Die Krise des Europäischen Währungssystems seit dem Herbst 1992

Darstellung, Erklärung, währungspolitische Schlußfolgerungen


Diploma Thesis, 1994

60 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Untersuchung

2. Das Europäische Währungssystem (EWS)
2.1. Die Europäische Währungseinheit ECU
2.2. Das Wechselkursregime (ERM)
2.3. Interventionen und Kreditmechanismen
2.4. Die 3 Phasen des EWS sowie bisherige Realignments

3. Analyse möglicher Ursachen und direkter Auswirkungen der Krise
3.1. Der Vertrag von Maastricht zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
3.1.1. Historischer Rückblick
3.1.2. Das Vertragswerk
3.1.3. Probleme einer EWWU und Ratifizierungskrise
3.3. Makroökonomische Erklärungsfaktoren des Wechselkurses
3.3.1. Zur Theorie der Wechselkursbestimmung
3.3.2. Das Preisniveau
3.3.3. Das Zinsniveau
3.3.4. Die Geldmenge
3.3.5. Die Zahlungsbilanz
3.3.6. Haushalts- und Finanzpolitik
3.4. Die Rolle der Spekulanten
3.5. Die Notenbanken im Spannungsfeld von Binnen- und Außenwirtschaft
3.5.1. Die Deutsche Bundesbank
3.5.2. EWS-Notenbanken
3.5.3. Notenbank der USA
3.6. Resümee

4. Lösungsansätze aus der Krise für den Fortbestand des EWS
4.1. Direkte Veränderungen im EWS
4.2. Kooperation und Koordination
4.3. Stärkere Trennung von Ökonomie und Politik im Hinblick auf die Notenbanken
4.4. Zurück zu Kapitalverkehrskontrollen?
4.5. Bleibt die D-Mark "Anker" im EWS?
4.6. Destabilisierung des EWS durch die EWU?

5. Schlußbemerkung und Ausblick

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Das Europäische Währungssystem (EWS) wurde seit dem Herbst 1992 von der schwersten und weitreichendsten Devisenmarktkrise seit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems vor zwanzig Jahren heimge-sucht.

In Europa gerieten insgesamt sieben Währungen im EWS-Wechselkursmechanismus unter starken Druck. Die spanische Peseta, der portugiesische Escudo und das irische Pfund wurden im Verlauf der Krise teils mehrfach abgewertet.

Das britische Pfund und die italienische Lira traten im September 1992 aus dem Wechselkursmechanismus aus. Der französische Franc, die dänische Krone und der belgische Franc konnten der Abwertung bzw. dem Übergang zu frei schwankenden Wechselkursen ent-gehen.[1] In der vorliegenden Arbeit soll analysiert werden, wie es zu dieser Krise gekommen ist und welche Schlußfolgerungen für eine Verhinderung zukünftiger Krisen im EWS in Betracht zu ziehen sind. Die Gründe für die Devisenmarktturbulenzen waren allerdings vielfältig, so daß eine saubere Trennung und Bewertung der einzelnen ökonomischen wie auch politischen Einflußfaktoren problematisch erscheint. Der Untersuchungszeitraum für die Krise geht von Juni 1992 bis Ende Juli 1993. Die jüngste Krise im EWS, die mit dem Beschluß der Zentralbankpräsidenten vom 2. August 1993, erwei-terte Bandbreiten von +/-15% einzuführen, endete, soll nur unter dem Gesichtspunkt der Diskussion um die Bandbreiten (Abschnitt 4.1.) einbezogen werden.[2]

Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Länder Deutschland und Frankreich sowie die Austrittsländer aus dem Wechselkursmechanismus, Großbritannien und Italien. Kleinere EWS-Länder, dem EWS angeschlossene Länder und außereuropäische Länder, wie USA und Japan, werden nur bei signifikanter Einflußnahme auf die Entwicklung innerhalb der vier größten EWS-Länder berücksichtigt.

Der Vertrag von Maastricht zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) geht nur insoweit in die Diskussion ein, wie er einen Erklärungsbeitrag für die EWS-Krise leisten kann und wird deshalb nur kurz dargestellt.

1.2. Gang der Untersuchung

In Abschnitt 2 wird die Funktionsweise des EWS im Hinblick auf die Lösungsansätze, die in Abschnitt 4 erörtert werden, bis zum Beginn der Krise Mitte des Jahres 1992 dargestellt.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Analyse der ökonomischen und politischen Erklärungsfaktoren der Herbstkrise (Abschnitt 3).

Anschließend werden in Abschnitt 4 Lösungsansätze für den Fortbestand des EWS diskutiert.

Abschnitt 5 schließt mit einer Beurteilung der Lösungsansätze und einem kurzen Ausblick auf die spätestens 1999 zu schaffende EWWU ab.

2. Das Europäische Währungssystem (EWS)

Als Vorläufer des EWS existierte von 1972-1979 der Europäische Wechselkursverbund "Schlange", ein Fest-kurssystem mit Stufenflexbilität und einer Band-breitenregelung. Die Teilnehmerländer bestimmten ihre Leitkurse in nationaler Währung gegenüber einer künstlichen Währungseinheit, der Europäischen Währungsrechnungseinheit (EWRE), deren Wert in Gold definiert war.[3]

Die Stufenflexibilität ließ es zu, die einmal fest-gelegten Leitkurse den unterschiedlichen Wirt-schaftsentwicklungen der einzelnen Länder in gegen-seitigem Einvernehmen neu anzupassen.[4]

Die Schwankungsbreite zwischen den EG-Währungen wurde auf +/-2,25% festgelegt, mit dem Ziel, zu einer schrittweisen Verringerung der Kursschwan-kungen zu gelangen.[5]

