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Das Verfahren der Prozesskostenhilfe

Titre: Das Verfahren der Prozesskostenhilfe

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2002 , 27 Pages , Note: 13 Punkte

Autor:in: Milana Plischuk (Auteur)

Droit - Procédure civile
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Résumé Extrait Résumé des informations

Bei der Führung eines Prozesses muss die Partei Prozesskosten bezahlen. Diese setzen sich
zusammen aus den Gerichtskosten, die dem Gericht zur Deckung seiner Aufwendungen
entstehen, und aus den außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines
Rechtsanwalts verursacht werden1. Die außergerichtlichen Kosten bestimmen sich nach dem
Dienstvertrag zwischen dem Rechtsanwalt und der Partei oder nach BRAGO, wenn keine
Vereinbarung getroffen worden ist. Die Gerichtskosten ergeben sich dagegen aus der Anlage
zu § 11 GKG und richten sich nach dem Streitwert. Diese sind an die Staatskasse zu leisten.
Nach § 49 GKG ist zunächst derjenige Kostenschuldner gegenüber der Staatskasse, der das
Verfahren der Instanz beantragt hat, also der Kläger. Der Kläger muss nach § 65 GKG
Vorschuss leisten. Erst nach Zahlung der Gerichtsgebühr wird die Klage zugestellt2. Nach §
54 GKG ist Kostenschuldner derjenige, dem die Kosten durch die Kostenentscheidung
auferlegt werden. Grundsätzlich hat nach § 91 I die unterliegende Partei die Kosten des
Prozesses zu tragen. Folglich entsteht für die obsiegende Partei ein Erstattungsanspruch gegen
die unterliegende Partei sowohl auf Erstattung der Gerichtskosten als auch auf die Erstattung
der außergerichtlichen Kosten3.
Daraus ergibt sich folgendes Problem: ist die Partei unvermögend, so kann sie sich die
Prozessführung nicht leisten. Deswegen besteht das Institut der Prozesskostenhilfe. Die PKH
bezweckt die Gleichstellung wirtschaftlich Starker und Schwacher im Rechtsschutzbereich4.
Liegen die Voraussetzun-gen der § 114 ff. vor (nämlich die Partei muss wirtschaftlich
unvermögend sein, die Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und
nicht mutwillig sein), so wird die Partei gem. § 122 von den zu zahlenden Gerichtskosten
befreit, oder zur Ratenzahlung verpflichtet. Außerdem haben die beigeordneten Anwälte gem.
§ 122 II Nr.3 keine Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei mehr, sondern nur gegen die
Staatskasse5. Dadurch soll auch der unvermögenden Partei die Prozess-führung ermöglicht
werden. Im Falle des Obsiegens der hilfsbedürftigen Partei zieht die Staatskasse dann die
Gerichtskosten vom Gegner wieder ein, § 125. Nach § 126 können die Rechtsanwälte der hilfsbedürftigen Partei ihre Auslagen und Gebühren vom unterlegenen Gegner
herausverlangen.
1 Schilken Rdn.1076; Schellhammer Rdn.764
2 Schilken Rdn.1082
3 Jauernig S.358; Rosenberg/Schwab/Gottwald § 87 S.464
4 Kalthoener Rdn.1
5 Schoreit/Dehn § 122 Rdn.6

Extrait


Gliederung

Das Verfahren der Prozesskostenhilfe

1) Einleitung

2) Verfassungsrechtliche Grundlage der Prozesskostenhilfe

3) Geltungsbereich

4) Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 114

4.1) Personenbezogene Voraussetzungen

4.1.1.) Natürliche Personen

4.1.2.) Parteien kraft Amtes

4.1.3.) Juristische Personen und parteifähige Vereinigungen

4.2) Prozessbezogene Voraussetzungen

4.2.1) Erfolgsaussicht

4.2.2) Mutwilligkeit

5) Verfahren auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe

5.1) Antrag

5.2) Das Verfahren

5.3) Die Entscheidung

6) Rechtsfolgen der Bewilligung

7) Änderung der Entscheidung über PKH

8) Einzelne Probleme der PKH – Regelungen

8.1) Zeitpunkt der prozesskostenhilferechtlichen Beurteilung

8.2) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.99

8.3) Kosten des PKH – Verfahrens als ein weiteres Kostenrisiko

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH) im deutschen Zivilprozessrecht. Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für eine Bewilligung sowie die verfahrensrechtlichen Abläufe und Rechtsfolgen detailliert darzulegen und kritisch zu beleuchten.

  • Grundlagen und verfassungsrechtliche Legitimation der Prozesskostenhilfe.
  • Personen- und prozessbezogene Voraussetzungen für eine Bewilligung nach § 114 ZPO.
  • Verfahrensablauf bei der Antragstellung und gerichtlichen Entscheidung.
  • Rechtsfolgen der PKH-Bewilligung für die Partei, den Anwalt und den Prozessgegner.
  • Problematiken, wie der maßgebliche Zeitpunkt der Beurteilung und Kostenrisiken im PKH-Verfahren.

