Inwiefern wird Familienhilfe im Sozialstaat im Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens anerkannt?


Bachelorarbeit, 2021

50 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aktueller Bezug, Forschungsfrage und Erkenntnisinteresse
1.2 Verwendete Methoden und Aufbau der Arbeit

2. Sorgearbeit und das Gerechtigkeitsproblem zwischen den Geschlechtern
2.1 Begriffsdefinitionen
2.1.1 Sorgearbeit, Reproduktionsarbeit und Sorgearbeit für Kinder
2.1.2 Geschlechtergerechtigkeit und soziale Ungleichheit
2.2 Forschungserkenntnisse über familiale Sorgearbeit für Kinder
2.2.1 Tätigkeiten hinter der familialen Sorgearbeit für Kinder
2.2.2 Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern

3. Sozialstaat und die Absicherung von Existenz- und familialer Sorgearbeit
3.1 Begriffsdefinition und Grundsätzliches zum Sozialstaat
3.2 Kosten und Finanzierung
3.3 Grundsicherung nach dem SGB II
3.3.1 Grundprinzip des Förderns und Forderns
3.3.2 Anspruchsberechtigte
3.3.3 Höhe der Leistungen - Regelbedarfe
3.3.4 Zusätzliche Leistungen - Mehrbedarfe
3.4 Weitere Leistungen mit Berücksichtigung von familialer Sorgearbeit für Kinder

4. Grundeinkommen
4.1 Begriffsdefinition und Ursprung der Idee
4.2 Bedeutende Vertreter und Forschungsstand heute
4.3 Häufige Argumente für und gegen ein Grundeinkommen in Bezug auf Sorgearbeit
4.4 Modelle für ein Grundeinkommen
4.5 Das emanzipatorische Grundeinkommen der BAG - Partei Die LINKE
4.5.1 Grundprinzipien und politische Ziele des Konzeptes
4.5.2 Anspruchsberechtigte
4.5.3 Höhe des Grundeinkommens
4.5.4 Zusätzliche Leistungen
4.5.5 Finanzierungsstrukturen
4.5.6 Einkommensveränderung mit einem Grundeinkommen

5. Diskussion der Ergebnisse in Bezug auf die Forschungsfrage
5.1 Inwiefern hängen familiale Sorgearbeit für Kinder und der Gender Care Gap zusammen?
5.2 Gegenüberstellung: Sozialstaat und Modell des emanzipatorischen Grund­einkommens
5.3 Limitationen der Arbeit, Aktualität und Ausblick

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang
8.1 Statistiken und Tabellen zum Gender Care Gap
8.2 Statistiken und Tabellen zum Sozialstaat

Einige Abbildungen im Anhang wurden aus urheberrechtlichen Gründen vom Redaktionsteam entfernt.

1. Einleitung

1.1 Aktueller Bezug, Forschungsfrage und Erkenntnisinteresse

„Die Zeit bis zur Familiengründung zeigt nur wenige Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Später dann setzen jedoch Differenzen ein“, das weiß die Geschlechter- und Frauenforschung schon lange (vgl. Fischer 2018: 94). Mit der Corona Pandemie und den massiven Eingriffen und Beschränkungen im öffentlichen Leben zeigt sich aktuell immer einmal mehr, wie wichtig Unterstützungsangebote für junge Familien und insbesondere auch für die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern sind. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung brachte im Mai 2020 eine Studie heraus in der es heißt, „Die Corona-Krise trifft Frauen doppelt“. Laut der Studie geben

„54 Prozent der befragten Frauen, aber nur 12 Prozent der Männer [...] an, den überwiegenden Teil der anfallenden Kinderbetreuung zu übernehmen.“ (Kohlrausch & Zucco 2020: 4-5)

Durch die Krise werden somit besonders die Frauen wieder zunehmend in „alte traditionelle Rollen“ gedrängt und die zusätzliche familiale Sorgearbeit für Kinder, welche durch die Kita- und Schulschließungen, sowie sämtlicher anderer wegfallender Maßnahmen entstehen, wird von ihnen übernommen (vgl. Kohlrausch & Zucco 2020: 7 u. 10). Da die Pandemie das aktuelle Leben stark prägt und bestehende Ungleichheiten und Missstände noch einmal verdeutlich, ist es nicht verwunderlich, dass gerade in dieser Zeit, die schon lange existierende Debatte um ein Grundeinkommen wieder an Fahrt gewinnt. Dies spiegelt sich beispielsweise in neuen Forschungsexperimenten (vgl. Pilotprojekt Grundeinkommen 2020), oder auch in der Aufnahme des Themas in Parteiprogramme (vgl. Bündnis 90/ Die Grünen 2020), sowie dem Entwurf vollständiger alternativer Grundsicherungskonzepte (vgl. BAG Grundeinkommen 2020), wider. Da über das Thema hitzige Debatten mit schlagkräftigen Argumenten von sowohl Grundeinkommensgegnern als auch Befürwortern geführt werden und mit dem Grundeinkommen auch immer wieder große Hoffnungen für eine Verbesserung der strukturellen Bedingungen von Sorgearbeit und der Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern verbunden werden, entstand die Idee, diese Themen im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit miteinander zu verknüpfen und zu analysieren. Daraus entwickelte sich die Forschungsfrage, „Inwiefern wird familiale Sorgearbeit für Kinder im Sozialstaat und in dem Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens anerkannt und was bedeutet dies für das dahinterstehende Gerechtigkeitsproblem zwischen den Geschlechtern?“, welche mittels einer Literaturrecherche sowie einem Vergleich von sozialstaatlichen Maßnahmen und der Idee eines ausgewählten Grundeinkommensmodelles im Folgenden untersucht wird. Erkenntnisinteresse war dabei vor allem, einen vertieften Bick auf existierende Maßnahmen zu bekommen sowie eine Vorstellung davon, was ein Grundeinkommen an Veränderungen bringen könnte und ob oder unter welchen Umständen dieses eine Verbesserung für die Sorgearbeit bringen würde. Für Sozialarbeiter*innern ist das Thema insofern höchst relevant, als dass es die Basisstrukturen und Ideen des Sozialstaates beleuchtet und durch den Blick auf ein Grundeinkommen die Möglichkeit entsteht, die existierenden Strukturen einmal aus einer anderen Perspektive zu reflektieren.

