Welchen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit mit Flüchtlingskindern ausgesetzt? Dazu wird zunächst der Flüchtlingsbegriff definiert und die aktuelle Lage der in Deutschland angekommenen Flüchtlingskinder geschildert. Im weiteren Verlauf wird auf die Gründe und Folgen der Flucht eingegangen. Im Anschluss werden auf die Anforderungen, die den pädagogischen Fachkräften zusteht näher erläutert und darauffolgend wird das Thema der Interkulturellen Erziehung in Kindertageseinrichtungen aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung Flüchtling
2. 1 Aufenthaltsrechtlicher Status
2. 2 Gründe der Flucht
2. 3 Folgen der Flucht
3. Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte
4. Interkulturelle Erziehung in der Kindertageseinrichtung
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Immer wieder kommen Menschen nach Deutschland, um Sicherheit und Schutz zu finden. Der Flüchtlingssturm sorgt für eine mehrheitliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und in den Medien. Es lassen sich nicht nur Männer und Frauen, sondern auch zahlreiche Kinder, die von dem Elend die in ihrer Heimat herrscht in Deutschen Böden nieder. Wo werden die Kinder untergebracht und wie werden sie pädagogisch betreut? Wenn sie in pädagogischen Kindertageseinrichtungen betreut werden, wie gehen Fachkräfte im Bereich der Elementarpädagogik mit diesen Kindern um?
In dieser Hausarbeit wird ein Versuch unternommen der folgenden Fragestellung nachzugehen: Welchen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit mit Flüchtlingskindern ausgesetzt? Dazu wird zunächst der Flüchtlingsbegriff definiert und die aktuelle Lage der in Deutschland angekommenen Flüchtlingskinder geschildert. Im weiteren Verlauf wird auf die Gründe und Folgen der Flucht eingegangen. Im Anschluss werden auf die Anforderungen, die den pädagogischen Fachkräften zusteht näher erläutert und darauffolgend wird das Thema der Interkulturellen Erziehung in Kindertageseinrichtungen aufgezeigt.
2. Begriffsbestimmung Flüchtling
Zur Begriffsbestimmung: Wer ist ein Flüchtling, wen bezeichnet man als solchen und wie wird der Begriff Flüchtlingskinder aufgefasst? Ein Flüchtling ist eine Person, die unfreiwillig aus ihrem Herkunftsland flieht. Flüchtlinge sehen in ihrem Herkunftsland keinen Ausweg mehr und fühlen sich aufgrund der Umstände und die damit verbundenen Menschenrechtverletzungen dazu gezwungen, ihr vertrautes zu Hause zurück zu lassen. Denn in ihrer Heimat herrschen unmenschliche und unerträgliche Lebensbedingungen, die die Menschen daher dazu nötigt nach einem internationalen Schutz zu suchen (vgl. Amnesty International 1997, S.10). Flüchtlinge verlassen demzufolge nicht gewollt ihr Ursprungstaat sondern, um im Aufnahmeland Schutz zu finden (vgl. Maier-Borst 2003, S.119). Die Genfer Flüchtlingskonvention, die 1951 ein Abkommen für die Rechte der Flüchtlinge anerkannte grenzt den Flüchtlingsbegriff ein. Nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention gilt eine Person als ein Flüchtling die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will“(Art. 1 A Abs. 2 GFK).
Es finden in der Sozialwissenschaft wiederum verschiedene Diskurse über den Begriff des Flüchtlings statt. „Jeder Versuch einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Bestimmung des Flüchtlingsbegriffs, der über eine kritische Analyse Herstellungsprozesse von Flüchtlingsdefinitionen hinausgeht, hat eine hoch problematische Implikation. Denn wenn für diejenigen, die als Flüchtlinge gelten, eine spezifische Schutzbedürftigkeit anerkannt wird, dann bestreitet jede positive Bestimmung des Flüchtlingsbegriffs implizit denjenigen solche Schutzbedürftigkeit, die nicht als Flüchtlinge gelten können“(Scherr 2015) .Hierbei betont Scherr sehr deutlich, dass in der sozialwissenschaftlichen Flüchtlingsforschung eine Problematik besteht, die in ein gesellschaftliches Macht- und Herrschaftsverhältnis eingeschlossen ist und sich davon leider schwer entziehen kann.
