Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Neuorientierung der IFRS an der Bilanzierung von Rechten und deren Rolle innerhalb des Kontroll-Konzeptes. Dabei wird neben einer theoretischen Fundierung der Bilanzierung von Rechten auch auf die praktische Anwendung der Rolle von Rechten innerhalb des Kontroll-Konzepts und der expliziten Bilanzierung von Rechten in der neueren IFRS-Standardsetzung eingegangen. Darauf aufbauend wird die Rolle der Rechtebilanzierung für die Neukonzeption und Überarbeitung bestehender Standards erörtert.
Bereits vor der Bilanzierung von Rechten schlug sich eine größere Rechteorientierung im Kontroll-Konzept der neueren Standardsetzung nieder. Das alleinige Abstellen auf das Kontroll-Konzept trägt zudem dem Bestreben Rechnung, den uneinheitlichen Anwendungsmöglichkeiten des bisher gültigen Regelwerks entgegenzuwirken. Damit verdrängt das rechtebasierte Kontroll-Konzept in vielen Fällen das bisher gültige "risk-and-rewards"-Konzept. Das "risk-and-rewards"-Konzept sah sich seit jeher der Kritik ausgesetzt, in der Prüfung scharfer, quantitativer Trennlinien zu münden. Daraus ergab sich die Möglichkeit des Ausnutzens von Sachverhaltsgestaltungen, welche die Erreichung bilanzieller Rechtsfolgen mittels einer artifiziellen Verteilung der Risiken und Chancen zu erreichen versuchte. Mithilfe des rechtebasierten Kontroll-Konzeptes strebt der IASB nunmehr die Etablierung qualitativer Kriterien an. Zwar verringert sich durch die Nutzung qualitativer Kriterien ceteris paribus die Möglichkeit des Ausnutzens von Sachverhaltsgestaltungen, jedoch ergeben sich erhebliche Auslegungsspielräume, welche Ermessensentscheidungen aufseiten des Bilanzierenden erfordern. Es ist daher fraglich, ob sowohl die Konsistenzbemühungen als auch die aufkommenden Ermessensspielräume, die mit dem Abstellen auf ein einheitliches Kontroll-Konzept einhergehen, der Etablierung eines konsistenten Rechnungslegungssystems gerecht werden. Das rechtebasierte Kontroll-Konzept stellt somit den zweiten Themenkreis dieser Arbeit dar.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Definitorische Grundlagen des Rahmenkonzeptes von 2018
2.1 Isolierte Betrachtung der Definitionsmerkmale Recht und Kontrolle
2.1.1 Definition der wirtschaftlichen Ressource als Recht
2.1.2 Definition der Kontrolle der wirtschaftlichen Ressource
2.2 Zusammenführung von Rechten und Kontrolle zum rechtebasierten Kontroll-Konzept
3. Theoretische Fundierung von Rechten und Kontrolle
3.1 Vergleich anhand des Eigentumsbegriffes im deutschen Zivilrecht
3.1.1 Zivilrechtliches Alleineigentum und Eigentümermehrheiten
3.1.2 Zivilrechtliche Eigentumseinschränkungen durch Rechte Dritter
3.2 Vergleich anhand der persönlichen Zurechnung im deutschen Handelsrecht
3.3 Vergleich anhand des Eigentumsbegriffes im common law der USA
3.3.1 Traditioneller Ansatz nach Blackstone
3.3.2 Rechtsrealistischer Ansatz des „bundle-of-rights“
3.4 Vergleich anhand der Verfügungsrechtstheorie
4. Darstellung und Würdigung von rechtebasiertem Kontroll-Konzept und Rechtebilanzierung anhand von Einzelstandards
4.1 Darstellung und Würdigung anhand von IFRS 10 – Konzernabschlüsse
4.1.1 Einbettung und Ausgestaltung der rechtebasierten Bestimmungsmacht innerhalb des Kontroll-Konzeptes
4.1.2 Bestimmungsmacht auf Grundlage von Stimmrechten und stimmrechtsähnlichen Rechten
4.1.3 Bestimmungsmacht auf Grundlage von anderen Rechten
4.2 Darstellung und Würdigung anhand von IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Kundenverträgen
4.2.1 Ausgestaltung des Kontroll-Konzeptes als erlösrealisierendes Merkmal
4.2.2 Erlösrealisierung durch zeitraumbezogenen Kontrollübergang
4.2.3 Erlösrealisierung durch zeitpunktbezogenen Kontrollübergang
4.3 Darstellung und Würdigung anhand von IFRS 16 – Nutzungsverhältnisse
4.3.1 Ausgestaltung des Kontroll-Konzeptes zur Identifizierung von Leasingverhältnissen
4.3.2 Durchsetzung der Bilanzierung von Rechten
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit zielt darauf ab, das im Zuge neuerer Standardsetzungen bei den IFRS (International Financial Reporting Standards) implementierte rechtebasierte Kontroll-Konzept vor dem Hintergrund juristischer und wirtschaftlicher Grundkonzeptionen kritisch zu würdigen. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob die Abkehr von klassischen, risikoorientierten Bewertungsansätzen hin zu einer Rechte- und Kontrollorientierung theoretisch konsistent ist und inwieweit dies zu neuen praktischen Auslegungsspielräumen in der Bilanzierung führt.
