Barrierefreie Stadtplanung

Anforderungen, Gesetzesgrundlagen, Gestaltungsvorschläge


Dossier / Travail, 2008

26 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Verständnis von Sozialplanung

3. Behinderungen
3.1 Begriffsbestimmung
3.2 Statistik

4. Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen
4.1 Geh- und Stehbehinderte
4.2 Greifbehinderte
4.3 Kleinwüchsige
4.4 Blinde und Sehbehinderte
4.5 Gehörlose und Hörbehinderte
4.6 Geistig Behinderte
4.7 Psychisch Behinderte

5. Gesetzesgrundlagen

6. Planungsgrundsätze

7. Barrierefreies Bauen
7.1 Behindertenhilfeeinrichtungen
7.1.1 Standortwahl
7.1.2 Gestaltungsprinzipien
7.2 Barrierefreie Wohnraumgestaltung
7.2.1 Bedarf
7.2.2 Standortwahl
7.2.3 Gestaltungsprinzipien
7.2.4 Kostenaspekte
7.3 Barrierefreie Stadtgestaltung
7.4 Barrierefreie Verkehrsplanung

8. Zur Situation in der Stadt Leipzig

9. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Trotz fortschreitender medizinischer Errungenschaften wächst die Anzahl der Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung mit zunehmenden Lebensalter erheblich ansteigt. Infolge des demografischen Wandels ist somit auch für die Zukunft mit einer wachsenden Anzahl an Beeinträchtigten zu rechnen. Dies zeigt die Bedeutsamkeit des Themas barrierefreie Stadtgestaltung.

Zwar benötigen Menschen mit Behinderungen zu ihrer vollständigen Integration in die Gesellschaft ebenso soziale und kulturelle Angebote, diese können allerdings nur wahrgenommen werden, wenn durch bauliche Voraussetzungen der äußere Rahmen dazu gegeben ist.

Stadtplanung zählt nicht zu den primären Aufgaben der Sozialplanung, deren Mitarbeit bei Stadtentwicklungskonzepten ist aber unverzichtbar und in der Praxis bereits auch gut umgesetzt worden. Eine der wesentlichen Aufgaben dabei ist die Entwicklung von grundlegenden Leitlinien, die bei der Erstellung von räumlichen Stadtentwicklungs-plänen berücksichtigt werden müssen und die u. a. die Belange von Menschen mit Behinderungen vertreten.

Weitere Aufgabenfelder sind die Mitwirkung bei vorbereitenden Untersuchungen, die Aktivierung von Betroffenen, die Prozessbeobachtung sowie die Mitarbeit bei der Entwicklung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.

Barrierefreies Bauen betrifft so unterschiedliche Bereiche wie Wohnungsbau, Stadtgestaltung, Verkehrsplanung, Dienstleistungsplanung, Grünflächengestaltung; daher ist eine der zentralen Voraussetzungen für Sozialplaner die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation.

Im Rahmen dieser Hausarbeit werde ich zunächst auf das Arbeitsfeld der Sozialplanung näher eingehen, mich dann dem Thema Behinderung im Allgemeinen zuwenden und zu spezifischen Anforderungen aufgrund bestimmter Behinderungs-formen kommen. Anschließend stelle ich gesetzliche Grundlagen für das barrierefreie Bauen vor und Herausforderungen, denen sich die Sozialplanung in diesem Bereich gegenüber sieht. Kapitel zur spezifischen Ausgestaltung von Behindertenhilfe-einrichtungen, von barrierefreien Wohnräumen, Stadt- und Verkehrsräumen folgen. Den Abschluss bildet eine kurze Beschreibung der Situation in der Stadt Leipzig.

