Qualitätszirkel in der Pflege

Qualitätszirkel als Instrument der Qualitätssicherung


Exposé (Elaboration), 2008

15 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kontext Qualität/ Qualitätssicherung
2.1 Qualität und Qualitätssicherung aus rechtlicher Sicht
2.2 Inhalt der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV)
2.3 Begriffsbestimmung Qualität
2.3.1 Definitionen
2.3.2 Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
2.4 Definition Qualitätszirkel
2.5 Formelle Anforderungen an die Gestaltung von Qualitätszirkeln

3 Praxisbeispiel: Wie können Qualitätszirkel zur Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Praxis beitragen

4 Ergebnis/ Aussicht

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Durch die sich wandelnden strukturellen Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung veränderten sich die fachlich formellen Anforderungen an die Mitarbeiter in der Kranken- und Altenpflege (vgl. Görres et al. 1997, S.18). Für das Pflegepersonal entstehen zusätzliche Belastungssituationen, in dessen Folge es unter anderem zu einer Reduzierung der Anzahl Auszubildender und einer sinkenden Verweildauer im Beruf kommt (ebd., S.19). Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Situation des Pflegepersonals entscheidend zu verändern, ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig. Es bedarf Qualifizierungsmaß­nahmen und personaler Entwicklungskonzepte, um die Situation der Pflegenden deutlich zu wandeln und die Professionalisierung in der Pflege voranzutreiben (ebd., S.22). Den Pflegenden müssen neue Handlungsspielräume eröffnet und deren fachliche Kompetenz erhöht werden. Durch die Erweiterung von Arbeitsinhalten und Gestaltungsspiel­räumen, sowie die Förderung von Selbständigkeit und Verantwortung lassen sich die Arbeits­bedingungen verbessern und die Motivation des Einzelnen erhöhen (ebd., S. 25).

Wer auf dem derzeitigen und zukünftigen Markt bestehen möchte, der muss v.a. in die Innovationskraft des Mitarbeiters investieren, denn dieser bringt durch seine Ausbildung und persönliche Veranlagung Kenntnisse und Fähigkeiten in die berufliche Arbeit ein (vgl. Hansen 2003). Diese gilt es zu fördern. Ein Weg zur Förderung stellt die Qualitätszirkelarbeit dar (ebd.). Qualitätszirkel stellen formal „Problemlösungsgruppen“ dar, in denen systematisch und kontinuierlich an einer konkreten Fragestellung gearbeitet wird (vgl. Schnoor et al. 2006, S.13). Das Wissen der Mitarbeiter an der Basis wird zur Problembenennung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Problemlösung genutzt (ebd.).

Zielsetzung dieser Arbeit ist, Qualitätszirkel als Instrumente der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung in der Pflege vorzustellen. Dabei werden zunächst Definitionen von Qualität und Qualitätszirkel vorgestellt und die formellen Anforderungen an die Gestaltung von Qualitätszirkeln sichtbar gemacht. Die Darstellung der rechtlichen Situation um Qualität und Qualitätssicherung verdeutlicht die Intention von qualitätssichernden Maßnahmen und Qualitätszirkeln als Bestandteil dieser. Wie Qualitätszirkel zur Sicherung der Qualität in der Pflege beitragen können, wird anhand eines Praxisbeispiels deutlich.

2 Kontext Qualität/ Qualitätssicherung

2.1 Qualität und Qualitätssicherung aus rechtlicher Sicht

Lt. §80 SGB XI sind Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege zur Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist, verpflichtet (vgl. SGB XI 2007, §80). Dies geht auf die Verabschiedung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) durch den Bundesrat von 2001 zurück, welches am 01. Januar 2002 in Kraft trat. Das PQsG hat die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität sowie die Stärkung der Verbraucherrechte zum Ziel (vgl. MDK 2007). Pflegebedürftige sollen dadurch eine Versorgung erhalten, die ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2001).

Das PQsG umfasst insbesondere:

1. Qualitätssicherung und -prüfung

Jede ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung wird verpflichtet, ein umfassendes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen. Unabhängige Sachverständige müssen in regelmäßigen Abständen die Qualität der Einrichtung nachprüfen (ebd.).

2. Personalausstattung:

Die Pflegeeinrichtungen und ihre Verbände erhalten Instrumente an die Hand, um mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen zu können, die den erforderlichen Personalaufwand gebührend berücksichtigen: Für jedes Heim müssen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen und auf Landesebene Personalrichtwertvereinbarungen getroffen werden (ebd.).

3. Verbraucherschutz:

Den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollen verstärkt Angebote zur Beratung und Information gemacht werden. Die Betroffenen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wirksamer wahrzunehmen (vgl. ebd.).

4. Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht:

Im stationären Bereich wird die Zusammenarbeit zwischen den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung und der staatlichen Heimaufsicht verbessert (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2001). Diese Forderungen finden sich inhaltlich im SGB XI § 117 wieder (vgl. SGB XI 2007 § 117).

