Die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten im Jahresabschluss der DAX 30 Unternehmen


Trabajo Escrito, 2017

42 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Methodologie
1.4 Struktur der Arbeit.

2. Theorie immaterielle Vermögenswerte
2.1 Definition und Eigenschaften immaterielle Vermögenswerte 4 2.2 Ansatz und Erstbewertung 5 2.2.1 Monetärer Einzelerwerb
2.2.2 Einzelerwerb durch Tausch
2.2.3 Erwerb durch Unternehmenszusammenschl uss
2.2.4 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
2.3 Folgebewertung
2.3.1 Anschaffungskostenmodell
2.3.2 Neubewertungsmodell

3. Theorie Firmenwert
3.1 Originärer Firmenwert
3.2 Goodwill lmpairment Test

4. Untersuchungsmethoden

5. Immateriellen Vermögenswerte und Firmenwerte der DAX 30 Unternehmen
5.1 Gesamtentwicklung 15
5.2 Verteilung auf Unternehmen
5.3 Verteilung auf Branchen
5.4 Firmenwerte im Verhältnis zum Eigenkapitel
5.5 Abschreibungen
5.6 Zusammenfassung

6. Bewertung

7. Ausblick

Literaturverzeichnis

Anlagen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Erwerbsarten immaterielle Vermögenswerte

Abbildung 2: Unternehmenszusammenschl uss

Abbildung 3: Gesamtentwicklung Firmen oder Geschäftswert und immaterielle Vermögenswerte 2011-2016 im DAX 30 in mEUR

Abbildung 4: Verteilung Firmen oder Geschäftswert und immaterielle Vermögenswerte 2016 im DAX 30 in mEUR

Abbildung 5: Verteilung Firmen oder Geschäftswert auf Branchen 2016 im DAX 30 in Prozent

Abbildung 6: Verteilung der immateriellen Vermögenswerte auf Branchen 2016 im DAX 30 in Prozent.

Abbildung 7: Anteilder Firmenwerte am Eigenkapital der DAX 30 Unternehmen in Prozent

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Jährliche Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- und Firmenwerte 2011-2016

Tabelle 2: Bedeutung der Firmen- und immateriellen Vermögenswerte im Jahresabschluss der DAX 30 Konzerne

1. Einleitung

Im Vergangen Jahr tätigten die 30 DAX Konzerne Zukäufe im Gesamtwert von rund 81 Milliarden Euro was den höchsten Wert seit dem Jahr 2007 (90 Milliarden) darstellte.1 Bei den Akquisitionen wird sichtbar, dass Kapitalmarktteilnehmer häufig bereit sind einen weitaus höhen Beitrag zu zahlen als es der reine Buchwert des Eigenkapitals des Zielunternehmens vermuten lässt. Diese Differenz zwischen Markt- und Buchwert lässt sich durch die immateriellen Vermögenswerten schließen, welchen eine stetig steigende Bedeutung beigemessen wird. Gründe hierfür finden sich in dem Wandel von einer reinen Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungs-, Hochtechnologie- und Wissensgesellschaft. Die strategischen Faktoren für den Geschäftserfolg finden sich mittlerweile weniger in dem (produktiven) Sachanlagenvermögen, sondern in den immateriellen Vermögenswerten.2 Waren es früher noch Maschinen und Anlagen welche den Großteil des Anlagenvermögens darstellten sind es heute Patente, Marken oder Lizenzen.3 Insbesondere Unternehmen, welche in den Branchen Software, Finanzdienstleitungen, Beratung und Forschung tätig sind, weisen oftmals hohe immaterieller Vermögenswerte auf.4 Das Wertschöpfungspotenzi al von immateriellen Vermögenswerten ist unstrittig und ihre Bilanzierung in den Jahresabschlüssen ist für Analysten und Anleger gleichermaßen interessant. Mit dem Anspruch des IFRS einer informationsorientieren, objektiven und vergleichbaren Rechnungslegung, zum Schutz der Anleger, fallen den erworbenen, als auch den selbsterschaffenden immateriellen Vermögenswerten, also eine besondere Bedeutung in den Geschäftsberichten der DAX 30 Konzerne zu.

