Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland


Trabajo de Seminario, 2006

21 Páginas, Calificación: 17 Punkte


Extracto


Gliederung

A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

B. Auf dem Weg zum Grundgesetz
I. Kapitulation und Besatzung
II. Diskussion um den rechtlichen Status Deutschlands
III. Politischer Neubeginn
1. Wiederherstellung der Gemeinden und Ländergründungen
a) Entwicklung in den Westzone
b) Entwicklung in der Ostzone
2. Politischer Neubeginn mit Parteien
3. Vereinigtes Wirtschaftsgebiet im Westen
4. ‚Deutsche Wirtschafts-Kommission’ im Osten

C. Verfassungen für das geteilte Deutschland
I. Verfassung für Westdeutschland
1. Festlegung auf einen provisorischen Charakter
2. Vorbereitungen in Herrenchiemsee
3. Ausarbeitung durch den parlamentarischen Rat
4. Verkündigung und bundesrepublikanischer Beginn
II. Verfassung für Ostdeutschland

D. Schlussbetrachtung

A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

Mit der Festnahme der letzten Reichsregierung unter Karl Dönitz im Mai 1945 begann für viele Beobachter die Nullstunde Deutschlands.[1] Das weitere Schicksal des Deutschen Reiches war ungewiss und sein rechtlicher Status arg umstritten. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland war auch keineswegs ein Weg, der schon 1945 vorhersehbar gewesen wäre, vielmehr stellt er sich auch als ein Ergebnis der zunehmenden Spannungen zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten dar. Die vorliegende Seminararbeit soll holzschnittartig diese Entwicklungslinien nachzeichnen und hierzu vor allem auch die Quellen zu Wort kommen lassen, die eindrucksvoller als jede Paraphrase das Gefühl der Zeit erkennen lassen.

B. Auf dem Weg zum Grundgesetz

I. Kapitulation und Besatzung

Kurz bevor sich Adolf Hitler am 30. April 1945 im Führerbunker unter der Berliner Reichskanzlei das Leben nahm, bestimmte er Großadmiral Karl Dönitz testamentarisch zu seinem Nachfolger als Reichspräsident.[2] Dieser übernahm am 1. Mai, gleichwohl auf verfassungsrechtlich unsicherer Basis,[3] die Amtsgeschäfte, bildete am 5. Mai eine ‚geschäftsführende deutsche Bundesregierung’[4] und erklärte sogleich die Herrschaft der NSDAP für beendet.[5] Nachdem Dönitz sich vergeblich um eine Teilkapitulation und einem Separatfrieden mit den Westmächten bemüht hatte,[6] musste er in eine bedingungslose Gesamtkapitulation einwilligen, die am 7. Mai 1945 in Reims sowie in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai nochmals im sowjetischen Hauptquartier in Berlin unterzeichnet wurde.[7] Dönitz und sein Mitarbeiterstab wurden schließlich, nachdem sie noch einige Zeit Pläne unter anderem zur besseren Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Lebensmitteln ausgearbeitet hatten, am 22. Mai 1945 in britische Kriegsgefangenschaft genommen, seine Reichsregierung aufgelöst[8] und die vier Besatzungsmächte übernahmen letztlich mit der sog. Berliner Deklaration vom 5. Juni 1945 die oberste Gewalt im Reiche, ohne allerdings Deutschland annektieren zu wollen.[9] Diese Form der Kapitulation war ein Novum im Völkerrecht, war doch nach traditioneller Auffassung eine Kapitulation ein rein militärischer und keineswegs politischer Akt, mit der die Staatsgewalt übergegangen wäre.[10] Die Alliierten errichteten in Deutschland vier Besatzungszonen mit Militärgouverneuren an der Spitze,[11] deren Grenzen noch während des Zweiten Weltkrieges festgelegt worden waren.[12] Berlin wiederum wurde in vier Sektoren mit eigenen Stadtkommandanten eingeteilt.[13] Da Deutschlands Einheit aber trotzdem erhalten werden sollte,[14] wurde ein Alliierter Kontrollrat für gesamtdeutsche Fragen gegründet, der aus den vier Militärgouverneuren bestand und Beschlüsse nur einstimmig fassen konnte.[15] Das Hauptaugenmerk der alliierten Politik lag vor allem in den Bereichen der Demilitarisierung, Entnazifizierung, Dezentralisierung von Politik und Verwaltung sowie der Demokratisierung Deutschlands.[16] Schon am 20. März 1948 verließ allerdings das sowjetische Kontrollratsmitglied Marschall Sobolowski auf unbestimmte Zeit den Rat, der damit beschlussunfähig wurde und so die gemeinsame Herrschaft der vier Besatzungsmächte über Deutschland faktisch beendete.[17] In Berlin verließ der sowjetische Vertreter am 16. Juni 1948 die Kommandantur, sodass auch hier die Viermächteregierung endete.[18]