Der Begriff Flüchtlingskinder kann missverständlich sein und wirft Fragen auf. Alle Minderjährigen Flüchtlingskinder können nicht als eine kohärente Gruppe beschrieben werden. Denn die Interessen, Erwartungen und Erfahrungen sind sehr unterschiedlich. Der Begriff Flüchtlingskinder lässt sich trotz dessen auf die gesamte Gruppe der 0- bis 18- jährigen definieren (Berthold 2014, S.12f).
2.1 Aufenthaltsrechtlicher Status
Um einem Flüchtling im Aufnahmeland Schutz zu gewähren wird die Anerkennung einer Person zu einem Flüchtling in einem Verfahren des zuständigen Bundesamtes festgelegt. Dabei unterscheidet das deutsche Ausländer und Asylrecht verschiedene Gruppen von Flüchtlingen für den aufenthaltsrechtlichen Status (vgl. Bade/Oltmer 2004, S.115). Diese sind Asylbewerber, Asylberechtigte, De-facto-Flüchtlinge, Bleiberechtsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und die Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge (vgl. ebd.).
2.2 Gründe für die Flucht
Für Menschen die flüchten, ist die Flucht mit einem Zwang gekennzeichnet ihren Lebensmittelpunkt zu wechseln und hat für ihn die Konsequenz eines nicht beabsichtigten Abbruchs von sozialen Beziehungen (vgl. Adam/Inal 2013, S.18). Die bedeutendsten Flüchtlingsursachen sind politische Gewalt, Unterdrückung, ethnische Verfolgungen, religiöse Auseinandersetzungen, Umweltkatastrophen und bewaffnete Konflikte wie Kriege (vgl. Amnesty International 1997, S.29). Für Kinder resultieren die Flüchtlingsgründe durch die Verletzung grundlegender Kinderrechte, die in der Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Diese Kinder werden oftmals als Kindersoldaten rekrutiert, werden zwangsverheiratet oder müssen Genitalverstümmelungen über sich ergehen lassen. Auch geringe die Zukunft versperrende Bildungsmöglichkeiten sowie die Angst als ein Opfer des Kinderhandels zu werden sind Gründe warum Kinder. In der Regel sind die Flüchtlingsgründe nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen, sondern es kann von einem Geflecht mehrerer Fluchtursachen ausgegangen werden (vgl. Ehring 2008, S.8).
2.3 Folgen der Flucht
In Deutschland angekommen können die Erfahrungen für die Betroffenen mit psychischen Belastungen verbunden sein. Vor allem für die Kinder ist die Situation sehr schwierig. Denn bedacht muss werden, dass die Kinder viele unmenschliche Erfahrungen gemacht haben und dabei Zeugen und zugleich Opfer von Gewalt waren. Sie wurden gezwungen mit anzusehen, wie Menschen ums Leben kamen und hatten keinerlei Einfluss auf die Geschehnisse. Die meisten von ihnen mussten miterleben, wie Familienangehörige und Freunde getötet wurden (vgl. Holzapfel 1999, S.99). Zudem haben sie nicht nur einzelne traumatische Erlebnisse durchlitten, sondern waren mehreren traumatischen Ereignissen ausgesetzt. Sie erlitten Vernachlässigungen durch die Bindungsperson und erlebten mehrfache Beziehungsabbrüche (vgl. Schmid/Schröder / Jenkel 2012, S.135). Solche Erlebnisse hinterlassen Spuren bei den Kindern und können ihre fortführende Entwicklung beeinträchtigen. Die Auswirkungen zeigen sich darin, dass die meisten Kinder unter Angstzuständen, Depressionen, Trennungsangst sowie psychosomatische Folgen leiden oder traumatisiert sind (vgl. Unicef o. J.).