1.1 Problemstellung

Immaterielle Vermögenswerte wurden schon früh als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" behandelt.5 Im Gegensatz zu einer Maschine bestehen immaterielle Vermögenswerte oft nur auf dem Papier und verfügen über keine Substanz die einen Materialwert darstellen. Immaterielle Vermögenswerte stellen somit „gefährliche" Vermögenswerte dar und Investoren sind vor wertlosen Posten zu schützen.6 Abhilfe schaffte der erstmalig 1998 veröffentliche International Accounting Standard (IAS) 38 „lntangible Assets", welcher Regeln zum Ansatz, Bewertung und Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten festlegte. Damit lässt sich jedoch nur ein Teil des hohen Kaufpreises bei Akquisitionen rechtfertigen. Der verbleibende Teil der Marktwert-Buchwert Lücke des erworbenen Unternehmens wird durch den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) geschlossen. Dieser Firmenwert ist letztendlich eine subjektive Größe welche die erwarteten Synergie- und Wachstumspotentiale des Käufers widerspiegelt. Während die Bilanzierung nach IAS 38 jedoch klaren Regeln unterliegt, weißt die Position des Goodwill als Teil der immateriellen Vermögenswerte weiterhin erhebliche Interpretationsspielräume auf. Geschuldet ist das einer Änderung der Bilanzregeln nach IFRS 3 „Unternehmens­ zusammenschlüsse" aus dem Jahre 2004 wonach erworbene Firmenwerte nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern im Rahmen eines jährl ichen lmpairment Test von den Unternehmen selbst neu bewertet werden. Dies hatte zur Folge, dass Unternehmen die erworbenen Firmenwerte nur noch sehr zögerlich abschreiben, eine überdurchschnittliche lange Nutzungsdauer ansetzen und der Bilanzposten Goodwill erhebliche Wertsteigerungen aufweist.7 Das Abschreibungspotential ist enorm und Investoren sehen sich der Gefahr von Gewinneinbrüchen durch außerplanmäßige Abschreibungen ausgesetzt wie die prominenten Bespiele Deutsche Bank, E-On und Telekom aufzeigen.8 Die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung kündigte deshalb schon 2014 an einen Prüfungsschwerpunkt auf den Firmenwert zu legen.9 Vor diesem Hintergrund ist eine genauere Betrachtung der Thematik von Interesse. Es soll untersucht werden welche Bedeutung die immateriellen Vermögenswerte und der Firmenwert im Jahresabschluss der DAX 30 Unternehmen für Investoren besitzen.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Im Rahmen dieser Arbeit soll ein umfassender Überblick über die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Firmenwertes der letzten 5 Jahre gegeben werden. Es soll untersucht werden, wie hoch die Firmen- und immateriellen Vermögenswerte im DAX 30 insgesamt ausfallen, wie ihre Verteilung auf die einzelnen Unternehmen ist, welche Branchen besonders hohe Werte aufweisen und in welchem Umfang Abschreibungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen die Forschungsfrage beantworten:.Welche Bedeutung haben die immateriellen Vermögenswerte im Jahresabschluss der DAX 30 Konzerne?".

1.3 Methodologie

Der Forschungsansatz ist positivistisch und deduktiv. Es erfolgt eine objektive Identifikation, Bewertung und Beschreibung der Bilanzen der DAX 30 Unternehmen zur Beantwortung der Forschungsfrage. Die quantitative und numerische Datengrundlage bilden die Konzernabschlüsse. Die Verlässlichkeit der Daten ist hoch, wohingegen die Gültigkeitsdauer, durch die jährlichen veröffentlichten Geschäftsberichte, gering ist. Es wird eine Generalisierung der Ergebnisse des eingegrenzten Beobachtungszeitraums von 5 Jahren auf die allgemeine Entwicklung vorgenommen.

1.4 Struktur der Arbeit

Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst im theoretischen Teil die bilanzrechtlichen Grundlagen von immateriellen Vermögensgegenständen nach IFRS dargelegt. Dies umfasst die Eigenschaften der immateriellen Vermögenswerte, die Erstbewertung und die Folgebewertung. Im zweiten theoretischen Teil der Arbeit wird die Entstehung eines Firmenwertes (Goodwill) im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses dargestellt. Dazu wird der Goodwill-lmpairment Test als Folgebewertung von übernommen Firmenwerten erläutert. Im vierten Kapitel werden die Untersuchungsmethoden erläutert. Im darauf folgenden Kapitel werden die Untersuchungsergebnisse ausgewertet. Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Ergebnisse und einem Ausblick ab.

2. Theorie immaterielle Vermögenswerte

2.1 Definition und Eigenschaften immaterielle Vermögenswerte

Unter IAS 38.8 werden immaterielle Vermögenswerte als "ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz" definiert. Diese Definition stellt sicher, dass praktisch alle nicht physischen Vermögenswerte auf ihren Ansatz hin zu überprüfen sind ausgenommen Vermögenswerte welche den Finanzinstrumenten zugerechnet werden.10 Für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes sind folgende Kriterien zu erfüllen: (1) Identifizierbarkeit, (2) Verfügungsrecht des Unternehmens und (3) Bestehen eines künftigen wirtschaftlichen Nutzen.11 Die Identifizierbarkeit kann auf einer vertraglichen oder rechtlichen Grundlage beruhen wie etwa Markenrechte, Patente, Lizenzen oder Urheberrechte.12 Des Weiteren kann die Identifizierbarkeit durch Separierbarkeit gegeben sein. Das bedeutet, dass geprüft werden muss, ob der immaterielle Vennögenswert für sich genommen durch Verkauf oder Vermietung wirtschaftlich genutzt werden kann.13 Das Verfügungsrecht wird durch die Fähigkeit des Unternehmens bestimmt Dritte von der Nutzung des immateriellen Vennögenswertes auszuschießen. Hierzu zählen gerichtliche, einklagbare Markenrechte, Urheberrechte oder eingeschränkte Handelsverträge.14 Für das dritte Ansatzkriterium muss das Unternehmen die in der Zukunft zu erwartenden Mehreinnahmen durch einen Verkauf oder die Minderausgaben durch Kosteneinsparungen konkretisieren können. Darüber hinaus muss die Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenzufluss, in Abhängigkeit von externen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, beurteilt werden.15 Aus- und Weiterbildungsaktivitäten, Werbekampagnen, verkaufsfördernde Maßnahmen und Ausgaben für die Gründung des Geschäftes müssen direkt als Aufwand in der GuV erfasst werden und dürfen nicht angesetzt werden.16 Immaterielle Vennögenswerte finden sich in der Bilanz auf der Aktiva Seite in den langfristigen Vermögenswerten.

2.2 Ansatz und Erstbewertung

Immaterielle Vermögenswerte sind, bei Erfüllung der Ansatzkriterien, bei erstmaliger Erfassung entweder bei den Anschaffungskosten oder bei den Herstellungskosten anzusetzen. Hierbei unterscheidet die IAS 38 folgende vier Erwerbsarten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Erwerbsarten immaterielle Vermögenswerte, Quelle: Pellers, Fülbier, Gassen, & Sellhom, Internationale Rechnungslegung, 2014, S. 327.

2.2.1 Monetärer Einzelerwerb

Bei einem gesonderten, monetären Erwerb eines immateriellen Vermögenswertes werden die Anschaffungskosten als Bewertung angesetzt. Diese setzen sich nach IAS 38.25 aus dem Kaufpreis zuzüglich direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten (Einfuhrzölle, Rechts- und Beratungskosten, Vorbereitungskosten für die Nutzung, nicht erstattungsfähige Umsatzsteuern) abzüglich Rabatte, Boni oder Skonto zusammen.17 Sofern zwischen dem Übergang des Eigentums und der Bezahlung ein über das normale Zahlungsziel liegender Zeitraum liegt ist nur der Barwert des Kaufpreises als Anschaffungskosten zu aktivieren. Die Differenz zwischen Barwert und tatsächlich zu leistendem Kaufpreis ist in der Bilanz als Fremdkapitalkosten zu behandeln.18

2.2.2 Einzelerwerb durch Tausch

Immaterielle Vermögenswerte, welche im Tausch gegen einen anderen immateriellen Vermögenswert erworben werden, unterliegen zunächst der Prüfung einer wirtschaftlichen Substanz des Tauschgeschäftes. Dies ist der Fall wenn sich die zu erwartenden Cashflows aus erhaltenden oder hingebenden Vermögenswerten infolge des Tausches ändern.19 Bei positiver Prüfung ist der Zeitwert des hingegebenen Vermögenswertes anzusetzen. Der Zeitwert richtet sich nach IFRS 13.16 nach dem Preis, welcher am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen gezahlt würde oder in einem vergleichbaren Geschäftsvorfall gezahlt wurde. Liegt kein aktiver Markt vor, kann der Zeitwert mit Hilfe von Bewertungsmodellen (z.B Multiplikatorverfahren oder Discounted Cashflow­ Modellen) festgelegt werden.20 Sollte weder die wirtschaftliche Substanz des Tauschgeschäftes gegeben sein, noch der Zeitwert verlässlich ermittelt werden, wird der erworbene Vermögenswert ausschließlich zu dem Buchwert des hingegebenen bilanziert.21

2.2.3 Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss

Immaterieller Vermögenswerte, welche bereits in der Bilanz des akquirierten Unternehmens erfasst waren, werden einfach übernommen. Darüber hinaus müssen bisher nicht aktivierungsfähige, immaterielle Vermögenswerte, die aber wichtige Werttreiber bilden, auf Erfüllung der Ansatzkriterien überprüft werden.22 Das Ansatzkriterium eines wirtschaftlichen Nutzens wird durch den Erwerbsvorgang als generell erfüllt angesehen. Sofern darüber hinaus das Kriterium der Identifizierbarkeit gegeben ist werden für die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Der Zeitwert wird wieder über den Marktpreis oder den letzten vereinbaren Geschäftsvorfall bestimmt. In der Regel werden bei einem Unternehmenszusammenschluss jedoch Marken, Patente und Lizenzen erworben für die kein aktiver Markt besteht und der Zeitwert wird indirekte durch die Bewertungsmodelle bestimmt. Kritikpunkte sind hier die Ermessungsspielräume der Unternehmen bezüglich der zu erwartenden Cashflows und der Nutzungsdauer.23

2.2.4 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Bei der Bilanzierung von selbst erstellten, immateriellen Vermögenswerten bilden die Herstellkosten die Bewertungsgrundlage. Den Herstellkosten dürfen ausschließlich Entwicklungsausgaben zu gerechnet werden. Folglich ist eine Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase vorzunehmen.24 Forschungsaktivitäten dienen nach IAS 38.54 dem Zweck neue Erkenntnisse zu erlangen, welche noch keinen konkreten Produktbezug aufweisen und ein zukünftiger, wirtschaftlicher Nutzen nicht fest zu stellen ist (Ansatzverbot). Entwicklungsaktivitäten hingegen verbessern oder erschaffen neue Produkte oder Dienstleitungen und können nach Erfüllung der weiteren Ansatzkriterien aktiviert werden (Ansatzpflicht). Die weiteren, kumulativ zu erfüllenden, Ansatzkriterien für eine Aktivierung der Entwicklungskosten sind:25

- Die Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung des Vermögenswertes und seiner anschließenden Nutzung oder Verkauf.
- Der Nachweis eines künftigen, wirtschaftlichen Nutzens innerhalb oder in einem Markt außerhalb des Unternehmens.
- Die Verfügbarkeit technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen zur Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes.
- Die Fähigkeit in der Entwicklungsphase zurechenbare Kosten zuverlässig zu bewerten.

