Steuersünder haben es besser, sie können ihre Sünden ihrem Finanzamt beichten, indem sie die verkürzten Steuerbeträge ordentlich (nach -) melden und die Steuersumme fristgerecht zahlen. Dadurch hat der reuige, aber auch der nur clevere illegale "Steuersparer" einen Rechtsanspruch, nicht vom Staat mit einer Kriminalstrafe belegt zu werden. Und zwar völlig egal, ob er Millionenbeträge oder nur einige hundert Euro der Finanzkasse absichtlich rechtswidrig vorenthalten hat. Es ist - deshalb - auch gleichgültig, ob der Steuersünder, hätte er sich nicht wirksam rechtswidrig selbst angezeigt, nur eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen, eine Freiheitsstrafe mit Bewährung erhalten hätte oder gar einige Jahre "Knast" ohne Bewährung.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht, eine wirksame Selbstanzeige beim Finanzamt zu erstatten. Welche großen und kleinen Hürden der Gesetzgeber und die Rechtsprechung vor die "Wohltat der Straffreiheit" aufgestellt haben, können Sie hier im nachfolgenden Beitrag lesen.
Inhaltsverzeichnis
- Die wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund
- Beispiel: Gefälschte Steuer – und Handelsbilanz
- Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und 3 AO
- Wer kann und muss eine wirksame SAZ erstatten?
- Kein Form der SAZ nötig
- Inhalt der SAZ
- Zahlung binnen einer von der Bußgeld – und Strafsachenstelle des Finanzamtes gesetzten Frist nötig
- Ausschlussgründe, § 371 Abs. 2 AO
- Entdeckung der Tat durch die Finanzbehörde
- Entdeckung der Tat durch andere Behörden
- Entdeckung der Tat durch den Selbstanzeiger
- Die Selbstanzeige ist kein „Freibrief“ für die Zukunft
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Selbstanzeige nach § 371 AO, einem Rechtsinstitut, das Steuerhinterziehern die Möglichkeit bietet, Strafbefreiung zu erlangen, indem sie ihre Steuerhinterziehung offenlegen und die hinterzogenen Steuern nachzahlen. Der Text analysiert die Voraussetzungen, die für eine wirksame Selbstanzeige erfüllt sein müssen, sowie die Ausschlussgründe, die eine Strafbefreiung verhindern können. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Selbstanzeige beleuchtet, einschließlich der Frage, wer eine Selbstanzeige erstatten kann und wie der Inhalt der Selbstanzeige gestaltet sein muss.
- Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
- Ausschlussgründe für eine Strafbefreiung
- Rechtliche und praktische Aspekte der Selbstanzeige
- Inhalt und Form der Selbstanzeige
- Die Selbstanzeige als Chance und Hürde
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel des Textes erläutert die rechtliche Grundlage der Selbstanzeige nach § 371 AO und stellt fest, dass sie einen persönlichen Strafaufhebungsgrund darstellt. Es wird auf die steuerpolitischen Ziele der Selbstanzeige eingegangen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema dargestellt. Das Kapitel beleuchtet auch die Grenzen der Selbstanzeige, die sich beispielsweise auf die Strafbarkeit nichtsteuerlicher Straftaten erstrecken.
Das zweite Kapitel des Textes beschreibt die Voraussetzungen, die für eine wirksame Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Täter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben berichtigen oder ergänzen muss und die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist nachzahlen muss. Das Kapitel beleuchtet auch die Ungerechtigkeit der Vorschrift, die sich insbesondere dann zeigt, wenn der Selbstanzeiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt, die verkürzten Steuern nachzuzahlen.
Das dritte Kapitel des Textes behandelt die Frage, wer eine Selbstanzeige erstatten kann. Es wird festgestellt, dass sowohl der Täter als auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen eine Selbstanzeige erstatten können. Das Kapitel geht auch auf die Form der Selbstanzeige ein und stellt fest, dass keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, jedoch aus Gründen der Beweissicherheit eine schriftliche Selbstanzeige empfehlenswert ist.
Das vierte Kapitel des Textes beschreibt den Inhalt der Selbstanzeige. Es wird darauf hingewiesen, dass die Selbstanzeige so detailliert sein muss, dass die Finanzbehörde ohne Weiteres in der Lage ist, den Sachverhalt festzustellen und die Steuer richtig festzusetzen. Das Kapitel erläutert auch die Möglichkeit, eine Teilselbstanzeige zu erstatten und geht auf die inhaltlichen Anforderungen an die Selbstanzeige ein.
Das fünfte Kapitel des Textes behandelt die Zahlungspflicht des Selbstanzeigers. Es wird festgestellt, dass die Straffreiheit nur dann eintritt, wenn der Selbstanzeiger innerhalb einer gesetzten Frist die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern zahlt. Das Kapitel geht auch auf die Möglichkeit ein, eine längere Frist zu beantragen, wenn der Selbstanzeiger schwierige oder zeitraubende Verkäufe tätigen muss, um die liquiden Mittel zur Begleichung der Steuerschuld zu beschaffen.
Das sechste Kapitel des Textes beschreibt die Ausschlussgründe für eine wirksame Selbstanzeige. Es wird darauf hingewiesen, dass die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung erzeugt, wenn vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Selbstanzeige nach § 371 AO, Steuerhinterziehung, Strafbefreiung, Voraussetzungen, Ausschlussgründe, Inhalt, Form, Zahlungspflicht, Finanzbehörde, Steuerfahnder, Steuerordnungswidrigkeit, Straf- und Bußgeldverfahren.
- Arbeit zitieren
- Karl Brenner (Autor:in), 2008, Steuerhinterzieher und die Selbstanzeige als Chance, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114020