Bilanzierung von Humankapital - Stand der Forschung und kritische Analyse


Mémoire (de fin d'études), 2005

47 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Begriffliche Grundlagen
2.1 Immaterielle Werte
2.2 Humankapital

3. Bilanzierungsfähigkeit von Humankapital
3.1 Bilanzierung nach HGB
3.1.1 Grundsätze der Bilanzierung
3.1.2 Ansatzfähigkeit von Humankapital als Vermögensgegenstand
3.1.3 Weitere Bilanzierungsmöglichkeiten
3.2. Bilanzierung nach IFRS
3.2.1 Bilanzierung von Humankapital nach IAS 38
3.2.2 Weitere Bilanzierungsmöglichkeiten
3.3 Notwendigkeit der ergänzenden Berichterstattung

4. Humankapital in der Berichterstattung
4.1 Derzeitiger Stand der Berichterstattung
4.2 Formen der Darstellung von Humankapital in der Berichterstattung
4.2.1 Systematisierung der Ansätze
4.2.2 Überblick wichtiger Verfahren
4.2.3 Eignung der Verfahren zur externen Darstellung von Humankapital

5. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Markt-Buchwert-Relation im Zeitablauf

Abb. 2: Kategorisierung immaterieller Werte

Abb. 3: Handelsrechtliche Aktivierungskonzeption

Abb. 4: Abgrenzung Firmenwert – immaterielle Werte

Abb. 5: Aktivierung immaterieller Werte nach IAS 38

Abb. 6: Aktivierung selbsterstellter immaterieller Werte nach IAS 38

Abb. 7: Bewertungskategorien nach North/Probst/Romhardt

Abb. 8: Bewertungskategorien nach Sveiby

Abb. 9: Bewertungskategorien nach Scholz/Stein/Bechtel

Abb. 10: Bewertungskategorien im Vergleich

Abb. 11: Wissensbilanzmodell des Arbeitskreises Wissensbilanz

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Meinungsstand zur Aktivierung von Spielerwerten

Tabelle 2: Aktivierungsmöglichkeiten für Humankapital nach HGB und IFRS

Tabelle 3: Möglichkeiten zur verbesserten Darstellung von Humankapital in der externen Berichterstattung

Tabelle 4: Empirische Studien zur externen Berichterstattung

Tabelle 5: Market Capitalization Methods

Tabelle 6: Return on Assets Methods

Tabelle 7: Direct Intellectual Capital Methods

Tabelle 8: Scorecard Methods

Tabelle 9: Berichterstattung zu Humankapital

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bilanzierung von Humankapital: Stand der Forschung und kritische Analyse

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Zur Zeit vollzieht die Gesellschaft einen Wandel von der Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft. Dieser Wandel bedingt eine zunehmende Bedeutung immaterieller Werte, wie Humankapital, Rechte oder Marktpositionen, als Wertpotenzial für die Zukunft der Unternehmen.[1]

Die Konsequenz ist, dass der Anteil an materiellen Vermögenswerten am Gesamtwert des Unternehmens, insbesondere in Dienstleistungs- und Technologieunternehmen, zunehmend geringer wird. Diese sind jedoch der Hauptgegenstand der Bilanzierung. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Marktkapitalisierung und Bilanzwert von Unternehmen zunehmend divergieren.[2] Anschaulich lässt sich diese Tendenz nachvollziehen, wenn man das Verhältnis von Marktpreis und Buchwert im Zeitablauf graphisch darstellt, wie nachfolgend am Beispiel des Dow Jones Industrial Average.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Markt-Buchwert-Relation im Zeitablauf

Quelle: http://www.gold-eagle.com/analysis/stocks_over-valued_german.html

In der Konsequenz muss die Frage gestellt werden, in wieweit die derzeitigen Rechnungslegungssysteme in der Lage sind, immaterielle Werte adäquat darzustellen bzw. welche Veränderungen notwendig sind, um eine angemessene Darstellung zu sichern. Dazu wird die Ansicht geäußert, dass insbesondere das deutsche Bilanzrecht bisher nur unzureichend auf diesen Wandel reagiert hat und damit den Informationsbedürfnissen der Kapitalmärkte nur unzureichend Rechnung trägt.[3] Die Ursache liege einerseits in mangelnden Konkretisierbarkeit und Bewertbarkeit immaterieller Werte.[4] Andererseits prägt der Grundsatz des Gläubigerschutzes[5] und der Objektivierung[6] den handelsrechtlichen Jahresabschluss, so dass eine Bilanzierung immaterieller Werte problematisch ist. Insoweit besteht ein erhebliches Spannungsverhältnis zwischen Informations- und Objektivierungsbedürfnissen. Nach wie vor werden immaterielle Werte als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“[7] gesehen.[8]

