Die Recherche. Investigativer Journalismus


Term Paper (Advanced seminar), 2000

20 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Recherche
2.1. Geschichte der Recherche

3. Informationsquellen

4. Rechercheverfahren

5. Verdeckte Recherche

6. Günter Wallraff

7. Boulevardpresse – Arbeitsweisen bei der Bildzeitung

8. Invetsigativer Journalismus: Pro und contra

9. Zusammenfassung

10. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Am Anfang meiner schriftlichen Ausführung möchte ich den Begriff Massenmedien klären und einen geschichtlichen Überblick zur Entwicklung der Zeitung geben, da ich mich in meiner Ausarbeitung ausschließlich mit diesem Medium befassen werde.

Massenmedien sind ein Massenkommunikationsmittel. Nach dem Lexikon der Sprachwissenschaft sind sie eine Form der öffentlichen Kommunikation, der Massenkommunikation. Diese ist gekennzeichnet durch den hohen Grad der kommunikativen Distanz zwischen einem heterogenen Publikum und einer Gruppe oft anonymer, den Kommunikationsprozess in unterschiedlicher Funktion sowie Intention steuernder Kommunikatoren. Als wichtigster Aspekt gilt die asymetrische Verteilung der Sprecher-/Hörerrollen, die eine direkte Verständigung zwischen den Kommunikationsteilnehmern ausschließt.

Der Brockhaus definiert Massenmedien wie folgt:

„Massenmedien, die der Verbreitung von Informationen dienenden technischen Mittel, die den Prozess der sogenannten Massenkommunikation ermöglichen. Der Sammelbezeichnung sind vor allem zuzurechnen: Buch, Zeitung, Hörfunk, Fernsehen, Film, ... .“

(Der Brockhaus 1995)

Wirkung der Massenkommunikation:

Allgemein: Sämtliche Verhaltens- und Erlebensprozesse, die darauf zurück-

zuführen sind, dass der Mensch Rezipient im Felde der Massenkommunikation ist. Im engeren Sinn: Nur postkommunikative Wirkungen, die als Resultat der Massenkommunikation auftreten, werden beachtet (unter Ausschaltung der Präkommunikativen und der kommunikativen Phase).“

Lasswell-Formel: „Who says what in which channel to whom with what

effect?“

(Lasswell, Harold D.: The structure and function of communication

in society. 1984)

Kennzeichen der Massenmedien sind, dass sie

- sich an eine Masse richten, an ein nach Zusammensetzung und Anzahl unbestimmtes Publikum, das nicht an einem Ort versammelt ist;
- prinzipiell für jedermann zugänglich sind;
- in eine Richtung wirken, nämlich vom Produzenten zum Rezipienten;
- nur auf indirektem Weg wirken können, nämlich durch technische Hilfsmittel (Rotationsdruck, Funkwellen, Sende- und Empfangsgeräte).

Man kann sie also als Transportmittel der indirekten Kommunikation bezeichnen.

Eines der ältesten Massenmedien ist die Presse. Früher zählte hierzu alles Gedruckte (Druckpresse!), aber mit der Zeit engte sich der Sprachgebrauch auf alle periodisch erscheinenden Veröffentlichungen ein. Ihre nichtperiodischen Vorfahren sind Flugblätter, Flugschriften, einblättrige Mitteilungen etc. Die sprachgeschichtliche Wurzel des Wortes „Zeitung“ liegt im Angelsächsischen des 13. Jahrhunderts: „tidan“ bedeutet „sich in der Zeit ereignen“. In Deutschland ist der Begriff „tidinge“ Vorläufer, ein mittelniederdeutsches/mittelniederländisches Wort aus dem 14. Jahrhundert. Ursprünglich bedeutet „Zeitung“ Botschaft, Kunde oder Nachricht von einem Ereignis in der Gegenwart.

„Es gibt mehr als hundert Begriffsbestimmungen der Zeitung. Je erschöpfender sie sind, desto unverständlicher werden sie. Bringt man ihre zahlreichen Kennzeichen rein äußerlich auf einen letzten Nenner, so kann man sagen: Die Zeitung vermittelt jüngstes Gegenwartsgeschehen in kürzester regelmäßiger Folge der breitesten Öffentlichkeit.“ (Dovifat 1976, S. 16)

Die Zeitung grenzt sich gegenüber anderen Medien durch vier medienspezifische Charakteristika ab:

1. Publizität, das heißt Öffentlichkeit und allgemeine Zugänglichkeit;
2. Aktualität, das heißt Gegenwartsbezogenheit bzw. Zeitnähe;
3. Periodizität, das heißt Regelmäßigkeit, wiederkehrendes Erscheinen;
4. Universalität, das heißt inhaltliche Vielfalt, thematische Offenheit.