II. Diskussion um den rechtlichen Status Deutschlands

Schon im Jahr 1944 äußerte sich Hans Kelsen im amerikanischen Exil zur Rechtslage des besetzen Deutschlands, ohne das hieran die deutsche Öffentlichkeit allerdings Anteil nehmen konnte.[19] Ausgangspunkt seiner Überlegungen war hierbei die Frage, wie die damals schon geplante Aufhebung der Annektierung Österreichs völkerrechtlich zu begründen wäre.[20] Da dies seiner Ansicht nach mit dem kriegsvölkerrechtlichen Institut der Besatzung nicht zu erreichen sei, entwickelte er die Vorstellung, dass die Alliierten zunächst bei Beseitigung der bis dahin ausgeübten Souveränität ein alliiertes Kondominat errichten müssten, um dann in einem Vertrag die Neuordnung zu regeln.[21] Nach der Kapitulation Deutschlands sah sich Kelsen in seiner Auffassung bestätigt: „Germany has ceased to exist as a state in the sende of international law.[22] Im Jahre 1947 setzte dann auch im besetzten Deutschland die Diskussion um die Rechtslage ein, wobei hier allerdings schnell die Kontinuitätsthese vorherrschend wurde, wonach das Deutsche Reich nicht untergegangen sei.[23] Hierbei kristallisierte sich schnell ein Argumentationsmuster heraus, wonach ein Souveränitätsübergang im Kriegsvölkerrecht nur bei Annektierung des besiegten Landes anerkannt worden sei, was die Alliierten aber ausgeschlossen hätten.[24] Doch ging es bei dieser Diskussion nicht bloß um den juristischen Status des Reiches, vielmehr erschien in dieser unmittelbaren Nachkriegszeit die Fortexistenz des Reiches wie ein Rettungsanker, um die sich allmählich abzeichnende Teilung Deutschlands doch noch abzuwenden.[25] Nachdem die Alliierten zunehmend die politische Einbeziehung der Deutschen proklamierten, entzog dies Kelsens Konstruktion den Nährboden, basierte diese doch auf einer rein passiven Rolle Deutschlands im Neuordnungsprozess und erst anschließender Übertragung der Souveränität auf eine demokratische Regierung.[26] Letztlich wurde daher die Kontinuitätsthese auch den nunmehr wieder veränderten politischen Gegebenheiten besser gerecht[27] und bestimmte so auch die Diskussion im Parlamentarischen Rat. Am Ende der Debatten im Hauptausschuss erklärte Carlo Schmid dann auch, dass die Präambel, in der auch der Fortbestand des Reiches in der Festlegung auf ein Provisorium für eine Übergangszeit zum Ausdruck komme, alle Elemente enthalte, die für den Charakter des Grundgesetzes bestimmend seien und nicht bloß Rhetorik darstelle.[28] Erst im Jahr 1973 erkannte das Bundesverfassungsgericht allerdings im Zusammenhang mit dem Grundvertrag in der Kontinuitätsthese ausdrücklich geltendes Verfassungsrecht: „… Das Grundgesetz … geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat …[29]

III. Politischer Neubeginn

1. Wiederherstellung der Gemeinden und Ländergründungen

Mit dem sog. Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 bestimmten die Alliierten eine Dezentralisierung der politischen Struktur, den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung nach demokratischen Gru­ndsät­zen sowie den Verzicht auf eine gesamtdeutsche Regierung:

9. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwe> (I) Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt.

(II) In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen. ….

(IV) Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. …[30]

Die deutsche Staatsgewalt sollte also von der kommunalen Ebene ausgehend, d.h. von unten nach oben wieder aufgebaut werden.[31]