1.2 Verwendete Methoden und Aufbau der Arbeit

In der vorliegenden Bachelorarbeit handelt es sich um eine Literaturarbeit, welche durch eine abschließende Diskussion und Beurteilung der Ergebnisse abgerundet wird. Eigenes empirisches Material ist nicht Bestandteil der Arbeit. Für die Literaturrecherche dienten vor allem Buchquellen aus der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda, sowie deren kooperierenden online Bibliotheken. Weitere Literatur wurde über Internetrecherchen, etwa über Google Scholar, erfasst. Zudem wurden Onlinedokumente, wie etwa Zeitschriftenartikel zu aktuellen Themen, Parteiprogramme auf den jeweiligen Homepages oder aktuelle Gesetzestexte als ergänzende Quellen herangezogen. Bei der Auswahl der verwendeten Quellen wurde stehts auf bestmögliche Aktualität, Qualität und Seriosität geachtet. Der Großteil der verwendeten Literatur stammt aus den Jahren 2019 bis 2020. Vereinzelt wurde auf ältere Literatur zurückgegriffen, wenn diese für das Thema als relevant und gewinnbringend eingestuft wurde. Die Gegenüberstellung des bereits existierenden Sozialstaatsmodelles in seiner heutigen Form mit einem nur hypothetisch existierenden Grundeinkommensmodell, stellte eine besondere Herausforderung für diese Arbeit da. Um dies zu ermöglichen und Antworten, sowie ein tieferes Verständnis der Bedeutung einer solchen Reform zu bekommen, musste ein Modell herangezogen werden, dessen Umsetzungsvorstellung in möglichst detaillierter Form vorlag. Nach Sichtung einer von Ronald Blaschke erstellten Übersicht von Grundeinkommens- und Grundsicherungsmodellen, schien das Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens der Linkspartei, als am besten geeignet, da dieses Modell im Vergleich zu den anderen in der Übersicht als besonders detailliert beschrieben, herausragte (vgl. Blaschke 2017). Die detailreiche Beschreibung des Modelles und die integrierte Zielsetzung, die Geschlechtergerechtigkeit damit zu fördern, waren somit die Kriterien für die Auswahl des Grundeinkommensmodelles für den folgenden Vergleich.

Zunächst werden im ersten Teil in Kapitel 2. die Themen Geschlechtergerechtigkeit und soziale Ungleichheit definiert, sowie wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse aus Studien über die „Sorgearbeit für Kinder“ und dem „Gender Care Gap“ dargestellt. Für den Vergleich des emanzipatorischen Grundeinkommens und des Sozialstaates werden in Kapitel 3. und 4. schließlich die Kategorien „Höhe der Leistung“, „Anspruchsvoraussetzung“, „Zusatzleistungen“, „Ziele und verfolgte Prinzipien“, „Finanzierung und Kostendeckung“ sowie „Wer profitiert“, sowohl für den Sozialstaat als auch für das emanzipatorische Grundeinkommen herausgearbeitet1 . Anschließend werden die Erkenntnisse aus Kapitel 2., 3. und 4. Noch einmal kritisch reflektiert und in Bezug auf die Forschungsfrage unter Kapitel 5. diskutiert. Unter Kapitel 6. werden die Ergebnisse der Arbeit in einem abschließenden Fazit zusammengefasst.

2. Sorgearbeit und das Gerechtigkeitsproblem zwischen den Geschlechtern

In dem folgenden Kapitel werden zunächst wichtige Begriffe in Zusammenhang mit der Sorgearbeit und der Geschlechtergerechtigkeit definiert und eingeordnet, sowie wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse aus Studien über die „Sorgearbeit für Kinder“ als auch den „Gender Care Gap“ dargestellt. Erkenntnisse aus diesem Kapitel sollen später einen vertieften Blick auf die sozialstaatlichen Maßnahmen sowie die eines potenziellen Grundeinkommens und deren Bedeutung für junge Eltern in Sorgetätigkeiten, ermöglichen.