Innerhalb der immateriellen Werte spielt das Humankapital eine zentrale Rolle.[9] Die Menschen mit ihren Erfahrungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Motivationen stellen die entscheidenden Werttreiber der Unternehmen dar.[10] Ungeachtet dieser Tatsache erscheinen Investitionen in das Humanvermögen i.d.R. nur als Aufwand gewinnmindernd in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies führt zu Informationsasymmetrien zwischen Unternehmensführung und Kapitalanlegern.[11] Um diese zu vermeiden, müssen geeignete Möglichkeiten gefunden werden, die im Rahmen des Jahresabschlusses die erforderlichen Informationen liefern.

1.2 Gang der Untersuchung

Ausgehend von diesem Befund soll in der vorliegenden Arbeit die Frage beantwortet werden, welche Möglichkeiten die derzeit für Deutschland primär relevanten Rechnungslegungssysteme bieten, Humankapital bilanziell darzustellen. Dabei soll der Bilanzbegriff im weiteren Sinne, also synonym für den Jahresabschluss, verwendet werden.[12] Dazu war der Stand der Forschung anhand der aktuellen betriebswirtschaftlichen Literatur zu klären. Zu diesem Zweck wurden die letzten 10 Jahrgänge der Zeitschrift „Der Betrieb“, die bisherigen Jahrgänge der „Zeitschrift für Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung“ und die bisherigen Jahrgänge der Zeitschrift „Steuern und Bilanzen“ durchgesehen. Dabei handelt es sich um Zeitschriften, die besonders auf dem Gebiet der Rechnungslegung als bedeutsam gelten. Ausgehend von den dabei gefundenen themenbezogenen Beiträgen wurden auf Basis der Literaturangaben weitere Beiträge in anderen Zeitschriften gesichtet. Weiterhin wurde eine Studie für die Hans Böckler Stiftung[13] und eine Dissertation[14] ausgewertet.

Für die Darstellung des aktuellen Standes der Forschung war zunächst das Begriffssystem zu klären. Ausgehend davon soll der Ansatz von Humankapital in der Bilanz nach HGB analysiert werden. Weiterhin ist zu klären, inwieweit die zunehmend an Bedeutung gewinnenden IFRS eine Bilanzierung von Humankapital zulassen. Soweit der Ansatz in der Bilanz nicht relevant ist, stellt sich die Frage, welche anderweitigen Darstellungsmöglichkeiten der externen Berichterstattung in Betracht kommen. Dazu soll zunächst der Status Quo der externen Berichterstattung bezüglich des Humankapitals nach vorliegenden Studien überprüft werden. Die Formen der Darstellung von Humankapital im Rahmen des Jahresabschlusses außerhalb der Rechenwerke und im Lagebericht, die in der Literatur diskutiert werden, sollen im Überblick dargestellt und auf ihre Eignung hin überprüft werden.

2. Begriffliche Grundlagen

2.1 Immaterielle Werte

Humankapital stellt einen immateriellen Wert dar. Allerdings wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur kein einheitlicher Begriff für immaterielle Werte verwendet. Neben dem Begriff „immaterieller Wert“[15] werden u.a. die Begriffe „intellectual capital“[16], „Wissenskapital“[17], „Intellectual Property“[18], „immaterielle Vermögensgegenstände“[19] oder „Intangibles“[20], zum Teil sogar parallel verwendet. In sofern wird zu Recht von einer „unklaren bis irreführenden Begriffswelt“[21] gesprochen.

Eine einheitliche Begriffsverwendung erscheint jedoch unverzichtbar für eine sachgerechte Darstellung. In der vorliegenden Arbeit soll, dem Vorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. folgend, der Begriff „immaterieller Wert“ als Oberbegriff verwendet werden.