Diesen klassischen Merkmalen können noch zwei weitere Kriterien hinzugefügt werden, die allerdings durch Digitalisierung und den Computer an Trennschärfe verloren haben.

5. Disponibilität, das heißt freie Verfügbarkeit nach Ort und Zeit;
6. Fixierung in Schrift und Druck.

Zu den wichtigen Voraussetzungen für die Entstehung und Entwicklung der Zeitung gehören die Herstellung von Papier und die Erfindung der Druckerpresse.

Papier wurde durch die Araber von China nach Europa gebracht. Die erste Papiermühle in Deutschland stand Ende des 14. Jahrhunderts in Nürnberg. Im Vergleich zum kostbaren Pergament war Papier ein weitaus billigeres Material, das sich in großen Mengen herstellen ließ. Aber auch die Druckerpresse (Gutenberg) ist von elementarer Bedeutung für die Entwicklung des Zeitungswesens. Gutenberg arbeitete auch an der Verbesserung der Druckerschwärze und ermöglichte zum erstenmal in der Geschichte, dass Papier von beiden Seiten bedruckt werden konnte. Gutenbergs Technik revolutionierte die bis dahin aufs Drucken ganzer Tafeln beschränkten Vervielfältigungsmöglichkeiten. Im Laufe der Zeit wurde sie zwar verfeinert, etwa durch die Schnellpresse (1812) oder die Linotype (1884); im Prinzip bestimmte sie aber das Druck- und Pressewesen bis ins 20. Jahrhundert.

Die ersten Zeitungen im heutigen Sinne waren die „Relation: Aller Fürnemen vun gedenckwürdigen Historien“ (mit 4 Seiten) in Straßburg (Oktober 1605) sowie der „Aviso“ (mit 8 Seiten) in Wolfenbüttel (1609). Beide erschienen einmal wöchentlich mit dem Eintreffen der Post. Die erste Tageszeitung , die „Einkommende Zeitung“, wurde im Jahre 1660 in Leipzig gedruckt und erschien sechsmal wöchentlich. Da diese drei deutschen Zeitungen, die ersten regelmäßigen in Europa waren, bezeichnet man Deutschland auch als Ursprungsland der Zeitung bzw. der Presse.

Es folgten weitere Zeitungsgründungen. Um 1700 gab es bereits 60 bis 70 deutschsprachige Zeitungen. Ihre Auflage betrug meist nie mehr als ein paar hundert Exemplare. In der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts kamen zu den Zeitungen die Zeitschriften hinzu, die in längeren Abständen erschienen und für ein bestimmtes Publikum bestimmt waren. Es entstanden auch sogenannte „Intelligenzblätter“, die fast ausschließlich amtliche Bekanntmachungen publizierten. Die Verbreitung politischer Informationen war in ihnen verboten. Ihren Namen erhielten die Publikationen nicht wegen des Inhalts, sondern aufgrund eines Erlasses (sogenannter Intelligenzzwang). Demnach waren bestimmte Gesellschaftsschichten wie Kirchen, Behörden, Ärzte... als Abonnementen verpflichtet.

Ende des 18. Jahrhunderts wurde die Zeitung zu einem wichtigen Instrument bei der Herausbildung des Bürgertums und der bürgerlichen Öffentlichkeit. Unter dem Einfuß der Ideen der Aufklärung und der neuen wirtschaftlichen Macht des Handelskapitals entwickelte sich die private Presse zum Sprachrohr gegen den privilegierten Adel und die Kirche.

Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war vom Streben selbstbewusster Publizisten gegen Zensur und sonstige Beschränkungen geprägt. In dieser Zeit bildete sich der Beruf des hauptamtlichen Journalisten heraus, denn bis dato hatte häufig der Drucker die redaktionelle Arbeit seines Blattes übernommen. Auch die Meinungspresse entstand in diesem Zuge. Es wurden innen- und außenpolitische Fragen erörtert. Allerdings standen dafür nicht die weitverbreiteten Nachrichtenblätter zur Verfügung, da diese konform mit der Obrigkeit gingen.