Auszug aus dem Buch

4.1.2.) Parteien kraft Amtes

Gem. § 116 I Nr.1 erhalten Parteien kraft Amtes PKH, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen. Parteien kraft Amtes sind Testamentsvollstrecker, Nachlass-, Zwangs-, und Konkursverwalter, also Personen, die zur Wahrnehmung fremder Interessen bestellt worden sind und diese im eigenen Namen wahrnehmen.

Also verlangt § 116 zunächst, dass die Kosten nicht aus der verwalteten Vermögensmasse aufgebracht werden können. Maßgebend sind die vorhandenen Barmmittel sowie das sonstige verwertbare Vermögen. Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. Die Schutzvorschriften des § 115 II und des § 88 BSHG sind nicht anwendbar.

Sind die Prozesskosten aus der Vermögensmasse nicht zu decken, so werden die wirtschaftlich Beteiligte herangezogen. Wirtschaftlich beteiligt i.S.d. § 116 I Nr.1 ist derjenige, dem ein Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung unmittelbar zugute kommt. Zumutbar ist aber den Beteiligten die Finanzierung des Prozesses nur, wenn und insoweit Aussicht besteht, dass ihre Forderung durch die Prozessführung befriedigt wird.

Zusammenfassung der Kapitel

1) Einleitung: Erläutert das grundsätzliche Erfordernis der Prozesskostenfinanzierung im Zivilprozess und führt in das Institut der PKH als Instrument zur Herstellung wirtschaftlicher Gleichstellung ein.

2) Verfassungsrechtliche Grundlage der Prozesskostenhilfe: Herleitung der PKH aus dem Sozialstaatsprinzip, dem Rechtsstaatsprinzip, dem Gleichheitsgrundsatz sowie dem Anspruch auf rechtliches Gehör.

3) Geltungsbereich: Bestimmung der Anwendungsbereiche der §§ 114 ff. ZPO auf Zivilstreitigkeiten und weitere Verfahren vor staatlichen Gerichten.

4) Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 114: Detaillierte Analyse der persönlichen Bedürftigkeit (Einkommen, Vermögen, Kreditaufnahme) und der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung.

5) Verfahren auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe: Beschreibung des Antragsverfahrens, der Ermittlungsgrundsätze und der gerichtlichen Beschlussfassung.

6) Rechtsfolgen der Bewilligung: Darstellung der Kostenfreistellung, der Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie der Auswirkungen auf das Prozessrisiko und die Rechtshängigkeit.

7) Änderung der Entscheidung über PKH: Erläuterung der Möglichkeiten zur Aufhebung oder Abänderung des PKH-Beschlusses bei veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen.

8) Einzelne Probleme der PKH – Regelungen: Kritische Diskussion strittiger Themen wie des Zeitpunkts der Beurteilung, der Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung vom 23.6.99 und der Kosten des PKH-Verfahrens selbst.

Schlüsselwörter

Prozesskostenhilfe, PKH, Zivilprozessordnung, ZPO, Rechtsschutzgarantie, Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, Rechtsanwaltsbeiordnung, Staatskasse, Kostenrisiko, Sozialhilfe, Bewilligungsverfahren, Rechtsweggarantie, Verfahrenskosten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe im deutschen Zivilprozess, welches sicherstellen soll, dass auch wirtschaftlich schwächere Parteien Zugang zum Recht erhalten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH sowie die Rechtsfolgen für alle Beteiligten.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine fundierte Darstellung und kritische Analyse der aktuellen PKH-Regelungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendung in der juristischen Praxis.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachkommentaren, Lehrbüchern, einschlägiger Rechtsprechung und wissenschaftlichen Aufsätzen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erstreckt sich von der Erläuterung der Voraussetzungen (Bedürftigkeit, Erfolgsaussichten) über das Antrags- und Entscheidungsverfahren bis hin zu komplexen Folgeproblemen wie der Kostentragung und verfassungsrechtlich motivierten Anpassungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Zivilprozessordnung und staatliche Daseinsvorsorge im Bereich der Rechtspflege.

Wie wird mit der Problematik von "willentlich herbeigeführter Bedürftigkeit" umgegangen?

Die Arbeit erläutert, dass in diesen Fällen Rechtsmissbrauch vorliegt und nach herrschender Meinung fiktives Einkommen oder Vermögen zur Anrechnung kommen kann, um die Erlangung von PKH zu verhindern.

Welche Bedeutung hat der Entscheidungszeitpunkt für die Bewilligung?

Der Zeitpunkt ist hoch umstritten; die Arbeit argumentiert, dass aus Gründen der fairen Prozessführung auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife abgestellt werden sollte, um Nachteile durch gerichtliche Verzögerungen zu vermeiden.

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Résumé des informations

Titre
Das Verfahren der Prozesskostenhilfe
Université
University of Bonn  (Institut für ZPO)
Cours
Seminar im Zivil- und Zivilprozessrecht
Note
13 Punkte
Auteur
Milana Plischuk (Auteur)
Année de publication
2002
Pages
27
N° de catalogue
V11384
ISBN (ebook)
9783638175593
Langue
allemand
mots-clé
Verfahren Prozesskostenhilfe Seminar Zivil- Zivilprozessrecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Milana Plischuk (Auteur), 2002, Das Verfahren der Prozesskostenhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11384
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Extrait de  27  pages
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