Die Belastungen sind insbesondere für junge Kinder dann schwierig, wenn sie im Säuglingsalter oder in der Kleinkindzeit ihre Bezugspersonen verlieren oder von dieser getrennt werden. Denn das Kind ist in seinen ersten Lebensjahren von einer primären Bezugsperson, abhängig. Die Bindung zur Mutter dient dem Kind als sichere Basis und hilft ihm, durch wechselseitiges feinfühliges Verhalten mit den äußeren Umweltreizen umzugehen. Es hilft dem Kind in unerklärlichen Stresssituationen das innere Gleichgewicht zu finden (vgl. Lawen 2003, S.36 ff.). „Der Anteil des Kindes besteht darin, sein angeborenes soziales Verhaltensrepertoire für angemessene Signale […] so einzusetzen, dass die primäre Bezugsperson adäquat antwortet und sich beim Säugling ein Gefühl des „Gut versorgt-Werdens“ einstellt.“(Adam/Inal 2013, S.26) Eine positive Bindung zur primären Bezugsperson hilft dem Kind der Umgebung zu vertrauen, sich autonom zu entfaltet und die weitere Entwicklungsaufgabe angemessen zu bewältigen (vgl. Adam/Inal 2013, S.26).
Um die Kriegserlebnisse, die die Kinder als unerklärlich erfahren zu verarbeiten, spielt das Alter und ihre Entwicklungsstufe eine wesentliche Rolle. Bei relativ jungen Kindern sind die Handlungen nicht offensichtlich zu identifizieren. Meistens machen sich die Belastungen jedoch in ihrem Spielverhalten bemerkbar. Sie wirken überängstlich, zeigen Trennungsangst oder haben Albträume. Kinder im Vorschulalter nehmen die Geschehnisse bewusst wahr und können Zusammenhänge mit den Erfahrungen verstehen. Sie zeigen oft ein depressives Verhalten, sind aggressiv oder ziehen sich zurück (vgl. Holzapfel 1999, S.99).
3. Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte
In dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gilt „das Recht aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“(Diakonie Deutschland 2016, o.J.) Dies gilt für alle Kinder und Jugendliche auch wenn sie nur einen geduldeten Status besitzen (vgl. ebd.). So tragen die Betreuungssysteme den ersten Teil dazu bei, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Die Aufgaben für die pädagogischen Fachkräfte resultieren vor allem darin, den Kindern besonders viel Zuwendung und Hilfestellung zu bieten, um die Erlebnisse zu verarbeiten (vgl. Dietz 1999, S.33f.). Besonders wichtig ist es hierbei, das Bindungsbedürfnis der Kinder zu erkennen und sensibel darauf zu reagieren. Nach Bowlbys Bindungskonzept hilft eine sichere Bindungsbeziehung dem Kind Stresssituationen zu überwinden und zu bewältigen. Die Entwicklung einer Bindungsbeziehung zur pädagogischen Bezugserzieherin erfolgt dann, wenn das Kind zuwendende, Sicherheit gebende, Stress mindernde, ihre explorationsunterstützende Aspekte und Assistenz von den ElementarpädagogInnen erfährt (vgl. Ahnert 2007, S.33f.). Auf Grundlage der sicheren Bindung muss den Kindern geholfen werden sich in die KiTa einzuleben, die deutsche Sprache zu erwerben, sie mit dem Kindergarten Alltag und den Ritualen, wie den Liedern, Spielen sowie Festen vertraut zu machen (vgl. Holzapfel 1999, S.34). Dabei ist es wichtig, ihnen eine Umgebung zu schaffen, die ihnen das Gefühl geben willkommen zu sein. In der Umsetzung diese Anforderungen, besteht die Relevanz für die pädagogischen Fachkräfte darin, vorurteilsbewusst zu arbeiten. Die Fachkräfte müssen alle Kinder in ihrer Individualität