Die zum Teil auch als Oberbegriff verwendeten Begriffe „immaterielle Wirtschaftsgüter“ oder „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind demgegenüber enger definiert, da hierdurch im Handelsrecht bzw. Steuerrecht ausschließlich aktivierungsfähige Werte bezeichnet werden. Demgegenüber beinhaltet der Begriff „immaterielle Werte“ auch nicht aktivierungsfähige Werte, ist also weiter gefasst.[22] Diese weitere Begriffsfassung ist aber notwendig, um Humankapital unabhängig von seiner Bilanzierbarkeit i.e.S. betrachten zu können.

Da schon der Begriff nicht einheitlich verwendet wird, gibt es auch national und international keine einheitliche Definition. Üblich ist jedoch eine negative Abgrenzung von anderen Werten.[23] Hiernach sind immaterielle Werte nichtmonetäre wirtschaftliche Vorteile ohne wesentliche körperliche Substanz.[24] Da der Begriff des immateriellen Wertes für sich nicht hinreichend detailliert ist, sollte dieser in mehrere Teilkomponenten aufgeteilt werden. Obwohl eine vollständige Erfassung der immateriellen Werte nicht möglich ist, erscheint eine Kategorisierung sinnvoll für eine strukturierte und transparente Darstellung.[25]

Für die Kategorisierung der immateriellen Werte sind verschiedene Vorschläge unterbreitet worden. Die nachfolgende Übersicht stellt die verbreitetsten Vorschläge für eine Kategorisierung gegenüber, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu verdeutlichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Kategorisierung immaterieller Werte

Quelle: in Anlehnung an: Haller/Dietrich (2001), S. 1045; Dawo (2003), S. 355.

Obwohl die dargestellten Kategorisierungsvorschläge sich insbesondere in ihrer Detaillierung unterscheiden, liegt ihnen eine weitgehend einheitliche Grundstruktur zugrunde. Bemerkenswert ist dabei, dass in allen Vorschlägen das Humankapital eine eigenständige Kategorie darstellt, was dessen herausragende Bedeutung nochmals unterstreicht.[33]

Innerhalb der Vorschläge ist der des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der detaillierteste. Diese Gliederung ist auch deshalb in Deutschland besonders bedeutsam, da sie vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee[34] in den Standard DRS 12 „Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens“, Tz. 34 übernommen wurde.[35] Gemäss § 342 Abs. 2 HGB gilt für die veröffentlichten DRS die Vermutung der Einhaltung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB.

2.2 Humankapital

Humankapital stellt, wie aus Abb. 2 ersichtlich ist, einen besonders bedeutsamen Teil der immateriellen Werte eines Unternehmens dar. Wie eine Studie belegt, schätzen auch Unternehmen das Humankapital als die einflussstärkste immaterielle Ressource auf den Unternehmenserfolg ein.[36]

Auch für Humankapital finden sich allerdings zum Teil abweichende Begriffe und Definitionen.[37] Nachfolgend soll unter Humankapital das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Erfahrungen der Mitarbeiter verstanden werden, die zur Leistungserstellung im Unternehmen eingesetzt werden.[38]

Da der Träger des Humankapitals letztlich der Mensch ist, sind einige Besonderheiten gegenüber anderen Werten zu beachten. Im Hinblick auf die Menschenwürde werden zum Teil moralische Bedenken geltend gemacht. So wurde der Begriff im Jahr 2004 zum „Unwort des Jahres“ erklärt.[39] Diese Bedenken sind jedoch unbegründet, da zum einen das Humankapital letztlich das Leistungsvermögen des Menschen und nicht den Menschen als solchen umfasst. Zum anderen wird durch die sachliche Betrachtung des Humankapitals der Wert der Mitarbeiter für das Unternehmen gerade herausgestellt und diese nicht als reine Kostenfaktoren gesehen.[40]

Das Humankapital ist an den Menschen gebunden, somit kann das Unternehmen kein Eigentum am Humankapital erwerben.[41] Der Mitarbeiter stellt sein Leistungsvermögen dem Unternehmen nur auf vertraglicher Basis zur Verfügung. Damit ist die Kontrolle des Unternehmens umfänglich eingeschränkt möglich durch das Direktionsrecht und zeitlich begrenzt durch Kündigungsmöglichkeiten bzw. Befristung des Vertrages.[42]

