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Das Strafrecht im Krankenhaus und im Park

Titel: Das Strafrecht im Krankenhaus und im Park

Hausarbeit , 2021 , 32 Seiten , Note: 13

Autor:in: Luke Tilson (Autor:in)

Jura - Strafrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit liefert eine umfassende Darstellung der Grundkenntnisse im Strafrecht. Sie ist geeignet als Musterbeispiel für eine Hausarbeit im - beziehungsweise nach dem - dritten Semester. Vor allem der strukturierte Aufbau und der Gutachtenstil wurden bei dieser Arbeit besonders vom Korrektor gelobt.

Geprüft werden die folgende Delikte: Paragraphen 227 I, 223 I, 224 I Nr. 1 Alt. 2, Nr. 3 Nr. 5 StGB, Paragraph StGB, Paragraphen 229, 223 I StGB, Paragraphen 212 I, 13 I StGB, Paragraphen 212 I, 211, 22, 23 I, 13 I StGB, Paragraphen 223 I, 13 I StGB, Paragraphen 221 I Nr. 2, 13 I StGB, Paragraphen 212 I, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB, Paragraphen 223 I, 224 I Nr. 1 Alt. 1, Nr. 3, Nr. 5, 25 I Alt. 2 StGB, Paragraphen 229, 223 I, 25 I Alt. 2 StGB, Paragraphen 212 I, 211, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB, Paragraphen 212, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB, Paragraphen218 I, II 2 Nr. 1, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Teil 1: Im Krankenhaus

A. Strafbarkeit des H nach §§ 227 I, 223 I, 224 I Nr. 1 Alt. 2, Nr. 3 Nr. 5 StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Grunddelikt & Qualifikation

a. Objektiver Tatbestand

(1) Objektiver Tatbestand des Grunddeliktes

(2) Qualifizierende Merkmale

(i) § 224 I Nr. 1 Alt. 2

(ii) § 224 I Nr. 3 StGB

(iii) § 224 I Nr. 5 StGB

(iv) Zwischenergebnis

b. Subjektiver Tatbestand

II. Ergebnis

B. Strafbarkeit des H nach § 222 StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

II. Ergebnis

C. Strafbarkeit des H nach §§ 229, 223 I StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Taterfolg & Kausalität

2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

3. Objektive Vorhersehbarkeit

4. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

2. Entschuldigungsgründe

IV. Strafprozessuale Voraussetzung

V. Ergebnis

Tatkomplex 2. Nichtrufen der A

A. Strafbarkeit des H nach §§ 212 I, 13 I StGB

I. Vorprüfung – Abgrenzung Tun oder Unterlassen?

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Objektiver Tatbestand

III. Ergebnis

B. Strafbarkeit des H nach §§ 212 I, 211, 22, 23 I, 13 I StGB

I. Vorprüfung

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Tatentschluss

a. Zurechnungszusammenhang zwischen Tod und Unterlassen

b. Garantenstellung

c. Entsprechungsklausel

d. Vorsatz bzgl. objektiver Mordmerkmale

e. Subjektive Mordmerkmale

(1) Verdeckungsabsicht

(2) Sonstige niedrige Beweggründe

2. Unmittelbares Ansetzen

III. Rechtswidrigkeit

IV. Schuld & Rücktritt

V. Ergebnis

C. Strafbarkeit des H nach §§ 223 I, 13 I StGB

I. Vorprüfung

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Objektiver Tatbestand

III. Ergebnis

D. Strafbarkeit des H nach §§ 221 I Nr. 2, 13 I StGB

I. Vorprüfung

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Objektiver Tatbestand

a. Hilflose Lage

b. Im-Stich-Lassen in einer hilflosen Lage

c. Konkrete Gefahr des Todes/einer schweren Gesundheitsschädigung

2. Subjektiver Tatbestand

III. Rechtswidrigkeit & Schuld

IV. Ergebnis

Konkurrenzen & Gesamtergebnis Tatkomplex 1

Teil 2: Im Park

A. Strafbarkeit des H nach §§ 212 I, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB

I. Vorprüfung

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Tatentschluss

III. Ergebnis

B. Strafbarkeit des H nach §§ 223 I, 224 I Nr. 1 Alt. 1, Nr. 3, Nr. 5, 25 I Alt. 2 StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Objektiver Tatbestand des Grunddelikts, 223 I StGB