- Analyse des Kontroll-Konzeptes und der Definition wirtschaftlicher Ressourcen im Rahmenkonzept 2018
- Vergleich des rechtebasierten Kontroll-Ansatzes mit zivilrechtlichen und wirtschaftstheoretischen Eigentumsbegriffen
- Kritische Würdigung der Anwendung des Kontroll-Konzeptes anhand von IFRS 10 (Konzernrechnungslegung), IFRS 15 (Erlöserfassung) und IFRS 16 (Leasing)
- Untersuchung von Ermessensspielräumen und theoretischen Inkonsistenzen bei der Identifizierung von Kontrollverhältnissen
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Traditioneller Ansatz nach Blackstone
Die traditionelle Auffassung von Eigentum findet ihren Ursprung im Königreich Großbritannien des 18. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit avancierte der britische Jurist Sir William Blackstone zu einer der prägendsten Gestalten des common law in den angloamerikanischen Ländern. Blackstone’s maßgeblicher Einfluss ist vor allem auf die Beschreibung des englischen Rechtes in den von ihm verfassten Commentaries on the Laws of England zurückzuführen. In den Commentaries beschrieb Blackstone Eigentum als „die alleinige und despotische Herrschaft, die ein Mensch über die äußeren Dinge der Welt beansprucht und ausübt, unter völligem Ausschluss des Rechtes eines jeden anderen Individuums im Universum”158. Obgleich sich Blackstone‘s Eigentumsdefinition für das heutige Rechtsverständnis als metaphorisch und bisweilen überspitzt werten lässt, so lässt sich dennoch die Wesensart von Eigentum als „in rem“ – Recht ableiten. Nach dem US-amerikanischem Rechtsverständnis beziehen sich „in rem“ – Rechte auf Sachen und wirken gegenüber jedem Dritten, während sich „in personam“ – Rechte auf das Verhältnis zwischen Personen beziehen und nur zwischen den jeweiligen Personen wirken.
Diese Unterscheidung ist vergleichbar mit der Abgrenzung zwischen dinglichen und obligatorischen Rechten im deutschen Zivilrecht. Heutzutage sind Thomas W. Merrill und Henry E. Smith maßgebliche Verfechter der Interpretation von Eigentum als „in rem“ – Recht und stützen ihre Auffassung auf zwei zentralen Argumenten, die im Folgenden skizziert werden.
Zum einen ist das Recht, Dritte von der Sache ausschließen zu können, hinreichend zur Bestimmung, wer Eigentümer einer Sache ist. Sofern jemand Ausschlussmacht über eine Sache besitzt, hat er Eigentum inne; falls jemand keine Ausschlussmacht besitzt, hat er kein Eigentum inne. Das Innehaben von Ausschlussmacht ist dennoch nicht als zentraler Eigentumszweck zu verstehen, welcher einen Nutzenwert für den Eigentümer darstellt. Ausschlussmacht fungiert vielmehr als Mittel zum Zweck. Dies bedeutet, dass Ausschlussmacht als Mittel dient, um die sich für den Eigentümer lohnenden Zwecke, wie das Recht auf Nutzung der Eigentumssache, zu sichern. Dem Eigentümer kommt bildlich gesprochen die Rolle eines Torwächters (engl. „gatekeeper“) zu. Als Torwächter besitzt der Eigentümer den Anreiz, in die Sache zu investieren und diese zu verbessern, da er letztendlich durch Nutzung oder Verkauf der Eigentumssache profitiert.