2. Verständnis von Sozialplanung

„Eines Tages streiten sich zwei Müllwerker mit zwei Sozialplanern der öffentlichen Verwaltung über die Zweckmäßigkeit unterschiedlicher Müllbehältnisse... . Im Fortgang der Auseinandersetzung rufen die Müllwerker schließlich verärgert aus: ’Wenn es Euch Soziologen nicht gäbe, würde das niemand in der Verwaltung merken. Aber wenn wir auch nur zwei Tage in den Streik gehen, wird die Stadt zum Müllplatz!’. ’Ja’, entgegnen darauf die beiden Soziologen, ’das ist wahr. Aber wenn es uns nicht gäbe, wüßtet ihr in zwei Jahren nicht mehr, wo Ihr den Müll hinbringen könnt.’.“ (Bittscheidt-Peters, 1994, S. 28-29)

An dieser kleinen Geschichte ist das Hauptverständnis der Sozialplanung erkennbar, nämlich in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere der Sozialen Arbeit, vorzudenken und durch Planung Arbeitsprozesse effektiv zu gestalten.

Zugleich wird deutlich, welch schweren Stand Sozialplanung bei Fachfremden u. U. haben kann. Auf dem Gebiet der Bau- oder Verkehrsplanung sei evidenter, mit welch konkreten Zahlen warum gearbeitet werden muss, in Anbetracht komplexer Wirkungs-zusammenhänge übergreifender sozialer Strukturen würden sich allerdings oft Zweifel an der Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit von Sozialplanung einstellen (vgl. Kramer, 1994, S. 17-18).

In der Praxis ist Sozialplanung aufgrund knapper Kassen und stetig wachsender Problemlagen jedoch bedeutsamer denn je. Feldmann (vgl. 1994, S. 80-81) betrachtet Sozialplanung als das Mittel, um diejenigen in der Gesellschaft, die sich zeitweise oder auf Dauer nicht selbst helfen können, effektiv zu unterstützen.

Sie beschreibt Sozialplanung als Handlungsprozess, der auf die sozialen Bedürfnisse aller Bürger gerichtet ist, auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen und auf ein bedarfsgerechtes Angebot an sozialen Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen.

Der Verein für Sozialplanung (2007) definiert das Aufgabengebiet wie folgt:

„Sozialplanung bewegt sich im Spannungsfeld Politik, Wissenschaft und Praxis, sie ist Sozialforschungs-, Planungs- und Koordinationstätigkeit zugleich. Sozialplanung ermittelt und beschreibt Bedürfnisse und Lebenslagen. Sie entwickelt vorausschauend soziale Unterstützungssysteme und überprüft diese auf ihre Wirkungen.“

All diese Aspekte sind auch für den Bereich der Behindertenhilfe bzw. speziell des barrierefreien Bauens von Bedeutung. Im Verlauf meiner Ausführungen wird deutlich werden, auf welch unterschiedliche Bereiche sich diese Planungstätigkeit bezieht, wie nützlich die vorausschauende Planung ist und welchen Stellenwert die Koordinations-tätigkeit hat.

Bei der Lektüre des Behindertenhilfeplans der Stadt Leipzig lässt sich erkennen, dass in großem Maße Wert auf die Erfassung und Beschreibung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen gelegt wurde.

Zum letzten Punkt der Überprüfung der Wirkungen von Maßnahmen lässt sich allerdings bedeutend weniger Literatur finden.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (vgl. 1993, S. 25-27) unterscheidet vier Bereiche, in denen Sozialplanung wirksam wird. Die soziale Infrastrukturplanung sorgt aufgrund erhobener Daten zu Angebot und Bedarf an stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten für eine ausreichende Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Sozialplanung für benachteiligte Bevölkerungs-gruppen, wie dies v. a. durch Fachsozialpläne geschieht, ist die Aufgabe der kommu-nalen Sozialpolitik. Durch diese sollen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und die Integration dieser Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Der dritte Bereich umfasst die soziale Kommunalpolitik, die durch möglichst präventive Maßnahmen nachteilige soziale Entwicklungen in der Kommune kompensieren soll. Hierbei ist vor allem die bereits angesprochene Vernetzungstätigkeit mit anderen Bereichen der Verwaltung, die für barrierefreies Bauen relevant sind, von Bedeutung. Aktive Gesellschaftspolitik stellt die vierte Funktion von Sozialplanung dar. Im Bereich der Behindertenhilfe sind nicht nur auf kommunaler, sondern auch auf Landes- und Bundesebene die Belange der Betroffenen zu vertreten.