a. Verwirklichung des objektiven Tatbestandes durch einen anderen

b. Zurechnung der Tathandlung

2. Qualifizierende Merkmale, § 224 StGB

a. § 224 I Nr. 1 Alt. 1 StGB

b. § 224 I Nr. 3 StGB

c. § 224 I Nr. 5 StGB

3. Subjektiver Tatbestand

II. Ergebnis

C. Strafbarkeit des H nach §§ 229, 223 I, 25 I Alt. 2 StGB

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. Taterfolg & Kausalität

2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

3. Objektive Vorhersehbarkeit

4. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

II. Rechtswidrigkeit & Schuld

III. Ergebnis

D. Strafbarkeit des H nach §§ 212 I, 211, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB

I. Vorprüfung

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Tatentschluss

a. Vorsatz bzgl. objektiver Mordmerkmale

(1) Heimtücke

(2) Mit gemeingefährlichen Mitteln

b. Subjektive Mordmerkmale

2. Unmittelbares Ansetzen

III. Rechtswidrigkeit, Schuld & Rücktritt

IV. Ergebnis

E. Strafbarkeit des H nach §§ 212, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB

F. Strafbarkeit des H nach §§ 218 I, II 2 Nr. 1, 22, 23 I, 25 I Alt. 2 StGB

I. Vorprüfung

II. Tatbestandsmäßigkeit

1. Tatentschluss

a. Tatobjekt

b. Tathandlung und Taterfolg

c. Qualifizierendes Merkmal, § 218 II 2 Nr. 1 StGB

2. Unmittelbares Ansetzen

III. Rechtswidrigkeit, Schuld & Rücktritt

IV. Ergebnis

Konkurrenzen & Gesamtergebnis Tatkomplex 2

Zielsetzung & Themen

Die Hausarbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Akteurs H in zwei komplexen Tatkomplexen, wobei der Schwerpunkt auf der Abgrenzung von Tun und Unterlassen sowie der mittelbaren Täterschaft liegt. Die Forschungsfrage fokussiert auf die Prüfung verschiedener Delikte gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und Versuchsformen.

  • Strafbarkeit von Handlungen und Unterlassungen im medizinischen Kontext
  • Prüfung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten unter Berücksichtigung von Qualifikationen
  • Analyse der mittelbaren Täterschaft durch Ausnutzung von Irrtümern
  • Bedeutung von Mordmerkmalen wie Heimtücke und Verdeckungsabsicht
  • Beurteilung von Konkurrenzverhältnissen bei mehreren Tatkomplexen

Auszug aus dem Buch

(1) Objektiver Tatbestand des Grunddeliktes

Hierzu müsste der H den G körperlich misshandelt haben oder an der Gesundheit geschädigt haben. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlempfinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt. Hier hat der G durch die falsche Medikation einen heftigen Blutdruckabfall, starke Müdigkeit, Ohrensausen und Sehstörungen erlitten. Eine körperliche Misshandlung liegt somit vor. Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines vom normalen Zustand der körperlichen Funktion nachtteilig abweichenden (pathologischen) Zustandes. Der Blutdruckabfall und die Begleiterscheinungen (s.o.) stellen bei lebensnaher Sachverhaltsauslegung auch einen vom Normalzustand negativ abweichenden pathologischen Zustand dar. Mithin liegt eine Körperverletzung vor.

Fraglich ist jedoch, ob die Handlung des H für die Körperverletzung kausal war. Kausalität i.S.d. conditio-sine-qua-non-Formel müsste vorliegen, d.h. Erfolg und Handlung müssten so miteinander verknüpft sein, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, wenn die Handlung hinweggedacht würde. Ohne die Übergabe der falschen Medikamente wäre es erst gar nicht dazu gekommen, dass der G die falschen Medikamente zu sich genommen hätte und dadurch wäre es wiederum erst nicht zu dem Blutdruckabfall gekommen, der wiederum ursächlich für die o.g. Begleiterscheinungen war.