Die Bewegungen des gemeinschaftlichen Kursbandes - der sogenannten "Schlange" - wurden bis Anfang März 1973 von den An- und Verkaufslimiten für den Dollar - dem sogenannten "Tunnel" - begrenzt, wobei durch Interventionen in Mitgliedswährungen sichergestellt wurde, daß höchstens die Hälfte des 4,5 Prozent-punkte breiten Tunnels ausgefüllt war ("Schlange im Tunnel").[6]

Als im März 1973 unter dem Druck spekulativer Kapitalzuflüsse aus den USA die Stützung der Dollarkurse eingestellt wurde, beschlossen sechs der damals neun Gemeinschaftsländer, das bestehende innergemeinschaftliche Wechselkurssystem als Grup-penfloating gegenüber dem Dollar und Drittwährungen im Prinzip unverändert aufrechtzuerhalten. Die "Schlange" bestand weiterhin, während der Dollar-tunnel entfiel, der bis dahin ihre Bewegungen einge-schränkt hatte.

Wegen der mangelnden Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken konnten die zwischen den Teil-nehmern der "Schlange" vereinbarten Wechselkurse nicht auf Dauer beibehalten werden, wodurch es ins-besondere 1977 zu mehrfachen Neufestsetzungen der Wechselkurse kam.[7]

Der häufige Wechsel und am Ende die Austritte der Mitglieder bis auf fünf Teilnehmer - wichtige Gemeinschaftsländer wie Frankreich, Großbritannien und Italien waren nicht mehr vertreten - bildete ebenfalls ein Problem.[8] Um der zunehmenden Gefahr einer Desintegration zu begegnen, wurde daher die in den Jahren 1977 und 1978 eingetretene konjunkturelle Stabilisierung in der EG zum Anlaß genommen, ein auf die gesamte Gemeinschaft anwendbares Konzept zur währungs- und insbesondere wechselkurspolitischen Zusammenarbeit zu entwickeln.[9] Diese Bemühungen führten aufgrund einer deutsch-französischen Gemeinschaftsinitiative, wovon die Deutsche Bundesbank wie auch das Wirtschaftsministerium nichts wissen durften[10], zur Schaffung des EWS, das am 13. März 1979 in Kraft trat.[11] Zielsetzung des EWS ist es, durch ein höheres Maß an Währungsstabilität den innergemeinschaftlichen Han-del zu fördern und positive Wachstumseffekte zu schaffen sowie einen größeren Schutz gegen destabilisierende Einflüsse aus dem Dollarraum zu bieten und die Konvergenz der wirtschaftlichen Entwicklung zu verbessern.[12]

2.1. Die Europäische Währungseinheit ECU

Die ECU (European Currency Unit) ist ein künstlich geschaffenes Reserve- und Transaktionsmedium, das innerhalb der EG als Bezugsgröße für die Wechsel-kurse der EWS-Währungen, Indikator für Wechsel-kursabweichungen, Rechengröße für Forderungen und Verbindlichkeiten im EWS und als Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EG-Zentralbanken dient.[13]

Der Wert der ECU wird auf Basis eines Währungskorbes errechnet, der die 12 Währungen der EG-Mitglieds-länder in fest vorgegebenen Beträgen enthält.[14]

Die Korbanteile der einzelnen Währungen orientieren sich nach drei Kriterien, die unterschiedlich stark gewichtet werden:[15]

1. Anteil am Intra-EG-Handel (Gewicht 37,5 %)
2. Anteil am Bruttosozialprodukt der EG (37,5 %)
3. Quoten an den Beistandsmechanismen des EWS

(25 %).

Der Währungskorb wird alle fünf Jahre überprüft, wobei jeder Veränderung in den Anteilen alle Mitgliedsländer zustimmen müssen. Außerdem kann ein Mitgliedsland einen Antrag auf Überprüfung der Korb-zusammensetzung stellen, falls sich das Gewicht einer Währung um 25 % verändert hat (Tab. 1).[16]

Sobald der Vertrag von Maastricht ratifiziert ist, wird auch die Zusammensetzung der ECU als Korb-währung eingefroren. Dies bedeutet, daß die natio-nalen Währungsbeträge des ECU-Korbes, die seit der letzten Revision im September 1989 gültig sind, zukünftig nicht mehr verändert werden.[17]

2.2. Das Wechselkursregime (ERM)

Die am Wechselkursmechanismus ("Exchange Rate Mecha-nism" ERM) teilnehmenden Länder erklären durch ihre Zentralbanken mit Zustimmung der Partner einen Leitkurs ihrer Währung gegenüber der ECU (Tab. 1).[18]

Die ECU-Leitkurse dienen der Festlegung eines Gitters bilateraler Leitkurse (parity grid), indem man die ECU-bezogenen Leitkurse zueinander in Bezie-hung setzt (Tab. 3 und 2).[19]

Der Marktkurs einer EWS-Währung darf nur innerhalb einer Bandbreite von +/-2,25 % um die bilateralen Leitkurse schwanken.[20] Ausnahmen bilden zur Zeit Portugal und Spanien, deren Schwankungsbreite jeweils auf +/-6% vergrößert ist (Tab. 3).[21]

Die obligatorischen Interventionskurse werden durch Anwendung der maximalen Schwankungsbreite +/-2,25% bzw. +/-6% auf die einzelnen bilateralen Leitkurse errechnet.[22] Bei Erreichen der Interventionskurse besteht die Pflicht zur mengenmäßig unbegrenzten Intervention in den Währungen der teilnehmenden EG-Zentralbanken ("obligatorische Interventionen"; vgl. Abschnitt 2.3.).[23]

Das auf dem Gitter bilateraler Leitkurse und Inter-ventionspunkte basierende Wechselkurssystem wird durch einen Abweichungsindikator ergänzt, der schon innerhalb der Bandbreiten anzeigen soll, ob sich eine Währung deutlich anders als die übrigen Währungen entwickelt. Dieser soll beim Überschreiten der sog. Abweichungsschwelle die Notwendigkeit einer Überprüfung der Wirtschaftspolitik des betreffenden Landes signalisieren.[24] Die Abweichungsschwelle beträgt grundsätzlich 75 % der maximalen zulässigen Abweichung des ECU-Tageswertes einer Währung vom ECU-Leitkurs.[25]

Die höchstmögliche Abweichung des ECU-Tageswertes vom ECU-Leitkurs einer Währung wäre erreicht, wenn sie gleichzeitig gegenüber allen Korbwährungen an den oberen bzw. unteren Interventionspunkt stoßen würde. Der Abweichungsindikator nähme in diesem Fall den Wert +100% bzw. -100% an.[26] Hat der Indikator einer Währung die Abweichungsschwelle erreicht, sind von dem betreffenden Teilnehmer am EWS folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:[27]

- diversifizierte Interventionen
- interne währungspolitische Maßnahmen
(z.B. Änderungen des Diskontsatzes)
- Änderungen der Leitkurse (Realignments)
- andere wirtschaftspolitische Maßnahmen (etwa im

Bereich der Fiskalpolitik)

Werden keine dieser Maßnahmen in Betracht gezogen, sind den anderen Teilnehmern die Gründe hierfür im Rahmen der täglich stattfindenden Konzertation zwischen den Notenbanken mitzuteilen.[28] Daß der Abweichungsindikator nur selten als eine Auffor-derung zu wirtschafts- und währungspolitischen Gegenmaßnahmen gesehen wurde, liegt zumindest an zwei Eigenschaften:

Erstens zeigt er das Ausscheren einer Währung aus der Kursentwicklung der übrigen Währungen unabhängig davon an, ob dies positiv oder negativ zu bewerten ist. Wird z.B. in der gesamten Gemeinschaft eine Inflationspolitik betrieben, von der sich ein Land durch eine konsequente Preisniveaustabilisierung ausschließt, dann ist es sehr wahrscheinlich, daß die Währung dieses Landes die Abweichungsschwelle überschreitet.[29]

Zweitens reichen Abweichungsindikator und Abwei-chungsschwelle nicht aus, um "Spannungen" im System in jedem Fall festzustellen. Besteht z.B. hinsichtlich der internen Wirtschaftsentwicklung zwischen einem Länderblock I und einem Länderblock II des EWS ein erheblicher Unterschied, während gleichzeitig die Wirtschaftsentwicklung innerhalb einer jeden Gruppe gleichgerichtet verläuft, ist damit zu rechnen, daß sich die bilateralen Kurse der Währungen verschiedener Ländergruppen weit von den bilateralen Leitkursen entfernen und eventuell an die Bandgrenzen stoßen, demgegenüber aber die bilateralen Kurse der Währungen innerhalb jeder Ländergruppe nur wenig von den Leitkursen abweichen. Da die Währung eines Landes nicht gegenüber allen anderen Währungen des Systems den oberen oder den unteren Interventionspunkt erreicht, kann auch der Abweichungsindikator nicht den Höchstwert von +100% erreichen. Daher ist es möglich, daß kein Land des EWS die Abweichungsschwelle berührt. Die Existenz des Abweichungsindikators darf nicht dazu verleiten, die strukturellen Entwicklungen des Systems außer acht zu lassen.[30]

2.3. Interventionen und Kreditmechanismen

Während die am EWS beteiligten Zentralbanken bei Erreichen der Interventionskurse zu unbegrenzten Interventionen verpflichtet sind[31] ("obligatorische Interventionen"; vgl. Abschnitt 2.2), können sie auch bereits innerhalb der Bandbreiten Währungen der Partnerländer an- oder verkaufen, um zu verhindern, daß die Wechselkurse an die Grenzen ihrer Bandbreiten stoßen.[32]

Diese "intramarginalen Interventionen" müssen unter den Zentralbanken abgestimmt werden, damit ein Interessenausgleich erfolgen kann und einander entgegengerichtete Interventionen verhindert werden können. Neben den obligatorischen und intra-marginalen Interventionen in Gemeinschaftswährungen sind auch An- und Verkäufe von Dollar üblich, ohne daß hierfür im Rahmen des EWS für die Zentralbanken bindende Vorschriften aufgestellt worden sind.[33]

Wenn trotz fortwährender Interventionen eine Währung nicht innerhalb der Schwankungsbreite stabilisiert werden kann, wird eine Neufestsetzung der bila-teralen Leitkurse (Realignment), die im EWS ausdrücklich vorgesehen ist, unvermeidbar. Die Entscheidung dafür verlangt das Einverständnis aller am EWS beteiligten Länder, da durch die Festsetzung der Leitkurse zur ECU die Änderung des ECU-Leitkurses einer Währung zu Anpassungen der Leit-kurse aller beteiligten Länder führt.[34]

Wird z.B. eine Teilnehmerwährung gegenüber der ECU abgewertet, so werden die bilateralen Leitkurse dieser Währung zu allen anderen Korbwährungen gleichmäßig geändert. Die Neuberechnung der ECU-Leitkurse ergibt dann, daß alle übrigen Korbkom-ponenten in der abwertenden Währung mehr wert sind als zuvor. Der neue ECU-Leitkurs der abgewerteten Währung ist höher als der bisherige. Bei den anderen Währungen gilt, daß die Korbkomponente der abgewer-teten Währung niedriger zu bewerten ist und die neuen ECU-Leitkurse dieser Währungen unter den bisherigen liegen. Deshalb ist die niedriger bewer-tete Währung gegenüber der ECU abgewertet, die anderen Währungen im Korb sind gegenüber der ECU aufgewertet.[35]

Die am System teilnehmenden Zentralbanken können ihrer Verpflichtung zur Intervention nur nachkommen, wenn ihnen dafür unbegrenzt Gemeinschaftswährungen zur Verfügung stehen. Dies ist normalerweise nicht gewährleistet, da sich die Zentralbanken unter-einander verpflichtet haben, Guthaben in Gemein-schaftswährungen nur innerhalb enger Grenzen zu unterhalten. Diese Grenzen werden vom Ausschuß der Zentralbankpräsidenten festgelegt und können nur mit der Zustimmung der betreffenden Notenbank über-schritten werden.[36]

Um ihren Interventionsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können, erhalten die am Wechsel-kursmechanismus teilnehmenden Länder betragsmäßig unbegrenzte Kredite (sog. "sehr kurzfristige Finanzierung"), die bis zum September 1987 zwei-einhalb Monate (inklusive Verlängerungsmonat) nach dem Ende des Monats, in dem die Intervention durch effektive Zahlung abgewickelt worden war, fällig wurden.[37]

Im Basel/Nyborg-Abkommen vom 08. September 1987 hatte man die Laufzeit der sehr kurzfristigen Finanzierung auf dreieinhalb Monate verlängert sowie die vorherige Prolongationsmöglichkeit der fälligen Forderung um 3 Monate bis zur Höhe der Schuldner-quote des "kurzfristigen Währungsbeistands" auf das Doppelte der Schuldnerquote erhöht (Tab. 5).[38]

Zusätzlich wurde die sehr kurzfristige Finanzierung von intramarginalen Interventionen über den Europä-ischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) bei Einwilligung der betroffenen Zentral-banken ermöglicht.[39]

Wegen der großen Bedeutung der D-Mark als Inter-ventionswährung, hat die Bundesbank im April 1991 den EWS-Partnern Interventionen in D-Mark ohne vorherige Einwilligung zugestanden.[40]

Der "kurzfristige Währungsbeistand" und der "mittel-fristige finanzielle Beistand" wurden bereits 1970 bzw. 1971 geschaffen und dienen als Devisenkredite zur Überbrückung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Der "kurzfristige Währungsbeistand" verfügt über eine Laufzeit von drei Monaten und kann zweimal um weitere drei Monate verlängert werden, während der "mittelfristige finanzielle Beistand" auf zwei bis fünf Jahre befristet ist. Beide Finanzierungs-möglichkeiten sind seit Inkrafttreten des EWS nicht in Anspruch genommen worden (Tab. 5).[41] Der 1973 im Zusammenhang mit der "Schlange" gegründete EFWZ nimmt von den Zentralbanken der EG-Mitgliedsländer Währungsbeträge auf dem Wege revolvierender Swap-Geschäfte entgegen und gibt dafür ECU aus. Er führt den Saldenausgleich auf der Basis von ECU zwischen den Teilnehmerländern am Interventionssystem durch und verwaltet die Interventionskredite sowie den kurzfristigen Beistand des EWS. Der EFWZ organisiert auch die erforderliche Abstimmung zwischen den Notenbanken der Teilnehmerländer.[42]

2.4. Die 3 Phasen des EWS sowie bisherige Realignments

Die Entwicklung des EWS läßt sich durch drei Phasen kennzeichnen:[43]

(1) Experimentierphase von März 1979 - März 1983.
(2) Konsolidierungsphase von April 1983 - Januar 1987.
(3) Quasi-Festkurse von Februar 1987 - August 1992.

In der 1. Phase fanden sieben Realignments[44] statt, da in den einzelnen EG-Ländern Kosten und Preise in hohem Maße divergierten, was auf stark voneinander abweichende Wirtschaftspolitiken zurückzuführen war.[45]

Starke externe Einflüsse, wie die Auswirkungen des zweiten Ölpreisschocks von Ende 1978 bis Anfang 1981, in dem sich der Weltmarktpreis für Rohöl von 13 US-$ auf 34 US-$ je Barrell erhöht hatte, wirkten sich auf Inflationsraten, Budgetdefizite und Zahlungsbilanzen der Teilnehmerländer unterschied-lich aus.[46] Auf die restriktivere Geldpolitik in den USA seit Oktober 1979, die zu einer beispiellosen Erhöhung der nominalen und realen Zinssätze und der damit einhergehenden Dollarstärke führte, reagierten die EWS-Länder mit Zinssatzerhöhungen und gleich-zeitig mit Wechselkursabwertungen.[47]

Zu echten Konvergenzfortschritten kam es erst in der 2. Phase, als Frankreich und auch andere Mitglied-staaten einen radikalen Kurswechsel in Richtung einer auf Preisstabilität ausgerichteten Geld- und Fiskalpolitik vollzogen.[48] Es fanden nur vier Realignments statt, in denen das irische Pfund, die italienische Lira und der französische Franc um 8%, 6% und 3% abgewertet wurden (vgl. Tab. 4).

Außerhalb des Regulierungssystems des EWS begann die Intensivierung von Konsultationen und die ex-ante-Koordination der Wirtschaftspolitik innerhalb euro-päischer und internationaler Gremien. Die Entwick-lung der D-Mark zur Ankerwährung des Systems und die monetäre Politik der Deutschen Bundesbank, die als Vorgabe für den wirtschaftspolitischen Gestaltungs-spielraum der anderen Mitglieder fungierte, sowie eine enge Koppelung einzelner Währungen (innerhalb und außerhalb des EWS) an die D-Mark, machten das EWS zu einem asymmetrischen System.[49]

In der 3. Phase sind die Paritäten im Wechsel-kursmechanismus bis auf das Realignment vom 8. Januar 1990, bei dem die italienische Lira bei gleichzeitiger Abwertung um knapp 4% in die "Normalbandbreite" von +/-2,25% (von zuvor +/-6%) überführt wurde, faktisch über fünf Jahre unverändert geblieben.[50] Der Vertrag von Maastricht zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), dessen 1. Stufe am 1. Juli 1990 begann, prägte diesen Zeitraum entscheidend mit (vgl. Ab-schnitt 3.1.). Die Reform des EWS im Basel-Nyborg-Abkommen vom 8. September 1987 und die weitere Abschaffung von Kapitalverkehrskontrollen kennzeich-nen ebenfalls diese dritte Phase.[51] Die Kursschwankungen der EWS-Teilnehmerwährungen sowie von US-Dollar und Yen gingen im Verlauf der achtziger Jahre stark zurück (Tab. 6).

3. Analyse möglicher Ursachen und direkter Auswirkungen der Krise

Die Krise des Europäischen Währungssystems begann im Sommer 1992 und hatte ihren Höhepunkt am 16. September mit der Ankündigung Italiens und Großbri-tanniens, aus dem Wechselkursmechanismus auszu-treten.

Die Krise, ihre Auswirkungen und die Ereignisse bis zum 2. August 1993, als die Bandbreiten im Wechselkursmechanismus auf +/-15% erhöht wurden, sind in Box 1 im Zusammenhang mit Ereignissen rund um den Vertrag von Maastricht (EWWU) ausführlich dargestellt.

Die stabilen Wechselkurse im EWS seit Anfang 1987 und eine zunehmende ökonomische Konvergenz galten als Rahmenbedingung für den Prozeß zur Währungsunion (EWU).[52]

Die Hoffnungen aus der Politik, man könne im EWS bereits eine Art vorgezogene EWU sehen ("de facto Währungsunion"), obwohl sich die Volkswirtschaften der EG-Staaten in der Wirtschafts- und Fiskalpolitik unterschiedlich entwickelten, führte zur jahrelangen Mißachtung von notwendigen Wechselkursanpassungen (Realignments). Es kam zu realen Wechselkurs-verzerrungen, die unter anderem die Krise herbei-führten.[53]

Dabei sind die Zweifel an der politischen Umsetz-barkeit des Maastrichter Vertrages, nachdem die Dänen in einem Referendum den Vertrag am 2. Juni 1992 ablehnten, als wichtigster Auslöser der Krise zu sehen.[54]

Neben den politischen Einflußfaktoren - wie dem Vertrag von Maastricht mit der damit verbundenen "de facto Währungsunion" - die mit zu den anschließend zu analysierenden "fundamentalen" Divergenzen führ-ten, sollen auch das Verhalten der Notenbanken sowie der Einfluß der Marktteilnehmer auf die Krise untersucht und in einem Resümee bewertet werden.

3.1. Der Vertrag von Maastricht zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

3.1.1. Historischer Rückblick

Dem Vertrag von Maastricht ging eine jahrzehntelange Entwicklung der währungspolitischen Zusammenarbeit in Europa voraus, die 1950 mit der Errichtung der Europäischen Zahlungsunion (EZU) als Clearingstelle für die Konvertibilität der nationalen Währungen begann.[55]

In den Römischen Verträgen von 1957, die zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ab 1. Januar 1958 führten[56], war von der monetären Intergration nur sehr allgemein die Rede. Primäres Integrationsziel war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes. Die Wechselkurspolitik wurde in Art. 107 lediglich als "Angelegenheit von gemein-samem Interesse" gesehen. Der Vorschlag für eine Wirtschafts- und Währungs-union (EWWU) ist erstmals von der EWG-Kommission 1962 im Rahmen des Aktionsprogramms für die zweite Stufe der Zollunion vorgelegt worden. Erst im Dezember 1969, nachdem sich in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre im weltweiten Festkurssystem immer deutlichere Spannungen zeigten, wurde die Absicht, eine EWWU zu gründen, im Kommunique der Haager Gipfelkonferenz offiziell definiert.[57] Eine vom Europäischen Rat eingesetzte Kommission arbei-tete 1970 einen Plan zur Verwirklichung der EWWU in drei Stufen bis 1980 aus.[58] Dieser "Werner-Plan"[59] vom 8. Oktober 1970 beschreibt die EWWU als eine "Zone,

- in der sich der Güter-, Dienstleistungs-,

Personen- und Kapitalverkehr frei und ohne

Wettbewerbsverzerrung vollzieht,

- in der die unwiderrufliche Festsetzung der

Wechselkurse und die völlige Integration der

Kapitalmärkte gegeben ist und

- in der die wichtigsten wirtschaftspolitischen

Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene getroffen

werden."[60]

Dieser erste Anlauf zur Errichtung einer EWWU scheiterte hauptsächlich an fundamentalen ökono-mischen Divergenzen zwischen den Mitgliedsstaaten[61], und es gelang nur, 1972 den Europäischen Wechsel-kursverbund ("Schlange", vgl. Abschnitt 2.) und 1973 den EFWZ (vgl. Abschnitt 2.3.) zu gründen.[62]

Ein größerer Integrationsfortschritt wurde 1979 mit der Errichtung des EWS erreicht. Langfristiges Ziel[63] des EWS ist es, auf der Basis fester aber in bestimmten Bandbreiten anpassungsfähiger Wechsel-kurse eine Währungsunion im Sinne der Werner-Kommission auf der Grundlage einer gemeinsamen Währungsordnung zu errichten.[64]

Im Juni 1988 beauftragte der Europäische Rat in Hannover eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Präsidenten der EG-Kommission, Delors, konkrete Schritte zur Realisation einer EWWU auszuarbeiten.[65] Der "Delors-Bericht", der viele Berührungspunkte mit dem "Werner-Plan" aufweist, wurde im April 1989 veröffentlicht.[66]

Der Europäische Rat beschloß im Juni 1989, in die erste der drei Stufen am 1. Juli 1990 einzutreten.[67] Nachdem die EG-Staats- und Regierungschefs am 9./10. Dezember 1991 in Maastricht den Entwurf eines "Vertrages über die Europäische Union" gebilligt hatten, wurde dieser am 7. Februar 1992 unterzeichnet.[68]

3.1.2. Das Vertragswerk

Der Entwurf des geänderten EWG-Vertrags von 1957 weist in Art. 2 der EG die Aufgabe zu, durch die Errichtung der WWU "(...) ein beständiges, nichtin-flationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern."[70][69]

Um diese Ziele zu erreichen, werden in der ersten Stufe (seit 1.7.1990) nach Art. 73 b grundsätzlich alle Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Kapitalverkehrs mit befristeten Ausnahmeregelungen für Irland, Spanien, Portugal und Griechenland aufgehoben.[71] Alle EG-Mitglieder sollen am Wechsel-kurs- und Interventionsmechanismus des EWS möglichst innerhalb der engen Bandbreite von +/-2,25% teilnehmen. Art. 103 Abs. 1 verpflichtet die Teil-nehmer zur verstärkten Koordination ihrer Wirt-schaftspolitiken, wobei der Ministerrat Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitglieder aussprechen (Art. 103 Abs.2) und im Rahmen einer "multilateralen Kontrolle" (Art. 103 Abs. 3) deren Einhaltung überwachen soll.[72]

Außerdem werden für jedes Mitgliedsland mehrjährige Konvergenzprogramme festgelegt.[73]

Die zweite WWU-Stufe, die am 1. Januar 1994 beginnen wird, hat den Zweck, die wirtschaftliche, fiskalische und monetäre Konvergenz der Mitglied-staaten auf der Basis größtmöglicher Preisstabilität zu stärken und so die Bedingungen für den Übergang in die Endstufe zu schaffen.[74] Das neu einzurichtende Europäische Währungsinstitut (EWI) hat die Aufgabe, durch Intensivierung der geldpolitischen Koordinierung und Überwachung der Funktionsweise des Europäischen Währungssysstems die WWU-Endstufe vorzubereiten (Art. 109 f).[75] Um übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden, ist es nach Art. 104 den Zentralbanken untersagt, öffentlichen Einrichtungen Überziehungs- und andere Kreditfazilitäten zur Verfügung zu stellen.[76]

Weiterhin sollen die Notenbanken durch gesetzge-berische Schritte der Mitgliedsländer in die Unab-hängigkeit überführt werden.

Der ECU-Währungskorb wird eingefroren (vgl. Ab-schnitt 2.1.).[77]

Bei Beginn der dritten Stufe durch Beschluß des Europäischen Rates - frühestens am 1. Januar 1997, spätestens am 1. Januar 1999 - werden die ECU-Kurse der WWU-Währungen und damit auch die Wechselkurse untereinander aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliedsstaaten unwiderruflich fixiert (Art. 109 b). Die bisherige Korb-ECU wird dann zu einer eigenständigen einheitlichen Währung.[78]

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)[79] wird errichtet, (Art. 105) mit den Hauptaufgaben:[80]

- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Gemeinschaft
- Durchführung der Devisenmarkttransaktionen
- Haltung und Verwaltung der Währungsreserven

Die EG-Kommission und das EWI erstellen vor Ende des Jahres 1996 Berichte über die Konvergenzfortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten, die nach vier Kriterien zu beurteilen sind: Inflationsrate, Haus-haltsdefizit, öffentliche Verschuldung und Niveau der Zinssätze. Außerdem sollte die Mitgliedschaft im engen EWS-Band zwei Jahre lang spannungsfrei gewesen sein (Art. 109 und beigefügtes Protokoll).[81] Diese Kriterien werden für 1992 nur von Frankreich und Luxemburg vollständig erfüllt.[82]

Auf der Grundlage dieser Berichte soll sich der Rat der EG-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) in einer Empfehlung an den Europäischen Rat zu der Frage äußern, inwieweit jeder einzelne Mitgliedstaat die Konvergenzkriterien erfüllt und ob die Konvergenzkriterien für die Mehrheit der Mitglied-staaten erreicht werden. Der Europäische Rat in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs soll dann bis spätestens zum 31. Dezember 1996 mit quali-fizierter Mehrheit entscheiden, ob der größte Teil der Migliedstaaten den notwendigen Voraussetzungen erfüllt und ob es für die Gemeinschaft zweckmäßig ist, in die dritte Stufe der WWU einzutreten.[83] Sofern bis Ende 1997 der Zeitpunkt für den Beginn der dritten Stufe nicht festgelegt worden ist, beginnt diese am 01. Januar 1999, nachdem bis zum 1. Juli 1998 der oben beschriebene Prüfprozeß wieder-holt wurde.[84]

[...]


[1]) Vgl. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, 63.

Jahresbericht 1992/1993, Basel Juni 1993, S. 201.

[2]) Die in die Analyse eingehende Literatur endet daher am

07. August 1993. Anschließende Veröffentlichungen konnten

wegen der Fülle der Literatur nicht mehr berücksichtigt

werden.

[3]) Vgl. Köhler, Claus: Geldwirtschaft, Band 2, Zahlungsbilanz

u. Wechselkurs, Berlin 1979, S. 287.

[4]) Vgl. Köhler: Geldwirtschaft, S. 79.

[5]) Vgl. Büschgen, Hans E.: Das kleine Banklexikon, Düsseldorf

1992, S. 541; vgl. auch Köhler: Geldwirtschaft, S. 287.

[6]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen und

Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft, Frankfurt am

Main Juni 1992 (Sonderdruck Nr. 3), S. 283.

[7]) Vgl. Jarchow, Hans-Joachim / Rühmann, Peter: Monetäre Außenwirtschaft II., Internationale Währungspolitik,Göttingen 1989, S. 288.

[8]) Vgl. Gubitz, Andrea: Geldmärkte und Europäisches Währungssystem: Ein ökonometrisches Ungleichgewichtsmodell für die BRD und Frankreich, Idstein 1985 (Wissenschaftliche Schriften: Reihe 4, Volkswirtschaftliche Beiträge: Band 101), S. 10.

[9]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen und Gremien, S. 284.

[10]) Vgl. Schmidt, Helmut: Die Bürokraten ausgetrickst, Die Zeit, 24. August 1990, S. 29 - 30.

[11]) Vgl. Dieckheuer, Gustav: Internationale Wirtschaftsbeziehungen, München / Wien / Oldenburg 1991,S. 412; vgl. auch Gubitz: S. 11 - 12.

[12]) Vgl. Hasse, Rolf: Die Europäische Zentralbank:Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, in: Strategien und Optionen für die Zukunft Europas / Grundlagen, hrsg. von der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1989, S. 66.

[13]) Vgl. Dieckheuer: S. 412; vgl. auch Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, 31. Jahrgang, März 1979, S. 12.

[14]) Vgl. Levich, Richard: The Ecu and the European Monetary

System, in: ECU European Currency Unit, hrsg. von Richard

Levich, London 1987, S. 18.

[15]) Vgl. Büschgen: S. 542.

[16]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, März 1979, S. 12; vgl. auch Deutsche

Bundesbank, Statistische Beihefte zu den Monatsberichten,

Devisenkursstatistik, Mai 1993, S. 73.

[17]) Vgl. Böttcher, Barbara: Aussichten für die Europäische

Währungsunion, in: Bulletin, hrsg. vom Deutsche Bank

Research, Frankfurt am Main v. 25.06.93, S.16.

[18]) Vgl. Jarchow / Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft II.,

S. 291 - 292.

[19]) Vgl. Picker, Rolf: Europäisches Währungssystem / ECU,

Hildesheim / Zürich / New York 1987, S. 168.

[20]) Vgl. Dieckheuer: S. 415.

[21]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Statistische Beihefte,

Devisenkursstatistik, Mai 1993, S. 65.

[22]) Vgl. Picker: S. 168.

[23]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, März 1979, S. 13.

[24]) Vgl. Köhler: Geldwirtschaft, S. 294 - 295; vgl. auch

Jarchow / Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft II., S. 295.

[25]) Vgl. Sunt, Chris: Legal Aspects of the Ecu, London /

Edinburgh 1989, S. 13 - 14.

[26]) Vgl. Jarchow / Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft II.,

S. 296; vgl. auch Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der

Deutschen Bundesbank, März 1979, S. 13.

[27]) Vgl. Köhler: Geldwirtschaft S. 298 - 299.

[28]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, S. 301.

[29]) Vgl. Jarchow / Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft II.,

S. 297.

[30]) Vgl. Dieckheuer: S. 418.

[31]) Die Zentralbank der starken Währung kauft an ihrem Markt

die ihr angebotene schwache Währung, während die Notenbank

der Währung, die am unteren Interventionspunkt notiert,

die nachgefragte starke Währung an ihrem heimischen

Devisenmarkt verkauft. Der Anstoß zu obligatorischen

Interventionen geht dabei nicht von den Notenbanken

selbst, sondern vom Markt aus.

[32]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, S. 304.

[33]) Vgl. Jarchow / Rühmann: Monetäre Außenwirtschaft II.,

S. 295.

[34]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, S. 307; vgl. auch Büschgen:

S. 544.

[35]) Dies ist durch den Vergleich der Tab. 4 und 1 im

Zeitverlauf sehr gut zu erkennen; vgl. Picker: S. 169.

[36]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, März 1979, S. 15.

[37]) Vgl. Bofinger, Peter: Das Europäische Währungssystem

(EWS), in: Festkurssysteme und geldpolitische

Koordination, hrsg. von Dieter Duwendag, Baden Baden 1991,

S. 347 (Schriften zur Monetären Ökonomie, Band 29).

[38]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht der Deutschen

Bundesbank für das Jahr 1987, Frankfurt am Main 1988,

S. 67 - 68.

[39]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen

und Gremien, S. 311.

[40]) Vgl. Rüppel, Werner: Nicht nur obligatorische Inter-

ventionen, Börsen-Zeitung, 23. September 1992, S. 5.

[41]) Vgl. Bofinger:EWS, S. 348.

[42]) Vgl. Köhler: Geldwirtschaft, S. 305-306.

[43]) Vgl. Theurl, Theresia: Eine gemeinsame Währung für

Europa: 12 Lehren aus der Geschichte, Innsbruck 1992,

S. 273 - 274.

[44]) Vgl. Chronologie der Realignments in Tab. 4

[45]) Vgl. Bundesverband deutscher Banken, Europäisches

Währungssystem behutsam ausbauen, in: Informationen des

Bundesverbandes deutscher Banken, Köln März 1989, S. 2.

[46]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, 33. Jahrgang, April 1981, S. 13 - 17.

[47]) Vgl. Gros, Daniel / Thygesen, Nils: European Monetary

Integration, London / New York 1992, S. 72.

[48]) Vgl. Tietmeyer, Hans: Auf dem Wege zur Europäischen

Währungsunion: Wo stehen wir?, in: Deutsche Bundesbank

(Hrsg.), Auszüge aus Presseartikeln, Nr. 71, v. 13.

Oktober 1992, S. 3.

[49]) Vgl. Theurl: S. 274.

[50]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, 42. Jahrgang, Februar 1990, S. 41.

[51]) Vgl. Gros / Thygesen: S. 97.

[52]) Vgl. Scharrer, Hans Eckart: Währungsunion auf unsicherem

Boden, in: Wirtschaftsdienst, 72. Jahrgang, Dezember 1992,

S. 611.

[53]) Vgl. Deutscher Industrie- und Handelstag, Bericht 1992,

Bonn 1992, S. 27; vgl. auch Kohlhaussen, Martin:

Maastricht - Illusion und Ernüchterung, in: Zeitschrift

für das gesamte Kreditwesen, 46. Jahrgang, Januar 1993,

S. 17; vgl. auch Bockelmann, Horst: Das EWS - Vorstufe der

Europäischen Währungsunion oder mehr?, in: Kapitalmärkte

im europäischen Reformprozeß, hrsg. von Georg Bruns und

Karl Häuser, Frankfurt am Main 1992, S. 139 (Schriften-

reihe des Instituts für Kapitalmarktforschung an der

Johann Wolfgang Goethe - Universität, Nr. 34).

[54]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht der Deutschen

Bundesbank für das Jahr 1992, Frankfurt am Main 1993,

S. 82.

[55]) Vgl. Weimer, Wolfram: Chronik der europäischen Währungsintegration, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.September 1992, S. 17.

[56]) Vgl. Habermeier, Karl / Ungerer, Horst: Eine einheitliche Währung für die Europäische Gemeinschaft, in: Finanzierung und Entwicklung, 29. Jahrgang, September 1992, S. 26-27.

[57]) Vgl. Tietmeyer, Hans: Probleme einer europäischenWährungsunion und Notenbank, in: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Auszüge aus Presseaktikeln, Nr. 69, v. 6. Oktober1992, S. 5.

[58]) Vgl. Kloten, Norbert / Grosch, Ulrich: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, in: Geld-, Bank- und Börsenwesen, hrsg. von Norbert Kloten und Johann Heinrich von Stein, Stuttgart 1993, S. 162.

[59]) Die Kommission stand unter dem Vorsitz des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner.

[60]) Genscher, Hans-Dietrich: Die Rolle der Bundesrepublik

Deutschland bei der Vollendung des Europäischen

Währungssystems, in: Die Vollendung des Europäischen

Währungssystems: Ergebnisse einer Fachtagung, hrsg. von

der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 1989, S. 15 - 16.

[61]) Vgl. Tietmeyer: Probleme einer europäischen Währungsunion,

S. 5.

[62]) Vgl. Kloten / Grosch, S. 162.

[63]) Zu den kurz- und mittelfristigen Zielen des EWS vgl.

Abschnitt 2.

[64]) Vgl. Büschgen, S. 543.

[65]) Vgl. Habermeier / Ungerer, S. 27.

[66]) Vgl. Kloten / Grosch, S. 165.

[67]) Vgl. Tietmeyer: Probleme einer europäischen Währungsunion,

S. 6.

[68]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, 44. Jahrgang, Februar 1992, S. 45.

[69]) Auszüge aus den wichtigsten Bestimmungen des Vertrags sind

in Box 2 dargestellt.

[70]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, 317.

[71]) Vgl. Fröhlich, Hans-Peter: Geldwertstabilität in der Europäischen Währungsunion - Eine Analyse des Vertrags von Maastricht, in: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, hrsg. vom Institut der deutschen Wirtschaft, Reihe 201, Köln 1992, S. 15.

[72]) Vgl. Belke, Ansgar: Die Maastricher Beschlüsse, in: Das Wirtschaftsstudium, 21. Jahrgang, August/September 1992,S. 626.

[73]) Vgl. Fröhlich: Geldwertstabilität in der Europäischen

Währungsunion, S. 15.

[74]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, Februar 1992, S. 49.

[75]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, 321.

[76]) Vgl. Klein, Martin / Neumann, Manfred: Fiskalpolitische

Regeln und Beitrittsbedingungen für die Europäische

Währungsunion: Eine Analyse der Beschlüsse von Maastricht,

in: Europa vor dem Eintritt in die Wirtschafts- und

Währungsunion, hrsg. von Dieter Duwendag und Jürgen

Siebke, Berlin 1993, S. 196 (Schriften des Vereins für

Sozialpolitik, Gesellschaft für Wirtschafts- und

Sozialwissenschaften, N.F., Band 220).

[77]) Vgl. Fröhlich: Geldwertstabilität in der Europäischen

Währungsunion S. 15.

[78]) Vgl. Belke: Maastrichter Beschlüsse, S. 627.

[79]) Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB),

die das EWS ablöst und den Zentralbanken (Art. 106).

[80]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen

Bundesbank, Februar 1992, S. 51.

[81]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, 323.

[82]) Zur genauen Definition der Konvergenzkriterien und deren

Realisierung durch die EG-Länder vgl. Tab. 7.

[83]) Vgl. Belke: Maastrichter Beschlüsse, S. 628.

[84]) Vgl. Deutsche Bundesbank, Internationale

Organisationen und Gremien, S. 324.

Excerpt out of 60 pages

Details

Title
Die Krise des Europäischen Währungssystems seit dem Herbst 1992
Subtitle
Darstellung, Erklärung, währungspolitische Schlußfolgerungen
College
University of Frankfurt (Main)  (Institut für Konjunktur, Wachstum und Verteilung)
Grade
1,0
Author
Year
1994
Pages
60
Catalog Number
V114533
ISBN (eBook)
9783640813339
ISBN (Book)
9783640813278
File size
665 KB
Language
German
Keywords
Krise, Europäischen, Währungssystems, Herbst
Quote paper
Diplom-Volkswirt Jürgen Staab (Author), 1994, Die Krise des Europäischen Währungssystems seit dem Herbst 1992, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114533

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