Gender Studies zur Frühen Neuzeit - Ein Literaturüberblick


Mémoire (de fin d'études), 2004

143 Pages, Note: 2,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

VORWORT

1. EINLEITUNG
Konstruierte Geschichte
Theorie vs. Empirie?
Erkenntnisstränge
Forschungsgegenstände

2. ALTE DICHOTOMIEN UND NEUE PERSPEKTIVEN
„Privatheit“ - „Öffentlichkeit“: eine fragwürdige Dichotomie
Die Relevanz von normativen Debatten
Der „männliche Blick“ im „Zivilrecht“

3. LEBENS(VER)LÄUFE UND LEBENSABSCHNITTE
Zur Bedeutung von „Geschlecht“ und anderen Kategorien
Kinder und Alte, Ledige und Witwe/r
Armut und Geschlecht

4. ARBEIT
Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
Frauen-Erwerbstätigkeit und ihr Wert
Frauen-Arbeit im handwerklichen Bereich
Welche Arbeit gebührt wem?

5. RELIGION
Religion und Frömmigkeit – eine „weibliche“ Angelegenheit?
Religion und Geschlecht – und sonstige Kategorien

6. POLITIK
„Politik“ im weiteren Sinne
Herrscherinnen: Das Vorrecht des Standes
„Richterinnen“: Praktizierte Konfliktregelung
BürgerInnen und BäuerInnen: Politische Partizipation
Menschen im Aufruhr: Unterschiedlichste Solidaritäten

7. GELEHRSAMKEIT, BILDUNG UND WISSENSCHAFT
Humanistische „Gelehrsamkeit“
Zugang zum Wissen und Erziehungsziele
Der Wert von „Bildung“
Frauen in der Wissenschaft
Wissenschaft und die „Geschlechter-Differenz“

8. EHE
Zur Theorie und Praxis des Ehe-Ideals
Frau oder Mann – Wer „hat die Hosen an“?
Die Bestimmung zur „Ehefrau, Hausfrau und Mutter“
Mutterpflicht – Mutterglück?

9. GETRENNTE WEGE
Zwei Geschlechter – zwei Sphären?
Gemischtgeschlechtliche Geselligkeit
Formen der Geselligkeit und die Rede von „Männlichkeit“-„Weiblichkeit“
Die Theorie von der Geschlechterpolarität und die Frauen
Der Brief als „Medium der Weiblichkeit“

10. RESÜMEE UND AUSBLICK
Rückprojektionen von Geschlechter-Modellen
Bedeutung von Normen und Praktiken
Positionierung der Kategorie „Geschlecht“
Konstruktion der Geschlechter-Differenz
Perspektiven einer neuen Geschichtsschreibung

11. LITERATURVERZEICHNIS

VORWORT

Von den ersten Überlegungen über das Thema bis zur Fertigstellung dieser Diplomarbeit sind mehr als zwei Jahre vergangen. Die ursprüngliche Struktur wurde mehrfach geändert, der Forschungsgegenstand eingeschränkt und die Fragestellung verfeinert. Dass diese Arbeit schließlich doch noch fertiggestellt werden konnte, habe ich der Unterstützung meiner Betreuerin, meinen FreundInnen und KollegInnen, meiner Familie und meinem Freund zu verdanken.

Besonderer Dank gilt Andrea Griesebner, die mich als Diplomandin sowohl individuell als auch im DiplomandInnen- und DissertantInnen-Seminar auf überaus konstruktive Weise betreut und viel Zeit und Mühe darauf verwandt hat, mich auf sprachliche Unstimmigkeiten und inhaltliche Mängel hinzuweisen.

Danken möchte ich auch ganz besonders Susanne Hehenberger und Traude Bollauf, die meine Arbeit kritisch gelesen, mir nützliche Tipps gegeben, zu neuen Überlegungen verholfen und mich vor allem moralisch unterstützt haben.

Irene Ranzmaier, Pia Heiduschka und Sabine Luger habe ich viele aufmunternde Worte zu verdanken, die mir in Phasen der Stagnation sehr geholfen haben.

Vor allem möchte ich mich bei meinem Freund Christian Rieger bedanken, der mir mein Studium ermöglicht hat und mir über all die Jahre hinweg stets hilfreich und verständnisvoll zur Seite gestanden ist. Mit seiner humorvollen Art hat er mich immer wieder aufgeheitert und mir die nötige Kraft gegeben, dieses Werk zu vollenden.

1. EINLEITUNG

Konstruierte Geschichte

„Die Realität, auf die sich die Interpretation der HistorikerIn bezieht, wird erst durch diese Interpretation selbst produziert, obwohl sich die Legitimität dieser Interpretation auf den Glauben an eine Realität stützt, die außerhalb oder vor dem Akt des Interpretierens existiert“.[1]

Joan W. Scott, Nach der Geschichte?

HistorikerInnen mögen zwar den Anspruch erheben, beim Schreiben von Geschichte eine „historische Realität“ widerzugeben, doch in Wahrheit werden sie stets nur Interpretationen von „Wirklichkeit“ erzeugen. Zugleich verleugnen sie die Konstruktion dieser „Realität“, indem sie vorgeben, einen „objektiven“ Standpunkt einzunehmen und behaupten, die Geschichte würde sich ganz „von selbst“ erzählen. Mit dieser Beobachtung hat Joan W. Scott bereits 1996 den HistorikerInnen ins Gedächtnis gerufen, dass jene, die Historiographie betreiben, nicht in einem „luftleeren Raum“ agieren.[2]

HistorikerInnen sind vielmehr den Diskursen und den Praktiken der Gegenwart verhaftet und der Perspektive, von der aus sie die Welt betrachten. Michel de Certeau hat darauf hingewiesen, dass das „Machen“ von Geschichte eine sinnstiftende Funktion erfüllt, wobei die Erkenntnisinteressen der Forschenden von „soziokulturellen Lokalisierungen“ geleitet werden: „Ebensowenig, wie heute der Diskurs von seiner Produktion getrennt werden kann, kann er von der politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Praxis getrennt werden“.[3] Indem HistorikerInnen divergierende Standpunkte einnehmen und sich verschiedener Methoden, Analysekategorien, Diskurse, etc. bedienen, zeichnen sie auch unterschiedliche Bilder von der Vergangenheit.

Theorie vs. Empirie?

Als ich an dieser Arbeit zu schreiben begann, hatte ich vor, sie nach gängigen Theorien und Methoden zu gliedern und diesen Konzepten jeweils entsprechende Frühneuzeit-Studien zuzuordnen. Wie sich aber sehr bald herausgestellt hat, ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung vorzunehmen: Kaum je sind in den Analyseabschnitten oder in den Literaturangaben Hinweise darauf zu finden, welche theoretischen Modelle den Studien jeweils zugrunde liegen.

Da aber das Schreiben von Geschichte nicht auf einer tabula rasa erfolgen kann, soll in den folgenden Kapiteln aufgezeigt werden, inwieweit sich die theoretischen Erkenntnisse, die die Frauen- und Geschlechtergeschichte seit den 1970er-Jahren gewonnen hat, in empirischen Gender Studies zur Frühen Neuzeit der letzten Jahre – zumindest indirekt – widerspiegeln. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bis weit in die 1990er-Jahre – aufgrund später Übersetzungen, teurer Versandkosten und der Nicht-Existenz des Internets - noch große Schwierigkeiten bestanden, Werke aus dem englischsprachigen Raum zu beziehen. Wenngleich sich diese Untersuchung auf einige wenige Diskursstränge konzentriert, soll sie dennoch zum Vorschein bringen, inwiefern HistorikerInnen auch Theorien aus dem angloamerikanischen Sprachraum in ihre Studien einbezogen, d. h. gegenwärtige feministische Diskurse akzeptiert und übernommen oder abgelehnt und verworfen haben, und inwiefern sie diese Zustimmung bzw. Ablehnung in ihre Interpretationen der Vergangenheit einfließen ließen.[4]

Zu diesem Zweck sollen rund 150 Untersuchungen zur Frühen Neuzeit aus der vergangenen Dekade zum Vergleich herangezogen werden. Der Zeitraum, der in diesen Werken behandelt wird, reicht vom Ausgang des Spätmittelalters bis zum Übergang von der ständischen zur bürgerlichen Gesellschaft im ausgehenden
18. Jahrhundert. Die Studien, die als Ausgangspunkte des Vergleiches dienen, sind die Überblickswerke von Heide Wunder: „Er ist die Sonn’, sie ist der Mond“ (1992) und von Merry Wiesner: „Women and Gender in Early Modern Europe“ (1993).[5]

Erkenntnisstränge

Um meine Fragestellung auf eine Grundlage zu stellen, sind zunächst einige Diskursstränge der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu benennen (die hier allerdings nur skizziert werden können). Im Wesentlichen zeichnen sich vier Erkenntnisstränge ab (die als miteinander verwoben gedacht werden müssen):

1. In den Anfängen der Frauengeschichte – also seit den frühen 1970er-Jahren – konzentrierten sich die Historikerinnen darauf, mit den in den Geschichtswissenschaften üblichen Zugangsweisen (z. B. der Sozialgeschichte, des Marxismus oder der Psychoanalyse) nach Frauen, ihren Erfahrungen, Aktivitäten und Lebensformen zu suchen und der sogenannten „Allgemeingeschichte“ hinzuzufügen (diese Strömung ist unter dem Namen „her-story“ bekannt geworden). Im Zuge ihrer Forschungstätigkeit sahen sich die Historikerinnen allerdings mit der Frage konfrontiert, ob sich historische Frauen einer Geschichte, die hauptsächlich von Männern verfasst worden war, so ohne weiteres hinzufügen ließen – oder ob nicht die „Allgemeingeschichte“ neu geschrieben werden müsste. Ein Vorschlag war, alte Begriffe neu zu definieren. So ist etwa von Joan W. Scott angeregt worden, „Politik“ nicht mehr wie bisher als „Diplomatie unter herrschenden Männern“, sondern im Sinne von „ungleicher Verteilung von Herrschaft und Macht“ zu verstehen – und damit die politische Partizipation von Frauen sichtbar zu machen.[6]

2. Zunächst sind Frauen-Forscherinnen davon ausgegangen, dass historische Gesellschaften aus „patriarchalischen Männern“ und „unterdrückten Frauen“ bestanden. Man suchte nach einer eigenen „Frauen-Kultur“, die in einer als „weiblich“ deklarierten Sphäre des „Privaten“ zu verorten wäre, und nahm die Existenz einer „Männer-Kultur“ an, die einem als „männlich“ definierten „öffentlichen“ Bereich verhaftet sei.[7] In einem wegweisenden, bis heute vielfach zitierten Aufsatz aus dem Jahr 1976 hat Karin Hausen dann allerdings die These vertreten, dass dieser Theorie die Annahme der universellen Gültigkeit von der „Polarisierung der ‚Geschlechtscharaktere“[8] zugrunde liegt. Das Konzept von den „polaren Geschlechtscharakteren“, das vorgeblich „natürliche“, geschlechts-spezifisch komplementär gedachte Charaktereigenschaften von „Mann“ und „Frau“ postulierte und in Analogie dazu ein „Kontrastprogramm“ für den sozialen Bereich präsentierte, ist aber erst im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts entwickelt worden. Seine Kernaussagen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

„Diese seit dem Ende des 18. Jahrhunderts mit großem Eifer propagierte Ideologie polarisierter Geschlechtscharaktere behauptete, Frauen seien aufgrund ihrer demütigen, aufopferungsbereiten und gefühlvollen ‚Natur’ prädestiniert für liebevolle Kindererziehung und umsichtige Pflege familiärer Häuslichkeit, wegen ihrer mangelnden Rationalität, Aktivität und Durchsetzungskraft dagegen völlig ungeeignet für die öffentliche Sphäre der Politik, für außerhäusliches Wirtschaftsleben und Wissenschaften. Diese Räume sollten vielmehr den Männern vorbehalten sein, die die Natur dafür mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet habe. Im Gegensatz zu den Standesdefinitionen von Frauen und Männern wurden mit den ‚Geschlechtscharakteren’ die Unterschiede nicht mehr sozial bestimmt und differenziert, sondern pauschal aus der Natur abgeleitet und als psychische Wesensmerkmale in das Innere der Menschen verlagert“.[9]

Unter Frauen-Forscherinnen reifte die Erkenntnis, dass die Auffassung, es gäbe zwei „komplementäre Geschlechtscharaktere“ und zwei entgegengesetzte, geschlechtsspezifisch konnotierte Gesellschaftsbereiche, erst recht zur Unsichtbarkeit von Frauen in der Geschichte führte – weil nämlich nur Sphären der „Öffentlichkeit“ (d. h. nur Bereiche wie „Staat“, „Politik“, „Diplomatie“ und „Militär“) als relevant genug galten, um einer Erwähnung wert zu sein. Da das „Private“ keine Geschichte zu haben schien, waren Frauen-Leben (ebenso wie die Beziehungen zwischen den Geschlechtern und Lebensbereiche wie Ehe, Haushalt und Familie) als ahistorische, apolitische Konstanten gedacht und dadurch dem Blick der Forschung entzogen worden. Die Idee vom „Primat der ‚großen Männer“[10] konnte so fortgeschrieben und die oben genannten Themenbereiche als „marginale Frauenfrage“ abgetan werden. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben Forscherinnen schließlich die Forderung erhoben, Annahmen, die bisher Grundlagen der Frauenforschung gewesen waren, selbst einer kritischen Analyse zu unterziehen und Dichotomien wie „Männer“–„Frauen“, „öffentlich“-„privat“, etc. zu hinter-fragen.[11]

3. Wenn in der älteren Historiographie je von Frauen gesprochen wurde, dann geschah dies zumeist durch das Rezipieren von Schriften wie juristischen oder theologischen Abhandlungen, in denen Männer „den Frauen“ normative Anweisungen gaben.

a. Frauen- und Geschlechterforscherinnen haben allerdings bald erkannt, dass es sich dabei um „Literatur über erwünschtes Verhalten“ handelt, das keinesfalls „mit tatsächlichem Verhalten zu verwechseln [ist]. Denn was wir aus dem überwiegenden Teil dieser Publikationen erfahren, ist nicht, wie Frauen handelten, fühlten oder erlebten, sondern was Männer in der Vergangenheit glaubten, wie Frauen handeln sollten“.[12] So sind sie zu der Auffassung gelangt, dass sich durch die unreflektierte Widergabe von normativen Regelungen etwa die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Frauen oder die Bedeutung der Geschlechter-symbolik nicht fassen lassen. In Anlehnung an die Alltags-, Kultur- und Mentalitätsgeschichte sowie an die Historische Anthropologie gehen die Frauen- und GeschlechterforscherInnen heute davon aus, dass vor dem Hintergrund von gesetzlichen Regelungen und didaktischen Schriften Frauen und Männer aller Schichten als AkteurInnen zu begreifen sind, die zueinander in komplexen Beziehungen standen und Anteil an Macht- und Herrschaftsverhältnissen hatten. Daher plädieren die HistorikerInnen dafür, den Wert oder Unwert von Kategorien wie „Geschlecht“, „Herrschaft“ und „Macht“ durch die Verbindung von Normen und Praxis anhand „konkreter sozialer Interaktionen“[13] sichtbar zu machen. Mit dieser Forderung ist die von Candace West und Don H. Zimmerman vorgebrachte Erkenntnis verbunden, dass auch „Geschlecht“ etwas ist, das getan wird („doing gender“)[14] – und dass „die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht in der alltäglichen Interaktion ständig hervorgebracht, bewertet und reproduziert“,[15] aber auch in Frage gestellt und verweigert werden kann. Candace West und Don H. Zimmerman haben auch darauf hingewiesen, dass durch die Situations- und Kontextgebundenheit des „doing gender“ die Auffassung von eindeutigen, „angeborenen Geschlechtscharakteren“ in Zweifel gezogen wird: „When we view gender as an accomplishment, an achieved property of situated conduct, our attention shifts from matters internal to the individual and focuses on interactional and, ultimately, institutional arenas“.[16]

b. Nichtsdestoweniger sind für die Frauen- und GeschlechterforscherInnen auch normative Schriften von Interesse, da man sich von Änderungen in diesem Bereich Aufschluss darüber erhofft, wie sich das Denken über „Geschlecht“ in der Geschichte gewandelt hat. Anhand vergleichender Analysen von Normen ließe sich, so die Annahme, der Nachweis erbringen, dass Auffassungen über Männer und Frauen nicht „naturgegeben“, sondern in verschiedenen Kontexten jeweils anders geartet und infolgedessen veränderbar sind. Joan W. Scott, von der diese Überlegungen in erster Linie stammen, hat „Geschlecht“ insofern als eine Analysekategorie definiert, welche „die vielfältigen und widersprüchlichen Bedeutungen“ zu untersuchen habe, „die dem Geschlechtsunterschied beigemessen werden“.[17] Mit dieser Definition hat sie zu einem späteren Zeitpunkt die Ansicht verbunden, dass „Geschlecht“ ein zentrales gesellschaftliches Organisationsprinzip und ein Instrumentarium ist, um Machtbeziehungen zu konstituieren und zu legitimieren: „[G]ender is a constitutive element of social relationships based on perceived differences between the sexes, and gender is a primary way of signifying relationships of power“.[18] Als Element von sozialen Beziehungen beinhaltet „Geschlecht“ vier ineinander verwobene Binnenelemente, die Männer und Frauen als verschieden konstruieren. Um die Konstruktionsprozesse der Geschlechter-Differenz sichtbar zu machen, sind diese vier folgenden Elemente, so Joan W. Scott, im Kontext ihrer Anwendung zu analysieren: kulturelle Symbole (z. B. „Eva“ und „Maria“ als Symbol für „die Frau“), normative Konzepte (die die vielfältigen Bedeutungen dieser Symbole auf den binären Gegensatz „männlich“-„weiblich“ reduzieren), gesellschaftliche Institutionen und Organisationen (z. B. Familie, Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Politik, etc.) und subjektive, geschlechtsspezifische Identität. Wird die Analysekategorie „Geschlecht“ als eine Möglichkeit verstanden, Machtbeziehungen zu konstituieren, kann laut Joan W. Scott beispielsweise ersichtlich werden, dass jene Personen, die „Herrschaft“ zu legitimieren bzw. zu kritisieren versuchten, ihre Standpunkte – unabhängig davon, ob sie sich auf Männer oder auf Frauen bezogen – häufig durch die Rede von „Männlichkeit“ bzw. „Weiblichkeit“ zum Ausdruck brachten. So wurde „Dominanz“ häufig als „männlich“ und „Schwäche“ als „weiblich“ codiert - eine Vorgehensweise, die Joan W. Scott als „gendered coding“ bezeichnet hat.[19]