Humankapital entfaltet seine Möglichkeiten nur im Zusammenhang mit anderen Komponenten der immateriellen Werte, wobei insbesondere das Strukturkapital eine Basis für die Nutzung des Humankapitals darstellt.[43]

Schließlich ist, vom Sonderfall des Spielertransfers im professionellen Teamsport abgesehen, eine Veräußerung von Humankapital nicht möglich. Damit kann auch kein Marktpreis zur Bewertung ermittelt werden.[44]

3. Bilanzierungsfähigkeit von Humankapital

3.1 Bilanzierung nach HGB

3.1.1 Grundsätze der Bilanzierung

Um zu prüfen, ob Humankapital handelsrechtlich bilanzierungspflichtig bzw. bilanzierungsfähig ist, sind verschiedene Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Denkbar ist zunächst eine Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand. Ist dies nicht möglich, so käme eine Bilanzierung als Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfe oder Firmenwert in Betracht.[45] Die Grundsystematik zeigt folgende Abbildung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Handelsrechtliche Aktivierungskonzeption

Quelle: in Anlehnung an: Coenenberg (2003), S. 80; Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 994.

3.1.2 Ansatzfähigkeit von Humankapital als Vermögensgegenstand

Nach dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz alle Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern keine ausdrücklich abweichende Regelung existiert. Folgende Merkmale müssen für eine Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand nach HGB erfüllt sein:[46]

- Vorliegen eines Vermögensgegenstandes,
- Verkehrsfähigkeit,
- Selbständige Bewertbarkeit und
- Entgeltlicher Erwerb, § 248 Abs. 2 HGB.

Der Begriff des Vermögensgegenstandes ist gesetzlich nicht definiert. Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes ist ein wirtschaftlicher Wert, der zur Schuldendeckung genutzt werden kann.[47]

Humankapital stellt für ein Unternehmen zweifellos einen wirtschaftlichen Wert dar. Dieser ist jedoch an den Menschen gebunden und damit unveräußerbar, also nicht verkehrsfähig.[48] Das Recht, den Arbeitnehmer zu beschäftigen und damit sein Humankapital zu nutzen, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Dieses Recht ist aber nicht ohne oder gegen den Willen des Arbeitnehmers übertragbar. Vielmehr ist zur Übertragung des Arbeits­vertrages ein dreiseitiger Vertrag zwischen altem und neuem Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer erforderlich.[49]

Die Voraussetzung der selbständigen Bewertbarkeit ist dann zu bejahen, wenn z.B. Aus- und Weiterbildungskosten einem Arbeitnehmer zugeordnet werden können. Die Aktivierung von Aus- und Weiterbildungsaufwendungen scheitert jedoch von vorneherein am Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB. Grund dieses Verbotes ist, dass bei selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ein objektiver, schuldendeckungsfähiger Wert kaum zu ermitteln und nachzuprüfen ist.[50]

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Bilanzierung von Humankapital als Vermögensgegenstand nach HGB ausscheidet.[51] Damit erübrigt sich die Frage nach der Erst- und Folgebewertung.

Einen von diesem Ergebnis abweichenden Sonderfall stellt der professionelle Teamsport dar. Mit Urteil vom 26.08.1992 (I R 24/91) hat der BFH entschieden, dass Transferentschädigungen, die bei einem Spielerwechsel gezahlt werden, Anschaffungskosten des abnutzbaren, immateriellen Wirtschaftsgutes Spielerlaubnis sind und folglich zu aktivieren sowie abzuschreiben sind.[52] Das BFH-Urteil ist nach wie vor im Steuerrecht gültig und entspricht nach H 31a EStR der Verwaltungsauffassung. Zwar vermeidet der BFH durch die Konstruktion, dass die Spielerlaubnis als solche als Wirtschaftsgut eingeordnet wird, den Begriff der Aktivierung von Humankapital, de facto handelt es sich aber um eine solche.[53]

Das Urteil des BFH war und ist in der Literatur umstritten. Eine Übersicht wichtiger Beiträge zur Aktivierung von Spielerwerten zeigt Tabelle 1.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Meinungsstand zur Aktivierung von Spielerwerten

Quelle: Eigene Erstellung

Nach Meinung des Verfassers können die Argumente der Gegner einer Aktivierung, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Verkehrsfähigkeit, eher überzeugen, als die Auffassung des BFH. Die Aktivierung der Spielerwerte als Vermögensgegenstand ist mit dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip letztlich unvereinbar und somit abzulehnen. Damit bleibt es bei der Feststellung, dass eine Aktivierung von Humankapital als Vermögensgegenstand nach HGB ausscheidet.

