Warum meint Kant nicht Demokratie, wenn er von der republikanischen Verfassung spricht?

Über Kants "Zum ewigen Frieden"


Seminar Paper, 2008

12 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Republik als Bedingung für den ewigen Frieden
2.1. Kants Begriff der Republik
2.2. Warum meint Kant nicht Demokratie wenn er von der republikanischen Verfassung spricht?
2.3. Die Friedensfreundlichkeit der republikanischen Verfassung

3. Politiktheorie im Zeitalter der Globalisierung
3.1. Sind Republiken friedfertig?
3.2. Höffes Theorie internationaler politischer Gerechtigkeit

4. Schlussbemerkung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Schrift „Zum ewigen Frieden“ von Immanuel Kant erschien im Jahr 1795. Obwohl der Text mittlerweile über 200 Jahre alt ist, bietet er immer noch unwahrscheinlich viel Aktualität.

Kant greift mit seinem Text auf eine lange Tradition in der politischen Philosophie zurück. Viele vor ihm haben schon Friedensschriften verfasst, aber nur Kant ist es gelungen, dass sein Text selbst die historischen Veränderungen überlebt hat. Die Struktur des Textes ähnelt einem tatsächlichen Friedensvertrag. Kant beschreibt in den sechs Präliminarartikeln die Bedingungen für den ewigen Frieden, die dafür sorgen, dass wir einen Zustand der Kriegsabwesenheit erreichen. Um aber in den eigentlichen Friedenszustand zu gelangen, bedarf es einer Verrechtlichung. Diese beschreibt Kant in den drei Definitivartikeln, die dann die Hauptbedingungen für den ewigen Frieden darstellen.

Wie soll die Form der Staaten aussehen, damit ein Frieden möglich ist?

Diese Frage beantwortet Kant im ersten Definitivartikel, nachdem die Staaten eine republikanische Verfassung haben sollen. Doch ist die republikanische Verfassung die einzige, die zu ewigen Frieden führen kann?

Im Folgenden werde ich auf Kants Prinzipien der republikanischen Verfassung eingehen und versuchen die Frage im Zusammenhang mit den Ansichten Otfried Höffes zu diskutieren.

2. Die Republik als Bedingung für den ewigen Frieden

2.1. Kants Begriff der Republik

In seinem ersten Definitivartikel formuliert Kant die Forderung, „die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“[1] Es ist eine der Hauptbedingungen, die erfüllt sein muss, damit der ewige Frieden erreicht werden kann. Eine Republik ist für Kant die einzige Verfassung, die „aus der Idee des ursprünglichen Vertrags hervorgeht, auf der alle rechtliche Gesetzgebung eines Volkes gegründet sein muss“.[2]

Die Prinzipien einer Republik liegen für Kant in der Freiheit, Gleichheit und Abhängigkeit. Die Bestimmung „Freiheit der Glieder“ bezieht sich auf die Menschen innerhalb einer Gesellschaft. Kant geht es hier nicht um moralische Freiheit, sondern vielmehr um politische, rechtliche Freiheit.

Unter rechtlicher Freiheit versteht Kant „die Befugnis, keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen, als zu denen ich meine Beistimmung habe geben können.“[3]

Das Prinzip der Abhängigkeit erklärt sich durch den Begriff der Staatsverfassung, d.h. wir alle sind in einem Staat dem Gesetz untergeordnet. Die rechtliche Gleichheit in einem Staat bedeutet, dass wir alle als Staatsbürger gleich sind vor dem Gesetz.

Für Kant ist die republikanische Verfassung „aus dem reinen Quell des Rechtsbegriffs entsprungen“.[4] Damit ist sie für ihn die einzige Verfassung, die zu einem ewigen Frieden führen kann.

2.2. Warum meint Kant nicht Demokratie wenn er von der republikanischen Verfassung spricht?

Kant beschreibt die Demokratie in Abgrenzung zur Republik. Er unterscheidet die Formen eines Staates nach den Personen, die die Staatsgewalt besitzen und nach der Regierungsart, wie ein Oberhaupt sein Volk vertritt. Die erste Form bildet für Kant die Form der Beherrschung und die zweite Form die der Regierung. Zu den Formen der Beherrschung gehören für Kant die Autokratie, die Aristokratie und die Demokratie. Die Autokratie ist eine Herrschaftsform, in der die gesamte staatliche Gewalt bei einem Alleinherrscher liegt. Kant bezeichnet sie als Fürstengewalt.

Die Aristokratie versteht Kant als Adelsgewalt, d.h. eine Regierungsform, in der eine kleine Anzahl von Privilegierten die Staatsgewalt besitzt. Die Demokratie beschreibt Kant als Volksgewalt, d.h. die Staatsgewalt geht hier vom Volke aus.