2.1 Begriffsdefinitionen

2.1.1 Sorgearbeit, Reproduktionsarbeit und Sorgearbeit für Kinder

Unter dem Begriff „ Care Arbeit“, auf Deutsch „ Sorgearbeit“ genannt, werden Arbeitstätigkeiten wie etwa das Beraten, Erziehen, Lehren oder Pflegen von Mitmenschen zusammengefasst. Diese Tätigkeiten können sowohl in Initiativen, Vereinen oder Familien auf unvergüteter Basis, als auch vergütet, etwa im Rahmen von Wohlfahrtsverbänden, staatlichen Institutionen oder privatwirtschaftlichen Institutionen, erfolgen. Um die unvergütete Haus- und Sorgearbeit von der Lohnarbeit zu unterscheiden, wird häufig das Wort „ Reproduktionsarbeit“ verwendet (Winker 2015: 17).

„Der Begriff der Reproduktionsarbeit unterscheidet somit die unentlohnte Haus- und Sorgearbeit von der Lohnarbeit und fokussiert auf die Form und Funktion dieser Arbeit im Kapitalismus. Der Begriff Care-Arbeit nimmt dagegen die Arbeitsinhalte in den Blick und bezeichnet die konkreten Sorgetätigkeiten.“ (Winker 2015:17)

Frau Prof. Dr. Frericks, Professorin für Soziologie und Ökonomie sozialer Dienste und Einrichtungen, verwendet weiterhin den Begriff der „ familialen Sorgearbeit “. Darunter versteht sie, "die von Familienmitgliedern übernommene Erziehung von Kindern und die Pflege bedürftiger Angehöriger [, welche] je nach Land und Zeitpunkt, unentgeltlich oder (teil-)vergütet durchgeführt werden [kann]." (Blank et al. 2020: 140)

Wibke Debroven, Forscherin aus Hamburg mit dem Forschungsschwerpunkten Sorgearbeit für Kinder und soziale Ungleichheitsverhältnisse aktiver Elternschaft, betrachtet „Arbeit“ aus der Tätigkeits-, Organisations- und ökonomischen Perspektive. Sie verwendet ebenfalls die Bezeichnung „ Reproduktionsarbeit“ als Gegensatz zu bezahlter Lohnarbeit, um auf gesellschaftlich relevante, aber unbezahlte Tätigkeiten zu verweisen. Die Wörter „ Sorgearbeit“ und „ Care - Arbeit“ stellt sie der Produktion von Gütern gegenüber. Mit der Bezeichnung „ Familienarbeit “ oder „ familialer Arbeit“ verweist sie auf die organisatorischen und örtlichen Aspekte der Tätigkeit, was sie dem Verständnis von Erwerbsarbeit gegenüberstellt (vgl. Debroven 2019: 15f). In ihrer Studie, in welcher sie explizit auf die unvergütete Sorgearbeit, die von „aktiven Eltern“ in Familien geleistet wird, eingeht, entwickelte sie die Bezeichnung der „ familialen Care-Arbeit für Kinder“, um somit alle unterschiedenen Perspektiven in einem Begriff zu vereinen (vgl. ebd.).

Vor dem Hintergrund dieser begrifflichen Vielfalt, stellte sich die Frage, welche Bezeichnung für die vorliegende Bachelorarbeit am besten geeignet wäre. Die Bezeichnung der familialen Care-Arbeit für Kinder nach dem Konzept von Wibke Debroven ermöglicht einen vertieften und differenzierteren Blick auf das Thema Sorgenarbeit in der Familie. Die Bezeichnung Reproduktionsarbeit hingegen fokussiert mehr auf die Anerkennung von Haushalts- und Sorgearbeitstätigkeiten durch Entlohnung, analog zur Anerkennung von Erwerbsarbeit durch Lohnauszahlung. Um das Potential der Anerkennung von familialer Sorgearbeit durch ein Grundeinkommen oder durch den Sozialstaat und die Sozialpolitik einzuschätzen, ist zum einen natürlich die finanzielle Anerkennung ausschlaggebend. Jedoch ermöglicht erst ein erweiterter Blick auf die familiale Care-Arbeit für Kinder nach dem Konzept von Wibke Debroven einen vertieften Blick auf die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten und die damit verbundene geschlechtergerechte Aufteilung der Tätigkeiten. Somit wurde für die vorliegende Bachelorarbeit entschieden, angelehnt an Wikbke Debrovens Konzept, die Bezeichnung „familiale Sorgearbeit Arbeit für Kinder“ hauptsächlich zu verwenden.

2.1.2 Geschlechtergerechtigkeit und soziale Ungleichheit

Die Bezeichnung Geschlecht verweist zunächst auf die zweigeschlechtliche Unterscheidung von Individuen nach Männern und Frauen. Mit dieser zweigeschlechtlichen Unterscheidung sind jedoch wichtige Prinzipien für die Gestaltung gesellschaftlicher Ordnung verbunden (vgl. Ostner 2018: 137).

