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Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels

Title: Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels

Seminar Paper , 2005 , 13 Pages , Grade: 12 Punkte

Autor:in: Sebastian Röder (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
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Summary Excerpt Details

Hegels Ziel ist es, die Idee des Rechts und ihre historische Kon-kretheit in einen systematischen Begründungszusammenhang zu bringen .
Um Recht zu begreifen, muss man Hegel zu Folge zunächst verste-hen, wie es entsteht. Für Hegel ist Recht nicht ein gewillkürtes Produkt irgendeines Gesetzgebers, sondern vielmehr der historisch gewachsene und gewordene Versuch, diejenigen Regeln und Hand-lungsnormen zu entwickeln, die jedem einzelnen seine Freiheit ge-währleisten .
Hegel geht es nicht darum eine Zukunftsvision des Rechts zu entwerfen, sondern er will das Jetzt und die Vergangenheit analysieren und damit verstehen. Hegel stellt dazu die These auf, dass das Jetzt, also die Wirklichkeit, das vorläufige Endergebnis einer vernünftigen Entwicklung ist, denn „was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist das ist vernünftig“ . Hegel wird diesbezüglich oft vorgeworfen, dass sich damit per se eine Rechtfertigung für die bestehende Ordnung ergebe, welche wahr und vernünftig ist, bloß weil sie existiert. Das Recht kann also nach Hegel als eine von der menschlichen Vernunft erschaffene Natur verstanden werden. Recht ist also Produkt der Vernunft. Er begreift Vergangenheit und Gegenwart als zweckmäßige und stete Entwicklung des Grundgedankens des Rechts, also dem Wunsch nach Freiheit und Gerechtigkeit. Auf diesen Grundgedanken lässt sich das gesamte System zurückführen...

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Zu Hegels Person

II. Die Idee und Entwicklung des Rechts bei Hegel

III. Der Wille als Denken

1. Das Allgemeine und das Besondere des freien Willens

2. Der Willensinhalt

IV. Der Eigentumsbegriff

V. Unrecht

1. Unbefangenes Recht/Schein an sich

2. Betrug

3. Das Verbrechen und dessen Bestrafung

4. Strafzumessung

5. Rechtsprechung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, die zentralen Grundgedanken aus Hegels "Grundlinien der Philosophie des Rechts" (insbesondere Vorrede, §§ 1-18, 84-104) systematisch zusammenzufassen und zu erläutern. Die Forschungsfrage fokussiert sich dabei darauf, wie Hegel die Idee des Rechts aus dem freien Willen begründet und die staatliche Strafe als notwendige Konsequenz der Rechtswiederherstellung herleitet.

  • Biografische Einordnung von G.W.F. Hegel
  • Die Entstehung des Rechts aus der Vernunft
  • Der freie Wille als Grundbedingung des Rechts
  • Die philosophische Begründung des Privateigentums
  • Staatliche Strafe als Aufhebung des Unrechts

Auszug aus dem Buch

3. Das Verbrechen und dessen Bestrafung

Der Verbrecher begeht das stärkste Unrecht, da er weder das Recht an sich, noch den Schein des Rechts will. Er negiert sowohl den allgemeinen Willen, das objektive Recht, wie auch den besonderen Willen des anderen. Er will schlicht und ergreifend Unrecht. Darum bezeichnet Hegel das Verbrechen auch als „peinliches Recht“, da der Verbrecher, indem er sowohl den allgemeinen als auch den besonderen Willen negiert, zugleich die Rechtsfähigkeit insgesamt negiert, also auch die seiner selbst. In diesem „eigentlichen Unrecht“ ist ein Zwangsmoment enthalten. Dieser Zwang wird auf den freien Willen ausgeübt und zwar auf den äußerlich erkennbaren Willen, wie er beispielsweise im Eigentum enthalten ist (s.o.). Das Verbrechen ist somit die Äußerung eines Willens, welches an dem äußerlichen Dasein eines Willens begangen wird und diesen äußerlichen Willen damit aufhebt. Diesen Vorgang kann man als Rechtsgutsverletzung begreifen. Hebt nun aber dieser Zwang den äußeren Willen auf, so ist damit zugleich das Recht selbst aufgehoben, da Recht das „Dasein des freien Willens“ ist. Um dem Recht nun wieder zu seiner Geltung zu verhelfen, muss dieser erste Zwang, mittels eines zweiten Zwangs, der Strafe, wieder aufgehoben werden. Der besondere Verletzungswille des Verbrechers, wird seinerseits durch die Strafe verletzt bzw. vernichtet. Diese Vernichtung ist notwendig für die Erhaltung des allgemeinen Willens, des Rechts, da ein nicht vernichteter Verbrecherwille Geltungskraft erhalten würde. Die Strafe hat somit Klarstellungsfunktion, da sie deutlich macht, dass das Verbrechen nicht gilt. Sie stellt das Recht wieder her, bekräftigt es.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Zu Hegels Person: Darstellung des Lebenslaufs und der akademischen Laufbahn von G.W.F. Hegel von seiner Jugend bis zu seinem Tod in Berlin.

II. Die Idee und Entwicklung des Rechts bei Hegel: Erläuterung von Hegels Verständnis, dass Recht als historisches Produkt der Vernunft zur Gewährleistung der Freiheit zu betrachten ist.

III. Der Wille als Denken: Analyse des freien Willens als Grundlage des Rechts und der Differenzierung zwischen allgemeinem und besonderem Willen.

IV. Der Eigentumsbegriff: Untersuchung der Funktion des Privateigentums als notwendige äußere Sphäre der Freiheit des Einzelnen.

V. Unrecht: Eingehende Betrachtung der Rechtsverletzungen sowie der philosophischen Begründung von Strafe und Rechtsprechung bei Hegel.

Schlüsselwörter

Rechtsphilosophie, G.W.F. Hegel, Freier Wille, Vernunft, Privateigentum, Unrecht, Strafe, Rechtswiederherstellung, Freiheit, Willkür, Verbrechen, Strafzumessung, Rechtsprechung, Subjektivität, Objektivität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet eine zusammenfassende Analyse der Grundgedanken von Hegels Werk "Grundlinien der Philosophie des Rechts", basierend auf ausgewählten Paragraphen und der Vorrede.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Definition des freien Willens, die Rolle des Privateigentums und die philosophische Rechtfertigung staatlicher Strafe bei Rechtsverstößen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, Hegels rechtstheoretische Argumentation systematisch aufzuarbeiten und verständlich darzulegen, wie Freiheit, Recht und staatliche Ordnung miteinander verknüpft sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine interpretative und analytische Methode zur Rekonstruktion der Hegelschen Argumentationsstruktur unter Einbeziehung relevanter Sekundärliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Willensbegriffs, des Eigentumsrechts sowie der verschiedenen Stufen und Arten des Unrechts inklusive der Straflogik.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Rechtsphilosophie, freier Wille, Freiheit, Eigentum, Unrecht, Strafe und Vernunft.

Wie unterscheidet Hegel zwischen verschiedenen Arten des Unrechts?

Hegel unterscheidet drei Formen: das unbefangene Recht (Irrtum), den Betrug (bewusste Rechtsvortäuschung) und das Verbrechen (direkte Negation des Rechts).

Warum lehnt Hegel rein präventive Strafbegründungen ab?

Hegel lehnt diese ab, da sie den Menschen zum bloßen Objekt degradieren, statt ihn als vernünftiges Wesen zu betrachten, das die Strafe durch seine eigene Tat selbst setzt.

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Details

Title
Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels
College
University of Mannheim  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
Course
Einführung in die Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie
Grade
12 Punkte
Author
Sebastian Röder (Author)
Publication Year
2005
Pages
13
Catalog Number
V114439
ISBN (eBook)
9783640152810
ISBN (Book)
9783640154883
Language
German
Tags
Grundlinien Philosophie Rechts Eine Zusammenfassung Grundgedanken Hegels Einführung Rechtsphilosophie Rechtssoziologie
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Röder (Author), 2005, Grundlinien der Philosophie des Rechts - Eine Zusammenfassung der Grundgedanken Hegels, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114439
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