Die Form der Regierung betrifft die „Art, wie der Staat von seiner Machtvollkommenheit Gebrauch macht.“[5] Diese ist wiederum auf Konstitutionen gegründet, d.h. „den Akt des allgemeinen Willens, wodurch die Menge ein Volk wird.“[6] Kant unterscheidet hier einmal zwischen republikanisch oder despotisch. Unter der Republik versteht Kant die Gewaltentrennung von ausführender und gesetzgebender Gewalt. Der Despotismus ist für Kant ein Staatsprinzip „der eigenmächtigen Vollziehung des Staats von Gesetzen, die er selbst gegeben hat, mithin der öffentliche Wille, sofern er von dem Regenten als sein Privatwille gehandhabt wird.“[7]

Kant sieht die Demokratie im eigentlichen Wortsinn als einen Despotismus an, d.h. als eine willkürliche Gewaltherrschaft. Er begründet seine Annahme damit, dass „sie eine exekutive Gewalt gründet, da alle über und allenfalls auch wider einen (der also nicht mit einstimmt), mithin alle, die doch nicht alle sind, beschließen; welches ein Widerspruch des allgemeinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist.“[8]

Kant meint damit, dass alle Regierungsformen, die keinen repräsentativen Charakter aufweisen, eigentlich Unformen einer Regierung bilden, da das Volk gleichzeitig Gesetzgeber und Vollstrecker seines Willens ist. Kant bezieht sich mit seiner Definition auf die direkte Demokratie, wo alle Entscheidungen direkt vom Volk getroffen werden.

Er kritisiert diese Regierungsform, weil hier keine Gewaltenteilung vorhanden ist und „weil alles da Herr sein will.“[9]

Für Kant ist es in dieser Form der Demokratie unmöglich zu einer republikanischen, für ihn die einzig „vollkommen rechtliche Verfassung(,) zu gelangen“[10]

Kant lehnt also alle nicht – repräsentativen Regierungsformen ab, wie z.B. die direkte Demokratie. Aber eine repräsentative Demokratie, wie wir sie heute in den meisten Staaten vorfinden, wäre für in durchaus denkbar, da sie mit der republikanischen Verfassung vereinbar ist.

2.3. Die Friedensfreundlichkeit der republikanischen Verfassung

Für Kant gehört die republikanische Verfassung zu einer der Vorrausetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der ewige Frieden erreicht werden kann. Er begründet diese Annahme damit, dass Republiken friedfertig sind, da alle Staatsbürger die Zustimmung zu einem Krieg geben müssten, was nach Meinung von Kant nicht geschehen würde. „Wenn (wie in dieser Verfassung nicht anders sein kann) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle, oder nicht, so ist nichts natürlicher, als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müssten (…), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen“.[11]

Für Kant ist es selbstverständlich, dass die Staatsbürger aufgrund der Verwüstungen und Kosten, die ein Krieg nach sich ziehen würde, niemals ihre Zustimmung geben würden. Im Gegensatz dazu wäre es in einer nicht – republikanischen Verfassung, wo das Staatsoberhaupt Staatseigentümer ist, leichter einen Krieg zu beginnen. Der Staatseigentümer würde, so Kant, durch den Krieg keine Nachteile haben. Daher würde er auch aus unbedeutenden Ursachen einen Krieg beschließen, weil er ja von der Sache selbst wenig betroffen wäre. Dies bildet für Kant die Gefahr einer nicht – republikanischen Verfassung, wie z.B. einer Monarchie.

[...]


[1] Kant Immanuel: Zum ewigen Frieden, Reclam. Stuttgart 2005, S. 10

[2] Kant, Zum ewigen Frieden, S. 11

[3] Kant: Zum ewigen Frieden, S. 11

[4] Kant: Zum ewigen Frieden, S. 12

[5] Kant: Zum ewigen Frieden, S. 13

[6] Kant, Zum ewigen Frieden, S. 13

[7] Kant, zum ewigen Frieden, S. 14

[8] Kant, Zum ewigen Frieden, S. 14

[9] Kant, Zum ewigen Frieden, S. 14

[10] Kant, Zum ewigen Frieden, S. 15

[11] Kant: Zum ewigen Frieden, S. 12 - 13

Excerpt out of 12 pages

Details

Title
Warum meint Kant nicht Demokratie, wenn er von der republikanischen Verfassung spricht?
Subtitle
Über Kants "Zum ewigen Frieden"
College
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Philosophisches Institut)
Course
I.Kant - Zum ewigen Frieden
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
12
Catalog Number
V114202
ISBN (eBook)
9783640152117
ISBN (Book)
9783640154357
File size
394 KB
Language
German
Keywords
Warum, Kant, Demokratie, Verfassung, Kant, Frieden
Quote paper
Katrin Werner (Author), 2008, Warum meint Kant nicht Demokratie, wenn er von der republikanischen Verfassung spricht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114202

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