In der Arbeit werden Defizite der maritimen Sicherheitsarchitektur aufgezeigt. Konkret werden die anhaltenden Diskussionen um eine gemeinsame nationale Küstenwache aufgenommen und nach einer Übersicht über die Akteure mit Blick auf die Bewältigung möglicher Schadensereignisse weitergeführt. Hierbei liegt der Fokus auf den Kompetenzfragen innerhalb deutscher Gewässer in Nord- und Ostsee.
Der Seglergruß Mast- und Schotbruch, im Sinne „alles Gute“, ist auch Menschen ohne maritimen Bezug geläufig. Doch was ist, wenn der Ausspruch tatsächlich Wirklichkeit wird und Schiffe havarieren oder sich zu einer Gefahrenquelle entwickeln?
Anders als die ZDF-Serie Küstenwache suggeriert, ist die nicht-militärische Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee geprägt von einer zerstückelten und teils überlagernden Zuständigkeitsverteilung der Behörden und Institutionen, die an der maritimen Gefahrenabwehr beteiligt sind. Mehr als 20 Einrichtungen von Bund und Ländern wirken an der maritimen Gefahrenabwehr mit. Selbstredend ergibt sich aus der Vielfalt der beteiligten Institutionen ein erhöhter Koordinationsaufwand und im Zweifelsfall der Bedarf einer einheitlichen Führungsstruktur.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Besonderheiten der maritimen Gefahrenabwehr
2.1 Die Zuständigkeit der nicht-militärischen Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee
2.2 Die Akteure der maritimen Gefahrenabwehr
3 Das Zusammenwirken der Akteure und die Diskussion um eine gemeinsame Küstenwache
3.1 Problemstellungen
3.2 Die Küstenwache. Ein Modell interföderaler Zusammenarbeit?
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Strukturen der maritimen Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee mit dem Ziel zu klären, ob die Einrichtung einer gemeinsamen Küstenwache von Bund und Ländern zur Optimierung der Gefahrenbewältigung sinnvoll und verfassungsrechtlich umsetzbar ist.
- Analyse der komplexen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der maritimen Sicherheitsarchitektur.
- Untersuchung der Rolle und Befugnisse der beteiligten Akteure und Koordinierungsverbünde.
- Bewertung bestehender Instrumente wie des Havariekommandos hinsichtlich ihrer Effektivität und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit.
- Diskussion über Potenziale und rechtliche Hürden einer zentralen, nationalen Küstenwache.
Auszug aus dem Buch
Die Akteure der maritimen Gefahrenabwehr
Nachfolgend werden einzelne an der maritimen Gefahrenabwehr beteiligten Akteure aufgeführt sowie die entsprechenden Kompetenzen und einzelne Fähigkeiten dargestellt.
Die Bundespolizei nimmt Grenzschutzaufgaben sowie schiffspolizeiliche Aufgaben und auch die Verfolgung von Umweltdelikten außerhalb der Küstenmeere im Rahmen des § 6 Bundespolizeigesetz wahr. Die Direktion See der Bundespolizei hält hierfür sechs Schiffe sowie Hubschrauber vor.
In ähnlichem Zusammenhang agiert das Bundeskriminalamt (BKA), welches mit dem Fokus auf den Schutz vor Gefahren des internationalen Terrorismus und als Zentralstelle die Bündelung kriminalpolizeilicher Aufgaben agiert. Im Rahmen der maritimen Gefahrenabwehr hält das BKA keine eigenständigen Ressourcen vor.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) agiert in der AWZ als Fischereiaufsichtsbehörde. Hierfür stehen sechs Schiffe zur Verfügung, welche auch für erweiterte Hilfeleistungen auf See ausgerüstet sind.
Der Zoll nimmt originäre Aufgaben des Zollschutzes wahr sowie nach der Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung vergleichbare Aufgaben wie die Bundespolizei. Dem Zoll stehen 31 Zollboote bzw. -schiffe zur Verfügung.
Die maritimen Kräfte der Bundesbehörden sind im informellen Koordinationsverbund „Küstenwache“ zusammengeschlossen. Aktivitäten über die Definition der Erkennungsmerkmale maritimer Einsatzmittel und der informellen Koordination originärer Aufgaben, insbesondere über eine einheitliche Führung oder Weisungsrechte hinaus, sind nicht vorgesehen.
Die Bundeswehr hält innerhalb der Teilstreitkräfte Marine Kriegsschiffe vor und leisten integrale Aufgaben im luftgebundenen Seenotrettungsdienst und der Detektion von Öl Schadstoffen. Diese stehen, neben originären Verteidigungsaufgaben, den zivilen Behörden, insbesondere im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz maritimer Sicherheit angesichts wachsender Gefahrenpotenziale und kritisiert die aktuelle, durch Zuständigkeitswirrwarr geprägte Sicherheitsstruktur.
2 Besonderheiten der maritimen Gefahrenabwehr: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern sowie die vielfältigen Akteure, die in diesem Bereich operieren.
3 Das Zusammenwirken der Akteure und die Diskussion um eine gemeinsame Küstenwache: Der Hauptteil analysiert die Schwächen aktueller Koordinationsinstrumente wie des Havariekommandos und diskutiert die verfassungsrechtlichen Hürden für ein einheitliches Küstenwachenmodell.
4 Fazit: Das Fazit stellt fest, dass die aktuelle Ausgestaltung unzureichend ist und empfiehlt die Schaffung einer gemeinsamen Küstenwache zur Sicherstellung monokratischer Führung, weist jedoch auf notwendige verfassungsrechtliche Anpassungen hin.
Schlüsselwörter
Maritime Gefahrenabwehr, Küstenwache, Nordsee, Ostsee, Havariekommando, Zuständigkeitsverteilung, Sicherheitsmanagement, Bund, Länder, Verfassungsrecht, Koordination, Katastrophenschutz, Kompetenzgefüge, Seerecht, Sicherheit auf See.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die bestehenden Strukturen der nicht-militärischen maritimen Gefahrenabwehr in Deutschland und deren Effektivität bei Schadenslagen auf Nord- und Ostsee.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zu den Schwerpunkten gehören die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Rolle verschiedener Sicherheitsbehörden sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer integrierten Küstenwache.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu erörtern, ob eine Zusammenführung der beteiligten Akteure in einer gemeinsamen nationalen Küstenwache eine zweckmäßige Lösung für die Defizite der aktuellen Sicherheitsarchitektur darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftlich orientierte Analyse, die sich auf die Auslegung des Grundgesetzes, Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen und bestehende Fachliteratur stützt.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil untersucht die aktuelle Aufteilung der Zuständigkeiten, die Funktion des Havariekommandos und die verfassungsrechtliche Problematik einer möglichen Mischverwaltung bei der Errichtung einer gemeinsamen Küstenwache.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind maritime Gefahrenabwehr, föderale Kompetenzverteilung, Sicherheitsarchitektur, Havariekommando und nationale Küstenwache.
Warum wird das Havariekommando als rechtlich problematisch eingestuft?
Der Autor argumentiert, dass das Selbsteintritts- und Weisungsrecht des Havariekommandos bei komplexen Schadenslagen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Durchgriffs auf landeseigene Ressourcen aufwirft.
Welche alternative Lösung schlägt der Autor neben einer Küstenwache vor?
Sollten keine verfassungsrechtlichen Anpassungen erfolgen, schlägt der Autor die Einrichtung eines institutionsübergreifenden Kompetenzzentrums sowie eine engere Verzahnung durch eine Bund-Länder-Leitstelle vor.
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- Gerold Stabel (Author), 2021, Die Strukturen der maritimen Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1143137