Untersuchung des SGB XI mit einer Inhaltsanalyse. Ist es den pflegenden Angehörigen gegenüber gesundheitskompetent?


Studienarbeit, 2020

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Präambel

2 Der gesellschaftliche Auftrag vom SGB XI

3 Belastungen für pflegende Angehörige

4 Was ist Gesundheitskompetenz?

5 Was haben die „Gesundheitskompetenz“, die „pflegenden Angehörigen“ und das SGB XI miteinander zu tun?

6 Methodik:
6.1 Ziel der Untersuchung:
6.2 Anpassung der Matrix der Subdimensionen der Gesundheitskompetenz an die Untersuchung:
6.3 Durchführung der Inhaltsanalyse

7 Ergebnisse:

8 Diskussion:

9 Anhang “Untersuchung des SGB XI auf die Gesundheitskompetenz“

10 Literaturverzeichnis:

1 Präambel

Das soziale Gesetzbuch Teil 11 (im Weiteren als SGB XI bezeichnet) beziehungsweise die Pflegeversicherung wurde als Zweig der Sozialversicherung gegründet, um eine soziale Absicherung der Versicherten im Eintritt einer Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Betont wird, dass die pflegebedürftigen Personen Hilfe von der Pflegeversicherung erhalten (Becker and Kingreen, 2019, S. 1643). Doch sind im Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht nur die pflegebedürftigen Personen einer belastenden Situation ausgesetzt. Das ganze persönliche Umfeld ist betroffen. Insbesondere die Personengruppe, die im SGB XI als Pflegeperson beziehungsweise als pflegende Angehörige, angesprochen wird.

Die Sichtweisen und Definitionen von Gesundheit sind aus vielen Disziplinen breit diskutiert, wie zum Beispiel in Medizin, Gerontologie, Soziologie, Erziehungswissenschaften und Psychologie (Konopik, 2019, S. 5 ff.).

Gesund sein und bleiben ist für jede Person ein wünschenswerter Anspruch. Doch ist dies nicht für jede Person einfach durchsetzbar, sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Umso schwieriger wird es für Personen, sich um die eigene Gesundheit zu bemühen, wenn diese die Verantwortung für die Gesundheit anderer Personen teilweise bis komplett im Rahmen der Pflege übernehmen müssen. Die Rolle als pflegender Angehöriger geht mit Freiheitsverlusten und Selbstbestimmungsverlusten einher, ähnlich wie beim Pflegebedürftigen selbst.

Die Fähigkeit sich Informationen zu erschließen, zu verstehen und für die Gesunderhaltung einzusetzen, wird als Gesundheitskompetenz bezeichnet (Schaeffer et al., 2017, S. 11). Diese Arbeit soll ihren Schwerpunkt auf die Gruppe der pflegenden Angehörigen setzen. Es soll erklärt werden, warum gerade für diese Personengruppe die Fähigkeit der Gesundheitskompetenz besonders wichtig ist. Im Anschluss wird in einer Untersuchung geprüft, inwieweit das SGB XI die Gesundheitskompetenz der pflegenden Angehörigen in seinen Leistungen mit einschließt.

2 Der gesellschaftliche Auftrag vom SGB XI

Nach Definition der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI waren zum Jahresende 2017 3,41 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig (Destatis 2018). Die soziale Pflegeversicherung, die durch das SGB XI geregelt wird, wurde zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit als eigenständiger Zweig der Pflegeversicherung etabliert. Dabei soll die Pflegeversicherung Hilfe leisten, wenn aufgrund der Pflegebedürftigkeit solidarische Unterstützung notwendig wird. Der Hilfebedarf soll dabei so gestaltet werden, dass dem Pflegebedürftigen ein höchst mögliches Maß an selbstständigem und selbstbestimmtem Leben ermöglicht wird. Dabei wird in § 3 „Vorrang der häuslichen Pflege“ deutlich, dass der häuslichen Pflege Vorrang vor der stationären Pflege gegeben wird. Pflegende Angehörige und Nachbarn sollen unterstützt werden, um die Pflegebereitschaft zu erhöhen. § 4 „Art und Umfang der Leistungen“ bestimmt, dass die Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung in der häuslichen Pflege ergänzt. (Becker and Kingreen, 2019, S. 1644 f.)

