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Die Entwicklung des Vertragsrechts am Beispiel des IGH-Urteils Gabcíkovo-Nagymaros

Título: Die Entwicklung des Vertragsrechts am Beispiel des IGH-Urteils Gabcíkovo-Nagymaros

Tesis de Máster , 2001 , 72 Páginas , Calificación: cum laude

Autor:in: Ivana Urbanová (Autor)

Derecho - Derecho europeo e Internacional, Derecho internacional privado
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Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Analyse des Urteils des Internationalen Gerichtshofs in der Sache Wasserkraftwerk Gabcikovo – Nagymaros im Lichte des Voelkerrechtes. Das Urteil behandelt die Rechtsnachfolge in radizierten Verträgen, die Bedeutung des Pacta sunt servanda Grundsatzes, die Auslegung von Verträgen nach Treu und Glauben, die Berufung auf Notstand als Kündigungsgrund, die clausula rebus sic standibus bei der Entwicklung neuer Umweltstandards, die Rechte der vertragstreuen Partei bei Vertragsbruch, die Verpflichtungen der Parteien zu Verhandlungen und den Schadenersatzansprüchen für Vertragsverletzung.Deise spiegeln sich in der rechtlichen Analyse der Arbeit wieder.Die Auseinandersetzung der verschiedenen Positionen der Staaten um das Wasserkraftwerk ist so zu einem Konflikt geworden, der sich im Spannungsfeld der Voraussetzungen für die Existenz der Menschen einerseits und der Umwelt andererseits abspielt.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Entwicklung des Streites über das Wasserkraftwerk Gabcíkovo-Nagymaros

I.1. Das Recht der völkerrechtlichen Verträge

I.2. Zeittafel der tatsachlichen und rechtlichen Entwicklung

I.3. Vertrag vom 16.9.1977 über die Errichtung des Wasserkraftwerkes

I.3.1.1. Das Ziel des Projekts

I.3.1.2. Die Pflicht zum Schutz der Umwelt

I.3.1.3. Die Verantwortlichkeit und Haftung

I.3.1.4. Das Verfahren

II. Das Urteil vom 25.9.1997

II.1. Vereinbarung über die gerichtliche Streitbeilegung

II.2. Entscheidung des Gerichtshofs

III. Analyse des Urteils – Anwendung der völkerrechtlichen Institute im Urteil

III.1. Geltung des Vertrages von 1977

III.1.1.1. Slowakei als Vertragspartei des Vertrages

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

III.1.1.2. Rechtsnachfolge in radizierten Verträgen

a )Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

III.1.1.3. Bedeutung des Grundsatzes Pacta sunt servanda

III.1.1.4. Auslegung von Verträgen nach Treu und Glauben

III.2. Beendigung und Suspendierung des Vertrages von 1977

III.2.1.1. Anwendung der Wiener Vertragsrechtskonvention auf den Vertrag von 1977

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

III.2.1.2. Vertragsbruch

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

c) Meinungen der Richter Koroma

III.2.1.3. Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung

a) Parteivorträge

III.2.1.4. Grundlegende Änderung der Umstände (Clausula rebus sic standibus)

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

III.2.1.5. Umweltstandard

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

c) Meinungen der Richter

1) Das Recht auf Entwicklung

2) Das Prinzip von der kontinuierlichen Entwicklung

3) Die Anwendung der Prinzipien des Umweltrechts

III.2.1.6. Notstand

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

c) Meinungen der Richter

III.2.1.7. Variante C – eine Gegenmaßnahme?

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

c) Meinungen der Richter

III.2.1.8. Schadensersatzansprüche

a) Parteivorträge

b) Meinung des Gerichts

c) Meinungen der Richter

III.3. Offene Fragen

III.3.1.1. Verpflichtung der Parteien zu verhandeln

III.3.1.2. Der künftige Status der Objekte

Zusammenfassung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit analysiert die völkerrechtlichen Aspekte des langjährigen Streits zwischen der Slowakei und Ungarn bezüglich des Wasserkraftwerksprojekts Gabcíkovo-Nagymaros. Ziel ist es, das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 25.09.1997 im Lichte der Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere des Vertragsrechts, zu bewerten.

  • Analyse der Rechtsnachfolge in radizierten Verträgen
  • Bedeutung von "Pacta sunt servanda" und Auslegung nach Treu und Glauben
  • Rechtfertigungsgründe wie Notstand und nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung
  • Umweltstandards und das Prinzip der kontinuierlichen Entwicklung
  • Die völkerrechtliche Zulässigkeit von Gegenmaßnahmen

Auszug aus dem Buch

III.2.1.6. Notstand

Ein Umstand, der völkerrechtswidriges Verhalten und somit auch eine Vertragsverletzung rechtfertigen kann, wird Notstand (auch Selbsterhaltungsrecht) genannt. Der Notstand wird gelegentlich für den Bereich von Verträgen auch moralische Unmöglichkeit genannt. Er wird als objektive Situation definiert, in der der Staat durch eine aktuelle und unmittelbare, nicht selbst herbeigeführte Gefahr in seinen Bestehen und seinen existentiellen Belangen bedroht ist, und der er nur ausweichen kann, indem er rechtlich geschützte Belange anderer Rechtssubjekte verletzt.

Eine durch Notstand gerechtfertigte Handlung liegt dann vor, wenn eine unverschuldete, dringende und unmittelbare Not gegeben ist, die durch kein anderes, weniger einschneidendes Mittel abgewendet werden kann. Der Notstand zieht eine Entschädigungspflicht nach sich und setzt einen Zustand voraus, der eine unmittelbare Auswirkung auf den Vertrag hat. Er wird einseitig von dem Berechtigten geltend gemacht. Wesentlicher Anknüpfungspunkt des Notstandes ist die Bedrohung eines Staates oder seiner existentiellen Belange. Mit dem Kommentar der International Law Commission können wir den Notstand mit diesen Worten definieren: „…Die Situation der Staaten, sich vor der ernsten und unmittelbaren Gefahr zu schützen, ist das grundlegende Interesse. Dabei muss das Verhalten, das mit der völkerrechtlichen Pflicht in Konflikt steht, im Rahmen des Völkerrechts gelöst werden. Die Kommission stellt fest, dass der Notstand sehr stark in dem juristischen Denken ausgeprägt ist …“.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Die Entwicklung des Streites über das Wasserkraftwerk Gabcíkovo-Nagymaros: Darstellung der vertraglichen Grundlagen des Projekts von 1977 und chronologischer Abriss der Konflikteskalation.

II. Das Urteil vom 25.9.1997: Zusammenfassung der verfahrensrechtlichen Einigung der Parteien zur Anrufung des Internationalen Gerichtshofs und dessen zentrale Urteilssprüche.

III. Analyse des Urteils – Anwendung der völkerrechtlichen Institute im Urteil: Detaillierte Untersuchung der richterlichen Anwendung von Völkerrechtsnormen auf den speziellen Streitfall.

Schlüsselwörter

Völkerrecht, Vertragsrecht, Gabcíkovo-Nagymaros, Internationaler Gerichtshof, Pacta sunt servanda, Staatennachfolge, Radizierte Verträge, Notstand, Umweltrecht, Gegenmaßnahmen, Schadenersatz, Nachhaltige Entwicklung, Vertragsbruch, Wasserkraftwerk, Donau.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Analyse des völkerrechtlichen Streits um das Wasserkraftprojekt Gabcíkovo-Nagymaros zwischen der Slowakei und Ungarn und untersucht das Urteil des Internationalen Gerichtshofs dazu.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die völkerrechtliche Geltung von Verträgen, die Rechtsnachfolge bei Staatenaufteilung, die Zulässigkeit von Kündigungen sowie die Anwendung von Umweltstandards im internationalen Vertragsrecht.

Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?

Das Ziel ist die juristische Aufarbeitung des IGH-Urteils von 1997, um zu verstehen, wie völkerrechtliche Institute wie "Pacta sunt servanda" in komplexen zwischenstaatlichen Konflikten zur Anwendung kommen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Die Arbeit nutzt die Analyse von Primärquellen, insbesondere des Vertragstextes von 1977 und des IGH-Urteils, sowie die Auswertung völkerrechtlicher Lehrmeinungen und Richterstimmen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Sachverhalts, das Verfahren vor dem IGH und eine tiefgehende Analyse der juristischen Argumente zu Notstand, Vertragsbruch und Rechtsnachfolge.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie radizierte Verträge, Gegenmaßnahmen, "Clausula rebus sic stantibus" und "Sustainable Development" charakterisiert.

Wie bewertet das Gericht die ungarische Kündigung des Vertrages?

Der IGH erkannte die Kündigung als rechtswidrig an, da Ungarn keinen Notstand oder eine grundlegende Änderung der Umstände beweisen konnte, die eine einseitige Beendigung rechtfertigt hätten.

Wie beurteilt das Gericht die "Variante C" der Tschechoslowakei?

Das Gericht stufte den Bau der Variante C als zulässig ein, betrachtete jedoch die einseitige Inbetriebnahme als rechtswidrigen Akt, der den Interessen Ungarns am gemeinsamen Projekt entgegenlief.

Final del extracto de 72 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Entwicklung des Vertragsrechts am Beispiel des IGH-Urteils Gabcíkovo-Nagymaros
Universidad
University of Hamburg  (Master of Law)
Curso
Master of Law
Calificación
cum laude
Autor
Ivana Urbanová (Autor)
Año de publicación
2001
Páginas
72
No. de catálogo
V11398
ISBN (Ebook)
9783638175708
ISBN (Libro)
9783638717151
Idioma
Alemán
Etiqueta
Völkerecht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Ivana Urbanová (Autor), 2001, Die Entwicklung des Vertragsrechts am Beispiel des IGH-Urteils Gabcíkovo-Nagymaros, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11398
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