Die zweigeschlechtliche Ordnung verfestigte sich ursprünglich im 18. und 19. Jahrhundert durch die damaligen Bildungseliten, die als Antwort auf die Auflösung traditioneller landwirtschaftlicher Rollenaufteilung eine neue Ordnung von klar getrennten Aufgaben- und Lebensbereichen schufen. Durch den Kapitalismus und der damit einhergehenden Abhängigkeit vom Einkommen Erwerbstätiger, wurden die Zuweisungen von geschlechtlichen Unterschieden weiter verfestigt und durch das Geschlecht gerechtfertigt. Mit dem Modell des „männlichen Ernährers“ fördern Sozialstaaten dieses Prinzip noch heute (vgl. a.a.O.: 137f). Somit geht die Unterscheidung nach Geschlecht immer auch mit bestimmten Rollenzuweisungen, Zugehörigkeiten, Bedürfnissen und Funktionen in der Gesellschaft einher, welche wiederum mit unterschiedlichen Chancen und Möglichkeiten aber auch Einschränkungen verbunden sind (vgl. Wendt 2020: 45).

Mittlerweile wird Zweigeschlechtlichkeit differenzierter gedacht. So wird zwischen dem kulturell und sozial hergestellten Geschlecht „ gender“, und dem biologischen Geschlecht „ sex“, unterschieden (vgl. Ostner 2018: 138). Mit dem Konzept der „ LGBTIAQ“ wird die Vielfalt an geschlechtlichen Zwischenformen zunehmend anerkannt, auch wenn diese Anerkennung nach wie vor stark konfliktbehaftet ist (vgl. Wendt 2020: 45). Besonders Vertretern*innen des Gleichheitsfeminismus gehen heute davon aus, dass nicht nur das soziale und kulturelle Geschlecht (gender) sondern auch das biologische Geschlecht (sex) durch alltägliche Handlungen und Praxen immer wieder aufs Neue konstruiert werden. Dieser Prozess wird als „ doing gender“ bezeichnet (vgl. Ostner 2018: 138).

Laut der Forscherin Irene Pimminger, bedarf es zur Erfassung von Geschlechtergerechtigkeit, einer differenzierten Beschäftigung mit den drei Dimensionen "Geschlecht als strukturelle Kategorie", "Geschlecht als symbolische Ordnung" und "Geschlecht als Identitätskategorie" (Pimminger 2012: vgl. S. 143). Besonders interessant für diese Arbeit, sind ihre Erkenntnisse aus der strukturellen und identitätskategorischen Sicht.

Aus struktureller Sicht ist demnach nicht nur die Gleichstellung von Männern und Frauen relevant, sondern, der Grad der Geschlechtergerechtigkeit wird sich zukünftig vor allem darin bemessen, wie sehr bei der Verteilung von Einkommen und Arbeit die familiäre Reproduktionsarbeit mitgedacht und als wesentlich für die Gesellschaft angerechnet wird. Weiterhin ist strukturell von Bedeutung, in welchem Ausmaß eine soziale Absicherung auch unabhängig von geltenden Familienmodellen existiert, um dadurch allen Menschen in verschiedenen Lebenslagen eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen (vgl. a.a.O.: 134f).

Aus Sicht der „Identitätskategorie“ wird die Frage, „Wie wichtig ist es, eine "richtige" Frau oder ein "echter" Mann zu sein“ (a.a.O.: 144f), zu einem Maßstab für die Geschlechtergerechtigkeit. Die Form, in welcher neue Freiheiten und damit verbunden auch neue familiale Lebensweisen organisiert werden, ohne, dass dabei eine Privilegierung von „durch naturalistische Normalitätsannahmen“ bestimmten Lebensweisen einhergeht, ist dabei eine Voraussetzung für den Verlust der Bedeutung von Geschlecht für bestimmte Lebensweisen, und somit für mehr Gerechtigkeit und weniger Ungleichheit zwischen den Geschlechtern (vgl. ebd.).

Kurzum kann gesagt werden, dass die Kategorie „Geschlecht“ immer eine Funktion in der Gesellschaft und dem sozialen Miteinander erfüllt. Sie kann dabei im Positiven das Bedürfnis nach Zugehörigkeit erfüllen, Ressourcen mobilisieren und handlungsfähig machen. Sie kann aber auch einen Rahmen schaffen, welcher als einengend oder unpassend zur eigenen Selbstwahrnehmung empfunden wird. Letztendlich hat die Geschlechterzuschreibung somit immer auch damit zu tun, wie sehr und in welchem Maße Menschen in einer Gesellschaft integriert bzw. inkludiert oder exkludiert werden (vgl. Wendt 2020: 44-45).

2.2 Forschungserkenntnisse über familiale Sorgearbeit für Kinder

In folgendem Abschnitt wird das Thema familiale Sorgearbeit für Kinder unter Betrachtung der wichtigsten Ergebnisse einer Studie von Wibke Debroven dargestellt, um einen Einblick in die Bedeutung von Sorgearbeit für Eltern zu geben. Anschließend wird der „Gender Care Gap“ anhand der Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärt und dabei verdeutlicht, wie es um die Ungleichverteilung der Sorgearbeit unter den Geschlechtern steht.