a) Entwicklung in den Westzone

Schon im Herbst 1945 wurde daraufhin beginnend in der amerikanischen Besatzungszone mit dem Wiederaufbau der kommunalen Selbstverwaltung begonnen,[32] wobei die Besatzungsmächte hier aber durchaus unterschiedlich Wege beschritten. In der amerikanischen und französischen Zone wurde weitgehend der rechtliche Zustand vor 1933 wiederhergestellt, wohingegen die Briten Elemente ihrer eigenen Rechtstradition wie beispielsweise die Trennung von Rat und Verwaltung einführten.[33] Gleichzeitig hatten insbesondere die westlichen Alliierten großes Interesse an der Errichtung der Länder, da sie in Deutschland keine starke Zentralregierung mehr errichten wollten, sondern vielmehr ein Bundesstaatsmodell verfolgten, in dem die Länder und Gemeinden über weitgehende autonome Entscheidungsbefugnisse verfügen sollten.[34] Schon am 19. September 1945 begann deshalb die Neubildung der deutschen Länder mit der Gründung Bayerns, Württemberg-Badens und Hessens in der amerikanischen Zone.[35] Im Sommer 1946 wurden hier sogleich verfassungsgebende Versammlungen gewählt, die schließlich Verfassungen mit umfangreichen Grundrechtsteilen und umfassenden, nur durch die Besatzungsrechte eingeschränkten Kompetenzen erarbeiteten.[36] Dennoch waren diese Verfassungen noch stark an die Weimarer Reichsverfassung angelehnt, wobei zugleich aber auch die Fehler nicht wiederholt werden sollten.[37] Hessens Verfassung trat schließlich als erste Länderverfassung Nachkriegsdeutschlands am 1. Dezember 1946 in Kraft. In der britischen Zone wurden erst am 23. Oktober 1946 die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen errichtet.[38] Die Verfassungsberatungen konnten hier allerdings überwiegend erst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 abgeschlossen werden.[39] Zwischen August 1946 und Mai 1947 wurden gar erst in der französischen Besatzungszone die Länder Baden, Württemberg-Hohnzollern und Rheinland-Pfalz gegründet,[40] da die französische Besatzungsmacht zunächst wenig Interesse an einer staatlichen Neustrukturierung hatte.[41] In allen neu errichteten Ländern setzten die jeweiligen Besatzungsmächte zudem noch vor Abschluss der Verfassungsberatungen Ministerpräsidenten mit dazugehörigen Regierungen ein.[42]

b) Entwicklung in der Ostzone

In der sowjetischen Zone verlief die Entwicklung zunächst parallel. Schon am 9. Juli 1945 befahl die sowjetische Militäradministration die Gründung der Länder Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie am 21. Juli 1945 der Provinzen Brandenburg und Thüringen innerhalb ihrer Besatzungszone.[43] Am 20. Oktober 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt.[44] Auch bekamen die Länder zwischen 4. Dezember 1946 und Februar 1947 eigene Verfassungen nach Entwürfen der SED,[45] die allerdings durch die Landtage beschlossen wurden und deutlich eine kommunistische Handschrift trugen,[46] und hatten darüber hinaus zum Teil sogar bürgerliche Ministerpräsidenten.[47]

2. Politischer Neubeginn mit Parteien

Noch vor Errichtung der Länder hatte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland am 10. Juni 1945 mit ihrem Befehl Nr. 2 „… die Bildung und Tätigkeit aller antifaschistischen Parteien …[48] erlaubt. Bereits am 11. Juni wurde mit der KPD bestehend aus der aus dem Moskauer Exil heimgekehrten ‚Gruppe Ulbricht’ die erste Partei zugelassen.[49] Schon am 14. Juni 1945 wurde daraufhin der Antifaschistische Block als Dachorganisation der Parteien gegründet sowie am 21. April 1946 KPD und SPD zur SED zwangsverschmolzen.[50] Im Westen lockern die Besatzungsbehörden nur zögernd das Verbot politischer Betätigung und geben durch Verordnungen vom September bis Dezember 1945 den Weg für die Bildung von Parteien frei.[51] In Anlehnung an das System der Weimarer Republik, aber bei bewusster Begrenzung der Vielfalt wurden hierbei vier politische Richtungen zugelassen: Sozialdemokratie, Christdemokratie, Frei Demokraten sowie Kommunisten.[52]

3. Vereinigtes Wirtschaftsgebiet im Westen

In einer wegweisenden Rede kündigte der Außenminister der Vereinigten Staaten James Francis Byrnes die Rücknahme der bisherigen Demontagepolitik sowie die Gründung einer Regierung auf Basis der neu gegründeten Länder an, um der deutschen Bevölkerung nach dem Verlust der agrarisch geprägten Ostteile über den Export von Wirtschaftsgütern ein Existenzminimum zu sichern.[53] Da nun aber die Sowjets nicht zu einer Änderung der Reparationszahlungspolitik bereit waren und die französische Seite die Ausgliederung der Ruhrgebietes zur Bedingung machten, konnten am 1. Januar 1947 nur die amerikanische und die britische Zone zu einem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet zusammengeschlossen werden.[54] Da sich das System aber schnell als ineffektiv erwies, wurde es schon zum 10. Juni 1947 in das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit einer indirekt gewählten Volksvertretung, dem Wirtschaftsrat überführt, dessen Kompetenzen am 5. Februar 1948 nochmals erweitert worden waren.[55] Innerhalb des Vereinigten Wirtschaftsgebietes gelangen mit dem der FDP nahe stehende Ludwig Erhard die entscheidenden Weichenstellungen hin zur ‚sozialen Marktwirtschaft’.[56] Seine wichtigste Leistung war die Währungsreform vom 20. Juni 1948.[57]

[...]


[1] vgl. Merkl 1965, S. 29; Diestelkamp, JuS 1980, S. 401 (401 f.).

