Vorhalte- und Lagerungsstrategie von Schutzartikeln am Beispiel der COVID-19-Pandemieplanung für die Feuerwehr und den Bevölkerungsschutz (Ludwigsburg, Baden-Württemberg)


Master's Thesis, 2021

153 Pages, Grade: 3,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Auszug

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Forschungsfrage
1.2 Vorgehensweise

2 Forschungsstand
2.1 Bevölkerungsschutz
2.1.1 Geschichte
2.1.2 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
2.2 Feuerwehr
2.2.1 Geschichte
2.2.2 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
2.3 Medizinische Schutzartikel
2.3.1 Arten und Qualitätsanforderungen der medizinischen Schutzartikel
2.3.1.1 Medizinischer Schutzkittel
2.3.1.2 Mund- Nasen-Schutz
2.3.1.3 Partikelfiltrierende Halbmaske
2.3.1.4 Schutzhandschuhe
2.3.1.5 Desinfektionsmittel
2.4 Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln
2.4.1 Vorhaltung
2.4.2 Lager
2.4.3 Rechtliche Grundlage für die Lagerung medizinischer Produkte
2.5 Pandemie
2.5.1 Epidemie, Pandemie und Endemie
2.5.2 Pandemieplanung

3 Untersuchungsgebiet
3.1 Stadt Ludwigsburg
3.1.1 Geschichte
3.1.2 Soziodemographische Merkmale
3.1.2.1 Geografie und Fläche
3.1.2.2 Bevölkerung
3.1.2.3 Arbeitsmarkt und Wirtschaft
3.1.2.4 Bildung und Betreuung
3.2 Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz der Stadt Ludwigsburg
3.3 Coronavirus Disease 2019 - COVID-19
3.4 COVID-19-Pandemie
3.5 Engpass bei medizinischen Schutzartikeln

4 Methodik
4.1 Empirische Sozialforschung
4.2 Qualitativer Forschungsansatz
4.3 Experteninterview
4.4 Expertenwahl
4.5 Interviewleitfaden
4.6 Anmerkung zur Methodik

5 Auswertungsstrategie der Interviews
5.1 Qualitative Inhaltsanalyse
5.1.1 Inhaltsanalyse
5.1.2 Qualitativ
5.1.3 Analyseverfahren
5.2 Grounded Theory
5.2.1 Kodierung
5.2.1.1 Offenes Kodieren
5.2.1.2 Axiales Kodieren
5.2.1.3 Selektives Kodieren 3
5.2.2 Ergebnisdarstellung 3

6 Auswertung der Experteninterviews 3
6.1 Schutzartikel
6.2 Lager
6.3 Beschaffung und Vorhaltung
6.4 Pandemieplanung
6.5 Coronakri se
6.6 Verbesserungsvorschläge

7 Strategieentwicklung
7.1 Bedarfsermittlung
7.1.1 Grundbedarf
7.1.2 Sicherheitsbedarf
7.1.3 Reservebedarf
7.1.4 Gesamtbedarf
7.2 Bedarfsermittlung für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigburg
7.2.1 Jahresbedarfsermittlung
7.2.2 Monatsbedarfsermittlung
7.2.3 Anmerkung zur Bedarfsermittlung für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigburg
7.3 Vorhalte- und Lagerungsstrategie
7.4 Bewertung der bestehenden Strategien

8 Fazit
8.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
8.2 Beantwortung der Forschungsfragen und Methodenkritik
8.3 Ergebnisinterpretation
8.4 Ausblick

9 Literaturverzeichnis

Anhang
Interview Anschreiben
Interviewleifaden
Datenschutzerklärung
Interview 1 Feuerwehr Mannheim
Interview 2 Feuerwehr und Katstrophenschutz München
Interview 3 Feuerwehr Bonn
Interview 4 Feuerwehr Düsseldorf
Interview 5 Feuerwehr Hamburg
Interview 6 Feuerwehr Witten
Auszug aus der Kodierung

Auszug

Der Bedarf an medizinischen Schutzartikeln ist im Jahr 2020 durch die COVID-19-Pandemie so in die Höhe geschnellt, dass weltweit Lieferengpässe entstanden. Dadurch wird die Beschaffung, Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln werden in Zukunft eine dauerhaft wichtige Rolle spielen.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, mit einer empirischen Forschung fünf Forschungsfragen zu beantworten, die sich mit den Bereichen Lagerung, Logistik und Beschaffung von medizinischen Schutzartikeln befassen. Um Daten für die Entwicklung der Strategie zu erhalten, wurden mit Hilfe des qualitativen Leitfadeninterviews verschiedene Feuerwehrexperten aus der Bundesrepublik Deutschland befragt. Mit den Ergebnissen wurde eine Strategie für die Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg am Beispiel der COVID-19-Pandemie entwickelt.

Weiterführende Forschungen im Bereich Bevölkerungsschutz könnten sich beispielsweise mit den Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Vorhaltung und Beschaffung auf kommunaler Ebene befassen.

Abstract

The demand for medical protection articles has increased significantly during the year 2020 and has caused supply shortages worldwide due to the COVID-19 pandemic. As a result, the procurement, stocking, and storage of medical protection items will play a permanently important role in the future.

The aim of this thesis is to answer five research questions in the field of storage, logistics and procurement of medical protection articles with an empirical research method. To obtain data for the development of the strategy, various fire department experts from the Federal Republic of Germany were interviewed using a qualitative guided interview. The results are used to develop a strategy for the stocking and storage of protective medical articles for the Ludwigsburg Fire and Civil Protection Office, using the COVID-19 pandemic as an example.

Further research in the field of population protection could, for example, be to address the tasks and responsibilities in the field of stocking and procurement at the municipal level.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Aufgaben des BBK, eigene Darstellung nach Bundesrat (27.04.2004)

Abbildung 2 - Entwurf einer Feuerspritze im Jahre 1615 (Hornung 1985)

Abbildung 3 - Conrad Dietrich Magirus (Mayer 2014)

Abbildung 4 - Carl Metz (Rosenbauer International AG 2018)

Abbildung 5 - Aufgaben der Feuerwehr, eigene Darstellung nach Thorns (2015, S. 13)

Abbildung 6 - Persönliche Schutzausrüstung, eigene Darstellung nach BfGA ( 2020)

Abbildung 7 - Mund-Nasen-Schutz (BGW 2020b)

Abbildung 8 - Filtrierende Halbmaske FFP2 (BGW 2020a)

Abbildung 9 - Seuchenartige Häufungen, eigene Darstellung nach Schwäbische (2020)

Abbildung 10 - Residenzschloss Ludwigsburg (SSG BAWÜ 2021)

Abbildung 11 - Bevölkerungsentwicklung der Stadt Ludwigsburg 1961-2017, eigene Darstellung nach Statistisches Landesamt Baden -Württemberg (2021)

Abbildung 12 - Gesamtfeuerwehr LB, eigen Darstellung nach FW LB ( 2021d)

Abbildung 13 - Dienstmodell der Abt.1, eigene Darstellung nach FW LB ( 2021a)

Abbildung 14 - Virusstruktur SARS-CoV-2 (Dhama et al. 2020)

Abbildung 15 - Potentielle Übertragungswege SARS-Cov-2- Virus (Dhama et al. 2020)

Abbildung 16 - Bestätigte COVID-19 Corona Fälle 3/2020 bis 1/2021in Deutschland, eigene Darstellung nach RKI (RKI 2021a)

Abbildung 17 - Expertenauswahl, eigene Darstellung

Abbildung 18 - Interviewleitfaden, eigene Darstellung

Abbildung 19 - Experten, eigene Darstellung

Abbildung 20 - Vorhaltung der Experten, eigene Darstellung

Abbildung 21 - Vorhaltestrategie Hamburg, eigene Darstellung

Abbildung 22 - Wortwolke Verbesserungsvorschläge, eigene Darstellung

Abbildung 23 - Strategieentwicklung, eigene Darstellung nach Mussnig& Granig (2014)

Abbildung 24 - Einsatzkräfte (BF,HA, FF und RD) der Expertendienststelle, eigene Darstellung (Stand 2017/2018)

Abbildung 25 - Einsatzzahlen (FW und RD) der Expertendienststelle, eigene Darstellung (Stand 2017/2018)

Abbildung 26 - Jahresbedarf, eigene Darstellung

Abbildung 27 - Monatsbedarf, eigene Darstellung

Abbildung 28 - Lagerstrategie, eigene Darstellung

Abbildung 29 - Lagermodell, eigene Darstellung

Abbildung 30 - Bevorratung des Verbrauchs- und Pandemielagers, eigene Darstellung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Am 31. Dezember 2019 melden die chinesischen Behörden der Weltgesundheitsorganisation (WHo), dass in der Stadt Wuhan, in der Provinz Hubei, im Südosten Chinas, mehrere Personen an einer schweren Lungenentzündung mit unbekannter ursache erkrankt sind. (IMÖHL & IvANov 2021).

Am 27. Januar 2020 erkrankte in München ein Mitarbeiter des bayerischen Automobilzulieferers Webasto Societas Europaea (SE) ebenfalls an einer neuartigen Infektionskrankheit. Der Erkrankte hatte bei einer unternehmensbesprechung in München Kontakt mit einer Arbeitskollegin aus Shanghai in China, die zuvor Besuch von ihren Eltern aus der Millionenstadt Wuhan hatte. Die Chinesin ist kurzfristig nach dem Meeting zurück nach Shanghai geflogen, weil sie akut erkrankte. In Shanghai stellte sich heraus, dass sie mit dem neuartigen virus aus Wuhan infiziert war und ihren Kollegen in München angesteckt hatte. Dieser war der erster Deutsche, der sich mit dem virus aus Wuhan infiziert hatte und wird deshalb in Deutschland als sogenannter Patient „0“ beschrieben (HANDELSBLATT 2020; WHo 2021; IMÖHL & IvANov 2021).