3.1.3 Weitere Bilanzierungsmöglichkeiten

Da eine Bilanzierung von Humankapital als Vermögensgegenstand ausscheidet, ist als nächstes zu prüfen, ob ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in Betracht kommt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sie dienen damit der periodengerechten Erfolgsermittlung.[54]

Werden Zahlungen für Humankapital, z.B. für Aus- und Weiterbildungskosten oder zur vorzeitigen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber geleistet, so ermöglicht dies dem Unternehmen, in späteren Perioden aus diesem Leistungspotential Erträge zu erwirtschaften. Damit sind die Aufwendungen späteren Perioden zuzuordnen. Normalerweise fehlt es jedoch am Merkmal der bestimmten Zeit, da der Zeitraum der Erfolgswirksamkeit nicht zuverlässig bestimmt ist.[55] Eine Ausnahme stellen vertragliche Vereinbarungen dar, in denen eine Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung vereinbart werden. Solche Vereinbarungen sind in Grenzen zulässig,[56] so dass in diesen Fällen auch das Merkmal der bestimmten Zeit erfüllt ist. Somit ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungs­posten in Höhe der betreffenden Zahlung zu bilden.

Sofern kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist, käme möglicherweise eine Bilanzierungshilfe in Betracht. Generell kommen Bilanzierungshilfen nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen in Betracht. Aus Sicht der Bilanzierung von Humankapital kann die nach § 269 HGB mögliche Bilanzierungshilfe für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes relevant sein. Diese kann u.a. Aufwendungen für die Einstellung und Einarbeitung von Mitarbeitern beinhalten.[57]

[...]


[1] Vgl. Marx (1994), S. 2379; Fülbier/Hunold/Klar (2000), S. 833; Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 989; Küting/Ulrich (2001), S. 953; Dawo/Heiden (2001), S. 1716; Bruns/Thuy/Zeimes (2003), S. 137; Langecker/Mühlberger (2003), S. 109; Kahre/Schwetje (2003), S. 123; Persch (2003), S. 1; Stoi (2003), S. 175; Bayer (2004), S. 2.

[2] Vgl. Busse von Colbe (2000), S. 652; Edvinsson/Brünig (2000), S. 12; Maul/Menninger (2000), S. 529; Haller/Dietrich (2001), S. 1045; Küting/Ulrich (2001), S. 953; Schäfer (2001), S. 3; Gebauer/Wall (2002), S. 686.

[3] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 989; Haller/Dietrich (2001), S. 1045; Kahre/Schwetje (2003), S. 123.

[4] Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 1045.

[5] Vgl. Hopt (2000), § 252 Rn 10 ff.; Ranker/Wohlgemuth/Zwirner (2001), S. 270; Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 123 ff.

[6] Vgl. Marx (1994), S. 2380; Haller (1998), S. 572; Kahre/Schwetje (2003), S. 124.

[7] Moxter (1979), S. 1102.

[8] Vgl. Marx (1994), S. 2379; Haller(1998), S. 572; Fülbier/Hunold/Klar (2000), S. 834; Küting/Ulrich (2001), S. 953; Küting/Dürr (2003), S. 1; Bayer (2004), S. 2.

[9] Vgl. Kittner (1997), S. 2285; Haller/Dietrich (2001), S. 1046; Jäger (2002), S. 16; Persch (2003), S. 1; Homberg/Elter/Rothenberger (2004), S. 249; Schütte (2004), S. 1793.

[10] Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 1046; Gebauer/Wall (2002), S. 685; Schütte (2004), S. 1793

[11] Vgl. Kahre/Schwetje (2003), S. 126; Bayer (2004), S. 2 f.

[12] Vgl. Coenenberg (2003), S. 3.

[13] Schäfer/Lindenmeyer (2004).

[14] Bayer (2004).

[15] Vgl. z.B. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 989 ff.; Kahre/Schwetje (2003), S. 124.

[16] Vgl. z.B. Haller/Dietrich (2001), S. 1045; Kajüter (2004), S. 210.