Dass die Pflegebereitschaft von Angehörigen zu pflegen vorhanden ist, ist nachweisbar. Von den 3,41 Millionen Pflegebedürftigen werden fast 1, 8 Millionen (fast 52 %) ausschließlich durch deren pflegenden Angehörigen versorgt. Damit sind jene Angehörigen gemeint, die ausschließlich Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen. Empfänger*innen von Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI sind nicht inbegriffen. (Destatis, 2019)

In einer gewissen Weise könnte gesagt werden, dass die Pflegeversicherung als bundesweit größter Arbeitgeber agiert.

Diese provokante Aussage kann natürlich nicht im Raum stehen bleiben. Kaum einer würde sich die Rolle als Pflegebedürftige*r oder Pflegender Angehörige*r aussuchen, das SGB XI versteht sich nicht als Arbeitgeber ect.

Es ist aber ersichtlich, dass im SGB XI zu einem gesellschaftlichen Auftrag ausgerufen wird. Pflegebedürftig gewordene Menschen sollen vorrangig durch deren Angehörige versorgt werden.

Die Frage, die sich stellt, lautet, welchen Schutz bietet das SGB XI den pflegenden Angehörigen vor den gesundheitlichen Mehrbelastungen.

3 Belastungen für pflegende Angehörige

In die Rolle des pflegenden Angehörigen zu schlüpfen ist mit hohen psychischen Belastungen, nicht zu vergessen mit Rollenkonflikten verbunden. Verweisen möchte der Autor diesbezüglich auf 2 Studien, die das Erleben von pflegenden Angehörigen zur Pflegesituation qualitativ erörtert.

Die Studie „In Freud und Leid, in guten wie in bösen Tagen, Belastungserleben pflegender Ehepartnerinnen aus einer rollentheoretischen Perspektive“ beschreibt die qualitative Erhebung von sieben narrativen Interviews sowie einer Gruppendiskussion mit neun pflegenden Frauen im Alter zwischen 70 und 80 Jahren. Es ging hervor, dass für die pflegenden Frauen die Spielräume für eigene Bedürfnisse, Wünsche und Auszeiten durch die Verantwortlichkeit der Pflege des Partners sehr klein werden. Dies wird als sehr belastend empfunden. Für die Frauen ist ein Umsetzen eigener Interessen immer mit einem schlechten Gewissen dem pflegebedürftigen Partner gegenüber verbunden. Deshalb erfolgt eine Umsetzung derer kaum. Selbst bei drohender Überlastung der pflegenden Angehörigen werden die Abgabe von Pflege- und Betreuungsaufgaben kaum wahrgenommen, weil das schlechte Gewissen der Frauen den Verdacht einer Rollenuntererfüllung oder mangelnden Rollenkonformität suggeriert. Die Studie zeigt, dass die Einstellungen, Handlungen und Entscheidungsfindungen der pflegenden Angehörigen von sozial normativen Erwartungshaltungen beeinflusst werden. Eine Unterstützung von pflegenden Angehörigen kann durch die Schaffung von Optionen der legitimen Distanzierung der Pflegerolle erfolgen. Dies setzt Maßnahmen der Bewusstseinsbildung und Einstellungsänderung voraus. Zum anderen ist zu sagen, dass die Rolle als Pflegerin für die Frauen auch eine Ressource darstellen kann. Das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen ist auch von der interaktiven Bestätigung des pflegebedürftigen Partners abhängig. Wertschätzen die pflegebedürftigen Partner die pflegerischen Leistungen, fühlen sich die pflegenden Angehörigen in ihrem Sinn und identitätsstiftenden Rolle bestätigt. Problematisch wird es jedoch, wenn keine Wertschätzung beziehungsweise sogar eine ablehnende Haltung der pflegebedürftigen Menschen erfolgt. Solche Erfahrungen werden von den pflegenden Angehörigen als sehr belastend empfunden und sind keine Seltenheit (Gebhart, 2018).

Um neben den pflegenden Partnern noch eine zweite Rolle zu beleuchten, soll auf die Studie „Ich bin dann selbst in so einer Art Hamsterrad … – Töchter zwischen Beruf und Pflege. Eine qualitative Untersuchung mit Töchtern von hilfe- und pflegebedürftigen Eltern“ verwiesen werden. Für pflegende Töchter, die auch berufstätig sind, kann folgendes festgestellt werden. „Das Belastungserleben und die Auswirkungen auf das Wohlbefinden hängen neben individuellen Dispositionen vor allem von der Unterstützung durch Partner und Arbeitgeber ab. Während Frauen, die vielfältige Unterstützung erfahren, zwar auch davon sprechen, müde und erschöpft zu sein, zeigen sich insbesondere bei alleinstehenden Frauen gravierende gesundheitliche Einschränkungen. Aber auch Frauen, die aufgrund der Pflege ihre Arbeitszeit reduzierten, taten dies, um die Doppelbelastung abzumildern und wieder Zeit für sich zu gewinnen. In einigen Fällen war ein Zusammenbruch der Auslöser für eine Veränderung der Situation. Die Frauen unseres Samples in so genannten Sandwichpositionen leiden weniger unter gesundheitlichen Belastungen als untereinem Mangel an Zeit für sich selbst“ (Kohler et al., 2012, S. 308).

In der DEGAM Leitlinie wird als Ergebnis einer repräsentativen Umfrage für pflegende Angehörige beschrieben, dass der allgemeine Gesundheitszustand von Angehörigen, die mindestens zwei Stunden täglich pflegen, signifikant häufiger als von Nichtpflegenden als „nicht gut“ beschrieben wird. Dabei geben der Pflegeumfang und das Krankheitsbild des zu Pflegenden der Belastung der pflegenden Angehörigen eine Gewichtung, die das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beeinflusst. Es wird ausgeführt, dass Gesundheitliche Einschränkungen als Indikator gelten, inwieweit Menschen die Fähigkeit haben, ihre alltäglichen Tätigkeiten auszuüben. Diesbezüglich zeigt sich ein Unterschied zwischen den mindestens zwei Stunden täglich pflegenden Angehörigen und Nicht-Pflegenden, bei dem die pflegenden Angehörigen signifikant häufiger unter Einschränkungen leiden. (DEGAM, S. 25 f.)

Als Fazit ist festzustellen. Es wurden unterschiedliche Positionen dargelegt, die das Belastungsempfinden der pflegenden Angehörigen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Pflege von Pflegebedürftigen bedeutet für pflegende Angehörige Verlust an Freiheit, die Auseinandersetzung mit Rollenkonflikten und gesundheitliche Belastung.

4 Was ist Gesundheitskompetenz?

Beschäftigt man sich mit dem Begriff der Gesundheitskompetenz, stößt man auf eine Reihe von Begriffen, welche zunächst nur schwer auseinanderzuhalten sind. Zu den Begriffen zählen zum ersten natürlich die „Gesundheitskompetenz“ selbst, anschließend aber auch die Begriffe „Health Literacy“ , „Gesundheitsförderung“ und „Prävention“.

Historisch gesehen ist Health Literacy als Begrifflichkeit im wissenschaftlichen Diskurs die älteste, aus dem angloamerikanischen Raum entstammend.

Doch was ist Health Literacy? „Übersetzt wird er hierzulande meist als Gesundheitskompetenz, meint aber wörtlich gesundheitliche Literalität, was im Deutschen nicht sehr gebräuchlich ist. Der Begriff entstammt der anglo- amerikanischen Alphabetisierungsdiskussion, in der Literalität als Schriftsprachkompetenz definiert und als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe verstanden wird (Schaeffer et al., 2017, S. 11). Über einen breiten Definitionsdiskurs hinweg umfasst Health Literacy jedoch mehr die Schriftsprachkompetenz. Zur Zeit findet im deutschen, als auch im europäischen Raum die Definition der Europäischen Health Literacy Survey ( HLS- EU) breite Anwendung (Schaeffer et al., 2017, S. 12). Dem folgend definiert sich Health Literacy folgendermaßen:

„Health Literacy basiert auf allgemeiner Literacy und umfasst das Wissen, die Motivation und die Kompetenzen von Menschen, relevante Gesundheitsinformationen in unterschiedlicher Form zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden um im Alltag in den Domänen der Krankheitsbewältigung, der Krankheitsprävention und der Gesundheitsförderung, Urteile fällen und Entscheidungen treffen zu können, die ihre Lebensqualität während des gesamten Lebenslaufs erhalten oder verbessern.“ (Sorensen et al., 2012 zit. nach:Pelikan and Ganahl, 2017).

Zum besseren Verständnis ist mit Abbildung 1 eine Matrix hinterlegt, die das Verständnis der Definition Gesundheitskompetenz nach der Europäischen Health Literacy Survey graphisch darstellt. In den Zeilen werden die Domänen Krankheitsbewältigung, Prävention und Gesundheitsförderung aufgelistet. In den Spalten die Stadien des Informationsmanagements Informationen finden, Informationen verstehen, Informationen beurteilen und Informationen anwenden.