Das neuartige virus aus Wuhan wurde von virologen als Corona-virus identifiziert, als SARS-Cov-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) benannt und ist die Ursache für die schwere Lungenerkrankung COVID-19 (coronavirus disease 2019} (Dhama et al. 2020). Für den Ursprung des Virus wird wiederholt ein Meeresfrüchtemarkt in Wuhan genannt, jedoch kann ein genauer Übertragungsweg von einem Tier des Marktes zum Mensch nicht nachgewiesen werden. Am wahrscheinlichsten ist der ursprung bei Fledermäusen zu sehen (COHEN 2020; DHAMA ET AL. 2020).

Das Virus verbreitete sich global mit schneller Geschwindigkeit, was dazu führt, dass am 11. März 2020 vom Generealsekretär der WHO offiziell auf Grund der hohen Zahl an COVID-19 Erkrankten eine Pandemie ausgerufen (WHO 2021) wurde. Weltweit sind bis heute (Stand: 5. Februar 2021) ca. 105 Millionen (Mio.) Menschen positiv auf das Corona­Virus getestet worden und 2,3 Mio. Menschen am oder mit dem Corona-Virus gestorben in Deutschland sind bis heute rund 2 Mio. positiv auf das Corona-Virus getestet und über 60.000 an den Folgen der COVID-19-Erkrankung verstoben (JHu 2021; WHO 2021; RKI 2021a).

Im Verlauf der Pandemie war der globale Bedarf an Schutzmasken und sonstigen Schutzmitteln, wie beispielsweise Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzkittel schlagartig in die Höhe geschnellt, gefolgt von extremen Engpässen weltweit, u.a. weil 70% des weltweiten Bedarfs ausgerechnet im chinesischen Wuhan produziert werden (HALASZ 2020). Lieferketten konnten nicht mehr bedient werden, aufgrund des Eigenbedarfs in China, sowie der totalen Abschottung Wuhans und auch weil etwa die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) vergleichsweise schnell ganze Produktionen von medizinischen Schutzartikeln aufkauften (RINKE & LOuGH 2021). Diese Situation traf auch Deutschland stark, da aus ökonomischen Gründen beinahe keine nationale Eigenproduktion mehr zur Verfügung stand und Deutschland deswegen von der „On-Point “- bzw. „ Just-in Time “- Beschaffung aus China oder von anderen Märkten abhängig war. Daraufhin begannen in Deutschland bis dahin noch fachfremde Industriezweige mit der Produktion von Masken, Desinfektionsmitteln, anderen Schutzartikeln sowie Beatmungsgeräten, von denen es auch weltweit zu wenig gab (OSTERLOH 2020; KOHRS 2020).

Exemplarisch für den Mangel auf den überfüllten Intensivstationen der Kliniken, in denen auch Triage (Behandlung nach Schweregrad) angewendet werden musste und viele Tote, während der sogenannten „ersten welle“ zu beklagen waren, sei die oberitalienische Stadt Bergamo genannt. Besonders eingebrannt haben sich die Fernsehbilder von Militärlasterkonvois mit Särgen auf dem weg zu Krematorien (ARNOLD ET AL. 2020). Derzeit (Februar 2020) erleben wir in Europa und besonders in Deutschland, die Auswirkungen einer „zweiten welle“ der Erkrankung, die im November 2020 begann und immer noch anhält (IMÖHL & IvANOv 2021).

Die COvID-19-Pandemie und die damit verbundenen Ereignisse haben die welt nachhaltig verändert. Die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Folgen wirken sich auf lokaler, nationaler und globaler Ebene aus. um sich vor der Krankheit zu schützen wird in vielen Ländern der welt, auch in Deutschland, auf das „social-distancing“ geachtet; es werden „ Mund-Nasen-Schutz-Masken “ getragen und es kam zu drastischen staatlichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte: Hierzu zählen unter anderem der „ Lock-Down “ mit den Kontaktbeschränkungen, den Reisebeschränkungen, sowie den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

Jede Branche, jedes unternehmen hat sich nun mit der Folge beschäftigt und vor allem auch mit der Beschaffung von notwendigen Schutzartikeln. während Dienstleistungsunternehmen sich vor allem um die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter kümmerten und diese in vielen Fällen bei der verlagerung des Arbeitsplatzes nach Hause („ Homeoffice “) unterstützen, haben sich Feuerwehren auf der anderen Seite um die Beschaffung von medizinischen Schutzartikeln gekümmert. Hierbei ist vor allem die vorhaltung und Lagerung ein sehr wichtiger Aspekt, für das es einer Strategie bedarf. Das 2017 neu gegründete Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg (LKZ 2017) hat sich zur Aufgabe gemacht eine Strategie für die vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln im Rahmen der COvID-19- Pandemie zu erstellen.

Neben dem Nationalen Pandemieplan (NPP), der „...die Grundlage für die Pandemiepläne der Länder und die Ausführungspläne der Kommunen bildet.“ (RKI2017, S. 7)

stellt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das den Zweck der Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten hat, eine weitere Basis für diesen kommunalen Ausführungsplan dar (IfSG 2020).

Das Ziel dieser Arbeit ist es, mit Hilfe der genannten Grundlagen und einer empirischen Forschung ein Konzept und eine damit verbundene Strategie für die vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg zu entwickeln.

1.1 Forschungsfrage

Um das Ziel der Arbeit, ein Konzept und die damit verbundene Strategie zur Vorhaltung- und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln entwickeln zu können, soll mit Hilfe der folgenden Forschungsfragen die Zielsetzung erreicht werden.

1. Wer ist in der Stadt Ludwigsburg für den Bevölkerungsschutz zuständig?
2. Wie groß ist der Bedarf an Schutzartikeln für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg?
3. Wie kann ein mögliches Konzept zur Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln aussehen?
4. Wie kann das entwickelte Konzept und die Strategie zur Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg umgesetzte werden?
5. Kann das entwickelte Konzept und die Strategie zur Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg auch bei gleichartigen oder andersartigen Katastrophen angewendet oder anwendbar gemacht werden?

Um die Praktikabilität zu veranschaulichen, erarbeitet der Autor das Konzept und die Strategie zur Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikel für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg am Beispiel der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021.

1.2 Vorgehensweise

Zu Beginn der Arbeit werden in Kapitel 2 der derzeitige Forschungsstand und Begriffe wie „ Bevölkerungsschutz “, „ Feuerwehr “, „ medizinische Schutzartikel “, „ Vorhaltung und Lagerung “ sowie „ Pandemie “ begrifflich abgegrenzt, definiert und dargelegt. Anschließend beschreibt der Autor in Kapitel 3 das Untersuchungsgebiet, sowie die Stadt Ludwigsburg mit dem dazugehörigen Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg. Darüber hinaus wird das Corona Virus und die Pandemie als grundsätzliche Erscheinung definiert. Im Anschluss daran wird in Kapitel 4 der empirische Teil dieser Arbeit vorgestellt. Zunächst wird erläutert, was der empirische Sozialforschungsansatz in der qualitativen Forschung ist, und dass in dieser Arbeit mit Hilfe qualitativer empirischer Forschungsmethoden eigene Daten erhoben und ausgewertet werden. Hierzu führt der Autor Experteninterviews durch, um Wissen und Erfahrungswerte zu gewinnen. Zur Darstellung und Auswertung der Interviews in Kapitel 5, wird mit Hilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse und der „ Grounded Theory “ eine Kodierung durchgeführt (GLASER & STRAUSS 2017). Diese empirisch gewonnen Daten, die in Kapitel 6 erhoben werden, bilden die Grundlage für die Beantwortung der Forschungsfragen. Daraufhin stellt der Autor in Kapitel 7 die Entwicklung eines Konzepts und einer Strategie für die Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Ludwigsburg vor. Abschließend erfolgt in Kapitel 8 eine Methodenkritik, das heißt die Forschungsmethode und die erzielten Ergebnisse werden einer kritischen Betrachtung unterzogen.

2 Forschungsstand

Das folgende Kapitel befasst sich mit Grunddefinitionen und Literatur der in dieser Arbeit untersuchten Bereiche.

Zunächst wird ein geschichtlicher Abriss des Bevölkerungsschutzes und der Feuerwehr dargestellt, mithilfe von Aufgaben und rechtlichen Grundlagen. Im weiteren Teil wird auf das Thema medizinische Schutzartikel, deren Lagerung und vorhaltung eingegangen und schließlich wird im letzten Teil des Kapitels der Begriff „ Pandemie “ erläutert.

Das verständnis, das durch dieses Kapitel vermittelt wird, stellt eine wesentliche Basis für spätere Erläuterungen, Ergebnisse und Diskussionen dar.

2.1 Bevölkerungsschutz

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe (BBK) (2011) definiert in seinem Glossar den Bevölkerungsschutz folgendermaßen:

“ Der Bevölkerungsschutz umfasst ... alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.“ (BBK 2011, S. 14)

Anhand der Historie wird im folgenden Kapitel gezeigt, wie sich der Bevölkerungsschutz bis dato entwickelt hat und welche rechtlichen Aufgaben dieser besitzt.

2.1.1 Geschichte

Als nach Ende des zweiten Weltkriegs durch die Alliierten (uSA, Frankreich, Großbritannien und Russland) die Luftschutzorganisationen und deren Einrichtungen des NS-Regimes 1946 aufgelöst wurden, offenbarten sich in Deutschland deutliche Lücken im Bevölkerungsschutz. Die Alliierten versuchten diese Lücken im Bevölkerungsschutz zu schließen, konnten dies aber erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) 1949 vorantreiben, da bis dahin eine Gründung von Staatsorganen nicht möglich war (BBK 2020B).

Mit dem Aufbau des Technischen Hilfswerks (THW) 1950, einer ehrenamtlichen dem Bund unterstehenden Katstrophenschutzorganisation unter dem damaligen Bundesinnenminister Gustav Heineman, und mit der Gründung der Schutzkommission beim Innenministerium konnte der Grundstein für den Deutschen Bevölkerungsschutz gelegt werden (BBK 2020B). Durch die Zustimmung der Westalliierten (USA, Frankreich und Großbritannien) zum Wiederaufbau eines zivilen Luftschutzes in der BRD konnte 1953 die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz gegründet werden. Mit einer Grundgesetzänderung wurde 1956 auch der Aufbau der Bundeswehr bewilligt, und der Zivilschutz konnte gesetzlich neu geregelt werden, was die Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau eines Bevölkerungsschutzes in der BRD darstellte (BBK 2020B).Daraufhin wurde im Jahr 1957 in Bonn aufgrund eines Erlasses der Bundesregierung die Bundesdienststelle für Bevölkerungsschutz eingerichtet und am 9. oktober 1957 erlangt das „Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (1.ZGB)“ (BBK 2020B, S. 1) Gesetzeskraft. Im Folgejahr wird auf Basis dieses Gesetzes das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz gegründet, welches nach einer Neustrukturierung am 10. Juni 1974 den Namen „ Bundesamt für Zivilschutz “ erhält (BBK 2020B).

Der Zivilschutz der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) unterstand dem Innenminister der DDR und wurde 1967 Teil der Landesverteidigung. Im Rahmen des warschauer Paktes wurden 1976 die Aufgabenbereiche der Zivilverteidigung dem Minister für Nationale verteidigung neu zugeteilt, was zur Folge hatte, dass der Zivilschutz in der DDR Aufgabe des Militärs wurde. Nach dem Mauerfall 1989 und der wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundespublik Deutschland (BRD) wird unter der Leitung des „ Bundeswehrkommandos Ost “ die Auflösung des militärischen Zivilschutzes der DDR bis Ende Juni 1991 durchgeführt und die Aufgaben an das Bundesamt für Zivilschutz übergeben (Du BOIS 2008).

Mit Einführung des Haushaltssanierungsgesetzes am 28. Dezember 1999 wird das Bundesamt für Zivilschutz aufgelöst und dessen Aufgaben dem Bundesverwaltungsamt in Bonn zugeordnet und alle Aufgaben, die den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz betreffen, werden am 1. Januar 2001 von der für die gesamte BRD neu eingerichteten Abteilung „ Zentralstelle für Zivilschutz des Bundesverwaltungsamtes “ in Bonn verwaltet (BBK 2020B). 2004 erfolgten eine erneute Namensänderung und umstrukturierung dieser Abteilung: Am 1. Mai wird daraus das „ Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe “ (BBK) und hat seither seinen Sitz in Bonn. Später im Jahr 2004, am 1. September, wird Christoph unger durch den Bundesinnenminister Otto Schily zum ersten Präsidenten des BBK ernannt (BBK 2020B).

Im Jahr 2020 wurde im September (10.09.2020) ein sogenannter warntag durchgeführt. Ziel war es die Bevölkerung für die wiedereinführung von Sirenenalarmen zu sensibilisieren. Jedoch missglückte dieser und Christoph unger wurde als Präsident des BBK nach nur 6 Tagen nach dem warntag abgesetzt. Er wurde knapp 2 Monate später durch Armin Schuster ersetzt, welcher durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer ernannt wurde (vOGT & HARTMANN 2020; BBK 2020a).

Die oben ausgeführten politischen und technischen veränderungen im Nachkriegsdeutschland führten zu Neuerungen des Aufgabengebiets des Bevölkerungsschutzes in all seinen Bereichen. Die hieraus erwachsenen Aufgaben und rechtlichen Grundlagen sind breit gefächert worauf im nächsten Kapitel eingegangen wird.

2.1.2 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben

Artikel 1 §2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) definiert die Aufgaben des BBK (Abb. 1) folgendermaßen:

- Das Bundesamt übernimmt den Bevölkerungsschutz und die Katstrophenhilfe auf Bundesebene (BuNDESRAT 27.04.2004).
- Das Bundesamt unterstützt das Bundesministerium des Inneren in Form von fachlicher Kompetenz (BuNDESRAT 27.04.2004)
- Es untersteht der fachlichen Aufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde, wenn es Aufgaben in anderen Geschäftsbereichen als dem Bundesministerium des Inneren übernimmt. (BUNDESRAT 27.04.2004)

Der Bund hat laut Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) nach Artikel 1 §1 die Pflicht das selbige als oberste Bundesbehörde aufzustellen und zu berufen (BUNDESRAT 27.04.2004).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Aufgaben des BBK, eigene Darstellung nach Bundesrat (27.04.2004)

2.2 Feuerwehr

Dieses Kapitel behandelt die Geschichte der Feuerwehr sowie deren Aufgaben und rechtlichen Grundlagen.

Die gesetzliche Grundlage für das Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz der Stadt Ludwigsburg ist unter anderem das Feuerwehrgesetz des Bundeslandes Baden- Württemberg.

Der Begriff Feuerwehr (FW) wird durch das Feuerwehrgesetz, Paragraph 1, Absatz 1 des Bundeslandes Baden Württemberg (02.03.2010) wie folgt definiert:

„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.“ (FWG BAWÜ 02.03.2010, S. 1)

Anhand der historischen Entwicklung wird im fortlaufenden Kapitel gezeigt, wie sich die Feuerwehr zur ihrer heutigen Form entwickelt hat.

2.2.1 Geschichte

Friedhelm Wolter schreibt in seinem Buch „ Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich und Deutschland “:

„Die der Feuerwehr eigenen Aufgaben der Brandbekämpfung begleiten den Menschen seit Jahrtausenden.“ (WOLTER 2011, S. 37)

Die ersten strukturierten Organisationen für den abwehrenden Brandschutz bildeten sich bereits in den Zeiten des Römischen Reiches (300 v. Chr. - 500 n. Chr.). Schon damals war die Stadt Rom in verschiedene Wächterregionen aufgeteilt, die unter der Obhut von Feuerwachen ähnlichen Kasernen standen. Die Löschtrupps, die sogenannten „ Cohortes Vigilum “ (WOLTER 2011, S. 37) bestanden aus ca. 7000 Mann, die bereits damals verschiedenste Geräte für die Brandbekämpfung zur Verfügung hatten.

„Die Ausrüstung bestand aus Wassersäcken mit denen man auf die Flammen spritzte, Löschbesen zum Wassersprühen, Leitern, Körben, Eimern, Schwämmen, Einreißhaken und Decken“ (WOLTER 2011, S. 37).

Auch wurden damals schon die ersten Handkolbenpumpen in Betrieb genommen, um effektive Brandbekämpfung durchführen zu können (WOLTER 2011).

Nach dem Untergang des römischen Reiches entwickelt sich der Brandschutz zurück zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Die im Jahr 795 n. Chr. angeordneten Feuerwehrstützpunkte für fränkische Höfe kann heute als strukturierter Neubeginn der Feuerwehren in Deutschland bezeichnet werden (WOLTER 2011).

Die Holzbauweise der Häuser und das Nichtvorhandensein von Schornsteinen führte dazu, dass im 10. Jahrhundert die ersten Brandschutzvorschriften in Kraft traten. Sie schrieben vor, dass die Feuerungsstellen, die sich teilweise offen innerhalb der Häuser befanden, zur nächtlichen Stunde gelöscht bzw. abgedeckt werden mussten (WOLTER 2011). Mit dieser Regel war der Begriff „Feuerverordnung “ war geboren (WOLTER 2011, S. 38). Die älteste deutsche Verordnung stammt aus der Stadt Augsburg von 1276. In den folgenden Jahren führten viele andere deutsche Städte diese damalige „Innovation“ ein um die Schäden durch Feuer zu minimieren; so auch die Stadt München im Jahre 1379, Köln 1403 oder Stuttgart 1492 (ZIELMEYER 2002, S. 15). Inhaltlich ähnelten sich die Verordnungen stark und teilweise waren die Utensilien der Brandbekämpfung, die schon in der Römerzeit effektiv waren, darin wiederzufinden. Insbesondere war festgehalten, dass unter anderem Eimer zur Brandbekämpfung, Leitern und Einreißhaken vorgehalten werden mussten. Oft waren jedoch erst Großbrände der Auslöser zur Entwicklung einer städtischen Feuerverordnung. Allgemein bleibt festzustellen, dass die Entwicklungen des Schutzes vor Feuer-Schäden während der folgenden Jahren signifikant wuchs. So wurde, zum Beispiel, in Innsbruck im Jahre 1500 die Brandschutzmauer zwischen Häusern entwickelt (WOLTER 2011).

Die Einführung von Feuerverordnungen im Mittelalter brachte keine wesentlichen technischen Neuerungen mit sich, es verbesserte sich lediglich der bauliche Brandschutz mit Einführung von baupolizeilichen Vorschriften. So mussten Häuser aus Stein gebaut werden und die Holzbauweise wurde verboten. Die Dächer mussten mit Ziegeln anstatt mit Stroh gedeckt werden, was zusätzlich vor Feuer schützen sollte. Ein Mindestabstand zwischen Häusern wurde festgelegt (WOLTER 2011).

Der „dreißigjährige Krieg“ (1618-1648) führte in Deutschland zu einer kulturellen Rückentwicklung, wovon auch die Fortentwicklung der Feuerwehren betroffen war, da 40 % der Bevölkerung dem Krieg zum Opfer gefallen waren. In Österreich hingegen entstand im Jahre 1685 mit Berufung der „Feuerknechte“ (WOLTER 2011, S. 39) in Wien die erste Berufsfeuerwehr (BF) der Welt (ZIELMEYER 2002, S. 17; WOLTER 2011).

Mit Ausnahme wiens, organisierte sich zu dieser Zeit die Brandbekämpfung größtenteils uneinheitlich. Im Fall eines Feuers half die ganze Dorfgemeinschaft den Brand mit Hilfe von Eimern und anderen utensilien, die in einem Depot eingelagert waren, zu löschen (ENGELSING 1990).

In der Folgezeit entwickelten sich technische Neuheiten wie die weiterentwicklung der Löschspritzen (Abb. 2) und Pumpen. Des weiteren wurde der in der Römerzeit schon vorhandene Löschschlauch wiederentdeckt. Dennoch stellte die wasserförderung weiterhin das größte Problem dar, das erst mit der Entwicklung der Luftpumpe durch Otto von Guericke 1649 gelöst werden konnte. Durch die spätere Übernahme des Luftpumpenprinzips auf die wasserförderung konnte nun mit Hilfe von Saugschläuchen das wasser von entfernteren Entnahmestellen zur Löschspritze transportiert werden (wOLTER 2011).