Des Weiteren müsste der Erfolg H objektiv zurechenbar sein. Ein tatbestandsmäßiger Erfolg ist zurechenbar, wenn das ihn verursachende Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr für den Erfolgseintritt geschaffen und sich diese Gefahr in dem konkreten Erfolg realisiert hat. H hat durch die Übergabe der falschen Medikamente eine rechtlich zu missbilligende Gefahr geschaffen, die sich in dem Blutdruckabfall und dessen Begleiterscheinungen (s.o.) realisiert hat.

Zusammenfassung der Kapitel

Teil 1: Im Krankenhaus: Dieses Kapitel prüft die strafrechtliche Verantwortlichkeit von H nach einer Medikamentenverwechslung, wobei sowohl die fahrlässige Körperverletzung durch Handeln als auch ein mögliches Unterlassen gegenüber dem Palliativpatienten G analysiert werden.

Teil 2: Im Park: Hier wird die mittelbare Täterschaft des H untersucht, der S mit einem vergifteten Smoothie losschickt, um T und F zu schädigen, wobei Fragen des error in persona und der Versuchsstadien im Vordergrund stehen.

Schlüsselwörter

Strafrecht, Körperverletzung, Tötungsdelikte, Unterlassungsdelikte, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale, Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Kausalität, objektive Zurechnung, Tatentschluss, Versuch, Garantenstellung, Irrtumsherrschaft, Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert in zwei Tatkomplexen die Strafbarkeit von H, der durch fahrlässiges Handeln im Krankenhaus und vorsätzliche Einwirkung mittels eines Tatmittlers im Park verschiedene Straftatbestände verwirklicht haben könnte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind die allgemeine Strafbarkeitsprüfung im Strafrecht (AT und BT), insbesondere die Delikte gegen Leben und Gesundheit, die Abgrenzung von Tun und Unterlassen sowie die Voraussetzungen mittelbarer Täterschaft.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist die präzise rechtliche Einordnung des Verhaltens von H anhand der Dogmatik des Strafgesetzbuchs, insbesondere unter Prüfung der Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen und der Voraussetzungen für einen versuchten Mord.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die klassische gutachterliche Prüfungsmethode angewandt, bei der die Tatbestände auf ihre Erfüllung geprüft und durch Verweise auf einschlägige Kommentierungen und Rechtsprechung fundiert werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil ist in "Im Krankenhaus" und "Im Park" untergliedert, in denen H's Verhalten im Hinblick auf Körperverletzung, fahrlässige Tötung, versuchten Mord durch Unterlassen sowie versuchten Mord und Schwangerschaftsabbruch in mittelbarer Täterschaft geprüft wird.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Kausalität, objektive Zurechnung, Heimtücke, Garantenstellung, mittelbare Täterschaft, Tatentschluss und Pflichtwidrigkeitszusammenhang.

Wie bewertet die Arbeit die Garantenstellung des H?

Die Arbeit bejaht die Garantenstellung aus Ingerenz aufgrund des vorangegangenen pflichtwidrigen Verhaltens (Körperverletzung) sowie aus seiner Stellung als Pfleger des Patienten.

Wie wird das Problem des "error in persona" bei der mittelbaren Täterschaft gelöst?

Die Arbeit diskutiert ausführlich, wie sich der Irrtum des Tatmittlers S auf den Vorsatz von H auswirkt, wobei sie zu dem Ergebnis kommt, dass der Vorsatz aufgrund der Anweisungen von H auch bei diesem Szenario ausgeschlossen ist.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Strafrecht im Krankenhaus und im Park
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Grundkurs Strafrecht
Note
13
Autor
Luke Tilson (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
32
Katalognummer
V1140862
ISBN (eBook)
9783346519603
ISBN (Buch)
9783346519610
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mord Totschlag Körperverletzung Aussetzung Schwangerschaftsabbruch Versuch Versuch in mittelbarer Täterschaft Strafrecht mittelbare Täterschaft Gift Unterlassen Fahrlässigkeit Hausarbeit drittes Semester 3. Semester Grundkurs StGB Strafrecht Hausarbeit München LMU Hausarbeit LMU Hausarbeit Strafrecht LMU Strafrecht Ludwig-Maximilians-Universität Grundkurs Strafrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Luke Tilson (Autor:in), 2021, Das Strafrecht im Krankenhaus und im Park, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1140862
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  32  Seiten
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