Berufsfeldentwicklung. Das Handlungsfeld Sozialpädagogische Familienhilfe


Trabajo Escrito, 2020

13 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


I. Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Arbeitsfeld Kindheit, Jugend, Familie

3. Das Handlungsfeld Sozialpädagogische Familienhilfe
3.1 Rechtliche Grundlagen der SPFH
3.2 Antragstellung und Träger
3.3 Das Arbeitsfeld

4. Die Verortung in angrenzenden Hilfesystemen

5. Erforderliche Kompetenzen

6. Der Stadtteil als Handlungsfeld
6.1 Handlungsmöglichkeiten in der Praxis
6.2 Mögliche Schwierigkeiten

7. Schlusswort

III. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Studierende der Soziale Arbeit befinden sich in der Situation, nach ihrem Studium für ihre zukünftige Tätigkeit als Sozialarbeiter*in zwischen verschiedenen Handlungsfeldern und Zielgruppen auswäh­len zu können, die sich in einer Zeit der schnellen Veränderungen von gesellschaftlichen Strukturen, Lebensformen und demografischem Wandel immer weiter entwickeln und ergänzt werden.

Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht zum einen eine relativ hohe Flexibilität bezüglich der Wahl möglicher Arbeitsfelder, zum anderen ist es gerade deshalb umso wichtiger, dass Studierende be­reits während ihres Studiums unter Einbezug der eigener Persönlichkeit, Interessen und Grundhal­tung, ihre Vorstellungen in einem Prozess, der sich während des Studiums, aber auch darüber hin­aus während der gesamten Berufstätigkeit, stets wandeln und neu definieren sollte, neu gestalten und umgestalten.

Im Laufe der Bearbeitung des Moduls „Berufsfeldentwicklung“ hat sich für mich bestätigt, dass mein favorisierter Schwerpunkt in der ambulanten Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien liegt. Indem ich mich ausführlicher mit den Teilfeldern beschäftigt und dazu recherchiert habe, inte­ressiere ich mich nun sehr für die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) als ambulante Hilfe zur Erziehung für Familien mit Kindern und werde daher diese genauer beschreiben.

Diese Hausarbeit kann nicht die praktische Erfahrung im Handlungsfeld ersetzen, jedoch soll sie aufzeigen, ob sich für mich die Attraktivität bestätigt.

Dabei werde ich auf die Verortung in angrenzenden Hilfesystemen eingehen. Über welche Sozial-, Methoden- und Fachkompetenzen, die ich für meine angedachte Tätigkeit als notwendig erachte, sollte eine sozialpädagogische Fachkraft im von mir favorisierten Handlungsfeld verfügen und aus welchen Gründen.

Das Vorstellen möglicher Angebote für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern soll anschlie­ßend einen Bezug zur Praxis herstellen. Dabei werde ich auf aktuelle (politische) Herausforderungen eingehen.

Zum Schluss werde ich unter Berücksichtigung der Fragestellungen ein Fazit aus meinem Hauptteil erschließen und neu gewonnene Erkenntnisse vorstellen.

2. Das Arbeitsfeld Kindheit, Jugend, Familie

„Es braucht ein Dorf, um ein Kind zu erziehen.“ (Afrikanisches Sprichwort)

„Die Familie als erste und meist wichtigste Lebensgemeinschaft [.] prägt Kinder und Jugendliche, sie gibt Liebe, Schutz, Geborgenheit, Anregung, kann aber auch für Überforderung, Stress und Ge­walt stehen.“ (Albrecht et al. 2014, S. 606 ff)

Die Institution Familie war und ist in einem nie endenden Wandel. Familiengrößen haben sich ebenso wie Familienformen und Funktionen einer Familie sehr stark verändert. Die Aufgaben, die gesellschaftlich an eine Familie gestellt werden, sind sehr anspruchsvoll (vgl. Jaszus et al. 2008, S.14).