2.2.1 Tätigkeiten hinter der familialen Sorgearbeit für Kinder

Orientiert an den Ergebnissen aus der Studie „Elternschaft als Arbeit“ von Wibke Debroven, welche auf der Analyse von „16 problemzentrierten Interviews mit aktiven Eltern“ basiert (Debroven 2019: 45), würde eine Stellenausschreibung für den Job als Eltern, vermutlich in etwa so lauten:

Auf sie ist stets Verlass, sie „übernehmen gerne Verantwortung“ und sind ein „Organisations- und Planungstalent“? Zudem sind Sie ein „empathischer“ Mensch, dem es leicht fällt in verschiedenen Lebenssituationen zugleich „gelassen“ als auch „konsequent und streng“ zu sein. Sie bringen eine „stabile Persönlichkeit“ und „mentale Kraft“ mit, strahlen stets Lebensfreude aus und haben daher kein Problem, sich mit ihrer ganzen Person in den Job einzubringen? Dann sind sie der/die geeignete Kandidat*in für die Stelle und in der Lage, das perfekte „disziplinarische“ und „moralische Vorbild“ für unsere Klienten*innen abzugeben (vgl. a.a.O.: 95f).

Etwas überspitzt dargestellt, soll hiermit verdeutlicht werden, wie vielfältig die Anforderungen an Eltern und die familiale Sorgearbeit für Kinder sind. In der Studie wurde deutlich, dass es ein zentrales Ziel für alle Eltern ist , Einfluss auf ihre Kinder zu nehmen und dabei gleichzeitigem stets eine gute Beziehung zu ihnen zu erhalten (vgl. a.a.O.: 102). Die „ mentale Kraft“ der Eltern und der Grad ihrer „Erschöpfung“ sowie das Erleben von Gemeinschaft innerhalb der Familie, haben eine große Bedeutung dafür, ob sie ihre Sorgetätigkeiten als „Arbeit“ oder “Nicht-Arbeit“ wahrnehmen (vgl. a.a.O.: 103). Eine weitere wichtige Erkenntnis der Studie ist, dass die Kinder mit ihren jeweiligen individuellen Charakteren und Bedürfnissen eine herausgehobene Rolle in der familialen Care-Arbeit einnehmen (vgl. a.a.O.: 102). Dies hängt vor allem mit den zum Teil hohen Rollenerwartungen der Gesellschaft an die Kinder zusammen. Gerade das macht es für Eltern besonders wichtig, dass sie es schaffen, ihre Kinder entsprechend zu beeinflussen und dass ihre Kinder anpassungsfähig sind. Die Sorgearbeit für ein Kind mit hohem Förder- oder Aufmerksamkeitsbedarf oder einer geringen Kooperationsbereitschaft ist daher schnell mit viel Anstrengung und „Arbeit“ verbunden (vgl. a.a.O.:93f).

Die wichtigsten Ressourcen und Kraftquellen für Eltern stellen neben benötigter Zeit und Geld sowie kooperierender Unterstützung durch Institutionen auch die „mentale Kraft“ da (vgl. a.a.O.: 99). Weiterhin geben viele Eltern das Nutzen von „Arbeitsmitteln“ wie etwa Planungsmitteln oder einem Auto für den Kindertransporte als wichtige Ressource an, die ihre täglichen Tätigkeiten machbar machen (vgl. a.a.O.: 96). Für das Auftanken der „mentalen Kraft“ ist die Anerkennung durch die eigenen Kinder und weitere Familienmitglieder von großer Bedeutung. Darüber hinaus haben auch Freunde*innen, weitere Personen und Kooperationspartner*innen wie etwa Lehrer*innen oder Nachbarn*innen Einflusspotential auf die empfundene Anerkennung der elterlichen Arbeit und können somit Kraft geben. Der/die eigene Lebespartner*in kann diese Kraftquelle in Form von Anerkennung erstaunlicherweise jedoch kaum bieten (vgl. a.a.O.: 97). Eltern die familiale Sorgearbeit für Kinder leisten, müssen ihre Zeit neben der Erwerbsarbeit gut einteilen in Zeiten, welche sie mit ihren Kindern verbringen, Zeiten, die sie für ihre eigene Selbstfürsorge und das Auftanken ihrer mentalen Kraft benötigen und in Zeiten, in denen sie frei von ihren Kindern Haushaltstätigkeiten erledigen können (vgl. a.a.O.: 102). Hieraus ergibt sich oft ein Dilemma für Eltern die Erwerbsarbeit leisten. Denn die finanziell lebensnotwendige Erwerbsarbeit führt in vielen Fällen dazu, dass es zu einem Zeitmangel in der häuslichen Sorgearbeit kommt und die benötigten und beschriebenen Kraftressourcen für zu Hause bereits nach der Arbeit aufgebraucht sind (vgl. a.a.O.: 96). Weiterhin ist interessant, dass laut der Studie Eltern zwar andeuten, dass sie sich auch gesellschaftlich mehr Anerkennung für die geleistete unbezahlte familiale Sorgearbeit im Gegensatz zur bezahlten Erwerbsarbeit wünschen. Jedoch fordern sie dies nicht besonders stark ein und es scheint als hätten sie die Abwertung dieser Tätigkeit verinnerlicht und akzeptiert, so Debrovens Einschätzung (vgl. a.a.O.: 98). Die Studie liefert somit wichtige Erkenntnisse über die Kraftquellen, die hinter der familialen Sorgearbeit für Kinder stecken und verdeutlicht, welche enormen Anforderungen mit dieser Sorgetätigkeit verbunden sind. Die Kenntnis darüber ist für den Sozialstaat und die Sozial- und Familienpolitik somit eine wichtige Voraussetzung um entsprechend angemessene Unterstützung zu organisieren (vgl. ebd.).