Anmerkung der Redaktion: Diese Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.

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Abbildung 2 - Entwurf einer Feuerspritze im Jahre 1615 (Hornung 1985)

Anfang des 18 Jahrhundert bildeten sich in Frankreich die sogenannten „Pompierkorps“ (wOLTER 2011, S. 43). Diese waren militärisch organisiert, hatten klare Rangordnungen und einen immer besetzten Stützpunkt. Diese Korps waren Löscheinheiten, die für einen Stadtteil zuständig waren, ähnlich wie die Kohorten in der Römerzeit. Sie bestanden meist aus elf Männern, die mit einer Löschspritze ausgestattet waren. Bereits im Jahre 1801 bildeten sich solche Korps nach französischem vorbild auch in Deutschland, in Köln und in Bonn. weitere freiwillige Korps entstanden später auch in Trier und Krefeld (wOLTER 2011).

Ein Großbrand in Hamburg im Jahre 1842, bei dem in 3 Tagen auf 75 Straßen 4.219 wohnhäuser zerstört wurden und 100 Menschen ums Leben kamen, führte zu dem Resultat, dass der bauliche Brandschutz allein nicht ausreiche. Die Gesellschaft sah vielerorts die Notwendigkeit zur Einführung von Feuerwehren (wOLTER 2011)

Mit Entstehung der deutschen Turnvereine in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begannen Gruppen innerhalb dieser vereine sich an Disziplinen, wie dem Leitersteigen oder dem Löschspritzenbedienen zu versuchen. Durch diese entwickelte sich ein stetiger Übungsplan, um die Ausübung in Perfektion zu trainieren. Die sogenannten „Steiger- und Retterkompanien“ (GREuLICH 2010, S. 2) der Turner verflochten sich mit den örtlichen Löschdiensten. Die sogenannten Turnerfeuerwehren waren gegründet (GREuLICH 2010).

Carl Metz wird als Gründervater der freiwilligen Feuerwehren in Deutschland bezeichnet (Abb. 3). Er hat in seinen Wanderjahren als Mechaniker im deutsch-französischen Elsass bei den Pompiers Dienst getan und die Strukturen der Pariser Feuerwehr kennengelernt. Metz gründete nach seiner Wanderschaft in Heidelberg eine Firma für Feuerwehrzubehör. Im Jahre 1848 verfasste Carl Metz die Schrift: „Die Feuerwehr als notwendiger Bestandteil der allgemeinen deutschen Bürgerwehr“ (WOLTER 2011, S. 47). In dieser definierte er die Grundlagen einer Feuerwehrorganisation, in die seine Prinzipen als Turner und seine Erfahrungen aus Frankreich einflossen. Carl Metz exportierte mit seinen Produkten seinen Feuerwehrgrundgedanken nach ganz Europa. Basierend auf diesen Gedanken gründete sich 1850 die freiwillige Feuerwehr im lettischen Riga. Sein Verdienst ist es, dass sich im deutschsprachigen Raum freiwillige Feuerwehren gründeten, die seinen Vorgaben folgten (WOLTER 2011).

Anmerkung der Redaktion: Diese Abbildungen wurden aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 - Conrad Dietrich Magirus (Mayer 2014)

Abbildung 4 - Carl Metz (Rosenbauer International AG 2018)

Ein weiterer wichtiger Pionier des Feuerwehrwesens ist Conrad Dietrich Magirus aus Ulm (Abb. 4). Als Aktiver der Turnerschaft gründetet er in Ulm zwei „Spritzenkompanien“ (SEHERR-THOß 1987, S. 655) und wurde der erste Kommandant der Ulmer Feuerwehr. Im Jahr 1853 hielt Magirus in Plochingen (Königreich Württemberg) die erste Landesfeuerwehrversammlung ab, auf die sich bis 1863 die Zahl der Feuerwehren im Königreich Württemberg von 10 auf 125 erhöhte. Durch sein Interesse an der Weiterentwicklung von Feuerwehrgeräten verbesserte er bereits 1847 diverse Leitertypen, wie zum Beispiel den besseren Haken an der Hakenleiter und die Verbindung der Leiterteile untereinander bei der Steckleiter. In der väterlichen Firma, in die er 1850 eingestiegen war, entwickelte er 1864 den Fallhaken für die Schiebeleiter, der ein sprossenweises Aufziehen der Leiter ermöglichte. 1872 folgte der nächste Meilenstein, die erste fahrbare, freistehende Leiter, die sogenannte „Ulmer Leiter“ (SEHERR-THOß 1987, S. 655). Außerdem veröffentliche er mehrere Schriften zum Feuerlöschwesen (FELDHAUS 1907).

Mit der Entwicklung des Automobils 1886 wurde bereits 1901 der erste „Automobillöschzug“ gebaut, womit die Ankunftszeit am Einsatzort verkürzt werden konnte (DAIMLER AG 2020; HORNUNG 1985).

In den Kriegsjahren des Ersten Weltkriegs (1914-1918) leisteten die Freiwilligen Feuerwehren zusätzlich zu ihrer eigentlichen Arbeit auch Hilfe im Verwundetentransport und im unterstützen der Familien der Einberufenen. Aufgrund des durch die Generalmobilmachung hervorgerufenen Personalmangels mussten auch ältere Feuerwehrkameraden wieder ihren Dienst als Löschmeister tun. Somit war die Feuerwehr während des Kriegs eine wichtige Stütze für Bevölkerung und Staat (WoLTER 2011).

Die Zeit des Nationalsozialismus (NS Zeit) (1933-1945) veränderte das Feuerwehrwesen in Deutschland grundlegend. Durch Eintritte in diverse NS-organisationen kam es zu extremen Personalmangel bei den Feuerwehren. Durch den Erlass des Gesetzes zum Feuerlöschwesen 1933 wurde der Polizei die Kontrolle über die Feuerwehren übertragen. Die Polizeiverwaltungen standen nun der Feuerwehr vor, was das Ende der Selbstorganisation darstellte und Feuerwehrangehörige hießen nun Feuerlöschpolizisten (SCHAMBERGER 2003). Die freiwillige Feuerwehr bzw. die Feuerpolizei entwickelte sich zunehmend zu einer technischen „Hilfspolizei“ (WoLTER 2011, S. 50) und wurde zusätzlich zur Aufgabe des Luftschutzes herangezogen (ZIELMEYER 2002). Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 01.09.1939 und der Einberufung aller wehrtüchtiger Männer wurden die Reihen der Freiwilligen Feuerwehren immer lichter. So überließ man Frauen, Kindern und Alten die Aufgabe der heimischen Gefahrenabwehr und des Brandschutzes (WoLTER 2011; TREFFER 1984)

Sechs lange Jahres des Krieges und die Funktion als Hilfspolizei zeigten, dass die Feuerwehr sich von ihren ursprünglichen Werten der Nächstenliebe weit entfernt hatte (ENGELSING 1990). Die Feuerwehr unterstand nach Kriegsende den zuständigen Besatzungsmächten und bekam nur langsam ihre Selbstverantwortung zurück. Es begann ein langer Weg zurück zur demokratischen Selbstorganisation. Der Grundgedanke der Feuerwehren hatte sich durch den Krieg nicht verändert; er war nach dem Krieg auch noch derselbe wie vor dem Krieg (WoLTER 2011). Die Rekonstruierung brachte auch den Freiwilligkeitsgedanken von Carl Metz wieder zurück, dass „ jedermann gesund an Körper und Geist, freiwillig in den Dienst der guten Tat eintrete“ (WoLTER 2011, S. 45).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Herren Carl Metz und Conrad Dietrich Magirus mit ihren Grundsätzen und ihren Entwicklungen das Feuerwehrwesen bis zum heutigen Tag beeinflussen. Die historischen und technischen veränderungen führten bei den Feuerwehren zu ständig neuen Aufgaben.

Im Folgenden werden die heutigen Aufgaben der Feuerwehr näher dargestellt.

2.2.2 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben

Jochen Thorns beschreibt die Aufgaben der Feuerwehr in der Einführung des Feuerwehr Lehrbuchs wie folgt:.

„Hilfeleistung bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentliche, durch Naturereignisse, Einstürze oder Unglücksfälle verursachte Notstände sowie die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen“ (THoRNS 2015, S. 13).

Er beruft sich bei dieser Aussage auf die verschieden Definitionen der Kernaufgaben der Feuerwehren in den jeweiligen Landesgesetzgebungen. Bereits in den oben genannten Aufgaben wird klar, dass die Brandbekämpfung nur einen kleinen Teil des Arbeitsspektrums der Feuerwehr beinhaltet. So wird im Allgemeinen gesagt, dass die Feuerwehr immer dann gerufen wird, wenn die Bevölkerung nicht mehr selbst weiter weiß und Hilfe benötigt.

Der Aufgabenbereich der Feuerwehr unterteilt sich in zwei Abschnitte. Die sogenannten „ Pflicht-Aufgaben “ und die „ Kann-Aufgaben“ (Abb. 5) (THORNS 2015).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 - Aufgaben der Feuerwehr, eigene Darstellung nach Thorns (2015, S. 13)

Die Pflicht-Aufgaben werden innerhalb des Landesfeuerwehrgesetzes der jeweiligen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Das Landesfeuerwehrgesetz des Bundeslandes Baden-württemberg definiert die Aufgaben der Feuerwehr in § 2 Absatz 1 wie folgt:

„1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten“ (FwG BAwÜ 02.03.2010, S. 1)

Das heißt, dass die Feuerwehren in Baden-württemberg juristisch verpflichtet sind, alle genannten Pflicht-Aufgaben auszuüben.

Die Kann-Aufgaben jedoch, sind innerhalb der Feuerwehrsatzungen oder durch Regelungen der jeweiligen Kommunen festgehalten. Diese Regelungen legen fest, welche Aufgaben der Feuerwehr zusätzlich zu den Pflicht-Aufgaben zufallen. Dies können zum Beispiel das Mitwirken im Rettungsdienst (RD), die Beseitigungen von Ölspuren oder die Brandschutzerziehung sein (THORNS 2015; wOLTER 2011; FwG BAwÜ 02.03.2010).

2.3 Medizinische Schutzartikel

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im medizinischen Bereich umfasst laut PSA- Benutzungsverordnung (PSA-BV) jegliche Ausrüstung, die die Tragenden vor Gefährdung der Gesundheit schützt (Abb. 6). Darunter fallen Ein- und Mehrwegschutzanzüge, Mund- Nasen-Schutz (klassische OP-Maske), Partikelfiltrierende Halbmaske „,Filtering- Facepiece-Respirator-Mask (FFP-Masken)“ sowie Schutzhandschuhe (TESTEX 2020).

Die PSA muss in bestimmten Bereichen zum Schutz der Gesundheit getragen werden, sie schützt den Träger vor Eindringen von Blut, Körperflüssigkeiten, Staubpartikeln, Bakterien und Viren (TESTEX 2020). Zur PSA zählen auch Zusatzausrüstungen zum Beispiel Augen-, Gehör- und Atemschutz (BFGA 2020)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 - Persönliche Schutzausrüstung, eigene Darstellung nach BfGA ( 2020)

Da es sich im Bereich medizinischer Schutzartikel um ein sehr weites Themengebiet mit vielen Spezialitäten handelt, wird im folgenden Unterkapitel auf diejenigen Schutzartikel und Desinfektionsmittel eingegangen, die vom Robert Koch Institut (RKI) zum Schutz vor dem SARS-CoV-2 Virus für das Gesundheitswesen empfohlen werden (RKI 2020).

Diese Schutzartikel sollen die Grundlage für die Entwicklung einer Vorhalte- und Lagerungsstrategie für den Pandemiefall am Beispiel der COVID-19-Pandemie für die Feuerwehr und den Bevölkerungsschutz in Ludwigsburg sein.

2.3.1 Arten und Qualitätsanforderungen der medizinischen Schutzartikel

Für ein besseres Verständnis der in dieser Arbeit angestrebten Strategien werden die im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen und vom RKI empfohlenen medizinischen Schutzartikel einzeln näher definiert (RKI 2020).

2.3.1.1 Medizinischer Schutzkittel

Der medizinische Schutzkittel beschreibt einen Schutzanzug, der von medizinischem Personal getragen wird, um sich vor Eindringen von Blut, Körperflüssigkeiten, Aerosolen, Bakterien und Viren zu schützen. Es gibt es zwei unterschiedliche Schutzkittel, den einfachen medizinischen Schutzkittel und das Isolationskleid. Diese unterscheiden sich darin, dass der einfache medizinische Schutzkittel zur Einwegisolation verwendet wird, was bedeutet, dass nur der Tragende vor dem infizierten Patienten geschützt wird, aber der Patienten nicht vor dem diesen Schutzkittel Tragenden. Wohingegen das Isolationskleid durch einen höheren Schutzgrad die Schutzleistung verbessert, was eine wechselseitige Schutzfunktion mit sich bringt, sowohl der Patient als auch das Personal ist geschützt (TESTEX 2020).

Auf Empfehlung des RKI werden in dieser Arbeit der einfache medizinische Schutzkittel in die Vorhalte- und Lagerungsstrategie aufgenommen (RKI 2020).

2.3.1.2 Mund- Nasen-Schutz

Die medizinische Gesichtsmaske auch „ Mund-Nasen-Schutz (MNS)“, genannt wird in der Literatur und im Allgemeinen oft als OP-Maske definiert (Abb. 7). Sie besteht aus einer Filterschicht, die zwischen zwei Stoffschichten fest eingenäht ist und eine Filtereigenschaften besitzt. Sie besteht aus Kunststoff und ist durch ihre rechteckige Form und ihren Faltenwurf geeignet, sich dem Gesicht anzupassen. Meist ist die Maske außen farbig und die Innenseite der Maske weiß. Die Maske ist ein Einmalprodukt und wird meist in Kliniken, Arztpraxen oder im Rettungsdienst verwendet und ist für den Fremdschutz konzipiert. Sie schützt den Gegenüber vor Keimen, die durch Tröpfchen übertragen werden können. Da es sich bei dieser medizinischen Gesichtsmaske um ein Medizinprodukt handelt, unterliegt sie dem Medizinproduktegesetz (MPG) mit definierten Vorgaben für Herstellung und Vertrieb (BFARM 2020).

Auf Empfehlung des RKI wird in dieser Arbeit der einfache MNS in die Vorhalte- und Lagerungsstrategie aufgenommen (RKI 2020).

2.3.1.3 Partikelfiltrierende Halbmaske

Die Partikelfiltrierende Halbmaske, auch FFP - Maske (Filtering Facepiece Respirator) (Abb. 8) genannt, ist im Ursprung ein Teil der PSA im Arbeitsschutz und wird im Bereich des Handwerks „Staubschutzmaske“ genannt. Wenn die Maske richtig anliegt, schützt sie den Träger vor größeren Partikeln und Tröpfchen sowie Aerosolen. Liegt die Maske dicht an, bietet sie zusätzlich einen wechselseitigen Schutz. Sie schützt andere vor ausgeatmeten Aerosolen des Trägers und filtriert bei der Einatmung die von anderen Personen stammenden Aerosole. Wie auch die OP-Masken unterliegen FFP-Masken gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen. Die FFP-Masken gibt es in drei verschiedenen Filterklassen. FFP- 1, FFP-2 und FFP-3, entsprechend der Filterleistung für Aerosole. Diese sind in der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 gelistet (BFARM 2020).

Die FFP-2 Maske muss aufgrund der EN-Norm mindestens 94% eines Testaerosols filtrieren. Masken wie N95(USA), KN95(China) und KF94(Korea) entsprechen der Europäischen Normen EN 149 und sind nach den jeweiligen Ländernormen benannt (BFARM 2020).

Folgende Angaben müssen auf der FFP-2 Maske abgebildet sein:

- Hersteller
- Produktbezeichnung
- Norm
- Schutzklasse
- CE – Prüfzeichen
- 4-stelliger Prüfstelle
- Haltbarkeit

(BFARM2020)

Auf Empfehlung des RKI wird in dieser Arbeit die FFP-2 Maske in die vorhalte- und Lagerungsstrategie aufgenommen (RKI 2020).

2.3.1.4 Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe bilden zusammen mit der Händedesinfektion die Grundlagen für eine keimfreie Arbeit mit Patienten in der Medizin. Eine eindeutige Definition der medizinischen Schutzhandschuhe besteht nicht. So spricht die Norm DIN EN 455 von „medizinischen Handschuhen zum einmaligen Gebrauch“ und die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TBRA 250) von „Schutzhandschuhen“ (GRUBER 2017). Der Schutzhandschuh dient nach „DINEN455““ und „TRBA 250““ zum Schutz des Patienten und ist deshalb ein medizinisches Produkt (Gruber 2017).

Schutzhandschuhe müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, welche abhängig von ihrem Anwendungsbereich sind. So müssen medizinische Schutzhandschuhe neben einem Schutz vor Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Laborchemikalien, auch zum Schutz vor Infektionen dienen, wie zum Beispiel vor Blut, Körperflüssigkeiten oder Stuhl übertragbaren Krankheiten oder vor Hautinfektionen durch infizierte wunden. Der medizinische Schutzhandschuh schützt Patient sowie Personal (GRuBER 2017).

Gruber beschreibt in den Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis, dass medizinische Schutzhandschuhe folgende Qualitätsnachweise erbringen müssen:

- „„Medizinprodukterichtlinie (Medical Device Directive - MDD): Europäische Richtlinie 93/42/EwG des europäischen Parlaments zur Gewährleistung der Sicherheit von Medizinprodukten in Europa
- Europäische Norm EN 455 1-4: Qualifizierung der Handschuhe zum einmaligen Gebrauch.“ (GRuBER 2017, S. 2)

Auf Empfehlung des RKI werden in dieser Arbeit einfache medizinische Schutzhandschuhe in die vorhalte- und Lagerungsstrategie aufgenommen (RKI 2020).

2.3.1.5 Desinfektionsmittel

Als Desinfektionsmittel werden Flüssigkeiten bezeichnet, die durch ihre chemische Zusammensetzung Mikroorganismen abtöten. Durch Ihre Eigenschaft können sie Materialien, Flächen, Gegenstände oder Körperteile, wie zum Beispiel die Hände, keimarm oder keimfrei machen. Die Anwendung von Desinfektionsmittelen wird überwiegend im medizinischen Bereich zur Sterilisation und Abtötung von Keimen genutzt. Durch ihre Anwendung in der Medizin zählen Desinfektionsmittel zu den medizinisches Produkten und unterliegen dem MPG. Dadurch werden an diese Mittel gesetzliche Anforderungen gestellt (ANTWERPES ET AL. 2020).

Antwerpes et al. Beschreiben diese Anforderungen wie folgt:

- schnelle und umfassende Keimverminderung
- ausreichende Eindringtiefe
- Wirkbeständigkeit gegenüber organischem Material
- geringe systemische Toxizität
- gute Verträglichkeit gegenüber Haut, Schleimhaut und Wunden
- lange Haltbarkeit bei gleichzeitiger biologischer Abbaubarkeit in der Umwelt
- geringe Geruchsbelästigung

(ANTWERPES ET AL. 2020)

Bei der Händedesinfektion ist besonders die Regel „5 Momente der Händehygiene“ zu beachten (RKI 2020). Diese besagt, die Hände vor Patientenkontakt, nach Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten (vor zum Beispiel Operationen), nach Kontakt mit Patientenumgebung und nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, zu desinfizieren (KRINKO 2016). Des Weiteren empfiehlt das RKI Desinfektionsmittel zu verwenden, die nachweisbar auch eine „ begrenzte Viruzidie “ besitzen, sodass das Desinfektionsmittel auch wirksam gegen behüllte Viren ist (RKI 2020).

