In der Arbeit werden Defizite der maritimen Sicherheitsarchitektur aufgezeigt. Konkret werden die anhaltenden Diskussionen um eine gemeinsame nationale Küstenwache aufgenommen und nach einer Übersicht über die Akteure mit Blick auf die Bewältigung möglicher Schadensereignisse weitergeführt. Hierbei liegt der Fokus auf den Kompetenzfragen innerhalb deutscher Gewässer in Nord- und Ostsee.
Der Seglergruß Mast- und Schotbruch, im Sinne „alles Gute“, ist auch Menschen ohne maritimen Bezug geläufig. Doch was ist, wenn der Ausspruch tatsächlich Wirklichkeit wird und Schiffe havarieren oder sich zu einer Gefahrenquelle entwickeln?
Anders als die ZDF-Serie Küstenwache suggeriert, ist die nicht-militärische Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee geprägt von einer zerstückelten und teils überlagernden Zuständigkeitsverteilung der Behörden und Institutionen, die an der maritimen Gefahrenabwehr beteiligt sind. Mehr als 20 Einrichtungen von Bund und Ländern wirken an der maritimen Gefahrenabwehr mit. Selbstredend ergibt sich aus der Vielfalt der beteiligten Institutionen ein erhöhter Koordinationsaufwand und im Zweifelsfall der Bedarf einer einheitlichen Führungsstruktur.
Inhaltsverzeichnis
I. Abbildungsverzeichnis
II. Tabellenverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung
2 Besonderheiten der maritimen Gefahrenabwehr
2.1 Die Zuständigkeit der nicht-militärischen Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee
2.2 Die Akteure der maritimen Gefahrenabwehr
3 Das Zusammenwirken der Akteure und die Diskussion um eine gemeinsame Küstenwache
3.1 Problemstellungen
3.2 Die Küstenwache. Ein Modell interföderaler Zusammenarbeit?
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
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