[2] Diestelkamp, JuS 1980, S. 401 (404); Kroeschell 1992, S. 118.

[3] Es hatte ja keine Wahl zum Reichspräsidenten stattgefunden, was aber die formell nie außer Kraft gesetzte Weimarer Reichsverfassung in Art. 41 Abs. 1 forderte: „Der Reichspräsident wird vom ganzen deutschen Volke gewählt.“ Rein faktisch war die Reichsverfassung aber schon längst außer Kraft getreten [vgl Hansen 1966, S. 98 f.].

[4] Noack 1973, S. 12.

[5] Kroeschell 1992, S. 118.

[6] Kroeschell 1992, S. 118.

[7] Kroeschell 1992, S. 119.

[8] Noack 1973, S. 14.

[9] Hierin heißt es: „Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland…. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands. …“ [wiedergegeben nach der Präambel der ‚ Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands ’ vom 5. Juni 1945, http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/ Nachkriegsjahre_erklaerung BerlinerDeklaration/index.html (Stand: 4. Juli 2006)].

[10] Diestelkamp, JuS 1980, S. 401 (403).

[11] Maurer 2005, § 3, Rn. 4.

[12] vgl. hierzu das 1. Zonenabkommen vom 12. September 1944, das 2. Zonenabkommen vom 14. November 1944 sowie die Zusatzerklärung vom 26. Juli 1945 [nach Stolleis, HbStr I, Rn. 21 f.].

[13] Benz 1984, S. 9; Merkl 1965, S. 26.

[14] Diestelkamp, JuS 1980, S. 790 (790).

[15] Kroeschell 1992, S. 120; Merkl 1965, S. 14.

[16] Görtemaker 2002, S. 18; Stolleis, HbStr I, Rn. 29.

[17] Diestelkamp, JuS 1980, S. 401 (405); Kroeschell 1992, S. 121.

[18] Benz 1984, S. 16.

[19] vgl. Diestelkmap, JuS 1980, S. 481 (482).

[20] vgl. Diestelkmap, JuS 1980, S. 481 (481).

[21] vgl. Diestelkmap, JuS 1980, S. 481 (481).

[22] wiedergegben nach Diestelkamp, JuS 1980, S. 481 (481).

[23] Diestelkamp, JuS 1980, S. 481 (481).

[24] vgl. Diestelkamp, JuS 1980, S. 481 (483).

[25] Diestelkamp, JuS 1980, S. 481 (483).

[26] Diestelkamp, JuS 1980, S. 481 (484).

[27] Diestelkamp, JuS 1980, S. 481 (484).

[28] vgl. Diestelkamp, ZNR 1985, S. 181 (203).

[29] wiedergegben nach BVerfGE 36, 1 (15 f.).

[30] wiedergegeben nach der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August 1945, http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html (Stand: 13. Juli 2006).

[31] Hesselberger 2001, S. 23; vgl. Sontheimer/ Bleek 2003, S.18f.

[32] Kroeschell 1992, S. 129.

[33] Kroeschell 1992, S. 129.

[34] vgl. Sontheimer/ Bleek 2003 S.24.

[35] Kroeschell 1992, S. 133.

[36] Kroeschell 1992, S. 133.

[37] Maurer 2005, § 2, Rn. 79.

[38] Kroeschell 1992, S. 134.

[39] vgl. Willoweit 2005, S. 273 f.

[40] Diestelkamp, JuS 1980, S. 401 (405).

[41] Diestelkamp, JuS 1980, S. 790 (792).

[42] vgl. Maurer 2005, § 3, Rn. 10.

[43] Kroeschell 1992, S. 140.

[44] Kroeschell 1992, S. 140.

[45] Kroeschell 1992, S. 148.

[46] Willoweit 2005, S. 377 f.

[47] Kroeschell III, S. 261.

[48] wiedergegeben nach Kroeschell 1992, S. 140.

[49] Kroeschell 1992, S. 140.

[50] Kroeschell 1992, S. 140.

[51] Sontheimer/ Bleek 2003, S. 19 f.

[52] Sontheimer/ Bleek 2003, S. 19 f.

[53] Kroeschell 1992, S. 136.

[54] Kroeschell 1992, S. 136.

[55] vgl. Pünder 1966, S. 97 ff.

[56] Kroeschell 1992, S. 137.

[57] Noack 1973, S. 60.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Curso
Rechts- und Verfassungsgeschichte des 18. – 20. Jahrhunderts
Calificación
17 Punkte
Autor
Año
2006
Páginas
21
No. de catálogo
V114318
ISBN (Ebook)
9783640149261
ISBN (Libro)
9783640149735
Tamaño de fichero
533 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entstehung, Bundesrepublik, Deutschland, Rechts-, Verfassungsgeschichte, Jahrhunderts
Citar trabajo
Referendar jur. Alexander Krey (Autor), 2006, Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114318

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