Auf Empfehlung des RKI werden in dieser Arbeit Handdesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel in die Vorhalte- und Lagerungsstrategie aufgenommen (RKI 2020).

2.4 Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln

Im folgenden Abschnitt wird die Vorhaltung und Lagerung von medizinischen Schutzartikeln näher betrachtet. Hierbei werden einige begriffliche Abgrenzungen getroffen, die zum Verständnis der in dieser Arbeit benutzen Begriffe beitragen.

2.4.1 Vorhaltung

Als Vorhaltung oder Bevorratung werden Gegenstände bezeichnet, die beschafft werden, um Mangelzeiten zu überbrücken. Diese werden in bestimmter Menge eingelagert, um sicherzustellen, damit auch bei Engpässen, Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Nachschubs eine gewisse Zeit überbrückt werden kann (ARTMANN ET AL. 2012).

Beispiele für eine Bevorratung werden von Artmann, Duerler et al. folgende genannt:

- Sicherstellung der Versorgung
- Einlagerung als Puffer
- Einlagerung von Gütern, die in großen Mengen on Point abgerufen werden, um die Versorgung sicherzustellen
- Einlagerung von Vorräten für Krisenfälle

(ARTMANN ET AL. 2012, S. 330)

2.4.2 Lager

Der Begriff „ Lager “ beschreibt das geplante Liegen von Materialien und Gegenständen. Nach Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und des Deutschen Instituts für Normung (DIN) versteht man unter „ Lager “ einen Raum, eine Fläche oder einen Bereich in dem Gegenstände aufbewahrt werden und dort mit Menge und Typ dokumentiert und aufgezeichnet sind (GLEIßNER & FEMERLING 2008).

Die VDI Richtline 2411 definiert das Lager wie folgt:

„...jedes geplante Liegen von Arbeitsgegenständen im Materialfluss. Ein Lager ist ein Raum oder eine Fläche zum Aufbewahren von Stück- und/oder Schüttgut, das mengen- und/oder wertmäßig erfasst wird“ (ARTMANN ET AL. 2012, S. 182)

Der Begriff Lager kann ebenfalls als Kurzform für das Wort “Warenlager“ genutzt werden. Wie oben beschrieben, werden in einem Lager Materialien und Waren aufbewahrt und eingelagert. Sie werden dort bewahrt, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden oder Verwendung finden. Bei einem Lager kann es sich um ganze Häuser oder um einzelne Räume handeln (PROLOGISITK 2021).

Durch Lager werden Kosten produziert, und es wird Platz benötigt. Um Kosten und Lagerräume zu sparen, wird heutzutage immer häufiger auf die sogenannte „Just-in-Time“- oder „ On-Point“- Beschaffung und - Lagerung Wert gelegt. Waren werden zum Zeitpunkt geliefert, wenn sie benötigt werden. Dies spart Lagerungskosten, wie zum Beispiel Logistikmaterialien, Warenwirtschaftssysteme, Überwachung, Bewachung und Kosten für Lagerräume (PROLOGISITK 2021).

2.4.3 Rechtliche Grundlage für die Lagerung medizinischer Produkte

Ein Lager, das medizinische Schutzartikel bevorratet, unterliegt dem MPG und muss nach § 26 überwacht werden. Dies bedeutet einerseits, dass das Lager und die Bevorratung durch eingewiesenes Personal geführt und überwacht werden muss und andererseits, dass dieses Lager durch die überwachende Behörden überwacht wird und für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich ist. Der Betreiber muss akzeptieren, dass eine von der überwachenden Behörde beauftragte Person das Lager und die Räume inspizieren und kontrollieren darf und kann (BMG 07.08.2002).

2.5 Pandemie

Um den Begriff Pandemie und Pandemieplanung in Kontext zu bringen und ein Verständnis für den weiteren Verlauf der Forschung aufzubauen, müssen vorab begriffliche Erklärungen vorgenommen werden damit die Pandemie von Epidemie und Endemie unterschieden werden kann (Abb. 9).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9 - Seuchenartige Häufungen, eigene Darstellung nach Schwäbische (2020)

2.5.1 Epidemie, Pandemie und Endemie

Regional und zeitlich begrenzte, nicht weltweite Seuchen bezeichnet man als Epidemie (WAGNER 2020). Man spricht außerdem auch von einer „Erkrankungswelle“, was bedeutet, dass eine Vielzahl an Erkrankungen mit der gleichen Ursache und den gleichen Verläufen in einem zeitlich und räumlich begrenzten Gebiet auftreten. Es handelt sich meistens um Infektionskrankheiten, wobei dies nicht als Grundeigenschaft angesehen werden kann. So kann, zum Beispiel auch Adipositas (Übergewicht) als Epidemie gesehen werden (KIEHL 2015b) (LÜDI & LÜSCHER 2007).

Eine seuchenhaft weltweit gleichzeitig sich ausbreitende Krankheit nennt man Pandemie, die meistens von neuartige Erregern verursacht wird. Diese zeichnet sich durch eine hohe Zahl an Erkrankten und durch schwere Verläufe von Infektionskrankheiten, die von Mensch zu Mensch übertragbar sind, aus. Die Vorstufe einer Pandemie ist die „Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ (KIEHL 2015c; WAGNER 2020).

Eine Endemie, im Vergleich zur Pandemie, wird von Wagner als „... ständige Bedrohung“ (2020) definiert. Eine Krankheit die regelmäßig in bestimmten Regionen (endemisch) auftritt. Dieses endemische Auftreten ist zeitlich unbegrenzt und nicht immer gleichmäßig. So kann es, zum Beispiel, zu „Attraktionswellen“ kommen, in denen einmal mehr und einmal weniger Infektionen auftreten (KIEHL 2015a).

2.5.2 Pandemieplanung

Durch eine Pandemieplanung soll die Verbreitung neuartiger Krankheitserreger verlangsamt, Infektionen und Todesfälle in der Bevölkerung reduziert und die Versorgung von Kranken sichergestellt werden (RKI 2017).

Als Grundlage für die Pandemieplanung dient in Deutschland der „ Nationale Pandemieplan “. Dieser wurde vom Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag der Bundesregierung erstellt wurde. Dieser Pandemieplan zielt auf die Bekämpfung einer möglichen Influenzapandemie ab (RKI 2017).

Der Nationale Pandemieplan ist in zwei Teilen aufgebaut:

Der erste Teil befasst sich mit den Strukturen und Maßnahmen die bereits vorhanden sind, wie beispielsweise Hygiene, Diagnostik, Impfung oder wie diese im Pandemiefall aufgebaut werden müssen. Dieser Teil wurde von Bund und Ländern entwickelt (RKI 2017).

Der zweite Teil befasst sich mit den wissenschaftlichen Grundlagen zur Influenza und dient als Basis für die medizinischen und wissenschaftlichen Maßnahmen, die im Rahmen einer Pandemie getroffen werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel relevante Arzneimittel oder Handlungsanweisungen für medizinisches Personal (RKI 2017).

3 Untersuchungsgebiet

Das folgende Kapitel vermittelt einen Überblick und ein Grundwissen über das Untersuchungsgebiet dieser Arbeit. Die Stadt Ludwigsburg mit der dazugehörigen Feuerwehr und dem Bevölkerungsschutz wird näher erläutert. Im weiteren Verlauf wird näher auf die COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen global, für Europa und Deutschland eingegangen. Im letzten Abschnitt erläutert der Autor den aus der Pandemie resultierende Schutzmittelengpass näher.

3.1 Stadt Ludwigsburg

Im folgenden Abschnitt wird die Stadt Ludwigsburg mit einem kurzen geschichtlichen Überblick vorgestellt. Hier wird ein grundlegendes Verständnis für die Stadt Ludwigsburg und deren Entwicklung geschaffen, um die im Anschluss dann näher erläuterten soziodemographischen Merkmale der Stadt besser verstehen zu können.

3.1.1 Geschichte

Die Stadt Ludwigsburg ist keine gewachsene Stadt in Deutschland und in Europa,. 1704 ließ sich Herzog Eberhard Ludwig im heutigen Ludwigsburg ein Jagdschloss errichten und entschied sich 1709 dort seinen Herrschaftssitz zu planen. So entstand die barocke Planstadt Ludwigsburg. Im Stil seiner absoluten Herrschaft ließ er das einst gebaute Jagdschloss zu einer Residenz außerhalb Stuttgarts erweitern. Im Jahre 1718 erhielt Ludwigsburg das Stadtrecht und im selben Jahr verlegte der Herzog seinen bisherigen Herrschaftssitz von Stuttgart in das Ludwigsburger Barockschloss (Abb. 10). Um Ludwigsburg für den Adel und reiche Bürger interessant zu machen, erteilte er ihnen für eine Ansiedelung verschiedene Privilegien, wie beispielsweise 15 Jahre Steuerfreiheit, kostenlose Baumaterialien und Bauplätze sowie Religions- und Zollfreiheit (BETZ 2020; STADTVERWALTUNG LUDWIGSBURG 2012B).

Anmerkung der Redaktion: Diese Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10 - Residenzschloss Ludwigsburg (SSG BaWü 2021)

Privat war die Beziehung zu seiner Frau Johanna nicht von gegenseitiger Begeisterung geprägt. So hielt sich seine Frau überwiegend in Stuttgart auf. Für seine Mätresse Wilhelmine von Graevenitz baut Eberhard Ludwig 1728 sein Jagd- und Lustschloss Favorite weiter aus. Im Jahr 1733 starb der Herzog und sein Nachfolger Karl Alexander verlegte den 20 Regierungssitz zurück nach Stuttgart. Nachdem aber kurz nach der Fertigstellung das neue Residenzschloss Stuttgart niederbrannte, verlegte der nachfolgende Herzog Carl Eugen den Regierungssitz erneut zurück nach Ludwigsburg, um 1775 wieder nach Stuttgart zurückzukehren. Herzog Friedrich Wilhelm Karl von Württemberg erklärte im Jahr 1797 Ludwigburg zu seiner Sommerresidenz und wurde 1806 der erste König des Königreiches Württemberg (Betz 2020).