Zum Verständnis werden die Dimensionen der Krankheitsbewältigung, der Prävention und der Gesundheitsförderung kurz ausgeführt.

Krankheitsbewältigung:

Um die Dimension Krankheitsbewältigung zu definieren, wird der Fachausdruck des Copings erklärt. Das Coping umfasst das Bewältigungsverhalten. Es ist ein Prozess der Auseinandersetzung mit belastenden Situationen und Stressoren, der behaviorale, emotionale, kognitive und motivationale Reaktionen umfasst (Pschyrembel 2011, S. 413).

Im Kontext bedeutet dies, dass ein Stressor bereits auf die Person wirkt. Der Begriff Coping lässt sich in den Kontext deshalb besser einordnen. Denn für pflegende Angehörige zählt nicht ausschließlich die Krankheitsbewältigung, sicherlich haben einige Angehörige auch gesundheitliche Belastungen. Für die pflegenden Angehörigen zählt umso mehr die Bewältigung der Pflegesituation mit der pflegebedürftigen Person. Aus Sicht des Autors ist dies eine notwendige Modifikation des Gesundheitskompetenz Konzeptes an die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen.

Prävention:

Unter Prävention versteht man alle Maßnahmen, die eine gesundheitliche Schädigung gezielt verhindern, die Wahrscheinlichkeit reduzieren oder den Eintritt verzögern (Pschyrembel, 2011, S. 1686). Es wird eine pathogenetische Sichtweise verfolgt, indem Risikofaktoren ausgeschaltet werden. Risikofaktoren können dabei genetische, physiologische und psychische Voraussetzungen sein, ebenso wie verhaltensbezogene Dispositionen und umweltbezogene Gegebenheiten (Steinbach, 2018, S. 23 f.).

Gesundheitsförderung:

Aus der Ottawa Charta 1986 lässt sich folgende Definition der Gesundheitsförderung ableiten. Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. (Ottawa charta 1986) Aus der Definition der Ottawa Charta lassen sich Ansätze der gesundheitsbezogenen Verhaltensänderung, ebenso wie die Förderung der Selbstregulation und dem Empowerment ableiten.

Abbildung 1: Matrix der Subdimensionen des konzeptuellen Modells der umfassenden Gesundheitskompetenz, nach Sørensen et al. (Sørensen et al., 2012), mit der Anzahl der Items für den HLS-EU-Q47 bzw. die Kurzform HLS-EU-Q16 und den Formulierungen der Items des HLS-EU-Q16

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Sorensen et al., 2012 zit. nach:Pelikan and Ganahl, 2017)

Es geht nach dem Verständnis des Autors bei Health Literacy nicht um den aktiven Prozess einen Klienten oder Patienten als Angehörigen eines Heilberufes in gesundheitsrelevanten Belangen zu führen, sondern um die Selbstregulation von Individuen, welche eine eigenverantwortliche Haltung zu gesundheitlichen Belangen beinhaltet.

Denn nicht Fremdbestimmung durch Angehörige von Gesundheitsprofessionen, sondern selbstregulative Prozesse bestimmen oftmals die Qualität von Entscheidungen und Handlungen. Selbstregulative Prozesse umfassen Gesundheitliche Ziele und Einstellungen, die Wege, die man dafür geht und die Integrität dieses Selbstverständnisses in die Umwelt (Lenartz, 2012, S. 11). Eine ungenügende Gesundheitskompetenz kann Fähigkeiten weitreichend einschränken, wie zum Beispiel:

- Das Ausfüllen von komplexen Formularen
- Das Auffinden von Leistungserbringern und medizinischen Dienstleistungen
- Das geben von Auskünften über den Verlauf der eigenen Krankheitsgeschichte
- Die persönliche Hygiene und Pflege
- Das Selbstmanagement einer chronischen Krankheit
- Das Verstehen, wie Medikamente eingenommen werden sollen

(Lenartz, 2012, S. 23).