„Die Familie ist grundlegend für die Entwicklung, den biografischen Verlauf, für Bildungserfolg und soziale Teilhabe und ist weiter als entscheidend und geradezu als Symbol für die Verschränkung von Bildung, Betreuung und Erziehung anzusehen.“ (Jordan et al .2015, S. 16)

Die Problemlagen der Zielgruppe Familie sind oft sehr multipel und Probleme der jeweiligen Arbeits­felder häufig übereinander greifend. Da sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche be­troffen sein können, ist meistens die gesamte Familie Adressatin der Hilfe.

Nachfolgend werde ich näher auf das Teilgebiet Sozialpädagogische Familienhilfe als ambulante Erziehungshilfe des Handlungsfeldes Kindheit, Jugend, Familie eingehen.

3. Das Handlungsfeld Sozialpädagogische Familienhilfe

3.1 Rechtliche Grundlagen der SPFH

In Paragraph 1, Absatz 1 des 8. Sozialgesetzbuches des Kinder- und Jugendhilfegesetzes heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1, Absatz 1, SGB VIII), weiterhin sind nach Absatz 2 Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern (vgl. §1, Absatz 2, SGB VIII).

Im Rahmen des Paragraphen 27, Absatz 1 des 8. Sozialgesetzbuches, der dem Personensorgebe­rechtigten bei einem Erziehungsdefizit den Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung zusichert (vgl.§27, Absatz 1, SGB VIII) soll durch eine SPFH nach Paragraph 31 eine in der Regel auf längere Dauer angelegte intensive Betreuung und Begleitung der Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Be­wältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie Unterstützung im Kon­takt mit Ämtern und Institutionen gegeben werden. Die SPFH ist seit 1991 rechtlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert (vgl. §31, SGB VIII).

3.2. Antragsstellung und Träger

Im Zentrum der Hilfen zur Erziehung steht zunächst das zuständige Jugendamt, welches die Hilfe gewährt und finanziert. Leistungserbringer sind oft freie Träger sowie öffentliche und gemeinnützige Träger (vgl. Krause / Peters 2014, S.53).

SPFH wird in der Regel auf Antrag der Personensorgeberechtigten gewährt, für die Praxis bedeutet das für die Adressaten der SPFH häufig einen mittelschweren bis schweren Zugang zur Hilfe, da von Ihnen ein Hilfebedarf dargelegt und beantragt werden muss, es sei denn, das Jugendamt ermit­telt beispielsweise durch einen Hinweis von Dritten einen Hilfebedarf (vgl. Krause/Peters 2014, S.53 ff), wodurch die nun angeordnete Hilfe zum „Zwang“ für die Familie werden kann. Im Kontext zu Paragraph 8a des achten Sozialgesetzbuch wird die Familienhilfe zur Kontrollaufgabe, da für die Familie eine Herausnahme der Kinder bei einer Kindeswohlgefährdung droht (vgl. §8a, SGB VIII).

3.3 Das Arbeitsfeld

Familien der Kinder und Jugendlichen in Erziehungshilfe sind überdurchschnittlich häufig „unvoll­ständige“ Familien, stammen überwiegend aus sozial benachteiligten Schichten und weisen i.d.R. eine Kumulierung von wirtschaftlichen, sozialen und psychischen Problemen auf (vgl. Krause/Pe- ters, 2014, S.33).

In der SPFH sucht eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig eine Familie in deren persönli­chen und privaten Umfeld, also in ihrem Zuhause auf. Ihre Aufgabe ist es, die Familie in ihrem Alltag zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten (vgl: Gut 2014, S. 13).

In einem gemeinsamen Hilfeplangespräch werden mit der Familie, einem Mitarbeiter des Jugend­amtes, die zukünftige Familienbegleitung und bei Bedarf weiteren Fachkräften erste Ziele, Erwar­tungen und Aufgaben formuliert.

Im Verlauf der Hilfe werden diese immer wieder auf Erfolg geprüft oder auch neu überdacht.

Die Fachkraft besucht nun in regelmäßigen Abständen, wobei die Frequenz zwischen einer Stunde im Monat bis zu 20 Stunden in der Woche und mehr variieren kann, die Familie, um sie vor Ort bei ihren vielschichtigen Problemen zu unterstützen oder Ratschläge zu geben (vgl. Gut 2014, S. 13f). Die Hilfe ist langfristig angelegt und kann in ihrer Dauer je nach Bedarf variieren.