wertschätzen, ihre Bedürfnisse wahrnehmen und ihre Verschiedenheit akzeptieren und respektieren (vgl. Wagner 2013, S.30). Somit ist die Reflektion der eigenen kulturellen Wertevorstellungen in der Arbeit mit Zuwandererkindern sehr wichtig. Denn, durch die Selbstreflektion kann die pädagogische Fachkraft ihre Haltung in der Arbeit kennenlernen und so Vorurteile abbauen und der fremden Kultur mit Offenheit, Verständnis und Verantwortungsbewusstsein entgegentreten. Ein Verständnis für andere Kulturen kann nur dann erfolgen, wenn ein Bewusstsein für den eigenen Ethnozentrismus entwickelt wurde (vgl. Zacharaki 2009, S.17). Neben der Selbstreflektion müssen pädagogische Fachkräfte auch Kommunikationskompetenzen besitzen und mit Konflikt Situationen umgehen können. Denn die Förderung der Kinder muss generell schon früh beginnen. Dazu ist es wichtig die Eltern mit in die Arbeit einzubeziehen. So kann mehr über die familiäre Situation erfahren werden und dort angesetzt Hilfe angeboten werden. In der Praxis zeigen sich dabei oft Schwierigkeiten. Neben den Sprachbarrieren, kennen Eltern partnerschaftliche Beziehungsverhältnisse zu Fachkräften nicht. Zudem kennen sie sich mit der Infrastruktur und dem Schulsystem nicht aus (vgl. Dietz 1999, S.34). Hier ist es wichtig, die Eltern über die Beratungs- und Betreuungsangebote zu informieren. Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Kind und der Einrichtung bildet einen wichtigen Bestandteil in der Arbeit mit den Kindern und muss daher realisiert werden. Durch die Miteinbeziehung der Eltern können sich die Kinder besser in die neue Gesellschaft einleben (vgl. Dietz 1999, S.43). In der Zusammenarbeit besteht die Wichtigkeit darin, die Erziehungsstiele oder andere kulturelle Unterscheidungen offen gegenüberzustehen und in einem Dialog ihre Hintergründe versuchen zu verstehen. Dabei müssen die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte als gleichberechtigte Partner gelten (vgl. Altan/Foitzik/Goltz 2011, S.7).
Im Allgemeinen zeigt sich, dass in der Arbeit mit fremden Kulturen die interkulturelle Kompetenz eine wichtige Voraussetzung für die pädagogischen Fachkräfte darstellt. Interkulturelle Kompetenz meint die Anerkennung von Divergenzen von Menschen anderer Kulturen und den angemessenen Umgang mit dieser Vielfältigkeit (vgl. Gogolin 2004, S.288). Um interkulturelle Kompetenzen zu verdeutlichen, werden Fähigkeiten wie die Empathiefähigkeit als die Bereitschaft sich in andere einzufühlen, die Selbstreflektionsfähigkeit, um ein Perspektivenwechsel vornehmen zu können, sowie die Ambiguitätstoleranz als die Fähigkeit Widersprüchlichkeiten mit diversen Kulturen auszuhalten. Aber auch die Konfliktfähigkeit und die Haltung in der Information Vermittlung sowie die Bereitschaft des aktiven Zuhörens beschrieben (vgl. Yoksulabakan/ Haddou 2013, S.74). „Interkulturelle Kompetenz ist die Kompetenz einer Person, in kulturellen Überschneidungssituationen erfolgreich handeln zu können.“(Thomas/Simon 2007, S.136 zit. nach Marschke 2011, S.75).
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- Arbeit zitieren
- Meryem Akcay (Autor:in), 2017, Welchen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte in der Arbeit mit Flüchtlingskindern ausgesetzt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1141861
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