[17] Vgl. z.B. Edvinsson/Brünig (2000), S. 13; Zawacki-Richter/Hasebrook/Barthel (2004), S. 6.

[18] Vgl. Maul/Menninger (2000), S. 529.

[19] Vgl. z.B. Küting/Ulrich (2001), S. 953.

[20] Vgl. z.B. Küting/Dürr (2003), S. 1; Stoi (2003), S. 175.

[21] Schütte (2005), S. 240.

[22] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 990.

[23] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 990; Küting/Ulrich (2001), S. 954; Kahre/Schwetje (2003), S. 123; Dawo (2003), S. 5; Schäfer/Lindenmeyer (2004), S. 11.

[24] Vgl. Haller (1998), S. 564; Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 990.

[25] Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 1046.

[26] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 990.

[27] Vgl. Maul/Menninger (2000), S. 530.

[28] Vgl. Austrian Research Centers Seibersdorf (1999), S. 11.

[29] Vgl. Sveiby (1998), S. 26 ff.

[30] Vgl. Stewart (1997), S. 86 ff.

[31] Vgl. Edvinsson/Brünig (2000), S. 44.

[32] Vgl. Skandia (1995), S. 5.

[33] Vgl. Haller/Dietrich (2001), S. 1045 f.; Schäfer/Lindenmeyer (2004), S. 13.

[34] Zum Wesen des DRSC vgl. Küting/Dürr/Zwirner (2003), S. 133 ff.

[35] Vgl. Bundesanzeiger Nr. 197 vom 22.10.2002.

[36] Vgl. PricewaterhouseCoopers/Günther, T./ Beyer, D. (2003), S. 16.

[37] Vgl. Gebauer/Wall (2002), S. 685 m.w.N.

[38] Vgl. Edvinsson/Brünig (2000), S. 19; ähnlich Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 990.

[39] Vgl. Schütte (2005), S. 241.

[40] Vgl. Bayer (2004), S. 43 f.

[41] Vgl. Maul/Menninger (2000), S. 530; Persch (2003), S. 23; Schäfer/Lindenmeyer (2004), S. 14 f.; Bayer (2004), S. 44 f.

[42] Vgl. Persch (2003), S. 22 f.; Bayer (2004), S. 45 f.

[43] Vgl. Dawo/Heiden (2001), S. 1721; Stoi (2003), S. 175 f.

[44] Vgl. Persch (2003), S. 23; Bayer (2004), S. 46.

[45] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S. 991; Bayer (2004), S. 51.

[46] Vgl. Hopt (2000), § 246 Rn 3 ff.; Coenenberg (2003), S. 78.

[47] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 140.

[48] Vgl. Persch (2003), S. 49; Bayer (2004), S. 55.

[49] Vgl. Putzo (2003), Einführung 5c vor § 611 BGB.

[50] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 147.

[51] Vgl. Persch (2003), S. 49; Bayer (2004), S. 55; Schäfer/Lindenmeyer (2004), S. 23.

[52] Vgl. BFH-Urteil vom 26.08.1992, BStBl. II 1992, S. 977 ff.

[53] Vgl. Galli (2003), S. 812; Homberg/Elter/Rothenberger (2004), S. 252; Lüdenbach/Hoffmann (2004), S. 1443; Steiner/Gross (2005), S. 533.

[54] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 471; Coenenberg (2003), S. 378 f.

[55] Vgl. Bayer (2004), S. 68.

[56] Vgl. z.B. BAG-Urteil vom 24.06.2004, 6 AZR 383/03, DB (2004) S. 2427 f.

[57] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2003), S. 531.

Fin de l'extrait de 47 pages

Résumé des informations

Titre
Bilanzierung von Humankapital - Stand der Forschung und kritische Analyse
Université
University of Hagen  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Unternehmensrechnung und Controlling)
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
47
N° de catalogue
V113847
ISBN (ebook)
9783640140374
ISBN (Livre)
9783640140596
Taille d'un fichier
569 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bilanzierung, Humankapital, Stand, Forschung, Analyse
Citation du texte
Dipl.-Kfm. Lutz Völker (Auteur), 2005, Bilanzierung von Humankapital - Stand der Forschung und kritische Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113847

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Bilanzierung von Humankapital - Stand der Forschung und kritische Analyse



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur