In den letzten Jahrzehnten entwickelten sich immer mehr verkehrstypische Verträge, die nicht oder kaum mehr in die bestehende Vertragsstruktur passten und deshalb von der Lehre als neue Vertragstypen anerkannt wurden. Neue Vertragstypen sind die in der heutigen Rechtswirklichkeit häufig vorgefundenen neuartigen Formen von Verträgen, geprägt durch eine oft wiederkehrende Interessenkonstellation und Regelungsprogrammatik der Parteien von früher unbekannter Eigenart. Man kann schätzen, dass (mit Ausnahme der Handgeschäfte des täglichen Lebens) weit mehr als die Hälfte des wirtschaftlichen Transfers durch Verträge abgebildet wird, die im BGB nicht oder nur unzureichend enthalten sind. Es lässt sich feststellen, dass neue Vertragstypen, wie z. B. Leasing, Factoring- und Franchiseverträge in unserer heutigen Wirtschaftsordnung eine herausragende Bedeutung erlangt haben. Ihre rechtliche Einordnung und dogmatisch-konstruktive Erfassung hat sich in der deutschen Rechtsordnung jedoch als überaus schwierig erwiesen. Es fehlt an normativ begründeten Deutungs-, Ergänzungs- und Kontrollmaßstäben. Auswirkungen ergeben sich insoweit u. a. auf die Ausfüllung von Regelungslücken von Parteivereinbarungen. An die Stelle fehlender gesetzlicher Regelungen treten in der Praxis auf breiter Front Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dem gilt es bei der Inhaltskontrolle neuer Vertragstypen entsprechend Rechnung zu tragen.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Einleitung
2. Teil: Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen
A. Neue Vertragstypen
I. Begrifflichkeiten
II. Gemeinsamkeiten
III. Probleme
IV. Typologie
1. Bedeutung
2. Typengemischte und typenfremde Verträge
3. Kritik
V. Rechtsnatur- und Rechtsfolgenbestimmung
1. Bedeutung
2. Verträge sui generis
3. Typengemischte Verträge
a.) Theorienstreit um die Behandlung gemischter Verträge
b.) Absorptionstheorie
c.) Kombinationstheorie
d.) Theorie der analogen Rechtsanwendung
B. Lückenfüllung
I. Bedeutung
II. Ergänzende Vertragsauslegung
1.) Grundkonzeption
2.) Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und dispositivem Recht
3.) Methodik
a.) Feststellung einer Regelungslücke
b.) Lückenschließung aus eigenem Zweckzusammenhang
aa.) Berücksichtigung von Bedingungswerken
bb.) Berücksichtigung steuer- und bilanzrechtlicher Aspekte
c.) Berücksichtigung normativer Wertungen
aa.) Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen
bb.) Wertende Zuordnung auf der Stufe gesetzlicher Einzelanordnungen
cc.) Annäherung an gesetzliches Vertragstypenrecht bei gemischten Verträgen
d.) Einfluss einer gängigen Vertragspraxis
III. Die Lehre vom Fehlen der Geschäftsgrundlage
C. Inhaltskontrolle
I. Bedeutung
II. § 307 BGB - Die Generalklausel
1. Bedeutung und Funktion des § 307 Abs. 1 und 2 BGB
2. Die Rolle von Leitbildern im Rahmen der Inhaltskontrolle
3. Grenzen der Leitbildtheorie
4. Die „gesetzliche Regelung“ als Vergleichsmaßstab
a.) Grundkonzeption
b.) Vergleichende Betrachtung
5. Fehlentwicklungen im Rahmen der Typentheorie
6. Die konkrete Vertragsordnung als Gerechtigkeitsmaßstab
a.) Grundkonzeption
b.) Das Prüfungsprogramm
aa.) Natur des Vertrags
bb.) „Wesentlichkeit“ der Rechte oder Pflichten
cc.) „Einschränkung“ wesentlicher Rechte oder Pflichten
dd.) „Vertragszweckgefährdung“
7. Auswirkungen unwirksamer Klauseln
3. Teil: Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Bewältigung neuer Vertragstypen, die nicht in den gesetzlichen Rahmen des BGB passen. Das Hauptziel besteht darin, methodische Ansätze für die Lückenfüllung und die inhaltliche Kontrolle solcher Verträge aufzuzeigen, wobei insbesondere der Einfluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rolle von Leitbildern im AGB-Recht analysiert werden.