4. Am Beginn der modernen Frauengeschichtsschreibung stand auch die Ansicht, dass alle Frauen bestimmte Erfahrungen teilten und „die Rolle der Frau“ eine gemeinsame Identifikationsmöglichkeit bot. Bereits 1976 aber hat Natalie Z. Davis dafür plädiert, die Beziehungen zwischen Frauen und Männern zu analysieren, da sich auch „ein Historiker, der sich mit Klassenkategorien beschäftigt, [nicht] ausschließlich auf Bauern konzentrieren kann“.[20] Dadurch würde sich, so meinte sie, zeigen lassen, dass die Geschlechterverhältnisse nicht unveränderlich waren,
d. h. ahistorisch sind, sondern sich stets aufs Neue konstituierten.[21]

Joan W. Scott formulierte als eine der Ersten die Überzeugung, dass Individuen mehrfach „markiert“ sind und „Geschlecht“ daher nur eine Kategorie unter vielen darstellen kann. Deshalb hat sie die Frage aufgeworfen, ob es denn so etwas wie „kollektive Identitäten“ überhaupt gibt, d. h. ob innerhalb einer Gruppe die Gemeinsamkeiten oder die Unterschiede überwiegen, und welche unter gleichzeitig auftretenden „Markierungen“ (Geschlecht, Stand, Hautfarbe, etc.) als die wirkmächtigere einzustufen ist[22] (Beispiel: weiße Frau aus dem Adelsstand - weißer Mann aus dem Bürgertum - weiße Frau aus einer der unteren Schichten - schwarzer Mann aus dem Sklavenstand). Karin Hausen und Heide Wunder haben dagegen vertreten, dass die Kategorie „Geschlecht“ im Zentrum der Analyse zu stehen hat, weil die Geschlechterverhältnisse nach wie vor von Hierarchien durchdrungen sind, und weil „eine gleichrangige Berücksichtigung beider Geschlechter [in der Geschichtswissenschaft bislang] nicht einmal ansatzweise erfüllt worden“ ist.[23]

Andrea Griesebner hat darauf hingewiesen, dass die soziale Positionierung eines Menschen in der Frühen Neuzeit neben „Geschlecht“ auch von anderen „soziale[n] Markierungs- und Positionierungssysteme[n]“[24] bestimmt worden ist. Die Bedeutung der „geschlechtlichen Markierung“[25] ist daher ihrer Ansicht nach nur mittels einer mehrfach relationalen Analyse - d. h. „Geschlecht“ in ständiger Interaktion mit Stand, Alter, Religion, Sesshaftigkeit vs. Vagantentum, etc. – adäquat zu erfassen. Damit geht konsequenterweise eine De zentrierung der Kategorie Geschlecht einher, die Andrea Griesebner als „Chance“ versteht, „Frauen als Individuen ernst zu nehmen und stereotypen Geschlechterzuschreibungen den Boden zu entziehen“.[26]

Auch Brigitte Kossek hat darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen und innerhalb vieler Kategorien „Überschneidungen, Zwischenräume und Grenzziehungen“ existieren: „Ist das was wir sehen, wirklich wirklich? Sind unsere historisch klassifizierten und beherrschten Körper, die wir selbst zu klassifizieren und zu beherrschen gewohnt sind, wirklich eindeutig schwarz, weiß, weiblich, männlich, homosexuell, heterosexuell?“[27] Sie plädiert dafür, fixierte Bedeutungen aufzubrechen und fordert das Ende von „reinen“, binären Kategorisierungen. Auch hat sie darauf hingewiesen, dass Individuen je nach Art ihres Gegenübers unterschiedliche (Macht-)Positionen einnehmen (z. B. können weiße Frauen zur gleichen Zeit gegenüber weißen Männern benachteiligt sein und von der Unterdrückung schwarzer Menschen profitieren), sodass Differenzen zwischen Menschen plural, relational und kaleidoskopisch zu denken sind.[28]

Forschungsgegenstände

Für meine Forschungen stellen sich also vor allem folgende Fragen:

Inwieweit haben HistorikerInnen die Theorie von den „Geschlechtscharakteren“ in die Frühe Neuzeit zurückprojiziert? Die Dichotomie „öffentlich“-„privat“ aufrechterhalten? Das Verhältnis zwischen Norm und Praxis beschrieben? „Geschlecht“ in Relation zu anderen Kategorien gesetzt? Eine Zentrierung oder De zentrierung von „Geschlecht“ betrieben? Kategorien „verschwimmen“ lassen? Darauf geachtet, ob Geschlechter-Differenzen konstruiert worden sind (in Institutionen, in Form von „gendered coding“/„gendered discourse“[29]
und „doing gender“)? Die Geschichte neu geschrieben?

In gewissem Maße werden diese Fragestellungen durch die Wahl meiner Literatur begrenzt: Ich habe bewusst darauf verzichtet, deskriptiv-biographische Erzählungen über Frauen und „Frauen-Berufe“ (Hebammen,...) sowie hermeneutisch-textimmanente Interpretationen normativer Schriften zu verwenden, weil diese Studien zumeist die Existenz einer „weiblichen Kultur“ als gegeben denken. Stattdessen habe ich mit Absicht nur jene Werke zum Vergleich herangezogen, in denen – zumindest ansatzweise – die Kategorie „Geschlecht“ zum Instrument der Analyse gemacht und die Beziehungen zwischen Frauen und Männern historisiert und analysiert worden sind. Bewusst verzichtet habe ich auch auf die Einbeziehung folgender Forschungsfelder: Ehre, Emotionen, Körper, Sexualität, kriminalisierte Praktiken, Hexerei, Gewalt, Krieg.

Die oben genannten Fragen sollen vielmehr beispielhaft anhand jener Themenbereiche beantwortet werden, die von der Mehrzahl der Frühneuzeit-HistorikerInnen erwähnt worden sind. Dichotomien und Perspektiven (Kapitel 2), Lebensverläufe (Kapitel 3), Arbeit (Kapitel 4), Religion (Kapitel 5), Politik (Kapitel 6), Bildung (Kapitel 7), Ehe (Kapitel 8) und Geschlechter-Segregation (Kapitel 9).

2. ALTE DICHOTOMIEN UND NEUE PERSPEKTIVEN

„Privatheit“ - „Öffentlichkeit“: eine fragwürdige Dichotomie

„Statt zu fragen, was es wohl im späten 18. Jahrhundert für die Zeitgenossen erforderlich erscheinen ließ, sich dermaßen ausführlich über das Verhältnis der Geschlechter zueinander und insbesondere über den gesellschaftlichen Ort der Frau zu verbreiten, nehmen die meisten Forscher diesen normativen Diskurs unreflektiert für eine Beschreibung historischer Realität. Anders jedenfalls ist schwerlich zu erklären, weshalb in der entstehenden bürgerlichen Öffentlichkeit nur Männer gesucht und folglich auch nur solche gefunden werden, und warum die damals nachdrücklich beschworene kulturelle Ordnung der Geschlechter nicht in ihrer Bedeutung für die Selbstdefinition der bürgerlichen Gesellschaft aus der Sicht männlicher Bürger untersucht und erkannt wird“.[30]

Ulrike Weckel, Zwischen Häuslichkeit und Öffentlichkeit

Die Vorstellung, in vormoderner Zeit hätten sich Frauen vorwiegend in „privaten“ Räumlichkeiten aufgehalten, während Männer einer Erwerbstätigkeit im Bereich der „Öffentlichkeit“ nachgingen, birgt die Gefahr, für ideologische Zwecke missbraucht zu werden: Sie suggeriert, die nach Geschlechtern getrennte Einteilung sozialer Räume habe Tradition und könne daher nur „natürlich“ sein. Wird von HistorikerInnen unüberlegt das Geschlechtermodell des ausgehenden 18. und des 19. Jahrhunderts übernommen, dann wird auch, wie Ulrike Weckel festgestellt hat, der Umstand außer acht gelassen, dass die Verfechter dieses Modells die Idee von der Geschlechter-Komplementarität als „Gesellschaftsprojekt“[31] betrieben haben. Ähnlich ist von Karin Hausen beobachtet worden, dass die Konstruktion geschlechtsspezifischer Sphären ein Programm der beginnenden Moderne war, „welches damals ganz offensichtlich dem herrschenden Bedürfnis nach normativer Fixierung des Geschlechterverhältnisses“[32] entsprach. Es sei daher danach zu fragen, ob das bipolare Konzept „männliche Öffentlichkeit“-„weibliche Privatheit“ in der sozialen Praxis der Frühen Neuzeit Geltung besaß.[33]

Um Dichotomien der Moderne zu dekonstruieren, hat es sich als nützlich erwiesen, sie zu historisieren. Beispielhaft sind nun einige Arten der Historisierung zu nennen, die diesem Zwecke nach Meinung von Frühneuzeit-Historikerinnen dienlich sein können:

Karin Hausen hat in ihrem Artikel „Frauenräume“[34] festgehalten, dass so genannte „private“ Bereiche, in denen traditionell Frauen verortet werden (z. B. die Küche) historisch unterschiedliche Bedeutungen hatten. So konnte die Küche beispielsweise entweder im Zentrum oder aber im unzugänglichsten Teil des Hauses angelegt sein. Aus einer Analyse von Lage, Ausgestaltung und Zugänglichkeit des Kochbereiches kann daher ersichtlich werden, inwieweit es beabsichtigt war, dass Frauen und Männer einander trafen. Dadurch kann man nach Ansicht Karin Hausens auch erfahren, wie die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern geregelt waren. Dafür müsste meines Erachtens allerdings zunächst einmal festgestellt werden, ob es tatsächlich nur Frauen waren, die sich in der Küche betätigt haben – weil ansonsten die Theorie von den „komplementären Sphären“ unausgesprochen vorausgesetzt wird (vgl. dazu die Ausführungen von Eva Barlösius).

Leonore Davidoff hat darauf hingewiesen, dass architektonische Veränderungen in Richtung „private Intimität“ ebenfalls mit der Kategorie „Geschlecht“ in Verbindung gebracht werden können. So kann der Umstand, dass in den Häusern der Wohlhabenden seit dem 16. Jahrhundert die Schlafräume vom Wohnbereich abgegrenzt worden sind, Aufschluss darüber geben, wer die Personen waren, die sich jene Räume teilten, welche wir heute als „privat“ bezeichnen. Zudem hat sie darauf aufmerksam gemacht, dass solche Räume auch bei der Konstruktion von „Männlichkeit“ eine Rolle spielten. So hat sie gezeigt, dass Männer, die in Diskussionszirkeln des 19. Jahrhunderts „geschlechtsspezifisch richtiges Verhalten in der Öffentlichkeit“ eingeübt haben, Charakteristika aus dem „häuslichen“ Bereich für sich in Anspruch nahmen.[35]

Anette Völker-Rasor hat den Ausdruck „Privatheit“ im Sinne eines „intimen Familienlebens“ verstanden und dadurch sichtbar gemacht, dass der Terminus „Familie“ im Vokabular des 16. Jahrhunderts noch gar nicht vorhanden war. Am Beginn der Frühen Neuzeit bezogen die Menschen ihre Identität nämlich noch nicht über die Kleinfamilie im heutigen Sinn; vielmehr definierten sie sich über die Hausgemeinschaft und über den Generationenverband. Beide Bezugssysteme aber waren von beträchtlicher Heterogenität und Diskontinuität: Einerseits war die Zusammensetzung der „Hausgenossen“ vielfältig und inkonsistent (Eheleute, Kinder, DienstbotInnen, Ammen, TischgängerInnen,...), andererseits schwankte (aufgrund hoher Sterblichkeits- und Wiederverheiratungsraten) die Beschaffenheit der familiären Struktur.[36]

Heide Wunder hat den Begriff „öffentlich“ im Sinne von „Allgemeinheit“ aufgefasst und dadurch gezeigt, dass diese Bedeutung in der Frühen Neuzeit nicht nur durch die Bezeichnung „gemeines Volk“, sondern vor allem auch durch die – per definitionem als „männlich“ deklarierte – Phrase „gemeiner Mann“ zum Ausdruck kam. Der analoge Ausdruck „gemeine Frau“ dagegen konnte nicht als Synonym für „Allgemeinheit“ herangezogen werden, weil er eine geläufige Bezeichnung für „Prostituierte“ war. Übrigens diente, wie Ulrike Weckel und Dietlind Hüchtker festgestellt haben, bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung „öffentliche Frau“ zur Benennung einer Dirne. „Ehrbare“ Frauen sind daher, wie Dietlind Hüchtker ergänzt, sowohl den Prostituierten als auch den von ihnen besetzten Räumen fern geblieben – und haben sich damit sowohl von der Personifikation der „Öffentlichkeit“ als auch vom „öffentlichen“ Bereich selbst distanziert.[37]

Karin Hausen ist der Etymologie von „öffentlich“ und „privat“ in einer „begriffsgeschichtliche[n] Doppelspur“[38] nachgegangen und dabei zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Definition dieser Worte in manchen frühneuzeitlichen Lexika überhaupt fehlt bzw. dass diese Begriffe keine eindeutigen, kontinuierlichen Bedeutungen besaßen. So wurde etwa der Ausdruck „privat“ einmal als Rückzug vom Fürstendienst definiert, ein anderes Mal als autonome Herrschaft des Hausvaters verstanden und ein drittes Mal als „heimlich“ im Sinne von „Sicherheit“, „Geborgenheit“ interpretiert.[39]

Üblicherweise wurden in der Frühen Neuzeit aber, wie Ulrike Weckel bemerkt, die lateinischen Termini „publicus“-„privatus“ benutzt – und zwar, um die Gegensätze „staatlich“-„nicht staatlich“ bzw. „Wohl der Allgemeinheit“– „Wohl der Einzelperson“ zum Ausdruck zu bringen. Zum Wort „Publikum“, das im 18. Jahrhundert einen (im Nachhinein als „bürgerliche Öffentlichkeit“ deklarierten) Gesellschaftsbereich bezeichnete, existierte überhaupt kein entsprechender Gegenbegriff. Erst im 18. Jahrhundert begannen sich die Begriffe „öffentlich“ und „privat“ durchzusetzen. Bis dahin gab es also gar keine semantische Tradition für eine Dichotomie „öffentlich“-„privat“ im heutigen Sinne – weshalb es laut Ulrike Weckel müßig ist, für die vorangegangenen Jahrhunderte eine geschlechts-spezifische Einteilung gesellschaftlicher Räume anzunehmen. Bis dahin wäre nach Ansicht Ulrike Weckels auch niemand „auf den Gedanken gekommen, [die] Orte des Alltags einander entgegenzusetzen und die täglich mehrfach überschrittene Schwelle des Hauses zu einer bedeutsamen Grenze zu erklären“.[40]

Die Begriffe „privat“ und „öffentlich“ werden aber auch in der Gegenwart unterschiedlich definiert. Dena Goodman hat dies an einem Vergleich der Forschungen von Jürgen Habermas, Reinhart Koselleck, Philippe Ariès und Roger Chartier über die Entwicklung der „privaten“ und der „öffentlichen“ Sphäre im Frankreich des 18. Jahrhunderts deutlich gemacht: Bei Jürgen Habermas greifen der „Privatbereich“ und die „Sphäre der öffentlichen Gewalt“ im Bereich der „bürgerlichen Öffentlichkeit“ ineinander über, während Reinhart Koselleck eine Grenze zwischen „öffentlichem“ Absolutismus und „privatem“ religiösen Bewusstsein zieht. Jürgen Habermas betont den Öffentlichkeitscharakter manch bürgerlicher Institutionen, weil diese seiner Ansicht nach den „geheimen“ Staat herausgefordert haben. Reinhart Koselleck dagegen kritisiert, dass einige dieser Institutionen (z. B. die Freimaurerlogen) auf „privater Heimlichkeit“ beruhten, weil diese Einrichtungen für ihn Entstehungsorte bürgerlichen Heuchlertums sind. Philippe Ariès orientiert sich daran, ob sich „öffentliche“ bzw. „private“ Bereiche innerhalb bzw. außerhalb staatlicher Kontrolle befanden, Roger Chartier unterscheidet zwischen „offener“ und „geheimer“ Meinungsäußerung.[41] Gegenwärtige Forscher vertreten also überaus vielfältige und teilweise wider-sprüchliche Auffassungen über die Bedeutung von „öffentlich“ und „privat“. Diese Divergenzen sind, wie Dena Goodman festgehalten hat, unbedingt mitzubedenken, wenn man die Geschlechterverhältnisse des 18. Jahrhunderts einer Analyse unterzieht:

„[W]e need to start using these terms in more sensitive ways if they are to help us to get at the experience of men and women in the Old Regime. We need to get away from rigidly oppositional thinking that assumes two spheres or two discourses, one public and the other private. If these are indeed mutually exclusive categories of experience in today’s world, they were not in the eighteenth century”.[42]

Diese Erkenntnis gilt es auch bei der Lektüre des dritten Bandes der „Geschichte des privaten Lebens“[43] im Auge zu behalten, welcher eine ausführliche Antwort auf die Frage, ob bzw. inwiefern in der Frühen Neuzeit eine Vorstellung von „Privatheit“ existierte, zu liefern versprach: Vertreten wird die These, dass sich in Frankreich im Verlauf der Frühen Neuzeit ein Übergang von einer „kollektiven Öffentlichkeit“ zu einer Sphäre des „Privaten“ vollzogen hat. Diese „neue Privatheit“ habe sich, wie Philippe Ariès bemerkt, zunächst bei den gebildeten höheren Ständen entwickelt – und mit deren Erstarkung zunehmend ausgedehnt. Begünstigt sei diese Ausdehnung sowohl durch neue, „intime“ Formen religiöser Praktiken worden als auch durch die Zunahme der Lesefähigkeit, welche für immer mehr Menschen eine „einsame“ Lektüre möglich gemacht habe. Man habe sich in steigendem Maße der Ausgestaltung eines Lebensraumes hingegeben, der nicht von Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen war, und zunehmend Wert auf Inneneinrichtung, Essen und Mode gelegt. Im Zuge dieser Entwicklungen sei „Häuslichkeit“ zum „Inbegriff eines neuen Lebensstils“[44] avanciert.

Über die Gültigkeit dieser These herrscht unter den AutorInnen dieses Bandes weitgehend Einigkeit – doch nach einem einheitlichen Verständnis von „Privatheit“ sucht man vergebens. Roger Chartier hat im Epilog zwar darauf hingewiesen, dass es „keine einhellige und allgemeingültige Definition des Privaten“[45] gibt, doch die von den AutorInnen vertretenen Vorstellungen von „Privatheit“ sind nicht nur vielfältig, sondern auch widersprüchlich: Arlette Farge zweifelt beispielsweise daran, dass den im Paris des 18. Jahrhunderts lebenden Menschen eine „Privatheit“ im Sinne von „Intimität“ zur Verfügung stand. Das Leben der PariserInnen fand ihrer Ansicht nach nämlich „auf dem Präsentierteller“[46] statt, sodass die Menschen beständiger Überwachung durch andere ausgesetzt waren. Philippe Ariès und Roger Chartier dagegen haben die Sphäre des „Privaten“ als jenen Bereich definiert, der sich der „staatlichen Gewalt“ entzogen hat. Nicole Castan wiederum hat mit dem Ausdruck „Privatheit“ jene Zeiten und Räume in Verbindung gebracht, die nicht von Amtspflichten ausgefüllt waren.[47]

Festhalten lässt sich darüber hinaus, dass der Mehrzahl der AutorInnen der „Geschichte des privaten Lebens“ (12 Männern und 3 Frauen) die Kategorie „Geschlecht“ keiner Analyse wert scheint. Sofern dies doch der Fall ist, wird der primäre Anteil an den Entwicklungen hin zu einer „neuen Privatheit“ mehr oder weniger explizit Männern zugeschrieben und als deren „Errungenschaft“ ausgegeben (oft fällt dies auch nur deshalb auf, weil das Wort „Frauen“ eigens erwähnt werden muss).[48] Würde die in diesem Werk hergestellte Verbindung zwischen „Männern“ und „Privatheit“ von allen HistorikerInnen übernommen werden, so könnte die sich hartnäckig haltende Auffassung, Frauen seien einem „privaten Bereich“ zuzuordnen, völlig auf den Kopf gestellt werden.

Für das Infragestellen einer Zuordnung von Frauen zu „Privatheit“ scheint auch die Methode erfolgversprechend zu sein, das frühneuzeitliche Verhältnis von „Öffentlichkeit“-„Privatheit“ und „Politik“ zu untersuchen. Ende der 1960er-Jahre gingen die Vertreterinnen der „Neuen Frauenbewegung“ mit der These „the private is political“ von der „politischen Bedeutsamkeit“ einer „privaten“ Sphäre aus und versuchten, die „politische Wirksamkeit“ von Frauen im „privaten“ Bereich sichtbar zu machen.[49] In der gegenwärtigen Debatte wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass in der Frühen Neuzeit komplexe Formen und Ebenen von Herrschaft, Macht und Geselligkeit existierten, die sich der Zuordnung zu einem „privaten“ bzw. zu einem „öffentlichen“ Bereich entziehen. So ist etwa von Claudia Opitz und Ulrike Weckel beobachtet worden, dass die „Nicht-Existenz einer Intim- bzw. Privatsphäre [...] als das Haupt-Charakteristikum der absolutistischen Hofgesellschaft und Fürstenherrschaft“ galt und die in diesem politischen Bereich angesiedelten Frauen, Männer und Kinder über kein „privates“ Leben im heutigen Sinn verfügten.[50] Daher stellt sich, wie Heide Wunder angemerkt hat, die Frage, ob die moderne Auffassung von „Politik“ überhaupt in der Lage ist, die Komplexität frühneuzeitlicher Lebensbereiche adäquat widerzugeben.[51] (vgl. Kapitel 6)

Die Relevanz von normativen Debatten

Frühneuzeitliche Gelehrte haben versucht, mit ihren Schriften über die Geschlechterverhältnisse auf die gelebten Geschlechterbeziehungen normierende Wirkung auszuüben. Welche Bedeutung aber weisen Geschlechter-ForscherInnen diesen normativen Debatten der Frühen Neuzeit zu? Wer waren die Menschen, die sich an diesen Diskussionen beteiligten, und welchen Zweck verfolgten sie in den Augen der HistorikerInnen damit?

Nach Ansicht Merry Wiesners bestand jene „dominant group“,[52] die die Denk- und Handlungsmuster frühneuzeitlicher Individuen prägte, in erster Linie aus Männern der gebildeten Schicht. Ihre Debatten über die Geschlechterverhältnisse dienten laut Merry Wiesner hauptsächlich dem Ziel, zu gewährleisten, dass Männer über Frauen Macht ausüben konnten – und dies galt in aller Regel auch dann, wenn die „dominante Gruppe“ jegliche andere Autorität (z. B. die der katholischen Kirche) in Frage stellte. In gewisser Weise waren die diskursiven Normierungen der Geschlechterverhältnisse auch für den Alltag relevant: Sie sind nämlich z. B. in Gesetzestexten verankert worden und durchdrangen schließlich auch die Vorstellungswelt des „gewöhnlichen“ Volks.[53]

Wie Heide Wunder 1988 bemerkt, spiegeln die normativen Debatten allerdings, dass gelebte Beziehungen Entwicklungen nahmen, die voller Spannungen waren. Verhandelt wurden die Geschlechterverhältnisse nämlich just immer dann, wenn „eine neue gesellschaftliche Komplexität“[54] entstand. So hatten etwa Protestanten Erklärungsbedarf, als sie entgegen der katholischen Tradition nicht nur den Stand der Ehe aufwerteten, sondern im Zuge dessen auch den Frauen Wertschätzung verhießen. Aus dem Dilemma, dass Frauen im traditionellen Sinn herabgewürdigt, in der protestantischen Ehe aber aufgewertet wurden, entstand unter den Reformatoren eine intensive Diskussion darüber, ob Männer der keuschen Enthaltsamkeit oder der ehelichen Verbundenheit den Vorzug geben sollten.[55] Die normativen Debatten bringen laut Heide Wunder aber auch zum Ausdruck, dass zwischen den diskursiven und den gelebten Geschlechter-beziehungen eine Divergenz bestand, die es zu beseitigen galt: „Wäre der Platz der Frauen in der jeweiligen Gesellschaft so ‚natürlich’ vorgegeben, bedürfte es nicht aufwendiger Diskurse, ihn immer wieder zu bestimmen“.[56] Manche Normierungen wurden jedoch so lange tradiert, dass sich über die Spannung zwischen Diskurs und Praxis ein Schleier legte und der Eindruck entstand, die gelebten Beziehungen zwischen Frauen und Männern seien ahistorisch gewesen: „Der Eindruck von geschichtsloser Weiblichkeit entsteht durch die Kontinuität des Diskurses über die Geschlechterbeziehungen“.[57]

In einem Artikel aus dem Jahr 1994 plädiert Heide Wunder dann gemeinsam mit Rebekka Habermas dafür, vor allem jene normativen Debatten unter die Lupe zu nehmen, die ausschließlich von Männern geführt worden sind. Dadurch könne ein besseres Verständnis dafür entstehen, wie geschlechtsspezifische Macht- und Herrschaftsstrukturen funktionieren: „Je stärker die männlichen Diskurse über Weiblichkeit isoliert werden, desto ungeschminkter tritt der Herrschaftscharakter dieser männlichen Aussagesysteme zutage“.[58] Die Debatten erzeugten eine „Anthropologie der Ungleichheit von Mann und Frau“,[59] was insofern Relevanz besaß, als sie sich über ganz Europa verbreitete und nicht nur in der Juristerei, sondern auch in der Medizin praktische Anwendung fand. Forschungen, die sich ausschließlich auf eine Analyse von Normen konzentrieren, weisen allerdings beträchtliche Mängel auf – denn „über die Praxis des Geschlechterverhältnisses“ ist aus den Diskursen „wenig Konkretes [...] zu erfahren“.[60]

Arlette Farge und Natalie Z. Davis sind mit diesen Thesen weitgehend konform gegangen. Für sie verweist die normative Diskussion unter Männern auf ein Ordnungsbedürfnis, das darauf abzielte, Frauen kontrollierbar zu machen. Allerdings seien normative Debatten sowohl vor ihrem sozio-ökonomischen als auch vor ihrem politisch-religiösen Hintergrund zu beleuchten, da in diesen Bereichen stattfindende Veränderungen auch auf die normierenden Instanzen Einfluss ausübten. Zudem sollten normative Aussagen über Frauen mit deren alltäglichen Praktiken verglichen werden, um sichtbar zu machen, dass Frauen agierende Subjekte waren, die eine Vielfalt an sozialen Beziehungen kannten (Auseinandersetzung, Kooperation,...).[61]

Der „männliche Blick“ im „Zivilrecht“

Wie einige HistorikerInnen festgestellt haben, waren normierende Instanzen, die von Männern dominiert wurden, auch durch deren Perspektive geprägt. Einige dieser normgebenden Instanzen, die beinahe ausschließlich von Männern besetzt und deshalb vom „männlichen Blick“ beherrscht gewesen sind, waren in der Frühen Neuzeit die Institutionen des Rechts. Beispielhaft soll dies am „Zivilrecht“[63] veranschaulicht werden; konkret an der sogenannten „Geschlechtsvormundschaft“. Dabei handelte es sich um ein Rechtsinstitut, das festschrieb, dass Frauen in allen Angelegenheiten, die das Vermögensrecht betrafen, auf den Beistand eines Mannes angewiesen waren. Was aber waren bei der „Geschlechtsvormundschaft“ die Intentionen und Auswirkungen des „männlichen Blicks“?[62]

Geht man mit Merry Wiesner konform, so wurde unter Juristen für eine Beibehaltung der Geschlechtsvormundschaft plädiert, um Ehefrauen in ihrer Verantwortlichkeit einzuschränken. Während die Geschlechtsvormundschaft im Mittelalter für Frauen Schutz implizierte, bescherte sie ihnen, wie Merry Wiesner meint, in der Frühen Neuzeit nur noch Abhängigkeit: Einerseits beschränkte sie nämlich die rechtlichen und die ökonomischen Möglichkeiten verheirateter Frauen, andererseits diente sie als Argument, um Frauen den Zutritt zu offiziellen Ämtern zu verwehren.[64]

Stimmt man aber mit Heide Wunder überein, ist für den Umstand, dass Ehefrauen nur begrenzten Zugang zur Gerichtsbarkeit erhielten, die Vorstellung verantwortlich gewesen, Frauen seien in rechtlicher Hinsicht „des Schutzes bedürftig“. Als die Ehe im Zuge der Aufklärung zunehmend zu einer profanen Angelegenheit wurde, kam es in Preußen, Bayern und Österreich am Ausgang des 18. Jahrhunderts zu einer Verstaatlichung des Eherechts. Dies bescherte den Frauen allerdings noch immer keine völlige Rechtsgleichheit – erweiterte aber immerhin die Scheidungsmöglichkeiten der protestantischen Untertaninnen.[65]

Richtet man sich nach Ernst Holthöfer, der die Entwicklung des Instituts „Geschlechtsvormundschaft“ auf normativer Ebene für die protestantischen Territorien nördlich der Alpen von der Antike bis zum Beginn der Moderne untersucht, so ist die Intention der „munt“ mit der „Vormundschaft“ vom Mittelalter in die Frühe Neuzeit hinübergerettet worden. Allerdings besaß der „muntwalt“ noch umfassende Gewalt; der „Vormund“ verdiente seinen Namen aber nur dann, wenn die Bevormundete eine Ehefrau war. Ledige Frauen konnten Vertrauensmänner ihrer Wahl als Kuratoren bestimmen. Diese hatten das Recht und die Pflicht, bei bestimmten Vermögensgeschäften Beistand zu leisten und im Einverständnis mit den Frauen rechtliche Schritte einzuleiten. Als das Institut „Geschlechts-vormundschaft“ dann Ende des 18. Jahrhunderts abgeschafft wurde, eröffnete sich allen Frauen eine vergrößerte Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. Die Ursachen für die Abschaffung dieses Rechtsinstituts sind nach Ansicht Ernst Holthöfers hauptsächlich vor dem Hintergrund aufklärerischer Gleichheitsbestrebungen zu sehen. Zugleich ist aber zu bedenken, dass die Vertreter der Wirtschaft zunehmend nach Transaktionen von Grund und Boden verlangten und aus diesem Grunde meinten, bei solchen Geschäften habe auch die Unterschrift einer Frau rechtsgültig zu sein.[66]

Folgt man Susanne Jenisch und David W. Sabean, so lagen der Entscheidung, ob die Geschlechtsvormundschaft beibehalten oder aufgehoben werden sollte – zumindest was Württemberg betrifft – äußerst unterschiedliche Interessen zugrunde. Im Zuge heftiger juristischer Debatten haben die Intentionen der Gesetzgeber im Verlauf eines Jahrhunderts einen Wandel erfahren: Anfang des 18. Jahrhunderts stand das Interesse der Herkunftsfamilien der Ehefrauen im Vordergrund, ihre erbrechtliche Ansprüche zu schützen – und zwar sowohl vor Bürgschaften durch die Frauen selbst als auch vor Missbräuchen durch deren Ehemänner. Um über ein Gegengewicht gegen die „Ehevogtei“ zu verfügen, bedienten sie sich der Rechtsinstitution „Kriegsvogtei“. Im Unterschied zum „muntwalt“ besaß der „Kriegsvogt“ aber weder reale Herrschaftsbefugnisse über Frauen noch war er ohne ihre Zustimmung handlungsfähig. Sein Beistand bedeutete für Frauen daher bestenfalls kompetente Rechtsberatung, im schlechtesten Fall eine ärgerliche Formalität. (Inwiefern die „Kriegsvögte“ selbst vom Rechtsinstitut „Kriegsvogtei“ profitierten, haben die HistorikerInnen offengelassen.) Da sich „Kriegsvögte“, wie Susanne Jenisch bemerkt, häufig aus Rats- und Gerichtsmitgliedern rekrutierten, sahen manche Juristen in der „Kriegsvogtei“ ein „unangebrachtes Vorrecht“ von Frauen und plädierten dafür, sie abzuschaffen. Sie argumentierten, dass Frauen, wenn sie nur genügend Erfahrung besäßen, selbständig darüber entscheiden konnten, ob sie bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen sollten oder nicht.[67]

Die Hintergründe dieser Argumentationsweise werden klarer, wenn man mit David W. Sabean bedenkt, dass die Einbeziehung eines „Kriegsvogtes“ auch dann nötig war, wenn Frauen auf ihre „weiblichen Freiheiten“ verzichten wollten. Aufgrund dieses Rechtsinstitutes war es ihnen nämlich untersagt, für ihre Ehemänner eine Bürgschaft einzugehen. Als nun zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche Bauern die ihnen von Rentiers gewährten Kredite nicht zurückzuzahlen vermochten, war es den Kreditgebern, wenn sich die Bäuerinnen auf ihre „weiblichen Freiheiten“ beriefen, nicht möglich, auf deren Vermögen zuzugreifen. Im Interesse der Oberschichten wurde die „Kriegsvogtei“ (nicht die „Ehevogtei“!) schließlich abgeschafft, und die Unterschrift von Ehefrauen erlangte bei Bürgschaften und Pfandgeschäften volle Rechtsgültigkeit. Damit beseitigte der Gesetzgeber eine Rechtsunsicherheit, die Frauen einen gewissen Handlungsspielraum geboten hatte. Damit schuf er aber auch die Voraussetzung dafür, dass den Ehemännern erweiterte Verfügungsrechte über das Eigentum ihrer Ehefrauen zukamen.[68]

Dieser These David W. Sabeans entsprechend hat Susanne Jenisch hervorgehoben, dass die Debatten um die „Bevogtung“[69] auf eine Gleichheit zwischen VertragspartnerInnen abzielten – und nicht, wie man annehmen könnte, auf eine Gleichheit zwischen Männern und Frauen. Nichtsdestoweniger war aber, wie Susanne Jenisch festgehalten hat, der „Einfluß naturrechtlichen Denkens“ das diskussionsauslösende Moment, und „die Abschaffung der Geschlechtsvormundschaft [bildete] sicherlich ein[en] Beitrag zur Verwirklichung des aufklärerisch-naturrechtlichen Gleichheitspostulats“.[70]

Berücksichtigt man dazu noch die Untersuchungen Susanne Weber-Wills zur Entstehungsgeschichte des preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) von 1794, so wird ersichtlich, dass das Gleichheitspostulat der Aufklärung jenen Juristen, die die Geschlechtsvormundschaft beibehalten wollten, durchaus Erklärungsbedarf abverlangt hat: War die Vormundschaft im 16. und 17. Jahrhundert noch übereinstimmend mit „weiblicher Schwäche“ gerechtfertigt worden, so herrschte am Ende des 18. Jahrhunderts Uneinigkeit darüber, ob der „Schutzfunktion“ dieses Rechtsinstituts, der Erleichterung des Geschäftsverkehrs oder dem Gleichheitsanspruch des Naturrechts der Vorzug zu geben sei. Die Argumentationen verliefen nun in entgegengesetzten Richtungen: Jene, die sowohl die „Schutzbedürftigkeit“ als auch die Bürgschafts un fähigkeit von Frauen gewahrt wissen wollten, definierten „weibliche Schwäche“ entweder mit einem „höhere[m] Uebergewicht von Sinnlichkeit“[71] oder mit anderen, scheinbar frauenspezifischen „charakterlichen Mängeln“.[72] Kritiker der Geschlechtsvormundschaft wie Theodor Gottlieb von Hippel dagegen verurteilten sie mit Verweis auf die Menschenrechte als „tiefste Erniedrigung“.[73]

Betrachtet man mit Ursula Vogel aufklärerische Rechtsdebatten zum ehelichen Güterrecht in den Kodifikationen „Allgemeines Landrecht“ (ALR, Preußen 1794), „Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch“ (ABGB, Österreich 1811) und „Code civil“ (Frankreich 1804), so zeigt sich, dass Gleichheits- und Herrschaftsgedanken zum Geschlechterverhältnis auch gleichzeitig festgeschrieben werden konnten. Im Naturrecht des 17. und 18. Jahrhunderts war die „Ehe“ als eine vertraglich geregelte Beziehung konzipiert, sodass eine gemeinsame Herrschaft der Eheleute denkmöglich war. In den drei Kodifikationen des späten 18. bzw. frühen 19. Jahrhunderts wurde zwar der Vertragsstatus der Ehe beibehalten, aber als Vertrag zweier Personen ungleichen Ranges definiert – sodass nur der Ehemann weitreichende Verfügungsrechte und Schutzverbindlichkeiten eingeräumt bekam. Das „Gebot der Vernunft“ wurde (zumindest vom Endverfasser des ABGB) je „nach Bedarf“ gebraucht – um entweder das Prinzip der Gleichheit zu bestätigen oder das des Patriarchats. Insgesamt hat sich, wie Ursula Vogel meint, in allen drei o. g. Kodifikationen ein „Gegensatz von traditionellem Autoritätsprinzip und vertraglicher Gleichheitstendenz“[74] manifestiert, der dafür sorgte, dass die rechtliche Gleichstellung den Frauen auch weiterhin vorenthalten blieb. Da die drei Kodifikationen ausschließlich von Männern verfasst worden waren, sind die Hintergründe dieser Ungleichbehandlung für Ursula Vogel klar: die „Parteilichkeit des Rechts“, das vorwiegend die Interessen von Männern vertrat.[75]

Normative rechtliche Regelungen, wie die o. g. Kodifikationen es sind, vermögen allerdings, wie Merry Wiesner bemerkt, weder Auskunft darüber zu geben, auf welche Art und Weise man das Recht in der Praxis ausgelegt hat, noch teilen sie mit, ob die Rechtssprechung auf Männer und Frauen unterschiedliche Auswirkungen hatte. Selbst wenn aber Frauen und Männer in formalrechtlicher Hinsicht gleichgestellt wurden, musste dies, wie Heide Wunder festgestellt hat, nicht zwangsweise zu egalitären Machtverhältnissen in den gelebten Beziehungen führen. So haben Ehefrauen zu Beginn des 19. Jahrhunderts zwar de jure das Recht erhalten, über ihr Vermögen selbst zu verfügen, doch fehlte de facto eine Instanz, die verhindert hätte, dass Ehemänner, um ihre Interessen durchzusetzen, physische und psychische Gewalt ausübten.[76]

Berücksichtigt man mit Susanne Jenisch die Praktiken im Handwerks- und Bauernstand, lässt sich beobachten, dass Frauen häufig aus eigenem Antrieb auf ihre „weiblichen Freiheiten“ verzichtet haben, um sich rechtskräftig für ihre Ehemänner verbürgen zu können. Die Entscheidung, das eigene Vermögen aufs Spiel zu setzen, wurde vor allem deshalb so häufig gefällt, weil die Schulden des Ehemannes die Gefahr mit sich brachten, dass das „symbolische Kapital der Ehre“[77] des Hauses Schaden erlitt. In solch einem Fall besaßen rechtliche Regelungen für Frauen weniger Gewicht als das soziale Eingebundensein in den Gemeindeverband: „Die Anforderungen, die an ihr Verhalten als Ehefrau und Familienmitglied gestellt wurden, setzten ihrem Entscheidungsspielraum engere Grenzen, als es die Rechtslage tat“.[78]

Zieht man aus diesen Erkenntnissen eine Zwischenbilanz, wird offenkundig, dass normative rechtliche Regelungen nur in begrenztem Maße Auskunft über die gelebten Geschlechterverhältnisse verleihen können. Inwiefern aber beispielsweise „Stand“, „Zivilstand“ und „Erwerbstätigkeit“ für die Wirkmächtigkeit der „Geschlechtsvormundschaft“ Relevanz besaßen (inwiefern sich dieses Rechtsinstitut z. B. auf adelige, ledige und verwitwete Frauen ausgewirkt hat), lassen die HistorikerInnen weitgehend ungeklärt. David W. Sabean hat lediglich bemerkt, dass die „Geschlechtsvormundschaft“ in einigen Gebieten Deutschlands für unverheiratete Frauen bereits im Verlauf des 18. Jahrhunderts abgeschafft worden war und dass Kauffrauen seit jeher „wie selbstverständlich“ davon ausgenommen waren.[79]

Wie Heide Wunder beobachtet hat, kannte die frühneuzeitliche Ständegesellschaft eine Vielzahl an rechtlichen Regelungen, die sich in erster Linie an Sozialstatus, Familienstand und Lebensalter der Individuen orientierten. Die Kategorie „Geschlecht“ stellte lediglich eine „Binnendifferenzierung“[80] dar, deren Wirkung je nach Korrelation zu den übrigen Kategorien unterschiedlich war. In Hinblick auf Erb-, Besitz-, Vermögens-, Verdienst- und Herrschaftsrechte verfügten etwa Frauen grundsätzlich über Rechtsfähigkeit. Diese aber stand „in einem komplexen Spannungsverhältnis zur Rechtsungleichheit von Frauen und Männern, dem mit der modernen Trennung von ‚privat’ und ‚öffentlich’ nicht beizukommen“[81] ist. Eine Ehefrau aus dem Bürgertum beispielsweise war zwar qua Geschlecht auf einen Vormund angewiesen (während ein solcher z. B. für Knechte nicht erforderlich war), besaß aber zugleich Herrschaftsrechte über ihre DienstbotInnen. Und wenn Herkunftsfamilien bzw. Ehemänner interessiert daran waren, ihren Besitz auch an Töchter bzw. Ehefrauen zu vererben, zog dies positive Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Frauen nach sich.[82]

In Steinbiedersdorf hat man, so Claudia Ulbrich, ein „egalitäres“ Erbrecht praktiziert, welches den jeweils überlebenden EhegattInnen das Verfügungsrecht über das gesamte Vermögen zusicherte. Daher standen einer kleinen Gruppe an Frauen (nämlich jenen der dörflichen Elite, die verwitwet waren und ihre soziale Position behaupten konnten) Handlungsspielräume offen, die „ein Gegenmodell zu den zweifelsohne vorhandenen autoritären Gesellschaftsstrukturen darstellten“.[83] Letztere äußerten sich in erster Linie in finanzrechtlichen Regelungen, die Ehefrauen in ihrer ökonomischen Handlungsfähigkeit beeinträchtigten. Diese Regelungen bezeichnen, wie Claudia Ulbrich meint, eine „eindeutige Asymmetrie“[84] in den Beziehungen zwischen Frauen und Männern und konnten in der sozialen Praxis „bittere Realitäten“[85] erzeugen.

Mit Gerhard Dilcher ist allerdings zu bedenken, dass die Kategorie „Geschlecht“ im „Zivilrecht“ der Frühen Neuzeit eingebettet war in eine „Ordnung der Ungleichheit“, die keinen „Maßstab der Gleichheit für die Kritik von ‚Über-’ und ‚Unterprivilegierungen“[86] darstellen kann. So berücksichtigte noch das ALR von 1794 hinsichtlich der rechtlichen Positionierung der Individuen deren sozialen Stand, Zivilstand, „häusliche Gesellschaft“ und Lebensalter sowie deren Einbindung in Erbrecht und Generationenverband. Vor allem das Erbrecht war geprägt durch erhebliche Komplexität: Neben Gewohnheitsrechten (wie Erbengemeinschaft, Ältesten- und Jüngstenerbrecht,...) waren nämlich z. B. individuelle Verfügungen (Testamente) von Relevanz. Dadurch konnten auch Frauen Vorteile gewinnen und Männer den Kürzeren ziehen. Haus- und Grundbesitz wurde allerdings - zumindest auf dem Land - meist an Männer vergeben, während man von Frauen erwartete, dass sie „einheirateten“.[87]

In der Praxis des Erbens kamen noch zusätzliche Kriterien hinzu. So wurden, wie Michaela Hohkamp festgestellt hat, die Erbschaftspraktiken in der vorderösterreichischen Herrschaft Triberg des 18. Jahrhunderts u. a. determiniert von „Verwandtschaft“, „Zivilstand“, „Herrschaft“, „Körper“ und „Geschlecht“. Diese Kategorien sind nach Ansicht der Historikerin in ihrer Interdependenz zu begreifen und in ihrem Zusammenspiel als „kaleidoskopartig[es]“[88] Gebilde zu verstehen: In Triberg war es etwa üblich, den Hof geschlossen an den jüngsten Sohn zu übergeben; doch bei Absenz oder Krankheit eines Erben kamen auch Töchter zum Zug. Da die bäuerliche Bevölkerung dem (vererbbaren) Lehensrecht unterworfen war, musste sie nämlich (vor allem im Falle eines Konflikts um ihren Besitz) fürchten, dass sich die Herrschaft in die Besitzvergabe einmischte. Daher war sie bemüht, Besitzstreitigkeiten zu unterbinden und sah eine Vererbung des Grundbesitzes in vertikaler Linie (also an Söhne oder Töchter) vor. In Bezug auf den mobilen Besitz praktizierte man ein Realerbteilungsverfahren, bei dem alle mit dem/der ErblasserIn verwandten Männer und Frauen Ansprüche erheben konnten. Dadurch kam es häufig zu Auseinandersetzungen, in deren Verlauf zwar die unterschiedlichsten Argumente vorgebracht wurden, die Kategorie Geschlecht aber weitgehend irrelevant war:

„In den häufig auftretenden Konflikten um so genannte ‚Erbsportionen’ verschwand dann die Bedeutung von Frau- oder Mannsein hinter der sorgfältigen Berechnung von Verwandtschaftsgraden oder anderen möglichen Begründungen für die vorgebrachten Erbansprüche. Emotionale Leistungen, Krankenpflege oder fallweise auch die Gabe von Geschenken kamen ebenso vor wie etwa die Überlassung eines Federbettes“.[89]

Die TribergerInnen bewiesen also, wie Michaela Hohkamp zeigt, ein hohes Maß an Flexibilität – und zwar nicht nur hinsichtlich ihrer Argumentationslinien, sondern auch bezüglich der das Erbe betreffenden Vereinbarungen. Sie passten diese Regelungen nämlich an die jeweils aktuelle Situation an und orientierten sich dabei sowohl an sozio-ökonomischen und politischen Überlegungen als auch an Kriterien wie „körperliche [Un-]Versehrtheit“, „Zivilstand“, etc. Am Beispiel der blinden Bauerntochter Clara Duffnerin veranschaulicht Michaela Hohkamp diese Befunde: Zunächst hatte die körperliche Behinderung der Bauerntochter den lebenslangen Anspruch auf eine kleine Landparzelle gesichert. Als Clara jedoch eine Ehe einging, befanden sowohl ihr hoferbender Bruder als auch das obrigkeitliche Gericht, dass dieser Anspruch an den Ledigenstand gebunden sei. Der Rechtsanspruch wurde daher außer Kraft gesetzt, konnte von Clara aber, wie man ihr versicherte, bei Eintritt in den Witwenstand wieder erhoben werden.[90]

Nicht alle HistorikerInnen zeichnen jedoch derart komplexe Bilder frühneuzeitlicher Rechtsverhältnisse. So geht beispielsweise Elisabeth Koch in zwei Studien aus den Jahren 1991 bzw. 1997[91] davon aus, dass normative Aussagen frühneuzeitlicher Gelehrter die soziale Praxis abgebildet haben. Sie wählt etwa den Spruch „Maior dignitas est in sexu virili“ („Die größere Würde besitzt das männliche Geschlecht“, Übers. v. M. L.) zum Titel ihres Werkes von 1991 und setzt ihn unhinterfragt absolut. Sie wiederholt die misogynen Äußerungen von Juristen des 16. und 17. Jahrhunderts und stellt folgende Behauptungen auf: Juristische Normen hätten „das Verhalten und die Handlungen einer Frau im 16. Jahrhundert bestimm[t]“,[92] die rechtlichen Positionen von Frauen würden „insgesamt ein einheitliches Bild ergeben“[93] und die „Kategorie Geschlecht [hätte] in Rede und Realität des 16. Jahrhunderts [...] die ausschlaggebende Kategorie“[94] gebildet.

3. LEBENS(VER)LÄUFE UND LEBENSABSCHNITTE

Einige HistorikerInnen haben darauf hingewiesen, dass die Lebens(ver)läufe frühneuzeitlicher Menschen nur schwer mit modernen Begriffen zu fassen sind. Zu bedenken geben sie etwa, dass sich gegenwärtige Ansichten von idealtypischen Lebensläufen nicht auf die Frühe Neuzeit übertragen lassen. Klären wollen sie auch, welche Bedeutung die ZeitgenossInnen dem Kindes-, Ledigen- und Witwen-Stand von Frauen und Männern beimaßen. Bezüglich einer Analyse der Lebensläufe der mittleren und unteren Schichten haben sie vor allem darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen „Geschlecht“ und „Armut“ ein Zusammenhang bestand.

Zur Bedeutung von „Geschlecht“ und anderen Kategorien

Frühneuzeit-HistorikerInnen sollten, so verlangt Merry Wiesner, vor allem die Lebenszyklen von Frauen betrachten. Von „biologischen“ Faktoren (Geburt, Tod,...) bestimmt, schienen sie zeitlos zu sein. Merry Wiesner zeigt, dass es zwischen frühneuzeitlichen und gegenwärtigen Lebensentwürfen beträchtliche Unterschiede gibt: Bei der Geburt eines Kindes etwa zählt heutzutage in erster Linie der medizinische Aspekt; in der Frühen Neuzeit dagegen sind Geburtserfahrungen in soziale Praktiken eingebettet gewesen, die magische, religiöse und für Frauen spezielle Bedeutung besaßen.[95]

Heike Talkenberger, die Lebensläufe von Männern und Frauen des 16. bis 18. Jahrhunderts anhand von Leichenpredigten nachvollzogen hat, warnt davor, simplifizierende Quelleninterpretationen und vorschnelle Verallgemeinerungen vorzunehmen. Die Quellengattung „Leichenpredigt“ beispielsweise erweist sich als ein „Spezifikum der Ober- und Mittelschichten protestantischer Länder“.[96] Da mit dieser spezifischen Quellengattung bestimmte Wertvorstellungen verbunden waren, flossen diese Werte auch in die Darstellung der Verstorbenen mit ein. So wurden, basierend auf den Kategorien „Stand“ und „Geschlecht“, normative Anforderungen geschaffen, die durch hohe Komplexität gekennzeichnet sind: Die Lebenswege der verstorbenen Frauen und Männer wurden in Bezug auf das Geschlecht aufgrund der selben Kriterien beschrieben („Abstammung, Geburt und Kindheit“, „Ausbildung“, „Beruf, Karriere, Ehe“, „Verhältnis zur Religion“, „christliches Sterben“ und „Eigenschaften und Lebenswandel“), im Hinblick auf den Stand wurden sie aufgrund ihrer Abstammung unterschieden. Je nach Stand und Geschlecht der Verstorbenen hob man auch unterschiedliche Tugenden hervor. Dabei galten etwa Eigenschaften wie „Demut“, „Keuschheit“ und „Zärtlichkeit“ auch dann als positiv erwähnenswert, wenn sie auf Männer bezogen waren. Christliche Tugenden wie „Frömmigkeit“ besaßen standes- und geschlechtsübergreifende Vorbildwirkung, hatten aber geschlechtsspezifisch unterschiedliche Adressaten: „Gehorsam“ und „Treue“ galten etwa für Männer gegenüber sozial Höherstehenden, für Frauen aber gegenüber ihren Ehemännern. Militärische Tugenden (wie „teutsch“, „patriotisch“) waren Männern vorbehalten, während man „Zurückhaltung im öffentlichen Auftreten“ lediglich Frauen zuschrieb. Zudem blieb die „Verwiesenheit der Frau auf Ehe und Familie [...] ungleich höher“ als bei Männern.[97]

Kritik an Abweichungen von diesen Normen wurde laut Heike Talkenberger nur bei Männern thematisiert und richtete sich hauptsächlich an Angehörige des Adels. Die in den Leichenpredigten erwähnten Frauen scheinen sich ihrer Ansicht nach eher an normative Vorgaben angepasst zu haben, was sie darauf zurückführt, dass Frauen verstärkt dazu angehalten wurden, Vorschreibungen zu befolgen. Unklar bleibt jedoch, ob aus hohen normativen Ansprüchen nicht Schwierigkeiten resultierten, diesen Anforderungen zu genügen, bzw. ob sich Frauen nicht überhaupt weigerten, ihnen gerecht zu werden. Da, wie Heike Talkenberger bemerkt, Leichenpredigten u. a. dazu dienten, gesellschaftlich akzeptierte Wertvorstellungen zu prägen, stellt sich zudem die Frage, ob Kritiken an verstorbenen Frauen etwa aus Pietätsgründen unterlassen worden sind bzw. ob man für „widerspenstige“ Frauen überhaupt Leichenpredigten verfasste.[98]

Im Unterschied zu Leichenpredigten besaßen die Totenberichte der Jahre 1635-36 und 1660-65 aus Schwäbisch Hall, die Renate Dürr analysiert hat, ihrer Meinung nach keine pädagogische Wirkungsabsicht. Daher enthalten die von reichsstädtischen Pfarrern verfassten Totenbücher zum Teil sehr deutliche (und manchmal auch negative) Personenbeschreibungen. Dennoch vermitteln sie ähnliche Tugenden, die sich unter den Begriffen „Gottesfurcht und Sittsamkeit“, „Arbeitsamkeit“ und „Eingliederung in die häusliche Ordnung“ zusammenfassen lassen: Sowohl Hausväter als auch Hausmütter sowie Kinder und Gesinde wurden in erster Linie über ihre Stellung im „Haus“ definiert. Dadurch weisen nicht nur die den Eheleuten zugewiesenen Tugenden mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede auf (z. B. bezüglich des Verhaltens gegenüber Untergebenen und Gemeinde), sondern ähneln sich auch jene Tugenden, die man Mägden, Knechten, ledigen Töchtern und unverheirateten Söhnen attestierte (z. B. „Gehorsam“ und „Wohlverhalten“). In zweiter Linie überwog bei Männern das Attribut „Arbeitsamkeit“, bei Frauen die Bezeichnung „gute Haushälterin“. Bei Männern finden sich zudem die Tugenden „friedlich“, „still“ und „eingezogen“ – und zwar in den Jahren 1660-1665 weitaus häufiger als in den 30er-Jahren desselben Jahrhunderts; ein Umstand, der laut Renate Dürr auf die Friedensbestrebungen nach dem 30-jährigen Krieg zurückzuführen ist. In der Semantik der Attribute „fromm“ bzw. „fleißig“ bestanden wiederum geschlechtsspezifische Unterschiede: Bei Männern brachten die Verfasser der Totenberichte diese Adjektive eher mit „ehrbar“ bzw. „arbeitsam“ in Verbindung, in Bezug auf Frauen dagegen assoziierten sie damit eher die Ausdrücke „gutthätig“ bzw. „sorgfältige religiöse Verrichtungen“.[99]

Insgesamt bestätigt die häufige Nennung solcher Tugenden in den Totenberichten nach Ansicht Renate Dürrs, wie zentral soziale Hierarchien für die frühneuzeitliche Gesellschaftsordnung waren. Diese Hierarchien verweisen darauf, „daß bis zur Ausbildung des universalen Bezugssystems der ‚Geschlechtscharaktere’ Männer und Frauen im Rahmen eines partikularen an Arbeitsaufgaben und Standeszugehörigkeit orientierten Wertekanons gemessen wurden“.[100] Zugleich lassen aber Attribute, die bereits am Beginn der Frühen Neuzeit geschlechts-spezifisch definiert worden sind, „die langen Wurzeln der Geschlechtsstereotype der Moderne erkennen“.[101]

Für Merry Wiesner waren die Lebensabschnitte von Frauen weniger formal und chronologisch gegliedert als jene von Männern. Während Lebensläufe von Männern meist deren Arbeitsleistungen betonen, sind die Lebensgeschichten von Frauen geprägt von Alter, Zivilstand, Körpererfahrungen und der Beziehung zu einem Mann. Diese Umstände bestimmten nicht nur den Alltag von Frauen, sondern determinierten auch ihre ökonomische und soziale Position. In welchem Maße dieser Einfluss jeweils wirksam wurde, variierte allerdings je nach Raum, Zeit, Stand und Konfession. Die Handlungsräume in den jeweiligen Lebensabschnitten hingen aber auch davon ab, welche Erziehungsideale, medizinische Theorien, Vorstellungen von Recht und Herrschaft, Auffassungen von „Ehre“, Volksbräuche und Selbstreflexionen zum Tragen kamen.[102]

Kinder und Alte, Ledige und Witwe/r

Je nach Lebensalter und Zivilstand der Individuen erlangte die Kategorie „Geschlecht“, so die Ansicht einiger HistorikerInnen, unterschiedliche Wirk-mächtigkeit. Wie sich die Geschlechterverhältnisse in den verschiedenen Lebensphasen gestaltet haben, lässt sich, wie Heide Wunder meint, am besten mit Hilfe eines quantitativen Vergleichs zwischen Männern und Frauen derselben Altersstufe ermitteln. So führen etwa nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken vor Augen, dass man in Versorgungsanstalten für arme, alte Menschen vorwiegend Frauen untergebracht hat. Sie zeigen aber auch, dass die Sterblichkeitsrate in Findelhäusern für Mädchen höher war als für Jungen, und liefern damit ein Indiz dafür, dass die Fürsorge geschlechtsspezifisch ausgerichtet war. Ob Mädchen grundsätzlich häufiger starben als Jungen, lässt sich jedoch nicht eindeutig klären, da alle Kinder gleichermaßen von zahlreichen Risiken (Seuchen,...) umgeben waren. Allgemeingültige Aussagen lassen sich aber auch deshalb nicht machen, weil die Angehörigen aller Stände ihre Söhne und Töchter bereits in jungen Jahren außer Haus geschickt haben.[103]

Aus dem Haus der Eltern kommend, traten Mädchen der mittleren und der unteren sozialen Schichten vorwiegend in den Gesindedienst ein. Dieser diente, wie Renate Dürr festgestellt hat, je nach sozialem Stand einem anderen Zweck: In den Mittelschichten war der Gesindedienst häufig eine zeitlich begrenzte Form der Ausbildung zur „Hausmutter“, in den Unterschichten wurde er meist in langjähriger Lohnarbeit praktiziert. Für ein Mädchen der oberen Schicht hätte der Gesindedienst einen beträchtlichen Statusverlust mit sich gebracht. Deshalb wurden die Töchter der höheren Stände durch Kirche, Schule und Elternhaus sozialisiert.[104]

In der Hierarchie der DienstbotInnen waren Frauen, wie Olwen Hufton vermutet hat, tendenziell im unteren Bereich angesiedelt. Als einzige Erklärung für diese Vermutung bietet sie jedoch nur, dass „weibliche Arbeitskraft billig und reichlich vorhanden war“.[105] Olwen Huftons Untersuchung der Lebenssituationen von Unterschichtsfrauen ist allerdings hauptsächlich deskriptiv angelegt und verzichtet fast völlig auf eine Analyse der Kategorie „Geschlecht“. Wenn sie dann doch einmal geschlechtsspezifisch analysiert, neigt Olwen Hufton dazu, die Theorie der „Geschlechtscharaktere“ zu bestätigen – z. B. mit der Annahme, Mädchen hätten im Unterschied zu Jungen ihres Alters bereits zum Lebensunterhalt beitragen müssen, weil Jungen „weniger geschickt und anstellig [waren] als ihre Schwestern“.[106]

Heide Wunder hat da schon sorgfältiger recherchiert und z. B. darauf aufmerksam gemacht, dass es auch hinsichtlich der Mobilität von Knechten und Mägden geschlechtsspezifische Differenzen gab. Quantität und Qualität der Migration richteten sich nämlich nach Arbeitsplatzangeboten, Chancen am Heimatort und Arbeitsanforderungen, und keine dieser Bedingungen war für Frauen und Männer gleich. Auf die „Walz” zu gehen, war etwa nur für Gesellen vorgesehen.[107]

Junge Frauen und Männer des Gesindestandes unterschieden sich, wie Lyndal Roper festgestellt hat, auch in ihrem abendlichen „Freizeit“-Verhalten. Lehrlinge und Gesellen hielten sich oft „außer Haus“ auf und gaben dort ihr Geld aus. Mädchen aber standen, wenn man sie nachts auf der Straße sah, unter Verdacht, sich prostituieren zu wollen. Aus diesem Grund verbrachten sie ihre „freie“ Zeit meist in der Spinnstube.[108]

Aus Sicht der oberen Schichten fiel das Verhalten der DienstbotInnen unter den Begriff „Gesindefrage“. Aus rechtlicher Sicht war diese „Gesindefrage“ vor allem deshalb relevant, weil sie, wie Renate Dürr beobachtet hat, die „Ordnung der Stände“ zu gefährden schien. Immer wieder kam es nämlich zu Spannungen zwischen Herrschaft und Gesinde, weil aus der Perspektive der Vorgesetzten ein Recht auf Züchtigung ihrer Untergebenen bestand, während die DienstbotInnen den Gesindedienst als vertraglich geregelte Arbeitsbeziehung zwischen freien Menschen betrachteten.[109] Daher zielten Rechtssätze, die im Sinne einer christlichen Haushaltung (Oeconomia Christiana) verfasst waren, „durchgängig auf ein verloren geglaubtes Ideal“,[110] das die Eingliederung aller ledigen Männer und Frauen in eine häusliche Standesordnung vorsah. Die Auswirkungen dieser normativen Bemühungen bekamen vor allem Mägde zu spüren. Im Unterschied zu Knechten arbeiteten sie nämlich hauptsächlich innerhalb des Hauses, sodass man „aufmüpfiges“ Verhalten als Angriff auf die „Ordnung des Hauses“ verstand. Außerdem bildete die Ein- und Unterordnung der Mägde nach Ansicht der Herrschaft „einen zentralen Bestandteil der weiblichen Ehre“.[111] Die Mädchen entstammten aber oftmals selbst der Schicht, der sie dienen sollten. Nur die Armut zwang sie, sich in fremde Dienste zu begeben. Daraus entstand ein konfliktträchtiger Widerspruch zwischen Fremd- und Selbstwahrnehmung, sodass Mägde, die sich ihrer Herkunft bewusst waren, seit Beginn des 18. Jahrhunderts gegen die Kleider- und Gesindeordnung, die ständische Grundlage des Gesindedienstes, verstoßen haben. Dabei enthüllt schon das Bedürfnis der oberen Schichten, die Standesordnung rechtlich zu fixieren, wie obsolet diese ständische Ordnung bereits war – der Widerstand der Mägde demonstriert dies erst recht.[112]

Nach Ansicht der Zünfte Augsburgs waren aber, wie Lyndal Roper bemerkt, bereits Mitte des 16. Jahrhunderts die Mägde am strengsten zu reglementieren. So scheint der außerordentliche Disziplinierungsversuch der Augsburger Zuchtordnung von 1537 ausdrücklich auf Dienstbot innen gemünzt zu sein. Begründet wird dies von Lyndal Roper aber nicht mit einer überkommenen Standesordnung, sondern mit dem Umstand, dass sich Mägde als solche nicht organisierten bzw. nicht organisieren konnten.[113]

Alleinstehende Frauen, wie Mägde es waren, stellten für die Gesellschaft der Frühen Neuzeit aber auch, wie Heide Wunder festgehalten hat, „ein Ordnungsproblem ersten Ranges”[114] dar. Daher wurden sie gleichzeitig von mehreren Seiten überwacht: von Hausmutter, Hausvater, Verwandtschaft, Nachbarschaft und Obrigkeiten. Insbesondere die Herrschaft aber legte im Umgang mit Dienstbotinnen einen doppelten Maßstab an: Wenn Dienstmädchen und Mägde sich ihrer Meinung nach „unmoralisch“ verhielten, haben sie Art und Ausmaß der Bestrafung davon abhängig gemacht, wie groß die Nachfrage nach deren Arbeitskraft gerade war. Ledige Mütter sind aus dem DienstbotInnenstand entlassen und zugleich mit dem Vorwurf konfrontiert worden, sie würden dem Gesindedienst entfliehen wollen und hätten sich deshalb schwängern lassen.[115]

Dass Mägde beständiger Kontrolle durch andere unterlagen, ist nach Ansicht Dorothee Rippmanns und Katharina Simon-Muscheids besonders zu berücksichtigen. Bei einem Vergleich zwischen Mägden und Knechten bzw. Gesellen soll der „Aspekt[...] von öffentlicher Machtausübung und Kontrolle“[116] nach Meinung der beiden Historikerinnen vor allem deshalb miteinbezogen werden, damit die Lebensbedingungen der Dienstbotinnen erfasst und die „Auswirkungen institutionell geregelter Machtverhältnisse und hierarchischer Ordnungen“[117] angemessen reflektiert werden können. Zu bedenken gilt außerdem, dass solche Hierarchien auch unter Dienstbotinnen vorhanden waren, da der Gesindestand Frauen unterschiedlichen Alters und Familienstandes (also z. B. auch Witwen) umfasste.[118]

Neben den ledigen Frauen waren auch Witwen Beschränkungen unterworfen. So sind etwa den Witwen von Handwerkern, wie Lyndal Roper für Augsburg im 16. Jahrhundert herausgearbeitet hat, von den Zünften zahlreiche Einschränkungen auferlegt worden. Aufgrund dieser Restriktionen bestand z. B. das Recht zur Weiterführung eines Betriebes hauptsächlich in der Theorie oder war Teil der zünftischen Wiederverheiratungsstrategie, den Betrieb bis zur Übernahme durch einen neuen Meister am Leben zu erhalten. Mit ihrer Wiederverheiratungspolitik zielten die Zünfte zum einen darauf ab, den Gesellen eine Meisterstelle zu verschaffen. Zum andern bemühten sie das Bild vom „ungleichen Paar“ (das zumeist eine alte Frau neben einem jungen Mann darstellt) und äußerten damit die Befürchtung, ältere Handwerker-Witwen könnten über junge Gesellen Macht ausüben. Durch das Bild vom „ungleichen Paar“ gerieten Handwerker-Witwen also einerseits zu bevorzugten Projektionszielen zahlreicher Verdächtigungen – andererseits verwies dieses Bild auf real existierende Macht-Verhältnisse, die im Widerspruch zum Ideal des „dominanten Hausvaters“ standen. Damit markiert das Bild vom „ungleichen Paar“ die Angst, die „Ordnung der Geschlechter“ könne ins Wanken geraten. Insgesamt gestaltete sich der Zivilstand „Witwenschaft“ nach Ansicht Lyndal Ropers für die betroffenen Frauen als eher negativ – vor allem auch deshalb, weil Witwen häufig von Armut betroffen waren.[119]

Ingrid Bátori warnt jedoch davor, generell eine hohe Armutsrate unter verwitweten Frauen anzunehmen. Diese Annahme kann ihrer Meinung nach vor allem dann entstehen, wenn man sich auf einzelne Quellengattungen (wie Steuerlisten) beschränkt. Sie selbst nimmt eine differenzierte Betrachtung der Ursachen von „Witwen-Armut“ in der Reichsstadt Nördlingen während des 15. und 16. Jahrhunderts vor und stellt dabei fest, dass Frauen in den Steuerlisten überhaupt erst dann als selbständige Steuerzahlerinnen auftraten, wenn sie den Witwen-Status erreichten. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie jedoch oft bereits große Teile des Familienbesitzes ihren Kinder vermacht. Begüterte Witwen konnten aber auch große Vermögen wahren oder sogar vermehren. Wenn Witwen also unter die Armutsgrenze sanken, so hat das laut Ingrid Bátori daran gelegen, dass ihnen nur unzureichende Verdienstmöglichkeiten zur Verfügung standen.[120]

Im Vergleich mit Männern erfuhren Frauen die Auswirkungen der Witwenschaft aber, wie Merry Wiesner beobachtet hat, dennoch als einschneidender. Frauen waren nämlich in ihrem sozialen Status stärker als Männer von der Stellung des Ehepartners abhängig. Nichtsdestoweniger gestalteten sich die Folgen für die betroffenen Frauen ambivalent. Während sich ihre finanzielle Situation im Witwenstand meist zum Schlechteren wandte, besaßen sie als Witwen größere Handlungsfreiheit und vermehrte Machtbefugnisse über die anderen Haushaltsmitglieder. Die Autoritäten konnten also noch so sehr auf eine Wiederverheiratung von Witwen drängen – die Entscheidung, sich erneut in den Ehestand zu begeben, hing in der Praxis von der individuellen Situation der Frauen ab.[121]

Der Entschluss zu einer erneuten Eheschließung hing auch nicht, wie Heide Wunder festgehalten hat, in erster Linie davon ab, ob Witwen aufgrund ihres Sozialstatus, Besitzes und Vermögens begehrte Heiratskandidatinnen waren: Frauen des Handwerks und Handels, die in Wohlstand lebten und die Geschäfte selbständig weiterführen konnten, konnten nämlich ihre neue Selbständigkeit durchaus auch genießen. Im Bildungsbürgertum und im evangelischen Pfarrerstand dagegen, wo den Witwen keine statuserhaltende Erwerbstätigkeit zur Verfügung stand, war eine Wiederheirat von Vorteil, um finanziell abgesichert zu sein und den Sozialstatus wahren zu können. Hinsichtlich der Situation von Witwen aus den Unterschichten herrscht zwar laut Heide Wunder ein Forschungsdesiderat, doch vermutet sie, dass ärmere Witwen zur finanziellen Absicherung und zu ihrem Schutz (z. B. vor Hexerei-Anklagen) ebenfalls eher eine Wiederverheiratung in Betracht gezogen haben. Nicht zuletzt ist die Entscheidung für eine erneute Heirat wohl auch eine Frage des Alters gewesen. Das Alter war jedoch selbst geschlechtsspezifisch definiert und mit der sozialen Position der Männer und Frauen verbunden. Frauen galten bereits als „alt”, wenn Männer gerade am Höhepunkt ihrer beruflichen Karriere standen. Mittellose Witwen, die ins Alter kamen, waren häufig auf die öffentliche Fürsorge angewiesen. Dadurch sind Frauen oft erst dann in den Quellen in Erscheinung getreten, wenn sie verwitwet, arm und vom Alter gezeichnet waren. Auf diese Weise lässt sich laut Heide Wunder belegen, dass zwischen „Alter“, „Armut“, „Geschlecht“ und „Schutzlosigkeit“ ein Zusammenhang besteht.[122]

Merry Wiesner nennt auch noch einige andere Gründe für diese besondere Korrelation: Männer besaßen eine geringere Lebenserwartung als Frauen und wurden im Alter eher von angehörigen Frauen gepflegt als umgekehrt. Das Alter, das nach Ansicht Merry Wiesners für Frauen mit dem Klimakterium begann, stellte daher für Frauen einen drastischeren Einschnitt als für Männer dar. Hinzu kam, dass Selbst- und Fremdwahrnehmung von alten Frauen divergierten: In der „öffentlichen Meinung“ galten sie als schönheits- und sex-besessen, in der Selbstwahrnehmung wurden Frauen im Alter von Arbeit und Krankheit „aufgefressen“.[123]

Armut und Geschlecht

Differenzen in der Wahrnehmung herrschen auch hinsichtlich der Ursachen der Armut von Frauen. Lyndal Roper hat die Augsburger Armenordnungen des 16. Jahrhunderts analysiert und dabei die Beobachtung gemacht, dass der städtische Rat nur die Haushaltsvorstände – also in erster Linie Männer – dafür verantwortlich machte, wenn ihre Familien der Armenfürsorge zur Last gefallen waren. Eine Rüge gab es deshalb nur für Männer, weil diesen in den Augen des Rates die Sorge um den Lebensunterhalt zukam. Die von Frauen vollbrachte Arbeit wurde vom Rat ignoriert – und damit konnte auch der Usus aufrechterhalten werden, Frauen geringer als Männer zu entlohnen, was den Überlebenskampf der Frauen noch zusätzlich verschärfte.[124]

Gisela Bock dagegen hat bei ihrer Untersuchung der Armenfürsorge in Italien konstatiert, dass hier seit der Mitte des 16. Jahrhunderts eine Internierung der Armen stattfand und die Internierten zu zwei Dritteln aus Frauen bestanden. Dies hat vor allem daran gelegen, dass man erwachsene Männer eher als „fremde“, arbeitsfähige und „falsche“ Bettler ansah und sie aus den Städten vertrieb, während man Frauen meist als „würdige“ Arme betrachtete. Allerdings sollte durch eine Internierung der Frauen in erster Linie ihre Schönheit und sexuelle Unbescholtenheit gewahrt bleiben. So wurden mittellose schöne Frauen (also „potentielle Prostituierte“) in karitativen Einrichtungen interniert, um sie „von der Sünde fernzuhalten“; mittellose hässliche Mädchen aber waren von dieser „Fürsorge“ ausgeschlossen, weil für sie keine Gefahr bestand, „sich zu versündigen“. Die „würdigen Frauen“ unterschied man anhand ihres Alters, Zivilstandes und Gesundheitszustandes und nahm (oft auf Verlangen der Frauen selbst) eine dementsprechende räumliche Trennung vor.[125]

Nach Ansicht Gisela Bocks kann diese Entwicklung der italienischen Armenpolitik nicht nur als Disziplinierung angesehen werden. Sie kam wohl auch den Bedürfnissen von Frauen entgegen, zumal Einrichtungen zur Armenfürsorge auch von Frauen selbst gegründet worden sind. Zudem eröffneten diese Häuser vielen Frauen Schutz vor einem „Ehrverlust“, boten Zuflucht vor gewalttätigen Ehemännern und bereiteten auf einen neuen Anfang vor. Insgesamt sind sie laut Gisela Bock als „komplexes Geflecht von Unterdrückung und Unterstützung, von Diskriminierung und Privilegierung, von Zwangsräumen und Freiräumen“[126] anzusehen.

Zu einem ähnlichen Befund ist Olivia Hochstrasser gelangt. Sie hat die Armutspolitik der Stadt Karlsruhe im 18. Jahrhundert analysiert und dabei bemerkt, dass im Verlauf eines Jahrhunderts „die landesherrliche Reformpolitik ihre armenpolitischen Maßnahmen immer ausschließlicher auf die Frauen der Unterschichten konzentrierte“.[127] Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte etwa das Zucht- und Waisenhaus in Pforzheim noch „gleichermaßen Waisenkinder, Geisteskranke, ‚liederliche’, faule und verschwenderische Untertanen, fremde Bettler, Vagierende, Angehörige von Räuberbanden und [...] wegen Diebstahl, Kindsmord, Gewalttaten oder Unzucht verurteilte Delinquentinnen und Delinquenten“[128] beherbergt. Später wurde dann der Kreis jener, die Ansprüche aus der Armenfürsorge beziehen sollten, weitgehend auf „würdige Frauen“ reduziert.

Deutlich erkennbar wird dabei, wie Olivia Hochstrasser feststellt, die „Doppelgesichtigkeit von ‚Fürsorge’ und ‚Disziplinierung“:[129] Einerseits konnten als arbeits un fähig geltende arme Frauen Anspruch auf Unterstützung erheben. Andererseits galt seit 1757 für „arbeitsfähige“, d. h. für „unwürdige“ arme Frauen und Männer ein Arbeits zwang. Davon waren in der Realität ausschließlich Mädchen betroffen. Während mittellose Jungen Lehrstellen im Handwerk vermittelt bekamen, wurden arme Mädchen als Dienstbotinnen in fremde Haushalte eingewiesen.[130] (Was mit „arbeits un fähigen“ armen Männern geschah, geht aus der Studie nicht hervor.)

Unter dem Einfluss der Aufklärung ist „Armut“ dann, so Olivia Hochstrasser weiter, neu bewertet worden. Als vorwiegende Ursache von Armut galten nun persönliche moralische Defizite (wie „Liederlichkeit“). Solche „moralischen Verfehlungen“ hat man zwar mittels Heiratsverboten selbst produziert, aber überwiegend den Frauen der Unterschichten zum Vorwurf gemacht. „Frauen-Armut“ ist dadurch mit „Unmoral“ gleichgesetzt worden. Die Ursachen dieser Entwicklung liegen, wie Olivia Hochstrasser meint, in dem Umstand begründet, dass die Karlsruher Armenpolitik von Männern des gebildeten Beamtenbürgertums betrieben wurde. Diese Beamten vertraten ein aufklärerisch-bürgerliches Weiblichkeitsideal, das den Frauen aller Stände strenge Wertmaßstäbe auferlegte. Dabei schienen die Männer des Bürgertums nicht zu bemerken, dass dieses Ideal von den Frauen der Unterschichten schon aus pragmatischen Gründen gar nicht umgesetzt werden konnte.[131]

Im Unterschied zu Lyndal Roper, Gisela Bock und Olivia Hochstrasser, die überwiegend zwischen mittellosen Frauen und armen Männern differenzieren, hat Helfried Valentinitsch in einem Artikel zum Bettelwesen in den habsburgischen Erblanden vom 16. bis zum 18. Jahrhundert gezeigt, dass Bettler und Bettlerinnen zahlreiche Gemeinsamkeiten aufwiesen. Männer wie Frauen wurden als Angehörige des Bettelstandes nämlich als gesellschaftliche Randgruppe imaginiert und daher auch in gleicher Weise marginalisiert. Auch die zunehmende Ablehnung, die „arbeitsfähigen“ und ortsfremden BettlerInnen entgegengebracht wurde, traf Männer und Frauen gleichermaßen.[132] Allerdings räumt Helfried Valentinitsch ein, dass Frauen im Hinblick auf die Ursachen des Bettelns gegenüber Männern stark im Nachteil waren. Da ihnen qua Geschlecht zahlreiche Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten (wie die handwerkliche Lehre und der Kriegsdienst) verwehrt wurden, waren sie vor allem mit dem Problem der Arbeitslosigkeit konfrontiert. Darüber hinaus existierten weitere geschlechtsspezifische Unterschiede: Für Frauen waren, vor allem wenn sie allein auf Reisen gingen, sowohl die Gefahren als auch die Unterstützungsbereitschaft durch die Bevölkerung größer als für Männer. Als Motiv für das Betteln wurde die Notwendigkeit, Kleinkinder versorgen zu müssen, hauptsächlich von Frauen genannt. Von den Delikten, die man BettlerInnen zur Last gelegt hat, scheinen Gewaltverbrechen fast nur von Männern begangen worden zu sein. Zu bedenken ist allerdings, dass in der obrigkeitlichen Meinung Bettler als „Gewalttäter“, Bettlerinnen dagegen als „Prostituierte“ galten. Interessant wäre es deshalb zu erfahren, ob, wie Helfried Valentinitsch angedeutet hat, ein Zusammenhang besteht zwischen der obrigkeitlichen Wahrnehmung und einer daraus resultierenden geschlechtsspezifischen Anklageerhebung. Der Umstand, dass Bettlerinnen tendenziell als Prostituierte imaginiert worden sind, ist für Helfried Valentinitsch auch mit ein Grund, warum man sie in der bildenden Kunst der Frühen Neuzeit kaum mit körperlichen Behinderungen abbildete, während es zahlreiche Darstellungen körperbehinderter junger Bettler gibt. Zu beachten gilt aber, dass Frauen einem geringeren Invaliditätsrisiko ausgesetzt waren und dass sie Kleider trugen, die Missbildungen oft unsichtbar werden ließen.[133]

Unterschiede bestanden aber, wie Helfried Valentinitsch anhand zweier Fallstudien herausgestrichen hat, nicht nur zwischen bettelnden Frauen und Männern, sondern auch unter Bettlerinnen. Divergierende Lebensbedingungen ergaben sich etwa aus unterschiedlicher seelischer und körperlicher Konstitution: Auf der einen Seite standen kranke Frauen, die in höherem Maße auf ihre Mitmenschen angewiesen waren, auf der anderen Seite gab es psychisch und physisch starke Bettlerinnen, die sich gewisse Freiheiten (wie das Reisen) herausgenommen haben.[134]

4. ARBEIT

Bis etwa Mitte der 1990er-Jahre haben sich Frauen- und GeschlechterforscherInnen explizit mit dem Thema „Arbeit“ und „Entlohnung“ auseinandergesetzt. In erster Linie haben sie sich auf die Suche nach Erklärungen für eine Arbeitsteilung gemacht, die sich an der Kategorie „Geschlecht“ orientiert(e).

Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung

Die Ursachen für eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung sind nach Ansicht Dorothee Rippmanns und Katharina Simon-Muscheids in den frühneuzeitlichen Entwicklungen angelegt. Die ideologische Grundlage für geschlechtsspezifisch getrennte Betätigungsfelder bildete seit dem 16. Jahrhundert das protestantische Verständnis von der Rolle der Ehefrau, welche seitdem vorwiegend im Haus verortet worden ist. Hinzu kam, dass die Trennung von Arbeiten und Wohnen zunahm und ein Professionalisierungsprozess einsetzte, der Frauen aus vielen Berufsfeldern ausschloss. Rückschlüsse auf das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in verschiedenen Lohnarbeitsfeldern werden aber dadurch erschwert, dass in den Lohnlisten eine geschlechts un spezifische Sprache dominierte. Die unterschiedlichen Tarife der Lohnarbeit waren zwar nach Alter, Geschlecht und Funktion aufgelistet, wurden aber nicht mit diesen Differenzierungen betitelt. Da sie von den ZeitgenossInnen ohnedies eindeutig zuordenbar waren, schienen geschlechtsspezifische Differenzen nur bei Abweichungen von der üblichen Arbeitsteilung einer Erwähnung wert. Auch hatten Frauen oft den Status als Hilfsarbeiterinnen inne, den zu verzeichnen die Mühe offenbar nicht zu lohnen schien. So tauchen Frauen im Zusammenhang mit Lohnarbeit hauptsächlich in jenen Quellen auf, die ausschließlich von Polemiken und Konflikten erzählen.[135]

Dies kann auch für jene Fälle gelten, in denen Frauen als Arbeit geberinnen von Lohnarbeitern fungierten. Beträchtliches Konfliktpotential bargen etwa jene Arbeitsbeziehungen, in denen, wie Claudia Ulbrich am Beispiel Steinbiedersdorf demonstriert, Witwen einen Knecht als Wirtschafter angestellt hatten. Hier divergierten nicht nur die Ansichten über die Höhe der Lohnansprüche, sondern auch über die Art des Arbeits- und Herrschaftsverhältnisses: Bezeichneten Witwen ihre Knechte als „Tagelöhner“, so sahen sich die Betroffenen selbst als „Haushaltsvorstände“. Aufgrund der unzulänglichen Quellenlage bestehen allerdings Unklarheiten über die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverhältnissen. Die Quellen sind nämlich, wie Claudia Ulbrich meint, durchdrungen von Verwaltungsinteressen, die der Vorstellung vom „Ehemann als Ernährer“ den Vorzug gaben und „atypische Berufe“ von Männern (wie „Heimarbeit“) außer Acht gelassen haben.[136]

Rebekka Habermas hat die geschlechtsspezifische Definition von „Arbeit“ für das ausgehende 18. Jahrhundert sichtbar gemacht: Auch wenn Männer und Frauen gemeinsame Zielorientierungen aufwiesen, hat man ihren jeweiligen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele mit unterschiedlicher Wertschätzung bedacht. So hat Rebekka Habermas am Ehepaar Käthe und Friedrich Roth deutlich gemacht, dass „Arbeit“ für Frauen und Männer des Münchner Bildungsbürgertums an der Wende zum 19. Jahrhundert im religiös gefärbten Dienst an „Moral“ und „Zivilisation“ bestand. Der zivilisatorische Anspruch von „Arbeit“ hat im Selbstverständnis der BildungsbürgerInnen gerade deshalb soviel Wertschätzung erfahren, „weil [er] sich der direkten ökonomischen Bewertung entzog“.[137] Hinsichtlich der Beziehung zwischen den Eheleuten bestand darin „eine neue Gemeinsamkeit – die zuweilen auch darüber hinwegtäuschen konnte, daß der Mann im Unterschied zur Frau für seine Arbeit entlohnt“[138] worden ist. Ungeachtet der praktischen Vielfalt an Arbeitsaufgaben war Käthe Roth nämlich überwiegend – unbezahlt – im häuslichen Bereich, Friedrich Roth dagegen – zum Zwecke des Erwerbes – eher außerhalb des Hauses tätig. Zudem ist der Begriff „Leistung“ in der zeitgenössischen bürgerlichen Rhetorik als „männlich“ geschätzt und von Männern auch dann verwendet worden, wenn damit ein relativ geringer Zeitaufwand verbunden war. Für Frauen aber bedeuteten die zunehmenden sittlich-moralischen Standards einen Mehraufwand (in Form von Erziehungsarbeit, Handarbeiten, etc.)[139]

Neben frühneuzeitlichen Quellen hat, wie von Leonore Davidoff gezeigt worden ist, die moderne Historiographie dazu beigetragen, dass die moderne geschlechtsspezifische Arbeitsteilung auch für die Frühe Neuzeit angenommen wurde. Manche Historiker haben sich nämlich eine Vorstellung von „moderner Marktwirtschaft“ zu eigen gemacht, wonach, wie Leonore Davidoff an Studien zur wirtschaftlichen Situation Englands im 18. Jahrhundert vorgeführt hat, frühneuzeitliche „Wirtschaft“ aus dem Kontext ständischer Politik gelöst und mit „tüchtiger (bürgerlicher) Männlichkeit“ verknüpft wurde. Hinzu kam, dass „Lohnarbeit“, wenn sie von Männern verrichtet wurde, in den Augen der Historiker als „erhaben“ galt, sobald sie aber von Frauen betrieben wurde, ein „nötiges Übel“ war. Außerdem haben zahlreiche Historiker die Auffassung vertreten, „Marktwirtschaft“ und „Hauswirtschaft“ seien in der Frühen Neuzeit getrennt gewesen. Die „Lohnarbeit“ haben sie „selbstverständlich“ den Männern zugewiesen, während sie die „Hausarbeit“ den Frauen überließen. Da „Erwerbsarbeit“ als „männlich“ galt, konnte Arbeitslosigkeit von Frauen kaum als problematisch wahrgenommen werden.[140]

Angesichts dieser Erkenntnisse sind wohl neue Methoden nötig, um die von frühneuzeitlichen Frauen vollbrachte Arbeit adäquat bewerten zu können. Dafür scheint mir der Ansatz Merry Wiesners vielversprechend zu sein: Die Historikerin ist dafür eingetreten, den Terminus „Arbeit” als „ökonomisch“ im weiteren Sinne zu begreifen. So seien etwa, wie sie meint, Repräsentations-Tätigkeiten von Adelsfrauen als eine Form von „Arbeit“ anzusehen und mit dem Dienst am Hofe gleichzusetzen. Zudem hat Merry Wiesner darauf hingewiesen, dass sowohl „Reproduktion“ (im Sinne von „Verpflegung aller Familienmitglieder“) als auch „Produktion“ (im Sinne von „Erwerbstätigkeit“) oft innerhalb eines Haushalts erfolgte – der in der Frühen Neuzeit Frauen und Männer umfasste.[141] Von frühneuzeitlichen Frauen verrichtete Arbeit kann sich also aufspüren lassen, wenn man die Auffassung darüber, was als „Arbeit“ zu gelten hat, um bisher unberücksichtigte Tätigkeiten erweitert – und wenn man überprüft, ob Aufgaben, die heutzutage Frauen zugeschrieben werden, in der Frühen Neuzeit nicht auch von Männern verrichtet worden sind (und vice versa).

[...]


[1] Joan W. Scott, Nach der Geschichte? in: Werkstatt Geschichte 17 (1997) 5-23, hier 6.
(= engl. 1996) Im Folgenden wird in den Parenthesen sowohl das deutsche als auch das englische Erscheinungsdatum angegeben, damit keine Missverständnisse über die chronologische Verortung der Texte aufkommen können.

[2] Vgl. Scott, Geschichte (1997) 5-8. Dass mit dem Anspruch auf „Objektivität“ auch Formen von Macht verbunden sind und wie man diesem „Wahrheitsanspruch“ begegnen kann, ist
z. B. von Donna Haraway aufgezeigt worden. Donna Haraway, Situiertes Wissen. Die Wissenschaftsfrage im Feminismus und das Privileg einer partialen Perspektive, in: Elvira Scheich (Hg.), Vermittelte Weiblichkeit. Feministische Wissenschafts- und Gesellschafts-theorie. Hamburg 1996. (= zuvor 1995)

[3] Michel de Certeau, Das Schreiben der Geschichte. A. d. Franz. v. Sylvia M. Schomburg-Scherff. Frankfurt a. M./ New York 1991, hier 47. (= Historische Studien. Bd. 4) Wenn im Fließtext manches Mal der Eindruck eines Reimes entsteht, dann soll uns dies jedesmal aufs Neue ins Gedächtnis rufen, dass Sprache lediglich ein künstlich geschaffenes Konstrukt sein kann, welches die historische Praxis in keinem Fall adäquat abzubilden vermag – und sie durch Paraphrasierungen keineswegs eindeutiger macht.

[4] Die sich beinahe zwangsläufig aufdrängende Frage: „Was war zuerst – Theorie oder Empirie?“ muss allerdings unbeantwortet bleiben.

[5] Heide Wunder, Er ist die Sonn’, sie ist der Mond. Frauen in der Frühen Neuzeit. München 1992; Merry E. Wiesner, Women and Gender in Early Modern Europe. Cambridge 1993.

[6] Vgl. Joan W. Scott, Von der Frauen- zur Geschlechtergeschichte, in: Hanna Schissler (Hg.), Geschlechterverhältnisse im historischen Wandel. Frankfurt a. M./ New York 1993, 37-58. (= engl. 1983). Einige theoretische Anregungen, wie sich das Verhältnis zwischen „Geschlechtergeschichte“ und „Allgemeiner Geschichte“ gestalten ließe, finden sich in: Hans Medick u. Anne-Charlott Trepp (Hg.), Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Herausforderungen und Perspektiven, Göttingen 1998.

[7] Vgl. dazu etwa Cécile Dauphin et. al., Women’s Culture and Women’s Power. Issues in French Women’s History, in: Joan W. Scott (Hg.), Feminism and History. Oxford Readings in Feminism. Oxford/ New York 1996, 568-601. (= engl. 1986); Gerda Lerner, Welchen Platz nehmen Frauen in der Geschichte ein? Alte Definitionen und neue Aufgaben, in: Elisabeth List u. Herlinde Studer (Hg.), Denkverhältnisse. Frankfurt a. M. 1989, 334-352. (= engl. 1979)

[8] Karin Hausen, Die Polarisierung der „Geschlechtscharaktere“. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben, in: Werner Conze (Hg.), Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Stuttgart 1976, 363-393.

[9] Barbara Vogel/ Ulrike Weckel, Vorwort, in: dieselben (Hg.), Frauen in der Stände-gesellschaft. Leben und Arbeiten in der Stadt vom späten Mittelalter bis zur Neuzeit. Hamburg 1991, 7-26, hier 10f. Dass im Denk- und Wissenssystem der Aufklärung nicht nur zwei sich fundamental unterscheidende Geschlechter, sondern auch die »Rassen« erfunden wurden, betont die US-amerikanische Wissenschaftstheoretikerin Londa Schiebinger, Am Busen der Natur. Erkenntnis und Geschlecht in den Anfängen der Wissenschaften. A. d. Engl. v. Margit Bergner u. Monika Noll. Stuttgart 1995. (= engl. 1993) und Dies., Anatomie der Differenz. ‚Rasse’ und Geschlecht in der Naturwissenschaft des 18. Jahrhunderts, in: Feministische Studien 1 (1993), 48-64. (= engl. 1990)

[10] Claudia Opitz u. Ulrike Weckel, Einleitung, in: Ulrike Weckel et al. (Hg.), Ordnung, Politik und Geselligkeit der Geschlechter im 18. Jahrhundert. Göttingen 1998, 7-21, hier 7.

[11] Vgl. Natalie Z. Davis, Gesellschaft und Geschlechter. Vorschläge für eine neue Frauengeschichte, in: Dies., Frauen und Gesellschaft am Beginn der Neuzeit. Studien über Familie, Religion und die Wandlungsfähigkeit des sozialen Körpers. A. d. Amerik. v. Wolfgang Kaiser. Berlin 1986, 117-132, hier 129f. (= engl. 1976); Scott, Geschlechtergeschichte (1993/ 1983) 50f.; Gisela Bock, Historische Frauenforschung. Fragestellungen und Perspektiven, in: Karin Hausen (Hg.), Frauen suchen ihre Geschichte. Historische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert. München 1983, 22-60; Mireille Othenin-Girard, Anna Gossenreiter u. Sabine Trautweiler, Frauen und Öffentlichkeit – Bemerkungen zur Tagung, in: Dies. (Hg.), Frauen und Öffentlichkeit. Beiträge der 6. Schweizerischen Historikerinnentagung. Zürich 1991, 7-14.

[12] Lerner, Platz (1989/ 1979) 337.

[13] Andrea Griesebner u. Christina Lutter, Mehrfach relational. Geschlecht als soziale und analytische Kategorie, in: Die Macht der Kategorien. Perspektiven historischer Geschlechterforschung. 2 (2002) 3-5, hier 4. Vgl. Dagmar Freist, Geschlechtergeschichte. Normen und soziale Praxis, in: Anette Völker-Rasor (Hg.), Frühe Neuzeit. München 2000, 183-202.

[14] Candace West u. Don H. Zimmerman, Doing Gender, in: Judith Lorber u. Susan A. Farrell (Hg.), The Social Construction of Gender. Newbury Park/ London/ New Delhi 1991. (= zuerst 1987)

[15] Andrea Griesebner u. Christina Lutter, Geschlecht und Kultur. Ein Definitionsversuch zweier umstrittener Kategorien, in: Geschlecht und Kultur. Beiträge zur historischen Sozialkunde, Sondernummer 2000, 58-64, hier 59.

[16] West/ Zimmerman, Doing Gender (1991/ 1987) 14.

[17] Scott, Geschlechtergeschichte (1993/ 1983) 50.

[18] Joan W. Scott, Gender. A Useful Category of Historical Analysis, in: American Historical Review. 5 (1986) 1053-1075, hier 1067. Zu deutsch: Joan W. Scott, Gender. Eine nützliche Kategorie der historischen Analyse, in Nancy Kaiser (Hg.), Selbst Bewusst. Frauen in den USA. Leipzig 1994, 27-75.

[19] Scott, Gender (1994/ 1986) 1073; Vgl. ibid. 1067-1075.

[20] Davis, Geschlechter (1986/ 1976) 126.

[21] Vgl. ibid.

[22] Vgl. Scott, Geschlechtergeschichte (1993/ 1983) 49f.

[23] Karin Hausen u. Heide Wunder, Einleitung, in: Dies. (Hg.), Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte. Frankfurt a. M./ New York 1992, 9-18, hier 13; Vgl. ibid. 9-13.

[24] Andrea Griesebner, Interagierende Differenzen. ‚Vergehen’ und ‚Verbrechen’ in einem niederösterreichischen Landgericht im 18. Jahrhundert. Wien: Diss. 1998, hier 7.

[25] Diesen Begriff hat Andrea Griesebner geprägt; Er bezeichnet das „Geschlecht“, das den Individuen eingeschrieben wird bzw. das sie sich selbst einschreiben (d. h. „Mann“ oder „Frau“). Vgl. Griesebner, Differenzen (1998) 36f.

[26] Andrea Griesebner, Konkurrierende Wahrheiten. Malefizprozesse vor dem Landgericht Perchtoldsdorf im 18. Jahrhundert. Wien/ Köln/ Weimar 2000 (= Frühneuzeit-Studien Bd. 3), hier 305; Vgl. dazu Dies., Geschlecht als soziale und als analytische Kategorie. Debatten der letzten drei Jahrzehnte, in: Johanna Gehmacher u. Maria Mesner (Hg.), Frauen- und Geschlechtergeschichte. Positionen/ Perspektiven. Innsbruck [u. a.] 2003, 37-51; Claudia Ulbrich im Gespräch mit Christina Lutter, Dezentrierung der Kategorie Geschlecht?, in: Die Macht der Kategorien. Perspektiven historischer Geschlechter-forschung 2 (2002), 112-119.

[27] Brigitte Kossek, Überschneidungen, Zwischenräume & Grenzziehungen, in: Gerlinde Schein u. Sabine Strasser (Hg.), Intersexions. Feministische Anthropologie zu Geschlecht, Kultur und Sexualität. Wien 1997, 177-230, hier 225f.

[28] Vgl. ibid., 178, 181-194.

[29] Durch die von Brigitte Schnegg (mit Rekurs auf Joan W. Scott für dieselbe Praxis) verwendete Bezeichnung „gendered discourse“ wird die symbolische Bedeutung von „Weiblichkeit“ und „Männlichkeit“ meines Erachtens sogar noch deutlicher zum Ausdruck gebracht. Vgl. Brigitte Schnegg, Soireen, Salons, Sozietäten. Geschlechtsspezifische Aspekte des Wandels städtischer Öffentlichkeit im Ancien régime am Beispiel Berns, in: Anne-Lise Head-König (Hg.), Frauen in der Stadt. Zürich 1993, 163-183, hier 164.

[30] Ulrike Weckel, Zwischen Häuslichkeit und Öffentlichkeit. Die ersten deutschen Frauenzeitschriften im späten 18. Jahrhundert und ihr Publikum. Tübingen 1998, hier 6f. (= Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur. Bd. 61)

[31] Weckel, Frauenzeitschriften (1998) 6. Vgl. Weckel, Frauenzeitschriften (1998) 6-9.

[32] Karin Hausen, Öffentlichkeit und Privatheit. Gesellschaftspolitische Konstruktionen und die Geschichte der Geschlechterbeziehungen, in: Dies. u. Heide Wunder (Hg.), Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte. Frankfurt a. M./ New York 1992, 81-88, hier 85.

[33] Vgl. Hausen, Konstruktionen (1992) 81-88. Das Thema „Dekonstruktion der Dichotomie ‚öffentlich’-‚privat’ ist in der theoretischen Diskussion der Gender Studies zur Frühen Neuzeit in den 1990er-Jahren zentral. Vgl. dazu beispielhaft Karin Hausen, Überlegungen zum geschlechtsspezifischen Strukturwandel der Öffentlichkeit, in: Ute Gerhard et al. (Hg.), Differenz und Gleichheit. Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht. Frankfurt a. M. 1990, 268-282; Dena Goodman, Public sphere and private life. Toward a synthesis of current historiographical approaches to the old regime, in: History & Theory 31 (1992), 1-20; Claudia Ulbrich, Literaturbericht Frauen- und Geschlechtergeschichte. Teil I: Renaissance, Humanismus und Reformation, in: GWU 2 (1994), 108-120; Heide Wunder (Hg.), Eine Stadt der Frauen. Studien und Quellen zur Geschichte der Baslerinnen im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. (13.-17. Jahrhundert). Basel [u. a.] 1995; Claudia Opitz, Ulrike Weckel u. Elke Kleinau, Einleitung, in: Dieselben (Hg.), Tugend, Vernunft und Gefühl. Geschlechterdiskurse der Aufklärung und weibliche Lebenswelten. Münster [u. a.] 2000, 1-11.

[34] Vgl. Karin Hausen, Frauenräume, in: Dies. u. Heide Wunder (Hg.), Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte. Frankfurt a. M./New York 1992, 21-24.

[35] Vgl. Leonore Davidoff, ‚Alte Hüte’. Öffentlichkeit und Privatheit in der feministischen Geschichtsschreibung. A. d. Engl. v. Monika Bernold, Margret Pachler u. Christa Hämmerle, in: L’Homme 2 (1993), 7-36. (= zuerst: 1990)

[36] Vgl. Anette Völker-Rasor, Bilderpaare – Paarbilder. Die Ehe in Autobiographien des 16. Jahrhunderts. Freiburg 1993, hier 109-120.

[37] Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 234; Dietlind Hüchtker, Prostitution und städtische Öffentlichkeit. Die Debatte über die Präsenz von Bordellen in Berlin 1792-1846, in: Ulrike Weckel et al. (Hg.), Ordnung, Politik und Geselligkeit der Geschlechter im 18. Jahrhundert. Göttingen 1998, 345-364; Weckel, Frauenzeitschriften (1998) 6.

[38] Hausen, Konstruktionen (1992) 84.

[39] Vgl. Hausen, Konstruktionen (1992) 81-84.

[40] Weckel, Frauenzeitschriften (1998) 5; Vgl. Weckel, Frauenzeitschriften (1998) 6; Lucian Hölscher, Öffentlichkeit, in: Otto Brunner et al. (Hg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Bd. 4. Stuttgart 1978, 413-467. Bei Lucian Hölscher findet sich ein Überblick über die umfassende Bedeutungs-vielfalt des Terminus „publicus“ bzw. „Öffentlichkeit“ von der Antike bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts.

[41] Vgl. Goodman, Public sphere (1992) 1-13.

[42] Goodman, Public sphere (1992) 14.

[43] Vgl. Ariès, Philippe u. Roger Chartier (Hg.), Geschichte des privaten Lebens. Bd. 3. Von der Renaissance zur Aufklärung. Frankfurt a. M.4 1991. (= franz. 1986)

[44] Ariès, Philippe, Einleitung. Zu einer Geschichte des privaten Lebens, in: ibid., 7-19, hier 13; Vgl. Ariès, Einleitung (1991) 7-15.

[45] Roger Chartier, Kleiner Epilog, in: ibid., 610-612, hier 611.

[46] Arlette Farge, Familienehre und Familiengeheimnisse, in: ibid., 573-609, hier 576. Vgl. Farge, Familienehre (1991) 573-580 und Dies., Lauffeuer in Paris. Die Stimme des Volkes im 18. Jahrhundert. A. d. Franz. v. Grete Osterwald. Stuttgart 1993. (= franz. 1992)

[47] Philippe Ariès geht sogar soweit zu behaupten, dass mit der Aufwertung von „Familie“ seit dem 18. Jahrhundert diese „nicht mehr die Stätte weiblicher Machtausübung“ und „ein Ort des Zwangs“ war, sondern das „Familienoberhaupt [...] zu einer allgemein respektierten moralischen Instanz“ geworden ist. Angesichts des (im gesamten Band zu beobachtenden) Mangels an Quellen-Zitaten und sonstigen Belegen stellt sich m. E. die Frage, inwieweit etwa bei dieser gewagten These der Wunsch der Vater des Gedanken war. Ariès, Einleitung (1991) 15; Vgl. Roger Chartier, Vorbemerkung zu „Figuren der Modernität“, in: ibid., 23-27; Ders., Die Praktiken des Schreibens, in: ibid., 115-165; Nicole Castan, Öffentlich und privat, in: ibid., 411-449.

[48] So zitiert etwa Madeleine Foisil überwiegend aus von Männern verfassten Tagebüchern, die als Zeugnisse von „Privatheit“ dienen sollen, ohne auf geschlechtsspezifische oder sonstige Differenzen einzugehen. Vgl. Madeleine Foisil, Die Sprache der Dokumente und die Wahrnehmung des privaten Lebens, in: ibid., 333-369. In anderen Artikeln wird zwar eine Zuordnung von Frauen und Männern zu verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen thematisiert, aber diese Zuschreibungen werden als selbstverständlich vorausgesetzt bzw. unkritisch übernommen. Vgl. etwa Maurice Aymard, Freundschaft und Geselligkeit, in: ibid., 451-496; Yves Castan, Politik und privates Leben, in: ibid., 29-73; Jacques Gélis, Die Individualisierung der Kindheit, in: ibid., 313-331; Orest Ranum, Refugien der Intimität, in: ibid., 213-267.

[49] Vgl. dazu Gisela Bock, Geschichte, Frauengeschichte, Geschlechtergeschichte, in: Geschichte und Gesellschaft 14 (1988) 364-391.

[50] Opitz/ Weckel, Einleitung (1998) 14; Vgl. Opitz/ Weckel, Einleitung (1998) 13-15.

[51] Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 261-264.

[52] Wiesner, Gender (1993) 6.

[53] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 9-38.

[54] Heide Wunder, Von der frumkeit zur Frömmigkeit. Ein Beitrag zur Genese bürgerlicher Weiblichkeit (15.-17. Jahrhundert), in: Ursula A. J. Becher u. Jörn Rüsen (Hg.), Weiblichkeit in geschichtlicher Perspektive. Frankfurt a. M. 1988, 174-188, hier 177. In ihrem Überblickswerk geht sie auf diese Debatten nicht weiter ein.

[55] „Eine originelle Lösung dieses Problems fand J. Fischart in seinem ‚Philosophischen Ehzuchtbüchlein’ (1578). Er riet dem Ehemann, Liebhaber seiner Frau zu sein, die ihm Fischart als Venus vorführt, freilich als ‚Venus im Schneckenhaus’, also unter der Voraussetzung, daß die Ehefrau domestiziert ist“. Zit. n. Wunder, Frömmigkeit (1988) 183f.; Vgl. Wunder, Frömmigkeit (1988) 177, 183f.

[56] Wunder, Frömmigkeit (1988) 176.

[57] Vgl. ibid.

[58] Rebekka Habermas u. Heide Wunder, Nachwort, in: Arlette Farge und Natalie Z. Davis (Hg.), Geschichte der Frauen. Bd. 3. Frankfurt a. M. 1994, 539-550, hier 543. Vgl. Habermas/ Wunder, Nachwort (1994) 544.

[59] Habermas/ Wunder, Nachwort (1994) 545.

[60] Ibid.

[61] Zu den normativen Reden von Männern über Frauen zählen für Arlette Farge und Natalie Z. Davis neben Wissenschaft und Philosophie auch Mythen und Predigten. Vgl. Arlette Farge u. Natalie Z. Davis, Einleitung, in: Dies. (Hg.), Geschichte der Frauen. Bd. 3. Frankfurt 1994, 11-18, hier 11-15.

[62] Dieser Ausdruck wurde in provokanter Absicht gewählt; mir selbst ist bewusst, dass es sich dabei nur um ein Konstrukt handeln kann.

[63] Frauen- und geschlechtergeschichtlich interessierte Studien zur frühneuzeitlichen Protest- und Kriminalitätsgeschichte sind bislang vor allem auf jene Deliktfelder begrenzt, in denen Frauen als „Täterinnen“ verurteilt worden sind (Hexerei, Kindsmord, Abtreibung) bzw. konzentrieren sich vorwiegend auf die Themenfelder Sexualität, Gewalt und Ehre. Die Studien in diesen Bereichen müssen hier ausgeklammert werden (auch wenn diese in den hier analysierten Werken aufscheinen), da einerseits Umfang und Komplexität den Rahmen sprengen würden, andererseits in den letzten Jahren eigene Forschungsüberblicke vorgelegt wurden. Vgl. z. B. Otto Ulbricht (Hg.), Von Huren und Rabenmüttern. Weibliche Kriminalität in der Frühen Neuzeit. Köln/ Weimar/ Wien 1995; Gerd Schwerhoff, Aktenkundig und gerichtsnotorisch. Einführung in die historische Kriminalitätsforschung. Tübingen 1999 und jüngst Susanne Hehenberger, Unkeusch wider die Natur. Zur Konstruktion und Verfolgung sexueller Devianz (sodomia) in Österreich ob und unter der Enns vom 16. bis ins 18. Jahrhundert. Wien: Diss. 2003.

[64] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 30-33.

[65] Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 78-80, 245f.

[66] Die Mängel einer auf Normen reduzierten Sichtweise benennt Ernst Holthöfer selbst: Seine Ausführungen sollen anregen zu einer Analyse der „Triebkräfte, die die jeweilige Normsituation geschaffen haben“ sowie zu einer Analyse des „weitere[n] Normzusammenhang[s]“, der Rechtspraxis und der Lebenswelten von Frauen. Ernst Holthöfer, Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 390-451, hier 450f.; Vgl. Holthöfer, Geschlechtsvormundschaft (1997) 391, 414-419, 450f.

[67] Vgl. David Warren Sabean, Allianzen und Listen. Die Geschlechtsvormundschaft im 18. und 19. Jahrhundert, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 460-479, hier 460-467; Susanne Jenisch, „Die berüchtigte Materie von der weiblichen Geschlechts-Curatel“. Die Abschaffung der ‚Geschlechtsvormundschaft’ in der aufklärerischen Diskussion, in: Ulrike Weckel et al. (Hg.), Ordnung, Politik und Geselligkeit der Geschlechter im 18. Jahrhundert. Göttingen 1998, 285-301, hier 286-288, 291-296, 300f.

[68] Den Kontext der Abschaffung der „Kriegsvogtei“ bildete laut David W. Sabean die Sorge um das Eigentum der Geldverleiher: „Es wurde unterstellt, daß die Hinzuziehung eines weiteren Menschen den Abschluß eines Schuldvertrages kompliziere und für den Gläubiger den Grad der Unberechenbarkeit erhöhe.“ Vgl. Sabean, Allianzen (1997) 464, 475.

[69] Dies war, wie Susanne Jenisch bemerkt, bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts die übliche Bezeichnung, ehe um die Wende zum 19. Jahrhundert der Begriff „Geschlechtsvormundschaft“ gebräuchlich wurde. Vgl. Jenisch, Geschlechts-Curatel (1998) 285.

[70] Vgl. Jenisch, Geschlechts-Curatel (1998) 287, 301.

[71] Amtl. Note zum gedruckten Entwurf (des ALR, Anm. M.L.), Teil II 2. Abt. Tit. XI zu § 273. Zit. n. Susanne Weber-Will, Geschlechtsvormundschaft und weibliche Rechtswohltaten im Privatrecht des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 452-459, hier 457.

[72] Vgl. Weber-Will, Rechtswohltaten (1997) 452-259.

[73] Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin, I. HA Rep. 84, Justizministerium, Abt. XVI Nr. 7, Bd. 61 Bl. 153 (Rückseite)-154. Zit. n. Weber-Will, Rechtswohltaten (1997) 458.

[74] Vogel, Ursula Vogel, Gleichheit und Herrschaft in der ehelichen Vertragsgesellschaft – Widersprüche in der Aufklärung, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 265-292, hier 278.

[75] Vogel, Vertragsgesellschaft (1997) 280; Vgl. Vogel, Vertragsgesellschaft (1997) 272.

[76] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 30; Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 246.

[77] Jenisch, Geschlechts-Curatel (1998) 299.

[78] Jenisch, Geschlechts-Curatel (1998) 299; Vgl. Jenisch, Geschlechts-Curatel (1998) 297-299.

[79] Vgl. Sabean, Allianzen (1997) 460f.

[80] Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 247.

[81] Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 244.

[82] Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 245-247.

[83] Claudia Ulbrich, Shulamit und Margarete. Macht, Geschlecht und Religion in einer ländlichen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts. Wien/ Köln/ Weimar 1999, hier 165.

[84] Ulbrich, Shulamit (1999) 162; Vgl. Ulbrich, Shulamit (1999) 158-166.

[85] Ulbrich, Shulamit (1999) 161.

[86] Gerhard Dilcher, Die Ordnung der Ungleichheit. Haus, Stand und Geschlecht, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 55-72, hier 55.

[87] Vgl. Dilcher, Ungleichheit (1997) 61f.

[88] Michaela Hohkamp, Im Gestrüpp der Kategorien. Zum Gebrauch von „Geschlecht“ in der Frühen Neuzeit, in: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 2 (2002), 6-17, hier 7.

[89] Hohkamp, Kategorien (2002) 11; Vgl. Hohkamp, Kategorien (2002) 8-11.

[90] Vgl. Hohkamp, Kategorien (2002) 11-13.

[91] Vgl. Elisabeth Koch, Maior dignitas est in sexu virili. Das weibliche Geschlecht im Normensystem des 16. Jahrhunderts. Frankfurt a. M. 1991 (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 57); Elisabeth Koch, Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 73-93.

[92] Koch, Maior dignitas (1991) 3.

[93] Koch, Maior dignitas (1991) 7.

[94] Koch, Maior dignitas (1991) 244; Vgl. Koch, Maior dignitas (1991) 7, 159-165, 179, 181-190, 207-218, 219-245; Koch, Recht (1997), hier 73f., 76-83, 85, 90f.

[95] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 77f.

[96] Heike Talkenberger, Konstruktion von Männerrollen in württembergischen Leichen-predigten des 16.-18. Jahrhunderts, in: Martin Dinges (Hg.), Hausväter, Priester, Kastraten. Göttingen 1998, 29-74, hier 34.

[97] Talkenberger, Männerrollen (1998) 63; Vgl. Talkenberger, Männerrollen (1998) 32-62.

[98] Vgl. Talkenberger, Männerrollen (1998) 55, 61f.

[99] Vgl. Renate Dürr, Mägde in der Stadt. Das Beispiel Schwäbisch Hall in der Frühen Neuzeit. Frankfurt a. M./ New York 1995, hier 109-141. Ob es sich bei den Totenberichten ebenfalls um eine Quellengattung handelt, die eine territoriale, konfessionelle und/oder ständische Begrenzung erfuhr, hat Renate Dürr offen gelassen.

[100] Dürr, Mägde (1995) 142.

[101] Dürr, Mägde (1995) 270.

[102] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 41-63. Diese Auflistung enthält lediglich die geläufigsten Unterscheidungen; zusätzlich könnten noch Binnendifferenzierungen genannt werden.

[103] Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 33-41, 174.

[104] Vgl. Renate Dürr, Von der Ausbildung zur Bildung. Erziehung zur Ehefrau und Hausmutter in der Frühen Neuzeit, in: Elke Kleinau u. Claudia Opitz (Hg.), Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Bd. I. Vom Mittelalter bis zur Aufklärung. Frankfurt a. M./ New York 1996, 189-206, hier 197-200.

[105] Olwen Hufton, Arbeit und Familie, in: Arlette Farge u. Natalie Z. Davis (Hg.), Geschichte der Frauen. Bd. 3. Frankfurt a. M. 1994, 27-59, hier 32.

[106] Hufton, Arbeit (1994) 53; Vgl. Hufton, Arbeit (1994) 29-37, 39, 41, 44-46, 48-59.

[107] Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 173-178. Dorothee Rippmann und Katharina Simon-Muscheid stellen dazu fest, dass die Mobilitätsrate bei Knechten und Mägden etwa gleich hoch war, Letztere jedoch kürzere Distanzen zurücklegten. Vgl. Dorothee Rippmann u. Katharina Simon-Muscheid, Weibliche Lebensformen und Arbeitszusammenhänge im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. Methoden, Ansätze und Postulate, in: Mireille Othenin-Girard et al. (Hg.), Frauen und Öffentlichkeit. Beiträge der 6. Schweizerischen Historikerinnentagung. Zürich 1991, 63-98, hier 81. Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 173-178.

[108] Vgl. Lyndal Roper, Das fromme Haus. Frauen und Moral in der Reformation. A. d. Engl. v. Wolfgang Kaiser. Frankfurt a. M./ New York 1999 (= Geschichte und Geschlechter. Sonderband); (= engl. 1989), hier 83f.

[109] Vgl. Renate Dürr, „Der Dienstbothe ist kein Tagelöhner...“ Zum Gesinderecht (16. bis 19. Jahrhundert, in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 115-139, hier 124. In Analogie zu dieser Feststellung lassen sich m. E. Konflikte zwischen Eheleuten erklären, die auf eine Divergenz verweisen zwischen dem Anspruch des Ehemannes auf hausväterliche Autorität und einer Auffassung der Ehefrau, in der die Ehe als Vertrag konzipiert ist.

[110] Vgl. Dürr, Gesinderecht (1997) 116.

[111] Dürr, Gesinderecht (1997) 119.

[112] Vgl. Dürr, Gesinderecht (1997) 118-120, 138f.

[113] Vgl. Roper, Frommes Haus (1999/ 1989) 52f.

[114] Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 190; Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 188-190; Habermas/ Wunder, Nachwort (1994) 547.

[115] Besondere Brisanz erhält diese Doppelmoral, wenn man/frau mit Dorothee Rippmann/ Katharina Simon-Muscheid bedenkt, dass Mägde in großem Maße den sexuellen Nachstellungen ihrer Arbeitgeber ausgesetzt waren. Vgl. Rippmann/ Simon-Muscheid, Lebensformen (1991) 80; Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 188f.

[116] Ibid.

[117] Rippmann/ Simon-Muscheid, Lebensformen (1991) 80.

[118] Vgl. Rippmann/ Simon-Muscheid, Lebensformen (1991) 79f.

[119] Roper, Frommes Haus (1999/ 1989) 50-52.

[120] Ingrid Bátori, Frauen in Handel und Handwerk in der Reichsstadt Nördlingen im 15. und 16. Jahrhundert, in: Barbara Vogel u. Ulrike Weckel (Hg.), Frauen in der Ständegesellschaft. Leben und Arbeiten in der Stadt vom späten Mittelalter bis zur Neuzeit. Hamburg 1991, 27-47. (= Beiträge zur deutschen u. europäischen Geschichte. Bd. 4), hier 43-45.

[121] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 73-75.

[122] Für den Umstand, dass alte Menschen häufig von der öffentlichen Fürsorge abhängig waren, macht Heide Wunder vor allem eine mangelnde Altersversorgung durch die Kinder verantwortlich. Allerdings schränkt sie ein, dass die Eltern üblicherweise den Wunsch nach Unabhängigkeit äußerten und dass der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung im Allgemeinen relativ gering war. Zudem bemerkt sie, dass „sozial auffällige“ Menschen, die ein gesellschaftliches Problem darstellten, in den Quellen häufiger thematisiert wurden als „einfache“ Lösungen. Vgl. Wunder, Er ist die Sonn’ (1992) 51-55, 178-188.

[123] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 75-77.

[124] Vgl. Roper, Frommes Haus (1999/ 1989) 56-58.

[125] Bereits seit dem Spätmittelalter waren Institutionen zur Unterbringung von Armen geschaffen worden, die die bisher übliche Form der Almosenausgabe ablösten. Im 16. Jahrhundert fand diese Bewegung ihren Höhepunkt. Vgl. Gisela Bock, Frauenräume und Frauenehre. Frühneuzeitliche Armenfürsorge in Italien. in: Karin Hausen u. Heide Wunder (Hg.), Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte. Frankfurt a. M./ New York 1992, 25-49, hier 25-33.

[126] Bock, Armenfürsorge (1992), 39; Vgl. Bock, Armenfürsorge (1992) 34-43.

[127] Olivia Hochstrasser, Armut und Liederlichkeit. Aufklärerische Sozialpolitik als Disziplinier-ung des weiblichen Geschlechts – das Beispiel Karlsruhe, in: Ulrike Weckel et al. (Hg.), Ordnung, Politik und Geselligkeit der Geschlechter im 18. Jahrhundert. Göttingen 1998, 323-344, hier 324. Im 18. Jahrhundert, der „Epoche der Massenarmut“, war Armenpolitik zur Staatsangelegenheit erklärt worden. Vgl. Hochstrasser, Armut (1998) 326.

[128] Hochstrasser, Armut (1998) 328.

[129] Hochstrasser, Armut (1998) 329.

[130] Vgl. Hochstrasser, Armut (1998) 329, 333-340.

[131] Im Umgang der Obrigkeiten mit den Armen bestärkten sich laut Olivia Hochstrasser in der Markgrafschaft Baden die Sozial- und Bevölkerungspolitik gegenseitig; in Preußen hingegen wogen bevölkerungspolitische Überlegungen stärker als sozial-moralische Intentionen. Vgl. Hochstrasser, Armut (1998) 329, 340-343.

[132] Vgl. Helfried Valentinitsch, Bettlerinnen in Österreich (16.-18. Jahrhundert), in: Ute Gerhard (Hg.), Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, 175-184, hier 175-180.

[133] Vgl. Valentinitsch, Bettlerinnen (1997) 178-181.

[134] Vgl. Valentinitsch, Bettlerinnen (1997) 181-184.

[135] Vgl. Rippmann/ Simon-Muscheid, Lebensformen (1991) 66-72, 82, 84-86.

[136] Vgl. Ulbrich, Shulamit (1999) 104-118.

[137] Rebekka Habermas, Frauen und Männer des Bürgertums. Eine Familiengeschichte (1750-1850). Göttingen 2000, hier 396.

[138] Habermas, Familiengeschichte (2000) 397; Vgl. Habermas, Familiengeschichte (2000) 30, 33-136, 395-397.

[139] Vgl. Habermas, Familiengeschichte (2000) 14f., 28f., 145.

[140] Vgl. Davidoff, ‚Alte Hüte’ (1993/ 1990) 18-22.

[141] Vgl. Wiesner, Gender (1993) 82f.

Fin de l'extrait de 143 pages

Résumé des informations

Titre
Gender Studies zur Frühen Neuzeit - Ein Literaturüberblick
Université
University of Vienna
Note
2,0
Auteur
Année
2004
Pages
143
N° de catalogue
V114529
ISBN (ebook)
9783640145447
ISBN (Livre)
9783640146451
Taille d'un fichier
2117 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gender, Studies, Frühen, Neuzeit, Literaturüberblick, Thema Gender
Citation du texte
Marion Luger (Auteur), 2004, Gender Studies zur Frühen Neuzeit - Ein Literaturüberblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114529

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