5 Was haben die „Gesundheitskompetenz“, die „pflegenden Angehörigen“ und das SGB XI miteinander zu tun?

Eine gute Gesundheitskompetenz sollte gerade für pflegende Angehörige politisch gewollt sein. Denn sie sind durch die Übernahme der Pflege eines Angehörigen vermehrt belastet, das einen erfolgreichen Einsatz von Bewältigungsstrategien zum Erhalt der eigenen Gesundheit wünschenswert werden lässt. Wird nämlich der pflegende Angehörige ins Krankenhaus eingewiesen, ist eine adäquate Vertretungspflege für den Pflegebedürftigen oft nur schwer sehr schnell zu organisieren. Hohe Kosten entstehen. Der zweite Grund, warum die Förderung der Gesundheitskompetenz für die pflegenden Angehörigen relevant sein sollte ist, dass sie nicht nur für sich selbst sorgen und bestimmen, sondern oft auch stellvertretend für den Pflegebedürftigen. Der Grad des sich Sorgens und Fremdbestimmens für den Pflegebedürftigen nimmt natürlich bei dessen kognitiver Beeinträchtigung noch zu. Im SGB XI wurde, wie bereits beschrieben, ein gesellschaftlicher Auftrag erklärt, dass Pflegebedürftige weitestgehend in der Häuslichkeit durch deren Angehörige, Nachbarn und Ehrenamtliche versorgt werden sollen. Doch sollte damit aus Sicht des Autors den pflegenden Angehörigen eine besondere Förderung zustehen, und zwar die stärkere Ausprägung der Gesundheitskompetenz. Zum einen um präventiv eigene gesundheitliche Probleme zu reduzieren, welche letztendlich auch die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen erhöht. Zum anderen kann nur jemand, der sich selbst gut pflegen kann auch andere gut pflegen. Das heißt die Ausbildung einer guten Gesundheitskompetenz bei pflegenden Angehörigen ist essentiell, um die betreffenden pflegebedürftigen Menschen qualitativ gut zu versorgen. Die Arbeit soll sich mit dieser einseitigen Sicht auf den pflegenden Angehörigen konzentrieren. Selbstverständlich soll das Selbstbestimmungsrecht und die gesundheitliche Eigenverantwortung der pflegebedürftigen Menschen nicht negiert werden. Es stellt sich die Frage, ob das SGB XI Leistungen hinterlegt hat, die die Gesundheitskompetenz der pflegenden Angehörigen fördern.

Den Autor interessiert deshalb folgende metatheoretische Fragestellung: Inwieweit gewährt das SGB XI Leistungen für pflegende Angehörige, ihre eigene Gesundheitskompetenz zu fördern und zu erhalten?

In einer Untersuchung des SGB XI soll festgestellt werden, ob im Gesundheitssystem Leistungen für Versicherte (speziell in der Rolle des pflegenden Angehörigen) enthalten sind, die Einfluss auf die Gesundheit ausüben.

6 Methodik:

Es soll eine Inhaltsanalyse erfolgen. Dabei soll das Sozialgesetzbuch Teil 11 in der 48. Auflage (Becker and Kingreen, 2019) auf folgende Fragestellung untersucht werden.

Sind im SGB XI Leistungen für pflegende Angehörige hinterlegt, die ihre Gesundheitskompetenz fördern, um die Pflegesituation mit dem Pflegebedürftigen adäquat bewältigen zu können?

6.1 Ziel der Untersuchung:

Es soll anhand der Ergebnisse der Untersuchung eine Matrix der Subdimensionen der Gesundheitskompetenz (Sorensen et al., 2012 zit. nach Pelikan und Ganahl, 2017) aufgebaut werden. Das heißt, dass die eingeschlossenen Paragraphen deduktiv nach 2 Kategoriengruppen überprüft werden. Zunächst wird die Kategoriengruppe zu den Dimensionen der Gesundheitskompetenz gebildet. Diese beinhaltet die Dimension Krankheitsbewältigung/ Pflegebewältigung, die Dimension der Prävention und die Dimension der Gesundheitsförderung.

Die andere Kategoriengruppe sind die Stadien des Informationsmanagements. Die daraus gebildeten Kategorien lauten: Informationen finden, Informationen verstehen, Informationen beurteilen, Informationen anwenden und nicht zuordbar.

[...]

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Untersuchung des SGB XI mit einer Inhaltsanalyse. Ist es den pflegenden Angehörigen gegenüber gesundheitskompetent?
Hochschule
Hochschule Neubrandenburg  (GPM)
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
32
Katalognummer
V1145427
ISBN (eBook)
9783346523631
ISBN (Buch)
9783346523648
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesundheitskompetenz, pflegende Angehörige, SGB XI
Arbeit zitieren
Robbin Hansen (Autor:in), 2020, Untersuchung des SGB XI mit einer Inhaltsanalyse. Ist es den pflegenden Angehörigen gegenüber gesundheitskompetent?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1145427

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