- Charakterisierung und Typologie moderner, nicht kodifizierter Vertragstypen.
- Analyse von Methoden zur Lückenfüllung (insb. ergänzende Vertragsauslegung).
- Untersuchung der Inhaltskontrolle unter Berücksichtigung von § 307 BGB.
- Kritische Würdigung der Leitbildtheorie bei neuen Austauschverträgen.
- Bewertung der Vertragsgerechtigkeit bei fehlenden gesetzlichen Vorbildern.
Auszug aus dem Buch
II. Ergänzende Vertragsauslegung
Verankert in § 157 BGB knüpft die ergänzende Vertragsauslegung an die im Vertrag objektivierte Regelung an. Dieser wird als selbstständige Rechtsquelle verstanden, aus der unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrsitte Regelungen für offen gebliebene Punkte abgeleitet werden können. Hiernach ist die als „planwidrige Unvollständigkeit“ zu verstehende Regelungslücke nach dem hypothetischen Parteiwillen auszulegen. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten. Bei den im modernen Wirtschaftsleben häufig vorkommenden AGB-Verträgen wird die ergänzende Vertragsauslegung nach herrschender Meinung zu Recht zur Schließung anfänglicher - gerade nicht aus einer Beanstandung im Rahmen einer Inhaltskontrolle resultierender - Lücken verwendet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Teil: Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Entstehen verkehrstypischer Verträge, die nicht in die bestehende Vertragsstruktur passen, und benennt die Schwierigkeit ihrer rechtlichen Einordnung.
2. Teil: Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen: Dieser Hauptteil analysiert begriffliche Gemeinsamkeiten, Typologien und methodische Ansätze zur Rechtsfolgenbestimmung sowie zur Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen.
3. Teil: Schlussbetrachtung: Die Arbeit fasst zusammen, dass für neue Vertragstypen keine starren Einheitsformeln existieren und betont die Notwendigkeit einer flexiblen und interessengerechten Rechtsanwendung.
Schlüsselwörter
Neue Vertragstypen, Lückenfüllung, Ergänzende Vertragsauslegung, Inhaltskontrolle, § 307 BGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Typengemischte Verträge, Typenfremde Verträge, Leitbildtheorie, Vertragsgerechtigkeit, Schuldrecht, Rechtsfindung, Dispositives Recht, Vertragspraxis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Herausforderungen, die sich bei der rechtlichen Einordnung, Lückenfüllung und Inhaltskontrolle moderner Vertragstypen ergeben, welche nicht explizit im BGB kodifiziert sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Typologie moderner Vertragsformen, die ergänzende Vertragsauslegung, die Anwendung der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB) und die Problematik von Leitbildern im Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, gangbare methodische Wege aufzuzeigen, wie bei fehlenden gesetzlichen Regelungen eine interessengerechte Vertragsgestaltung und Kontrolle erfolgen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse durchgeführt, die Rechtsprechung und Literatur zum Vertrags- und AGB-Recht systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Vertragstypen, die Methoden der Lückenschließung unter Berücksichtigung von Zweckzusammenhängen und die detaillierte Prüfung der Inhaltskontrolle neuer Verträge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Lückenfüllung, Inhaltskontrolle, ergänzende Vertragsauslegung, AGB, Leitbildtheorie und Vertragsgerechtigkeit.
Welche Rolle spielt die „Natur des Vertrags“ bei der Inhaltskontrolle?
Sie dient als maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Bestimmung wesentlicher Rechte und Pflichten, wenn gesetzliche Leitbilder fehlen.
Warum wird die Typentheorie kritisch betrachtet?
Da sie bei neuen und hybriden Vertragstypen oft ins Leere läuft und dazu neigt, Scheinbegründungen für die rechtliche Einordnung zu liefern.
Welche Auswirkung hat die Unwirksamkeit einzelner Klauseln bei neuen Vertragstypen?
Grundsätzlich bleibt der Vertrag wirksam, bei einer massiven Häufung unwirksamer Klauseln kann jedoch ausnahmsweise die Nichtigkeit des gesamten Vertrags drohen.
Welcher Stellenwert kommt der ergänzenden Vertragsauslegung zu?
Sie ist die primäre Methode zur Füllung von Regelungslücken bei atypischen Verträgen, sofern kein dispositives Recht direkt anwendbar ist.
- Quote paper
- Diplom-Finanzwirt (FH) Sebastian Stiller (Author), 2008, Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114240