Ludwigsburg war seit der Regentschaft von Herzog Karl Eugen geprägt von Militär und Architektur und war deswegen zu dieser Zeit auch als „Schwäbisches Potsdam“ bekannt, was sich bis heute durch die Geschichte der Stadt zieht. Die Stadt blieb von den Folgen des zweiten Weltkrieges weitestgehend verschont und somit stellt der dunkelste Teil der Stadtgeschichte die Zerstörung der 1884 erbauten Synagoge dar, die bei den Novemberpogromen im Jahr 1938 völlig zerstört wurde. Nach Ende des zweiten Weltkrieges übernahmen die US-Truppen die militärischen Stützpunkte und Ludwigsburg wurde zur „ Großgarnison “ (Betz 2020; HÖHN 2018)

Ludwigsburg wird auch heute noch von seinen historischen Gebäuden geprägt, speist aber seine Attraktivität auch noch aus anderen vielfältigen Quellen: der politische Sitz des Landkreises Ludwigsburg (Landratsamt, Kreistag}, das Staatsarchiv des Landes Baden- Württemberg, die Zentralstaatsanwaltschaft von Deutschland für Verbrechen durch den Nationalsozialismus, das größte kommunale Klinikum in Deutschland mit Zentralversorgung (Akad. Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg), die Hochschulen (Filmakademie, pädagogische Hochschule, Verwaltungshochschule), Barockstadt, Altstadt, das Residenzschloss, Schlösser Favorite und Monrepos, staatliche Gärten (Schlossparks, Blühendes Barock), Kulturstadt (Ludwigsburger Festspiele}, Theater im Forum am Schlosspark, florierende Wirtschaft mit Unternehmen von Weltbedeutung (Mann & Hummel), Sportstadt (Basketballbundesliga mit Sportstätte Arena Ludwigsburg), gute Infrastruktur (Bundesautobahn A 81 und S-Bahn}, Urbanität, hoher Freizeitwert, Lage in der Metropolregion Stuttgart. Dies ist der Hintergrund für die wachsende Bevölkerungsentwicklung, die bald eine Einwohnerzahl von 100.000 erreichen wird, was auch der Grund für die Planung und Einführung einer Berufsfeuerwehr ist (Stadtverwaltung Ludwigsburg 2012c; FwG BaWü 02.03.2010).

Seit 01.09.2019 ist der parteilose Dr. Matthias Knecht Oberbürgermeister der Stadt Ludwigsburg (Stadtverwaltung Ludwigsburg 2020).

3.1.2 Soziodemographische Merkmale

Die soziodemographischen Merkmale einer Stadt, einer Region oder eines Landes stellen Informationen über die Bevölkerung dar. Sie enthalten demographische Merkmale, Informationen über Geschlecht, Herkunft, Zugehörigkeit (wie zum Beispiel Religion oder Ethnie}, Familienform, Haushaltsinformationen sowie Informationen zu Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt und Wirtschaft (Hoffmeyer-Zlotnik & Warner 2019).

Die folgenden soziodemographischen Merkmale der Stadt Ludwigburg beziehen sich auf die von der Stadtverwaltung Ludwigburg 2020 veröffentlichten Statistiken für das Jahr 2019.

3.1.2.1 Geografie und Fläche

Ludwigburg erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 4.335 Hektar und besitzt eine Stadtgrenze von 50,4 km. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung ist 6,6 km und die maximale Ost-West-Ausdehnung beträgt 12,9 km. Der höchste Punkt mit 365,1 m ü. NN ist der Lemberg, der niedrigste mit 196,2 m ü. NN der Fluss Neckar (Stadtverwaltung Ludwigsburg 2020).

3.1.2.2 Bevölkerung

Die Stadt Ludwigsburg hat, Stand 2019, 93.571 Einwohner (Abb. 11), von denen 49,2% Männer und 50,85% Frauen sind. Davon leben 17,5% Bürger mit Immigrationshintergrund in der Stadt, die aus152 Nationen stammen. Das Durchschnittsalter liegt bei 42,5 Jahren. Die Fertilität liegt bei 1,06% (997) und die Mortalität liegt bei 0,97% (914). In Ludwigsburg befinden sich 6.861 Einfamilienhäuser, 2.240 Zweifamilienhäuser und 5.269 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 46.045 Wohnungen (S TATISTISCHES L ANDESAMT Baden-Württemberg 2021; Stadtverwaltung Ludwigsburg 2020; UrbiStat 2021).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11 - Bevölkerungsentwicklung der Stadt Ludwigsburg 1961-2017, eigene Darstellung nach Statistisches Landesamt Baden -Württemberg (2021)

3.1.2.3 Arbeitsmarkt und Wirtschaft

In Ludwigsburg sind 54.740 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand 2019} und davon stammen 39.997 Personen aus der Stadt Ludwigburg. Bei 13.438 Personen ist der Wohnort auch der Arbeitsort. In Ludwigsburg sind 4.389 Gewerbe angemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt 3,6 % (Stand2019) (Stadtverwaltung Ludwigsburg 2020).

3.1.2.4 Bildung und Betreuung

Im Stadtgebiet der Stadt Ludwigburg befinden sich 14 Grundschulen mit 3.346 Schülern, 9 weiterführende Schulen mit 5.980 Schülern und 5 Hochschulen mit 10.707 Studenten. 4.161 Kindertagesstättenplätze und 12 Pflegeheime (Stadtverwaltung Ludwigsburg 2020).

3.2 Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz der Stadt Ludwigsburg

Das 2017 gegründete Amt für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Fachbereich 37, ist dem Dezernat II - Bildung, Sport und Soziales unter der Leitung des ersten Bürgermeisters Konrad Siegfried zugeteilt. Brandoberamtsrat Benedikt Bockemühl ist seit 2017 Amtsleiter des Fachbereichs 37 und somit zugleich Gesamtkommandant der Feuerwehr Ludwigsburg (LKZ 2018; LKZ 2017; FEUERWEHR LUDWIGSBURG 2021B; STADTVERWALTUNG LUDWIGSBURG 2012A).

Die Feuerwehr Ludwigsburg wurde im Jahr 1861 gegründet und zählt damit zu einer der ältesten Feuerwehren in Deutschland. Aufgrund diverser Eingemeindungen zählt die Gesamtfeuerwehr Ludwigsburg heute eine hauptamtliche Abteilung und acht freiwillige Abteilungen. Aufgrund der steigende Einsatzzahlen und der stark wachsenden Stadt wurde 1964 die hauptamtliche Abteilung gegründet. Die Gesamtfeuerwehr Ludwigsburg hat Stand Januar 2021 450 Mitglieder, welche sich auf 254 aktive Kräfte (Abb. 12) und 196 Mitglieder der Altersabteilung und Jugendfeuerwehr verteilen (FEUERWEHR LUDWIGSBURG 2021d).

Die Abteilung 1 - Abteilung Hauptamtliche Kräfte (HA) - mit ihren 41 Mitarbeitern teilt sich wie folgt auf:

- Ein Beamter der Qualifikationsebene 4 (QE4) (ehemals höherer feuerwehrtechnischer Dienst), Amtsleiter des Fachbereichs 37 und Gesamtkommandant der Feuerwehr Ludwigsburg
- Vier Beamte der Qualifikationsebene 3 (QE3) (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst)
- Eine Beamtin und 27 Beamte der Qualifikationsebene 2 (QE2) (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)
- Acht Tarifangestellte im Öffentlichen Dienst

(F EUERWEHR L UDWIGSBURG 2021a)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12 - Gesamtfeuerwehr LB, eigen Darstellung nach FW LB ( 2021d)

Diese 41 Einsatzkräfte versehen ihren Dienst in einem gemischten Schichtmodell (Abb. 13) in der Hauptfeuerwache in der Marienstraße 22 in Ludwigsburg. Unter der Woche, Montag bis Freitag, befinden sich 15 feuerwehrtechnische Beamte im Einsatzdienst, am Wochenende drei. Rund um die Uhr befinden sich ein Beamter und zwei bis fünf Tarifangestellte der Feuerwehr Ludwigburg in der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (ILS) des Landkreises Ludwigsburgs im Dienst (FEUERWEHR LUDWIGSBURG 2021a). Die Feuerwehr Ludwigsburg wurde im Jahr 2019 zu 1.151 Einsätzen alarmiert (FEUERWEHR LUDWIGSBURG 2021c)

Der Bevölkerungsschutz der Stadt Ludwigsburg ist dem Fachbereich 37 zugeteilt und unterliegt dem Amtsleiter (STADTVERWALTUNG LUDWIGSBURG 2012a).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 13 - Dienstmodell der Abt. 1, eigene Darstellung nach FW LB ( 2021 a)

3.3 Coronavirus Disease 2019 - COVID-19

Im Folgenden wird ein Überblick über das Coronavirus COVID-19 gegeben, um ein Grundverständnis, sowie den Zusammenhang für diese Arbeit zu bilden.

Das Coronavirus SARS-COV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein Ende 2019 identifiziertes neuartiges Coronavirus. Das Virus ist der Auslöser für die COVID-19-Erkankung (coronavirus disease 2019). Coronaviren sind Ribonukleinsäure­Viren (RNA-Viren), die den menschlichen Körper in verschiedenen Arten befallen und Erkrankungen verursachen können. Hierbei kann es sich um gewöhnliche Erkältungssymptome bis hin zu schwerwiegenden Atemwegs- und Lungenerkrankungen (ähnlich wie SARS und MERS) handeln. Das SARS-CoV-2 Virus benützt das Enzym ACE- 2 um in die Wirtzellen zu gelangen. Coronaviren treten bei Menschen, wie auch bei Tieren auf und sind zoonotisch (von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier - Übertragung einer Krankheit) (DHAMA ET AL. 2020; RKI 2021b).