Die Unterstützung der Bewältigung von Alltagsanforderungen, die Förderung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern, das Erarbeiten von Tagesplänen, die Förderung der Kinder im schulischen, emotionalen und sozialen Bereich, eine Hilfestellung im Umgang mit Ämtern, Behörden, Schule und das Aufzeigen der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von unterstützenden Leistungen sind Hilfen, die die Fachkraft anbieten kann. Voraussetzung ist, dass die Familie bereit ist, aktiv mit ihr an ihren Problemen zu arbeiten.

In Gesprächen und beim Zuhören muss zunächst ein Vertrauensverhältnis zwischen Familienhel­fenden und Adressat*innen aufgebaut werden. Nicht nur Probleme und Konflikte sollen erkannt, sondern auch vorhandene Ressourcen sowohl der einzelnen Familienmitglieder als auch der ge­samten Familie gestärkt werden, um diese für eine Hilfe zur Selbsthilfe, die die Familie zur selbst­ständigen Problemlösung befähigen soll, zu erkennen, zu aktivieren und zu nutzen.

Es gibt verschiedene Handlungskonzepte, mit denen die Fachkräfte an ihre Aufgaben herangehen. Ziel ist eine schrittweise Verselbstständigung, in einer Ablösephase wird die Hilfe dann allmählich reduziert. Die Gestaltung der SPFH geschieht aufgrund der Vielschichtigkeit der Probleme auf höchst unterschiedliche Weise (vgl. Gut 2014, S. 29).

Das Ziel der SPFH ist eine Hinführung zu einer selbstständigen und erfolgreichen Lebensführung und Erziehung, die auch auf einer besseren sozialen Vernetzung der oft sozial isolierten Familien und einem Anknüpfen an weitere Hilfesysteme besteht.

4. Die Verortung in angrenzenden Hilfesystemen

Das Arbeiten mit der Familie in deren direktem Umfeld birgt das Risiko für Sozialarbeitende von der Vielfaltigkeit der Probleme „überflutet“ zu werden (vgl. Winkelmann 2020, S. 112). Wie bereits be­schrieben, ist es sehr vielseitig und reicht von sozialpädagogischen Aufgaben im erzieherischen Bereich und im Umgang mit Schule und Kindergarten, bis hin zu therapeutischen Aufgaben bei­spielsweise bei Konflikten in der Familie, psychischen Erkrankungen von Eltern und Kindern bis hin zu Aufgaben, die gute Kenntnisse im Sozial- und Verwaltungsrecht erfordern, wie z.B. bei der Inan­spruchnahme von Sozialleistungen der Klienten. Daher ist eine Vernetzung mit angrenzenden Hil­fesystemen unabdingbar.

Häufig ist die Lebenssituation der Familie durch massive materielle Probleme gekennzeichnet (vgl. Winkelmann 2020, S. 112). „Erst wenn die materielle Versorgung geregelt ist, ist es möglich, mit den Familien an anderen Problemstellungen [...] zu arbeiten. (Winkelmann 2020, S. 112).Um die Bera­tung zur Inanspruchnahme und die praktische Hilfe bei der Antragsstellung von Sozialleistungen sowie bei Problemen mit Ämtern zu ergänzen, ist eine Schuldnerberatung im Rahmen der Leis­tungen der Sozialhilfe, verankert in Paragraph11 des 12. Sozialgesetzbuches , bei bestehenden Schulden und generell als Hilfe zum geplantem Umgehen mit vorhandenen finanziellen Mitteln denk­bar.

Die Fachkraft kann bei der Vermittlung einer Schuldnerberatung, bei der Kontaktherstellung und bei der Überwachung des Einhaltens von Terminen helfend unterstützen. Durch einen Austausch und regelmäßigen Kontakt zwischen beiden Hilfesystemen können Schwierigkeiten besprochen und be­hoben werden.

