (83 Mio Einwohner)27. Die Anzahl der Scheidungen, die im Jahr 1950 noch sehr gering war, stieg im Gegensatz zur Zahl der Ehe­schließungen an.

Abb. 1: Eheschließungen und -scheidungen seit 1950

Eheschließungen und -scheidungen seit 1950

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2020a), Statistisches Bundesamt (2020b)

Die Grafik beschreibt die absolute Anzahl der Eheschließungen und -scheidungen in Deutschland. Deutlich zu erkennen ist die Abnahme der Eheschließungen über die Jahre. Gleichzeitig, wenn auch in einem kleineren Verhältnis, steigt die Zahl der Scheidungen. Hierbei wurden alle Scheidungen pro Jahr mit einberechnet. Es ist nicht möglich über diese Zahlen einen Rückschluss auf den Erfolg der Ehen aus verschiedenen Ehejahren zu ziehen, denn die verschiedenen Jahre wurden nicht be­trachtet. Wie bereits erwähnt wurden 1950 insgesamt 750.452 Ehen geschlossen. In den folgenden Jahrzehnten nahm die Anzahl der Eheschließungen stetig ab. In den 90ern gab es einen leichten Anstieg, dem direkt wieder eine Absenkung der Zahlen folgte. Im Jahr 2019 ist ersichtlich, dass die Zahl der Eheschließungen wieder leicht stieg. Dies ist dadurch zu erklären, dass 2018 die gleichge­schlechtliche Eheschließung durch ein Gesetz erlaubt wurde.

Im Gegenzug zur Abnahme der Eheschließungen fand eine Zunahme der Ehescheidungen statt. Im Jahr 1950 lag die Zahl bei 84.674, zehn Jahre später sogar nur bei 48.873 Scheidungen. In den folgenden Jahren stieg die Anzahl der geschiedenen Ehen an, fand 2000 ihren Höhepunkt mit 194.408 und sank bis 2019 wieder zurück auf 149.010 Scheidungen.

[...]


1 Es sind Menschen gemeint, die in den Jahren von ca. 1946-1964 geboren wurden.

2 Der Begriff der Institution wird in dieser Arbeit vorausgesetzt.

3 Vgl. Statistisches Bundesamt (2009)

4 Vgl. Statistisches Bundesamt (2009)

5 Vgl. Dahrendorf, R. (2006) S. 30f.

6 Vgl. Dahrendorf, R. (2006) S. 31

7 Vgl. Dahrendorf, R. (2006) S. 30

8 Vgl. Dahrendorf, R. (2006) S. 31

9 Vgl. Human Resources (2019)

10 Vgl. Kersten (2012) S. 283f.

11 Vgl. Human Resources (2019)

12 Vgl. Kersten (2012) S. 137

13 Die Eugenik ist eine Wissenschaft zur Verbesserung des Erbgutes. Sie greift ein und drängt Erbkrankhei­ten zurück. (Duden (2021))

14 Vgl. Kersten (2012) S. 137, 139, 254

15 Bundesamt für Justiz (o.J.)

16 Vgl. Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (o.J.)

17 Vgl. Mühling et al. (2006) S. 17

18 Vgl. Kuhnhenne (2005) S. 290

19 Vgl. Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (o.J.)

20 Vgl. Mühling et al. (2006) zitiert nach Geißler 2002, Lauterbach 1994

21 Vgl. Die Bundesregierung (2016)

22 Der Gender Pay Gap ist die „Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzah­lungen) der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer.“ ((Gabler Wirt­schaftslexikon (o.J.))

23 Vgl. Statistisches Bundesamt (2021a)

24 Vgl. Human Resources (2019)

25 Vgl. Human Resources (2019)

26 Vgl. Kersten (2012) S. 133

27 Vgl. Statistisches Bundesamt (2020a)

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Details

Title
Der Wertverlust der Ehe unter Einbezug der sich sukzessiv verändernden Rollenerwartung an die Frau
College
International University of Applied Sciences
Grade
1,3
Author
Year
2021
Pages
17
Catalog Number
V1137803
ISBN (eBook)
9783346510266
Language
German
Keywords
Gender, Frau, Mann, Ehe, wertverlust, rollenverteilung
Quote paper
Katharina Sobotke (Author), 2021, Der Wertverlust der Ehe unter Einbezug der sich sukzessiv verändernden Rollenerwartung an die Frau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1137803

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