Diese Arbeit befasst sich mit der Frage: Wie lassen sich entwicklungspsychologische Erkenntnisse bestmöglich mit der verfassungsgegebenen Souveränität des gesamten Volkes demokratietheoretisch interpretieren? Die wichtigste demokratische Praxis für Staatsbürger:innen ist die Wahl der Legislative auf den verschiedenen politischen Ebenen. Die gewählten Parlamente entscheiden, wer regiert und damit auch, welche Interessen prioritär behandelt werden. Die in Artikel 38 2 GG verankerte Kopplung des Wahlrechts an die Volljährigkeit grenzt fast 14 Millionen Staatsbürger:innen aus und reduziert damit die Vertretung ihrer Interessen in den Parlamenten. Was also getan werden muss, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit in den politischen Diskurs zu bringen? Sie wählen lassen. Und zwar nicht erst mit 16, mit 14 oder mit 12.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung und Kontextualisierung des Themas in die (inter-)nationale Politik und Forschung
2. Modelle des Wahlrechts ab Geburt
2.1. Reines Kinderwahlrecht
2.2. Reines Elternwahlrecht
2.3. Stellvertretendes Elternwahlrecht
3. Wissenschaftliche Analyse der Datenlage
3.1. Diskussion des Wahlrechts ab Geburt aus verfassungsrechtlicher und demokratietheoretischer Sicht
3.2. Diskussion des Wahlrechts ab Geburt aus entwicklungspsychologischer und erziehungswissenschaftlicher Sicht
4. Warum ein Wahlrecht ab Geburt notwendig ist - Ein Fazit
5. Abstract
6. Literatur- und Quellenverzeichnis
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