Im Rahmen des Planungsprozesses werden verschiedene Phasen durchlaufen, die wie folgt benannt werden können (vgl. Feldmann, 1994, S. 89):

Vorbereitung und Organisation

Zielfindung

Bestandsaufnahme

Bedarfsermittlung

Maßnahmenprogramm

Umsetzung

Evaluation (und ggf. Fortschreibung)

In der Praxis ist Sozialplanung zwar inzwischen in fast allen Bereichen angekommen, da Inhalt und Organisation aber nicht übergreifend verbindlich geregelt sind, gibt es in der Ausgestaltung in den einzelnen Kommunen allerdings noch erhebliche Unter-schiede (vgl. Bittscheidt-Peters, 1994, S. 28).

3. Behinderungen

3.1 Begriffsbestimmung

In großen Teilen der Gesellschaft findet heute noch das medizinische Paradigma bezüglich Krankheiten seine Anwendung bei der Bestimmung von Behinderungen. Dementsprechend sei Behinderung ein Defekt, der in der Person lokalisiert werden könne und den es zu beheben gelte (vgl. Wolf, 1996, S. 27).

Im Gegensatz dazu stehen offizielle Definitionen wie die des Deutschen Bildungsrates:

„Hiernach gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als behindert, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, daß ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten.“ (zit. n. Loeschke; Pourat, 1996, S. 11-12)

Eine ähnliche Sichtweise wird in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX deutlich:

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Deutlich wird hierbei, dass eine Behinderung nicht nur auf den Merkmalen des Betroffenen beruht, sondern auch durch eine Ausgrenzung durch die Gesellschaft charakterisiert ist. Um diese so gering wie möglich zu halten, gilt es, Bedingungen zu schaffen, die u. a. durch die Beseitigung von baulichen Barrieren eine möglichst beeinträchtigungsfreie Teilhabe aller am Leben in der Gesellschaft erlauben.

3.2 Statistik

Verlässliche Zahlen über die Häufigkeit von Behinderungen und deren unterschiedliche Formen zu erhalten, gestaltet sich zumeist ziemlich schwierig. Da es außerhalb des Bundesseuchengesetzes für schwere, übertragbare Krankheiten wie Hepatitis oder Meningitis keine Meldepflicht für körperliche oder psychische Behinderungen gibt, ist man auf Zahlen der Leistungsträger wie Krankenkassen oder Rentenversicherungen angewiesen.

Des Weiteren können wissenschaftliche Untersuchungen hilfreich sein, wobei dabei meist nur bestimmte Behinderungsformen in bestimmten Regionen berücksichtigt werden. Ein anderes Problem liegt in der Art der objektiven Zuschreibung. Eine Kategorisierung unter dem Begriff „Gehbehinderung“ kann für den Einzelnen eine höchst unterschiedliche Ausprägung der Beeinträchtigung bedeuten, von der problemlosen Bewältigung des Alltags bis zur vollständigen Immobilität. Daher ist es für eine fundierte Planung im Bereich der Behindertenhilfe vonnöten, neben den offiziellen Statistiken auch subjektive Einschätzungen der Probleme zu berück-sichtigen, die aus Aktenanalysen der Beratungsstellen, aus Gesprächen mit den Behindertenverbänden und aus direkten Befragungen von Betroffenen und deren Familienmitgliedern gewonnen werden sollen (vgl. Garms-Homolová, 2003, S. 35).