Zusammenfassung der Kapitel
Problemstellung: Die Arbeit thematisiert die Herausforderungen bei der Bilanzierung von Nutzungsrechten und die Verlagerung hin zu einem rechtebasierten Kontroll-Konzept in der internationalen Rechnungslegung.
Definitorische Grundlagen des Rahmenkonzeptes von 2018: Es wird die Neufassung der Vermögenswertdefinition analysiert, welche Rechte und Kontrolle in den Mittelpunkt stellt, um eine konsistentere Basis für die Bilanzierung zu schaffen.
Theoretische Fundierung von Rechten und Kontrolle: Dieses Kapitel vergleicht den IFRS-Ansatz mit dem deutschen Zivilrecht, dem US-amerikanischen common law und der ökonomischen Verfügungsrechtstheorie, um theoretische Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen.
Darstellung und Würdigung von rechtebasiertem Kontroll-Konzept und Rechtebilanzierung anhand von Einzelstandards: Die Arbeit untersucht kritisch die praktische Anwendung des Kontroll-Konzeptes in IFRS 10, IFRS 15 und IFRS 16 und beleuchtet die auftretenden Ermessensspielräume.
Thesenförmige Zusammenfassung: Die zentralen Erkenntnisse und Ergebnisse der Analyse werden prägnant zusammengefasst.
Schlüsselwörter
Rechtebilanzierung, Kontroll-Konzept, IFRS 10, IFRS 15, IFRS 16, Vermögenswert, wirtschaftliche Verfügungsmacht, substance-over-form, Eigentum, bundle-of-rights, Verfügungsrechtstheorie, Bestimmungsmacht, bilanzpolitische Spielräume, Standardsetzung, Nutzungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das moderne, rechtebasierte Kontroll-Konzept nach IFRS und setzt dieses in den Kontext juristischer sowie wirtschaftstheoretischer Grundlagen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition von Vermögenswerten, der theoretischen Herleitung von Rechten und Kontrolle sowie deren spezifischer Ausgestaltung und praktischen Problematiken in den Standards IFRS 10, 15 und 16.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine kritische Würdigung der Regelungen des Rahmenkonzeptes im Vergleich zu juristischen Grundkonzeptionen, um theoretische Inkonsistenzen und praktische Herausforderungen bei der Bilanzierung aufzudecken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und systemtheoretische Analyse, indem sie die IFRS-Regelungen sowohl mit dem deutschen Zivil- und Handelsrecht als auch mit ökonomischen Theorien wie dem "bundle-of-rights"-Ansatz und der Verfügungsrechtstheorie vergleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Kapitel 3) und eine praktische Anwendung in den Standards IFRS 10, 15 und 16 (Kapitel 4), wobei jeweils die Ausgestaltung von Bestimmungsmacht und Kontrolle im Zentrum steht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind neben der Rechtebilanzierung und dem Kontroll-Konzept auch die "substance-over-form"-Doktrin, Ermessensspielräume, Bestimmungsmacht und der "bundle-of-rights"-Ansatz.
Inwiefern beeinflusst das deutsche Zivilrecht die IFRS-Bilanzierung in dieser Arbeit?
Die Arbeit zeigt, dass zivilrechtliche Konzepte, wie etwa der Eigentumsbegriff oder die Duldungstheorie, in Konflikt mit den oft fiktiven oder ökonomisch orientierten Ansätzen der IFRS-Standards stehen, was zu Bilanzierungsunterschieden führt.
Warum wird das "risk-and-rewards"-Konzept in den neueren IFRS-Standards kritisiert?
Das Konzept wird kritisiert, da es oft zu starren, quantitativen Trennlinien führt, die in der Praxis zu bilanzpolitischen Gestaltungen genutzt werden konnten; daher versuchen die neuen Standards, vermehrt qualitative Kriterien anzuwenden.
- Arbeit zitieren
- Janik Schlöder (Autor:in), 2021, Standardübergreifende Würdigung der Rechtebilanzierung im Verhältnis zum Kontroll-Konzept nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine kritische Würdigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1144036