Im Folgenden wird nun auf die Aufteilungsstrukturen der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern geschaut.

2.2.2 Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e.V.) analysierten zwischen 2018 und 2020, im Rahmen des Gender Care Gap Projektes, wie die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern in Deutschland aufgeteilt ist und wie dies, mit dem sogenannten Gender Pay Gap (die Einkommensdifferenz zwischen den Geschlechtern) und dem Gender Pension Gap (Unterschied zwischen den Geschlechtern im Rentenbezug) zusammenhängt (vgl. BMFSFJ 2020: 105). Für die statistische und quantitative Auswertung der Daten aus Interviews, Literatur und Fokusgruppen (vgl. a.a.O.: 106) war das Frauenhofer Institut für angewandte Informationstechnik beauftragt (vgl. a.a.O.: 109). Mit dem Projekt wurde das Ziel verfolgt, mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die Problematik der unbezahlten Sorgearbeit zu erlangen und neue Strukturen zu schaffen, um Maßnahmen gegen diese Problematik einzuleiten (vgl. a.a.O.: 106).

Der Gender Care Gap ist neben dem Gender Pension Gap und dem Gender Pay Gap eine wichtige Größe zur Bestimmung geschlechterbedingter Ungleichheiten (vgl. Calahorrano et al. 2019: 12). Er gibt die

„prozentuale Differenz der durchschnittlichen täglichen Zeitverwendung für unbezahlte Sorgearbeit von Frauen im Verhältnis zur durchschnittlichen täglichen Zeitverwendung für unbezahlte Sorgearbeit von Männern [an]. Dabei umfasst „Care“ sowohl Hausarbeit und Kinderbetreuung als auch Gartenarbeit, Reparaturen oder auch Einkäufe.“(Calahorrano et al. 2019: 12)

Die Berechnung des Gender Care Gap erfolgt mittels einer festgelegten Formel und basiert hauptsächlich auf den Daten der repräsentativen Zeitverwendungserhebung des statistischen Bundesamtes (vgl. BMFSFJ 2020: 110).

Anhand der Untersuchung wurde berechnet, dass Frauen durchschnittlich bis zu 4 Stunden und 13 Minuten unbezahlte Sorgearbeit leisten, Männer hingegen durchschnittlich 2 Stunden und 46 Minuten, woraus sich ein durchschnittlicher Gender Care Gap von 52,4 Prozent für Deutschland ergibt. Weiterhin zeigt sich, dass der Gender Care Gap in Ostdeutschland mit 36,9 Prozent viel niedriger ist als in Westdeutschland, wo er bei 57,4 Prozent liegt (vgl. Calahorrano 2019: 16).2 Zusätzliche Faktoren wie etwa die Siedlungsstruktur, die Alterststruktur, verschiedene Haushaltstypen, der Familienstand, das Bildungsniveau, der Erwerbsumfang, die geleisteten Stunden an Erwerbstätigkeit, der Erwerbsumfang des Partners sowie der Einfluss stereotypischer Vorstellung, wurden ebenfalls in Hinblick auf ihre Bedeutung für den Gender Care Gap analysiert. Dabei zeigte sich, dass der Gender Care Gap in städtischen Gebieten (43,8 %) niedriger ausfällt als in ländlichen Regionen (58.8%) (vgl. a.a.O.: 17) und die Gruppe der 25-44-Jährigen den höchsten Gender Care Gap aufweisen (vgl. a.a.O.: 18). Der Blick auf die Haushaltstypen macht deutlich, dass Kinder in Paarhaushalten den Gender Care Gap im Vergleich zu kinderlosen Paarhaushalten verdoppeln und alleinerziehenden Männer und Frauen jeweils insgesamt weniger Care Arbeit leisten als Paare mit Kindern. Aber auch in Singlehaushalten ist ein Care Gap zwischen den Geschlechtern festzustellen, was darauf hindeutet, dass nicht nur die Art der Aufteilung für die Unterschiede zwischen den Geschlechtern verantwortlich ist, „sondern auch, wie viel Care-Arbeit insgesamt verrichtet wird“ (a.a.O.: 19).3 Weiterhin wirkt sich ein hohes Bildungsniveau positiv auf den Gender Care Gap aus, während ein niedriges Bildungsniveau mit einem größeren Unterschied in der Verteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen korreliert. Ein entsprechendes Bildungsniveau geht dabei auch mit bestimmten Stereotypen gegenüber der Aufteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern einher (vgl. a.a.O.: 21). Die Untersuchung der Stunden der Erwerbsarbeit und des Erwerbsarbeitsumfangs in Bezug auf den Gender Care Gap, lässt darauf schließen, dass erst eine deutliche Erhöhung der Erwerbszeit bei Frauen dazu führt, dass sie ihre Sorgearbeitszeit reduzieren. Insgesamt geht die Erhöhung der Erwerbsarbeitszeit mit einer Reduktion der Zeit für Sorgearbeiten einher (vgl. a.a.O.: 23).

Die Ergebnisse der Analyse weißen zudem darauf hin, dass der Gender Pay Gap den Gender Care Gap erklären könnte und umgekehrt (vgl. a.a.O.: 44). Somit könnte es zum einen sein, dass Frauen sich auf Grund ihres geringeren Stundenlohns eher für die Aufnahme der Sorgearbeit entscheiden, weil dadurch geringere Lohnverluste für die Familie zu erwarten sind. Zum anderen könnten auch andere Gründe zu einer vermehrten Übernahme der Sorgearbeit durch Frauen führen, was dann zu niedrigeren Löhnen bei Frauen führt (vgl. ebd.).