Das Statistische Bundesamt stützt sich bei seinen Veröffentlichungen auf Zahlen der Versorgungsämter, die leicht Behinderte sowie Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mind. 50 erfassen. Zum Jahresende 2005 waren in der Bundesrepublik Deutschland 6,8 Millionen Schwerbehinderte registriert, was einem Anteil von 8,2 % der Bevölkerung entspricht und einen Zuwachs von 1,9 % im Ver-gleich zum Jahresende 2003 bedeutet (vgl. Statistisches Bundesamt, 2007).

Diese steigende Tendenz wird aufgrund des demografischen Wandels mit großer Wahrscheinlichkeit auch für die Zukunft charakteristisch sein. 72 % aller Menschen mit Behinderungen sind 55 Jahre und älter, nur ein geringer Anteil der Behinderungen sind angeboren oder durch einen Unfall verursacht (vgl. Statistisches Bundesamt, 2004). Da das Statistische Bundesamt (vgl. 2006) in seinen Prognosen zur Bevöl-kerungsentwicklung bis 2050 durchgehend von einer Steigerung der Anzahl älterer Bürger ausgeht, ist somit auch mit einer stetig steigenden Anzahl von Menschen mit Behinderungen zu rechnen. Dies verdeutlicht, warum das Thema barrierefreies Bauen in Zukunft sogar noch an Bedeutsamkeit gewinnen wird.

Hält man sich vor Augen, wie dominant unser Seh- und Hörsinn ist, lässt sich erahnen, wie schwer eine Kompensation durch andere Sinne sein muss. Durch das Auge nehmen wir bis zu 107 bit/s auf; das Ohr verarbeitet bis zu 1,5 x 106 bit/s. Auf den Tastsinn entfallen noch 2 x 105 bit/s, auf den Geruchs- und Geschmackssinn lediglich bis zu 30 bzw. 20 bit/s (vgl. Loeschke; Pourat, 1996, S. 13). Dies ist zu berück-sichtigen, wenn es darum geht, auch Sinnesgeschädigten die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

4. Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen

Um die einzelnen Anforderungen im Bereich des barrierefreien Bauens identifizieren zu können, gilt es, sich die unterschiedlichen Behinderungsarten und die daraus resultierenden Einschränkungen näher zu betrachten.

Eine in der Literatur verbreitete Form der Einteilung der Behinderungen umfasst folgende Hauptkategorien (vgl. Ackermann; Bartz; Feller, 1997, S. 7 und Bundes-ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 2000, S. 11):

Geh- und Stehbehinderte

Greifbehinderte

Kleinwüchsige

Blinde und Sehbehinderte

Gehörlose und Hörbehinderte

Geistig Behinderte

Psychisch Behinderte

Zusätzlich werden zu den Menschen mit Behinderungen im weiteren Sinne Senioren, Schwangere, Kinder, Kranke und Personen mit Kinderwagen oder Gepäck gezählt.

Das Statistische Bundesamt (vgl. 2007) führt zudem noch die Kategorie Funktions-beeinträchtigungen der inneren Organe auf, die mit 26 % die häufigste Behin-derungsform bei Schwerbehinderten darstellt. Gefolgt wird sie mit 14 % von den Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, die in etwa den beiden ersten obigen Kategorien Geh-, Steh- und Greifbehinderte entspricht. Blindheit und Sehbehinderung lagen bei 5 % der Schwerbehinderten vor.

[...]

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Barrierefreie Stadtplanung
Sous-titre
Anforderungen, Gesetzesgrundlagen, Gestaltungsvorschläge
Université
Leipzig University of Applied Sciences  (Sozialwesen)
Cours
Sozialplanung
Note
1,3
Auteur
Année
2008
Pages
26
N° de catalogue
V114232
ISBN (ebook)
9783640152261
ISBN (Livre)
9783640154456
Taille d'un fichier
466 KB
Langue
allemand
Mots clés
Barrierefreie, Stadtplanung, Sozialplanung, behindertengerecht
Citation du texte
Andrea Englisch (Auteur), 2008, Barrierefreie Stadtplanung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114232

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Titre: Barrierefreie Stadtplanung



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