Weitere Hilfen zur Erziehung in denen die SPFH verortet ist, sind:

Die ambulanten Hilfen :

Sie beinhalten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zunächst die Erziehungsberatung als die nie- drigschwelligste, also die leicht zugänglichste. In Familienberatungsstellen werden Kinder und Ju­gendliche sowie deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller Probleme, Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung beraten (vgl. §28, SGB VIII).

Betreuungshilfe: Sie soll dem Kind oder dem Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungs­problemen unter Einbezug des sozialen Umfelds unterstützen und die Verselbstständigung fördern (vgl. §30, SGB VIII).

Die teilstationären Hilfen .

Die soziale Gruppenarbeit : Bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltens­problemen soll vor allem für ältere Kinder und Jugendliche auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts deren Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden (vgl. §29. SGBVIII). Sie wird oft an Schulen für Kinder und Jugendliche angeboten, deren Bedarf über den eines gewöhnlichen Hortplatzes hinausgeht. Daneben ist sie häufig auch als niedrigschwelliges An­gebot in Jugendzentren oder Jugendtreffs zu finden (vgl. Albrecht et al. 2014, S.82). „Die Gruppen­teilnehmer kommen häufig aus sozial benachteiligten Familien“. (ebd., S. 82)

„ [...]. Die Angebote sind auf verschiedene Problemlagen zugeschnitten [...] (ebd., S. 82).

Die Erziehung in einer Tagesgruppe : Durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schu­lischen Förderung und Elternarbeit wird die Entwicklung des Kindes gefördert. Ziel ist es, den Ver­bleib des Kindes in der Familie zu sichern (vgl. § 32, SGB VIII). Ihr Unterschied liegt im Vergleich zur sozialen Gruppenarbeit in der höheren Intensität der pädagogischen Betreuung.

Die Arbeit umfasst sozialpädagogische Gruppenarbeit in einem durch gemeinsame Mahlzeiten, Hausarbeiten, Spiele oder Freizeitangebote strukturierten Alltag [.]“. (Albrecht et al. 2014, S. 83)

Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung können bei Geeignetheit und Notwendigkeit gleichzeitig zur sozialpädagogischen Familienhilfe angeboten werden.

Auch hier ist ein regelmäßiger Austausch und Gespräche zur Entwicklung der Hilfen zwischen der familienunterstützenden Fachkraft und weiteren Fachkräften notwendig.

Die stationären Hilfen umfassen:

Die Vollzeitpflege , bei der die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zeitlich befristet oder auf Dauer entsprechend dem Alter, dem Entwicklungsstand und den persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie in einer ande­ren Familie stattfindet (vgl. § 33, SGB VIII).

Die Erziehung in der Familie wird ebenso in der Heimerziehung oder in sonstigen betreuten Wohnformen ersetzt. Hier werden Kinder und Jugendliche auf längere Zeit angelegt durch thera­peutische und pädagogische Angebote in ihrer Entwicklung gefördert und in Fragen der Ausbildung, Beschäftigung und Lebensführung unterstützt. (vgl. § 34, SGB VIII).

Gründe für die Bevorzugung der Heimerziehung gegenüber der Vollzeitpflege können sein, dass in einer Vollzeitpflege keine geeigneten Entwicklungsmöglichkeiten gefunden wurden, oder die Kinder und Jugendliche ausdrücklich diese Form der Unterbringung bevorzugen (vgl. Albrecht et al. 2014, S.84).

Bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine sehr intensive und spezialisierte Einzelbetreuung auf längere Zeit für Jugendliche, die einer ganz besonderen Un­terstützung bedürfen (vgl. §35, SGB VIII).

[...]

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Berufsfeldentwicklung. Das Handlungsfeld Sozialpädagogische Familienhilfe
Calificación
2,7
Autor
Año
2020
Páginas
13
No. de catálogo
V1141786
ISBN (Ebook)
9783346519061
Idioma
Alemán
Palabras clave
Soziale Arbeit, IUBH, IU
Citar trabajo
Christine Meyer (Autor), 2020, Berufsfeldentwicklung. Das Handlungsfeld Sozialpädagogische Familienhilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1141786

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