Sollten Entwicklungs- und Forschungsphase nicht eindeutig zu trennen sein werden alle Aufwendungen als Forschung behandelt und müssen direkt als Aufwand verrechnet werden.26 Darüber hinaus legt die IAS 38.63 und IAS 38.69 ausdrückliche Ansatzverbote für bestimmte Posten fest. Hierzu zählen selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte oder Kundenlisten. Eine Relation zwischen zukünftigen Mehreinnahmen und den oben genannten Posten ist nach IAS kaum zu bestimmen.27

2.3 Fol gebewertung

Nach erstmaligem Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes zu seinen Anschaffungs- oder Herstellkosten ist eine Folgebewertung mit dem Anschaffungskostenmodell oder dem Neubewertungsmodell zulässig.

2.3.1 Anschaffungskostenmodell

Nach dem Anschaffungskostenmodell sind die Vermögenswerte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen anzusetzen. Hierzu ist zunächst die Nutzungsdauer des immateriellen Vermögenswertes zu bestimmen. Vermögenswerte mit zeitlich unbestimmter Nutzungsdauer liegen vor, wenn kein vorhersehbar begrenzter Zeithorizont für die Generierung von Cash Flows aus dem Vermögenswert existiert.28 Beispiele hierfür sind z. B. öffentlich eingeräumte Rechtspositionen wie Fernsehrechte, Rundfunklizenzen oder Linienflugrechte, welche zu geringen Kosten beliebig oft verlängert werden können.29 In diesem Falle ist keine planmäßige Abschreibung vorzunehmen, sondern ein jährlicher Werthaltigkeitstest (impairment-only Ansatz) durchzuführen. Bei diesem wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert des immateriellen Vermögenswertes vergleichen und wenn notwendig eine Wertberichtigung vorgenommen. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob mittlerweile eine bestimmte Nutzungsdauer des Vermögenswertes zu zuordnen ist.30 Sollte der immaterielle Vermögenswert eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen ist eine planmäßige Abschreibungsmethode zu wählen (leistungsorientiert, linear oder degressiv), welche sich an der Nutzenrealisierung orientiert. Ein Restwert ist nicht anzusetzen, außer eine dritte Partei hat sich verpflichtet den Vermögenswert am Ende der Nutzungsdauer zu erwerben oder es existiert ein aktiver Markt.31

2.3.2 Neubewertungsmodell

Das Neubewertungsmodell setzt die Existenz einen aktiven Marktes voraus, um die Abweichung des beizulegenden Zeitwertes zu dem Buchwert des immateriellen Vermögensgegenstandes zu bestimmten. Der Neubewertungsbetrag entspricht hierbei dem beizulegenden Zeitwert. Da für immaterielle Vermögenswerte, jedoch in den seltensten Fällen ein aktiver Markt besteht findet dieses Modell in der Praxis wenig Anwendung.32

3. Theorie Firmenwert

Bei einem Unternehmenszusammenschluss müssen zunächst die Anschaffungskosten auf alle erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten verteilt werden (Kaufpreisallokation).33 Erworbene immaterielle Vermögenswerte sind auf Erfüllung der Ansatzkriterien (vgl. Kapitel 2.2.3) zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktivieren. Nicht identifizierbare immaterielle Vermögenswerte werden nicht separat bilanziert, sondern gehen in den derivativen Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschl uss ein. Der derivative Firmenwert oder Goodwill ist also der Unterschiedsbetrag zwischen den übernommenen, identifizierten Vermögenswerten abzüglich Schulden und den Anschaffungskosten der Beteiligung. Sofern die Anschaffungskosten kleiner sind als die übernommen Vermögenswerte kann auch ein negative Unterschiedsbetrag vorliegen. Gründe hierfür können Bewertungsfehler in den Anschaffungskosten, eine Unterschätzung von stillen Reserven oder eine Überschätzung von stillen Lasten sein. Der negative Unterschiedsbetrag ist dann als Ertrag in der Bilanz zu erfassen.34 Der Geschäfts- oder Firmenwert findet sich in der Bilanz, wie auch die immateriellen Vermögenswerte, auf der Aktiva Seite unter langfristige Vermögenswerte. Der Geschäfts- oder Firmenwert kann auch in der Position immaterielle Vermögenswerte enthalten sein und muss dann dem Anhang zur Bilanz entnommen werden.

Die Entstehung eines positiven Firmenwertes als Folge einer Vollkonsolidierung ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Unternehmenszusammenschluss, Quelle: Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 396.

Die Finna B erwirbt 100% der Anteile von Firma A für 130 Geldeinheiten (GE). Finna A besitzt als einzigen Vennögenswert ein Grundstück mit einem Buchwert von 80 GE. Das Finanzierungsverhältnis beläuft sich auf 60 EK und 20 FK. Bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse werden die Anschaffungskosten von 130 GE dem Zeitwert des Grundstücks (110 GE) und den Zeitwert der Schulden (20 GE) gegenübergestellt. Der positive Unterschiedsbetrag entspricht damit 40 GE. Im Rahmen der Konsolidierung wird also der Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der Muttergesellschaft entfernt und durch den beizulegenden Zeitwert der entsprechenden Vennögenswerte und Schulden des konsolidierten Unternehmens ersetzt.

Originärer Firmenwert

Das aufgeführte Beispiel verdeutlicht die Entstehung eines derivativen Finnenwertes in Folge eines Unternehmenszusammenschlusses. Für das Verständnis der richtigen Bilanzierung ist eine Abgrenzung zum originären Finnenwert notwendig. Der originäre Firmenwert wird selbst im Unternehmen durch Ausübung der Geschäftstätigkeit geschaffen. Hierzu zählen das Know-how der Mitarbeiter, der Kundestamm oder die Qualität des Managements.35 Diese Werttreiber sind jedoch weder objektiv bewertbar noch identifizierbar und somit unterliegt der originäre Firmenwert gemäß IAS 38.48 einem Aktivierungsverbot.36

Goodwill lmpairment Test

Das IFRS 3 legte fest, dass der nach einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill ein Vennögenswert von unbestimmter Nutzungsdauer darstellt und damit nicht mehr planmäßig abzuschreiben ist. Der Goodwill lmpainnent Test bildet demnach die Folgebewertung des übernommen Goodwills. Da der Goodwill im Wesentlichen Synergiepotentiale wider spiegelt und keine unabhängigen Cash-Flows generiert ist dieser auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash generating units, CGU) der niedrigsten Unternehmensebene zu verteilen, welche vorrausichtlich von den Synergien des Zusammenschlusses profitieren werden (Goodwill-Allokation).37 Im Rahmen des lmpairment Test sind diese Vermögenswerte, dann bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren bzw. mindestens jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen. Hierbei wird der Buchwert der CGU mit dem erzielbaren Betrag als den alternativen Verwendungsmöglichkei ten interner Nutzung (Nutzwert) oder Verkauf (Fair Value abzüglich Veräußerungskosten) vergleichen. Ist der BW höher als der erzielbare Betrag ist die Differenz auf den Goodwill der CGU GuV wirksam abzuschreiben.38

Kritikpunkte an dem Goodwill lmpairment Test sind die Spielräume, welche den Unternehmen bei der Ermittlung des erzielbaren Betrages und der Zuordnung der CGU eingeräumt werden. Für den Nutzwert schätzt das Unternehmen den Barwert künftiger erwarteter Cash-Flows, welche nicht in der Bilanz abgebildet werden müssen und so für Außenstehende nicht nachvollziehbar sind. Der Zuschnitt der CGU kann zudem so grob erfolgen, dass innerhalb der Einheit positive und negative Entwicklungen gegeneinander aufgerechnet werden können und eine Abschreibung vermieden wird.39 Die Nutzungsdauer des Vermögenswertes Goodwill kann so herausgezögert werden. Gründe hierfür sind, dass Abschreibungen auf den Goodwill als zu teurer Kauf von Unternehmensantei len interpretiert werden könnten und Abschreibungen das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) belasten würden.40

4. Untersuchungsmethoden

Ziel der Auswertung ist es einen Überblick über die Firmenwerte und die immateriellen Vermögenswerte der DAX 30 Konzerne zu schaffen. Hierbei soll zunächst die Entwicklung der Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte in den Jahren 2011 bis 2016 abgebildet werden. Im nächsten Schritt wird die Verteilung der Werte auf die Unternehmen untersucht. Anschließend werden die Werte den Industrien und Branchen der notierten Unternehmen zugeordnet. Im letzten Teilder Auswertung werden die Abschreibungen im Zeitraum 2011 bis 2016 auf die Firmenwerte und auf die immateriellen Vermögenswerte betrachtet.

Die quantitative Datengrundlage bilden die IFRS Konzernabschlüsse der Geschäftsjahre 2011 bis 2016 der zum 10.07.2017 im DAX 30 notierten Unternehmen. Änderungen an der Zusammensetzung des Leitindexes im Untersuchungszeitraum wurden nicht berücksichtigt. Die Unternehmen Siemens, Infineon und Thyssen Krupp haben ihren Bilanzstichtag am 30. September eines Geschäftsjahres. Zur besseren Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse wurde dieser Umstand vernachlässigt. Eine weitere Besonderheit bildet Fresenius Medical Care als eine 31% Tochtergesellschaft der Fresenius SE. Zur Vereinfachung wurde Fresenius Medical Care als eigenständiges Unternehmen in die Analyse aufgenommen. Die Firma Vonovia firmierte bis August 2015 unter Deutsche Annington Immobilien.

In den Geschäftsberichten wurden die beiden Bilanzpositionen Geschäfts- oder Firmenwert (Anlage 1) und immaterielle Vermögenswerte (Anlage 4) erfasst. Bei Abweichungen zwischen dem Geschäftsbericht eines Kalenderjahres und dem Geschäftsbericht des folgenden Kalenderjahres wurde der aktuellere Wert übernommen. Im nächsten Schritt wurden die Abschreibungen auf die Geschäfts­ oder Firmenwerte (Anlage 2+3) und auf die immaterielle Vermögenswerte (Anlage 5+6) betrachtet. Die Abschreibungen ergeben sich aus der Differenz der kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember des vorangegangen Geschäftsjahres aus dem Anlagenspiegel. Der Anlagenspiegel beschreibt die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagenvermögens ausgehend von den historischen Anschaffungs- oder Herstellkosten.41 Auf diesen erfolgen Zugänge, Abgänge, Umbuchung, Wertminderungen oder Zuschreibungen und bilden so die kumulierten Abschreibungen. Gemäß dem Fall, dass die kumulierten Abschreibungen eines Geschäftsjahres geringer ausfielen als die des Vorjahres wurden diese in der Auswertung mit einem negativen Vorzeichen versehen. Zur Berechnung der gesamten Abschreibungen für ein Jahr {Anlage 2, 3, 5, 6) wurden Werte mit negativem Vorzeichen als Wert 0 behandelt, da in diesem Geschäftsjahr der Firmenwert bzw. der immaterielle Vermögenswert sich nicht verringert hat.

5. Immateriellen Vermögenswerte und Firmenwerte der DAX 30 Unternehmen

5.1 Gesamtentwicklung

Im Untersuchungszeitraum von 2011 bis 2016 wiesen alle dreißig, gegenwärtig am Deutschen Aktienindex notierten, Unternehmen immaterielle Vermögenswerte als auch Firmen- oder Geschäftswerte auf. Insgesamt lässt sich bei beiden Bilanzpositionen ein Anstieg feststellen. Im Jahr 2016 lagen die summierten Firmen oder Geschäftswerte aller Unternehmen bei 268.027 mEUR was einer Steigerung rund 52 % im Vergleich zu 2011 entspricht (188.411 mEUR). Abgesehen von einem leichten Rückgang im Jahr 2013 ist die Summe der Firmenwerte kontinuierlich gestiegen. Die immateriellen Vermögenswerte lagen von Ihrem Wert deutlich niedriger, erfuhren jedoch eine Steigerung von rund 42 % von 124.402 mEUR in 2011 auf 176.977 mEUR in 2016. Im Untersuchungszeitraum war kein Rückgang der immateriellen Vermögenswerte zu verzeichnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Gesamtentwicklung Firmen oder Geschäftswert und immaterielle Vermögenswerte 2011- 2016 im DAX 30 in mEUR, Quelle: Eigene Darstellung.

[...]


1 manager magazin, übernahmen, 2016, S. 2.

2 Küting & Weber, Die Bilanzanalyse, 2015, S. 128.

3 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S.92.

4 Ruhwedel & Schultze, Value Reporting, 2002, S. 608.

5 Moxter, lmmatrielle Anlagewerte, 1979, S. 1102.

6 Buchholz, lntemationale Rechnungslegung, 2015, S. 64.

7 Leibfried, lmpairment-Only, 2010, S. 478.

8 Reifenberger ,Goodwill-Abschreibungen,2016, S. 1f.

9 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung,Püfungsschwerpunkte, 2013, S.1.

10 Pellers, Fülbier, Gassen, & Sellhorn,Internationale Rechnungslegung, 2014, S. 324.

11 Koting & Weber, Die Bilanzanalyse, 2015, S. 129.

12 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 97.

13 Schmidbauer, lmmatrielle Vermögenswerte, 2004, S. 1443.

14 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 94.

15 Wulf, lmmatrielle Vermögenswerte nach IRFS, 2008, S. 32.

16 Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2015, S. 64.

17 Kirsch, Rechnungslegung nach IRFS, 2012, S. 42; Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 98.

18 Pellers, Fülbier, Gassen, & Sellhorn,Internationale Rechnungslegung, 2014, S. 327.

19 Achleitner, Behr, & Schäfer, lntemationale Rechnungslegung, 2009, S. 98.

20 Wulf, Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS, 2008, S. 98.

21 Pellers, FOlbier, Gassen, & Sellhorn,Internationale Rechnungslegung, 2014, S. 328.

22 Wulf, Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS, 2008, S. 45.

23 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 99.

24 Wulff, Immaterielle Vermögenswerte nach IRFS, 2008, S. 65.

25 Pellers, Fülbier, Gassen, & Sellhorn,Internationale Rechnungslegung, 2014, S. 332.

26 Kirsch, Rechnungslegung nach IRFS, 2012, S. 42; Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2015, S. 67f.

27 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 102.

28 Kirsch, Rechnungslegung nach IRFS, 2012, S. 44.

29 Wulff, Immaterielle Vermögenswerte nach IRFS, 2008, S. 77.

30 Achleitner, Behr, & Schäfer, lntemationale Rechnungslegung, 2009, S. 106.

31 Pellers, Fülbier, Gassen, & Sellhorn,Internationale Rechnungslegung, 2014, S. 336f.

32 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 106.

33 Wulf, Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS, 2008, S. 44.

34 Achleitner, Behr, & Schäfer, Internationale Rechnungslegung, 2009, S. 300.

35 Baetge, Kirsch, & Thiele, Bilanzen,2012, S. 245.

36 Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2015, S. 71.; Schildbach, US-GAAP, 2002, S. 78.

37 Meyer & Halberk.ann, Goodwill-lmpairment, 2012, S. 313.

38 Haaker, Zuordnung Goodwill,2005, S. 427.

39 Lehmann,Die Goodwill Blase, 2015, S. 6f.; WirtschaftsWoche, Mächtig aufpoliert, 2013, S. 77.

40 Lehmann,2015, Die Goodwill-Blase, S. 4; WirtschaftsWoche, Mächtig aufpoliert, 2013, S. 79.

41 Bialas, Seeher, Tanzberger, Rechnungswesen für Bürokaufleute, 1994, S. 250.

Final del extracto de 42 páginas

Detalles

Título
Die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten im Jahresabschluss der DAX 30 Unternehmen
Universidad
University of applied sciences, Cologne
Calificación
2,0
Autor
Año
2017
Páginas
42
No. de catálogo
V1143201
ISBN (Ebook)
9783346520821
ISBN (Libro)
9783346520838
Idioma
Alemán
Palabras clave
Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill, Goodwill Impairment Test, Goodwill Bilanzierung, Jahresabschluss, DAX30, DAX 30, IFRS 3
Citar trabajo
Dominik Reetz (Autor), 2017, Die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten im Jahresabschluss der DAX 30 Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1143201

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