Weiter heißt es: „Die Träger der Pflegeeinrichtungen bleiben (…) für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich.“ (SGB XI 2007, §112)

2.2 Inhalt der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV)

Mit Einführung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes zum 01.01.2002 nach §80a SGB XI sind alle durch Versorgungsvertrag gemäß §72 SGB XI zur Pflege zugelassenen Einrichtungen, d.h. Alten- und Pflegeheime, Hospize, Kurzzeitpflegeheime, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen (vgl. Möwisch/ Hons/ Both 2005, S.4), gesetzlich zum Nachweis einer wirksamen Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) durch den Träger des zugelassenen Heims verpflichtet (ebd., S.1, vgl. SGB XI 2007, §80a). Vorher können keine Pflegesatzvereinbarungen getroffen werden.

Diese Regelung galt für bestehende Einrichtungen ab 01.01.2004, für neu zugelassene Institutionen ab 01.01.2002 (ebd.).

In der LQV sind die wesentlichen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen festzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

(1) „die Struktur und die voraussichtliche Entwicklung des zu betreuenden Personenkreises, gegliedert nach Pflegestufen, besonderem Bedarf an Grundpflege, medizinischer Behandlungspflege oder sozialer Betreuung
(2) Art und Inhalt der Leistungen, die von dem Pflegeheim während des nächsten Pflegesatzzeitraumes (…) erwartet werden, sowie
(3) die personelle und sächliche Ausstattung des Pflegeheims einschließlich der Qualifikation der Mitarbeiter.“ (SGB XI 2007, §80a, Abs.2)

Damit verpflichten sich die Träger der Einrichtungen zur Sicherstellung der leistungs- und qualitätsgerechten Versorgung (vgl. Möwisch/ Hons/ Both 2005, S.2).

Abschließend ist festzuhalten, dass Qualitätsverbesserung und -sicherung im Allgemeinen der Sicherstellung einer ganzheitlichen und aktivierenden Pflege und Versorgung, die ein Leben unter Wahrung der Menschenwürde und Sicherung der Selbstbestimmung ermöglicht, dient (vgl. Möwisch/ Hons/ Both 2005, S.83).

2.3 Begriffsbestimmung Qualität

2.3.1 Definitionen

Definition lt. National Association of Quality Assurance Professionals

Hier verstehen die Experten „(…) Qualität als Stufen zu bestmöglichen Leistungen, die im Prozess der Pflege erbracht und dokumentiert werden. Sie basieren auf dem neuesten Kenntnisstand (…).“ (Kibbie PE 1986, in: Katz und Green 1996, S.8) Entscheidend ist hier der Verweis auf den Pflegeprozess, der in seinem Ablauf entscheidend zu einer hohen Qualität der Leistungen beitragen kann. Außerdem ist der Hinweis auf den aktuellen Kenntnisstand hervorzuheben.

Definitionen nach Donabedian

Donabedian glaubte, dass eine Definition nicht ausreicht und schlug mehrere vor:

(1) Absolutistische Definition

Betrachtet die Möglichkeit von Schaden und Nutzen für die Gesundheit aus dem Blickwinkel des Praktikers ohne Berücksichtigung der Kosten (vgl. Donabedian 1982, in: Katz und Green 1996, S.9).

(2) Individualisierte Definition

Richtet sich nach den Erwartungen des Patienten hinsichtlich Nutzen und/ oder Schaden und anderer unerwünschter Folgen (ebd.).

(3) Soziale Definition

Beinhaltet die Pflegekosten, den Nutzen und den Schaden als zusammenhängende Größe und die Maßnahmen der Pflege, wie sie von der Bevölkerung im Allgemeinen bewertet wird (ebd).

Es ist festzuhalten, dass der Begriff Qualität hier aus verschiedensten Blickwinkeln betrachtet wird: bei der absolutistischen Definition geht es ausschließlich um den Blickwinkel des Praktikers und die Einschätzung von Schaden und Nutzen für die Gesundheit. Die individualisierte Definition stellt den Patienten/ Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt. Bei der sozialen Definition werden Kosten, Schaden und Nutzen als zusammenhängende Größen der Pflege betrachtet und die Bewertung dieser durch die Bevölkerung hervorgehoben.

[...]

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Qualitätszirkel in der Pflege
Sous-titre
Qualitätszirkel als Instrument der Qualitätssicherung
Université
Alice Salomon University of Applied Sciences Berlin AS
Cours
Qualitätssicherung in der gesundheitlich-pflegerischen Versorgung
Note
2,3
Auteur
Année
2008
Pages
15
N° de catalogue
V114547
ISBN (ebook)
9783640153169
ISBN (Livre)
9783640156115
Taille d'un fichier
446 KB
Langue
allemand
Mots clés
Qualitätszirkel, Pflege, Qualitätssicherung, Versorgung
Citation du texte
Franziska Misch (Auteur), 2008, Qualitätszirkel in der Pflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114547

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