Das SARS-CoV-2 Virus (Abb. 14) gehört zur Ordnung der Nidovirales, der Familie der Coronaviridae und der Unterfamilie Orthocoronavirinae an, die in vier Gattungen unterteilt ist. Die Untergattungen sind das Alphacoronavirus, Betacoronavirus, Gammacoronavirus und das Deltacoronavirus. Das Alpha- und Betacoronavirus stammt von Fledermäusen und das Gamma- und Deltacoronavirus von Vögeln und Schweinen ab (DHAMA ET AL. 2020).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14 - Virusstruktur SARS-CoV-2 (Dhama et al. 2020)

Als Hauptübertragungsweg für das Virus wurde die respiratorische Aufnahme durch Tröpfchen und Aerosole identifiziert. Der Median der Inkubationszeit, der Mittelwert, die Zeit des Beginns der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitssymptome des Virus, beträgt 5-6 Tage. Symptome entwickelt ein Infizierter, laut einer Studie des RKI, innerhalb von 10-14 Tagen. Laut Meldesystemen deutscher Gesundheitsämter sind Husten, Fieber, Erkältungssymptome, Geschmacks- und Geruchsverlust die häufigsten Symptome. Beim Krankheitsverlauf gibt es verschiedene Verläufe, wie bei einer Erkältung, aber auch Verläufe mit schwerer Lungenentzündung mit Lungenversagen und Tod. Aus aktuellen Berichten geht hervor, dass 2% der COVID-19-Patienten an ihren Erkrankungen verstorben sind. Frauen, Männer und Kinder sind von der Infektion in Deutschland in etwa gleich betroffen. Laut RKI erkranken Männer im Vergleich jedoch deutlich schwerer als Frauen. Besondere Risikogruppen sind ältere und vorerkrankte Menschen (RKI 2021b)

3.4 COVID-19-Pandemie

In diesem Abschnitt wird näher auf die COVID-19-Pandemie eingegangen. Es wird sich im Folgenden auf alle statistischen Daten bis einschließlich 12. Januar 2021 bezogen .

Am 31. Dezember 2019 erreichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Mitteilung, dass in der Stadt Wuhan, in der Provinz Hubei, im Südosten Chinas, eine große Anzahl an Personen an einer schweren Lungenentzündungen unbekannter Ursache erkrankt sind. Am 7. Januar 2020 wurde von chinesischen Virologen und Behörden die Ursache der Erkrankungen identifiziert. Ein neuartiges Coronavirus, das zuerst „,2019 nCoV“ (novel coronavirus) benannt wurde. Aufgrund der schnell ansteigenden Zahlen von infizierten Personen erklärte Dr. Tedros Adhanom Ghebreyeus, Generaldirektor der WHO, am 30. Januar 2020 den Ausbruch des neuartigen Coronavirus zur „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“. Zu diesem Zeitpunkt waren schon 98 Fälle außerhalb Chinas dokumentiert. Aufgrund einer schnellen Verbreitung des Virus, mit 118.000 infizierten Fällen und 4.291 Todesfällen in 114 Ländern, rief der Generaldirektor der WHO am 11. März 2020 offiziell eine Pandemie aus (WHO 2021).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 15 - Potentielle Übertragungswege SARS-COV-2 Virus (Dhama et al. 2020

Die Herkunft des Virus ist nach wie vor unklar und wird in den Medien und der wissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert. Immer wieder wird ein Meeresfrüchtemarkt in Wuhan als Ursprungsort mit der Infizierung in Verbindung gebracht. Die Analyse des ersten Patientenclusters zeigte, dass die Patienten alle einen gemeinsamen Expositionspunkt hatten. 13 der ersten 41 Patienten bestätigten, den Meeresfrüchtemarkt vor Auftreten der Symptome besucht zu haben. Auf dem „ Wuhan South China Seafood Market “ werden neben Fisch und Meeresfrüchten auch lebende Tiere wie Geflügel, Fledermäuse, Schlangen oder Schuppentiere verkauft, sodass eine zoonotische Übertragung stattgefunden haben könnte (Abb. 15). Aber dies ist nur eine Vermutung, da keine epidemiologische Verbindung zwischen späteren Fällen gefunden wurde. So ist bis heute unklar, wo der genau Ursprung des Virus ist (COHEN 2020; DHAMA ET AL. 2020).

Seit 14. Januar 2021 befinden sich 13 Virologen und Wissenschaftlicher im Auftrag der WHO in Wuhan, um dort in vier bis fünf Wochen den Ursprung des Genoms des Coronavirus zu erforschen (BÖGE 2021).

Das Epizentrum der COVID-19-Pandemie war zunächst China. China meldete bis 13. Mai. 2020 84.458 laborbestätigte COVID-19-Fälle und 4.644 Todesfälle, die mit der Infektion in Verbindung gebracht wurden. Bis zum 13. Mai 2020 wurden in mehr als 191 Ländern SARS-CoV-2-Fälle gemeldet. COVID-19 ist somit auf allen Kontinenten bis auf die Antarktis gemeldet worden. Viele Wochen lang stand Italien mit 221.216 Erkrankten und 30.911 Todesfällen im Mittelpunkt der Pandemie in Europa. Mit dem Stand von 12. Januar 2021 sind die Vereinigten Staaten das Land mit den meisten COVID-19 Fällen, 22.618.071 Erkrankte, und 376.280 Todesfälle. Weltweit sind 90.958.766 Menschen auf COVID-19 infiziert und 1.946.690 Menschen an der Erkrankung verstorben (DHAMA ET AL. 2020; JHU 2021).

Täglich veröffentlicht die Johns-Hopkins-Universität (JHU) die aktuellen COVID-19- Zahlen auf ihrem COVID-19-Dashboard. Dort ist das aktuelle pandemische Geschehen nachvollziehbar visualisiert. Das RKI arbeitet eng mit der JHU zusammen (JHU 2021).

Das SARS-CoV-2-Virus trat in Deutschland erstmals am 27. Januar 2020 in Erscheinung. Als sogenannter Patient „0“, der sich an der neuartigen Infektionskrankheit infiziert hatte, wird ein Mitarbeiter des bayerischen Automobilzulieferers Webasto SE, im Landkreis Starnberg bei München geführt. Für eine Unternehmensbesprechung in Bayern war eine Kollegin aus Shanghai angereist. Aufgrund einer akuten Erkrankung ist die Chinesin kurzfristig nach der Besprechung nach Shanghai zurückgereist. In Shanghai stellte sich heraus, dass sie sich mit dem neuartigen Virus aus Wuhan infiziert hatte und ihren Kollegen in Deutschland damit angesteckt hatte. Es wird vermutete, dass sie sich bei Ihren Eltern infiziert hatte, die sie kurz vor ihrer Reise nach Deutschland besuchten. Ihre Eltern stammen aus der Millionenstadt Wuhan (HANDELSBLATT 2020; IMÖHL & IVANOV 2021; WHO 2021).

Einen Monat später, am 27. Februar 2020 waren laut Johns-Hopkins-Universität 27 Personen in Deutschland infiziert und einen Tag darauf bereits knapp 40 Personen. Die Zahl der Infizierten stieg in Deutschland rapide an („erste Welle“). Aufgrund dieser stark ansteigenden Zahlen und der Ausrufung der Pandemie wurde am 22. März 2020 der erste Lockdown in Deutschland ausgerufen. Dieser Lockdown, der die Bürger und Bürgerinnen in ihren Bewegungs- und Kontaktfreiräumen beschränkte, sollte die Ausbreitung des Virus unterbrechen (IMÖHL & IVANOV 2021; WHO 2021).

In den Sommermonaten entspannte sich die pandemische Lage in der Bundesrepublik und das soziale Leben konnte langsam wieder hochgefahren werden. Nachdem in den Herbstmonaten die Infektionszahlen wieder drastisch anstiegen („zweite Welle“), wurde im November ein „Lockdown light“, der Maßnahmen wie zum Beispiel die Schließung der Gastronomie oder Fitnessstudios beinhaltete, vollzogen. Trotz der Beschränkungen stiegen die Zahlen deutlich an und im Dezember infizierten sich an Corona so viele Bürger der Bundesrepublik wie von März bis November. In Folge dieser Entwicklungen wurden erneute Lockdownbeschränkungen, wie zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperren, verhängt.

Im Zuge des Forschungsprojektes „ Lightspeed “ begann das Mainzer Pharmazieunternehmen „ Biontech “ im Januar 2020 an einem Impfstoff für das SARS-CoV-2-Virus zu forschen. Im Dezember 2020 erhielt das Unternehmen die Zulassung für die Produktion und den Vertrieb des neuartigen „ mRNA-Impfstoffes “ gegen das Coronavirus. Es konnte Ende Dezember bereits mit priorisierten Impfungen der Bevölkerung begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt waren in Deutschland bereits ca. 1.7 Mio. Menschen mit dem Coronavirus infiziert (Abb. 16) (IMÖHL & IVANOV 2021; WHO 2021; JHU 2021; SAHIN 2021; RKI 2021a; WREDE 2020).

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Excerpt out of 153 pages

Details

Title
Vorhalte- und Lagerungsstrategie von Schutzartikeln am Beispiel der COVID-19-Pandemieplanung für die Feuerwehr und den Bevölkerungsschutz (Ludwigsburg, Baden-Württemberg)
College
University of Bonn  (Geographisches Institut)
Grade
3,0
Author
Year
2021
Pages
153
Catalog Number
V1141202
ISBN (eBook)
9783346544537
ISBN (Book)
9783346544544
Language
German
Keywords
Katastrophenschutz, Katastrophenvorsorge, Katastrophenmanagement, Bevölkerungsschutz, Feuerwehr, Zivilschutz, Corona, Covid-19, Covid19, Pandemie, Schutzartikel, Mundschutz, Lagerung, Vorhaltung, Strategie, Pandemieplanung, Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophe
Quote paper
Florian Haubensak (Author), 2021, Vorhalte- und Lagerungsstrategie von Schutzartikeln am Beispiel der COVID-19-Pandemieplanung für die Feuerwehr und den Bevölkerungsschutz (Ludwigsburg, Baden-Württemberg), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1141202

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