Mit der Märzrevolution von 1848 wurde in den deutschen Staaten formal die Pressefreiheit eingeführt und die Vorzensur abgeschafft. Allerdins benötigte jede Zeitung eine Konzession, die jederzeit wieder entzogen werden konnte sowie eine Genehmigung für den Vertrieb. Die für den Inhalt verantwortliche Person musste im Impressum vermerkt sein, und den Behörden war vor der Verbreitung ein Pflichtexemplar zuzustellen. Die Pressefreiheit war praktisch nicht verwirklicht, aber sie konnte auch nicht aufgehalten werden. Die Schnellpresse machte es möglich, mehr Zeitungen in kürzerer Zeit zu drucken. Der Telegraf (1837) beschleunigte die Nachrichtenübermittlung. Die Aufhebung des staatlichen Anzeigenmonopols (in Preußen 1850) verbreiterte die Finanzierungsbasis durch Werbung und machte das Medium Zeitung zu einem billigen Massenprodukt, das sich immer mehr Menschen leisten konnten. Die Zahl aller auf periodisch erschienenden Zeitungen wird auf 1525 geschätzt. Zu Kriegsbeginn 1914 kam die Presse unter Zensur. Dadurch wurde eine gezielte Informationspolitik gewährleistet. Die während des Ersten Weltkriegs stark gesunkene Zahl an Zeitungen stieg im Laufe der zwanziger Jahre wieder deutlich an. Die Zeitungslandschaft war vielfältig. Es gab unpolitische Massenblätter (Generalanzeiger mit Skandal und Human-interest-Geschichten) und parteioffiziöse und ideologisch bestimmte Zeitungen. Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde die Presse gleichgeschaltet. Die Lenkung erfolgte auf institutioneller, rechtlicher, ökonomischer und inhaltlicher Ebene. Nach Kriegsende übernahmen die Alliierten die Pressehoheit in Deutschland. Es wurden Zeitungen und Verlage verboten, Zeitungsbetriebe geschlossen und Lizenzen für unter deutscher Leitung, aber unter alliierter Aufsicht erscheinende Zeitungen vergeben. Die Besatzungsregierungen vollzogen die Lizenzierungspraktiken unterschiedlich und waren an ihren heimischen Pressestrukturen orientiert. Am 21. September 1949 hoben die Westalliierten mit Erteilung der Generallizenz die Pressekontrolle auf. Im selben Jahr wurde das Grundrecht auf Pressefreiheit und das Zensurverbot in Artikel 5 des Grundgesetzes ebenso festgeschrieben wie das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Der Text lautet:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bildfrei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugäng-lichen Quellen zu unterrichten. Die Pressefreiheit der Berichter-stattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensurfindet nicht statt.“

Einschränkungen finden diese Grundrechte in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht auf persönliche Ehre.

Grundsätzlich darf nicht über die Intimsphäre, über die Privatsphäre sowie über Vorstrafen berichtet werden. Ausnahme Ziffer 8 Pressekodex:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.Berührt jedoch das private Verhalten öffentliches Interesse, so kann esim Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, obdurch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter ver-letzt werden.“

Allerdings ist dieser Artikel eine Auslegungssache und jeder gute Journalist sollte genau zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Betroffenen an seiner Privatsphäre abwägen.

Für die Bundesrepublik sind folgende Rechtsgrundlagen verbindlich:

- Das Grundgesetz
- Dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht
- Das Bundesrundfunkgesetz
- Die Staatsverträge der Länder
- Die Pressegesetze der Länder
- Die Rundfunk- und Mediengesetze der Länder.

[...]

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Details

Title
Die Recherche. Investigativer Journalismus
College
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Kommunikationswissenschaften)
Course
Textgestaltung für die massenmediale Kommunikation
Grade
2,3
Author
Year
2000
Pages
20
Catalog Number
V11425
ISBN (eBook)
9783638175913
File size
403 KB
Language
German
Keywords
Recherche, Investigativer, Journalismus, Textgestaltung, Kommunikation
Quote paper
Andrea Wieseke (Author), 2000, Die Recherche. Investigativer Journalismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11425

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