Letztendlich wird aus den Ergebnissen geschlossen, dass es zur Reduzierung des Gender Care Gaps, Ansätze im Bereich der Erwerbsarbeit aber auch einen Wandel sozialer Normen, stereotyper Vorstellungen und in den Geschlechterrollen Zuschreibungen braucht, um den Gender Care Gap zu reduzieren (vgl. a.a.O.: 94). In der Untersuchung wurde auch gezeigt, dass die Erhöhung der Bruttostundenlöhne von Frauen nur eine leichte Verringerung des Gender Care Gaps bewirkt (vgl. a.a.O.: 84),4 während eine Anpassung der Arbeitszeiten bei beiden Geschlechtern eine sehr viel deutlichere Auswirkung auf die Umverteilung der Sorgearbeit zu erwarten ist, vor allem wenn diese Anpassung mit einer Verringerung der Arbeitszeiten auf Seiten der Männer und einer Erhöhung der Arbeitszeiten bei den Frauen einhergeht (vgl. a.a.O.: 94f).

3. Sozialstaat und die Absicherung von Existenz- und familialer Sorgearbeit

Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit dem heutigen Sozialstaat in Deutschland und seinen Prinzipien und Leistungen zur Absicherung der Existenz aber auch der Sorgearbeit. Der Fokus liegt dabei auf den gesetzlichen Regelungen aus dem zweiten Sozialgesetzbuch zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da es in dieser Arbeit speziell um die Absicherung und Anerkennung familialer Sorgearbeit geht, werden darüber hinaus weitere relevante Maßnahmen und Leistungen erwähnt, die speziell dieses Thema berühren und die Prinzipien des Sozialstaates noch einmal verdeutlichen sollen. Dies beinhaltet weitere gesetzliche Bestimmungen aus dem zwölften Sozialgesetzbuch, dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, dem Mutterschutzgesetz sowie spezielle, die Familie betreffende Steuer- und Rentenregelungen.

3.1 Begriffsdefinition und Grundsätzliches zum Sozialstaat

Mit dem Beginn der industriellen Revolution und der kapitalistischen Wirtschaftslogik entwickelten sich neue soziale Probleme welche vielfach zu menschenunwürdigen Lebens-, Arbeits- und Wohnbedingungen führten. Gleichzeitig ging der damalige Umbruch von einer Agrargesellschaft hin zu einer Industriegesellschaft mit einem Wandel in traditionellen Versorgungs- und Hilfestrukturen einher. Während somit die allgemeinen Lebensrisiken stiegen, nahmen die kirchlichen und familiären Unterstützungsstrukturen, welche die ursprüngliche Agrargesellschaft prägten, im Rahmen dieses Wandels zusätzlich ab. Diese Entwicklungen bildeten den Ausgangspunkt für die Notwendigkeit und den schrittweisen Aufbau eines Sozialstaates und der Sozialpolitik (vgl. Bäcker et al. 2020: 54).

Der Sozialstaat, verfolgt heute das Prinzip einen „sozialen Ausgleich“ zu der „marktwirtschaftlich-kapitalistischen Ökonomie“ herzustellen und nimmt dazu eine „aktive und gestaltende Rolle, [...] im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben“ ein (ebd.). Die Aufgaben und Regulierungsfelder des Sozialstaates sind vielfältig und komplex und umfassen neben der sozialen Absicherung von allgemeinen Lebensrisiken wie etwa Krankheiten, Erwerbslosenphasen, Behinderung oder Armut auch weitere Bereiche wie beispielsweise die Regulierung des Arbeitsmarktes, der Kinderbetreuung und das Gesundheitswesen (vgl. ebd.). Im Rahmen der Sozialpolitik werden Leistungen, Maßnahmen und Dienste, zur Reduzierung von Ungleichheiten und Problemen beschlossen und öffentlich eingeführt (vgl. Bäcker et al. 2020: 53). Hierbei greift der Sozialstaat einerseits auf Geldleistungen zur sozialen Sicherung zurück, aber andererseits auch auf Sach- und Dienstleistungen, die indirekt zu einer besseren Einkommenssituation beitragen sollen. Unter diese Leistungen fallen neben dem Gesundheitswesen auch das Sozialwesen und damit maßgeblich vielfältige Angebote und Arbeitsbereiche der Sozialen Arbeit (vgl. a.a.O.: 2018 f). Zu den wichtigsten Geldleistungen im Sozialstaat zählen die gesetzlichen Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Unfallversicherung mit Leistungen wie dem Verletztengeld, Unfallrente und der Hinterbliebenenrente. Über die Bundesagentur für Arbeit ist weiterhin die Absicherung von Arbeitslosen durch das Arbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld, das Konkursausfallgeld und das Kurzarbeitergeld möglich. Daneben spielen die Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, sowie die Sozialhilfe nach dem SGB XII, das Wohngeld, Elterngeld, Kindergeld, Leistungen zur Ausbildungsförderung oder zur sozialen Entschädigung eine wichtige Rolle im aktuellen Sozialsicherungssystem (vgl. a.a.O.: 219)5 .

3.2 Kosten und Finanzierung

Jährlich werden etwa 996 Mrd. Euro für Sozialausgaben veranschlagt (vgl. Bäcker et al. 2020:128). Ein differenzierter Blick auf die Aufteilung der Sozialleistungen nach Leistungsarten macht deutlich, dass die Sozialversicherungen mit ca. 59,8 % den größten Anteil ausmachen, was einem gesamten Anteil von 60,9 % an allen Sozialleistungen entspricht6 .

„Die Charakterisierung des deutschen Sozialstaats als „Sozialversicherungsstaat“ findet hier ihre empirische Bestätigung.“ (Bäcker et al. 2020: 65 u. 67)

Sozialleistungen für die Grundsicherung, Kindergeld, Kinder- und Jugendhilfe und die Sozialhilfe bewegen sich anteilig bei etwa 4,5 % - 3,9 % der gesamten Sozialausgaben (vgl. ebd.). Das Geld für die Sozialleistungen erhält der Staat aus Steuergeldern und Beitragszahlungen. So werden etwa Steuern auf Arbeitnehmereinkommen sowie auf Unternehmervermögen und -einkommen erhoben. Für die Sozialversicherungen aber auch für Lohnersatzleitungen, wie beispielsweise im Falle der Rente, bestehen Beitragspflichten. Weiterhin werden Gelder über indirekte Steuer, etwa die Verbrauchersteuer oder die Mehrwertsteuer erhoben (vgl. Bäcker et al. 2020: 77). Somit sind alle Beitrags- und Steuerzahler an der Finanzierung der Sozialleistungen mit beteiligt und über den Sozialstaat kommt es zu einer Umverteilung von Einkommen aber auch Dienstleitungen und Gütern innerhalb der Gesellschaft (vgl. a.a.O.: 78).

3.3 Grundsicherung nach dem SGB II

3.3.1 Grundprinzip des Förderns und Forderns

Hilfeleistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Sozialgesetzbuch orientieren sich im deutschen Sozialstaat an dem Prinzip des „Förderns und Forderns“. So ist das oberste Ziel von Hilfemaßnahmen immer die Wiedereingliederung in die Erwerbsarbeit. Die Fähigkeit der Menschen sich wieder eigenständig und unabhängig vom Sozialstaat zu finanzieren, soll unterstützt werden. Um das zu verwirklichen, existieren Angebote und Dienstleistungen, wie etwa Beratungsmöglichkeiten oder Eingliederungsmaßnahmen (vgl. §14 SGB II). Gefordert sind die Hilfsbedürftigen, indem sie dazu verpflichtet werden, „alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit aus[zu]schöpfen“ und „aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mit[zu]wirken“ (vgl. § 2 Abs. 1 SGBII). Kommen Hilfsbedürftige dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, behält sich der Gesetzgeber vor, Sanktionen zu erheben. Beispielweise kann die Nicht-Annahme einer als zumutbar eingestuften Arbeit oder Ausbildung dazu führen, dass Sanktionen erhoben werden (vgl. § 31 SGB II). Pflichtverletzungen nach dem §31 des SGB II können zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeldes von zunächst 30 Prozent führen. Bei wiederholter Pflichtverletzung ist eine weitere Reduzierung bis hin zu einer kompletten Kürzung des Arbeitslosengeld II möglich (vgl. §31a Abs. 1 SGB II).

3.3.2 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, welche auch als Arbeitslosengeld II oder Harz IV bezeichnet wird, haben alle, die

[...]


1 Vgl. Abbildungsverzeichnis 8.4 Eigene Gegenüberstellung Grundeinkommen und Sozialstaat

2 Vgl. Abbildung 1 unter Anhang 8.1 Statistiken zum Gender Care Gap

3 Vgl. Abbildung 2 unter Anhang 8.1 Statistiken zum Gender Care Gap

4 Vgl. Abbildung 3 im Anhang 8.1 Statistiken zum Gender Care Gap

5 Vgl. Abbildung 4 im Anhang 8.2 Statistiken und Tabellen zum Sozialstaat

6 Vgl. Abbildung 5 im Anhang 8.2 Statistiken und Tabellen zum Sozialstaat

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten

Details

Titel
Inwiefern wird Familienhilfe im Sozialstaat im Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens anerkannt?
Hochschule
Hochschule Fulda
Note
1,3
Jahr
2021
Seiten
50
Katalognummer
V1143923
ISBN (eBook)
9783346524638
ISBN (Buch)
9783346524645
Sprache
Deutsch
Schlagworte
familienhilfe, sozialstaat, modell, grundeinkommens, Geschlechtergerechtigkeit, emanzipatorisches Grundeinkommen, Sorgearbeit, Gender Care Gap, soziale Ungleichheit, Care Arbeit, soziale Gerechtigkeit, Soziale Arbeit, BGE, Bedingungsloses Grundeinkommen
Arbeit zitieren
Anonym, 2021, Inwiefern wird Familienhilfe im Sozialstaat im Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens anerkannt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1143923

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Inwiefern wird Familienhilfe im Sozialstaat im Modell des emanzipatorischen Grundeinkommens anerkannt?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden